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Die
Erfindung bezieht sich auf Rückhaltevorrichtungen
für Belustigungsvorrichtungen
mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
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Derartige
Rückhaltevorrichtungen
für dynamische
Fahrgeschäfte,
wie Achterbahnen etc. sind aus der DE-A-25 18 715 bekannt. Hierbei
werden die Passagiere während
der Fahrt durch einen über
den Kopf schwenkbaren Sicherheitsbügel in ihrem Sitz fixiert und
gegen die auftretenden hohen Beschleunigungen und Lageänderungen
geschützt.
Der Sitz weist ferner zur seitlichen Führung des Passagiers neben
Sitzschale und Lehne Seitenwangen im Rumpf- und Kopfbereich auf.
Wenn der Passagier Platz genommen hat, wird der Sicherheitsbügel über seinen
Kopf hinweg nach unten geschwenkt. Hierbei presst sich der Bügel auf
Schultern, Brust und in die Hüftbeuge
des Passagiers, wodurch dieser vor einem eventuellen Abheben aufgrund
hoher Fliehkräfte
geschützt
ist.
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Weiterhin
zeigt die DE-295 12 759 U1 eine ähnliche
Rückhaltevorrichtung,
bei der der über
Kopf schwenkbare Sicherheitsbügel
mit seinem vorderen Ende im Kniebereich des Passagiers aufliegt.
Diese Konstruktion ist für
eine weniger dynamische Belustigungsvorrichtung in Gestalt eines
Simulators vorgesehen. Sie besitzt eine stationäre Fahrgastzelle und simuliert über das
Vorspielen eines Filmes und gleichzeitiges pneumatisches mehrachsiges
Kippen des Sitzes dem Passagier eine Fahrt mit Bewegung. Der Passagier
erfährt
hierbei nur relativ geringfügige Beschleunigungen,
die geringere Anforderungen an die Rückhaltevorrichtung stellen.
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Rückhaltevorrichtungen
dieser Art passen sich aufgrund des in sich unflexiblen und schweren Bügels nur
mäßig an unterschiedliche
Körperformen an,
sind für
den Passagier meist sehr einengend und unbequem und oftmals nur
für ein
relativ geringes Spektrum an durchschnittlichen Körpergrößen und Körperformen
geeignet.
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Aus
der
EP 1 245 459 A1 ist
eine weiterentwickelte Rückhaltevorrichtung
bekannt, die einen Sicherheitsbügel
mit zwei aufrollbaren flexiblen Haltegurten nach Art eines Hosenträgergurtes
aufweist. Der Sicherheitsbügel übergreift
mit Abstand Schulter und Oberkörper
des Passagiers und trägt
am vorderen Ende ein Schloss, dass in einer Falle am unteren Sitzende
einrastet. Der Sicherheitsbügel
ist hierdurch am Sitz abgestützt
und bildet eine Art Käfig
für den Passagier,
wobei letzterer in seinem Sitz durch die zwei anliegenden Sicherheitsgurte
festgehalten wird. Die Gurte sind mit dem Sicherheitsbügel verbunden und
werden beim Abschwenken des Bügels
automatisch ausgezogen und abgerollt. Die Gurte haben dadurch eine
veränderliche
wirksame Länge
und verfügen über einen
bei Kraftfahrzeugen bekannten und üblichen Sperrmechanismus, der
den Gurt bei Auftreten von plötzlichen
Zugkräften
sperrt und verriegelt. Eine solche Rückhaltevorrichtung ist nicht
für alle
Arten von dynamischen Belustigungsvorrichtungen geeignet, weil der
Sperrmechanismus nicht in allen Fahrstellungen des Fahrgastträgers gleichermaßen gut
funktioniert. Bei Überkopffahrten
kann die Funktion eingeschränkt
sein, wobei der Rückhalteeffekt
nicht ausreichend sicher gegeben ist. Die seitlich elastischen Gurte
können
außerdem
vom Passagier abgestreift und außer Funktion gesetzt werden.
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Eine
andere ähnliche
Rückhaltevorrichtung ist
auch aus der US-A-5,860,808
bekannt. Sie ist ebenfalls mit einem Sicherheitsbügel und
flexiblen, ausziehbaren Hosenträgergurten
ausgerüstet.
Die Fixierung des Sicherheitsbügels
erfolgt durch seitlich eingesteckte Spanngurte an einer mit den
Bügelarmen verbundenen
Schlossplatte. Die Hosenträgergurte
sind am einen Ende an der Schlossplatte oder an einem darüber liegenden
Quersteg befestigt. Das andere Gurtende ist mit einem Gurtaufroller
unter dem Sitz verbundenen. Auch hier ist durch Rollgurte zwar ein
erhöhtes
Mass an Komfort und Bewegungsfreiheit für die Passagiere gegeben, was
bei extremen Fahr- und Bewegungssituationen von Fahrgastträgern jedoch
nicht ausreichend sicher ist.
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Die
DE 698 05 091 T2 offenbart
weitere Varianten einer Rückhaltevorrichtung.
In der einen Ausführung
ist ein schwenkbarer Schulterbügel
mit Rollgurten kombiniert. In einer anderen Bauform ist ein bodenseitig
vor dem Passagier angeordneter und schwenkbar gelagerter Hüftbügel vorhanden.
Die hier befestigten Schultergurte sind wiederum als Rollgurte ausgebildet
und mit einer Gurtspanneinrichtung oder einem Aufrollautomat an
der Rückseite des
Sitzes verbunden.
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Die
WO 01/68209 A1 lehrt eine Rückhaltevorrichtung
mit einem vor dem Passagier angeordneten und bodenseitig schwenkbar
gelagerten Hüftbügel. Zudem
sind Sitzgurte vorhanden, die aus einem oberen Gurtband mit fester
Länge und
einem an der Unterseite anschließenden Rollgurt mit Rollmechanismus
bestehen, wobei die Gurte durch ein Gurtschloss miteinander verbunden
werden. Zwischen dem Hüftbügel und
den Sitzgurten besteht keine Verbindung.
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Die
DE 100 16 213 C1 befasst
sich mit einem Rückhaltebügel, der
an der Innenseite mit aufblasbaren Luftpolstern versehen ist und
der ansonsten nur einen ausfahrbaren Hilfsbügel für kleinere Personen, z.B. Kinder,
besitzt. Dieser Hilfsbügel
ist kein Sicherungsgeschirr und ist außerdem nicht beidseits fest montiert.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Rückhaltevorrichtung
für Belustigungsvorrichtungen
zu entwickeln.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale im Hauptanspruch.
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Die
beanspruchte Rückhaltevorrichtung
hat den Vorteil, dass sie den Passagier auf zweierlei Weise sicher
und zuverlässig
in allen Bewegungs- und Fahrsituationen der Fahrgastträger und
insbesondere auch bei Überkopffahrten
sichert. Der Passagier wird einerseits durch einen Querarm des Sicherheits- oder
Hüftbügels im
Schenkel- oder Hüftbereich
festgehalten und andererseits durch ein westen- oder schürzenartiges
Sicherungsgeschirr im Bereich von Oberkörper und Schultern fixiert.
Das Sicherungsgeschirr hat im Gegensatz zu den vorbekannten Rollgurten
eine vorgegebene feste Geschirrlänge
und eine höhere
mechanische Stabilität.
Es kann insbesondere vom Passagier nicht abgestreift werden. Auf trägheitsgesteuerte
Sperrmechanismen kann verzichtet werden. Das Sicherungsgeschirr
bietet eine höhere
Sicherheit und eine bessere Rückhaltefunktion.
Eine Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen kann über die entsprechend unterschiedliche Schwenkbewegung
des Sicherheitsbügels
erfolgen.
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Die
beanspruchte Rückhaltevorrichtung kann
bevorzugt auf den im Stand der Technik und insbesondere der
EP 1 245 459 und der US-5,860,808
vorhandenen Bügelkäfig verzichten, der
den Passagier durch den übergreifenden
massiven Sicherheitsbügel
einengt und ihm teilweise auch die Sicht nimmt. Bei der beanspruchten
Rückhaltevorrichtung
sind wegen der höheren
Sicherheit des Sicherungsgeschirrs und des Querarms des Sicherheitsbügels derartige
Käfigkonstruktionen
zu Gunsten einer offenen U-förmigen
Bügelführung entbehrlich.
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In
einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung, ist ein speziell geformter und in sich stabiler Sitz
mit der Belustigungsvorrichtung verbunden. Der Sitz ist derart geformt,
dass er dem Passagier durch Seitenwangen in Rumpf- und/oder Kopfbereich
Seitenhalt gewährleistet.
Ebenso ist es möglich,
Seitenwangen oder Entsprechendes am Sicherheitsbügel anzubringen, wodurch auch
normale Sitze, welche selbst keinen Seitenhalt gewähren, zum
Einsatz kommen können.
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Der
Sicherheitsbügel
ist im oberen Sitzbereich entlang einer festgelegten Achse drehbar
angeordnet und entweder am Sitz selbst oder einem separaten Gestänge oder
Gestell gelagert. Es ist somit auch möglich, bereits bestehende Sitze
mit der beanspruchten Rückhaltevorrichtung
nachzurüsten
oder umzurüsten
ohne hierbei auch die Fahrgastsitze austauschen zu müssen.
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Der
Sicherheitsbügel
kann mit dem Sicherungsgeschirr bei Ruhestellung der Belustigungsvorrichtung über den
Kopf des Passagiers hinweg nach oben oder zur Sicherung des Passagiers
während des
Betriebs nach unten geschwenkt werden. Die Bewegung des Bügels kann
entweder automatisch durch einen entsprechenden Antrieb mit entsprechender
automatischer Steuerung oder manuell ausgelöst sein. Der Bügel ist
hierbei vorzugsweise derart geformt, dass er nur im Hüftbereich
des Passagiers aufliegt, um den Passagier an dieser Stelle gegen den
Sitz zu fixieren. Ansonsten ist der Sicherheitsbügel bevorzugt kontaktlos am
Körper
des Passagiers vorbeigeführt.
Der Bügel
kann entweder einseitig oder beidseitig in Form eines geschlossenen
oder halboffenen Ringes am Passagier vorbeigeführt sein.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im einzelnen zeigen:
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1: einen schematisierten
Fahrgastträger einer
Belustigungsvorrichtung mit mehreren Sitzen und Rückhaltevorrichtungen
mit Sicherungsgeschirren für
Passagiere in Seitenansicht,
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2: ein Sicherungsgeschirr
gemäß 1 in Frontansicht,
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3: die Rückhaltevorrichtung von 1 mit Sitz und Passagier
in Frontansicht,
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4: die Rückhaltevorrichtung von 3 in vergrößerter Darstellung,
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5: einen Querschnitt durch
ein Schulterteil des Sicherungsgeschirrs,
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6: eine Variante der Rückhaltevorrichtung
mit Sitz in Frontansicht,
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7: die Rückhaltevorrichtung von 6 in Seitenansicht gemäß Pfeil
VII,
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8 bis 9: den Sicherungsbügel von 6 und 7 in
verschiedenen Ansichten.
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1 zeigt in abgebrochener
Darstellung eine Belustigungsvorrichtung (18), hier beispielsweise
in Form eines Fahrgeschäftes
wie eine Achterbahn, eines Roller Coasters oder dergleichen, die
mit ein oder mehreren Fahrgastträgern
(17) ausgerüstet ist.
Die Fahrgastträger
(17) bewegen sich in Fahrtrichtung (19) entlang
einer geeigneten Führung
(20), zum Beispiel einer endlichen oder endlosen Schienenbahn,
an der sie über
geeignete Fahrwerke (21) (schematisch angedeutet) oder
dgl. derart formschlüssig
geführt
sind, dass auch komplizierte und hochdynamische Fahrbewegungen,
wie Schraubenfahrten, Loopings, Überkopffahrten
oder dergleichen möglich
sind.
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Die
Passagiere (6) nehmen in den Fahrgastträgern (17) auf ein
oder mehreren geeigneten Sitzen (2) Platz, die vorzugsweise
als anatomisch geformte Schalensitze ausgebildet sind und Seitenführungen (5)
für den
Passagier (6) aufweisen. Diese Seitenführungen (5) können zum
Beispiel Seitenwangen im Bereich des Kopfes, der Schultern und der
Oberschenkel sein.
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Für die Passagiere
(6) sind Rückhaltevorrichtungen
(1) vorgesehen, die mindestens einen Sicherheitsbügel (3)
und mindestens ein Sicherungsgeschirr (4) beinhalten. Auch
die vorerwähnte
Seitenführung
(5) kann ein Bestandteil der Rückhaltevorrichtung (1)
sein. Mit dem Sicherheitsbügel
(3) und dem Sicherungsgeschirr (4) wird der Passagier
(6) in Betriebs- oder Fahrstellung (25) in seinem
Sitz (2) zuverlässig
festgehalten. In der Betriebsstellung (25) ist der Sicherheitsbügel (3)
abgeschwenkt, wobei er den Passagier (6) im Bereich von
Hüfte oder
Oberschenkel festhält.
Das Sicherungsgeschirr (4) legt sich dabei sichernd über die
Schultern und den Oberkörperbereich
des Passagiers (6).
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1 zeigt diese Position am
mittleren und am rechten Sitz (2). Am linken Sitz (2)
in 1 ist die Öffnungsstellung
(26) mit hochgeschwenktem Sicherheitsbügel (3) nebst Sicherungsgeschirr
(4) dargestellt, die ein ungehindertes Ein- und Aussteigen des
Passagiers (6) erlaubt.
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Der
Sicherheitsbügel
(3) ist vorzugsweise mit einem ferngesteuerten Antrieb
(11), z.B. einem steuerbaren Pneumatikzylinder, und einer
zugehörigen
Verriegelungseinrichtung (32) ausgerüstet, mit der der Sicherheitsbügel (3)
mit dem daran befestigten Sicherungsgeschirr (4) zwischen Öffnungs-
und Betriebsstellung (25,26) hin und her bewegt
und in der Bügelendstellung
bzw. der Betriebsstellung (25) arretiert werden kann. Alternativ
ist auch eine manuelle Betätigung
mit einer entsprechenden Verriegelungsvorrichtung möglich. Die
Arretierung in Betriebsstellung kann z.B. durch eine innere oder äußere Blockierung
des Antriebs (11) oder auf andere geeignete Weise geschehen. 6 und 7 zeigen hierzu eine andere Variante.
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Der
Sicherheitsbügel
(3) ist an einer im Wesentlichen horizontalen, stationären Drehachse
(7) im oberen Bereich des Sitzes (2) drehbar gelagert. Der
Sicherheitsbügel
(3) besitzt einen Querarm (10), der zur Auflage
auf den Hüft-
oder Schenkelbereich des Passagiers (6) bestimmt ist und
diese Körperteile in
Betriebsstellung (25) festhält. Der Sicherheitsbügel (3)
hat vorzugsweise ein oder zwei seitlich am Sitz (2) vorbei
geführte
Längsarme
(8), über
die der vorerwähnte
Querarm (10) mit der Drehachse (7) und einem dortigen
stationär
angeordneten und um die Achse (7) drehbaren weiteren Querarm
(9) verbunden ist. Der Längsarm (8) hat hierbei
eine entsprechend abgewinkelte Form. In der bevorzugten Ausführungsform
besitzt der Sicherheitsbügel
(3) von vorn gesehen eine seitlich offene und liegende U-Form,
die von den besagten zwei Querarmen (9,10) und
einem einzelnen Längsarm
(8) gebildet wird. Der Längsarm (8) befindet
sich hierbei außerhalb
des Körperbereichs
des Passagiers (6). 3 und 4 zeigen diese Anordnung.
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Das
Sicherungsgeschirr (4) ist mit dem Sicherheitsbügel (3)
verbunden und wird bei der Bügelbetätigung über die
Schultern und den Oberkörper des
Passagiers (6) gelegt. Das Sicherungsgeschirr (4)
besteht aus einem geeigneten beschränkt biegeelastischen und zugfesten
Material, zum Beispiel einem ein- oder mehrteiligen Band aus Kunststoff,
Metall oder dergleichen, das mit einer weichen Hülle, z.B. einem aufgespritzten
Schaumkunststoff umgeben ist. Das Sicherungsgeschirr (4)
kann alternativ aus einem gewebten oder gewirkten Material bestehen.
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Das
Sicherungsgeschirr (4) hat eine vorgegebene feste Geschirrlänge und
ist mit seinen Enden (13,14) einerseits am unteren
bewegten Querarm (10) und andererseits an einer relativ
stationären
Befestigungsstelle, z.B. am oberen drehbaren Bügelquerarm (9) fixiert.
Die Geschirrenden (13,14) können unter Bildung eine Halteschlaufe
um die Querarme (9,10) geschlungen und am Ende
der Umschlingung mit Nieten oder dergleichen anderen geeigneten
Befestigungsmitteln (24) fixiert sein.
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Wie 2 verdeutlicht, kann das
Sicherungsgeschirr (4) eine westenartige oder schürzenähnliche
Form haben, die dem Oberkörper
des Passagiers (6) eine ausreichend große Anlage- und Sicherungsfläche bietet. In der Frontansicht
kann die Geschirrform X- oder Y-förmig sein. Im unteren Bereich
ist ein verbreitertes Brustteil (15) mit ggf. seitlich anschließenden,
abgewinkelten Flügeln
(22) zur Sicherung und Anlage des Bauchbereichs und unteren Oberkörperbereichs
vorgesehen. Im oberen Bereich setzt sich das Brustteil (15)
in zwei gespreizte, schmälere,
bandförmige
und nach außen
geschwungene Schulterteile (12) oder Trägerteile fort. Hierdurch wird
zwischen den Schulterteilen (12) ein genügend großer Ausschnitt
für den
Kopf des Passagiers (6) gebildet. Die schlanken Schulterteile
(12) sind zugfest, wobei sie aber ggf. eine begrenzte seitliche
Beweglichkeit haben und sich vom Passagier (6) beim Anlegen
am Brustbereich für
eine bequeme Position etwas verschieben, aber nicht abstreifen lassen.
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Das
Brustteil (15) und die Schulterteile (12) können ein-
oder mehrteilig sein und aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
Sie besitzen vorzugsweise eine dem Oberkörper nachgeformte vorgebogene
Form. Das Brustteil (15) und insbesondere die Schulterteile
(12) können
eine Biegeelastizität
in Längsrichtung
haben. Sie können
sich dabei um ein oder mehrere quer liegende Biegeachsen verformen und krümmen. Dies
erlaubt ein passgenaues Anformen an die Vorderseite des Passagierkörpers. In
Seitenrichtung ist die Biegeelastizität deutlich geringer, so dass
insbesondere die Schulterteile (12) bei Belastung nicht
seitlich ausweichen und nicht vom Passagierkörper abrutschen oder entfernt
werden können.
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Die
Schulterteile können
z.B. gemäß 5 als dünnes Band mit einer Dicke von
z.B. ca. 1,5 – 2,5 mm,
bevorzugt 1,8 mm, und mit mehreren Zentimetern Breite ausgebildet
sein und in Betriebsstellung (25) flach auf dem Oberkörper des
Passagiers (6) aufliegen. Das Band besteht z.B. aus einer
tragenden, zugfesten und weitgehend formstabilen Seele (27)
mit einer weichen Oberfläche
(28). Die Seele (27) kann aus Kunststoff, Metall
oder einem anderen geeigneten Material bestehen. Vorzugsweise ist
die Seele (27) als Federstahlband ausgebildet. Die weiche
Oberfläche
(28) kann von einer separaten Schaum- oder Stoffhülle gebildet
werden. Alternativ können
die Seele (27) und die weiche Oberfläche (28) einteilig
oder als Verbundmaterial ausgebildet sein. Z.B. kann eine Seele
(27) aus Kunststoff über den
Querschnitt unterschiedliche Material- oder Dichteeigenschaften
besitzen und einen faserverstärkten,
zugfesten Kern sowie eine weiche Oberfläche (28) haben. In
den verschiedenen Varianten kann die weiche Oberfläche (28)
die Seele (27) umlaufend oder zumindest an der zum Passagier
weisenden Auflageseite bedecken.
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Das
Brustteil (15) kann ebenfalls eine formstabile Seele (27)
aus einem Band oder einer Platte aus Metall, Kunststoff oder dgl.
mit weicher Oberfläche
(28), z.B. aus einer Umhüllung oder Beschichtung, haben.
Alternativ kann das Brustteil (15) aus einem weicheren
und biegeelastischeren Material, z.B. einem gewebten oder gewirkten
textilen Gurtmaterial mit hoher Zugfestigkeit bestehen.
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Das
Brustteil (15) und die Schulterteile (12) können einteilig
miteinander verbunden sein und entsprechend hergestellt werden. 2 zeigt eine Alternative
in mehrteiliger Ausführung,
wobei die Teile (12,15) in geeigneter Weise durch
Befestigungsmittel (24), z.B. Niete, miteinander verbunden
werden. Das Brustteil (15) kann hierfür am oberen Rand zwei entsprechende
schmale Fortsätze
zum Anschluss der Schulterteile (12) aufweisen.
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Am
unteren Rand des Brustteils (15) können drei Fortsätze (23)
zur Bildung der in 2 dargestellten
X-Form angeordnet sein. Die beiden äußeren und längeren Fortsätze (23)
sind in der vorerwähnten Weise
schlaufenartig um den Querarm (10) geschlungen und z.B.
an dessen Außenseite
befestigt. Der mittlere und kürzere
Fortsatz (23) wird ebenfalls am Querarm (10) befestigt,
was an der Arminnenseite geschehen kann.
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Die
Schulterteile (12) werden an ihren oberen Enden (13)
vorzugsweise am oberen Querarm (9) des Sicherheitsbügels (3)
befestigt, indem die Enden (13) unter Bildung einer Schlaufe
ein Stück
außen-
oder rückseitig
um den Querarm (9) geschlungen sind. Die Befestigung erfolgt über Niete
oder andere Befestigungsmittel (24). Alternativ kann sich
die obere Befestigungsstelle auch an einem anderen gestellfesten
Ort, zum Beispiel an der Lehne (16) des Sitzes (2)
oder am Sitzgestell, am Fahrgastträger (17) oder an einer
anderen geeigneten stationären Örtlichkeit
befinden.
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Die
Rückhaltevorrichtung
(1) kann eine Spanneinrichtung (nicht dargestellt) für das Sicherungsgeschirr
(4) in der Betriebsstellung (25) aufweisen. Am
Querarm (9) kann dazu über
einen Ausleger ein Spannarm mit Distanz angeordnet sein, welcher mit
dem Sicherheitsbügel
(3) verschwenkt werden kann und in Betriebsstellung (25)
in das Sicherungsgeschirr (4) bzw. die Schulterteile (12)
eingreift und diese strafft. Das obere Geschirrende (13)
kann hierbei über
ein Rohr oder dergleichen am Ausleger günstig umgelenkt sein.
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Die
Anlage des Sicherungsgeschirrs (4) hängt vom Schwenkwinkel des Sicherheitsbügels (3) ab.
Bei kleineren Passagieren (6) kann der Sicherheitsbügel (3)
weiter nach unten geschwenkt werden, bis der untere Querarm (10)
auf dem Schenkel- oder Hüftbereich
aufliegt. Entsprechend weiter wird das Sicherungsgeschirr (4)
zum Passagier (6) hin bewegt und an den Oberkörper angelegt.
Bei größeren Passagieren
(6) ist der Schwenkwinkel des Sicherheitsbügels (3)
kleiner und der Straffungseffekt entsprechend geringer.
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Das
Sicherungsgeschirr (4) wird ergonomisch und sicherheitstechnisch
günstig
an den Oberkörper
des Passagiers (6) angelegt und stützt ihn bei Überkopffahrten
gegenüber
den einwirkenden Körpergewichtskräften ab.
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6 bis 10 zeigen eine weitere Variante der Rückhaltevorrichtung
(1). Der Sicherheitsbügel
(3) besteht hier aus einem stabilen Gestänge aus
Metall oder dergleichen und hat zumindest an den passagiernahen
Bereichen eine Polsterung (30). Diese ist z. B. am Längsarm (8)
und am Querarm (10) vorhanden. Der Querarm (10)
besitzt ferner an seinem freien Ende einen nach hinten abgewinkelten
Armfortsatz (35), der den Sitz (2) und den Passagier
(6) seitlich umgibt und eine zusätzliche Führung bieten kann. Der Sicherheitsbügel (3)
kann außerdem
ein oder mehrere Handgriffe (29) aufweisen, die z. B. an der
Oberseite des Querarms (10) beidseits der Anschlussstellen
des Sicherungsgeschirrs (4) angeordnet sind.
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Das
Sicherungsgeschirr (4) hat im Ausführungsbeispiel der 6 und 7 ebenfalls eine andere Gestaltung. Wie
in den vorherigen Ausführungsbeispielen
besteht es aus eine stabilen Seele (27) mit einer weichen
Oberfläche
(28). Im oberen Anschlussbereich der Enden (13)
fehlt diese Polsterung. Die Schulterteile (12) und das
Brustteil (15) sind in der 6 und 7 einteilig miteinander verbunden.
Im mittleren Bereich besitzt das Brustteil (15) einen Bereich der
Seele (27), der von der Polsterung (28) freigelegt ist.
Dieser Mittelbereich bildet ein Anschlussteil (31) für eine Verriegelungsvorrichtung
(32), wobei an Anschlussteil (31) ein Gurtschloss
(34) oder eine andere Halterung für die Verriegelungsvorrichtung
(32) angeordnet ist.
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Die
Verriegelungsvorrichtung (32) ist in der Variante von 6 und 7 als Sicherungsgurt (33) ausgebildet,
der mit seinem einem Ende am Sitz (2) oder an anderer Stelle
des Fahrgastträgers
(17) befestigt ist und der am freien Ende eine Gurtschnalle trägt, die
in das Gurtschloss (34) am Sicherungsgeschirr eingesteckt
werden kann. Nach dem Einschnappen kann der Sicherungsgurt (33)
straff gezogen werden. Der Sicherungsgurt (33) befindet
sich an der Frontseite des Sitzes (2) und kann vom Passagier
selbst oder vom Bedienungspersonal der Anlage betätigt werden.
Alternativ kann der Sicherungsgurt (33) auch direkt am
Sicherheitsbügel
(3), insbesondere am Querarm (10) befestigt werden.
Der Sicherungsgurt (33) kann die in den anderen Ausführungsformen
vorhandene interne Blockierung oder Verriegelungsvorrichtung (32)
des Antriebs (11) ersetzen oder ergänzen.
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Abwandlungen
der gezeigten Ausführungsformen
sind in verschiedener Weise möglich.
Die konstruktive Gestaltung, Lagerung und Antriebstechnik des Sicherheitsbügels (3)
kann variiert werden, wobei auch eine Käfigkonstruktion ähnlich wie
beim Stand der Technik möglich
ist. Das Sicherungsgeschirr (4) kann in anderer Weise am
Sicherheitsbügel (3)
oder am Sitz (2) geführt
und befestigt sein.
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- 1
- Rückhaltevorrichtung
- 2
- Sitz
- 3
- Sicherheitsbügel
- 4
- Halterung,
Sicherungsgeschirr
- 5
- Seitenführung am
Sitz
- 6
- Passagier
- 7
- Drehachse
- 8
- Bügelarm längs, Längsarm
- 9
- Bügelarm quer
stationär,
Querarm stationär
- 10
- Bügelarm quer
beweglich, Querarm beweglich
- 11
- Antrieb
und Verriegelungseinrichtung
- 12
- Schulterteil,
Federstahlband
- 13
- oberes
Ende
- 14
- unteres
Ende
- 15
- Brustteil
- 16
- Lehne
- 17
- Fahrgastträger
- 18
- Belustigungsvorrichtung,Fahrgeschäft
- 19
- Fahrtrichtung,
- 20
- Führung, Fahrschiene
- 21
- Fahrwerk
- 22
- Flügel
- 23
- Fortsatz
- 24
- Befestigungsmittel
- 25
- Betriebsstellung
- 26
- Öffnungsstellung
- 27
- Seele
- 28
- weiche
Oberfläche
- 29
- Handgriff
- 30
- Posterung
- 31
- Anschlussteil,
Mittelteil
- 32
- Verriegelungsvorrichtung
- 33
- Sicherungsgurt
- 34
- Gurtschloss
- 35
- Armfortsatz