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DE20314121U1 - Kieferorthopädisches Befestigungselement - Google Patents

Kieferorthopädisches Befestigungselement Download PDF

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DE20314121U1
DE20314121U1 DE20314121U DE20314121U DE20314121U1 DE 20314121 U1 DE20314121 U1 DE 20314121U1 DE 20314121 U DE20314121 U DE 20314121U DE 20314121 U DE20314121 U DE 20314121U DE 20314121 U1 DE20314121 U1 DE 20314121U1
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DE
Germany
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fastening element
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ceramic material
doped
ceramic
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DE20314121U
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Dentaurum GmbH and Co KG
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Dentaurum JP Winkelstroeter KG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/12Brackets; Arch wires; Combinations thereof; Accessories therefor
    • A61C7/14Brackets; Fixing brackets to teeth

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  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Dental Preparations (AREA)

Abstract

Kieferorthopädisches Befestigungselement, insbesondere Bracket, mit einem Formkörper aus einem nicht-metallischen Material, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (10; 30) zumindest in einem Teilbereich eine von der Zahnfarbe deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein kieferorthopädisches Befestigungselement, insbesondere ein Bracket, mit einem Formkörper aus einem nicht-metallischen Material.
  • Kieferorthopädische Befestigungselemente kommen beispielsweise in Form von Brackets zum Einsatz, die bei einer kieferorthopädischen Behandlung zur Korrektur der Zahnstellung beim Menschen an den Zähnen festgelegt werden. Zur Herstellung derartiger Befestigungselemente kann beispielsweise rostfreier Stahl herangezogen werden. Dieser weist jedoch einen metallischen Glanz auf und tritt daher in kosmetisch nachteiliger Weise hervor.
  • Es wurden deshalb erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Befestigungselementen ein der Farbe der Zähne angenähertes Aussehen zu verleihen. So wird in der EP 0 337 307 B1 vorgeschlagen, Brackets und Bukkalröhrchen als Aluminiumoxid-Formkörper herzustellen, wobei der Formkörper eine möglichst gute Transparenz im Bereich des sichtbaren Lichtes sowie im Bereich des nahen Ultraviolettlichtes und des nahen Infrarotlichtes aufweisen soll, so daß das Befestigungselement die Farbe des darunterliegenden Zahnes zeigt und sich daher von der Zahnfarbe allenfalls geringfügig abhebt. Das Befestigungselement an sich soll also möglichst nicht sichtbar sein.
  • In der WO 89/08085 wird ein polykristallines, transluzentes Keramikbracket beschrieben, das an sich neutral farblos ist und aufgrund seiner Lichtdurchläs sigkeit die Farbe des darunterliegenden Zahnes annimmt. Auch dieses Bracket soll sich in seiner Farbgestaltung möglichst wenig vom Zahn unterscheiden.
  • Ein weiteres Keramikbracket wird in der EP 0 297 908 B1 beschrieben. Auch dieses Bracket soll nach Möglichkeit eine hohe Transparenz und allenfalls eine der Farbe der Zähne entsprechende gelbliche Tönung aufweisen, um sich somit vom darunterliegenden Zahn möglichst wenig abzuheben.
  • Trotz der Zielsetzung, Patienten ein möglichst unauffälliges Bracket bereitzustellen, werden derartige Brackets insbesondere von jüngeren Patienten häufig nur widerwillig akzeptiert.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein kieferorthopädisches Befestigungselement der eingangs genannten Art bereitzustellen, das insbesondere bei jüngeren Patienten eine gesteigerte Akzeptanz aufweist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem kieferorthopädischen Befestigungselement der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Befestigungselement zumindest in einem Teilbereich eine von der Zahnfarbe deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist.
  • In die Erfindung fließt der Gedanke mit ein, daß insbesondere bei Jugendlichen die Akzeptanz für eine kieferorthopädische Behandlung und damit verbunden für ein am Zahn festsitzendes, letztlich in aller Regel doch sichtbares kieferorthopädisches Befestigungselement in vielen Fällen durch besondere farbliche Akzente des Befestigungselements gesteigert werden kann. Es ist deshalb er findungsgemäß vorgesehen, daß sich das Befestigungselement zumindest in einem Teilbereich in seiner Farbgebung sehr deutlich vom Zahn absetzt. Das Befestigungselement kann zumindest in einem Teilbereich beispielsweise eine grelle Farbe aufweisen, insbesondere ein intensives Rot, Gelb, Grün oder Blau. In dem die Färbung aufweisenden Bereich kann die Farbe des Zahns praktisch nicht durch das Befestigungselement hindurch scheinen, zumindest wird die Zahnfarbe vom gefärbten Teilbereich stark verfremdet. Zur Erzielung der Färbung kann der Formkörper mittels eines farbgebenden Zusatzstoffes eingefärbt sein. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, daß der Formkörper zumindest in einem Teilbereich seiner Oberfläche eine farbige Beschichtung trägt.
  • Bei einer kostengünstig herstellbaren Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Formkörper aus eingefärbtem Kunststoffmaterial besteht. Durch Verwendung eines eingefärbten Granulats, das einem Kunststoffmaterial bei der Herstellung des Formkörpers beigemischt wird, können je nach Wahl des zum Einsatz kommenden Granulats dem Formkörper unterschiedlichste Färbungen verliehen werden.
  • Vorzugsweise besteht der Formkörper aus eingefärbtem Polycarbonatmaterial.
  • Um die Steifigkeit des Formkörpers zu erhöhen, ist es günstig, wenn der Formkörper aus einem eingefärbten faserverstärkten Kunststoffmaterial besteht. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß glasfaserverstärktes Polycarbonat zum Einsatz kommt, das an sich eine hohe Transluzenz aufweist und durch Beimischung eines farbgebenden Zusatzstoffes in gewünschter gefärbt werden kann.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Befestigungselements besteht der Formkörper aus eingefärbtem Keramikmaterial, das eine sich von der Zahnfarbe sehr deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist, die sich dadurch auszeichnet, daß sich die Färbung durch mechanischen oder chemischen Angriff, wie er zum Beispiel bei der Zahnreinigung entsteht, nicht oder nur kaum verändert.
  • Hierbei ist es günstig, wenn das Keramikmaterial dotiert ist. Durch Wahl eines entsprechenden Dotierungsmaterials können unterschiedlichste Färbungen erzielt werden.
  • Von Vorteil ist es, wenn das Keramikmaterial ein dotiertes oxidisches Keramikmaterial ist, insbesondere ein dotiertes Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid- und/oder Dentalkeramikmaterial. Mittels derartiger Keramikmaterialien lassen sich praktisch sämtliche Farben des Farbspektrums erzielen, wobei die Farben eine hohe Leuchtkraft aufweisen können.
  • Zur Dotierung des Keramikmaterials kommen vorzugsweise polyvalente Ionen zum Einsatz, insbesondere polyvalente Übergangsmetallionen und/oder polyvalente Ionen seltener Erden. Dabei kann vorgesehen sein, daß das Keramikmaterial mehrere Dotierungen aufweist. Günstig ist es hierbei, wenn die einzelnen Dotierungsmaterialien jeweils einen Masseanteil bis zu 0,5 % aufweisen, wobei der Massenanteil des gesamten Dotierungsmaterials insgesamt maximal etwa 1 % beträgt. Bevorzugt kommen zur Erzielung einer von der Zahnfarbe deutlich abweichenden Einfärbung des Keramikmaterials Dotierungsmaterialien mit jeweils einem Masseanteil von maximal etwa 0,1 % zum Einsatz, wobei der Masseanteil aller Dotierungsmaterial 0,5 % nicht überschreitet.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Keramikmaterial des Formkörpers zur Erzielung einer von der Zahnfarbe deutlich abweichenden Einfärbung pigmentiert ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung wird das Keramikmaterial mit Farbpigmenten versehen, die dem Keramikmaterial die gewünschte Färbung verleihen.
  • Hierbei ist es vorteilhaft, wenn das Keramikmaterial ein pigmentiertes oxidisches Keramikmaterial ist, insbesondere ein pigmentiertes Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid und/oder Dentalkeramikmaterial. Derartige Keramikmaterialien ermöglichen durch entsprechende Pigmentierung die gewünschte dauerhafte bunte Färbung.
  • Vorzugsweise ist das Keramikmaterial mit keramischen Pigmenten versehen, insbesondere auf der Basis von Baddeleyit-, Rutil-, Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit- oder Korund-Struktur.
  • Zur Einfärbung des Keramikmaterials können mehrere keramische Pigmente zum Einsatz kommen, wobei die einzelnen Pigmente jeweils einen Masseanteil bis zu 20 % aufweisen und wobei der Masseanteil aller Pigmente maximal etwa 33 % beträgt. Bevorzugt kommen Pigmente mit einem Masseanteil von allen falls 5 % zum Einsatz, wobei der Masseanteil aller Pigmente maximal etwa 15 % beträgt.
  • Zur Erzielung einer von der Zahnfarbe deutlich abweichenden Färbung des Befestigungselements ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, daß auf den Formkörper eine Beschichtung aus einem dotierten oder pigmentierten Keramikmaterial aufgebrannt ist. Hierbei ist es günstig, wenn der Formkörper zumindest in einem unbeschichteten Bereich transparent ausgestaltet ist, denn dadurch tritt der unbeschichtete Bereich des Formkörpers gegenüber dem beschichteten Bereich in seiner Farbgebung sehr stark zurück und das am Zahn festgelegte Befestigungselement nähert sich im unbeschichteten Bereich des Formkörpers der Zahnfarbe, während es sich im beschichteten Bereich des Formkörpers von der Zahnfarbe sehr deutlich abhebt.
  • Als Beschichtungsmaterial für den Formkörper wird vorzugsweise ein dotiertes oder pigmentiertes oxidisches Keramikmaterial aufgebrannt. Hierbei können insbesondere dotierte oder pigmentierte Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid- und/oder Dentalkeramikmaterialien herangezogen werden, wie sie voranstehend bereits unter Bezugnahme auf Formkörper aus eingefärbten Keramikmaterialien im einzelnen erläutert wurden. Vorzugsweise erfolgt die Dotierung mittels polyvalenter Ionen, insbesondere mittels polyvalenter Übergangsmetallionen oder polyvalenter Ionen seltener Erden. Die einzelnen Dotierungsmaterialien können wiederum jeweils einen Masseanteil bis zu 0,5 % aufweisen, wobei der Masseanteil aller Dotierungsmaterialien insgesamt maximal etwa 1 % beträgt. Alternativ kann für die Beschichtung mit keramischen Pigmenten versehenes Keramikmaterial zum Einsatz kommen, wobei die Pig mente auf Baddeleyit-, Rutil-, Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit- oder Korund-Struktur basieren mit Masseanteilen bis zu jeweils 20 % und mit einem gesamten Masseanteil aller Pigmente von maximal 33 %.
  • Zur Erzielung der erfindungsgemäß gewünschten, von der Zahnfarbe deutlich abweichenden Färbung kann auch vorgesehen sein, daß der Formkörper eine Farbschicht trägt.
  • Hierbei ist es zur Erzielung einer hohen chemischen Stabilität und einer hohen mechanischen Abriebbeständigkeit von Vorteil, wenn der Formkörper eine Farbschicht auf keramischer Basis aufweist, wobei die Farbschicht eingebrannt ist. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Formkörper mit einer Aufglasurfarbe bemalt ist, die beispielsweise mit einem Pinsel aufgetragen werden kann. Alternativ können dentalkeramische Malfarben zum Einsatz kommen.
  • Es kann vorteilhafterweise auch vorgesehen sein, daß der Formkörper eine Farbschicht auf organischer Basis aufweist. Mittels derartiger Farbschichten lassen sich insbesondere sehr grelle Farbtöne erzielen, die gerade von Jugendlichen häufig gewünscht werden.
  • Eine besonders gute Haftung organischer Farben wird bei einer vorteilhaften Ausführungsform durch vorheriges Silanisieren des Formkörpers erzielt.
  • Eine verbesserte Haftung und eine verbesserte Abriebfestigkeit können dadurch erzielt werden, daß die organische Farbschicht bei einer Temperatur von ca. 100 ° C bis etwa 180 ° C eingebrannt ist. Dies hat zusätzlich den Vorteil, daß die Biokompaktibilität der Farbschicht gesteigert werden kann, da organische Bestandteile der Farben beim Einbrennen verbrennen oder verdunsten. Sollte wider Erwarten ein derart ausgestaltetes kieferorthopädisches Befestigungselement vom Patienten nicht akzeptiert werden, beispielsweise weil der Patient mittlerweile eine andere Entscheidung hinsichtlich der gewünschten Färbung getroffen hat, so kann die auf den Formkörper aufgebrachte Farbe durch Verwendung handelsüblicher, für die Mundhöhle zugelassener Mikrosandstrahlgeräte vom Befestigungselement, insbesondere von einem Bracket, wieder entfernt werden.
  • Alternativ kann die organische Farbschicht durch Licht gehärtet sein.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine schaubildliche Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Befestigungsvorrichtung;
  • 2: eine Schnittdarstellung der Befestigungsvorrichtung gemäß 1; und
  • 3: eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Befestigungsvorrichtung.
  • In den 1 und 2 ist eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Befestigungsvorrichtung in Form eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegten Brackets dargestellt. Dieses umfaßt einen Formkörper 11 mit einer Basis 12, die mit ihrer Rückseite 13 an einem Zahn befestigt werden kann und im Bereich ihrer Vorderseite 14 einstückig übergeht in ein erstes Halteflügelpaar 16 und ein von diesem über eine Quernut 17 getrenntes zweites Halteflügelpaar 18. Die beiden Halteflügelpaare 16 und 18 weisen jeweils eine Längsnut 20 bzw. 21 auf zur Aufnahme eines Drahtes, dessen Federkräfte zur kieferorthopädischen Behandlung auf das Bracket und damit auf den Zahn übertragen werden.
  • Der Formkörper ist aus Aluminiumoxidpulver hergestellt, das in üblicher Weise gepreßt und gesintert wurde. Derartige Preß- und Sinterverfahren sind dem Fachmann beispielsweise aus der EP 0 297 908 B1 bekannt. Der Formkörper 11 weist eine hohe Transparenz für sichtbares Licht sowie für Licht aus dem nahen Ultraviolett- und Infrarotbereich auf, so daß die Zahnfarbe hindurch scheinen kann.
  • Auf ihrer Frontseite, die bei Einsatz des Brackets 10 den Lippen des Patienten zugewandt ist, tragen die beiden Halteflügelpaare 16 und 18 jeweils eine Farbschicht 23, die dem Bracket 10 in diesen Bereichen eine von der Zahnfarbe des Patienten deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung verlei hen. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Farbschicht 23 leuchtend blau, gelb, grün oder rot ausgestaltet ist. Die Farbschicht 23 weist vorzugsweise eine organische Basis auf und ist auf den Formkörper 11 bei einer Temperatur von ca. 100° C bis etwa 180° C eingebrannt, wobei der Formkörper 11 vor dem Aufbringen der Farbschicht 23 silanisiert wurde. Die Farbschicht 23 kann durch Bemalen des Formkörpers mittels eines Pinsels erzeugt werden. Alternativ kann die Farbschicht 23 eine keramische Basis aufweisen, wobei vorzugsweise Aufglasurfarben zum Einsatz kommen, die beispielsweise mit einem Pinsel aufgetragen werden können. Alternativ kann die Farbschicht 23 mittels dentalkeramischer Malfarben hergestellt sein.
  • Statt einer Farbschicht kann das Bracket 10 im Bereich der Frontseite der Halteflügelpaare 16 und 18 auch eine auf den Formkörper 11 aufgebrannte Beschichtung aus einem dotierten oder pigmentierten Keramikmaterial aufweisen. Derartige Keramikmaterialien werden nachfolgend noch näher erläutert. In entsprechender Weise wie die Farbschicht 23 ermöglicht es eine Keramikbeschichtung, dem Bracket 10 im Bereich seiner Frontseite eine grelle Färbung zu verleihen, durch die gerade bei jüngeren Patienten die Akzeptanz für derartige Brackets gesteigert werden kann.
  • In 3 ist eine alternative Ausgestaltung eines kieferorthopädischen Befestigungselements in Form eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 30 belegten Brackets dargestellt. Dieses ist hinsichtlich seiner Formgebung identisch ausgebildet wie das voranstehend unter Bezugnahme auf die 1 und 2 erläuterte Bracket 10. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die voranstehenden Erläuterungen Bezug genommen. Das Bracket 30 un terscheidet sich vom Bracket 10 dadurch, daß es aus einem Formkörper 31 hergestellt ist, der aus eingefärbtem Keramikmaterial besteht und daher eine von der Zahnfarbe des Patienten deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist, ohne daß hierzu eine zusätzliche Farbschicht oder eine Keramikbeschichtung erforderlich ist. Für den Formkörper 31 kann ebenfalls ein Aluminiumoxid- oder auch ein Zirkoniumoxid-Material zum Einsatz kommen, das durch die Dotierung eingefärbt ist. Die Dotierung erfolgt mittels polyvalenter Ionen, wobei je nach zum Einsatz kommendem Dotierungsmaterial eine Vielzahl unterschiedlicher Färbungen erzielt werden können, durch die die Akzeptanz des Brackets 30 gerade bei jugendlichen Patienten gesteigert wird.
  • Alternativ zum Einsatz eines dotierten Keramikmaterials kann für den Formkörper 31 auch ein pigmentiertes Keramikmaterial zum Einsatz kommen, beispielsweise pigmentiertes Aluminiumoxid, Zirkoniumoxid oder ein pigmentiertes Dentalkeramikmaterial. Das Keramikmaterial kann hierzu mit keramischen Pigmenten versehen werden, vorzugsweise auf der Basis einer Baddeleyit-, Rutil-, Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit- oder Korund-Struktur.

Claims (21)

  1. Kieferorthopädisches Befestigungselement, insbesondere Bracket, mit einem Formkörper aus einem nicht-metallischen Material, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (10; 30) zumindest in einem Teilbereich eine von der Zahnfarbe deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist.
  2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper aus eingefärbtem Kunststoffmaterial besteht.
  3. Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper aus eingefärbtem Polykarbonatmaterial besteht.
  4. Befestigungselement nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper aus eingefärbtem faserverstärkten Kunststoffmaterial besteht.
  5. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (31) aus eingefärbtem Keramikmaterial besteht.
  6. Befestigungselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Keramikmaterial dotiert ist.
  7. Befestigungselement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Keramikmaterial ein dotiertes oxidisches Keramikmaterial ist, insbesondere ein dotiertes Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid- und/oder Dentalkeramikmaterial.
  8. Befestigungselement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Keramikmaterial mit polyvalenten Ionen dotiert ist, insbesondere mit polyvalenten Übergangsmetallionen und/oder polyvalenten Ionen seltener Erden.
  9. Befestigungselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Dotierungsmaterialien jeweils einen Masseanteil bis zu 0,5 % aufweisen, wobei der Masseanteil des gesamten Dotierungsmaterials insgesamt maximal etwa 1 % beträgt.
  10. Befestigungselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Keramikmaterial pigmentiert ist.
  11. Befestigungselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Keramikmaterial ein pigmentiertes oxidisches Keramikmaterial ist, insbesondere ein pigmentiertes Aluminumoxid-, Zirkoniumoxid- und/oder Dentalkeramikmaterial.
  12. Befestigungselement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Keramikmaterial mit keramischen Pigmenten versehen ist, insbesondere auf der Basis von Baddeleyit-, Rutil-, Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit- oder Korund-Struktur.
  13. Befestigungselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Pigmente jeweils einen Masseanteil bis zu 20 % aufweisen, wobei der Masseanteil aller Pigmente insgesamt maximal etwa 33 % beträgt.
  14. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Formkörper (11) eine Beschichtung (23) aus einem dotierten oder pigmentierten Keramikmaterial aufgebrannt ist.
  15. Befestigungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial ein dotiertes oder pigmentiertes oxidisches Keramikmaterial nach einem der Ansprüche 7 bis 9 oder 11 bis 13 ist.
  16. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (11) eine Farbschicht (23) trägt.
  17. Befestigungselement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (11) eine Farbschicht (23) auf keramischer Basis aufweist, wobei die Farbschicht eingebrannt ist.
  18. Befestigungselement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (11) eine Farbschicht (23) auf organischer Basis aufweist.
  19. Befestigungselement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (11) vor dem Aufbringen der Farbschicht (23) silanisiert ist.
  20. Befestigungselement nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht (23) bei einer Temperatur von ca. 100° C bis etwa 180° C eingebrannt ist.
  21. Befestigungselement nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht (23) durch Licht gehärtet ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2006024539A1 (en) * 2004-09-02 2006-03-09 Norbert Abels Colored orthodontic brackets
US7611352B2 (en) 2006-08-31 2009-11-03 Ultradent Products, Inc. Lifestyle bracket system having interchangeable ligation covers
US8882498B2 (en) 2009-04-03 2014-11-11 Ultradent Products, Inc. Coordinated metal and ceramic orthodontic bracket systems

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