DE20313617U1 - System zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen - Google Patents
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Abstract
System
zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen umfassend:
Einwegverpackungen mit maschinenlesbarer Pfandcodierung;
mindestens einen Entsorgungsbehälter für leere Einwegverpackungen, der mit einem Lesegerät zum Lesen der Pfandcodierung ausgerüstet ist;
und einen dem Entsorgungsbehälter zugeordneten, vom Lesegerät axigesteuerten Geldausgabeautomaten.
Einwegverpackungen mit maschinenlesbarer Pfandcodierung;
mindestens einen Entsorgungsbehälter für leere Einwegverpackungen, der mit einem Lesegerät zum Lesen der Pfandcodierung ausgerüstet ist;
und einen dem Entsorgungsbehälter zugeordneten, vom Lesegerät axigesteuerten Geldausgabeautomaten.
Description
- Die Erfindung betrifft ein System zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen, wobei die Entsorgung mit einer Rückzahlung des vom Verbraucher beim Erwerb der Einwegverpackung bezahlten Pfandes verbunden ist.
- Am 01.10.2003 soll in Deutschland ein einheitliches Getränkepfandsystem eingeführt werden. Wie dies für Dosen oder PET oder sonstige Einwegverpackungen aussieht, ist bis heute noch offen.
- 1. Alte Pfandsysteme
- Die alten Pfandsysteme für Mehrwegverpackungen sind seit Jahrzehnten eingeführt und haben sich bewährt. Der Kreislauf Getränkeindustrie – Handel – Kunde – Handel – Getränkeindustrie funktioniert reibungslos.
- Der Handel nimmt nur die Produkte zurück, die er selbst führt oder genormt sind, wie z.B. Bierflaschen. Alles andere nimmt er nicht an. Es ist dem Handel nicht zuzumuten, Produkte anzunehmen und dafür noch den Kunden zu bezahlen, ohne daß er die Kosten erstattet bekommt.
- 2. Bestehendes Recyclingsystem "Dual"
- Dieses System ist für pfandfreie Verpackungen eingeführt, von der Industrie und dem Endverbraucher angenommen und akzeptiert. Die Menschen haben sich an die Werkstofftrennung und Entsorgung zum größten Teil gewöhnt. Auf dieser Basis sollte auch das neue Pfandsystem aufgebaut werden. Ob dies nun über das bestehende Dualsystem oder in neuer Unternehmensform aufgebaut wird, bleibt dahingestellt.
- 3. Vorgeschlagenes Pfandmarkensystem
- Ein kürzlich publizierter Vorschlag sieht bei Einwegverpackungen in Form von Dosen vor, an jeder Dose eine Pfandmünze zu befestigen, die beim Öffnen der Dose abgetrennt werden kann und den Inhaber zur Pfandrückerstattung berechtigt. Dieser Vorschlag würde den Umlauf von mehreren Milliarden von Pfandmünzen erforderlich machen und praktisch auf die Einführung einer zweiten Münzwährung mit entsprechenden Problemen hinsichtlich Fälschungssicherheit, Umweltbelastung usw. hinauslaufen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein technisch und organisatorisch einfach handhabbare System zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen unter automatischer Pfandrückerstattung vorzuschlagen.
- Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist in Anspruch 1 angegeben. Die Unteransprüche beziehen sich auf weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
- Das erfindungsgemäße System wird im folgenden näher erläutert.
- Das erfindungsgemäße System übernimmt im Prinzip die Struktur des Dualsystems und erweitert deren Geschäftsfeld.
- Es findet kein Kreislauf der Produkte mehr statt, sondern:
- a) Der Hersteller der Einwegverpackung versieht die Verpackung mit einem nicht lösbaren Microcodeband (evtl. mit integriertem Minichip). Dieses könnte beim Einwurf in den Container (siehe Punkt f) entwertet werden. Der Hersteller zahlt für jede Verpackung, die sein Werk verläßt, einen zusätzlichen einheitlichen Pfandbetrag von EUR 0,20 zuzüglich Material- und Entsorgungskosten von evtl. 2 Cent bis 4 Cent. Das Microcode band ist über die die Entsorgung betreibende Firma oder Organisation zu beziehen. Hilfsweise denkbar wäre auch ein Codeband für Scannersysteme.
- b) Der Verpackungshersteller kauft vom Entsorger den Codeträger, bringt ihn an den Verpackungen an, liefert an die Getränkeindustrie und berechnet die von ihm verauslagten Pfand- und Entsorgungskosten mit.
- c) Die Getränkeindustrie liefert an den Handel und berechnet die Kosten mit.
- d) Der Handel verkauft an den Endabnehmer, dieser bezahlt mit dem Produkt die Kosten.
- e) Der vom Entsorger gekaufte Codeträger kann auch auf bereits hergestellte und im Handel befindliche Verpackung aufgeklebt werden. Damit wäre eine reibungslose Einführung von Tag X an gewährleistet.
- f) Der Endabnehmer entsorgt die Einwegverpackung in spezielle Pfandrückgabecontainer, die vom Entsorger, wie z.B. Dualsystem oder einer anderen Organisation oder Firma aufgestellt wurden. Vorzugsweise sollten die Container da stehen, wo heute schon die Glas-, Papier- und Kleidercontainer stehen. Möglich wären auch Wertstoffhöfe. Die Container sind eine Sonderanfertigung und mit einem innen angebauten Rücknahmeautomaten (wie es diese bereits vereinzelt in Filialen gibt) versehen. Die Einwegverpackungen werden einzeln eingeworfen, vom Gerät erkannt und vereinnahmt. Der Entsorger erhält pro Behälter einen Betrag von EUR 0,20 sofort automatisch ausbezahlt. Es werden nur 20 Cent Stücke ausgegeben. Der Geldautomat hat eine Sicherheitsstufe und könnte z.B. 2.500 Stück 20 Cent Münzen fassen. Die Geräte sind beheizt und leicht austauschbar.
- g) Der Entsorger, z.B. Duale System oder die neue Organisation, läßt diese Rücknahmecontainer herstellen.
- h) Die Kosten wären überschaubar. Bei angenommenen 15 Milliarden Verpackungsein heiten würde das Duale System bei angenommenen 3,5 Cent ca. 525 Mio. EUR Bruttoerlös erzielen. Dazu kämen Erlöse aus nicht zurückgegebenen Verpackungseinheiten, die selbst bei nur angenommenen 5 % aus 15 Milliarden x 23,5 Cent = 176 Mio. EUR betragen würden. Die Umlaufzeit von Geldeinnahme bis Auszahlung wird auch 3–5 Monate betragen, so daß aus dieser Liquidität von zusätzlichen ca. 1.175 Mio. EUR die erforderliche Investition finanziert werden könnte.
- i) Unter der Annahme, daß für 2.500 Bürger ein Container sowie ein Tauschcontainer benötigt wird, müßten 68.000 Container angeschafft werden. Wenn ein Container mit Rücknahmeautomaten im freien Wettbewerb ca. 5.000 EUR bis 7.500 EUR kosten würde müßten zwischen 340 Mio. EUR bis 519 Mio. EUR investiert werden.
- Die im Rahmen der Erfindung verwendete Pfandcodierung der Einwegverpackung kann technisch auf verschiedene Weise realisiert werden, z.B. in Form eines optisch ablesbaren aufgedruckten Balkencode oder in Form eines magnetisch ablesbaren Magnetstreifencodes oder in Form eines mit dem Verpackungsbehälter integrierten Mikrochips mit gespeichertem Code, der berührungsfrei elektronisch lesbar ist. Vorzugsweise ist die Codierung derart realisiert, daß sie gelöscht bzw. entwertet werden kann. Das mit dem Entsorgungsbehälter kombinierte Lesegerät führt dann gleichzeitig mit dem Lesevorgang eine Löschung oder eine entwertende Veränderung der Codierung aus, z.B. mittels eines Magnetfeldes im Fall einer Magnetcodierung oder mittels berührungsfreier elektronischer Datenveränderung im Falle eines Mikrochips. Hierdurch kann einem Mißbrauch durch mehrmaligen Einwurf der selben Einwegverpackung vorgebeugt werden.
- Die Anbringung der Codierung an der Einwegverpackung kann im Prinzip auf jeder Stufe der Herstellungs- Vertriebskette erfolgen, also beim Hersteller der Einwegverpackung oder beim Abfüller oder beim Groß- oder Einzelhandel. Aus Gründen der technischen und verwaltungsmäßigen Vereinfachung und zur Vorbeugung gegen Mißbrauch und Betrug ist zu bevorzugen, daß die Codierung bei der Herstellung der Einwegverpackung an dieser unlösbar angebracht wird. In diesem Fall ist der Verpackungshersteller auch für die Abführung der Pfandgebühr an die die Entsorgungsbehälter und Geldautomaten betreibende Organisation verantwortlich.
- Der Entsorgungsbehälter weist vorzugsweise die folgenden Besonderheiten auf: Es ist eine relativ enge Einschub- oder Einwurföffnung vorgesehen, in deren Bereich das Lesegerät angeordnet ist, so daß es die Pfandcodierung an der Einwegverpackung lesen kann. Anschließend an die Einwurf- oder Einschuböffnung gelangt die Verpackung in eine Schleuse oder eine Auffangmulde, der ein Schieber zugeordnet ist, welcher die jeweilige Verpakkung aktiv und zwangsweise in den Behälter einschiebt und zwar derart, daß das gesamte Behältervolumen möglichst gleichmäßig ausgenutzt wird. Ferner ist vorzugsweise ein Zählwerk vorgesehen, welches die eingebrachten Verpackungen zählt und die Einwurföffnung sperrt, wenn die der maximalen Aufnahmekapazität des Behälters entsprechende Anzahl von Verpackungen eingeworfen worden ist. Die an dem Behälter vorgesehenen Einrichtungen Einwurfautomatik, Lesegerät und Münzrückgabeautomat sind vorzugsweise mit einer elektrischen Heizvorrichtung mit Netzanschluß oder Batterie versehen, um ein Einfrieren zu verhindern.
Claims (9)
- System zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen umfassend: Einwegverpackungen mit maschinenlesbarer Pfandcodierung; mindestens einen Entsorgungsbehälter für leere Einwegverpackungen, der mit einem Lesegerät zum Lesen der Pfandcodierung ausgerüstet ist; und einen dem Entsorgungsbehälter zugeordneten, vom Lesegerät axigesteuerten Geldausgabeautomaten.
- System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfandcodierung maschinell löschbar oder entwertbar ist und daß das Lesegerät mit einer Einrichtung zum Löschen oder Entwerten der Pfandcodierung versehen ist.
- System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfandcodierung bei der Herstellung der Einwegverpackung mit dieser integriert ist.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfandcodierung eine magnetische Codierung ist.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfandcodierung in einem mit der Einwegverpackung integrierten, berührungsfrei elektronisch ablesbaren Mikrochip gespeichert ist.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Geldausgabeautomat zur Ausgabe von Münzen mit einheitlichem Nennwert, z.B. von 20 Cent Münzen, eingerichtet ist.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Entsorgungsbehälter mit einer netz- oder batteriebetriebenen Heizvorrichtung versehen ist.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Entsorgungsbehälter mit einer aktiven Einschiebevorrichtung für die Einwegverpakkungen versehen ist.
- System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Entsorgungsbehälter mit einem Zählwerk für eingebrachte Einwegverpackungen versehen ist, welches bei Erreichen eines vorgegebenen Zählwertes den Behälter für weiteren Einwurf sperrt.
Priority Applications (1)
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| DE20313617U DE20313617U1 (de) | 2003-09-02 | 2003-09-02 | System zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen |
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Publications (1)
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| DE20313617U1 true DE20313617U1 (de) | 2005-01-13 |
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Family Applications (1)
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| DE20313617U Expired - Lifetime DE20313617U1 (de) | 2003-09-02 | 2003-09-02 | System zum Entsorgen pfandpflichtiger Einwegverpackungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1752935A1 (de) * | 2005-07-30 | 2007-02-14 | Adaxys SA | Pfandetikett und Abgabestation für Pfandetiketten |
| CN109903453A (zh) * | 2019-01-15 | 2019-06-18 | 广州市格利网络技术有限公司 | 智能控制可循环使用容器流通的方法及装置 |
-
2003
- 2003-09-02 DE DE20313617U patent/DE20313617U1/de not_active Expired - Lifetime
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