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DE20313669U1 - Warenpräsentationssystem - Google Patents

Warenpräsentationssystem

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Publication number
DE20313669U1
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DE
Germany
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presentation system
product presentation
plate
support wall
recesses
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Expired - Lifetime
Application number
DE20313669U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tchibo GmbH
Original Assignee
Tchibo Frisch Rost Kaffee AG
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Publication date
Application filed by Tchibo Frisch Rost Kaffee AG filed Critical Tchibo Frisch Rost Kaffee AG
Priority to DE20313669U priority Critical patent/DE20313669U1/de
Publication of DE20313669U1 publication Critical patent/DE20313669U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/08Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
    • A47F5/0807Display panels, grids or rods used for suspending merchandise or cards supporting articles; Movable brackets therefor

Landscapes

  • Display Racks (AREA)

Description

UEXKULL & STOLBERG
PATENTANWÄLTE
BESELERSTRASSE 4
D-22607 HAMBURG
Tchibo Frisch-Röst-Kaffee GmbH Überseering 18
D-22297 Hamburg
DR. J.-D. FRHR. von UEXKÜLL (-1992)
DR. ULRICH GRAF STOLBERG (- 1998)
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
DIPL.-ING. JÜRGEN SUCHANTKE
DIPL.-ING. ARNULF HUBER
DR. ALLARD von KAMEKE
DIPL.-BIOL. INGEBORG VOELKER
DR. PETER FRANCK
DR. GEORG BOTH
DR. ULRICH-MARIA GROSS
DR. HELMUT van HEESCH
DR. JOHANNES AHME
DR. HEINZ-PETER MUTH
DR. MARTIN WEBER-QUITZAU
DR. BERND JANSSEN
DR. ALBRECHT von MENGES DR. MARTIN NOHLEN MÜNCHEN
DIPL.-ING. LARS MANKE DR. OLGA BEZZUBOVA RECHTSANWÄLTE IN HAMBURG DR. FRANKDETTMANN ASKAN DEUTSCH, LL.M.
G 63946 Bo/wo September 2003
Warenpräsentationssystem
Die Erfindung betrifft ein Warenpräsentationssystem, das z.B. zur Dekoration von Schaufenstern verwendet werden kann.
Warenpräsentationssysteme dienen dazu, zum Verkauf bestimmte Waren in einer Form zu arrangieren und darzustellen, die auf den Kunden ansprechend wirkt. Typische Elemente, die bei der Präsentation von Waren angewendet werden, sind z.B. Würfel oder schräggestellte Präsentationsborde, auf denen Waren abgelegt werden können.
Aus der DE 296 14 432 Ul ist ein Warenpräsentationssystem mit Trägersäulen bekannt, die übereinander angeordnete Säulenelemente aufweisen, wobei jeweils zwischen zwei benachbarten Säulenelementen eine in Umfangsrichtung verlaufende, umlaufende Aussparung vorgesehen ist. Ferner sind Halteeinrichtungen für Waren vorhanden (z.B. Borde oder Platten, schräg verlaufende Platten, Stangen, Kleiderbüsten), die zur Verbindung mit der Trägersäule in eine der Aussparungen in geeigneter Höhe einsteckbar sind. Dieses Warenpräsentationssystem ist sehr flexibel und kann daher
auch auf kleinstem Raum die ansprechende Präsentation ganz unterschiedlicher Waren ermöglichen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Warenpräsentationssystem zu schaffen, das flexibel ist, einfach auf- oder umgebaut werden kann, auch auf kleinem Raum eine gefällige Darstellung verschiedenartiger Waren gestattet und dabei noch mehr Präsentationsmöglichkeiten bietet als die vorbekannten Warenprasentationssysteme.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Warenpräsentationssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Warenpräsentationssystem enthält mindestens eine Trägerwand, die eine mit einer Anzahl von Aussparungen versehene Trägerplatte aufweist, und mindestens eine Vorsatzplatte, die mit einer Anzahl von Aussparungen entsprechend der Anordnung der Aussparungen der Trägerplatte versehen ist und zur 0 Anordnung vor der Trägerplatte eingerichtet ist. Ferner ist mindestens eine Halteeinrichtung für Waren vorgesehen, die zur Verbindung mit der Trägerwand in mindestens eine der Aussparungen einsteckbar ist. Unter "einsteckbar" ist auch "einschraubbar" zu verstehen.
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Die Kombination von Trägerplatte und Vorsatzplatte ermöglicht es, dem Warenpräsentationssystem ganz unterschiedliche Erscheinungsformen zu geben. Da die Aussparungen der Vorsatzplatte auf die der Trägerplatte abgestimmt sind, kann eine Halteeinrichtung 0 vor der Vorsatzplatte angeordnet werden, indem sie durch die Aussparungen der Vorsatzplatte in die Aussparungen der Trägerplatte eingesteckt wird, so dass sie mit der Trägerplatte sicher verbunden ist. Die Vorsatzplatte sorgt dabei für einen Hintergrund, vor dem die auf der Halteeinrichtung befindlichen Waren präsentiert werden.
So kann die Vorsatzplatte transparent sein, vorzugsweise durchsichtig. In diesem Fall lassen sich mit einem Plakat, das mit einer Anzahl von Aussparungen entsprechend der Anordnung der Aussparungen der Trägerplatte bzw. der Vorsatzplatte versehen ist und das zwischen der Trägerplatte und der Vorsatzplatte angeordnet wird, je nach Motiv oder Inhalt des Plakats die unterschiedlichsten Effekte erzielen. Ferner kann die Vorsatzplatte farbig und/oder gemustert sein, z.B. silberfarbig oder in Holzmaserung gemustert, was für einen eher neutralen Hintergrund sorgt. Wenn die Vorderseite und die Rückseite einer Vorsatzplatte unterschiedlich gestaltet sind, lässt sich diese Vorsatzplatte beidseitig verwenden. Natürlich können in dem Warenpräsentationssystem eine Anzahl von Vorsatzplatten in unterschiedlicher Ausführung vorgesehen sein, so dass eine geeignete Vorsatzplatte je nach Bedarf ausgewählt wird.
Vorzugsweise weist die Trägerwand einen Rahmen auf, der die Trägerplatte umgibt. Eine derartige Trägerwand kann freistehend sein. Dabei hat der Rahmen vorzugsweise zwei sich gegenüberliegende Nuten, in die eine Vorsatzplatte vor die Trägerplatte einschiebbar ist. Die Nuten sollten so breit sein, dass sie auch noch ein Plakat zwischen Vorsatzplatte und Trägerplatte aufnehmen können. Eine derartige Gestaltung für die Anbringung der Vorsatzplatte vor der Trägerplatte ist technisch einfach, wirkt aber in ihrer Erscheinungsform gefällig.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Trägerplatte transparent, was vorzugsweise auch für den Rahmen sowie eine rückseitige Platte der Trägerwand gilt. Als Material für die Trägerwand 0 eignen sich in diesem Fall z.B. Acrylglas oder Polystyrol. Eine derartige Gestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn hinter der Trägerplatte mindestens eine Leuchte angeordnet ist, z.B. eine Leuchtstoffröhre, denn damit lassen sich die Waren beleuchten oder ein als Warenhintergrund dienendes Plakat der erläuterten Art wird aufgehellt. Die Leuchte ist vorzugsweise leicht aus-
wechselbar und kann zusätzlich mit einem Farbfilter versehen werden.
Im Zusammenwirken mit anderen Komponenten des erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems lassen sich ansprechende Effekte auch erzielen, wenn eine Trägerwand nicht zum Halten von Waren genutzt wird, sondern nur als Hintergrundträger. Für diesen Zweck dient als weitere Systemkomponente eine nicht mit Aussparungen versehene weitere Vorsatzplatte zur Anordnung vor der Trägerplatte, die auch transparent bzw. durchsichtig sein kann. Eine derartige Vorsatzplatte deckt die Aussparungen der Trägerplatte ab und dient als Hintergrund bzw. Plakathalter.
Wie schon erwähnt, kann die Trägerwand eine rückseitige Platte aufweisen, die sich in einem Abstand zu der Trägerplatte befindet. Vorzugsweise ist eine Verkleidungsplatte zur Anordnung an der rückseitigen Platte vorgesehen, die bei unterschiedlicher Gestaltung der Vorder- und Rückseite auch beidseitig verwendbar ist. Diese Verkleidungsplatte hat vorzugsweise keine Aussparun-0 gen, aber dieselben Maße wie eine Vorsatzplatte, so dass sie auch als weitere Vorsatzplatte der im vorigen Absatz erläuterten Art verwendbar ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist als weitere Systemkomponente eine Unterlage vorgesehen, die Befestigungslöcher zur Befestigung einer Trägerwand aufweist. Die Unterlage kann z.B. als große Dekorationsbank gestaltet sein. Wenn die Trägerwand einen Fuß hat, der mit mindestens einer Öffnung zur Aufnahme von Befestigungsmitteln versehen ist, ist die si-0 chere Befestigung der Trägerwand besonders einfach. Auf der Unterlage lässt sich als weitere Systemkomponente z.B. ein Präsentationstisch mit Beinen befestigen, deren untere Endbereiche in die Befestigungslöcher der Unterlage eingesteckt werden. Dabei können je zwei Beine des Präsentationstisches in einem Bügel integriert sein, wobei das die oberen Bereiche der beiden
Beine verbindende Bügelteil als Auflage für eine Tischplatte eingerichtet ist.
Für die Halteeinrichtung für Waren sind vielfältige Typen und Ausgestaltungen denkbar. Als Basiseinrichtung kann eine Halteeinrichtung dienen, die eine Platte aufweist, die im an einer Trägerwand angebrachten Zustand im wesentlichen horizontal verläuft. Eine derartige Platte lässt sich mit Hilfe von Befestigungselementen anbringen, die in eine Aussparung der Trägerplatte einer Trägerwand einhakbar sind und vorzugsweise zwei parallele Schenkel haben, deren Zwischenraum zum Aufnehmen eines Randbereichs der Platte eingerichtet ist. Auf derartigen Platten oder Böden, die z.B. rechteckig oder mit einer Abrundung ausgebildet und z.B. aus Acrylglas gefertigt sind, lassen sich die unterschiedlichsten Waren präsentieren.
Eine andere Möglichkeit für eine Halteeinrichtung ist eine Ausgestaltung als Bügel mit zwei Schenkeln und einem die Schenkel verbindenden Verbindungsteil, wobei die freien Enden der Sehen-0 kel in Aussparungen der Trägerplatte einer Trägerwand einsteckbar, vorzugsweise einhakbar, sind. Ein derartiger Bügel kann z.B. zum Überhängen von Tüchern verwendet werden.
Ein länglicher Schrägabhänger, der mit einem Endbereich in eine Aussparung der Trägerplatte einer Trägerwand einsteckbar, vorzugsweise einhakbar, ist und der im an der Trägerplatte angebrachten Zustand schräg nach unten verläuft, ist eine weitere Möglichkeit. Dieser Schrägabhänger hat eine oder vorzugsweise mehrere Aussparungen zum Einhängen von Kleiderbügeln, so dass 0 z.B. mehrere Kleider hintereinander hängend präsentiert werden können.
Eine Halteeinrichtung, die als im an einer Trägerwand angebrachten Zustand schräg nach unten verlaufende Platte ausgestaltet ist, die vorzugsweise mittels integrierten Befestigungselementen
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in Aussparungen der Trägerplatte der Trägerwand einhakbar ist, kann z.B. zum Präsentieren von Hemden oder Büchern dienen.
Schließlich sei eine Halteeinrichtung genannt, die als Kleiderbüste ausgestaltet ist, die vorzugsweise mittels einer in eine Aussparung der Trägerplatte einer Trägerwand einsteckbaren, vorzugsweise einhakbaren, Halterung an der Trägerwand anbringbar ist.
All diese Systemkomponenten können in verschiedenen Ausführungsformen gestaltet sein, z.B. eine Trägerwand in unterschiedlichen Breiten, und in einem gegebenen Geschäftslokal einfach oder mehrfach vorhanden sein, so dass sich für das erfindungsgemäße Warenpräsentationssystem geradezu unerschöpfliche Kombinations- und Präsentationsmöglichkeiten ergeben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels weiter erläutert. Die Zeichnungen zeigen in
Figur 1 eine perspektivische Explosionsansicht von Komponenten des erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems und deren Anordnung zueinander,
Figur 2 einen Querschnitt durch eine Trägerwand entlang der Linie II-II in Figur 1 und
Figur 3 einen Längsschnitt durch ein Befestigungselement, das zum Befestigen von Platten an einer Trägerwand dient.
0 Figur 1 veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel des Warenpräsentationssystems in perspektivischer Explosionsansicht.
Eine wesentliche Komponente des Warenpräsentationssystems ist eine Trägerwand. In Figur 1 sind zwei Trägerwände 2 und 2' eingezeichnet, die unterschiedliche Breiten haben, aber ansonsten ähnlich konstruiert sind. Die Trägerwände 2 und 2' sind auf
einer Unterlage 4 montiert. Ferner sind in Figur 1 verschiedene Ausführungen von Halteeinrichtungen 6 für Waren dargestellt, die an den Trägerwänden 2 bzw. 2' oder direkt auf der Unterlage 4 montiert werden können, wie weiter unten im Einzelnen erläutert. 5
Die Trägerwand 2 ist in Figur 2 in einem Querschnitt gezeigt, der in Höhe der Linie II-II aus Figur 1 verläuft. Die Trägerwand 2 enthält eine Trägerplatte 10, eine rückseitige Platte 12, ein Seitenteil 14 sowie ein Seitenteil 15, die am oberen Ende und am unteren Ende der Trägerwand 2 durch zwei weitere Teile zu einer Art geschlossenem Gehäuse ergänzt sind. Im Ausführungsbeispiel ist dieses Gehäuse aus transparentem, mattiertem Acrylglas gefertigt. Andere Materialien sind ebenfalls denkbar. Die beiden Seitenteile 14 und 15 sowie die beiden Teile am oberen und unteren Ende der Trägerwand 2 bilden einen Rahmen, der die Trägerplatte 10 sowie die rückseitige Platte 12 umgibt.
Vor der Trägerplatte 10 ist das Seitenteil 14 mit einer Nut 16 und das Seitenteil 15 mit einer entsprechenden Nut 17 versehen.
Vergleichbare Nuten 18 und 19 befinden sich hinter der rückseitigen Platte 12. In die Nuten 16 und 17 lässt sich vom oberen Ende der Trägerwand 2 her eine dünne Vorsatzplatte 2 0 vor die Trägerplatte 10 einschieben. Die Vorsatzplatte 20 besteht im Ausführungsbeispiel aus_ durchsichtigem Polystyrol, aber andere Materialien und Ausführungen sind ebenfalls möglich (siehe auch unten).
Die Trägerplatte 10 ist mit zwei Reihen von Aussparungen 22 versehen, siehe auch Figur 1, die in Figur 2 schraffiert darge-0 stellt sind. Entsprechend der Anordnung der Aussparungen 22 enthält die Vorsatzplatte 20 zwei Reihen von Aussparungen 23, die in Figur 2 ebenfalls schraffiert sind. Im Ausführungsbeispiel haben die Aussparungen 22 und 23 einen quadratischen Querschnitt. Andere Gestaltungen, z.B. ein runder Querschnitt, sind ebenso denkbar. Die Aussparungen 22 bzw. 23 dienen zum Aufnehmen
• ··
von Befestigungselementen für die Halteeinrichtungen 6, wie weiter unten erläutert.
Die Nuten 16 und 17 sind etwas breiter als die Dicke der Vorsatzplatte 20, so dass noch Platz für ein Plakat 24 vorhanden ist, das in Figur 2 durch eine dicke schwarze Linie dargestellt ist. Das Plakat 24 hat an den Stellen der Aussparungen 22 bzw. 23 ebenfalls Aussparungen. Dies ermöglicht es, das Plakat 24, das vorzugsweise die gesamte Fläche der Trägerplatte 10 einnimmt und von der Vorsatzplatte 20 geschützt ist, als Hintergrund für Halteeinrichtungen 6 für Waren zu verwenden, ohne dass das Plakat die Befestigung der Halteeinrichtungen 6 behindert.
In die Nuten 18 und 19 ist eine Verkleidungsplatte 26 eingeschoben, die sich daher hinter der rückseitigen Platte 12 der Trägerwand 2 befindet. Mit Hilfe der Verkleidungsplatte 26, die nicht mit Aussparungen versehen ist, ist es möglich, die Rückseite der Trägerwand 2 dekorativ zu verkleiden. Im Ausführungsbeispiel haben die Vorsatzplatte 20 und die Verkleidungsplatte 2 6 die gleichen Maße. Die Verkleidungsplatte 26 kann daher auch vor die Trägerplatte 10 geschoben werden, z.B. wenn die Trägerwand 2 in einem dekorativen Aufbau verwendet wird, ohne dabei Halteeinrichtungen 6 zu tragen.
Für die Vorsatzplatte 20 und die Verkleidungsplatte 26 gibt es die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Erwähnt wurde bereits eine transparente, vorzugsweise durchsichtige Ausführung. So kann eine durchsichtige Verkleidungsplatte 26 benutzt werden, um ein gewöhnliches Plakat an der Rückseite der Träger-0 wand 2 anzubringen. Bei einer farbigen oder gemusterten Vorsatzplatte 2 0 bzw. Verkleidungsplatte 26 können die Vorderseite und die Rückseite unterschiedlich gestaltet sein, so dass sich die Vorsatzplatte 20 bzw. Verkleidungsplatte 26 beidseitig verwenden lässt.
Im Innenraum der Trägerwand 2 befindet sich eine Leuchte, und zwar eine vom oberen Ende der Trägerwand 2 her eingehängte Leuchtstoffröhre 28, siehe Figur 2. In der breiteren Trägerwand 2' , die mit drei Reihen von Aussparungen versehen ist, sind zwei Leuchtstoffröhren eingebaut, um eine bessere Ausleuchtung zu erreichen.
Figur 3 zeigt ein Befestigungselement 30, das in eine der Aussparungen 22 der Trägerplatte 10 bzw. 23 der Vorsatzplatte 20 eingesteckt ist und zum Halten einer Platte (siehe unten) dient. Die Trägerplatte 10 sowie die Vorsatzplatte 20 sind in Figur 3 schematisch in gestrichelten Linien dargestellt; das Plakat 24 ist dabei weggelassen.
Das Befestigungselement 30 hat einen Hakenabschnitt 32, der im an der Trägerwand 2 angebrachten Zustand nach oben weist und die Trägerplatte 10 hintergreift. Vor der Trägerplatte 10 befinden sich ein oberer Schenkel 34 und ein unterer Schenkel 35, von dessen freiem Ende nach oben ein Vorsprung 36 ausgeht. Zwischen den Schenkeln 34 und 35 ist ein Zwischenraum 37 ausgebildet. Ein unterer Bereich 3 8 stützt das Befestigungselement 3 0 an der Trägerplatte 10 bzw. Vorsatzplatte 2 0 ab.
In Figur 1 sind drei Ausführungen einer Platte zu erkennen, die mit Hilfe von jeweils zwei Befestigungselementen 30 an der Trägerwand 2 oder der Trägerwand 2' angebracht werden können, nämlich eine schmale Platte 40, eine breite Platte 42 sowie eine abgerundete Platte 44. Zum Anbringen einer Platte 40, 42 oder 44 wird, nachdem die beiden Befestigungselemente 3 0 in die Trägerwand 2 bzw. 2' eingehängt sind, die jeweilige Platte leicht nach oben geneigt und mit ihrem hinteren Rand in die Zwischenräume 3 7 der Befestigungselemente 3 0 geschoben. Wenn die Platte 40, 42 bzw. 44 mit ihrem hinteren Ende anschlägt, kann sie abgesenkt, d.h. horizontal ausgerichtet werden, wobei die Vorsprünge 36 in entsprechende Vertiefungen an den Platten eingreifen. Die Vor-
Sprünge 36 verhindern, dass die Platte 40, 42 bzw. 44 nach vorne weggezogen werden kann.
Eine weitere Komponente des Warenpräsentationssystems ist eine Schrägablage 50, siehe Figur 1. Die Schrägablage 50 weist eine Grundplatte 52 auf, an deren unterem Ende ein hochstehender Rand 54 ein Abrutschen von auf der Schrägablage 50 befindlichen Gegenständen verhindert. Die Schrägablage 50 kann mit Hilfe von Befestigungseinrichtungen 56, die einen ähnlichen Hakenabschnitt haben wie das Befestigungselement 30, aber fest mit der Grundplatte 52 verbunden sind, an der Trägerwand 2 bzw. 2' angebracht werden.
In Figur 1 ist ferner ein Schrägabhänger 60 zu erkennen, der einen Endbereich 62 mit einem Hakenabschnitt hat, ähnlich wie das Befestigungselement 30. Wenn der Schrägabhänger 60 an der Trägerwand 2 bzw. 21 angebracht ist, verläuft er schräg nach unten. Mehrere Aussparungen 64 erlauben es, dort Kleiderbügel einzuhängen, was eine ansprechende Präsentation z.B. von Hemden 0 mit Hilfe von Kleiderbügeln ermöglicht.
Ein weiteres Beispiel für eine Halteeinrichtung 6 für Waren ist ein Präsentationstisch 70 mit einer Tischplatte 72, siehe Figur 1. Der Präsentationsti_sch 70 wird nicht an der Trägerwand 2 bzw. 21 befestigt, sondern auf die Unterlage 4 gestellt. Im Ausführungsbeispiel sind die Beine des Präsentationstischs 70 in zwei Bügeln 74 integriert. Jeder der Bügel 74 hat zwei Beine 76 und 77, deren obere Bereiche durch ein Bügelteil 78 verbunden sind, das gleichzeitig als Auflage für die Tischplatte 72 dient. Von dem Bügelteil 78 gehen zwei seitliche Vorsprünge 79 aus, von denen jeweils ein Zapfen nach oben ragt, der in eine entsprechende Bohrung an der Unterseite der Tischplatte 72 eingreift, um ein Verrutschen der Tischplatte 72 zu verhindern.
Die Unterlage 4 ist als Bank gestaltet und enthält eine Unterlageplatte 80, die auf einem Gestell 82 gelagert wird. In der
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Unterlageplatte 80 befinden sich mehrere Reihen gleichmäßig angeordneter Befestigungslöcher 84, die im Ausführungsbeispiel als Gewindebohrungen gestaltet sind.
Der Präsentationstisch 70 lässt sich auf der Unterlage 4 fixieren, indem Zapfen, die von den unteren Enden der Beine 76, 77 nach unten vorragen, in passende Befestigungslöcher 84 eingesetzt werden.
Zum Montieren der Trägerwand 2 (bzw. 2') dient ein Basisteil 90, das im Ausführungsbeispiel aus dickem Aluminiumblech gefertigt ist und fest mit der Unterseite des Gehäuses aus Acrylglas verbunden ist. Das Basisteil 90 springt an der Rückseite der Trägerwand 2 vor und ist dort mit mehreren Langlöchern 92 versehen. Die Trägerwand 2 lässt sich mit Hilfe von Schrauben 94, die durch die Langlöcher 92 geführt werden, an Befestigungslöchern 84 der Unterlage 4 festschrauben. Dabei erlauben die Langlöcher 92 auch eine schrägstehende Montage.
Die vielfältigen Möglichkeiten des Warenpräsentationssystems und auch weitere Beispiele für die Ausgestaltung, z.B. der Halteeinrichtungen für Waren, wurden bereits weiter oben erläutert.

Claims (24)

1. Warenpräsentationssystem,
- mit mindestens einer Trägerwand (2, 2'), die eine mit einer Anzahl von Aussparungen (22) versehene Trägerplatte (10) aufweist,
- mit mindestens einer Vorsatzplatte (20), die mit einer Anzahl von Aussparungen (23) entsprechend der Anordnung der Aussparungen (22) der Trägerplatte (10) versehen ist und zur Anordnung vor der Trägerplatte (10) eingerichtet ist, und
- mit mindestens einer Halteeinrichtung (6; 30, 40, 42, 44, 50, 60) für Waren, die zur Verbindung mit der Trägerwand (2, 2') in mindestens eine der Aussparungen (22, 23) einsteckbar ist.
2. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerwand (2) einen Rahmen (14, 15) aufweist, der die Trägerplatte (10) umgibt.
3. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (14, 15) zwei sich gegenüberliegende Nuten (16, 17) aufweist, in die die Vorsatzplatte (20) vor die Trägerplatte (10) einschiebbar ist.
4. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsatzplatte (20) transparent ist, vorzugsweise durchsichtig.
5. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch mindestens ein Plakat (24), das mit einer Anzahl von Aussparungen entsprechend der Anordnung der Aussparungen (22, 23) der Trägerplatte (10) bzw. der Vorsatzplatte (20) versehen ist und zur Anordnung zwischen der Trägerplatte (10) und der Vorsatzplatte (20) eingerichtet ist.
6. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsatzplatte (20) farbig und/oder gemustert ist.
7. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsatzplatte (20) beidseitig verwendbar ist und die Vorderseite und die Rückseite der Vorsatzplatte (20) unterschiedlich gestaltet sind.
8. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (10) transparent ist.
9. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der Trägerplatte (10) mindestens eine Leuchte (28) angeordnet ist, vorzugsweise eine Leuchtstoffröhre (28).
10. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch mindestens eine nicht mit Aussparungen versehene weitere Vorsatzplatte zur Anordnung vor der Trägerplatte (10), die vorzugsweise transparent bzw. durchsichtig ist.
11. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerwand (2) in einem Abstand zu der Trägerplatte (10) eine rückseitige Platte (12) aufweist.
12. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch mindestens eine Verkleidungsplatte (26) zur Anordnung an der rückseitigen Platte (12), die vorzugsweise bei unterschiedlicher Gestaltung der Vorder- und Rückseite beidseitig verwendbar ist.
13. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkleidungsplatte (26) dieselben Maße hat wie eine Vorsatzplatte (20).
14. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerwand (2) einen Fuß (90) aufweist, der vorzugsweise mit mindestens einer Öffnung (92) zur Aufnahme von Befestigungsmitteln (94) versehen ist.
15. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens eine Unterlage (4), die mit Befestigungslöchern (84) zur Befestigung einer Trägerwand (2, 2') versehen ist.
16. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch mindestens einen Präsentationstisch (70) mit Beinen (76, 77), die mit ihren unteren Endbereichen in die Befestigungslöcher (84) der Unterlage (4) einsteckbar sind.
17. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass je zwei Beine (76, 77) des Präsentationstisches (70) in einem Bügel (74) integriert sind, wobei das die oberen Bereiche der beiden Beine (76, 77) verbindende Bügelteil (78) als Auflage für eine Tischplatte (72) eingerichtet ist.
18. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch mindestens ein Befestigungselement (30), das in eine Aussparung (22) der Trägerplatte (10) einer Trägerwand (2) einhakbar ist und zum Befestigen einer Halteeinrichtung (40, 42, 44) eingerichtet ist.
19. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch mindestens eine Halteeinrichtung (6; 40, 42, 44), die eine Platte (40, 42, 44) aufweist, die im an einer Trägerwand (2, 2') angebrachten Zustand im wesentlichen horizontal verläuft.
20. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (40, 42, 44) gemäß Anspruch 19 mindestens zwei Befestigungselemente (30) gemäß Anspruch 18 aufweist, die vorzugsweise zwei parallele Schenkel (34, 35) haben, deren Zwischenraum (37) zum Aufnehmen eines Randbereichs der Platte (40, 42, 44) eingerichtet ist.
21. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch mindestens eine Halteeinrichtung (6), die als Bügel mit zwei Schenkeln und einem die Schenkel verbindenden Verbindungsteil ausgestaltet ist, wobei die freien Enden der Schenkel in Aussparungen (22) der Trägerplatte (10) einer Trägerwand (2, 2') einsteckbar, vorzugsweise einhakbar, sind.
22. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch mindestens eine Halteeinrichtung (6; 60), die als länglicher Schrägabhänger (60) ausgestaltet ist, der mit einem Endbereich (62) in eine Aussparung (22) der Trägerplatte (10) einer Trägerwand (2, 2') einsteckbar, vorzugsweise einhakbar, ist und im an der Trägerplatte (10) angebrachten Zustand schräg nach unten verläuft und der mindestens eine Aussparung (64) zum Einhängen von Kleiderbügeln aufweist.
23. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch mindestens eine Halteeinrichtung (6; 50), die als im an einer Trägerwand (2, 2') angebrachten Zustand schräg nach unten verlaufende Platte (52) ausgestaltet ist, die vorzugsweise mittels integrierten Befestigungselementen (56) in Aussparungen (22) der Trägerplatte (10) der Trägerwand (2, 2') einhakbar ist.
24. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 23, gekennzeichnet durch mindestens eine Halteeinrichtung (6), die als Kleiderbüste ausgestaltet ist, die vorzugsweise mittels einer in eine Aussparung (22) der Trägerplatte (10) einer Trägerwand (2, 2') einsteckbaren, vorzugsweise einhakbaren, Halterung an der Trägerwand (2, 2') anbringbar ist.
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