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DE60316111T2 - Mit mehreren messern versehenes drehschneidgehäuse mit bodenbedeckungs- und entladungs-/sammelmodi - Google Patents

Mit mehreren messern versehenes drehschneidgehäuse mit bodenbedeckungs- und entladungs-/sammelmodi Download PDF

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Publication number
DE60316111T2
DE60316111T2 DE60316111T DE60316111T DE60316111T2 DE 60316111 T2 DE60316111 T2 DE 60316111T2 DE 60316111 T DE60316111 T DE 60316111T DE 60316111 T DE60316111 T DE 60316111T DE 60316111 T2 DE60316111 T2 DE 60316111T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting housing
exit tunnel
housing
mulching
cutting
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60316111T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60316111D1 (de
Inventor
Jay J. Plymouth KAKUK
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Toro Co
Original Assignee
Toro Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Toro Co filed Critical Toro Co
Application granted granted Critical
Publication of DE60316111D1 publication Critical patent/DE60316111D1/de
Publication of DE60316111T2 publication Critical patent/DE60316111T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D42/00Mowers convertible to apparatus for purposes other than mowing; Mowers capable of performing operations other than mowing
    • A01D42/005Mulching
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
    • A01D34/412Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
    • A01D34/63Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis
    • A01D34/71Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters having cutters rotating about a vertical axis with means for discharging mown material
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D2101/00Lawn-mowers

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet
  • Diese Erfindung betrifft ein Mehrklingen-Drehschneidgehäuse, das zwischen Mulch- und Abfuhr-/Sammelbetriebsweisen umwandelbar ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Es sind Mehrklingen-Drehschneidgehäuse bekannt, die doppelte, Seite an Seite befindliche Schneidkammern aufweisen, wie in EP-A 0 532 068 offenbart, worauf die zweiteilige Form des unabhängigen Anspruchs 1 basiert ist. Jede Schneidkammer umschließt eine Schneidklinge, die um eine im Wesentlichen vertikale Achse rotierbar ist, sodass die Schneidklinge in einer im Wesentlichen horizontalen Schneidebene rotiert. Die Klingen rotieren entgegengesetzt zueinander, sodass die von jeder Schneidklinge erzeugten Rasenschnitte sich zu einem gemeinsamen Rasenschnittstrom vermischen. Ein sich nach hinten erstreckender und nach hinten öffnender Austrittstunnel an dem Schneidgehäuse nimmt diesen Rasenschnittstrom auf, um dem Strom zu gestatten, an dem rückwärtigen Teil des Schneidgehäuses auszutreten, entweder zur Abfuhr auf den Boden oder zum Sammeln in einer Grasfangvorrichtung. Somit hat das Schneidgehäuse eine erste Abfuhr-/Sammelbetriebsweise, wenn der Austrittstunnel offen ist und das Austreten des Rasenschnittstroms aus dem Schneidgehäuse zulässt.
  • Bekannte Drehschneidgehäuse des oben beschriebenen Typs können zu einer Mulchbetriebsweise umgewandelt werden, worin der Rasenschnittstrom daran gehindert wird, den Austrittstunnel zu durchlaufen. In dieser Mulchbetriebsweise ist der Rasenschnittstrom in den Schneidkammern eingeschlossen, um das erneute Schneiden des Rasenschnitts zuzulassen. Letztendlich fällt der Rasenschnitt in Abwärtsrichtung entweder aus den Schneidkammern durch den offenen Boden der Schneidkammern heraus oder wird herausgetrieben. Das Drehschneidgehäuse wird zu der Mulchbetriebsweise umgewandelt oder darauf umgeschaltet, indem der Austrittstunnel an dem Gehäuse selektiv abgeschlossen wird, sodass der Rasenschnittstrom den Austrittstunnel nicht mehr durchlaufen kann.
  • Beim Umwandeln eines Drehschneidgehäuses des oben beschriebenen Typs zu seiner Mulchbetriebsweise wird typischerweise ein separater Mulchstopfen verwendet, der durch das offene rückwärtige Ende des Austrittstunnels eingesteckt werden muss, um den Austrittstunnel zu blockieren oder zu verschließen. Das kann angesichts der Plazierung des Schneidgehäuses in Bezug auf den Rest des Mähers und angesichts der Tatsache, dass der Austrittstunnel sich in der Mitte des Gehäuses entlang einer rückwärtigen Seite des Gehäuses und nicht an der Seite des Gehäuses befindet, schwierig sein. Somit ist das Umwandeln des Drehschneidgehäuses zu der Mulchbetriebsart durch manuelles Einstecken eines Stopfens in den Austrittstunnel nicht so einfach, wie es wünschenswert wäre.
  • Außerdem bedeutet die Umwandlung des Drehschneidgehäuses zu der Mulchbetriebsart, dass der Mulchstopfen bei der Hand und für den Benutzer oder die Bedienperson verfügbar sein muss. Wenn der Benutzer oder die Bedienperson des Drehschneidgehäuses draußen im Gelände beim Rasenmähen ist, kann, wenn er oder sie die Umwandlung zwischen der Abfuhr-/Sammelbetriebsweise und der Mulchbetriebsweise vornehmen will, dies nur vollzogen werden, wenn der Mulchstopfen tatsächlich auf dem Mäher mitgenommen wird. Höchstwahrscheinlich befindet sich der Mulchstopfen noch in der Werkstatt oder Garage. Das erfordert, dass die Bedienperson zurück zur Werkstatt oder Garage geht, um den Mulchstopfen zu holen, bevor das Drehschneidgehäuse zu der Mulchbetriebsweise umgewandelt werden kann. Dies ist offensichtlich ein Nachteil eines Systems, das einen getrennten Mulchstopfen benötigt, um das Drehschneidgehäuse zu der Mulchbetriebsweise umzuwandeln.
  • Zusätzlich neigt der Mulchstopfen dazu, verlorenzugehen oder verlegt zu werden. Wenn das eintritt, kann die Bedienperson das Drehschneidgehäuse nicht zu der Mulchbetriebsweise umwandeln, ohne den Mulchstopfen zu finden oder zu ersetzen. Auch das kann wiederum unbequem und ärgerlich sein.
  • Es wird auch auf US-A 5 826 417 verwiesen, das eine Abfuhrschütte für einen Rasenmäher mit einer oder mehreren rotierenden Grasschneidklingen offenbart. Die Abfuhrschütte ist unten offen, und eine Ablenkplatte ist vorgesehen, um ein rückwärtiges Austrittsende der Abfuhrschütte wahlweise zu öffnen oder zu schließen; und auf US-A 3 949 540 , das einen in einer Mulchbetriebsweise oder in einer Sackauffangbetriebsweise betreibbaren Rasenmäher offenbart. Ein Sack kann an einem Abfuhrdurchlass montiert werden, welcher ein Türchen zum öffnen oder Schließen des Durchlasses aufweist, und es sind Mittel vorgesehen, um das öffnen des Abfuhrdurchlasses zu verhindern, es sei denn, der Sack ist an dem Abfuhrdurchlass montiert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird ein Drehschneidgehäuse für einen Mäher vorgesehen, wobei das Schneidgehäuse doppelte, Seite an Seite befindliche Schneidkammern aufweist, wobei in jeder eine rotierende Schneidklinge untergebracht ist, wobei die Klingen rotieren, sodass Rasenschnitt durch einen zentralen, sich nach hinten erstreckenden Austrittstunnel an dem Schneidgehäuse zum rückwärtigen Teil des Schneidgehäuses gelenkt wird, gekennzeichnet durch:
    eine innerhalb des Austrittstunnels angeordnete schwenkbare Mulchklappe, wobei die Mulchklappe zwischen einer Position, worin der Austrittstunnel offen ist, um den Betrieb des Schneidgehäuses in einer Abfuhr-/Sammelbetriebsweise zu gestatten, und einer anderen Position, worin der Austrittstunnel geschlossen ist, um das Schneidgehäuse zu einer Mulchbetriebsweise umzuwandeln, schwenkt; und
    eine V-förmige Ablenkwand mit einem vorwärts gerichteten Scheitel, welche im unteren Teil des Austrittstunnels aufgestellt ist.
  • Die V-förmige Ablenkwand fördert eine bessere Rasenschnittverteilung in der Mulchbetriebsweise.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Diese Erfindung wird hiernach in der detaillierten Beschreibung beschrieben, zusammengenommen mit den folgenden Zeichnungen, worin gleichartige Referenzziffern insgesamt auf gleichartige Elemente oder Teile verweisen.
  • 1 ist eine teilweise Draufsicht eines Drehschneidgehäuses gemäß dieser Erfindung, welche die Konfiguration der doppelten, Seite an Seite befindlichen Schneidkammern deutlichkeitshalber in durchgezogenen Linien illustriert, wobei jedoch die obere Wand des Austrittstunnels und die schwenkbare Mulchklappe aus 1 weggelassen sind, um die an Rückseite und Boden des Austrittstunnels gezeigte V-förmige Ablenkwand besser zu veranschaulichen;
  • 2 ist eine Querschnittsansicht des Drehschneidgehäuses von 1, genommen entlang Linien 2-2 in 1, welche insbesondere die schwenkbare Mulchklappe in ihrer abgesenkten Position zeigt, worin der Austrittstunnel geschlossen ist, um das Drehschneidgehäuse in seine Mulchbetriebsweise zu versetzen;
  • 3 ist eine Querschnittsansicht gleichartig zu 2, veranschaulicht jedoch insbesondere die schwenkbare Mulchklappe in ihrer angehobenen Position, worin der Austrittstunnel offen ist, um das Drehschneidgehäuse in seine Abfuhr-/Sammelbetriebsweise zu versetzen;
  • 4 ist eine Diagramm- oder schematische Ansicht eines Endes der Schwenkachse der schwenkbaren Mulchklappe, welche die Position der Overcenter-Vorspannfeder in der abgesenkten Position der Mulchklappe zeigt; und
  • 5 ist eine Diagramm- oder schematische Ansicht eines Endes der Schwenkachse der schwenkbaren Mulchklappe, welche die Position der Overcenter-Vorspannfeder in der angehobenen Position der Mulchklappe zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Ein Drehschneidgehäuse gemäß dieser Erfindung ist generell als 2 veranschaulicht. Das Drehschneidgehäuse 2 ist so benannt, da das Gras durch mehrere Schneidklingen 4 geschnitten wird, die jede in horizontalen Schneidebenen rotieren. Eine solche Schneidklinge 4 ist in 2 dargestellt.
  • Die Umlaufbahnen der Spitzen der Schneidklingen 4 sind in 1 als b1 und b2 angedeutet. Da die Klingen-Umlaufbahnen b1 und b2 einander über der Mittellinie c1 des Drehschneidgehäuses 2 kreuzen, sind die Schneidklingen 4 in ihrer Rotation zeitlich so abgestimmt, dass sie nicht gegeneinander schlagen. Beispielsweise werden die Schneidklingen 4 von einem Riementriebsystem 6 rotiert, wovon ein Teil in 1 dargestellt ist, unter Verwendung eines Zahnflachriemens oder dergleichen.
  • Jede Schneidklinge 4 besitzt geschärfte Schneiden (nicht dargestellt), die ungeschnittenes Gras abtrennen, wenn die Schneidklingen 4 in ihren horizontalen Schneidebenen rotiert werden. Die Schnitthöhe kann durch Verändern der vertikalen Höhe des Drehschneidgehäuses 2 über dem Boden auf Arten und Weisen angepasst werden, die in der Grasmähtechnik geläufig sind.
  • Die Unterseite des Drehschneidgehäuses 2 weist doppelte, generell kreisförmige, Seite an Seite befindliche Schneidkammern 8 auf. Jede Schneidkammer 8 wird durch eine gekrümmte Umfangswand 10 definiert, die C-förmig ist und die sich um einen Teil der Vorderseite und Rückseite und um eine Außenseite des Drehschneidgehäuses 2 erstreckt. Der offene Teil der C-förmigen Wand 10 befindet sich an der Innenseite des Drehschneidgehäuses 2 generell in der Mitte des Drehschneidgehäuses 2. Zweck des offenen Teils der C-förmigen Wand 10 ist es, die doppelten Schneidkammern 8 entlang der Mittellinie c1 des Drehschneidgehäuses 2 offen zueinander sein oder miteinander kommunizieren zu lassen, wie generell bei 12 angedeutet.
  • Wie zuvor angemerkt, werden die Schneidklingen 4 durch jedes geeignete Riementriebsystem 6 oder anderes Antriebssystem rotiert, wie es in der Mähertechnik geläufig ist, sodass Schneidklingen 4 entgegengesetzt zueinander rotieren, ohne gegeneinander zu schlagen. Wenn man auf das in 1 dargestellte Drehschneidgehäuse 2 hinunterblickt, rotiert, wenn eine Schneidklinge 4 im Uhrzeigersinn rotiert, wie durch den Pfeil A angedeutet, die andere Schneidklinge 4 im Gegenuhrzeigersinn, wie durch den Pfeil B angedeutet. Somit werden die in jeder Schneidkammer 8 geschnittenen Rasenschnitte sich miteinander vermischen oder durchmischen, um einen generell im Zentrum des Drehschneidgehäuses 2 zwischen den Drehachsen der Schneidklingen 4 befindlichen gemeinsamen Rasenschnittstrom zu bilden. Der Rasenschnittstrom wird rückwärts zum Hinterende des Drehschneidgehäuses 2 gerichtet, wie durch den Pfeil C in 1 angedeutet.
  • Ein nach hinten gerichteter Austrittstunnel 14 ist oben auf dem Drehschneidgehäuse 2 angebracht, um einen rückwärtigen Auslass für den Rasenschnittstrom zu bilden. Der Austrittstunnel 14 ist generell U-förmig und weist eine obere Wand 16 und vertikal verlaufende Seitenwände 18 auf, wobei die obere Wand 16 deutlichkeitshalber in 1 nicht dargestellt ist, wobei die obere Wand 16 jedoch in den 2 und 3 dargestellt ist. Der Austrittstunnel 14 nimmt von seinem Anfang in Nähe der Mitte des Drehschneidgehäuses 2 zu seinem Ende entlang der rückwärtigen Seite des Drehschneidgehäuses 2 in Höhe zu. Mit anderen Worten, die obere Wand 16 des Austrittstunnels 14 ist im rückwärtigen Verlauf des Austrittstunnels 14 nach oben abgeschrägt, und die Seitenwände 18 des Austrittstunnels 14 nehmen im weiteren rückwärtigen Verlauf des Austrittstunnels 14 in Höhe zu. Siehe 2. Der Austrittstunnel 14 bildet einen Austrittsweg, sodass der Rasenschnittstrom von den Schneidkammern 8 in einer Abfuhr-/Sammelbetriebsweise des Drehschneidgehäuses 2 aus dem Drehschneidgehäuse 2 austreten kann.
  • Eine schwenkbare Mulchklappe 20 ist in dem Austrittstunnel 14 angebracht, um das Drehschneidgehäuse 2 von einer Abfuhr-/Sammelbetriebsweise zu einer Mulchbetriebsweise umzuwandeln. Eine Schwenkachse 22 erstreckt sich quer oben auf dem Drehschneidgehäuse 2, wobei die Schwenkachse 22 zur Drehung durch Stützklammern 24 oben auf dem Drehschneidgehäuse 2 drehbar gelagert ist. Ein Paar Scharniere 26 erstrecken sich von der Schwenkachse 22 durch Schlitze in der oberen Wand 16 aus dem Austrittstunnel 14, um an dem Vorderende der Mulchklappe 20 befestigt zu werden, um die Mulchklappe 20 schwenkbar auf der Schwenkachse 22 zu lagern. Während die Scharniere 26 sich von der Schwenkachse 22 durch die obere Wand 16 des Austrittstunnels 14 erstrecken, ist die Mulchklappe 20 selbst innerhalb des Austrittstunnels 14 angeordnet.
  • Das Vorderende der Mulchklappe 20 befindet sich an der Vorderseite des Austrittstunnels 14, wo die obere Wand 16 des Austrittstunnels 14 aus dem Drehschneidgehäuse 2 nach oben anzusteigen beginnt. Das rückwärtige Ende der Mulchklappe 20 befindet sich benachbart zu dem rückwärtigen Teil des Austrittstunnels 14, wo der Austrittstunnel 14 den Rasenschnittstrom aus der Hinterseite des Drehschneidgehäuses 2 abführt.
  • Ein Ende der Schwenkachse 22 ist an einem L-förmigen Handgriff 28 befestigt, der von der Bedienperson verwendet werden kann, um die Schwenkachse 22, und daher die Mulchklappe 20, relativ zu dem Drehschneidgehäuse 2 zu rotieren. Der Handgriff 28 weist einen quergerichteten horizontalen Arm 29, der an der Schwenkachse 22 befestigt ist, und einen sich aufwärts erstreckenden vertikalen Arm 31 auf. Ein Knopf 30, der von der Bedienperson ergriffen werden kann, ist oben auf dem vertikalen Arm 31 von Handgriff 28 deutlich über dem Drehschneidgehäuse 2 angeordnet. Dieser L-förmige Handgriff 28 gestattet es der Bedienperson, den Knopf 30 zu ergreifen und die Schwenkachse 22 durch Schwenken des vertikalen Arms 31 des Handgriffs 28 zur Vorder- oder Hinterseite des Drehschneidgehäuses 2 zu rotieren, wie durch die Pfeile D und E in 1 angedeutet.
  • Das andere Ende der Schwenkachse 22 ist mit einem versetzten L-förmigen Kurbelteil 32 ausgebildet. Eine verlängerte Zugfeder 34 erstreckt sich zwischen dem Kurbelteil 32 der Schwenkachse 22 und einer festen Befestigung oder Anker 36 zu dem Drehschneidgehäuse 2. Der Kurbelteil 32 der Schwenkachse 22 und die Zugfeder 34 sind so angeordnet und konfiguriert, dass sie ein Overcenter-Vorspannsystem verschaffen, das die Schwenkachse 22 in einer von zwei stabilen Positionen hält.
  • In der Abfuhr-/Sammelbetriebsweise befindet sich die Mulchklappe 20 in einer ersten angehobenen Position in Bezug auf den Austrittstunnel 14, sodass die Mulchklappe 20 dicht benachbart und unter der oberen wand 16 des Austrittstunnels 14 liegt, um den von dem Austrittstunnel 14 gebildeten Austrittsweg offen zu lassen. Diese angehobene Position der Mulchklappe 20 ist in 3 veranschaulicht. Wenn der rückwärtige Teil des Austrittstunnels 14 offen ist, ist der durch den Betrieb der doppelten Schneidklingen 8 erzeugte Rasenschnittstrom frei, durch den Austrittstunnel 14 aus dem Drehschneidgehäuse 2 auszutreten. Dieser Rasenschnittstrom kann entweder auf den Boden abgeführt werden oder in einer Art von Sackaufnahmevorrichtung, die gegebenenfalls an dem rückwärtigen Teil des Austrittstunnels zu 14 befestigt sein könnte, gesammelt werden, wodurch die Bezeichnung Abfuhr-/Sammelbetriebsweise zu ihrem Recht kommt.
  • In der Abfuhr-/Sammelbetriebsweise wird die Mulchklappe 20 durch die Zugfeder 34, die auf den Kurbelteil 32 der Schwenkachse 22 wirkt, in ihrer angehobenen Position gehalten. Die Position des Kurbelteils 32 und der Zugfeder 34, wenn die Mulchklappe 20 in ihrer angehobenen Position ist, ist in 5 veranschaulicht.
  • Zum Umwandeln des Drehschneidgehäuses 2 zu einer Mulchbetriebsweise ergreift die Bedienperson den Knopf 30 an dem Handgriff 28 und rotiert die Schwenkachse 22, um die Mulchklappe 20 von der angehobenen Position in {eine abgesenkte Position zu schwenken. Wie in 2 gezeigt, ist die Mulchklappe 20 in der abgesenkten Position nach unten geschwenkt worden, um den Austrittstunnel 14 abzuschließen oder zu blockieren, sodass das Passieren des Rasenschnittstroms aus dem Austrittstunnel 14 nicht länger möglich ist. Wie in 2 gezeigt, ist die Mulchklappe 20, in der abgesenkten Position der Mulchklappe 20, nicht mehr bündig mit der oberen Wand 16 des Austrittstunnels 14, sondern ist in Bezug zur oberen Wand 16 des Austrittstunnels 14 nach unten abgeschrägt, bis das Hinterende der Mulchklappe 20 gegen eine am Boden des Austrittstunnels 14 angeordnete Grasführungsfläche 40 anschlägt. Der Rasenschnittstrom verfügt nun nicht mehr über einen Austrittsweg durch den Austrittstunnel 14, da der Austrittsweg nun durch die abgesenkte schwenkbare Mulchklappe 20 blockiert ist.
  • In der Mulchbetriebsart wird die Mulchklappe 20 auch durch die Zugfeder 34, die auf den Kurbelteil 32 der Schwenkachse 22 wirkt, in ihrer abgesenkten Position gehalten. Der einzige Unterschied ist, dass die Drehung der Schwenkachse 22 auch den Kurbelteil 32 verdreht hat, um das mit dem Kurbelteil 32 verbundene Ende der Zugfeder 34 mit einer Exzentervorspannung relativ zu dem verankerten oder fixierten Ende der Zugfeder 34 zu bewegen. Die Position des Kurbelteils 32 und der Zugfeder 34, wenn die Mulchklappe 20 in ihrer abgesenkten Position ist, ist in 4 veranschaulicht.
  • Die Anmelderin hat auch festgestellt, dass die Leistung des Drehschneidgehäuses 2 in der Mulchbetriebsweise durch die Hinzufügung einer V-förmigen Ablenkwand 50 an der Hinterseite des Austrittstunnels 14 am Boden des Austrittstunnels 14 verbessert wird. Diese V-förmige Ablenkwand 50 kann mit Bolzen 52 an den Seitenwänden 18 des Austrittstunnels 14 angebolzt sein. Die V-förmige Ablenkwand 50 dient dazu, die kreisförmige Umfangswand 10 der zwei Schneidkammern 8 an der Hinterseite des Drehschneidgehäuses 2 herum auszudehnen, sodass die Schneidkammern 8 sowohl an der Vorderseite als auch der Hinterseite des Drehschneidgehäuses 2 generell symmetrische Konfigurationen aufweisen. Mit anderen Worten, die zwei Schneidkammern 8 kommen an einem V- förmigen Scheitel 54 an der Vorderseite des Drehschneidgehäuses 2 entlang der Mittellinie c1 des Drehschneidgehäuses 2 zusammen. Wenn die V-förmige Ablenkwand 50 zu der Hinterseite des Drehschneidgehäuses 2 hinzugefügt ist, verschafft sie lediglich denselben Typ von V-förmigem Scheitel 56 an der Hinterseite wie den Scheitel 54, der sich an der Vorderseite des Drehschneidgehäuses 2 findet. Anders als der vordere V-förmige Scheitel 54, der eine vertikal verlaufende Kante ist, ist der durch die V-förmige Ablenkwand 50 verschaffte Scheitel 56 jedoch in seinem Aufwärtsverlauf nach hinten abgeschrägt. Siehe 2.
  • Man hat festgestellt, dass die Verwendung der V-förmigen Ablenkwand 50 an der Hinterseite und dem Boden des Austrittstunnels 14 eine bessere Rasenschnittverteilung in der Mulchbetriebsweise fördert, als bei Nichtvorhandensein der V-förmigen Ablenkwand 50. Man denkt, dass die Ablenkwand 50 den Rasenschnittstrom, der versucht, durch den Austrittstunnel 14 auszutreten, abfängt und solchen Strom in getrennte Hälften aufteilt, die dann in die doppelten Schneidkammern 8 zurückgeführt werden.
  • Eine flexiblere Klappe oder Abdeckung 60 kann sich über die Unterseite des Vorderendes der Mulchklappe 20 erstrecken und diese bedecken. Der vordere Teil der Abdeckung 60 ist, wie bei 62 angedeutet, an der Unterseite des Drehschneidgehäuses 2 festgesteckt oder anderweitig fixiert, während der hintere Teil der Abdeckung 60 an dem Vorderende der Mulchklappe 20 befestigt ist. Der hintere Teil der Abdeckung 60 kann sich in Bezug auf den vorderen Teil der Abdeckung 60 so nach oben und unten durchbiegen, dass der hintere Teil der Abdeckung 60 sich mit der Mulchklappe 20 mitbewegt, wenn die Mulchklappe 20 angehoben und abgesenkt wird.
  • Die Abdeckung 60 hilft zu verhindern, dass Gras oder andere Überbleibsel sich gegen das Vorderende der Mulchklappe 20 verkeilt bzw. verkeilen oder die Wirkung der Scharniere 26 behindert bzw. behindern.
  • Das Drehschneidgehäuse 2 nach dieser Erfindung kann von einer Bedienperson leicht aus der Abfuhr-/Sammelbetriebsweise zu der Mulchbetriebsweise umgewandelt werden. Die Bedienperson muss nur den Handgriff 28 ergreifen, der sich praktischerweise entlang einer Seite des Drehschneidgehäuses 2 befindet, und die Schwenkachse 22 rotieren, um die Mulchklappe 20 von ihrer angehobenen in ihrer abgesenkte Position zu schwenken. Dies kann leicht und bequem vollzogen werden, ohne versuchen zu müssen, eine Art von Stopfen in das Hinterende des Austrittstunnels 14 einzustecken. Außerdem liegt, da die Mulchklappe 20 ständig an dem Drehschneidgehäuse 2 befestigt ist, für die Bedienperson keine Notwendigkeit vor, einen solchen separaten Stopfen zu finden, und keine Gefahr, einen solchen Stopfen zu verlieren, da kein Stopfen erforderlich ist. Folglich kann das Drehschneidgehäuse 2 dieser Erfindung leichter von einer Betriebsweise zu einer anderen umgewandelt werden als gleichartige bekannte Schneidkammern, die einen getrennten, einsteckbaren Mulchstopfen verwenden.
  • Verschiedene Modifikationen dieser Erfindung werden den Fachleuten deutlich sein. Beispielsweise wird die Verwendung der V-förmigen Ablenkwand 50 an dem Boden und der Hinterseite des Austrittstunnels 14 bevorzugt, um eine bessere Leistung in der Grasmulchbetriebsweise bereitzustellen.
  • Zusätzlich kann der Standort des versetzten Kurbelteils 32 der Schwenkachse 22 und Zugfeder 34 offensichtlich variieren. Beispielsweise könnte die Schwenkachse 22 mit einem U-förmigen versetzten Kurbelteil ausgebildet werden, der zwischen dem vertikalen Arm 31 des Handgriffs 28 und Achsstützbügeln 24 angeordnet ist. Die Feder 34 würde sich von der Basis solchen U-förmigen Kurbelteils und einer festen Befestigung oder Verankerung an dem Drehschneidgehäuse 2 erstrecken. Somit sind Form und Standort des durch den Kurbelteil 32 und die Zugfeder 34 bereitgestellten Overcenter-Vorspannsystems nicht auf die in den Zeichnungen dargestellten beschränkt.
  • Außerdem kann das Drehschneidgehäuse 2 auf jede geeignete Weise an einem Fahrgestell (nicht dargestellt) befestigt werden, das entweder Teil eines Schiebe- oder eines Aufsitzmähers sein kann, um das Bewegen des Drehschneidgehäuses 2 über den Boden zuzulassen. Das Riementriebsystem 6 kann durch eine auf dem Fahrgestell getragene Art von Antriebsmaschine oder andere Kraftquelle angetrieben werden. Die Natur der Art von Fahrgestell und Mäher, woran das Drehschneidgehäuse 2 befestigt ist, und wie das Drehschneidgehäuse 2 so befestigt ist, ist für diese Erfindung nicht wichtig und stellt keinen Teil davon dar.
  • Somit wird die Reichweite dieser Erfindung nur durch die beigefügten Ansprüche begrenzt.

Claims (14)

  1. Drehschneidgehäuse (2) für einen Mäher, wobei das Schneidgehäuse (2) doppelte, Seite an Seite befindliche Schneidkammern (8) aufweist, wobei in jeder eine rotierende Schneidklinge (4) untergebracht ist, wobei die Klingen (4) rotieren, sodass Rasenschnitt durch einen zentralen, sich nach hinten erstreckenden Austrittstunnel (14) an dem Schneidgehäuse (2) zum rückwärtigen Teil des Schneidgehäuses (2) gelenkt wird, gekennzeichnet durch: eine innerhalb des Austrittstunnels (14) angeordnete schwenkbare Mulchklappe (20), wobei die Mulchklappe (20) zwischen einer Position, worin der Austrittstunnel (14) offen ist, um den Betrieb des Schneidgehäuses (2) in einer Abfuhr-/Sammelbetriebsweise zu gestatten, und einer anderen Position, worin der Austrittstunnel (14) geschlossen ist, um das Schneidgehäuse (2) zu einer Mulchbetriebsweise umzuwandeln, schwenkt; und eine V-förmige Ablenkwand (50) mit einem vorwärts gerichteten Scheitel (56), welche im unteren Teil des Austrittstunnels (14) aufgestellt ist.
  2. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, wobei die Schneidkammern (8) über eine längsgerichtete Mittellinie des Schneidgehäuses (2) offen zueinander sind.
  3. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, wobei die erste Position der Mulchklappe (20) eine angehobene Position der Mulchklappe (20) in Bezug auf den Austrittstunnel (14) ist und die zweite Position der Mulchklappe (20) eine abgesenkte Position der Mulchklappe (20) in Bezug auf den Austrittstunnel (14) ist.
  4. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, wobei der Austrittstunnel (14) eine obere Wand (16) und vertikal verlaufende Seitenwände (18), die sich zwischen der oberen Wand (16) und dem Schneidgehäuse (2) erstrecken, umfasst.
  5. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 4, wobei der Austrittstunnel (14) entlang einer Hinterseite des Schneidgehäuses (2) endet.
  6. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 4, wobei der Austrittstunnel (14) in seinem nach hinten gerichteten Verlauf an dem Schneidgehäuse (2) an Höhe zunimmt, wobei die obere Wand (16) des Austrittstunnels (14) in dem nach hinten gerichteten Verlauf des Austrittstunnels (14) in Bezug auf das Schneidgehäuse (2) schräg aufwärts verläuft, und die Seitenwände (18) des Austrittstunnels (14) in dem nach hinten gerichteten Verlauf des Austrittstunnels (14) an Höhe zunehmen.
  7. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, wobei die Mulchklappe (20) scharnierbar an einer quer verlaufenden Schwenkachse (22) befestigt ist, die von dem Schneidgehäuse (2) getragen wird, sodass die Mulchklappe (20) durch Verdrehen der Schwenkachse (22) geschwenkt wird.
  8. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 7, weiter einen an der Schwenkachse (22) gesicherten Handgriff (28) umfassend, um einer Bedienperson das Verdrehen der Schwenkachse (22) zu gestatten.
  9. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 8, wobei der Handgriff (28) sich entlang einer Seite des Schneidgehäuses (2) befindet, um der Bedienperson leicht zugänglich zu sein.
  10. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 7, wobei ein Ende der Schwenkachse (22) als versetztes Kurbelteil (32) ausgebildet ist und weiter eine Zugfeder (34) beinhaltet, die zwischen dem versetzten Kurbelteil (32) der Schwenkachse (22) und einer festen Verankerung (36) an dem Schneidgehäuse (2) gesichert ist, sodass die Zugfeder (34) und das versetzte Kurbelteil (32) ein Overcenter-Vorspannsystem bilden, das die Mulchklappe (20) in deren erster und zweiter Position hält.
  11. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, weiter Mittel (32, 24, 36) zum Halten der Mulchklappe (20) in deren erster und zweiter Position beinhaltend.
  12. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, wobei die V-förmige Ablenkwand (50) sich auch im hinteren Teil des Austrittstunnels (14) befindet.
  13. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, wobei die V-förmige Ablenkwand (50) sich zwischen gegenüberliegenden Seitenwänden (18) des Austrittstunnels (14) erstreckt.
  14. Drehschneidgehäuse (2) von Anspruch 1, weiter einen nach hinten gerichteten vorderen Scheitel (54) umfassend, welche die Schneidkammern (8) entlang einer Vorderseite des Schneidgehäuses (2) miteinander verbindet, und wobei die V-förmige Ablenkwand (50) sich an dem Schneidgehäuse (2) befindet, wobei der vorwärts gerichtete Scheitel (56) der V-förmigen Ablenkwand (50) mit dem nach hinten gerichteten vorderen Scheitel (54) entlang einer längsgerichteten Mittellinie des Schneidgehäuses (2) gefluchtet ist.
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