DE20014558U1 - Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung der Farbgestaltung von Zähnen - Google Patents
Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung der Farbgestaltung von ZähnenInfo
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Dipl.-Chem. Dr. Michael Ruff Dipl.-lng. Joachim Beier Dipl.-Phys. Jürgen Schöndorf
Ruff, Beier und Partner ■ Postfach 104036 · D-70035 Stuttgart Dipl.-Chem. Dr. Thomas MÜtSChele
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21. August 2 000 Mu/nw
Zähnen
Die Erfindung betrifft eine Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung der Farbgestaltung von Zähnen, insbesondere für die Fertigung von Zahnersatz.
Bei der Herstellung von Zahnersatzteilen in der Zahntechnik mit Hilfe dentalkeramischer oder anderer Werkstoffe stehen neben funktionalen Anforderungen wie Biokompatibilität, Verarbeitbarkeit und Haltbarkeit in zunehmendem Maße auch Anforderungen nach einer ästhetisch möglichst perfekten Zahnreproduktion. Dabei wird angestrebt, daß sich das Zahnersatzteil, beispielsweise eine Krone, bezüglich seines Aussehens nicht oder nur in nicht auffälliger Weise von dem natürlichen Zahn unterscheiden soll, der zu ersetzen ist. Zur Erreichung dieses Zieles ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem mit dem Patienten arbeitenden Zahnarzt und dem für die Herstellung des Zahnersatzes zuständigen Zahntechniker erforderlich. Dabei bestimmt der Zahnarzt am Patienten die Anforderungen bezüglich Form und Aussehen des Zahnersatzteiles. Diese Information muß dem Zahntechniker exakt und unmißverständlich übermittelt werden, damit ein dem Anfor-
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derungsprofil entsprechendes Zahnersatzteil gefertigt werden kann, das gut in seine Einbauumgebung am Patienten paßt.
Die Information über die gewünschte Zahnersatzform wird bekanntlich in der Regel durch geeignete Abguß-oder Abformtechniken erfaßt und transportiert. Für die Bestimmung und Kommunikation von Farbinformation sind verschiedene Farbbestimmungssysteme bekannt.
Ein weitverbreitetes, bekanntes Zahnfarbbestimmungssystem basiert auf der Erkenntnis, daß Farben, unabhängig von der individuellen Wahrnehmung, durch ihr Spektrum physikalisch eindeutig definierbar und in einem dreidimensionalen Modell, dem sogenannten Farbraum, definierbar sind. Der Farbraum ist über die Dimensionen Farbhelligkeit, Farbintensität und Farbton definiert, wobei die Zahnfarben natürlicher Zähne bei unterschiedlichen Helligkeits- und Intensitätswerten im wesentlichen im Gelb-Rot-Farbtonbereich liegen. Eine auf dieser Systematik basierende Zahnfarbbestimmungseinrichtung, mit deren Hilfe ein Zahnarzt am Patienten die passende Zahnfarbe bestimmen kann, hat einen flachkastenförmigen Kunststoffträger etwa in der Größe einer Einhundertgramm-Schokoladentafel, an dem 26 nach Art von oberen Schneidezähnen geformte Zahnmuster mit unterschiedlichen Farben angebracht sind. Die Helligkeits-, Farbintensitäts- und Farbtonwerte der einzelnen Zahnmuster sind nach dem genannten farbmetrischen Ordnungsprinzip jeweils äquidistant zueinander in fünf nach Helligkeit sortierten Gruppen plaziert. Die Muster innerhalb der Gruppen unterscheiden sich nach Farbintensität und Farbton. In einem dreistufigen Prozeß (erst Helligkeitsstufe, dann Farbintensität, dann Farbton) kann das Farbmuster mit der besten Übereinstimmung zum natürlichen Zahn ermittelt werden. Die durch Kodierungszahlen beziehungsweise -buchstaben eindeutig identifizierbaren Parameter
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können in ein Farbkommunikationsschema eingetragen werden, welches für die Zahntechnik eindeutig nachvollziehbare Angaben bereitstellt, auf deren Grundlage die prothetische Arbeit mit großer farblicher Übereinstimmung zum Original reproduzierbar ist.
Die Farbbestimmungseinrichtung mit den vom Träger einzeln oder in Gruppen entnehmbaren Schneidezahnmustern ist in Aufbau und Handhabung recht kompliziert und vor allem für die Reproduktion von Schneidezähnen vorgesehen. Es ist auch schon bemerkt worden, daß besonders bei älteren Patienten oder Patienten mit nicht idealen, gegebenenfalls ungleichmäßigen Gebissen die mit Hilfe dieses Farbbestimmungssystemes hergestellten Zahnersatzteile das Aussehen der Patienten merklich verändern können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zu schaffen, mit deren Hilfe die Kommunikation zwischen Zahnarzt und Zahntechniker für die Fertigung von passendem Zahnersatz weiter verbessert werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Bestimmungseinrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 vor. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Eine erfindungsgemäße Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung der Farbgestaltung von Zähnen, insbesondere für die Fertigung von Zahnersatz, hat einen Träger, an den mehrere Muster mit unterschiedlicher Farbgestaltung angeordnet sind, wobei mindestens eines der Muster eine Farbverteilung mit mehreren räumlich getrennten Farbzonen unterschiedlicher Farbe aufweist. Dadurch ist eine individuelle farbliche Charakteri-
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sierung von Zähnen möglich, die über die reine Bestimmung der Zahnfarbe hinausgeht. Es hat sich nämlich gezeigt, daß Zähne trotz gleicher Zahngrundfarbe wahrnehmbar unterschiedliche optische Eindrücke erzeugen können, die wesentlich durch die Farbverteilung am Zahn mitbestimmt werden. Dank erfindungsgemäßer Bestimmungseinrichtungen kann bei der Charakterisierung von Zahnersatz erstmals auf sehr zweckmäßige und einfache Weise berücksichtigt werden, daß Zähne häufig nicht gleichmäßig gefärbt sind, sondern daß ihr optischer Eindruck wesentlich auch durch kleine Farbzonen bestimmt werden kann, deren farblicher Eindruck sich von der Grundfarbe des Zahnes wahrnehmbar unterscheidet. Während Zähne von Jugendlichen dem Ideal einer gleichmäßigen Farbe nahekommen können und sich zudem häufig durch ein in gewisser Weise transparentes Erscheinungsbild auszeichnen, sind gerade die Zähne älterer Patienten nicht selten ungleichmäßig gefärbt, weil beispielsweise an Stellen stärkerer Abnutzung Sekundärdentin durchscheinen und auf diese Weise den optischen Zahneindruck verändern kann. Es ist auch möglich, daß sich an gewissen Stellen einer sichtbaren Zahnoberfläche durch lokale Demineralisierung helle, fast weiß erscheinende Flecken einstellen. Auch andere von der Grundfarbe abweichende Verfärbungen, beispielsweise Richtung brauner oder gelber Farbtöne, können vorkommen. Die Erfindung ermöglicht es, eine Feincharakterisierung zu ersetzender Zähne auch im Hinblick auf derartige räumlich meist begrenzte, aber optisch durchaus wahrnehmbare Veränderungen vorzunehmen. Die mit Hilfe erfindungsgemäßer Bestimmungseinrichtungen mögliche Feincharakterisierung der Farbgestaltung bzw. Farbverteilung wird in der Regel zusätzlich zur herkömmlichen reinen Farbtonbestimmung eingesetzt.
Obwohl die am Träger angebrachten Muster gegebenenfalls auch eine von einer natürlichen Zahnform abweichende, stilisierte
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Formgebung haben können, sind Muster in Form von Zahnnachbildungen bevorzugt, deren Größe vorteilhaft im Größenbereich natürlicher Zähne liegt, um deren optische Wirkung möglichst exakt nachbilden zu können. Bevorzugt ist es, wenn mindestens eines der Muster als Nachbildung eines Backenzahnes ausgebildet ist, da die eingangs beschriebenen Farbabweichungen beziehungsweise Farbverteilungen besonders bei diesen durch Kauvorgänge stark beanspruchten Zähnen auftreten können. Es kann sich dabei um einen molaren beziehungsweise großen Backenzahn oder einen prämolaren beziehungsweise kleinen Backenzahn handeln. Vorzugsweise sind mehrere, insbesondere alle Muster als Nachbildung eines Backenzahnes ausgebildet, vorzugsweise eines großen Backenzahnes. Die Muster können bezüglich Form und Dimension identisch sein, was die Herstellung der Bestimmungseinrichtung vereinfacht und verbilligt.
Bei den vorgefertigten Mustern kann es insbesondere so sein, daß mehrere der Muster Kauflächen mit unterschiedlichen Farbverteilungen aufweisen, wodurch eine zielgenaue, individuelle Farbgestaltung beziehungsweise Farbcharakterisierung von Occlusalflachen möglich wird, die besonders häufig ungleichmäßige Farbverteilungen aufweisen.
Beispielsweise kann es so sein, daß mindestens eine Kaufläche im Bereich mindestens einer Fissur, das heißt eines Einschnittes zwischen Höckern der Kaufläche, gegenüber einer Grundfarbe verfärbt ist. So kann durch eine leicht gelbliche Verfärbung ein Zahn nachgebildet werden, bei dem der Abstand zwischen dem Grund des Einschnitts und der Zahnwurzel so gering ist, daß die typischerweise gelbliche Wurzel durchscheint. Um beispielsweise Einlagerungen zu simulieren, kann eine Färbung auch einen bräunlichen Farbton haben. Die Verfärbungen im Bereich von Fissuren sind in der Regel
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länglich beziehungsweise linienhaft und können in eine oder in mehrere sich kreuzenden Richtungen verlaufen.
Es kann auch so sein, daß mindestens eine Kaufläche oder eine andere Zahnmusteroberfläche an mindestens einer Stelle, vorzugsweiser außerhalb von Fissuren, eine gegenüber der Grundfarbe hellere Verfärbung aufweist, die eine Demineralisierung an dieser Stelle andeuten kann.
Um weitere Informationen über das Erscheinungsbild eines Zahnes auf einfache Weise transportieren zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, daß mindestens zwei Muster vorgesehen sind, die sich im Hinblick auf Opazität beziehungsweise Blickdichtigkeit unterscheiden, um den Transparenzgrad des zu ersetzenden Zahnes zu charakterisieren. Dadurch können beispielsweise jugendliche Zähne von älteren Zähnen unterschieden werden.
Die Art der Herstellung der Muster kann dem jeweils gewünschten Grad der Übereinstimmung zwischen Muster und zu bestimmendem Zahn angepaßt werden. So ist es beispielsweise kostengünstig möglich, die Muster aus geeignetem Kunststoff herzustellen. Im Hinblick auf eine möglichst originalgetreue Widergabe des zu ersetzenden Zahnes beziehungsweise des fertigen Zahnersatzes sind die Muster bevorzugter Ausführungsformen mit Hilfe von Dentalkeramikmaterial und/oder dentalkeramischer Malfarben gegebenenfalls mehrschichtig aufgebaut und erlauben auf diese Weise schon bei der ursprünglichen Arbeit mit dem Patienten eine sehr exakte Prüfung der Übereinstimmung zwischen dem Original und dem nachzubildendem Zahnersatz.
Durch die Anordnung mehrerer, bezüglich Farbgestaltung und/oder Transparenzgrad unterschiedlicher Muster an einem
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Träger ist es möglich, eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsbilder von Zähnen zu charakterisieren. Es wäre möglich, an dem Träger eine so große Anzahl von Mustern anzubringen, daß die überwiegende Zahl in der Praxis vorkommender Fälle durch jeweils ein einzelnes Muster mehr oder weniger getreu nachgebildet ist. Bevorzugt sind jedoch Ausführungsformen, bei denen die Anzahl unterschiedlicher Muster relativ gering ist und beispielsweise zwischen 3 und 12 liegen kann, insbesondere zwischen 4 und 10, vorzugsweise bei 5, 6 oder 7. Derartige Ausführungsformen sind kostengünstig herstellbar, einfach zu handhaben und erlauben eine ausreichende Vielzahl von Kombinationsmomenten, so daß auch solche Zähne eindeutig charakterisierbar sind, deren Erscheinungsbild sich als eine Kombination zwischen mehreren, repräsentativen Mustern der Bestimmungseinrichtung beschreiben läßt.
Die Muster können fest oder lösbar, insbesondere werkzeuglos lösbar, am Träger befestigt sein, wobei eine feste Anbringung im Hinblick auf einfache, kostengünstige Bereitstellung der Bestimmungseinrichtung und im Hinblick auf eine einfache Handhabung bevorzugt sein kann. Beispielsweise können die Muster bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig angeordnet sein, etwa mit im wesentlichen gleichmäßigem Abstand von einem bogenförmigen, insbesondere kreisbogenförmigen Rand des Trägers. Bei derartigen, nach Art von Malerpaletten ausgebildeten Bestimmungseinrichtungen kann ein Zahnarzt mit einer einfachen Handbewegung den Träger so am zu bestimmenden Zahn vorbeidrehen, daß nacheinander alle Muster bequem in eine für einen Vergleich optimale Nähe zum Zahn gebracht werden können, um eine Charakterisierung des Zahnes vorzunehmen. Der Träger kann im Wesentlichen aus einem biegesteifen Flachmaterial bestehen, beispielsweise aus einem geeignet geformten beziehungsweise zugeschnittenen Stück aus Kunststoff oder
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einem anderen geeigneten, gegebenenfalls einfach und zuverlässig reinigbaren Material, wie Metall. Die Muster können auf der Oberseite dieses Trägers angeordnet und beispielsweise festgeklebt oder auf andere Weise befestigt sein.
Zur Sicherstellung einer einfachen, fehlerfreien Kommunikation zwischen dem Farbgestaltungsnehmer, in der Regel dem arbeitenden Zahnarzt, und dem Farbgestaltungsreproduzenten, in der Regel dem Zahntechniker, kann jedem Muster eine individuelle Kennzeichnung zugeordnet sein, die bei bevorzugten Ausführungsformen jeweils nur aus einer Zahl oder einem Buchstaben besteht. Mit Hilfe dieser einfachen Codierung sind auch die erwähnten Kombinationsmomente mit Hilfe einer einfach erlernbaren "Sprache" zielgenau und fehlerfrei zu übermitteln.
Die erfindungsgemäße Bestimmungseinrichtung schafft für Zahnärzte und Zahntechniker mit sehr einfach und kostengünstig bereitstellbaren Mitteln beste Voraussetzungen, um bei zahnprothetischen Arbeiten eine optimale Übereinstimmung zwischen dem zu ersetzenden Original und dem Zahnersatz zu erreichen und bedeutet für einen Patienten perfekte Ästhetik für seinen Zahnersatz.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausfuhrungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen und den Zeichnungen.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt eine schrägperspektivische Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Bestimmungseinrichtung.
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In der einzigen Zeichnungsfigur ist in schrägperspektivischer Draufsicht eine Ausführungsform einer Bestimmungseinrichtung 1 gezeigt, mit deren Hilfe auf einfache Weise die Farbgestaltung von Zähnen für die Fertigung von Zahnersatz charakterisiert werden kann. Das wahlweise in der rechten oder linken Hand zu haltende Instrument hat einen flachen, plattenförmigen Träger 2 aus einem relativ biegesteifen und gegebenenfalls geringfügig elastisch verbiegbaren Flachmaterial, wobei der Träger 2 der Ausführungsform durch eine ca. 0,2 bis 0,5 mm dicke Kunststoffplatte gebildet ist. Der ca. 6 bis 7 cm lange Träger hat zwei einstückig miteinander ausgebildete Funktionsabschnitte, nämlich einen über einen Umfang von ca. 270° kreisbogenförmig begrenzten Musterabschnitt 3 mit einem Durchmesser von ca. 4 bis 5 cm und einen unter Bildung einer Taille daran anschließenden, schmaleren Griffabschnitt 4, der bei der Handhabung des handlichen Gerätes normalerweise zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand gehalten wird. Auf der Oberseite des Musterabschnittes sind mit jeweils etwa gleichmäßigem Abstand vom kreisbogenförmigen Rand des Musterabschnittes fünf Zahnmuster 5 bis 9 befestigt, beispielsweise durch Ankleben oder Verschraubung mit dem Träger 2.
Die auf einem Kreisbogen mit Umfangsabstand zueinander in einer Reihe angeordneten Zahnmuster sind bezüglich ihrer Form jeweils großen Backenzähnen nachgebildet und können typische Zahngrößen natürlicher Zähne haben, gegebenenfalls aber auch in einem verkleinerten oder vergrößerten Maßstab nachgebildet sein. Entsprechend haben die nach oben gerichteten Kauflächen 10 eine vier- oder fünfhockerige Struktur, bei der zwischen den nach oben gerichteten Höckern längliche, teilweise gekrümmte Einkerbungen beziehungsweise Fissuren 11 verlaufen.
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Jedes der Zahnmuster 5 bis 9 ist nach Art eines realen Zahnersatzteiles mit Hilfe geeigneter Dentalkeramikmassen (z. B. Opakerpasten, Opakdentinen o. dgl.) mehrschichtig aufgebaut und ggf. mehrfach gebrannt, um den Zahnmustern ein Aussehen zu verleihen, daß den durch die zu fertigenden Zahnersatzteile erzielbaren optischen Eindruck optimal wiedergibt, um neben einer guten Farbtreue auch andere Eigenschaften des Zahnmaterials, wie Lichtstreuung und Opaleszenz charakterisieren zu können. Zusätzlich zeigen einige oder alle der Zahnmuster noch lokale, das heißt räumlich begrenzte Verfärbungen, die bei der gezeigten Ausführungsform mit Hilfe sogenannter keramischer Malfarben erzeugt wurden und zur genauen Charakterisierung der individuellen Farbgestaltung zu beurteilender Zähne auf den Occlusalflachen beziehungsweise Kauflächen 10 beitragen.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist das am links erkennbaren Anfang der Zahnreihe angebrachte Backenzahnmuster 5 im wesentlichen frei von lokalen Verfärbungen, hat eine relativ helle Grundfarbe und zeichnet sich durch einen hohen Transparenzgrad beziehungsweise relativ niedrige Opazität aus, wie sie häufig bei Zähnen in jugendlichen Gebissen beobachet werden.
Das nachfolgende Zahnmuster 6 ist ebenfalls gleichmäßig hell gefärbt, jedoch vergleichsweise stärker opak beziehungsweise blickdicht und repräsentiert daher bezüglich seines Transparenzgrades einen älteren Zahn.
Das nachfolgende, mittlere Zahnmuster 7 zeichnet sich bei relativ geringer Transparenz im wesentlichen dadurch aus, daß sich auf der Kaufläche im Bereich der schrägen Seitenflächen der höckerförmigen Vorsprünge im Vergleich zur Zahngrundfarbe hellere, fast weiß erscheinende Verfärbungen 12 befinden.
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Diese weißen Flecken, deren Flächenausdehnung nur einen Bruchteil von beispielsweise 1 bis 10 Prozent der Gesamtkaufläche betragen kann, repräsentieren ein Erscheinungsbild, wie es durch lokal begrenzte Demineralisierung des Zahnschmelzmater iales entstehen kann.
Das Nachbarmuster 8 zeichnet sich durch eine gegenüber der hellen Zahngrundfarbe sich abhebende, gelbliche Verfärbung im Bereich einer mesial-distalen Zentralfissur aus. Gelbliche Verfärbungen dieser Art im tiefsten, wurzelnahen Bereich der Einkerbung können bei natürlichen Backenzähnen entstehen, wenn die Zahnoberfläche in diesem Bereich so nahe bei der Zahnwurzel liegt, daß deren gelbliche Farbe durch das nicht völlig blickdichte Zahnmaterial hindurchscheint. Bei dem Muster 8 wird der gelbliche Eindruck im Bereich der Fissur jedoch nicht durch Durchscheinen einer tieferliegenden, gelben Farbschicht erzeugt, sondern durch im Bereich der Fissur z. B. mit einem Pinsel aufgebrachte und später eingebrannte Malfarbe.
Das im Uhrzeigersinn letzte Zahnmuster 9 der Musterzahnreihe hat im Bereich sich kreuzender Zentralfissuren eine bräunliche Verfärbung 14, deren optischer Eindruck demjenigen von Zahnverfärbungen entspricht, die durch äußere Einlagerungen im Zahnmaterial entstehen können. Auch diese Verfärbung ist bei der Herstellung des Zahnmusters mit Hilfe von Malfarben aufgepinselt und später eingebrannt worden.
Jedem Zahnmuster ist eine individuelle Kennzeichnung 15 in Form einer einzigen Ziffer zugeordnet, die jeweils in unmittelbarer Nähe des zugehörigen Zahnmusters nahe dessen radialer Innenseite auf der Oberseite des Trägers 2 angebracht ist. Die Kennzeichnungszahlen können nach Art von Etiketten aufgeklebt oder beispielsweise als Vertiefungen im
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Material des Trägers 2 bleibend angebracht sein. Sie dienen der eindeutigen Identifizierung der einzelnen Zahnmuster und bilden sozusagen die Buchstaben oder Worte der Sprache, mit der sich Zahnarzt und Zahntechniker bei der Bestimmung der Farbgestaltung der Zähne unmißverständlich verständigen können.
Die charakterisierende Bestimmung der individuellen Farbgestaltung von Zähnen zur Vorbereitung der Fertigung von entsprechendem Zahnersatz mit Hilfe der einfach zu handhabenden Bestimmungseinrichtung 1 ist für Zahnarzt und Patienten einfach und bequem und erlaubt trotz der beschränkten Anzahl von beispielsweise nur fünf Mustern durch Kombination der in den einzelnen Mustern repräsentierten Farbgestaltungsinformationen eine erstaunlich zielgenaue und treffsichere Charakterisierung des optischen Eindruckes eines zu ersetzenden Zahnes. Zunächst kann durch einen Vergleich eines zu ersetzenden Zahnes mit den Transparentgradmustern 5 und 6 (Kennzeichnungszahl 1 beziehungsweise 2) der Transparenzgrad des zu fertigenden Zahnersatzes bestimmt werden. Dazu kann das Bestimmungsinstrument 1 vom Zahnarzt so zum Mund des Patienten geführt werden, daß die Zahnmuster 5, 6 nacheinander in unmittelbarer Nähe der zur Bestimmung vorgesehenden Vorlage gebracht werden. Hierbei ist es vorteilhaft, daß der nahe bei den Zahnmustern liegende Außenrand des Trägers nach außen gewölbt ist, so daß sich bei der Arbeit am Patienten kein Teil des Bestimmungsinstrumentes auf störende Weise am oder im Mund des Patienten befinden muß. Danach kann mit Hilfe der übrigen Zahnmuster 7 bis 9 bei entsprechender Drehung des BestimmungsInstrumentes zur Annäherung des Musters an die Vorlage bestimmt werden, ob ein zu ersetzender Backenzahn Farbunregelmäßigkeiten beziehungsweise lokale Verfärbungen aufweist und gegebenenfalls von welchem Typ diese Verfärbungen sind. Dabei können nicht nur die durch die
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Zahnmuster 7 bis 9 repräsentierten Reinformen von Verfärbungen (weißliche Verfärbung von Zahnhöckern, gelbe oder braune Fissuren) durch Angabe der entsprechenden Kennziffern charakterisiert werden, sondern es ist auch möglich, Kombinationen dieser Reinformen oder Zwischenwerte zwischen diesen Reinformen durch entsprechende Kombination der zugehörigen Kennziffern auf einfache Weise zu charakterisieren. Die ermittelten Kennziffern beziehungsweise deren Kombinationen können in einem Protokoll schriftlich festgehalten und zu gegebener Zeit dem Zahntechniklabor übermittelt werden.
Diese auf sehr einfache Weise treffsicher ermittelbare Information über die individuelle Farbgestaltung von Zähnen kann zusätzlich zu einer reinen Farbinformation übermittelt werden, die beispielsweise in der eingangs beschriebenen Weise mit Hilfe bekannte Farbbestimmungssysteme vor oder nach der Bestimmung der individuellen Farbgestaltung erfaßt worden ist.
Die Erfindung ist nicht auf die am Beispiel dargestellte Anzahl von Zahnmustern und auch nicht auf die beispielhaft dargestellten besonderen Charakteristika beschränkt. So können beispielsweise weniger als 5, beispielsweise 4, oder mehr als 5, beispielsweise 6 bis 10 unterschiedliche Farbmuster vorhanden sein. Durch die Möglichkeit der Kombination der Gestaltungsinformation lassen sich auf jeden Fall mit einer beschränkten Anzahl von Mustern viele beziehungsweise die meisten in der Praxis vorkommenden Farbunregelmäßigkeiten zumindest so weit charakterisieren, daß zwischen einem aufgrund dieser Information gefertigten Zahnersatz und dem zu ersetzenden Original keine oder nur geringe unmittelbar wahrnehmbare Unterschiede mehr bestehen. Eine höhere Anzahl von Mustern, wie sie beispielsweise bei den meisten Farbbestimmungssystemen vorhanden ist, ist bei Nutzung dieses
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Kombinationsmomentes nicht erforderlich, was die Handhabung erfindungsgemäßer Bestimmungsinstrumente sehr einfach macht.
Die Verwendung erfindungsgemäßer Bestimmungseinrichtungen hat für den Patienten nicht nur meßbare beziehungsweise objetivierbare Vorteile in dem Sinne, daß der aufgrund der bestimmten Informationen gefertigte Zahnersatz ein besonders natürliches Aussehen erhält. Es können sich auch psychologische Vorteile im Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ergeben, da sich ein Patient bei einem Zahnarzt besonders gut aufgehoben und individuell behandelt fühlt, wenn dieser bei den Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung von Zahnersatz nicht nur standardmäßig die richtige Zahnfarbe bestimmt, sondern auch noch mit Hilfe erfindungsgemäßer Bestimmungsinstrumente auf die individuelle Farbgestaltung der Zähne des Patienten eingeht.
Claims (12)
1. Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung der Farbgestaltung von Zähnen, insbesondere für die Fertigung von Zahnersatz, mit einem Träger (2), an dem mehrere Muster (5 bis 9) mit unterschiedlicher Farbgestaltung angeordnet sind, wobei mindestens eines der Muster (7, 8, 9) eine Farbverteilung mit räumlich getrennten Farbzonen unterschiedlicher Farbe aufweist.
2. Bestimmungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Muster (5 bis 9) als Nachbildung eines Backenzahnes ausgebildet ist, insbesondere eines großen Backenzahnes, wobei vorzugsweise mehrere, insbesondere alle Muster (5 bis 9) als Nachbildung eines vorzugsweise großen Backenzahnes ausgebildet sind.
3. Bestimmungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Muster (7, 8, 9) vorgesehen sind, die Kauflächen (10) mit unterschiedlichen Farbverteilungen aufweisen.
4. Bestimmungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einem Muster (8, 9) die Kaufläche im Bereich mindestens einer Fissur (11) gegenüber einer Grundfarbe des Musters verfärbt ist, insbesondere mit einem dunkleren, vorzugsweise gelblichen oder bräunlichen Farbton.
5. Bestimmungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einem Muster (7) eine Oberfläche, insbesondere eine Kaufläche, an mindestens einer Stelle, vorzugsweise außerhalb einer Fissur (11), eine gegenüber der Grundfarbe des Musters hellere, insbesondere weißliche Verfärbung (12) aufweist.
6. Bestimmungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Muster (5, 6) vorgesehen sind, die sich im Hinblick auf ihren Transparenzgrad unterscheiden.
7. Bestimmungseinrichtung nach der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Muster (5 bis 9) mit Hilfe von Dentalkeramikmaterial, gegebenenfalls mehrschichtig, aufgebaut sind, wobei vorzugsweise von einer Grundfarbe abweichende Farbzonen mit Hilfe von Malfarben aufgetragen sind.
8. Bestimmungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl unterschiedlicher Muster (5 bis 9) zwischen 3 und 12 liegt, insbesondere zwischen 4 und 10, vorzugsweise bei 5, 6 oder 7.
9. Bestimmungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Muster fest am Träger angebracht sind.
10. Bestimmungseinrichtung nach der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Muster (5 bis 9) bogenförmig, insbesondere im wesentlichen kreisbogenförmig angeordnet sind, vorzugsweise mit im wesentlichen gleichem Abstand zu einem bogenförmigen, insbesondere im wesentlichen kreisbogenförmigen Rand des Trägers (2).
11. Bestimmungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) im wesentlichen aus einem biegesteifen Flachmaterial besteht, insbesondere aus Kunststoff, wobei vorzugsweise die Muster (5 bis 9) an der Oberseite des Trägers von diesem abstehend angeordnet sind.
12. Bestimmungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem der Muster (5 bis 9) eine individuelle Kennzeichnung (15) zugeordnet ist, wobei die Kennzeichnung vorzugsweise eine einzige Zahl oder einen einzigen Buchstaben aufweist.
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| DE8804919U1 (de) | 1988-04-14 | 1988-05-26 | Staub, Karl-Heinz, 7910 Neu-Ulm | Vorrichtung zum Aufbau eines Anschauungs- und/oder Arbeitsmusters eines Kiefermodells |
-
2000
- 2000-08-23 DE DE20014558U patent/DE20014558U1/de not_active Expired - Lifetime
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