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DE20313285U1 - Elektrische Anschlussklemme - Google Patents

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DE20313285U1
DE20313285U1 DE20313285U DE20313285U DE20313285U1 DE 20313285 U1 DE20313285 U1 DE 20313285U1 DE 20313285 U DE20313285 U DE 20313285U DE 20313285 U DE20313285 U DE 20313285U DE 20313285 U1 DE20313285 U1 DE 20313285U1
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  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Abstract

Elektrische Anschlussklemme bestehend aus einem Klemmkörper (12) bestehend aus einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper (14) aus Metall oder einer Metall-Legierung mit mindestens zwei zueinander parallelen länglichen Ausnehmungen (16, 18, 20), wobei die Ausnehmungen (16, 18, 20) zwei randliche Stege (22, 24) von mindestens einem Mittelabschnitt (26, 28) trennen und der Mittelabschnitt (26, 28) senkrecht zu den Ausnehmungen (16, 18, 20) mittig geschlitzt ist oder eine mittig angeordnete Ausnehmung (30) aufweist, derart, das der Mittelabschnitt (26, 28) bei einem mittigen Biegen des Grundkörpers (14) mindestens zwei Klemmschenkel (36, 38) zum Anschluß von mindestens einem elektrischen Leiter (40, 42) ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmkörper (12) selbsttragend ausgebildet ist und an mindestens einem Eckbereich des rechteckigen oder quadratischen Grundkörpers (14) ein elektrisch leitendes Anschlusselement (32, 34) angeordnet ist und das Anschlusselement (32) einstückig mit dem Grundkörper (14) ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Anschlussklemme bestehend aus einem Klemmkörper bestehend aus einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper aus Metall oder einer Metall-Legierung mit mindestens zwei zueinander parallelen länglichen Ausnehmungen, wobei die Ausnehmungen zwei randliche Stege von mindestens einem Mittelabschnitt trennen und der Mittelabschnitt senkrecht zu den Ausnehmungen mittig geschlitzt ist oder eine mittig angeordnete Ausnehmung aufweist, derart, das der Mittelabschnitt bei einem mittigen Biegen des Grundkörpers mindestens zwei Klemmschenkel zum Anschluß von mindestens einem elektrischen Leiter ausbildet.
  • Derartige elektrische Anschlussklemmen sind aus dem Stand der Technik bekannt. So werden in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 302 170 U sowie der deutschen Patentanmeldung DE 813 76 17 A , DE 196 54 523 A1 , dem deutschen Patent DE 199 09 825 C2 und der europäischen Patentanmeldung EP 0 046 042 A1 Verbindungsklemmen für elektrische Leiter beschrieben, die aus einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper aus Metall oder einer Metalllegierung bestehen und zumindest einen Mittelabschnitt aufweisen, der senkrecht zu den vorhandenen Ausnehmungen mittig geschlitzt ist, so dass der Mittelabschnitt bei einem mittigen Biegen des Grundkörpers mindestens zwei Klemmschenkel zum Anschluss von mindestens einem elektrischen Leiter ausbildet.
  • Nachteilig an den bekannten elektrischen Anschlussklemmen ist jedoch, dass diese jeweils nur innerhalb eines Klemmengehäuses angeordnet und geführt werden können. Die Einsatzmöglichkeiten der bekannten Verbindungsklemmen sind weiterhin dadurch eingeschränkt, dass diese über keinerlei eigene elektrische Anschlussmöglichkeiten verfügen.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektrische Anschlussklemme der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche auch ohne ein Klemmengehäuse verwendbar ist und eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten gewährleistet.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Anschlussklemme mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Eine erfindungsgemäße Anschlussklemme weist einen Klemmkörper auf, der selbsttragend ausgebildet ist. Dabei ist an mindestens einem Eckbereich eines rechteckigen oder quadratischen Grundkörpers des Klemmkörpers ein elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet, wobei das Anschlusselement einstückig mit dem Grundkörper ausgebildet ist. Durch die selbsttragende Ausgestaltung des Klemmkörpers ist es möglich, die erfindungsgemäße elektrische Anschlussklemme auch ohne ein Klemmengehäuse verwenden zu können. Des weiteren kann auf entsprechende Abstützungen innerhalb eines Klemmengehäuses verzichtet werden. Schließlich ist durch die Ausbildung von mindestens einem elektrisch leitenden Anschlusselement gewährleistet, dass auf zusätzliche elektrische Verbindungen innerhalb eines Klemmengehäuses ganz verzichtet werden kann. Die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlussklemme sind daher sehr groß. Zudem ist die Anschlussklemme sehr einfach und kostengünstig herzustellen. Als Anschlusselement kann dabei ein Lötstift und/oder eine Lötfahne und/oder ein SMD-Anschluss ausgebildet sein. Des weiteren ist es möglich, dass zwischen den Eckbereichen des Grundkörpers und des Klemmenkörpers mindestens ein weiteres elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet ist. Die Anschlusselemente sind dabei in einem vorbestimmten Winkel zum Grundkörper zu diesem angeordnet bzw. stehen in dem vorbestimmten Winkel von diesem ab.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussklemme sind die durch ein mittiges Biegen des Grundkörpers entstandenen Klemmschenkel zum Anschluss von mindestens einem elektrischen Leiter in ihren zueinander ausgerichteten Endabschnitten mindestens in einem seitlichen Bereich abgerundet oder abgeschrägt, derart, dass mindestens ein Schneid-Klemm-Kontakt zum abisolierfreien Anschluss von elektrischen Leitern ausgebildet wird. Durch diese geringfügige konstruktive Veränderung ist es möglich die Anschlussklemme sowohl als einfache schraublose Klemme wie auch als Schneidklemme auszubilden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens ein Klemmschenkel in seinem Endabschnitt verkürzt ausgebildet, wobei an dem verkürzten Schenkel eine Schenkelverlängerung angeordnet ist und die Schenkelverlängerung aus einem zu dem Material der Klemmschenkel unterschiedlichen elektrisch leitenden Material besteht. Es ist auch möglich, dass die Schenkelverlängerung durch einen zweiten in den ersten Klemmkörper geschobenen Klemmkörper gebildet wird. Dadurch ist es möglich gute Leitfähigkeit und eine gute Federeigenschaft zu kombinieren.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die randlichen Stege des Grundkörpers des Klemmkörpers im Bereich der Biegung des Grundkörpers Vorsprünge auf, wobei die Vorsprünge jeweils in einer innerhalb eines Klemmengehäuses ausgebildeten Nut einrasten oder jeweils auf einem innerhalb eines Klemmengehäuses ausgebildeten Rastvorsprung zu liegen kommen. Es ist auch möglich, dass die randlichen Stege im Bereich der Biegung des Grundkörpers jeweils auf einer innerhalb des Klemmengehäuses ausgebildeten Rastnase zu liegen kommen. Durch die verschiedenen Verbindungsmöglichkeiten ist ein sicherer Halt des Klemmkörpers innerhalb eines Klemmengehäuses gewährleistet. Zudem ist ein einfacher Zusammenbau der genannten Elemente gewährleistet.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Anschlusselemente derart ausgebildet, dass sie eine Klemmfunktion ausüben. Dadurch ist es möglich, nicht nur eine Klemmkante, sondern mindestens zwei sich gegenüberliegende Klemmkanten auszubilden. Auch durch diese Maßnahme wird die Anzahl der Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Anschlussklemme deutlich erhöht. Es ist aber auch möglich, dass die Anschlusselemente zum Verschrauben, Vernieten, Verkleben oder Verlöten mit einer Stromschiene ausgebildet sind.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussklemme ist die Anschlussklemme als Teil einer Klemmleiste mit unterschiedlichen Anschlussstellen ausgebildet.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgend beschriebenen und in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1a eine Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 1b eine Schnittansicht eines Seitenbereichs der Anschlussklemme nach 1a;
  • 1c eine Schnittansicht eines mittleren Bereichs der Anschlussklemme nach 1a;
  • 1d eine Schnittansicht eines Gehäuses der Anschlussklemme nach 1a;
  • 1e eine Schnittansicht eines Gehäuses einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 1f eine teilweise Schnittansicht eines alternativen Gehäuses der Anschlussklemme gemäß 1e;
  • 2 eine Ansicht einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 3a eine Ansicht einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 3b eine Schnittansicht eines Gehäuses der erfindungsgemäßen Anschlussklemme gemäß 3a;
  • 4a eine Ansicht einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 4b eine Schnittansicht in einem Seitenbereich eines Gehäuses der erfindungsgemäßen Anschlussklemme gemäß 4a;
  • 4c eine Schnittansicht in einem mittleren Bereich des Gehäuses der erfindungsgemäßen Anschlussklemme gemäß 4a;
  • 5a eine Ansicht einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 5b eine Schnittansicht eines Seitenbereichs der Anschlussklemme gemäß 5a;
  • 5c eine Aufsicht auf die Anschlussklemme gemäß 5a;
  • 6a eine Ansicht einer siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 6b eine Ansicht von unten die Anschlussklemme gemäß 6a;
  • 6c eine Ansicht von oben auf die Anschlussklemme gemäß 6a;
  • 7a eine Ansicht einer achten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 7b eine Schnittansicht eines mittleren Bereichs der Anschlussklemme gemäß 7a;
  • 7c eine Aufsicht auf die Anschlussklemme gemäß 7a;
  • 8a eine Ansicht einer neunten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
  • 8b eine Schnittansicht eines mittleren Bereichs der Anschlussklemme gemäß 8a;
  • 8c eine Aufsicht auf die Anschlussklemme gemäß 8a;
  • 9a eine Ansicht einer zehnten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme; und
  • 9b eine Schnittansicht eines Gehäuses der Anschlussklemme gemäß 9a.
  • 1a zeigt eine Ansicht einer ersten Ausführungsform einer elektrischen Anschlussklemme 10. Die Anschlussklemme 10 besteht aus einem Klemmkörper 12, wobei der Klemmkörper 12 aus einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper 14 aus Metall oder einer Metalllegierung mit mindestens zwei zueinander parallelen länglichen Ausnehmungen 16, 18 gebildet wird. In der Darstellung ist nur ein Schenkel der Anschlussklemme 10 gezeigt. Man erkennt, dass die Ausnehmungen 16, 18 zwei randliche Stege 22, 24 von einem Mittelabschnitt 26 trennen und der Mittelabschnitt 26 senkrecht zu den Ausnehmungen 16, 18 mittig geschlitzt ist und eine mittig angeordnete Ausnehmung 30 aufweist. Dabei bildet der Mittelabschnitt 26 bei einem mittigen Biegen des Grundkörpers 14 zwei Klemmschenkel 36, 38 (vgl. auch 1c) zur Ausbildung einer Klemmkante für den Anschluss von einem elektrischen Leiter aus.
  • Des weiteren erkennt man, dass der Klemmkörper 12 an den vier Eckbereichen des Grundkörpers 14 jeweils ein elektrisch leitendes Anschlusselement 32, wobei die Anschlusselemente 32 einstückig mit dem Grundkörper 14 ausgebildet sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Anschlusselemente 32 jeweils Lötstifte.
  • Aus der in 1b dargestellten Schnittansicht eines Seitenbereichs der Anschlussklemme 10 wird das mittige Biegen des Grundkörpers 14 deutlich. Man erkennt die beiden randlichen Stege 22, 24, die jeweils in einem Lötstift 32 enden. Bei der in 1c dargestellten Schnittansicht des mittleren Bereichs 26 der Anschlussklemme 10 ist der Schnitt dabei ohne hinteren Bogen dargestellt, d.h. der hintere Bogen gemäß 1b wurde aufgrund der besseren Darstellungsmöglichkeit weggelassen. Dies gilt im übrigen auch für weitere Schnittdarstellungen von anderen Ausführungsbeispielen der Anschlussklemme 10, wie sie im Folgenden beschrieben werden.
  • Die Anschlussklemme 10 wird aus einem einzigen Metallstück hergestellt bzw. der Grundkörper 14 des Klemmkörpers 12 wird zunächst mittig zu einem dachförmigen Gebilde gebogen (vgl. 1b). Dies ergibt eine ungefähr V- oder U-förmige Biegung des Grundkörpers 14 im Bereich der randlichen Stege 22, 24. Die vier Eckbereiche des Grundkörpers 14 sind als Lötstifte 32 ausgebildet. Nach Ausbildung der Ausnehmungen 16, 18, zum Beispiel durch Ausstanzen, wird der mittlere Bereich 26 des Grundkörpers 14 geschlitzt, so dass in diesem Bereich ein Klemmbereich entsteht. Die Federeigenschaften dieses Klemmbereiches werden dabei durch die Länge und Dicke sowie die Art des Materials überwiegend bestimmt.
  • 1d zeigt eine Schnittansicht eines Klemmengehäuses 58 der Anschlussklemme 10 nach 1a. Dabei ist ein Klemmengehäuse 58 ohne Deckel dargestellt, was insbesondere bei einem vorhandenen Platzmangel sinnvoll ist, da der elektrische Leiter bzw. Draht über die Klemmstelle der Ausnehmung 30 abgebogen werden kann. Die Position des Grundkörpers 14 wurde dabei nebeneinander dargestellt. Man erkennt, dass das Klemmengehäuse 58 zwei Öffnungen 66 aufweist, in die der randliche Bereich der Anschlussklemme 10 mit den randlichen Stegen 22, 24 sowie der mittlere Bereich 26 der Klemme 10 mit den Klemmschenkeln 36, 38 eingreift. Die randlichen Stege 22, 24 kommen dabei im Bereich der Biegung des Grundkörpers 14 auf einer innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildeten Rastnase 64 zu liegen.
  • 1e zeigt eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform eines Klemmengehäuses 58 der Anschlussklemme 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform. Man erkennt, dass der Grundkörper 14 der Klemme 10 ungefähr U-förmig mittig gebogen ist, derart, dass dieser Bereich ungefähr senkrecht zu den randlichen Stegen 22, 24 ausgebildet ist. Die Klemme 10 liegt dabei wiederum auf einer Rastnase 64 innerhalb des Gehäuses 58 auf. Der mittlere Bereich 26 des Grundkörpers 14 mit den beiden Klemmschenkeln 36, 38 ragt in eine Öffnung 66, die durch einen Deckel 68 verschlossen ist.
  • 1f zeigt eine teilweise Schnittansicht eines alternativen Klemmengehäuses 58 der Anschlussklemme 10 gemäß 1e. Man erkennt, dass die randlichen Stege 22, 24 im Bereich der Biegung des Grundkörpers 14 Vorsprünge 54, 56 aufweisen. Die Vorsprünge 54, 56 rasten dabei jeweils in einer innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildeten Nut (nicht dargestellt) ein oder kommen jeweils auf einem innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildeten Rastvorsprung 62 zu liegen.
  • 2 zeigt eine Ansicht einer dritten Ausführungsform der Anschlussklemme 10. Dabei ist der Klemmkörper 12 mit dem Grundkörper 14 vollständig dargestellt. Man erkennt, dass diese Ausführungsform eine mittig angeordnete Ausnehmung 30 aufweist, die insbesondere aus dem Grundkörper 14 ausgestanzt wird. Des weiteren wird die Anordnung der randlichen Stege 22, 24 sowie der Anschlusselemente 32, die hier als Lötstifte ausgebildet sind, deutlich.
  • 3a zeigt eine Ansicht einer vierten Ausführungsform der Anschlussklemme 10. In dieser Ausführungsform ist ein Klemmschenkel 36 in seinem Endabschnitt 42 verkürzt ausgebildet. An dem verkürzten Schenkel 36 ist eine Schenkelverlängerung 50 angeordnet. Die Schenkelverlängerung 50 besteht dabei aus einem zu dem Material 36, 38 unterschiedlichen elektrisch leitenden Material. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Schenkelverlängerung 50 durch einen zweiten, in den ersten Klemmkörper 12 geschobenen Klemmkörper 70 gebildet.
  • Aus 3b wird die Ausbildung des mittleren Bereichs 26 des Grundkörpers 14 deutlich. Dabei bestehen die Endbereiche 42, 44 der Schenkel 36, 38 aus unterschiedlichen Materialien. Beide bilden jedoch wiederum eine Ausnehmung 30 als Klemmkante aus. Der Bereich 44 des Klemmschenkels 38 ist dabei von der Ausnehmung 30 weg in Richtung des Gehäuses 58 gebogen. Das Klemmengehäuse 58 weist im Bereich der Öffnung für den mittleren Bereich 26 des Grundkörpers 14 wiederum einen Deckel 68 auf.
  • 4a zeigt eine Ansicht einer fünften Ausführungsform einer Anschlussklemme 10. Man erkennt, dass die Anschlusselemente als Lötfahne bzw. als SMD-Anschluss 34 ausgebildet sind. Der Grundkörper 14 des Klemmenkörpers 12 weist wiederum zwei randliche Bereiche 22, 24 auf, die von einem mittleren Bereich 26 durch entsprechende Ausnehmungen getrennt sind.
  • Die 4a und 4c zeigen jeweils eine Schnittansicht in den Seitenbereichen des Gehäuses 58 der Anschlussklemme 10 bzw. in dem mittleren Bereich des Gehäuses 58 der Anschlussklemme 10 gemäß der in 4a dargestellten Ausführungsform. Aus diesen Figuren wird deutlich, dass der Klemmenkörper 12 bzw. der Grundkörper 14 wiederum O-förmig gebogen ist und in dem gebogenen Bereich auf einer Rastnase 64 aufliegt, wobei die Rastnase 64 in einer Ausnehmung 66 des Klemmengehäuses 58 ausgebildet ist. Die SMD-Anschlüsse 34 weisen dabei in ungefähr rechtem Winkel von dem Gehäuse 58 nach aussen. Sowohl die bereits dargestellten Lötstifte 32 wie auch die SMD-Anschlüsse 34 können grundsätzlich in einem vorbestimmten Winkel zum Grundkörper 14 von diesem abstehen. Der mittlere Bereich 26 der Klemme 10 ragt ebenfalls in eine Ausnehmung 26, die innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildet ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ausnehmung 66, die die Klemmschenkel 36, 38 aufnimmt durch einen Deckel 68 verschlossen.
  • 5a zeigt eine Ansicht einer sechsten Ausführungsform der Anschlussklemme 10. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Anschlusselemente 32 derart gebogen, dass sie seitliche Befestigungslaschen ausbilden, die zum Verschrauben, Vernieten, Verkleben oder Verlöten mit einer Stromschiene oder dergleichen verwendet werden können.
  • Aus 5b, die eine Schnittansicht eines Seitenbereichs der Anschlussklemme 10 gemäß der 5a darstellt, wird die Lage der Anschlusselemente 32 zueinander deutlich. Die Anschlusselemente 32 kommen dabei jeweils paarweise übereinander zu liegen.
  • 5c zeigt eine Aufsicht auf die Anschlussklemme 10 gemäß der in 5a dargestellten sechsten Ausführungsform. Man erkennt die Anschlusselemente 32, die seitliche Befestigungslaschen mit Öffnungen 72 ausbilden. Die Öffnungen 72 dienen zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie zum Beispiel Schrauben.
  • 6a zeigt eine Ansicht einer siebten Ausführungsform einer Anschlussklemme 10. In dieser Ausführungsform sind die Anschlusselemente wieder als SMD-Anschlüsse 34 ausgebildet. Im Gegensatz zu den bereits beschriebenen SMD-Varianten der Anschlussklemme 10 sind die jeweiligen Lötfahnen jedoch zueinander gebogen. Dies wird insbesondere aus 6b deutlich, die eine Ansicht von unten auf die Anschlussklemme 10 gemäß 6a darstellt. Die SMD-Anschlüsse 34 sind dabei Platz sparend nach innen gebogen und liegen unterhalb des Klemmkörpers 12 und eines nicht dargestellten Klemmengehäuses. In 6c, die eine Ansicht von oben auf die Klemme 10 gemäß der siebten Ausführungsform darstellt, wird die Anordnung der Klemmschenkel 36, 38 sowie der seitlichen Stege 22, 24 deutlich.
  • 7a zeigt eine Ansicht einer achten Ausführungsform der Anschlussklemme 10. Dabei sind die Klemmschenkel 36, 38 in ihren zueinander ausgerichteten Endabschnitten 42, 44 (vgl. 7b) in einem seitlichen Bereich abgerundet bzw. abgeschrägt, derart, dass ein Schneid-Klemm-Kontakt 46 zum abisolierfreien Anschluss von elektrischen Leitern ausgebildet wird (vgl. 7c). In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Anschlusselemente 32 als Befestigungslaschen ausgebildet. Man erkennt, dass die Ausnehmung 16 einen größeren Einführbereich mit der Schräge 74 ausbildet. Aus 7b wird deutlich, dass eine Schrägstellung und der Endbereich 42, 44 der Klemmschenkel 36, 38 zur Ausbildung von Schneidkanten führt.
  • 8a zeigt eine Ansicht einer neunten Ausführungsform der Anschlussklemme 10. Man erkennt die im Vergleich zu den anderen Ausführungsformen der Anschlussklemme 10 deutlich unterschiedliche Ausgestaltung des Grundkörpers 14 des Klemmkörpers 12. Dabei sind die Anschlusselemente derart umgeformt, dass sie weitere randliche Stege 22', 24' ausbilden. Des weiteren ist der mittlere Bereich 26 des Grundkörpers 14 derart ausgebildet, dass nicht nur zwei Klemmschenkel 36, 38 sondern insgesamt vier Klemmschenkel 36, 36', 38, 38' ausgebildet werden. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Klemmschenkel 36, 36', 38, 38' jeweils in einem randlichen Bereich 74, 74' Abrundungen auf, die zur Ausbildung zweier sich gegenüberliegenden Schneid-Trenn-Kontakten 46, 46' dienen. Aus 8b, die eine Schnittansicht eines mittleren Bereichs 26 der Anschlussklemme 10 gemäß der in 8a dargestellten neunten Ausführungsform der Anschlussklemme 10 darstellt, wird diese Ausbildung von zwei Schneid-Klemm-Kontakten 46, 46' deutlich. In 8c, die eine Aufsicht auf die Anschlussklemme 10 gemäß 8a darstellt, erkennt man einerseits die Schrägstellung der Endbereiche 42, 44 der Klemmschenkel 36, 38 als auch die Abschrägungen bzw. Abrundungen in den Bereichen 74, die insgesamt zur Ausbildung des Schneid-Klemm-Kontakts 46 führen.
  • 9 zeigt eine Ansicht einer zehnten Ausführungsform einer Anschlussklemme 10. Man erkennt, dass bei diesem Ausführungsbeispiel zwei Mittelabschnitte 26, 28 ausgebildet sind, die durch entsprechende Ausnehmungen 16, 18, 20 im Grundkörper 14 des Klemmkörpers 12 der Anschlussklemme 10 gebildet werden. Aus 9b, die eine Schnittansicht eines Gehäuses 58 für die in 9a dargestellte Anschlussklemme 10 darstellt, wird deutlich, dass diese Ausführungsform der Anschlussklemme 10 zum Anschluss von zwei elektrischen Leitern 40, 42 dient. Man erkennt die Ausbildung der Klemmbereiche im Bereich der Ausnehmungen 30 der jeweiligen Mittelabschnitte 26, 28. Die elektrischen Leiter 40, 42 sind dabei durch eine Ausnehmung in einer Platine 76 geführt. Die Lötstifte 32 der Anschlussklemme 10 greifen wiederum in entsprechende andere Öffnungen in der Platine 76 ein und werden mittels Lötkontakten 78 an dieser befestigt.
  • Insgesamt wird deutlich, dass elektrische Anschlussklemmen 10 gemäß vorliegender Erfindung vielseitig verwendbar und gestaltbar sind. Es ist zum Beispiel auch möglich, dass zwischen den Eckbereichen des Grundkörpers 14 mindestens ein weiteres elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet ist. Es ist auch möglich, dass das Anschlusselement 32, 34 eine Prägung 52 zur Versteifung aufweist (vgl. zum Beispiel 1a). Des weiteren ist es möglich, dass die Anschlusselemente 32, 34 derart ausgebildet sind, dass sie selbst eine Klemmfunktion ausüben.

Claims (14)

  1. Elektrische Anschlussklemme bestehend aus einem Klemmkörper (12) bestehend aus einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper (14) aus Metall oder einer Metall-Legierung mit mindestens zwei zueinander parallelen länglichen Ausnehmungen (16, 18, 20), wobei die Ausnehmungen (16, 18, 20) zwei randliche Stege (22, 24) von mindestens einem Mittelabschnitt (26, 28) trennen und der Mittelabschnitt (26, 28) senkrecht zu den Ausnehmungen (16, 18, 20) mittig geschlitzt ist oder eine mittig angeordnete Ausnehmung (30) aufweist, derart, das der Mittelabschnitt (26, 28) bei einem mittigen Biegen des Grundkörpers (14) mindestens zwei Klemmschenkel (36, 38) zum Anschluß von mindestens einem elektrischen Leiter (40, 42) ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmkörper (12) selbsttragend ausgebildet ist und an mindestens einem Eckbereich des rechteckigen oder quadratischen Grundkörpers (14) ein elektrisch leitendes Anschlusselement (32, 34) angeordnet ist und das Anschlusselement (32) einstückig mit dem Grundkörper (14) ausgebildet ist.
  2. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (32, 34) ein Lötstift (32) und/oder eine Lötfahne und/oder ein SMD-Anschluss (34) ist.
  3. Anschlussklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Eckbereichen des Grundkörpers (14) mindestens ein weiteres elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet ist.
  4. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (32, 34) in einem vorbestimmten Winkel zum Grundkörper (14) von diesem absteht.
  5. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmschenkel (36, 38) in ihren zueinander ausgerichteten Endabschnitten (42, 44) mindestens in einem seitlichen Bereich (74) abgerundet oder abgeschrägt sind, derart, dass mindestens ein Schneid-Klemm-Kontakt (46) zum abisolierfreien Anschluß von elektrischen Leitern ausgebildet wird.
  6. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (14) im Bereich der randliche Stege (22, 24) ungefähr U-förmig gebogen ausgebildet ist.
  7. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Klemmschenkel (36, 38) in seinem Endabschnitt (42, 44) verkürzt ausgebildet ist und an dem verkürzten Schenkel (36) eine Schenkelverlängerung (50) angeordnet ist, wobei die Schenkelverlängerung (50) aus einem zu dem Material der Klemmschenkel (36, 38) unterschiedlichen elektrisch leitenden Material besteht.
  8. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkelverlängerung (50) durch einen zweiten, in den Klemmkörper (12) geschobenen Klemmkörper (70) gebildet wird.
  9. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (32, 34) eine Prägung (52) zur Versteifung aufweist.
  10. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die randlichen Stege (22, 24) im Bereich der Biegung des Grundkörpers (14) Vorsprünge (54, 56) aufweisen, wobei die Vorsprünge (54, 56) jeweils in einer innerhalb eines Klemmengehäuses (58) ausgebildeten Nut (60) einrasten oder jeweils auf einem innerhalb eines Klemmengehäuses (58) ausgebildeten Rastvorsprung (62) zu Liegen kommen.
  11. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die randlichen Stege (22, 24) im Bereich der Biegung des Grundkörpers (14) jeweils auf mindestens einer innerhalb eines Klemmengehäuses (58) ausgebildeten Rastnase (64) zu Liegen kommen.
  12. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente (32, 34) derart ausgebildet sind, dass sie eine Klemmfunktion ausüben.
  13. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente (32, 34) zum Verschrauben, Vernieten, Verkleben oder Verlöten mit einer Stromschiene ausgebildet sind.
  14. Anschlussklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussklemme (10) als Teil einer Klemmleiste mit unterschiedlichen Anschlussstellen ausgebildet ist.
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