DE10303041A1 - Einfaches Pfandrücknahmesystem für Einwegverpackungen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Pfandsystem für Produkte, insbesondere Einwegverpackungen. Zur Vermeidung von Betrug durch Mehrfachrückgaben wird erfindungsgemäß ein Verfahren mit den folgenden Verfahrensschritten vorgeschlagen: Versehen des Gegenstandes mit einer Sicherungskennzeichnung, Erkennen des Sicherungskennzeichens in einem einfachen Rücknahmesystem, irreversibles Verändern (Entwerten) des Sicherungskennzeichens und Erkennen des veränderten Sicherungskennzeichens.
Description
- Die Erfindung betrifft ein einfaches Pfandsystem für Produkte, insbesondere Einwegverpackungen, das ein Produkt ohne es zu zerstören zurücknehmen und entwerten kann. Das Pfandsystem ist für alle Arten von Produkten geeignet, beispielsweise für die Rücknahme von Batterien und Elektroschrott. Nachfolgende Ausführung werden anhand von Einwegverpackungen beschrieben.
- Seit dem 1. Januar 2003 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland vor, ein Pfand für Einwegverpackungen zu erheben. In den U.S.A und in anderen Ländern existieren Pfandsysteme für Einwegverpackungen wie Dosen oder PET-Flaschen bereits mehrere Jahre.
- Bei den bisherigen Pfandsysteme handelt es sich vornehmlich um Automaten, die die Verpackung nach Form, Gewicht und dem aufgebrachten EAN-Barcode als Pfandverpackung erkennen und nach der Rücknahme zerstören. Durch die Zerstörung wird ausgeschlossen, dass für eine Verpackung mehrfach Pfand ausgezahlt wird.
- Die Geräte befinden sich in der Regel innerhalb von Supermärkten und größeren Verkaufstellen. Der Kunde gibt die Verpackung in den Automaten ein. Daraufhin prüft der Automat den Pfandanspruch durch Vergleich der vorgenannten Kriterien mit einer im Automaten gespeicherten Tabelle. Stimmen Form und Gewicht zu dem erkannten Barcode wird die Verpackung eingezogen und durch Zerstörung entwertet. Der Kunde erhält einen Bon zur Verrechnung an der Kasse oder Bargeld.
- Die Kosten für derartige Automaten liegen bei EUR 10.000 bis EUR 20.000. Daher werden Einwegverpackungen an Kleinverkaufstellen wie Kiosken und Tankstellen ohne Prüfung manuell zurückgenommen und in Säcken gesammelt. Der Kiosk bringt diese Säcke zu zentralen Zählzentren. Die Verpackungen werden dort mit Automaten nach Stand der Technik überprüft und zerstört. Damit bleibt ein Risiko für diese Verkaufstellen, wenn sie Pfand für ungültige Verpackungen auszahlen, da ihnen das Zählzentrum dieses Pfand nicht ersetzt.
- Die Automaten sind üblicherweise für den Betrieb innerhalb von Geschäften ausgelegt. Außensysteme sind bisher nur mit erheblichen finanziellen und baulichem Aufwand realisierbar und daher im Markt kaum anzutreffen.
- Die Automaten sind durch einen komplexen mechanischen Aufbau gekennzeichnet. Dadurch sind regelmäßige Wartungen und Reinigungen unerlässlich.
- Aufgabe der nachstehenden Erfindung ist es, die Rücknahmesysteme erheblich zu vereinfachen und zu verbilligen, damit zukünftig auch kleine Verkaufstellen mit Rücknahmesystemen arbeiten können, die den Pfandanspruch direkt prüfen. Die Erfindung reduziert die Kosten eines Rücknahmesystems auf ein zehntel herkömmlicher Automaten. Zudem entfallen Personalkosten für die manuelle Annahme und den Transport zum Zählzentrum. Durch die direkte Prüfung entfällt ferner auch das Abrechnungsrisiko.
- Die Vereinfachung wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst, das die folgenden Verfahrenschritte aufweist: Bei der Herstellung wird auf die Verpackung ein neuartiges, entwertbares Sicherungskennzeichen aufgebracht. Dieses Sicherungskennzeichen hat die Eigenschaft, dass es durch ein Rücknahmesystem geprüft, anschließend irreversibel entwertet und letztlich die erfolgte Entwertung überprüft werden kann. Damit kann auf ein aufwendiges Zerstören der Verpackung verzichtet werden. Anstelle der Zerstörung der Verpackung tritt das Entwerten des Sicherungskennzeichens.
- Ein einfaches Sicherungskennzeichen kann ein Symbol sein, dass nach Prüfung auf Unversehrtheit mit Farbe sichtbar überdeckt wird. Die Überdeckung ist nicht mehr entfernbar.
- Veränderungen des Sicherungskennzeichens durch mechanische Einwirkungen sind ebenfalls nutzbar. Eine einfache mechanische Einwirkung ist das Zerkratzen und damit Zerstören des Sicherungskennzeichens.
- Das Sicherungskennzeichen kann aber auch ein thermochromatisches Material sein, das durch Erhitzen einen nicht mehr umkehrbaren Farbumschlag erzeugt. Solche Materialien sind als Stand der Technik aus anderen technischen Bereichen bekannt.
- Vorteilhaft sind berührungslose Verfahren, die das Sicherungskennzeichen ohne direkten Kontakt entwerten. Beispielsweise kann die Sicherungskennzeichnung auf metallischen Materialien oder organischen Verbindungen basieren, die über magnetische und/oder elektrische Felder irreversibel verändert werden können.
- Besonders vorteilhafte Ausführungen nutzen Materialien, die im Produktionsprozess im Direktdruck auf die Verpackungen aufgebracht werden.
- Durch die Nutzung eines entwertbaren Sicherungskennzeichens können die Rücknahmesysteme einfach ausgeführt werden.
- So ist für Kleinstverkaufstellen ein mobiles Handgerät einsetzbar, das die Verpackungen sicher prüfen und entwerten kann. Die Verkaufstelle stellt dabei die Rücknahme der Verpackung sicher. Im Gegensatz zur heutigen manuellen Rücknahme besitzen die Verpackungen nach der Entwertung mit dem Handgerät keinen Pfandwert mehr. Die Verpackungen können in einfachen Behältern gesammelt und ohne besondere Überwachung zur Entsorgung bereitgestellt werden. Ein Zähler im Handgerät speichert die Anzahl der zurückgenommenen Verpackungen. Die Anzahl wird regelmäßig an eine zentrale Clearingstelle übermittelt. Auf Basis des Zählerstands erstattet die zentrale Clearingstelle der Verkaufstelle das ausgezahlte Pfand.
- Für größere Verkaufstellen sind stationäre Rücknahmesysteme vorgesehen, die beispielsweise auf den Parkplätzen aufgestellt werden können. In einer vorteilhaften Ausführung bestehen die Rücknahmesysteme aus einer Erkennungssystem für die Prüfung und Entwertung des Sicherungskennzeichens und einem Steuersystem mit Mitteln für die Bedienerführung und eine Geldauszahlung an den Verbraucher.
- Vorzugsweise basiert ein Pfandsystem auf bestehenden Behältern, die um die Rücknahmesysteme erweitert werden. Die Behälter können einfache Säcke, Mülltonnen (1201, 2401 etc.), vorzugsweise auch Altglas- oder Depotcontainer und sonstige in der Entsorgung eingesetzte Behälter sein. Sie alle sind bereits heute für eine schnelle Leerung standardisiert. Entsprechende Entsorgungsfahrzeuge können sie einfach und preiswert leeren.
- Mit dem Verzicht auf Zerstörung entsteht auch erstmalig ein neues Betrugsszenario: Verbraucher könnten sich das Pfand für noch verschlossene, volle Produkte auszahlen lassen. Die Entwertung wäre erfolgreich, aber die gesetzliche Vorgabe ausgehöhlt: Der Verbraucher könnte anschließend die volle Verpackung ohne Pfand mitnehmen.
- Die Erfindung sieht daher optional vor, die Auszahlung des Pfands an den tatsächlich erfolgten Einwurf der Verpackung in einen gegen unbefugtes Entnehmen gesicherten Behälter zu koppeln. Erfindungsgemäß können hierzu Lichtschranken oder Kamerasysteme den Einwurf einer Verpackung überprüfen. Alternativ kann eine akustische Einwurfkontrolle oder ein mechanischer Schalter abgefragt werden.
- Eine weiter vereinfachte Ausführung der erfindungsgemäßen Rücknahmesysteme überlässt dem Verbraucher das Ausrichten der Verpackung vor dem Erkennungssystem: Wie bei einer modernen Scannerkasse wird das Produkt vom Bediener zum Lesegerät ausgerichtet. Aufwendige mechanische Konstruktionen zur Positionierung der Verpackung entfallen dadurch.
- Die für eine ordnungsgemäße Verwertung der Rohstoffe notwendige Vorsortierung der Materialien wird erfindungsgemäß ebenfalls vom Verbraucher vorgenommen. An die Stelle aufwendiger automatischer Materialerkennungen treten mehrere nebeneinander aufgestellte Rücknahmesysteme; unterschiedliche für die verschiedenen Materialarten. Dieses Verfahren wird bereits heute an den nach Farben getrennten Altglascontainern erfolgreich praktiziert und vom Verbraucher angenommen.
- Mit mehreren Erkennungssystemen in einem Rücknahmesystem kann die Ausrichtung für den Verbraucher vereinfacht werden; die Verpackung wird von mehreren Seiten gleichzeitig auf das Sicherheitskennzeichen hin untersucht. Gleichzeitig können Zusatzinformationen wie der EAN-Code oder Form der Verpackung vom Erkennungssystem miterfasst und für das Clearing herangezogen werden.
- Mit einer derart vereinfachten Rücknahmetechnik ist es nunmehr auch möglich, einen robusten Außenbetrieb sicherzustellen.
- Beispielsweise können Altglascontainer einfach aufgerüstet werden, so dass sie zukünftig sowohl die Annahme bepfandeter als auch nicht bepfandeter Verpackungen ermöglichen. Der Verbraucher kann – im Gegensatz zur heutigen Pfandabwicklung – alle Verpackungen bequem an einer Stelle zurückgeben. Er ist dabei nicht an die Öffnungszeiten der Verkaufstellen gebunden.
- Entscheidend für die von der Verkaufstelle unabhängige Rücknahme ist das Abwickeln der Rückzahlung der Pfandgelder an den Verbraucher. Eine Auszahlung von Bargeld an Außensystemen ist aus Sicherheitsgründen nicht praktikabel.
- Die Erfindung sieht daher für Außensysteme optional eine bargeldlose Pfandauszahlung vor. Der Verbraucher identifiziert sich dazu mit einer Karte, beispielsweise seiner Geld- oder EC-Karte. Das System prüft die Identifikation auf Gültigkeit und ermittelt eine zu der Karte zugeordnete Kontoverbindung. Für die zurückgegeben Verpackungen verbucht das System eine Gutschrift zugunsten der mit der Karte identifizierten Kontoverbindung.
- Dies erfolgt über eine Online-Verbindung zu einer dem Rücknahmesystem zugeordneten Abrechnungsstelle. Diese sammelt und verbucht mehrere Rückgaben in einer Sammelüberweisung oder autorisiert das Aufladen einer Geldkarte mit dem Pfandbetrag.
- Alternativ dazu kann das Rücknahmesystem auch Buchungsdatensätze offline speichern. Diese werden dann regelmäßig ausgelesen und an die Abrechnungsstelle zur Auszahlung an den Verbraucher übermittelt.
- Um eine Manipulation des Rücknahmesystems zu erschweren, wird die Erkennungseinheit nach außen abgesichert. Damit wird verhindert, dass durch Manipulationen am Rücknahmesystem Pfand für nicht tatsächlich zurückgegebene Verpackungen ausgezahlt wird. Die Schritte Erkennung, irreversible Entwertung und erneute Erkennung können dazu als untrennbare Schritte von einem geschlossenem System durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Sicherheitsprüfung fließt intern in einen Zählerstand ein und kann mit Hilfe von Verschlüsselungsverfahren gegen ein späteres Verfälschen gesichert werden. Der Zählerstand wird regelmäßig an eine zentrale Clearingstelle übermittelt und kann dort auf Authentizität überprüft werden. Auf Basis dieser Zählerstände erfolgt sowohl eine Mengenberechnung als auch das Pfandclearing zwischen den unterschiedlichen Verkaufstellen bzw. zwischen den Abrechungsstellen und der zentralen Clearingstelle.
Claims (28)
- Pfandsystem zur Annahme von mit Sicherungskennzeichen versehenen Produkten, dadurch gekennzeich net, dass die Rücknahme nur dann erfolgt, wenn das Sicherungskennzeichen erstens erkannt, zweitens irreversibel verändert und drittens als verändert erneut erkannt wird.
- Pfandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung des Sicherungskennzeichens durch Überdecken des Sicherungskennzeichens mit einer Markierung erfolgt.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung des Sicherungskennzeichens berührungslos erfolgt.
- Pfandsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung des Sicherungskennzeichens durch Aussendung eines elektrischen und/oder magnetischen Feldes erfolgt.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 oder 3, dadurch ge kennzeichnet, dass die Veränderung des Sicherungskennzeichens durch Erwärmen oder Abkühlen erfolgt.
- Pfandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung des Sicherungskennzeichen durch mechanische Einwirkung erfolgt.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 bis 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Auszahlung des Pfandbetrags an den Einwurf der Einwegverpackung in ein Behältnis gebunden ist.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erkennungssystem optional Zusatzinformationen wie EAN-Code und/oder Form der Verpackung erkennt.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Einwurf der Produkte in einen handelsüblichen Altglascontainer erfolgt.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einwurf der Produkte festgestellt wird.
- Pfandsystem nach einem der Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rücknahmesysteme gegen unbefugtes Entnehmen der Produkte gesichert sind.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbraucher die Produkte zur Erkennung im System ausrichtet.
- Pfandsystem nach Anspruch 1 bis 12, dadurch ge kennzeichnet, dass das System das Sicherungskennzeichen durch mehrere angebrachte Erkennungssysteme detektiert.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem System standardisierte Behälter nachgerüstet werden können.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbraucher sich mit einer Karte identifiziert.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikation des Verbrauchers geprüft wird.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfandbetrag dem Kunden bargeldlos gutgeschrieben wird.
- Pfandsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die der Pfandbetrag mit Hilfe einer Onlineverbindung zu einem Abrechnungssystem verbucht wird.
- Pfandsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichet, dass der Pfandbetrag mit Hilfe von Buchungsdatensätzen zwischengespeichert und regelmäßig an eine Abrechungszentrale übermittelt werden.
- Pfandsystem für Einwegverpackungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das ein Zähler die Anzahl der im Behälter befindlichen Produkte manipulationssicher speichert.
- Pfandsystem für Einwegverpackungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich net, dass der Zählerstand regelmäßig an eine zentrale Clearingstelle gemeldet wird.
- Pfandsystem für Einwergverpackungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leerung des Behälters vom Pfandsystem erkannt wird.
- Pfandsystem für Einwergverpackungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leerung des Behälters mit herkömmlichen Entsorgungsfahrzeugen erfolgen kann.
- Pfandsystem für Einwergverpackungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leerung des Behälters vom Pfandsystem erkannt wird.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Prüfung des Sicherungskennzeichens notwendigen Schritte von einer gegen Manipulation geschützten Einheit durchgeführt werden.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Einheit zur Prüfung des Sicherungskennzeichens ihre Ergebnisse mittels Verschlüsselungseinrichtungen gegen nachträgliche Veränderung sichert.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System als Handgerät ohne Behälter ausgeführt ist.
- Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbraucher die Produkte nach Materialart sortiert und in unterschiedliche Behälter einwirft.
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Cited By (4)
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|---|---|---|---|---|
| EP1699020A1 (de) * | 2004-12-28 | 2006-09-06 | Johnannes Uphoff | Verpackungsrücknahmevorrichtung und-system |
| EP1953674A1 (de) * | 2007-01-29 | 2008-08-06 | Datalogic S.P.A. | Identifizierungsgerät |
| EP1861834A4 (de) * | 2005-03-10 | 2010-05-05 | Telepant Ehf | Verfahren zum umwandeln eines pfandwerts von recycling-leergütern in ein bezahlungsmittel bei einem dienstleistungs- und/oder warenlieferanten und vorrichtung zur verwendung bei der ausübung des verfahrens |
| CN112381554A (zh) * | 2020-11-30 | 2021-02-19 | 北京盈创高科新技术发展有限公司 | 标准包装物追溯码生成系统及方法 |
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2003
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