-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Anschlussklemme
bestehend aus einem Klemmkörper
bestehend aus einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper aus
Metall oder einer Metall-Legierung mit mindestens zwei zueinander
parallelen länglichen
Ausnehmungen, wobei die Ausnehmungen zwei randliche Stege von mindestens
einem Mittelabschnitt trennen und der Mittelabschnitt senkrecht
zu den Ausnehmungen mittig geschlitzt ist oder eine mittig angeordnete
Ausnehmung aufweist, derart, das der Mittelabschnitt bei einem mittigen
Biegen des Grundkörpers
mindestens zwei Klemmschenkel zum Anschluß von mindestens einem elektrischen
Leiter ausbildet.
-
Derartige
elektrische Anschlussklemmen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
So werden in dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 302 170 U sowie der deutschen Patentanmeldung
DE 813 76 17 A ,
DE 196 54 523 A1 ,
dem deutschen Patent
DE
199 09 825 C2 und der europäischen Patentanmeldung
EP 0 046 042 A1 Verbindungsklemmen
für elektrische
Leiter beschrieben, die aus einem rechteckigen oder quadratischen
Grundkörper
aus Metall oder einer Metalllegierung bestehen und zumindest einen Mittelabschnitt
aufweisen, der senkrecht zu den vorhandenen Ausnehmungen mittig
geschlitzt ist, so dass der Mittelabschnitt bei einem mittigen Biegen des
Grundkörpers
mindestens zwei Klemmschenkel zum Anschluss von mindestens einem
elektrischen Leiter ausbildet.
-
Nachteilig
an den bekannten elektrischen Anschlussklemmen ist jedoch, dass
diese jeweils nur innerhalb eines Klemmengehäuses angeordnet und geführt werden
können.
Die Einsatzmöglichkeiten der
bekannten Verbindungsklemmen sind weiterhin dadurch eingeschränkt, dass
diese über
keinerlei eigene elektrische Anschlussmöglichkeiten verfügen.
-
Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektrische Anschlussklemme
der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche auch ohne ein
Klemmengehäuse
verwendbar ist und eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten gewährleistet.
-
Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Anschlussklemme mit den Merkmalen des Anspruchs
1.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
-
Eine
erfindungsgemäße Anschlussklemme weist
einen Klemmkörper
auf, der selbsttragend ausgebildet ist. Dabei ist an mindestens
einem Eckbereich eines rechteckigen oder quadratischen Grundkörpers des
Klemmkörpers
ein elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet, wobei das
Anschlusselement einstückig
mit dem Grundkörper
ausgebildet ist. Durch die selbsttragende Ausgestaltung des Klemmkörpers ist
es möglich,
die erfindungsgemäße elektrische
Anschlussklemme auch ohne ein Klemmengehäuse verwenden zu können. Des
weiteren kann auf entsprechende Abstützungen innerhalb eines Klemmengehäuses verzichtet
werden. Schließlich
ist durch die Ausbildung von mindestens einem elektrisch leitenden
Anschlusselement gewährleistet, dass
auf zusätzliche
elektrische Verbindungen innerhalb eines Klemmengehäuses ganz
verzichtet werden kann. Die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen elektrischen
Anschlussklemme sind daher sehr groß. Zudem ist die Anschlussklemme
sehr einfach und kostengünstig
herzustellen. Als Anschlusselement kann dabei ein Lötstift und/oder
eine Lötfahne
und/oder ein SMD-Anschluss ausgebildet sein. Des weiteren ist es
möglich,
dass zwischen den Eckbereichen des Grundkörpers und des Klemmenkörpers mindestens
ein weiteres elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet ist.
Die Anschlusselemente sind dabei in einem vorbestimmten Winkel zum
Grundkörper
zu diesem angeordnet bzw. stehen in dem vorbestimmten Winkel von
diesem ab.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussklemme
sind die durch ein mittiges Biegen des Grundkörpers entstandenen Klemmschenkel
zum Anschluss von mindestens einem elektrischen Leiter in ihren
zueinander ausgerichteten Endabschnitten mindestens in einem seitlichen
Bereich abgerundet oder abgeschrägt,
derart, dass mindestens ein Schneid-Klemm-Kontakt zum abisolierfreien
Anschluss von elektrischen Leitern ausgebildet wird. Durch diese
geringfügige
konstruktive Veränderung
ist es möglich
die Anschlussklemme sowohl als einfache schraublose Klemme wie auch
als Schneidklemme auszubilden.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens
ein Klemmschenkel in seinem Endabschnitt verkürzt ausgebildet, wobei an dem
verkürzten
Schenkel eine Schenkelverlängerung
angeordnet ist und die Schenkelverlängerung aus einem zu dem Material
der Klemmschenkel unterschiedlichen elektrisch leitenden Material
besteht. Es ist auch möglich,
dass die Schenkelverlängerung durch
einen zweiten in den ersten Klemmkörper geschobenen Klemmkörper gebildet
wird. Dadurch ist es möglich
gute Leitfähigkeit
und eine gute Federeigenschaft zu kombinieren.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen
die randlichen Stege des Grundkörpers
des Klemmkörpers
im Bereich der Biegung des Grundkörpers Vorsprünge auf,
wobei die Vorsprünge
jeweils in einer innerhalb eines Klemmengehäuses ausgebildeten Nut einrasten
oder jeweils auf einem innerhalb eines Klemmengehäuses ausgebildeten
Rastvorsprung zu liegen kommen. Es ist auch möglich, dass die randlichen
Stege im Bereich der Biegung des Grundkörpers jeweils auf einer innerhalb
des Klemmengehäuses
ausgebildeten Rastnase zu liegen kommen. Durch die verschiedenen
Verbindungsmöglichkeiten
ist ein sicherer Halt des Klemmkörpers
innerhalb eines Klemmengehäuses gewährleistet.
Zudem ist ein einfacher Zusammenbau der genannten Elemente gewährleistet.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die
Anschlusselemente derart ausgebildet, dass sie eine Klemmfunktion
ausüben. Dadurch
ist es möglich,
nicht nur eine Klemmkante, sondern mindestens zwei sich gegenüberliegende Klemmkanten
auszubilden. Auch durch diese Maßnahme wird die Anzahl der
Einsatzmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen Anschlussklemme
deutlich erhöht.
Es ist aber auch möglich,
dass die Anschlusselemente zum Verschrauben, Vernieten, Verkleben oder
Verlöten
mit einer Stromschiene ausgebildet sind.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlussklemme
ist die Anschlussklemme als Teil einer Klemmleiste mit unterschiedlichen
Anschlussstellen ausgebildet.
-
Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgend
beschriebenen und in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1a eine Ansicht einer ersten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
1b eine Schnittansicht eines
Seitenbereichs der Anschlussklemme nach 1a;
-
1c eine Schnittansicht eines
mittleren Bereichs der Anschlussklemme nach 1a;
-
1d eine Schnittansicht eines
Gehäuses der
Anschlussklemme nach 1a;
-
1e eine Schnittansicht eines
Gehäuses einer
erfindungsgemäßen Anschlussklemme
gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
-
1f eine teilweise Schnittansicht
eines alternativen Gehäuses
der Anschlussklemme gemäß 1e;
-
2 eine Ansicht einer dritten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
3a eine Ansicht einer vierten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
3b eine Schnittansicht eines
Gehäuses der
erfindungsgemäßen Anschlussklemme
gemäß 3a;
-
4a eine Ansicht einer fünften Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
4b eine Schnittansicht in
einem Seitenbereich eines Gehäuses
der erfindungsgemäßen Anschlussklemme
gemäß 4a;
-
4c eine Schnittansicht in
einem mittleren Bereich des Gehäuses
der erfindungsgemäßen Anschlussklemme
gemäß 4a;
-
5a eine Ansicht einer sechsten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
5b eine Schnittansicht eines
Seitenbereichs der Anschlussklemme gemäß 5a;
-
5c eine Aufsicht auf die
Anschlussklemme gemäß 5a;
-
6a eine Ansicht einer siebten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
6b eine Ansicht von unten
die Anschlussklemme gemäß 6a;
-
6c eine Ansicht von oben
auf die Anschlussklemme gemäß 6a;
-
7a eine Ansicht einer achten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
7b eine Schnittansicht eines
mittleren Bereichs der Anschlussklemme gemäß 7a;
-
7c eine Aufsicht auf die
Anschlussklemme gemäß 7a;
-
8a eine Ansicht einer neunten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
-
8b eine Schnittansicht eines
mittleren Bereichs der Anschlussklemme gemäß 8a;
-
8c eine Aufsicht auf die
Anschlussklemme gemäß 8a;
-
9a eine Ansicht einer zehnten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme;
und
-
9b eine Schnittansicht eines
Gehäuses der
Anschlussklemme gemäß 9a.
-
1a zeigt eine Ansicht einer
ersten Ausführungsform
einer elektrischen Anschlussklemme 10. Die Anschlussklemme 10 besteht
aus einem Klemmkörper 12,
wobei der Klemmkörper 12 aus
einem rechteckigen oder quadratischen Grundkörper 14 aus Metall
oder einer Metalllegierung mit mindestens zwei zueinander parallelen
länglichen
Ausnehmungen 16, 18 gebildet wird. In der Darstellung
ist nur ein Schenkel der Anschlussklemme 10 gezeigt. Man
erkennt, dass die Ausnehmungen 16, 18 zwei randliche
Stege 22, 24 von einem Mittelabschnitt 26 trennen
und der Mittelabschnitt 26 senkrecht zu den Ausnehmungen 16, 18 mittig
geschlitzt ist und eine mittig angeordnete Ausnehmung 30 aufweist.
Dabei bildet der Mittelabschnitt 26 bei einem mittigen
Biegen des Grundkörpers 14 zwei
Klemmschenkel 36, 38 (vgl. auch 1c) zur Ausbildung einer Klemmkante für den Anschluss
von einem elektrischen Leiter aus.
-
Des
weiteren erkennt man, dass der Klemmkörper 12 an den vier
Eckbereichen des Grundkörpers 14 jeweils
ein elektrisch leitendes Anschlusselement 32, wobei die
Anschlusselemente 32 einstückig mit dem Grundkörper 14 ausgebildet
sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Anschlusselemente 32 jeweils Lötstifte.
-
Aus
der in 1b dargestellten
Schnittansicht eines Seitenbereichs der Anschlussklemme 10 wird
das mittige Biegen des Grundkörpers 14 deutlich.
Man erkennt die beiden randlichen Stege 22, 24, die
jeweils in einem Lötstift 32 enden.
Bei der in 1c dargestellten
Schnittansicht des mittleren Bereichs 26 der Anschlussklemme 10 ist
der Schnitt dabei ohne hinteren Bogen dargestellt, d.h. der hintere Bogen
gemäß 1b wurde aufgrund der besseren Darstellungsmöglichkeit
weggelassen. Dies gilt im übrigen
auch für
weitere Schnittdarstellungen von anderen Ausführungsbeispielen der Anschlussklemme 10,
wie sie im Folgenden beschrieben werden.
-
Die
Anschlussklemme 10 wird aus einem einzigen Metallstück hergestellt
bzw. der Grundkörper 14 des
Klemmkörpers 12 wird
zunächst
mittig zu einem dachförmigen
Gebilde gebogen (vgl. 1b). Dies
ergibt eine ungefähr
V- oder U-förmige
Biegung des Grundkörpers 14 im
Bereich der randlichen Stege 22, 24. Die vier
Eckbereiche des Grundkörpers 14 sind
als Lötstifte 32 ausgebildet.
Nach Ausbildung der Ausnehmungen 16, 18, zum Beispiel
durch Ausstanzen, wird der mittlere Bereich 26 des Grundkörpers 14 geschlitzt,
so dass in diesem Bereich ein Klemmbereich entsteht. Die Federeigenschaften
dieses Klemmbereiches werden dabei durch die Länge und Dicke sowie die Art
des Materials überwiegend bestimmt.
-
1d zeigt eine Schnittansicht
eines Klemmengehäuses 58 der
Anschlussklemme 10 nach 1a.
Dabei ist ein Klemmengehäuse 58 ohne
Deckel dargestellt, was insbesondere bei einem vorhandenen Platzmangel
sinnvoll ist, da der elektrische Leiter bzw. Draht über die
Klemmstelle der Ausnehmung 30 abgebogen werden kann. Die
Position des Grundkörpers 14 wurde
dabei nebeneinander dargestellt. Man erkennt, dass das Klemmengehäuse 58 zwei Öffnungen 66 aufweist,
in die der randliche Bereich der Anschlussklemme 10 mit
den randlichen Stegen 22, 24 sowie der mittlere
Bereich 26 der Klemme 10 mit den Klemmschenkeln 36, 38 eingreift. Die
randlichen Stege 22, 24 kommen dabei im Bereich
der Biegung des Grundkörpers 14 auf
einer innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildeten Rastnase 64 zu
liegen.
-
1e zeigt eine Schnittansicht
einer weiteren Ausführungsform
eines Klemmengehäuses 58 der
Anschlussklemme 10 gemäß einer
zweiten Ausführungsform.
Man erkennt, dass der Grundkörper 14 der
Klemme 10 ungefähr
U-förmig
mittig gebogen ist, derart, dass dieser Bereich ungefähr senkrecht
zu den randlichen Stegen 22, 24 ausgebildet ist.
Die Klemme 10 liegt dabei wiederum auf einer Rastnase 64 innerhalb
des Gehäuses 58 auf.
Der mittlere Bereich 26 des Grundkörpers 14 mit den beiden
Klemmschenkeln 36, 38 ragt in eine Öffnung 66,
die durch einen Deckel 68 verschlossen ist.
-
1f zeigt eine teilweise
Schnittansicht eines alternativen Klemmengehäuses 58 der Anschlussklemme 10 gemäß 1e. Man erkennt, dass die
randlichen Stege 22, 24 im Bereich der Biegung
des Grundkörpers 14 Vorsprünge 54, 56 aufweisen.
Die Vorsprünge 54, 56 rasten
dabei jeweils in einer innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildeten
Nut (nicht dargestellt) ein oder kommen jeweils auf einem innerhalb
des Klemmengehäuses 58 ausgebildeten
Rastvorsprung 62 zu liegen.
-
2 zeigt eine Ansicht einer
dritten Ausführungsform
der Anschlussklemme 10. Dabei ist der Klemmkörper 12 mit
dem Grundkörper 14 vollständig dargestellt.
Man erkennt, dass diese Ausführungsform
eine mittig angeordnete Ausnehmung 30 aufweist, die insbesondere
aus dem Grundkörper 14 ausgestanzt
wird. Des weiteren wird die Anordnung der randlichen Stege 22, 24 sowie
der Anschlusselemente 32, die hier als Lötstifte
ausgebildet sind, deutlich.
-
3a zeigt eine Ansicht einer
vierten Ausführungsform
der Anschlussklemme 10. In dieser Ausführungsform ist ein Klemmschenkel 36 in
seinem Endabschnitt 42 verkürzt ausgebildet. An dem verkürzten Schenkel 36 ist
eine Schenkelverlängerung 50 angeordnet.
Die Schenkelverlängerung 50 besteht
dabei aus einem zu dem Material 36, 38 unterschiedlichen
elektrisch leitenden Material. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
wird die Schenkelverlängerung 50 durch
einen zweiten, in den ersten Klemmkörper 12 geschobenen
Klemmkörper 70 gebildet.
-
Aus 3b wird die Ausbildung des
mittleren Bereichs 26 des Grundkörpers 14 deutlich.
Dabei bestehen die Endbereiche 42, 44 der Schenkel 36, 38 aus
unterschiedlichen Materialien. Beide bilden jedoch wiederum eine
Ausnehmung 30 als Klemmkante aus. Der Bereich 44 des
Klemmschenkels 38 ist dabei von der Ausnehmung 30 weg
in Richtung des Gehäuses 58 gebogen.
Das Klemmengehäuse 58 weist
im Bereich der Öffnung
für den
mittleren Bereich 26 des Grundkörpers 14 wiederum
einen Deckel 68 auf.
-
4a zeigt eine Ansicht einer
fünften
Ausführungsform
einer Anschlussklemme 10. Man erkennt, dass die Anschlusselemente
als Lötfahne bzw.
als SMD-Anschluss 34 ausgebildet
sind. Der Grundkörper 14 des
Klemmenkörpers 12 weist
wiederum zwei randliche Bereiche 22, 24 auf, die
von einem mittleren Bereich 26 durch entsprechende Ausnehmungen
getrennt sind.
-
Die 4a und 4c zeigen jeweils eine Schnittansicht
in den Seitenbereichen des Gehäuses 58 der
Anschlussklemme 10 bzw. in dem mittleren Bereich des Gehäuses 58 der
Anschlussklemme 10 gemäß der in 4a dargestellten Ausführungsform. Aus
diesen Figuren wird deutlich, dass der Klemmenkörper 12 bzw. der Grundkörper 14 wiederum
O-förmig
gebogen ist und in dem gebogenen Bereich auf einer Rastnase 64 aufliegt,
wobei die Rastnase 64 in einer Ausnehmung 66 des
Klemmengehäuses 58 ausgebildet
ist. Die SMD-Anschlüsse 34 weisen
dabei in ungefähr
rechtem Winkel von dem Gehäuse 58 nach
aussen. Sowohl die bereits dargestellten Lötstifte 32 wie auch
die SMD-Anschlüsse 34 können grundsätzlich in
einem vorbestimmten Winkel zum Grundkörper 14 von diesem
abstehen. Der mittlere Bereich 26 der Klemme 10 ragt
ebenfalls in eine Ausnehmung 26, die innerhalb des Klemmengehäuses 58 ausgebildet
ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Ausnehmung 66, die die Klemmschenkel 36, 38 aufnimmt
durch einen Deckel 68 verschlossen.
-
5a zeigt eine Ansicht einer
sechsten Ausführungsform
der Anschlussklemme 10. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Anschlusselemente 32 derart
gebogen, dass sie seitliche Befestigungslaschen ausbilden, die zum
Verschrauben, Vernieten, Verkleben oder Verlöten mit einer Stromschiene
oder dergleichen verwendet werden können.
-
Aus 5b, die eine Schnittansicht
eines Seitenbereichs der Anschlussklemme 10 gemäß der 5a darstellt, wird die Lage
der Anschlusselemente 32 zueinander deutlich. Die Anschlusselemente 32 kommen
dabei jeweils paarweise übereinander
zu liegen.
-
5c zeigt eine Aufsicht auf
die Anschlussklemme 10 gemäß der in 5a dargestellten sechsten Ausführungsform.
Man erkennt die Anschlusselemente 32, die seitliche Befestigungslaschen
mit Öffnungen 72 ausbilden.
Die Öffnungen 72 dienen
zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie zum Beispiel Schrauben.
-
6a zeigt eine Ansicht einer
siebten Ausführungsform
einer Anschlussklemme 10. In dieser Ausführungsform
sind die Anschlusselemente wieder als SMD-Anschlüsse 34 ausgebildet.
Im Gegensatz zu den bereits beschriebenen SMD-Varianten der Anschlussklemme 10 sind
die jeweiligen Lötfahnen jedoch
zueinander gebogen. Dies wird insbesondere aus 6b deutlich, die eine Ansicht von unten
auf die Anschlussklemme 10 gemäß 6a darstellt. Die SMD-Anschlüsse 34 sind dabei
Platz sparend nach innen gebogen und liegen unterhalb des Klemmkörpers 12 und
eines nicht dargestellten Klemmengehäuses. In 6c, die eine Ansicht von oben auf die
Klemme 10 gemäß der siebten
Ausführungsform
darstellt, wird die Anordnung der Klemmschenkel 36, 38 sowie
der seitlichen Stege 22, 24 deutlich.
-
7a zeigt eine Ansicht einer
achten Ausführungsform
der Anschlussklemme 10. Dabei sind die Klemmschenkel 36, 38 in
ihren zueinander ausgerichteten Endabschnitten 42, 44 (vgl. 7b) in einem seitlichen
Bereich abgerundet bzw. abgeschrägt,
derart, dass ein Schneid-Klemm-Kontakt 46 zum abisolierfreien
Anschluss von elektrischen Leitern ausgebildet wird (vgl. 7c). In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind die Anschlusselemente 32 als Befestigungslaschen ausgebildet.
Man erkennt, dass die Ausnehmung 16 einen größeren Einführbereich
mit der Schräge 74 ausbildet.
Aus 7b wird deutlich,
dass eine Schrägstellung
und der Endbereich 42, 44 der Klemmschenkel 36, 38 zur
Ausbildung von Schneidkanten führt.
-
8a zeigt eine Ansicht einer
neunten Ausführungsform
der Anschlussklemme 10. Man erkennt die im Vergleich zu
den anderen Ausführungsformen der
Anschlussklemme 10 deutlich unterschiedliche Ausgestaltung
des Grundkörpers 14 des
Klemmkörpers 12.
Dabei sind die Anschlusselemente derart umgeformt, dass sie weitere
randliche Stege 22', 24' ausbilden.
Des weiteren ist der mittlere Bereich 26 des Grundkörpers 14 derart
ausgebildet, dass nicht nur zwei Klemmschenkel 36, 38 sondern
insgesamt vier Klemmschenkel 36, 36', 38, 38' ausgebildet
werden. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Klemmschenkel 36, 36', 38, 38' jeweils in
einem randlichen Bereich 74, 74' Abrundungen auf, die zur Ausbildung zweier
sich gegenüberliegenden Schneid-Trenn-Kontakten 46, 46' dienen. Aus 8b, die eine Schnittansicht
eines mittleren Bereichs 26 der Anschlussklemme 10 gemäß der in 8a dargestellten neunten
Ausführungsform
der Anschlussklemme 10 darstellt, wird diese Ausbildung von
zwei Schneid-Klemm-Kontakten 46, 46' deutlich. In 8c, die eine Aufsicht auf die Anschlussklemme 10 gemäß 8a darstellt, erkennt man
einerseits die Schrägstellung
der Endbereiche 42, 44 der Klemmschenkel 36, 38 als
auch die Abschrägungen bzw.
Abrundungen in den Bereichen 74, die insgesamt zur Ausbildung
des Schneid-Klemm-Kontakts 46 führen.
-
9 zeigt eine Ansicht einer
zehnten Ausführungsform
einer Anschlussklemme 10. Man erkennt, dass bei diesem
Ausführungsbeispiel
zwei Mittelabschnitte 26, 28 ausgebildet sind,
die durch entsprechende Ausnehmungen 16, 18, 20 im
Grundkörper 14 des
Klemmkörpers 12 der
Anschlussklemme 10 gebildet werden. Aus 9b, die eine Schnittansicht eines Gehäuses 58 für die in 9a dargestellte Anschlussklemme 10 darstellt,
wird deutlich, dass diese Ausführungsform
der Anschlussklemme 10 zum Anschluss von zwei elektrischen
Leitern 40, 42 dient. Man erkennt die Ausbildung
der Klemmbereiche im Bereich der Ausnehmungen 30 der jeweiligen
Mittelabschnitte 26, 28. Die elektrischen Leiter 40, 42 sind
dabei durch eine Ausnehmung in einer Platine 76 geführt. Die
Lötstifte 32 der
Anschlussklemme 10 greifen wiederum in entsprechende andere Öffnungen
in der Platine 76 ein und werden mittels Lötkontakten 78 an
dieser befestigt.
-
Insgesamt
wird deutlich, dass elektrische Anschlussklemmen 10 gemäß vorliegender
Erfindung vielseitig verwendbar und gestaltbar sind. Es ist zum
Beispiel auch möglich,
dass zwischen den Eckbereichen des Grundkörpers 14 mindestens
ein weiteres elektrisch leitendes Anschlusselement angeordnet ist.
Es ist auch möglich,
dass das Anschlusselement 32, 34 eine Prägung 52 zur
Versteifung aufweist (vgl. zum Beispiel 1a). Des weiteren ist es möglich, dass
die Anschlusselemente 32, 34 derart ausgebildet
sind, dass sie selbst eine Klemmfunktion ausüben.