-
Die Neuerung betrifft ein Mähwerk, insbesondere
für einen
Rasentraktor gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1.
-
Aus der
FR 2 767 632 A1 ist ein
Mähwerk
für einen
Rasentraktor bekannt, welches in einem Gehäuse zwei gegeneinander rotierende
Messerträger aufweist.
Diese Messerträger
weisen an ihrem Außenumfang
Schneidmesser auf, deren hinteres Ende leicht nach oben gebogen
ist. Auf diese Weise ergibt sich ein Luftstrom, der das abgeschnittene
Mähgut transportiert.
Die Messer sind von einem Gehäuse umgeben,
das als Grasführung
ausgebildet ist und in einen keilförmigen Schacht mündet. Das
Mähgut wird
von der erzeugten Luftströmung
in den Schacht geblasen und von dort in einen Auffangbehälter gebracht.
Dieses bekannte Mähwerk
hat sich in der Praxis gut bewährt
und bildet den Ausgangspunkt der vorliegenden Neuerung.
-
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Mähwerk
der eingangs genannten Art zu schaffen, das sich durch eine universellere
Verwendbarkeit auszeichnet.
-
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den
Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
-
Das Mähwerk gemäß Anspruch 1 ist vorzugsweise
für einen
Rasentraktor vorgesehen, grundsätzlich
läßt es sich
jedoch auch für
einen herkömmlichen
Rasenmäher
einsetzen. Das Mähwerk weist
ein Gehäuse
und rotierende Messer auf, die das Mähgut abschneiden. Den Messern
sind Auswurfmittel zum Auswerfen des Mähguts zugeordnet, wobei vorzugsweise
das Gehäuse
als Grasführung ausgebildet
ist. Die Auswurfmittel werfen das Mähgut in einen keilförmig erweiternden
Schacht, der am Gehäuse
angebracht ist. Insbesondere ist daran gedacht, den Schacht oberseitig
und rückseitig
am Gehäuse
vorzusehen, um einen ungehinderten Transport des Mähguts im
Schacht zu gewährleisten.
In der Regel ist der Schacht über
einen gegebenenfalls vorhandenen Auswurfkanal mit einem Sammelbehälter für das Mähgut verbunden,
in dem das Mähgut aufgenommen
wird. Zur Erzielung einer universelleren Verwendbarkeit des Mähwerks ist
im Schacht mindestens eine Klappe gehalten, die zwischen einer den
Schacht freigebenden Fangstellung und einer diesen verschließenden Mulchstellung
verschwenkbar ist. In der Fangstellung ist der Schacht offen, so daß das Mähgut ungehindert
den Schacht durchdringen und in den Sammelbehälter gelangen kann. In dieser
Stellung wird das Mähgut
vorzugsweise nur ein oder zwei Mal geschnitten, bevor es in den Schacht
eindringt und in den Sammelbehälter
gelangt. Soll das Mähgut
dagegen zur Gründüngung herangezogen
werden, so ist es erforderlich, dieses zu mulchen. Ein Auffangen
des Mähguts
im Sammelbehälter
ist dabei unerwünscht,
da in diesem Fall das gemulchte Mähgut wiederum gleichmäßig über die Grasfläche verteilt
werden müßte. Das
Mähwerk
wird daher in der Mulchstellung vorzugsweise ohne oder mit geöffnetem
Sammelbehälter
betrieben. In der Mulchstellung ist die Klappe derart verschwenkt,
daß der
Auslaß für das Mähgut relativ
klein ist, so daß das Mähgut mehrfach
mit den rotierenden Messern mitgenommen und relativ klein geschnitten
wird. Auf diese Weise ergibt sich zwar eine verringerte Schnittleistung
des Mähwerks,
das Mähwerk
dient jedoch gleichzeitig zum Mulchen des Mähguts, ohne daß hierzu
zusätzliche
Messer erforderlich wären.
-
Zur Erzielung einer möglichst
optimalen Anpassung der Klappe an den keilförmig erweiternden Schacht ist
es gemäß Anspruch
2 günstig,
wenn die Klappe um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ist.
Diese Schwenkachse befindet sich am unteren Klappenende, so daß die Klappe
in jeder Schwenklage eine optimale Führung des ausgeworfenen Mähguts bewirkt.
-
Zur Erzielung einer möglichst
geringen Störanfälligkeit
der Klappe ist es gemäß Anspruch
3 vorteilhaft, wenn die Klappe über
Haken am Gehäuse eingehängt ist.
Eine derartige, einfache Aufhängung der
Klappe hat den Vorteil, daß Schmutz
und insbesondere kleingeschnittenes Mähgut der Schwenkhalterung der
Klappe nichts anhaben können.
Ein Scharnier wäre
zwar präziser,
ist jedoch erheblich anfälliger
auf Verschmutzungen, die insbesondere im Bereich des Schachtes eine
erhebliche Rolle spielen.
-
Um den Auswurf des Mähguts in
der Fangstellung in keiner Weise zu behindern, ist es gemäß Anspruch
4 günstig,
wenn die Klappe in der Fangstellung an einer oberen Schachtwandung
anliegt oder dieser zumindest nahe kommt. Die Klappe bildet daher
für das
ausgeworfene Mähgut
nur einen geringen Widerstand, so daß in der Fangstellung die volle Mähwerksleistung
zur Verfügung
steht. Außerdem
ist es auf diese Weise möglich,
die Klappe in einer Lage zwischen der Fangstellung und der Mulchstellung einzustellen,
um eine bestimmte Mulchwirkung zu erzielen. Je nach Schwenkwinkel
der Klappe ergibt sich dabei eine mehr oder weniger starke Mulchwirkung. In
jeder dieser Schwenklagen ist eine ordnungsgemäße Funktion des Mähwerks sichergestellt.
Alternativ könnte
die Klappe in der Fangstellung auch die obere Schachtwandung bilden.
In diesem Fall kann das freie Ende der Klappe den Mähwerkschacht
nur in der Fangstellung bzw. in der Mulchstellung zum Außenraum
hin verschließen,
so daß ein
Betrieb in einer Mittelstellung zwischen der Fangstellung und einer
Mulchstellung zwar möglich
aber nicht zweckmäßig ist.
-
Zur Erzielung einer optimalen Mulchwirkung ist
es gemäß Anspruch
5 günstig,
wenn die Klappe in der Mulchstellung in etwa horizontal ausgerichtet
ist. Das gemulchte Mähgut
kann in diesem Fall das Mähwerkgehäuse nur
in einem schmalen Auslaß verlassen,
dessen Höhe
maximal der Höhe
des Gehäuses entspricht.
Auf diese Weise ergibt sich eine optimale Mulchwirkung des Mähwerks.
Vorzugsweise fluchtet dabei die Klappe in etwa mit der Oberseite
des Gehäuses.
-
Zur Erzielung einer guten Mulchwirkung
ist es gemäß Anspruch
6 günstig,
wenn am Gehäuse
im Bereich unter dem freien Klappenende ein Auslaß für gemulchtes
Mähgut
vorgesehen ist. Dieser Auslaß ist relativ
eng bemessen und sorgt damit für
ein mehrfaches Schneiden des Mähguts
durch die Messer. Durch die ausgewählte Lage des Auslasses ist
außerdem
sichergestellt, daß das
gemulchte Mähgut nach
ausreichender Zerkleinerung problemlos das Gehäuse des Mähwerks verlassen kann.
-
Zur Erzielung eines möglichst
einfachen Aufbaus des Mähwerks
ist es gemäß Anspruch
7 vorteilhaft, wenn der Auslaß einen
Teil des Schachtquerschnitts bildet. Damit wird der Schacht in seinem Querschnitt
lediglich verengt und kann auch zum Auswerfen des gemulchten Mähguts herangezogen werden.
-
Zur Erzielung einer feineren Einstellbarkeit der
Mulchwirkung des Mähwerks
ist es gemäß Anspruch
8 vorteilhaft, wenn der Auslaß in
seiner Öffnungsweite
durch mindestens einen Schieber verstellbar ist. Dieser Schieber
bestimmt somit, wie oft im Mittel das abgeschnittene Mähgut von
den Messern geschnitten wird, bevor es das Gehäuse durch den Auslaß verlassen
kann. Auf diese Weise kann die Mulchwirkung des Mähwerks in
weiten Grenzen eingestellt werden.
-
Zur Erzielung eines möglichst
einfachen Aufbaus des Mähwerks
ist es gemäß Anspruch
9 vorteilhaft, wenn der Schieber an der Klappe gehalten ist und
mit dieser verstellt wird. Damit kann durch Wahl der Klappenlage
sehr einfach der Öffnungsquerschnitt
des Auslasses verstellt werden. Auf diese Weise ergibt sich eine
besonders vorteilhafte Einstellung der Mulchwirkung des Mähwerks ausschließlich durch
die Lage der Klappe. Damit läßt sich
das Mähwerk
besonders einfach bedienen.
-
Der Neuerungsgegenstand wird beispielhaft anhand
der Zeichnung erläutert,
ohne den Schutzumfang zu beschränken.
-
Es zeigt:
-
1 eine
Schnittdarstellung eines Mähwerks
in der Fangstellung und
-
2 eine
Schnittdarstellung eines Mähwerks
gemäß 1 in der Mulchstellung.
-
Die 1 zeigt
eine Schnittdarstellung durch ein Mähwerk 1 mit einem
Gehäuse 2.
Im Gehäuse 2 ist
ein Messerträger 3 vorgesehen,
der über
eine Antriebswelle 4 zur Drehung angetrieben ist. Der Messerträger 3 ist
als Scheibe ausgebildet. Im Bereich des Außenumfangs des Messerträgers 3 sind
Messer 5 verschwenkbar gehalten, denen Räumer 6 zum Auswerfen
von Mähgut 7 zugeordnet
sind.
-
Am Gehäuse 2 ist ein keilförmig nach
oben erweiternder Schacht 8 vorgesehen, dessen engste Stelle
nahe der Antriebswelle 4 liegt. Der Schacht 8 erstreckt
sich über
die gesamte Höhe 9 des
Gehäuses 2,
wobei die Schachthöhe 10 in
dessen Endbereich 11 ein Vielfaches der Gehäusehöhe 9 bemißt.
-
Der Schacht 8 weist eine
zur Horizontalen in einem spitzen Winkel 12 geneigte obere
Schachtwandung 13 auf, die das Mähgut 7 über einen
nicht dargestellten Auswurfkanal in einen Sammelbehälter führt. Im
Bereich der oberen Schachtwandung 13 ist im Schacht 8 eine
Klappe 14 vorgesehen, die über einen Haken 15 am
Gehäuse 2 eingehängt ist.
Diese Klappe 14 ist um den Haken 15 verschwenkbar
und mittels Haltemittel 16 in jeder Schwenklage arretierbar.
Die Haltemittel 16 werden von einem konzentrisch zum Haken 15 bogenförmig ausgebildeten
Halteblech 17 gebildet, das von einer Anzahl Bohrungen 18 durchsetzt
ist. In eine der Bohrungen 18 ist ein Sicherungsstift 19 eingesteckt,
der für
eine ausreichende Arretierung der Klappe 14 in der entsprechenden Winkellage
sorgt.
-
In der in 1 dargestellten
Fangstellung ist die Klappe 14 soweit verschwenkt, daß sie nahezu an
der oberen Schachtwandung 13 anliegt. In dieser Fangstellung
wird der Querschnitt des Schachtes 8 durch die Klappe 14 praktisch
nicht eingeschränkt,
so daß ein
ungehinderter Abtransport des Mähguts 7 gewährleistet
ist. Dabei wird das Mähgut 7 in
der Regel nur ein bis maximal zwei Mal geschnitten, so daß nahezu
keine Mulchwirkung gegeben ist. Das Mähwerk 1 besitzt in
dieser Fangstellung der Klappe 14 eine maximale Schnittleistung,
wobei das Mähgut 7 effizient
in den nicht dargestellten Sammelbehälter befördert wird.
-
2 zeigt
das Mähwerk 1 bei
verschwenkter Klappe 14, die im wesentlichen horizontal
ausgerichtet ist. In dieser Mulchstellung der Klappe 14 ist der
Schacht 8 nahezu verschlossen, wobei lediglich ein Auslaß 20 von
der Höhe 9 des
Gehäuses 2 frei bleibt.
Dieser Auslaß 20 bildet
einen Teil des Schachtes 8. In dieser Mulchstellung der
Klappe 14 wird das Mähgut 7 mehrfach
von den sich drehenden Messern 5 mitgenommen und geschnitten,
so daß sich
eine verstärkte
Mulchwirkung ergibt. Sobald das Mähgut 7 ausreichend
klein geschnitten ist, verläßt es das
Gehäuse 2 durch
den Auslaß 20.
In der Regel ist in diesem Fall der Auslaß 20 nicht mit einem
entsprechenden Behälter
verbunden.
-
Zur Einstellung der Mulchwirkung
ist im Bereich des Auslasses 20 ein Schieber 21 vorgesehen, der
in der Fangstellung nicht eingesetzt ist. Dieser Schieber 21 ist
vertikal verstellbar, so daß mit
dessen Hilfe der Querschnitt des Auslasses 20 einstellbar
ist. Damit kann die Mulchwirkung des Mähwerks 1 in weiten
Grenzen verstellt werden.
-
In 2 ist
eine alternative Ausführungsform des
Mähwerks 1 strichliert
angedeutet. Bei dieser alternativen Ausführungsform entfällt der
Schieber 21 und wird durch einen nach unten gebogenen Abschnitt 22 der
Klappe 14 ersetzt. Die obere Schachtwandung 13 ist
an die Form der Klappe 14 angepaßt. Damit kann durch Verstellen
der Winkellage der Klappe 14 der Querschnitt des Auslasses 20 in
weiten Grenzen verändert
werden. Zur Erzielung einer hinreichend feinfühligen Verstellung der Klappe 14 und damit
des Auslaßquerschnitts
sind die Haltemittel 16 vom Halteblech 17 und
einem Klemmblock 23 gebildet, der die Klappe 14 in
jeder beliebigen Schwenklage arretieren kann.
-
Bezugszeichenliste
- 1
- Mähwerk
- 2
- Gehäuse
- 3
- Messerträger
- 4
- Antriebswelle
- 5
- Messer
- 6
- Räumer
- 7
- Mähgut
- 8
- Schacht
- 9
- Höhe des Gehäuses
- 10
- Schachthöhe
- 11
- Endbereich
- 12
- Schachtwinkel
- 13
- obere
Schachtwandung
- 14
- Klappe
- 15
- Haken
- 16
- Haltemittel
- 17
- Halteblech
- 18
- Bohrung
- 19
- Sicherungsstift
- 20
- Auslaß
- 21
- Schieber
- 22
- gebogener
Abschnitt der Klappe
- 23
- Klemmblock