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DE20314231U1 - Verpackung insbesondere für medizinische Bedarfsartikel - Google Patents

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DE20314231U1
DE20314231U1 DE20314231U DE20314231U DE20314231U1 DE 20314231 U1 DE20314231 U1 DE 20314231U1 DE 20314231 U DE20314231 U DE 20314231U DE 20314231 U DE20314231 U DE 20314231U DE 20314231 U1 DE20314231 U1 DE 20314231U1
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B Braun Melsungen AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
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Abstract

Verpackung insbesondere für medizinische Bedarfsartikel mit einem insbesondere bahnförmigen Unterteil (1) und mit einem insbesondere ausgebauchten Oberteil (2), der zum Einhüllen mindestens eines Bedarfsartikels zwischen Unter- und Oberteil dient und rings um diesen Bedarfsartikel längs Randverbindungen (4) mit dem Unterteil (1) dicht verbunden ist,
und bei der beide Teile in einem äusseren Randbereich (6) an einem Verpackungsende unverbunden sind, so dass der den Randbereich (6) zugeordnete Endbereich (5) des Oberteils (2) und/oder des Unterteils (1) als Öffnungshilfe zum Öffnen einer Randverbindung (4) verfügbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die dem Endbereich (5) des Oberteils (2) zugewandte Innenseite (I 16) des Unterteils (1) – oder umgekehrt – gegenüber den wesentlichen anderen Teilen des betreffenden Unterteils (1) oder Oberteils (2) andersfarbig ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung insbesondere für medizinische Bedarfsartikel der im Oberbegriff des Anspruchs 1 oder Anspruchs 2 genannten Gattung.
  • Derartige Verpackungen sind bereits bekannt ( DE 696 02 729 T2 , DE 298 23 463 U1 , DE 100 08 165 A1 , DE 201 06 402 U1 und EP 1 081 059 A2 ). Diese sogenannten „Peel-Verpackungen" umschließen den betreffenden Bedarfsartikel an allen Seiten wasser- und keimdicht und stellen daher oft auch eine aspetische oder Sterilverpackung dar. Um eine solche Verpackung im Bedarfsfall zu öffnen und den Bedarfsartikel aus dieser zu entnehmen, dienen Öffnungshilfen am Rand dazu, dass der Oberteil vom Unterteil zumindest teilweise durch Auftrennen von Randverbindungen aufgetrennt werden kann, ohne zusätzliche Hilfsmittel, wie Scheren, zu Hilfe nehmen zu müssen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Stelle der Öffnungshilfe für den Benutzer deutlich zu markieren, ohne dass besondere Aussparungen im Ober- und/oder Unterteil in dem be treffenden äusseren Randbereich bzw. Endbereich vorgesehen werden müssen.
  • Die Erfindung ist in den Ansprüchen 1 und 2 gekennzeichnet und in den Unteransprüchen sind bevorzugte Ausbildungen derselben beansprucht.
  • Gemäß der einen Ausbildung der Erfindung wird die Markierungsaufgabe dadurch besonders einfach gelöst, dass diejenige Stelle, die als Öffnungshilfe zur Verfügung stehen soll, andersfarbig gegenüber den wesentlichen anderen Teilen des betreffenden Ober- oder Unterteils ausgebildet ist. Diese Andersfarbigkeit ist ein optisch besonders auffälliges Hilfsmittel, ohne dass die betreffenden Randbereiche von Ober- und/oder Unterteil am Rand Einbuchtungen haben müssen, welche ihrerseits als „Markierungshilfen" dienen und das Abheben des Ober- vom Unterteil oder umgekehrt erleichtern. Die Andersfarbigkeit inbesondere mit einer sehr auffälligen Signalfarbe, wie Pantone green, weist den Benutzer auch ohne besondere Instruktionen darauf hin, dass er die Verpackung dort ergreifen soll, um ohne lange Manipulationen sofort die richtige Stelle der nicht miteinander verbundenen Bereiche von Ober- und Unterteil im Endbereich zu ergreifen und den Auftrennvorgang zu beginnen.
  • Anstelle der farbigen Markierung oder auch ergänzend zu dieser kann der betreffende Bereich auch mit einer auffälligen und die Öffnungshilfe signalisierenden Beschriftung und/oder Bebilderung versehen sein.
  • Diese Beschriftung oder Bebilderung befindet sich daher an der jeweiligen dem anderen Teil zugewandten Innenseite des Ober teils bzw. Unterteils. Sie erfüllt ihre „Markierungsfunktion" dann besonders gut, wenn die übrigen Innenseiten beider Teile nicht mit Beschriftungen versehen sind. Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung werden daher die Beschriftungen, Bebilderungen oder dergleichen, die vor allem den Inhalt der Verpackung benennen, auf der Aussenseite insbesondere des Unterteils vor allem durch Bedrucken angebracht. Hierzu eignet sich für den Unterteil ein Laminat, das auf seiner vom Oberteil abgewandten Aussenseite eine bedruckbare Bahn aus beispielsweise Papier und auf der dem Oberteil zugewandten Innenseite eine heißsiegelfähige Folie aufweist, wodurch das Herstellen der Randverbindungen insbesondere durch Heißversiegeln mit einer thermoplastischen, den Oberteil bildenden Folie begünstigt wird.
  • Bei dieser Ausbildung kann der Oberteil aus der thermoplastischen Folie vor oder beim Einpacken und Umhüllen des Bedarfsartikels verformt werden. Da die Inhaltsangaben auf dem demgegenüber nicht wesentlich verformten Teil der Verpackung angeordnet ist, wird der Verformbarkeit des Oberteils keine diesbezügliche Grenze gesetzt, so dass auch während des Umhüllens und Verpackens des Bedarfsartikels noch eine erhebliche Verformung stattfinden kann, ohne Inhaltsangaben zu zerstören.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausbildung der Erfindung wird zwischen Oberteil und Unterteil in der Region des äusseren Randbereichs bzw. Endbereichs ein Trennstreifen eingefügt und beispielsweise mit dem Unterteil verbunden. Der Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, dass der Trennstreifen selbst die Markierung, beispielsweise eine Signalfarbe, aufweisen kann und gleichzeitig beim Heißsiegeln der beiden Ver packungsteile in den Randbereichen miteinander dafür Sorge trägt, dass diese Teile im äusseren Randbereich bzw. Endbereich, d.h. bei der Öffnungshilfe, nicht miteinander verbunden werden.
  • Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 schematisch eine fertige Verpackung ohne den verpackten Bedarfsartikel und
  • 2 einen Teilschnitt zwischen Oberteil und Unterteil in vergrößertem Maßstab in denjenigen Bereichen, in dem der Oberteil keine Auswölbung für den Bedarfsartikel aufweist, sondern am Unterteil im wesentlichen anliegt.
  • Gemäß 1 ist ein im wesentlichen ebener bahnförmiger Unterteil 1 mit einem Oberteil 2 zu einer Verpackung verbunden. Diese weist eine durch Thermoverformen des thermoplastischen Oberteils 2 entstandene Auswölbung 3 zur Beherbergung des nicht dargestellten Bedarfsartikels auf. Beide Teile sind längs der Randverbindungen 4 auf ein vier Seiten um die Auswölbung 3 herum miteinander thermisch versiegelt, so dass der Bedarfsartikel hermetisch nach aussen abgeschlossen ist. An einem Ende sind Oberteil 2 und Unterteil 1 aber nicht miteinander verbunden; ein streifenförmiger Endbereich 5 des Oberteils 2 liegt dort nur lose auf dem entsprechenden äusseren Randbereich 6 des Unterteils 1 auf (in der 1 ist dies der besseren Darstellung halber durch Abheben des Endbereichs 5 vom äusseren Randbereich 6 dargestellt). Tatsächlich liegt der Endbereich 5 üblicherweise auf der dem Oberteil 2 zugewandten Innenseite (I 16) des äusseren Randbereichs 6 auf. Der Endbereich 5 ist durch die Linie 7 von der parallelen streifenförmigen Randverbindung 4 des Oberteils 2 mit dem Unterteil 1 getrennt. Das rahmenförmige Versiegelungswerkzeug zur Herstellung der Randverbindungen 4 reicht daher nur bis zu der Trennlinie 7.
  • Es ist jedoch auch möglich, ein solches Versiegelungswerkzeug zu verwenden, das von oben auf den Oberteil 2 herab auch den Endbereich 5 mit überdeckt. In diesem Fall ist es erforderlich, dass die thermisch plastifizierbaren einander zugewandten Innenseiten von Unterteil 1 und Oberteil 2 an den End- und äusseren Randbereichen 5, 6 nicht miteinander in Kontakt gelangen. Hierzu dient der in 2 schematisch gezeigte Trennstreifen 8, der auf der dem Oberteil 2 zugewandten Innenseite I 16 im äusseren Randbereich 6 aufliegt und mit dem Unterteil 1 durch beispielsweise Aufkleben verbunden ist.
  • Ausser dieser Funktion dient der Trennstreifen 8 zweckmäßigerweise auch als Markierung für die Stelle der Öffnungshilfe. Wenn für den Oberteil 2 transparentes Material verwendet ist, wird die „Signalfarbe" des Trennstreifens 6 unterhalb des transparenten Endbereichs 5 vom Benutzer deutlich wahrgenommen, ohne dass er zuerst vergeblich oder mit großer Mühe an anderen Rändern der Verpackung das Öffnen zu bewerkstelligen versucht. Es versteht sich, dass der Trennstreifen 8 auch mit Beschriftungen und/oder Bebilderungen beispielsweise in Form von Symbolen versehen sein kann.

Claims (7)

  1. Verpackung insbesondere für medizinische Bedarfsartikel mit einem insbesondere bahnförmigen Unterteil (1) und mit einem insbesondere ausgebauchten Oberteil (2), der zum Einhüllen mindestens eines Bedarfsartikels zwischen Unter- und Oberteil dient und rings um diesen Bedarfsartikel längs Randverbindungen (4) mit dem Unterteil (1) dicht verbunden ist, und bei der beide Teile in einem äusseren Randbereich (6) an einem Verpackungsende unverbunden sind, so dass der den Randbereich (6) zugeordnete Endbereich (5) des Oberteils (2) und/oder des Unterteils (1) als Öffnungshilfe zum Öffnen einer Randverbindung (4) verfügbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Endbereich (5) des Oberteils (2) zugewandte Innenseite (I 16) des Unterteils (1) – oder umgekehrt – gegenüber den wesentlichen anderen Teilen des betreffenden Unterteils (1) oder Oberteils (2) andersfarbig ausgebildet ist.
  2. Verpackung insbesondere für medizinische Bedarfsartikel mit einem insbesondere bahnförmigen Unterteil (1) und mit einem insbesondere ausgebauchten Oberteil (2), der zum Einhüllen mindestens eines Bedarfsartikels zwischen Unter- und Oberteil dient und rings um diesen Bedarfsartikel längs Randverbindungen (4) mit dem Unterteil (1) dicht verbunden ist, und bei der beide Teile in einem äusseren Randbereich (6) an einem Verpackungsende unverbunden sind, so dass der den Randbereich (6) zugeordnete Endbereich (5) des Oberteils (2) und/oder des Unterteils (1) als Öffnungshilfe zum Öffnen einer Randverbindung (4) verfügbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Endbereich (5) des Oberteils (2) zugewandte Innenseite (I 16) des Unterteils (1) – oder umgekehrt – mit einer Beschriftung und/oder Bebilderung versehen ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Unterteil (1) und/oder der Oberteil (2) mit einer personen- und/oder maschinenlesbaren Inhaltsangabe versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Inhaltsangabe auf der dem Oberteil (2) abgewandten Aussenseite (A1) des Unterteils (1) oder auf der dem Unterteil (1) abgewandten Aussenseite des Oberteils (2) angeordnet ist.
  4. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Unterteil (1) und Oberteil (2) ein Trennstreifen (8) zwischen dem Endbereich (5) und dem äusseren Randbereich (6) eingefügt ist.
  5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennstreifen (8) andersfarbig ausgebildet und/oder mit der Beschriftung bzw. Bebilderung versehen ist.
  6. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberteil (2) aus einem thermisch verformbaren transparenten Kunststofffilm besteht.
  7. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterteil (1) aus einem Laminat mit einer heißsiegelfähigen Kunststofffolie und einer bedruckbaren Bahn aus insbesondere Papier besteht.
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