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Die Erfindung betrifft ein kieferorthopädisches
Befestigungselement, insbesondere ein Bracket, mit einem Formkörper aus
einem nicht-metallischen Material.
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Kieferorthopädische Befestigungselemente kommen
beispielsweise in Form von Brackets zum Einsatz, die bei einer kieferorthopädischen
Behandlung zur Korrektur der Zahnstellung beim Menschen an den Zähnen festgelegt
werden. Zur Herstellung derartiger Befestigungselemente kann beispielsweise
rostfreier Stahl herangezogen werden. Dieser weist jedoch einen
metallischen Glanz auf und tritt daher in kosmetisch nachteiliger
Weise hervor.
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Es wurden deshalb erhebliche Anstrengungen
unternommen, um den Befestigungselementen ein der Farbe der Zähne angenähertes Aussehen
zu verleihen. So wird in der
EP 0 337 307 B1 vorgeschlagen, Brackets und
Bukkalröhrchen
als Aluminiumoxid-Formkörper
herzustellen, wobei der Formkörper
eine möglichst
gute Transparenz im Bereich des sichtbaren Lichtes sowie im Bereich
des nahen Ultraviolettlichtes und des nahen Infrarotlichtes aufweisen
soll, so daß das
Befestigungselement die Farbe des darunterliegenden Zahnes zeigt
und sich daher von der Zahnfarbe allenfalls geringfügig abhebt. Das
Befestigungselement an sich soll also möglichst nicht sichtbar sein.
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In der WO 89/08085 wird ein polykristallines, transluzentes
Keramikbracket beschrieben, das an sich neutral farblos ist und
aufgrund seiner Lichtdurchläs sigkeit
die Farbe des darunterliegenden Zahnes annimmt. Auch dieses Bracket
soll sich in seiner Farbgestaltung möglichst wenig vom Zahn unterscheiden.
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Ein weiteres Keramikbracket wird
in der
EP 0 297 908
B1 beschrieben. Auch dieses Bracket soll nach Möglichkeit
eine hohe Transparenz und allenfalls eine der Farbe der Zähne entsprechende
gelbliche Tönung
aufweisen, um sich somit vom darunterliegenden Zahn möglichst
wenig abzuheben.
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Trotz der Zielsetzung, Patienten
ein möglichst
unauffälliges
Bracket bereitzustellen, werden derartige Brackets insbesondere
von jüngeren
Patienten häufig
nur widerwillig akzeptiert.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein kieferorthopädisches
Befestigungselement der eingangs genannten Art bereitzustellen,
das insbesondere bei jüngeren
Patienten eine gesteigerte Akzeptanz aufweist.
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Diese Aufgabe wird bei einem kieferorthopädischen
Befestigungselement der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß das
Befestigungselement zumindest in einem Teilbereich eine von der
Zahnfarbe deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist.
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In die Erfindung fließt der Gedanke
mit ein, daß insbesondere
bei Jugendlichen die Akzeptanz für
eine kieferorthopädische
Behandlung und damit verbunden für
ein am Zahn festsitzendes, letztlich in aller Regel doch sichtbares
kieferorthopädisches
Befestigungselement in vielen Fällen
durch besondere farbliche Akzente des Befestigungselements gesteigert
werden kann. Es ist deshalb er findungsgemäß vorgesehen, daß sich das
Befestigungselement zumindest in einem Teilbereich in seiner Farbgebung sehr
deutlich vom Zahn absetzt. Das Befestigungselement kann zumindest
in einem Teilbereich beispielsweise eine grelle Farbe aufweisen,
insbesondere ein intensives Rot, Gelb, Grün oder Blau. In dem die Färbung aufweisenden
Bereich kann die Farbe des Zahns praktisch nicht durch das Befestigungselement
hindurch scheinen, zumindest wird die Zahnfarbe vom gefärbten Teilbereich
stark verfremdet. Zur Erzielung der Färbung kann der Formkörper mittels eines
farbgebenden Zusatzstoffes eingefärbt sein. Alternativ oder ergänzend kann
vorgesehen sein, daß der
Formkörper
zumindest in einem Teilbereich seiner Oberfläche eine farbige Beschichtung
trägt.
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Bei einer kostengünstig herstellbaren Ausführungsform
ist vorgesehen, daß der
Formkörper aus
eingefärbtem
Kunststoffmaterial besteht. Durch Verwendung eines eingefärbten Granulats,
das einem Kunststoffmaterial bei der Herstellung des Formkörpers beigemischt
wird, können
je nach Wahl des zum Einsatz kommenden Granulats dem Formkörper unterschiedlichste
Färbungen
verliehen werden.
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Vorzugsweise besteht der Formkörper aus eingefärbtem Polycarbonatmaterial.
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Um die Steifigkeit des Formkörpers zu
erhöhen,
ist es günstig,
wenn der Formkörper
aus einem eingefärbten
faserverstärkten
Kunststoffmaterial besteht. So kann beispielsweise vorgesehen sein,
daß glasfaserverstärktes Polycarbonat
zum Einsatz kommt, das an sich eine hohe Transluzenz aufweist und
durch Beimischung eines farbgebenden Zusatzstoffes in gewünschter
gefärbt
werden kann.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Befestigungselements
besteht der Formkörper
aus eingefärbtem
Keramikmaterial, das eine sich von der Zahnfarbe sehr deutlich abweichende,
dauerhafte bunte Färbung aufweist,
die sich dadurch auszeichnet, daß sich die Färbung durch
mechanischen oder chemischen Angriff, wie er zum Beispiel bei der
Zahnreinigung entsteht, nicht oder nur kaum verändert.
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Hierbei ist es günstig, wenn das Keramikmaterial
dotiert ist. Durch Wahl eines entsprechenden Dotierungsmaterials
können
unterschiedlichste Färbungen
erzielt werden.
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Von Vorteil ist es, wenn das Keramikmaterial ein
dotiertes oxidisches Keramikmaterial ist, insbesondere ein dotiertes
Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid- und/oder
Dentalkeramikmaterial. Mittels derartiger Keramikmaterialien lassen
sich praktisch sämtliche
Farben des Farbspektrums erzielen, wobei die Farben eine hohe Leuchtkraft
aufweisen können.
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Zur Dotierung des Keramikmaterials
kommen vorzugsweise polyvalente Ionen zum Einsatz, insbesondere
polyvalente Übergangsmetallionen und/oder
polyvalente Ionen seltener Erden. Dabei kann vorgesehen sein, daß das Keramikmaterial mehrere
Dotierungen aufweist. Günstig
ist es hierbei, wenn die einzelnen Dotierungsmaterialien jeweils
einen Masseanteil bis zu 0,5 % aufweisen, wobei der Massenanteil
des gesamten Dotierungsmaterials insgesamt maximal etwa 1 % beträgt. Bevorzugt
kommen zur Erzielung einer von der Zahnfarbe deutlich abweichenden
Einfärbung
des Keramikmaterials Dotierungsmaterialien mit jeweils einem Masseanteil von
maximal etwa 0,1 % zum Einsatz, wobei der Masseanteil aller Dotierungsmaterial
0,5 % nicht überschreitet.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß das Keramikmaterial des Formkörpers zur
Erzielung einer von der Zahnfarbe deutlich abweichenden Einfärbung pigmentiert ist.
Bei einer derartigen Ausgestaltung wird das Keramikmaterial mit
Farbpigmenten versehen, die dem Keramikmaterial die gewünschte Färbung verleihen.
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Hierbei ist es vorteilhaft, wenn
das Keramikmaterial ein pigmentiertes oxidisches Keramikmaterial
ist, insbesondere ein pigmentiertes Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid
und/oder Dentalkeramikmaterial. Derartige Keramikmaterialien ermöglichen
durch entsprechende Pigmentierung die gewünschte dauerhafte bunte Färbung.
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Vorzugsweise ist das Keramikmaterial
mit keramischen Pigmenten versehen, insbesondere auf der Basis von
Baddeleyit-, Rutil-, Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit- oder
Korund-Struktur.
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Zur Einfärbung des Keramikmaterials
können
mehrere keramische Pigmente zum Einsatz kommen, wobei die einzelnen
Pigmente jeweils einen Masseanteil bis zu 20 % aufweisen und wobei der
Masseanteil aller Pigmente maximal etwa 33 % beträgt. Bevorzugt
kommen Pigmente mit einem Masseanteil von allen falls 5 % zum Einsatz,
wobei der Masseanteil aller Pigmente maximal etwa 15 % beträgt.
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Zur Erzielung einer von der Zahnfarbe
deutlich abweichenden Färbung
des Befestigungselements ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen,
daß auf
den Formkörper
eine Beschichtung aus einem dotierten oder pigmentierten Keramikmaterial
aufgebrannt ist. Hierbei ist es günstig, wenn der Formkörper zumindest
in einem unbeschichteten Bereich transparent ausgestaltet ist, denn
dadurch tritt der unbeschichtete Bereich des Formkörpers gegenüber dem
beschichteten Bereich in seiner Farbgebung sehr stark zurück und das
am Zahn festgelegte Befestigungselement nähert sich im unbeschichteten
Bereich des Formkörpers
der Zahnfarbe, während
es sich im beschichteten Bereich des Formkörpers von der Zahnfarbe sehr
deutlich abhebt.
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Als Beschichtungsmaterial für den Formkörper wird
vorzugsweise ein dotiertes oder pigmentiertes oxidisches Keramikmaterial
aufgebrannt. Hierbei können
insbesondere dotierte oder pigmentierte Aluminiumoxid-, Zirkoniumoxid- und/oder Dentalkeramikmaterialien
herangezogen werden, wie sie voranstehend bereits unter Bezugnahme
auf Formkörper aus
eingefärbten
Keramikmaterialien im einzelnen erläutert wurden. Vorzugsweise
erfolgt die Dotierung mittels polyvalenter Ionen, insbesondere mittels
polyvalenter Übergangsmetallionen
oder polyvalenter Ionen seltener Erden. Die einzelnen Dotierungsmaterialien
können
wiederum jeweils einen Masseanteil bis zu 0,5 % aufweisen, wobei
der Masseanteil aller Dotierungsmaterialien insgesamt maximal etwa
1 % beträgt.
Alternativ kann für
die Beschichtung mit keramischen Pigmenten versehenes Keramikmaterial
zum Einsatz kommen, wobei die Pig mente auf Baddeleyit-, Rutil-,
Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit-
oder Korund-Struktur basieren mit Masseanteilen bis zu jeweils 20
% und mit einem gesamten Masseanteil aller Pigmente von maximal
33 %.
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Zur Erzielung der erfindungsgemäß gewünschten,
von der Zahnfarbe deutlich abweichenden Färbung kann auch vorgesehen
sein, daß der Formkörper eine
Farbschicht trägt.
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Hierbei ist es zur Erzielung einer
hohen chemischen Stabilität
und einer hohen mechanischen Abriebbeständigkeit von Vorteil, wenn
der Formkörper
eine Farbschicht auf keramischer Basis aufweist, wobei die Farbschicht
eingebrannt ist. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Formkörper mit
einer Aufglasurfarbe bemalt ist, die beispielsweise mit einem Pinsel
aufgetragen werden kann. Alternativ können dentalkeramische Malfarben
zum Einsatz kommen.
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Es kann vorteilhafterweise auch vorgesehen sein,
daß der
Formkörper
eine Farbschicht auf organischer Basis aufweist. Mittels derartiger
Farbschichten lassen sich insbesondere sehr grelle Farbtöne erzielen,
die gerade von Jugendlichen häufig
gewünscht
werden.
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Eine besonders gute Haftung organischer Farben
wird bei einer vorteilhaften Ausführungsform durch vorheriges
Silanisieren des Formkörpers
erzielt.
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Eine verbesserte Haftung und eine
verbesserte Abriebfestigkeit können
dadurch erzielt werden, daß die
organische Farbschicht bei einer Temperatur von ca. 100 ° C bis etwa
180 ° C
eingebrannt ist. Dies hat zusätzlich
den Vorteil, daß die
Biokompaktibilität der
Farbschicht gesteigert werden kann, da organische Bestandteile der
Farben beim Einbrennen verbrennen oder verdunsten. Sollte wider
Erwarten ein derart ausgestaltetes kieferorthopädisches Befestigungselement
vom Patienten nicht akzeptiert werden, beispielsweise weil der Patient
mittlerweile eine andere Entscheidung hinsichtlich der gewünschten Färbung getroffen
hat, so kann die auf den Formkörper
aufgebrachte Farbe durch Verwendung handelsüblicher, für die Mundhöhle zugelassener Mikrosandstrahlgeräte vom Befestigungselement,
insbesondere von einem Bracket, wieder entfernt werden.
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Alternativ kann die organische Farbschicht durch
Licht gehärtet
sein.
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Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
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1:
eine schaubildliche Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen kieferorthopädischen
Befestigungsvorrichtung;
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2:
eine Schnittdarstellung der Befestigungsvorrichtung gemäß 1; und
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3:
eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen kieferorthopädischen
Befestigungsvorrichtung.
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In den 1 und 2 ist eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen kieferorthopädischen
Befestigungsvorrichtung in Form eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegten
Brackets dargestellt. Dieses umfaßt einen Formkörper 11 mit einer
Basis 12, die mit ihrer Rückseite 13 an einem Zahn
befestigt werden kann und im Bereich ihrer Vorderseite 14 einstückig übergeht
in ein erstes Halteflügelpaar 16 und
ein von diesem über
eine Quernut 17 getrenntes zweites Halteflügelpaar 18.
Die beiden Halteflügelpaare 16 und 18 weisen
jeweils eine Längsnut 20 bzw. 21 auf
zur Aufnahme eines Drahtes, dessen Federkräfte zur kieferorthopädischen
Behandlung auf das Bracket und damit auf den Zahn übertragen
werden.
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Der Formkörper ist aus Aluminiumoxidpulver hergestellt,
das in üblicher
Weise gepreßt
und gesintert wurde. Derartige Preß- und Sinterverfahren sind dem
Fachmann beispielsweise aus der
EP 0 297 908 B1 bekannt. Der Formkörper
11 weist
eine hohe Transparenz für
sichtbares Licht sowie für
Licht aus dem nahen Ultraviolett- und Infrarotbereich auf, so daß die Zahnfarbe
hindurch scheinen kann.
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Auf ihrer Frontseite, die bei Einsatz
des Brackets 10 den Lippen des Patienten zugewandt ist,
tragen die beiden Halteflügelpaare 16 und 18 jeweils eine
Farbschicht 23, die dem Bracket 10 in diesen Bereichen
eine von der Zahnfarbe des Patienten deutlich abweichende, dauerhafte
bunte Färbung verlei hen.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Farbschicht 23 leuchtend
blau, gelb, grün oder
rot ausgestaltet ist. Die Farbschicht 23 weist vorzugsweise
eine organische Basis auf und ist auf den Formkörper 11 bei einer
Temperatur von ca. 100° C
bis etwa 180° C
eingebrannt, wobei der Formkörper 11 vor
dem Aufbringen der Farbschicht 23 silanisiert wurde. Die
Farbschicht 23 kann durch Bemalen des Formkörpers mittels
eines Pinsels erzeugt werden. Alternativ kann die Farbschicht 23 eine
keramische Basis aufweisen, wobei vorzugsweise Aufglasurfarben zum
Einsatz kommen, die beispielsweise mit einem Pinsel aufgetragen
werden können.
Alternativ kann die Farbschicht 23 mittels dentalkeramischer
Malfarben hergestellt sein.
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Statt einer Farbschicht kann das
Bracket 10 im Bereich der Frontseite der Halteflügelpaare 16 und 18 auch
eine auf den Formkörper 11 aufgebrannte
Beschichtung aus einem dotierten oder pigmentierten Keramikmaterial
aufweisen. Derartige Keramikmaterialien werden nachfolgend noch
näher erläutert. In
entsprechender Weise wie die Farbschicht 23 ermöglicht es
eine Keramikbeschichtung, dem Bracket 10 im Bereich seiner
Frontseite eine grelle Färbung
zu verleihen, durch die gerade bei jüngeren Patienten die Akzeptanz
für derartige
Brackets gesteigert werden kann.
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In 3 ist
eine alternative Ausgestaltung eines kieferorthopädischen
Befestigungselements in Form eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 30 belegten
Brackets dargestellt. Dieses ist hinsichtlich seiner Formgebung
identisch ausgebildet wie das voranstehend unter Bezugnahme auf
die 1 und 2 erläuterte Bracket 10.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die voranstehenden Erläuterungen
Bezug genommen. Das Bracket 30 un terscheidet sich vom Bracket 10 dadurch,
daß es aus
einem Formkörper 31 hergestellt
ist, der aus eingefärbtem
Keramikmaterial besteht und daher eine von der Zahnfarbe des Patienten
deutlich abweichende, dauerhafte bunte Färbung aufweist, ohne daß hierzu
eine zusätzliche
Farbschicht oder eine Keramikbeschichtung erforderlich ist. Für den Formkörper 31 kann
ebenfalls ein Aluminiumoxid- oder auch ein Zirkoniumoxid-Material
zum Einsatz kommen, das durch die Dotierung eingefärbt ist.
Die Dotierung erfolgt mittels polyvalenter Ionen, wobei je nach
zum Einsatz kommendem Dotierungsmaterial eine Vielzahl unterschiedlicher
Färbungen
erzielt werden können,
durch die die Akzeptanz des Brackets 30 gerade bei jugendlichen
Patienten gesteigert wird.
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Alternativ zum Einsatz eines dotierten
Keramikmaterials kann für
den Formkörper 31 auch
ein pigmentiertes Keramikmaterial zum Einsatz kommen, beispielsweise
pigmentiertes Aluminiumoxid, Zirkoniumoxid oder ein pigmentiertes
Dentalkeramikmaterial. Das Keramikmaterial kann hierzu mit keramischen
Pigmenten versehen werden, vorzugsweise auf der Basis einer Baddeleyit-,
Rutil-, Zirkoniumsilikat-, Spinell-, Hämatit- oder Korund-Struktur.