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DE10016213C1 - Rückhaltebügel zur Sicherung einer Person in Fahrzeugen, insbesondere für Vergnügungsbahnen - Google Patents

Rückhaltebügel zur Sicherung einer Person in Fahrzeugen, insbesondere für Vergnügungsbahnen

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DE10016213C1
DE10016213C1 DE10016213A DE10016213A DE10016213C1 DE 10016213 C1 DE10016213 C1 DE 10016213C1 DE 10016213 A DE10016213 A DE 10016213A DE 10016213 A DE10016213 A DE 10016213A DE 10016213 C1 DE10016213 C1 DE 10016213C1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Rückhaltebügel zur Sicherung einer Person in Fahrzeugen, insbesondere Vergnügungsbahnen, welcher am kopfseitigen Ende eines Sitzes in einem Drehgelenk gelagert ist, wobei das dem Gelenk gegenüberliegende Ende des Rückhaltebügels zum Ein- und Aussteigen einer Person nach oben klappbar und zur Sicherung der Person auf die Schulter und Brustseite der Person absenkbar ist. Erfindungsgemäß ist dem Rückhaltebügel ein Hilfsbügel (2) zugeordnet, der einerseits am Rückhaltebügel befestigt ist und mit seinem freien Ende andererseits in eine Ebene unterhalb des schulterseitigen Bereichs des Rückhaltebügels einführbar ist. Damit kann der Rückhaltebügel auch für kleinere Personen, insbesondere Kinder, eingesetzt werden.

Description

Die Erfindung betrifft einen Rückhaltebügel zur Sicherung von Personen in Fahrzeugen, insbesondere Vergnügungsbahnen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Fahrzeugen des Straßenverkehrs werden die zu transportierenden Personen normalerweise mittels Sicherheitsgurten in Form von Zweipunkt- oder Dreipunkt-Gurte gesichert. Es sind auch Vier- oder Fünfpunkt-Gurte bekannt, die eine erhöhte Sicherheit gegen Seitenbewegungen bewirken. Solche Gurtsysteme sind jedoch nur zur Sicherung von Personen einsetzbar, die sich in einer gleichbleibenden Ebene bewegen.
In Vergnügungsbahnen, wie sie sich auf Jahrmärkten oder in Freizeitparks befinden, können zwar auch Gurtsicherungssysteme zum Einsatz kommen, wenn sich die Fahrzeuge der Vergnügungsbahn ebenfalls nur in einer Ebene bewegen, jedoch sind hierbei weitere Faktoren zu berücksichtigen, die in Fahrzeugen des Straßenverkehrs nicht von Bedeutung sind. Beispielsweise sind Gurtsysteme feuchteempfindlich, so daß diese bei der Witterung ausgesetzten Fahrzeugen nicht zum Einsatz kommen können. Wenn Fahrzeuge oder Gondeln in Vergnügungsbahnen sich in mehreren Ebenen bewegen, reichen Gurtsicherungssysteme nicht aus, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dies gilt beispielsweise für Achterbahnen, Überschlagseinrichtungen und ähnliche Vergnügungsbahnen. Daher haben sich in den letzten Jahren zu diesem Zweck Sicherungssysteme verbreitet, die feste Rückhaltebügel aufweisen, die den Personensitzen klappbar zugeordnet sind und eine mechanisch-starre Sicherung der Personen ermöglichen. Derartigen Haltebügeln sind auch Kontrolleinrichtungen zugeordnet, die erfassen, ob der Verschluß des Rückhaltebügels tatsächlich geschlossen ist. Solche Rückhaltebügel können erst geöffnet werden, wenn die Fahrt einer Vergnügungsbahn beendet ist. Auch ohne aktive Unterstützung der fahrenden Person wird diese sicher im Sitz gehalten, so daß auch bei nichtvorhersehbaren Seiten- oder Überschlagsituationen die Sicherungsfunktion gewährleitet bleibt.
Die bekannten Rückhaltebügel sind insbesondere am oberseitigen Ende eines Sitzes in einem Drehgelenk gelagert, wobei das dem Gelenk gegenüberliegende Ende des Rückhaltebügels zum Ein- und Aussteigen einer Person nach oben klappbar und zur Sicherung der Person auf die Schulter- oder Brustseite der Person absenkbar ist. Zur Erhöhung des Komforts sind die Rückhaltebügel in der Regel mit einer Kunststoffpolsterung überzogen.
Da die Größe der Rückhaltebügel unveränderlich ist, sind solche Bügel nur für eine bestimmte Variationsbreiten der Größen von Personen verwendbar. Bei sehr großen Personen werden diese durch einen zu niedrigen Rückhaltebügel gedrückt, während für kleine Personen oder Kinder keine Sicherung der Schulterbereiche gewährleistet werden kann. Durch die staatlichen Überwachungsinstitutionen wird daher die Benutzung derartiger Rückhaltesysteme nur bei Personen über einem gewissen Alter zugelassen. Für kleinere Personen oder Kinder, beispielsweise unter 1,27 m, müssen spezielle Kindersitze vorgesehen sein, sofern Kinder überhaupt in solchen Vergnügungsanlagen zugelassen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rückhaltebügel zur Sicherung einer Person in Fahrzeugen, insbesondere Vergnügungsbahnen, anzugeben, welcher für eine größere Variationsbreite von Personengrößen einsetzbar ist, aber gleichwohl eine hohe Sicherheit gewährleistet und eine bequeme Handhabung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
Bei der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art ist erfindungsgemäß dem Rückhaltebügel ein Hilfsbügel zugeordnet, der einerseits am Rückhaltebügel befestigt ist und mit seinem freien Ende andererseits in eine Ebene unterhalb des schulterseitigen Bereiches des Rückhaltebügels einführbar ist.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme wird es möglich, durch Ausfahren oder Ausklappen eines Hilfsbügels eine Schulterstütze auszubilden, die sich im aktivierten Zustand unterhalb der durch den Rückhaltebügel gebildeten Schulterstütze befindet. Damit können auch Kinder unter einer Körpergröße von 1,27 m fest und sicher im Sitz gehalten werden.
Der Rückhaltebügel ist vorzugsweise als U-förmiges Gestell ausgebildet, dessen freie Enden beidseitig des Kopfbereiches des Sitzes in Drehgelenken gelagert sind. Der Hilfsbügel kann insbesondere in Form von Teleskopführungen ausgeführt sein, welche an den Schenkeln des U-förmigen Gestells befestigt sind. Im Ruhezustand der Teleskopführungen unterscheidet sich ein Rückhaltebügel der erfindungsgemäßen Art daher von der Funktion her nicht von einem Rückhaltebügel der bekannten Art. Erst wenn der Hilfsbügel aus den zwei Teleskopführungen ausgefahren wird, ergibt sich eine neue Schulterandruckebene. Der Rückhaltebügel der erfindungsgemäßen Art ist daher sowohl als traditionaller Rückhaltebügel verwendbar als auch als spezieller Rückhaltebügel für kleine Personen. Er kann an jedem Sitz einer Vergnügungsbahn zur Anwendung kommen, ohne daß für unterschiedlich große Personen unterschiedliche Haltebügel vorgesehen sein müßten.
Die Teleskopführungen sind insbesondere bogenförmig ausgebildet, wobei der Hilfsbügel aus zwei bogenförmigen Stangen gebildet ist, die im Ruhezustand in die Teleskopführungen zurückgeschoben sind, während sie im ausgefahrenen Zustand zwei seitliche bogenförmige Stützen auf den Schultern der Person bilden.
In einer alternativen Ausführungsform kann der Hilfsbügel auch an einem Gelenk des Rückhaltebügels befestigt sein, so daß er in den Sitzbereich des Rückhaltebügels verschwenkbar ist und damit eine zusätzliche Schulteranlageebene bildet.
Vorzugsweise weist der Rückhaltebügel und optional auch der Hilfsbügel ein Druckpolster auf, das vorzugsweise an den an der Person anliegenden Seiten als Dämpfungspolster ausgebildet ist. Das Dämpfungspolster kann eine luftgefüllte Kammer sein, sie kann auch als flüssigkeitsgefüllte Hohlkammer ausgebildet sein, wobei als Flüssigkeit vorzugsweise ein zähflüssiges Gel verwendbar ist.
Der Rückhaltebügel ist ferner vorzugsweise mit nach außen gerichteten bogenförmigen Griffbügeln versehen, an denen sich die Person zusätzlich festhalten kann. Da diese Griffbügel insbesondere aus Metall bestehen, kann vorgesehen sein, daß sie auch elektrisch beheizbar sind, um so einer starken Verkrampfung der Finger der Person entgegenzuwirken.
Die Betätigung des Hilfsbügels erfolgt insbesondere pneumatisch.
Vorzugsweise befindet sich im Schulterbereich des Rückhaltebügels wenigstens ein Abstandssensor, der bei Feststellung der Schulterhöhe einer Person unterhalb einer Sollhöhe ein Steuersignal zur Betätigung des Hilfsbügels auslöst. Sobald sich eine Person in den Sitz setzt, wird damit über den Abstandssensor die Schulterhöhe festgestellt. Wenn sich diese unterhalb einer Sollhöhe befindet, gibt der Sensor ein Signal ab, das ein Aktivieren des Hilfsbügels auslöst.
Dadurch wird erreicht, daß eine vollautomatische Anpassung des Rückhaltebügels an die Größe einer Person erreichbar ist.
Vorzugsweise ist der Sensor ein kapazitiver Sensor, um Fehlsignale auszuschalten.
Wenn die Fahrt mit einer Vergnügungsbahn zu Ende ist, wird normalerweise der Rückhaltebügel gelöst. Vorzugsweise erfolgt gleichzeitig mit der Freigabe des Rückhaltebügels aus der Verschlußstellung auch eine Rückstellung des Hilfsbügels in die Ruhestellung.
Die Erfindung erlaubt es, Personen in Sitzen fest und sicher zu halten, auch wenn sie sehr unterschiedlich in der Größe sind. Damit können insbesondere auch Kinder die Vergnügungsbahn ohne Gefahr benutzen.
Das erfindungsgemäße System ist nicht nur in Vergnügungsbahnen einsetzbar, sondern kann in jeder Art von Fahrzeugen verwendet werden, in denen eine hohe Sicherheit erforderlich ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Rückhaltebügels, bei dem der Hilfsbügel ausgefahren ist,
Fig. 2 eine Ansicht von Fig. 1 von der Vorderseite,
Fig. 3 eine Rückansicht eines Rückhaltebügels mit einer Darstellung des Hilfsbügels,
Fig. 4 einen Sitz mit Rückhaltebügel, bei dem der Hilfsbügel eingefahren ist,
Fig. 5 einen Sitz mit Rückhaltebügel, bei dem der Hilfsbügel ausgefahren ist,
Fig. 6 eine alternative Ausführungsform mit einem kippbaren Hilfsbügel,
Fig. 7 eine noch weitere alternative Ausführungsform, bei der Hilfsbügel durch eine Druckschiene ersetzt ist,
Fig. 8 einen Rückhaltebügel, bei dem der Rückhaltebügel durch eine im Bereich der Schulter angeordnete Druckschiene ersetzt oder ergänzt ist,
Fig. 9 eine Schnittansicht eines Haltebügels mit einer Darstellung der Polsterung im nicht-aktivierten Zustand,
Fig. 10 eine Schnittansicht eines Haltebügels mit einer Polsterung in aktivierter Ansicht,
Fig. 11 eine Seitenansicht eines Rückhaltebügels mit ausfahrbarem Polster,
Fig. 12 eine Seitenansicht eines Rückhaltebügels mit Zusatzpolsterung im Ruhezustand, und
Fig. 13 eine Seitenansicht eines Rückhaltebügels mit Zusatzpolsterung im aktivierten Zustand.
In der in Fig. 1 dargestellten Ansicht ist der Rückhaltebügel in Seitenansicht teilgeschnitten dargestellt.
Der Rückhaltebügel ist als U-förmiges Gestell ausgebildet, dessen freie Schenkelenden beidseitig des Kopfbereiches des Sitzes über Achsenträgerstücke 12 am Sitz gelagert sind. Fig. 1 zeigt einen als Schenkel ausgebildeten Bügelträger 10, an dessen Unterseite ein Querschenkel als Querbügelträger 11 befestigt ist.
Der Bügel ist über die Flanschbohrung 15 an der Oberseite eines üblichen Sitzes in einem Vergnügungsgerät drehbar gelagert. Die Montage erfolgt über einen Montageflansch 13, der mit Schrauben über die Verschraubungsbohrungen 14 am Sitz befestigt wird. Die Energiezufuhr zum Montagebügel kann über Energiezuleitungen erfolgen, die durch eine Bügelträgerbohrung 16 geführt sind.
An der der Person gegenüberliegenden Seite des Rückhaltebügels befindet sich an den Bügelträgern 10 jeweils ein Handhaltegriff 6, der optional einem Energieanschluß 7 enthält, über den elektrischer Strom zugeführt werden kann, um den Handhaltegriff 6 insbesondere in der kalten Jahreszeit zu erwärmen.
Nahezu der gesamte Haltebügel ist mit einer Grundpolsterung 18 umfaßt, welche insbesondere aus geschlossen-porigem Moosgummi gebildet ist. An der an der Person anliegenden Seite des Rückhaltebügels ist eine Luftkammer 19 ausgebildet, die aufgeblasen werden kann, um eine weiter verbesserte Polsterung zu ermöglichen. Die Kontaktfläche 20 der Luftkammer 19 liegt damit eng am Körper des Benutzers an. Es kann auch vorgesehen sein, daß die Luftkammer 19 erst nach Schließen des Bügels aufgeblasen wird, so daß eine noch bessere Anpassung an die Gestalt der zu sichernden Person möglich wird. Zu diesem Zweck sind in einer Luftdüsenhalterung 8 gehaltene Luftdüsen 9 vorgesehen, über die nach dem Schließen des Rückhaltebügels Luft in die Luftkammer 19 mit einem bestimmten Luftdruck eingeführt wird.
Gemäß der Erfindung befindet sich am Rückhaltebügel, und zwar zu beiden Seiten der seitlichen Schenkel des Rückhaltebügels, nämlich an den Bügelträgern 10, ein Führungszylinder 1, der bogenförmig ausgestaltet ist und im Ruhezustand nicht von der Ebene des Rückhaltebügels vorspringt. Der Führungszylinder 1 ist etwa viertelkreisförmig ausgeführt. Fig. 1 zeigt den ausgefahrenen Zustand des Hilfsbügels 2 mit seiner Kontaktfläche 17. Das Aus- und Einfahren wird über den Steueranschluß 3 pneumatisch gesteuert. Im ausgefahrenen Zustand des Hilfsbügels 2 befindet sich dieser in einer Ebene unterhalb der Schulterebene des Rückhaltebügels und verläuft etwa parallel zum Schulterbereich des Rückhaltebügels. Er bildet daher eine Schulteranlagefläche für kleinere Personen. Der Hilfsbügel 2 besteht aus zwei bogenförmigen Kolbenstangen, welche teleskopisch in den Führungszylinder 1 rückführbar und aus dem Führungszylinder 1 ausfahrbar sind.
Das Ausfahren des an den seitlichen Kolbenstangen gebildeten Hilfsbügels 2 kann nur dann erfolgen, wenn ein oder mehrere Meßsensoren 4, welche im Schulterbereich des Haltebügels angeordnet sind, feststellen, daß sich unterhalb des Schulterbereiches kein Gegenstand in einer bestimmten Entfernung vom Meßsensor befindet. Der Meßstrahl 5 ist gestrichelt dargestellt und deutet den reagierenden Sensorbereich des Meßsensors 4 an. Wenn sich daher im Meßstrahl 5 der Schulterbereich einer Person befindet, nachdem der Rückhaltebügel geschlossen wurde, gibt der Meßsensor 4 ein entsprechendes Signal ab, so daß in diesem Fall der Hilfsbügel in seinem Grundzustand verbleibt. Wenn nach Schließen des Rückhaltebügels sich im Meßstrahl 5 des Meßsensors 4 kein Gegenstand, d. h. insbesondere nicht die Schulter einer Person, befindet, wird der Steueranschluß 3 des Hilfsbügels 2 aktiviert, so daß der Hilfsbügel 2 aus dem Führungszylinder 1 ausgefahren wird.
Der Einstellwinkel α des Meßsensors 4 bestimmt die Ausdehnung des Meßstrahls 5 sowie dessen Erfassungstiefe. Der geeignete Einstellwinkel α ist insbesondere experimentel zu bestimmen. Die Länge des Führungszylinders 1 und dessen aktiver Winkel γ bestimmen auch die Länge des Hilfsbügels 2 und dessen Bewegungswinkel β. Es kann ferner vorgesehen sein, daß der Führungszylinder 1 relativ kurz gehalten ist und auch im Ruhezustand ein Teil des Hilfsbügels 2 aus den Führungszylinder 1 herausragt, wobei das herausragende Ende mit einer Polsterung versehen ist, so daß diese zusätzliche Polsterung den Komfort auch bei kleinen Personen erhöht. Es kann auch vorgesehen sein, den Hilfsbügel 2 mit einem balgartigen Überzug zu versehen, der beim Ausfahren des Hilfsbügels unter Druckluft gesetzt wird, um die gesamte Länge des Hilfsbügels mit einer Polsterung versehen zu können.
Fig. 2 zeigt den Rückhaltebügel in Vorderansicht. Die Figur zeigt deutlich die Befestigung des Rückhaltebügels über das Achsträgerstück 12 und den Montageflansch 13. Der Rückhaltebügel ist als U-förmiges Gestell ausgebildet, wobei die seitlichen Schenkel durch die Bügelträger 10 gebildet sind und der Querschenkel durch den Querbügelträger 11. Zur Erhöhung der Steifigkeit ist noch ein Querrahmen 29 zwischen den Bügelträgern 10 angeordnet.
Fig. 2 zeigt auch deutlich, daß die Grundpolsterung 18 nicht nur die Längs- und Querschenkel des Gestells umfaßt, sondern insbesondere auch den gesamten Bereich zwischen dem Querrahmen 29 und dem Querbügelträger 11.
Die Rückansicht des Haltebügels zeigt Fig. 3. Hier sind deutlich die Führungszylinder 1 und die beiden stangenförmigen Hilfsbügel 2 gezeigt.
Fig. 4 zeigt den Rückhaltebügel in benutztem Zustand, bei der eine große Person 21 gehalten wird. Die Schulter der Person stützt sich an dem Schulterbereich des Rückhaltebügels ab. Die Brustseite der Person liegt an der Vorderseite des Rückhaltebügels an. Die Unterseite des Rückhaltebügels befindet sich im Gesäßbereich der Person. Damit wird die Person in allen wesentlichen Bereichen gestützt.
Fig. 4 zeigt auch deutlich, daß der Hilfsbügel 2 sich im zurückgezogenen Zustand befindet. Eine Auslösung des Hilfsbügels wurde dadurch verhindert, daß der Meßsensor 4 festgestellt hat, daß sich der Schulterbereich der Person unmittelbar unterhalb des Meßsensors 4 befindet.
Fig. 5 zeigt eine entsprechende Darstellung für eine kleine Person 25. Bei gleich ausgestatteter Sitzbank 23, Kopfstütze 22 und Mittelträgergerüst 24 wird die Person insbesondere durch den ausgefahrenen Hilfsbügel 2 gehalten. Da bei einer kleinen Person 25, insbesondere bei Kindern, ein Freiraum zwischen Mittelträgergerüst 24 und Rücken der Person vorhanden sein kann, kann auch vorgesehen sein, daß der Schwenkbereich des Rückhaltebügels bei Ausfahren des Hilfsbügels 2 in Richtung Mittelträgergerüst 24 noch etwas vergrößert wird, um damit die Person besser an das Mittelträgergerüst 24 anzudrücken.
Es ist auch möglich, das Mittelträgergerüst 24 mit einer aufblasbaren Polsterung zu versehen, welche die kleine Person 25 gegen den Rückhaltebügel drückt. Damit läßt sich insbesondere auch erreichen, daß eine zusätzliche Kopfstütze ausgebildet ist, da die kleine Person 25 die Kopfstütze 22 in der Regel nicht erreicht.
Fig. 6 zeigt eine alternative Ausführungsform des Hilfsbügels 2. Dieser ist anstelle in einem Teleskopzylinder an einer Drehachse 26 gelagert und kann um den Bewegungswinkel β verschwenkt werden. Der Hilfsbügel 2 kann gerade, wie dargestellt, oder auch bogenförmig ausgebildet sein, um der Schulter des Benutzers angepaßt zu werden. Bei dieser Ausführungsform gestaltet sich die Polsterung des Hilfsbügels 2 einfacher als in der erstgenannten Ausführungsform.
Fig. 7 zeigt einen Hilfsbügel 2, welcher als Druckplatte ausgeführt ist, die über Führungskolben 28 gegen die kleinere Person gedrückt wird. Die Betätigung des Führungskolbens 28 erfolgt über einen Steuerzylinder 27. Das Ausfahren erfolgt in gleicher Weise, wie in den übrigen Ausführungsformen, insbesondere durch Auswertung des Sensorsignals des Meßsensors 4.
Fig. 8 zeigt eine alternative Ausführungsform zu Fig. 7, bei der der Meßsensor sich im Vorderbereich des Rückhaltebügels befindet. Die Andruckplatte befindet sich dabei im Schulterbereich des Rückhaltebügels, so daß der Andruck von oben auf die Schulter der kleineren Benutzer erfolgen kann.
Fig. 9 zeigt eine Querschnittsansicht der Schenkel des Rückhaltebügels. Es ist eine Hartschaumpolsterung 18 als Grundpolsterung gezeigt, welche das gesamte Rohr umschließt und welche an der der Person anliegenden Seite mit einer Luftkammer 19 versehen ist, die eine vorderseitige Kontaktfläche 20 zur Person 21 bildet.
Den aufgeblasenen Zustand der Luftkammer 19 zeigt Fig. 10, wobei die Kontaktfläche 20 die große Person 21 berührt. Unter der Voraussetzung eines ausreichenden Luftdrucks in der Luftkammer 19 wird die Person damit besser gepolstert und insbesondere auch zusätzlich im Sitz stabilisiert.
In einer alternativen nicht dargestellten Ausgestaltung der Erfindung ist der Hilfsbügel am Mittelträgergerüst 24 befestigt, und zuvor insbesondere in Ausnehmungen der Sitzpolster. Bei Betätigung des Hilfsbügels wird dieser daher von der Rückseite der Person auf die Schulter geführt.
Fig. 11 zeigt einen Rückhaltebügel, bei dem ein Pneumatikzylinder 30 im Schulterbereich des Bügels angeordnet ist.
Aus dem Zylinder 30 kann ein Kolben 31 um die Strecke ϕ ausgefahren werden, der an seinem freien Ende ein nicht dargestelltes Druckpolster trägt. Der Zylinder 30 wird gleichzeitig mit der Betätigung des Hilfsbügels aktiviert, so daß der Schulterbereich eines Kindes bei der Fahrt nach vorne/oben abgepolstert wird. Das Druckpolster kann unmittelbar auf die Schultern eines Kindes einwirken, es kann jedoch auch eine Seitenstütze des Kopfes bilden.
Fig. 12 zeigt einen Rückhaltebügel, bei dem das Polster 19 mit einer zusätzlichen Luftkammer versehen ist, welche gleichzeitig mit der Betätigung des Hilfsbügels aufblasbar ist.
Die Ruhestellung der zusätzlichen Luftkammer zeigt Fig. 12, während die aufgeblasene Stellung in Fig. 13 zu sehen ist. Auch bei dieser Ausbildung wird insbesondere der Kopf-/Schulterbereich eines Kindes zusätzlich geschützt.
Bezugszeichenliste
1
Führungszylinder
2
Hilfsbügel
3
Steueranschluß
4
Meßsensor
5
Meßstrahl
6
Handhaltegriff
7
Energieanschluß
8
Luftdüsenhalterung
9
Luftdüse
10
Bügelträger
11
Querbügelträger
12
Achsenträgerstück
13
Montageflansch
14
Verschraubungsbohrung
15
Flanschbohrung
16
Bügelträgerbohrung
17
Kontaktfläche
18
Grundpolsterung
19
Luftkammer
20
Kontaktfläche
21
große Person
22
Kopfstütze
23
Sitzbank
24
Mittelträgergerüst
25
kleine Person
26
Drehachse
27
Steuerzylinder
28
Führungskolben
29
Querrahmen
30
Pneumatik-Zylinder
31
Kolben

Claims (17)

1. Rückhaltebügel zur Sicherung einer Person in Fahrzeugen, insbesondere Vergnügungsbahnen oder in Vergnügungsgeräten, welcher am kopfseitigen Ende eines Sitzes in einem Drehgelenk gelagert ist, wobei das dem Gelenk gegenüberliegende Ende des Rückhaltebügels zum Ein- und Aussteigen einer Person nach oben klappbar und zur Sicherung der Person auf die Schulter- und Brustseite der Person absenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rückhaltebügel ein Hilfsbügel (2) zugeordnet ist, der einerseits am Rückhaltebügel befestigt ist und mit seinem freien Ende andererseits in eine Ebene unterhalb des schulterseitigen Bereiches des Rückhaltebügels einführbar ist.
2. Rückhaltebügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückhaltebügel als U-förmiges Gestell ausgebildet ist, dessen freie Enden beidseitig des Kopfbereiches des Sitzes im Drehgelenk gelagert sind.
3. Rückhaltebügel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsbügel (2) mit zwei Teleskopführungen mit ausfahrbaren Stangen ausgeführt ist, welche an den Schenkeln des U-förmigen Gestells befestigt sind.
4. Rückhaltebügel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopführungen und ausfahrbaren Stangen bogenförmig ausgebildet sind, wobei sie im zusammengezogenen Zustand im wesentlichen parallel zu den Schenkeln des U-förmigen Gestells verlaufen und im ausgezogenen Zustand eine Ebene unterhalb des schulterseitigen Bereiches des Rückhaltebügels bilden, um so eine Schulterstütze für kleinere Personen auszubilden.
5. Rückhaltebügel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsbügel (2) als beidseitig des Sitzes angeordneter zweischenkliger Kippbügel ausgebildet ist, welcher an dem Rückhaltebügel mittels eines Drehgelenks (26) befestigt ist, und daß die freien Schenkel des Kippbügels im ausgelenkten Zustand eine Ebene unterhalb des schulterseitigen Bereiches des Rückhaltebügels bilden, um so eine Schulterstütze für kleinere Personen auszubilden.
6. Rückhaltebügel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dessen U-förmiges Gestell im Querschenkelbereich mit einem Druckpolster (18) versehen ist, und daß wenigstens die der Person zugewandten Seiten des Gestells mit einem Dämpfungspolster (19) ausgestattet sind.
7. Rückhaltebügel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auch der Hilfsbügel mit einem Dämpfungspolster ausgestattet ist.
8. Rückhaltebügel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Polster als flüssigkeitsgefüllte Hohlkammern ausgebildet sind.
9. Rückhaltebügel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit ein zähflüssiges Gel ist.
10. Rückhaltebügel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das U-förmige Gestell der Person abgewandte bogenförmige Griffbügel (6) aufweist.
11. Rückhaltebügel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffbügel (6) elektrisch beheizbar sind.
12. Rückhaltebügel nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigung des Hilfsbügels pneumatisch erfolgt.
13. Rückhaltebügel nach einem der Ansprüche 1-5 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Schulterbereich des Rückhaltebügels wenigstens ein Abstandssensor (4) angeordnet ist, der bei Feststellung der Schulterhöhe einer Person unterhalb einer Sollhöhe ein Steuersignal zur Betätigung des Hilfsbügels auslöst.
14. Rückhaltebügel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein kapazitiver Sensor ist.
15. Rückhaltebügel nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, daß bei Freigabe des Rückhaltebügels aus der Verschlußstellung auch der Hilfsbügel in die Ruhestellung rückstellbar ist.
16. Rückhaltebügel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rückhaltebügel ein Hilfsbügel zugeordnet ist, der einerseits an der Rückseite des Sitzes befestigt ist und mit seinem freien Ende andererseits in eine Ebene unterhalb der schulterseitigen Bereiche des Rückhaltebügels einführbar ist.
17. Rückhaltebügel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Betätigung des Hilfsbügels eine Zusatzpolsterung zur weiteren Abstützung des Kopf-/Schulterbereichs einer Person aktivierbar ist.
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