DE20314558U1 - Kellerfenster mit Abdichtung - Google Patents
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Abstract
Kellerfenster mit einem Fensterflügel (18), der eine Glasscheibe (20) hält, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fensterrahmen (16) dichtend mit dem Fensterflügel (18) verbunden ist und entlang seinem Außenumfang ein Dichtelement (26) trägt, das bei einer auf das Fenster von außen einwirkenden Kraft gegen einen Halterahmen (28) dichtend drückt, wobei der Halterahmen (28) entlang dem Umfang einer Fensteröffnung (11) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kellerfenster mit einem Fensterrahmen, der eine Glasscheibe hält.
- Ein herkömmliches Kellerfenster kann in einem Gebäude ein erhebliches Risiko darstellen, wenn sich bei Hochwasser oder Wasserückstau im zugehörigen Lichtschacht Wasser ansammelt, welches durch das Kellerfenster in Kellerräume eindringen kann. Marktübliche Kellerfenster in Holzausführung, Stahl- oder Kunststoffausführung sind nicht druckwasserdicht.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Kellerfenster anzugeben, das gegen Wasser von außen abdichtet.
- Diese Aufgabe wird für ein Kellerfenster mit einem Fensterflügel, der eine Glasscheibe hält, dadurch gelöst, dass ein Fensterrahmen dichtend mit dem Fensterflügel verbunden ist und entlang seinem Außenumfang ein Dichtelement trägt, das bei einer auf das Fenster von außen einwirkenden Kraft gegen einen Halterahmen dichtend drückt, wobei der Halterahmen entlang dem Umfang einer Fensteröffnung angeordnet ist.
- Wenn auf den Fensterrahmen mit der Glasscheibe Wasserdruck von außen wirkt, so wird der Fensterrahmen in Richtung Keller-Innenraum gedrückt. Das entlang dem vollen Außenumfang angeordnete Dichtelement drückt gegen den in der Fensteröffnung in vollem Umfang angeordneten Halterahmen und dichtet den Innenraum gegen den Außenraum vollständig ab. Auf diese Weise kann Hochwasser oder rückgestautes Wasser nicht in den Keller-Innenraum eindringen. Die Dichtkraft wird um so größer, je höher der Wasserstand am Fenster ist.
- Das Kellerfenster kann auch als Nachrüstteil zusätzlich zu einem bereits vorhandenen Kellerfenster vorgesehen werden. Vorzugsweise ist das Kellerfenster als Nachrüstteil im äußeren Bereich der Kellerfensteröffnung anzuordnen, so dass es das bereits vorhandene Kellerfenster mit schützt.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigt:
-
1 schematisch eine Draufsicht auf das Kellertenster, welches zusätzlich zu einem bereits vorhandenen Kellerfenster vorgesehen ist, -
2 im Detail die Abdichtung zwischen Dichtelement und Halterahmen mit Hilfe einer Dichtlippe, und -
3 eine Vorderansicht des Kellerfensters. -
1 zeigt in einer schematischen Draufsicht ein bereits vorhandenes Fenster10 sowie ein Kellerfenster12 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, die beide innerhalb einer Öffnung11 einer Kellerwand14 angeordnet sind. Das herkömmliche Fenster10 ist etwa mittig zur Dicke der Wand14 angeordnet und muß nicht weiter beschrieben werden. Bei diesem Fenster10 kann es sich um ein Holz-, Stahl- oder Kunststoffenster handeln. Das Kellerfenster12 nach der Erfindung hat einen umlaufenden Fensterrahmen16 , der als Stahlprofil-Rahmen ausgebildet ist. Der Stahlprofil-Rahmen16 hält einen Fensterflügel18 , der eine Glas scheibe20 hält. Der Rahmen16 , der Flügel18 und die Glasscheibe20 sind mit umlaufenden Dichtprofilen versehen, so dass sie Druckwasser stand halten. Der Rahmen16 ist in Kipplagern22 kippbar gelagert und kann bei Bedarf nach außen zum Belüften gekippt werden. Das Detail A wird in der nachfolgenden2 näher beschrieben. -
2 zeigt, dass der Stahlprofil-Rahmen16 nach außen hin ein Z-Profil24 trägt, an dessen einem Ende eine Dichtlippe26 ausgebildet ist. Diese Dichtlippe26 kann beispielsweise ein elastisches Hohlprofil aus Gummi oder Kunststoff sein. Vorzugsweise ist es so ausgebildet, dass ein Abschnitt des Hohlprofils über das Ende des Z-Profils24 gesteckt werden kann. Die Dichtlippe26 läuft vollständig am Umfang des gesamten Z-Profils24 um. - Die Dichtlippe
26 drückt im dichtenden Zustand gegen einen Abschnitt27 eines Halterahmens28 , der im vorliegenden Fall aus zwei Teilen besteht. Ein Teil ist durch ein Z-Profil29 gebildet, dessen einer Schenkel30 außenseitig bündig mit der angrenzenden Wand der Fensteröffnung11 abschließt. Der andere Schenkel27 ragt innerhalb der Fensteröffnung11 nach innen, so dass die Dichtlippe26 an ihn anschlagen kann. Zur Verstärkung des Z-Profils29 kann ein Winkelelement32 vorgesehen sein. Auch hier ist wichtig, dass der dem Dichtelement26 gegenüberliegende Schenkel27 und der gesamte Halterahmen28 vollständig entlang dem Umfang der Fensteröffnung11 verläuft, so dass der Innenraum gegen eindringendes Wasser von außen abgedichtet ist. -
3 zeigt eine Ansicht auf das Kellerfenster12 von außen. Im unteren Bereich sind die Kipplager22 zu sehen. - Die gezeigten Ausführungsbeispiel können vielfältig abgewandelt werden. So ist gemäß
1 zu erkennen, dass die äußere Begrenzung des Kellerfensters12 bündig mit der Außenwand abschließt. Es kann jedoch auch eine Ausführung gewählt werden, bei der die Außenabmessungen des Kellerfensters innerhalb der Fensteröffnung11 oder außerhalb der Fensteröffnung11 im geschlossenen Zustand liegt. - Weiterhin ist bei der Variante nach
1 oder2 die Abdichtstelle innerhalb der Fensteröffnung11 angeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Abdichtstelle außerhalb der Fensteröffnung angeordnet ist, beispielsweise kann die Dichtlippe26 auf einen Abschnitt30 des Halterahmens28 einwirken, der entlang der Außenwand verläuft. - Bei einer weiteren Variante kann das Kellerfenster
12 als alleiniges Kellerfenster verwendet werden, ohne dass das herkömmliche Kellerfenster10 erforderlich ist. Außerdem kann eine Schließvorrichtung für das Kellerfenster vorgesehen sein, mit deren Hilfe das Kellerfenster12 automatisch verschlossen und/oder automatisch geöffnet werden kann. Weiterhin können Verriegelungselemente für das Kellerfenster12 vorgesehen sein, mit deren Hilfe das Kellerfenster verriegelt werden kann. Vorzugsweise kann dann eine vorbestimmte Dichtkraft auf die Dichtlippe26 und den Halterrahmen28 ausgeübt werden. - Eine weitere Variante ist dadurch gekennzeichnet, dass der Fensterrahmen
16 entlang mindestens dreier Seiten, nämlich mit Ausnahme der oberen Seite, mit einem nachgiebigen, wasserdichten Dichtband dichtend verbunden ist, das wiederum mit gegenüberliegenden Seiten des Halterrahmens28 dichtend verbunden ist. Somit ist das Kellerfenster vor Eindringen von Wasser an der unteren Seite sowie an der rechten und der linken Seite durch das Dichtband geschützt. Wenn nun durch den Lichtschacht Wasser zum Fenster strömt, so würde im geöffneten Zustand des Kellerfensters der anfängliche Wasserdruck nicht ausreichen, um ein geöffnetes Kellerfenster selbsttätig zu schließen. Das Dichtband verhindert nun, dass Wasser an der unteren Seite und an den angrenzenden beiden Seiten eindringen kann. Ist die Wasserhöhe ausreichend, so wird durch den Wasserdruck das Fenster selbsttätig geschlossen, wobei der Fensterrahmen16 mit seinem Dichtelement26 gegen den Halterahmen28 dichtend drückt. Auf diese Weise ist der Schutz gegen eindringendes Wasser weiter verbessert. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Dichtband entlang aller vier Seiten des Fensterrahmens16 anzuordnen, was jedoch technisch aufwendiger ist. Vorzugsweise sind die Abmessungen des Dichtbandes so gewählt, dass sich der Fensterrahmen16 durch Kippen noch öffnen lässt. Das Dichtband soll also im Bereich mit großem Kippweg breiter sein, als im Bereich mit kurzem Kippweg. Nach Art eines Faltenbalgs ermöglicht dann das Dichtband ein Öffnen und Schließen des Fensters.
Claims (12)
- Kellerfenster mit einem Fensterflügel (
18 ), der eine Glasscheibe (20 ) hält, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fensterrahmen (16 ) dichtend mit dem Fensterflügel (18 ) verbunden ist und entlang seinem Außenumfang ein Dichtelement (26 ) trägt, das bei einer auf das Fenster von außen einwirkenden Kraft gegen einen Halterahmen (28 ) dichtend drückt, wobei der Halterahmen (28 ) entlang dem Umfang einer Fensteröffnung (11 ) angeordnet ist. - Kellerfenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtabschnitt (
27 ) des Halterahmens (28 ) innerhalb der Fensteröffnung (11 ) angeordnet ist. - Kellerfenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen (
28 ) als Stahlprofil (29 ) ausgebildet ist. - Kellerfenster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlprofil (
29 ) im Querschnitt eine Z-Form (29 ) umfasst, deren eine Schenkel (27 ) den Dichtabschnitt bildet und mit dem Dichtelement (26 ) des Fensterrahmens (16 ) zusammenwirkt und deren andere Schenkel (30 ) mit der an die Fensteröffnung (11 ) angrenzenden Außenfläche einer Mauer verbunden ist. - Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fensterrahmen (
16 ) im Querschnitt gesehen ein Z-Profil hat, dessen einer Schenkel mit dem Fensterflügel (18 ) verbunden ist, und dessen anderer Schenkel (24 ) eine Dichtlippe (26 ) trägt. - Kellerfenster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Z-Profil ein Stahlprofil ist. 7, Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (
26 ) ein elastisches Hohlprofil aus Gummi oder Kunststoff ist. - Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fensterrahmen (
16 ) mit dem Fensterflügel (18 ) kippbar gelagert ist. - Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Verriegelungselemente vorgesehen sind, mit deren Hilfe das Kellerfenster (
12 ) verriegelt werden kann, wobei eine vorbestimmte Dichtkraft auf Dichtelement und Halterahmen ausgeübt wird. - Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schließvorrichtung vorgesehen ist, die das Kellerfenster (
12 ) automatisch schließt und/oder automatisch öffnet. - Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es als Nachrüstteil zusätzlich zu einem bereits vorhandenen Kellerfenster (
10 ) vorgesehen und im äußeren Bereich der Kellerfensteröffnung (11 ) angeordnet ist. - Kellerfenster nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fensterrahmen (
16 ) entlang mindestens dreier Seiten mit einem nachgiebigen wasserdichten Dichtband dichtend verbunden ist, das wiederum mit gegenüberliegenden Seiten des Halterahmens (28 ) dichtend verbunden ist. - Kellerfenster nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen des Dichtbandes so gewählt sind, dass sich der Fensterrahmen (
16 ) vom geschlossenen Zustand durch Kippen in den geöffneten Zustand verstellen lässt.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE20314558U DE20314558U1 (de) | 2003-09-19 | 2003-09-19 | Kellerfenster mit Abdichtung |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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| DE (1) | DE20314558U1 (de) |
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