DE20313580U1 - Einbeiniger Ständer und Fahrrad mit einem solchen Ständer - Google Patents
Einbeiniger Ständer und Fahrrad mit einem solchen StänderInfo
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Description
Speedliner Deutschland GmbH. Josephinenstr. 22. 44807 Bochum
Einbeiniger Ständer und Fahrrad mit einem solchen Ständer
Einbeiniger Ständer und Fahrrad mit einem solchen Ständer
Die Erfindung betrifft einen einbeinigen Ständer, der an dem Rahmen eines Fahrrads angebracht ist gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 1 sowie ein Fahrrad mit einem solchen Ständer gemäß den Merkmalen des Schutzanspruchs 15.
Fahrradständer sind in unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. Neben Zwei-Bein-Ständern sind einbeinige Ständer oder sogenannten Seitenständer als Hinterbauständer und Mittelbauständer, die im Bereich des Hinterrads oder im Bereich des Tretlagers befestigt sind bekannt. Es zählen auch Seitenständer zum Stand der Technik, die im Bereich der Gabel des Vorderrads befestigt werden. Bei schwer beladenen Fahrrädern, insbesondere bei Fahrrädern mit Frontgepäckträgern ist die Verwendung eines einbeinigen Hinterbau- oder Mittelbauständers problematisch. Wenn beispielsweise lediglich der
Commerzbank AG Bochum, 5<S>nfo-Nr. 3 ^4^82 (BL"2 430 400 36^ ■ '
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Frontgepäckträger eine Last trägt und ein Fahrrad auf dem Seitenständer in Mittelbauweise abgestützt wird, kann es vorkommen, dass das Hinterrad des Fahrrads durch die hohe Frontlast angehoben wird. Das Fahrrad kippt zwangsläufig um. Folglich kann ein derart beladenes Fahrrad nicht mit der notwendigen Standsicherheit auf einem solchen Mittelbauständer abgestützt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen einbeinigen Ständer für ein Fahrrad aufzuzeigen, mit welchem es möglich ist, das Fahrrad auch bei ungleichmäßiger Lastverteilung, insbesondere bei erhöhten Lasten im Bereich eines Vorderradgepäckträgers umfallsicher abzustellen, ohne dass die Funktionsweise des Fahrrads durch den Ständer beeinträchtigt wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein mit einem einbeinigen Ständer versehenes Fahrrad aufzuzeigen, dass auch bei ungleichmäßiger Beladung, insbesondere im Bereich des Vorderrades umfallsicher ist.
Die erste Aufgabe ist bei einem einbeinigen Ständer gemäß den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Grundplatte des Ständers an einem sich zwischen einem Tretlager und einem Lenkerstangenlager des Fahrrads erstreckenden Unterrohr befestigt ist. Diese Anordnung des Ständers bzw. des Abstützpunkts des Standbeins ist von entscheidender Bedeutung für die Kippsicherheit des Fahrrades. Ein mit einem solchen einbeinigen Ständer ausgerüstetes Fahrrad besitzt drei Abstützpunkte, die zum einen durch die beiden Räder und zum anderen durch den einbeinigen Ständer gegeben sind. Die drei Abstützpunkte beschreiben ein Dreieck, innerhalb dessen der Gesamtschwerpunkt des Fahrrads liegen muss, um Standsicherheit bzw. Umfallsicherheit zu gewährleisten. Je größer dieses Dreieck ist, desto eher kann Standsicherheit des Fahrrades gewährleistet werden. Der Abstand der Abstützpunkte der Räder ist durch den Radstand vorgegeben, so dass dem Abstützpunkt des Standbeins besondere Bedeutung zukommt. Da sich bei beladenen Fahrrädern der Gesamtschwerpunkt nach oben verlagert, d.h. in Richtung des Höhenniveaus eines vorderen bzw. hinteren Gepäckträgers,
wandert der Gesamtschwerpunkt bei einem seitlich geneigt abgestellten Fahrrad stärker nach außen, als bei einem unbeladenen Fahrrad. Der einbeinige Ständer muss daher eine gewisse Mindestlänge besitzen, um eine hinreichende seitliche Auslenkung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei Fahrrädern mit Vorderradträgern der Abstützpunkt des Standbeins möglichst weit vorne liegt, d.h. möglichst in der Nähe des Schwerpunktes der Vorderradgepäckträgerlast. Nur dadurch ist sichergestellt, dass das Hinterrad nicht durch die Last über die Verbindungslinie zwischen den Abstützpunkten des Vorderrads und des Standbeins gehebelt und angehoben wird.
Da zwischen dem Unterrohr und dem Vorderrad nur ein sehr begrenzter Bauraum zur Verfügung steht, der zudem durch die rotierenden Tretkurbeln eingeengt wird, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Standbein in zwei schwenkbeweglich miteinander verbundene Längenabschnitte gegliedert ist, die zwangläufig zueinander geführt sind. Das Standbein ist durch die Zwangläufigkeit in definierter Weise faltbar und beansprucht in der eingeklappten Position sehr wenig Bauraum, wohingegen in der ausgeklappten Position eine hinreichende Länge des Standbeins sowie eine optimale Positionierung des Abstützpunktes gewährleistet ist. Für die einwandfreie Funktionsweise des erfindungsgemäßen Ständers ist eine Zwangläufigkeit zwischen der Führungsstrebe und der Fußstrebe erforderlich. Die Zwangläufigkeit kann durch Formschlusselemente wie z.B. ineinandergreifende Zahnräder im Bereich des Schwenklagers gegeben sein. Wenn die derart über eine Verzahnung miteinander in Verbindung stehende Führungsstrebe und Fußstrebe eingeschwenkt werden, nimmt das Standbein in der eingeklappten Position eine fest definierte Lage ein, ohne während der Fahrt zu klappern oder frei pendelnd herabzuhängen.
In vorteilhafter Weise kann der Zwanglauf durch eine zusätzliche untere Führungsstrebe realisiert sein, die unter Ausbildung eines Gelenkvierecks einerseits mit der Grundplatte und andererseits mit der Fußstrebe schwenkbe-
weglich verbunden ist. Ein solches zwangläufiges Gelenkviereck besteht aus der Grundplatte, der oberen und unteren Führungsstrebe sowie der Fußstrebe. Die Grundplatte dient als feststehendes Gestell für die obere und untere Führungsstrebe. Die Führungsstreben fungieren als Doppelschwingen zwischen der Grundplatte und der Fußstrebe.
In der Ausführungsform des Schutzanspruchs 3 ist vorgesehen, dass die Führungsstreben an einem Lagerabschnitt der Fußstrebe angelenkt sind. Zusätzlich ist zwischen dem Lagerabschnitt und der Grundplatte ein Zugmittel, insbesondere in Form einer Feder angeordnet. Das Zugmittel übt eine Federkraft aus, die sowohl den Einklappvorgang als auch den Ausklappvorgang des Standbeins unterstützt. Zusätzlich wird durch das Zugmittel die Fußstrebe sowohl in der eingeklappten Position als auch in der ausgeklappten Position gehalten. Dies wird dadurch erreicht, dass die obere Führungsstrebe beim Ein- und Ausklappen eine Totlage durchläuft, so dass das Standbein sowohl in der eingeklappten als auch in der ausgeklappten Position gehalten werden kann. Selbstverständlich können im Rahmen der Erfindung auch mehrere Zugmittel vorgesehen sein, die parallel wirken und eine gleichgerichtete Federkraft erzeugen. Grundsätzlich können aber auch mehrere Zugmittel mit voneinander abweichenden Kraftvektoren zum Einsatz kommen.
In vorteilhafter Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass der Lagerabschnitt in der eingeklappten Position räumlich nach oben und das freie Ende der Fußstrebe nach unten weist (Schutzanspruch 4). Diese Anordnung ist günstig, weil zum Ausklappen des Standbeins lediglich von oben Druck auf den Lagerabschnitt ausgeübt werden muss. Dieser Druck kann beispielsweise mit dem Fuß ausgeübt werden.
Gegenstand des Schutzanspruchs 5, dass die Fußstrebe in eingeklappter Position parallel zu der Grundplatte ausgerichtet ist. Der Begriff parallel ist hier als Parallelität der Mittellängsachsen der Fußstrebe und der Grundplatte zu verstehen. Bei dieser Anordnung ist der benötigte Bauraum für den Ständer im
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eingeklappten Zustand minimal. Durch eine geeignete konstruktive Ausführung des kinematischen Systems kann diese Konfiguration erzielt werden.
Im Rahmen des Schutzanspruchs 6 ist vorgesehen, dass an dem Lagerabschnitt Betätigungsmittel zum Ausklappen des Standbeins vorgesehen sind. Diese Betätigungsmittel können separat an dem Lagerabschnitt angebrachte Vorsprünge oder Nasen sein, die sicherstellen, dass eine hinreichende Angriffsfläche zur Betätigung des Ständers vorhanden ist. Im Rahmen der Erfindung ist es allerdings auch möglich, dass das Betätigungsmittel eine geeignete Konturierung oder Profilierung des Lagerabschnitts, insbesondere im Bereich seines in eingeklappter Position nach oben weisenden Endes ist.
Vorteilhafterweise ist der Lagerabschnitt gabelförmig konfiguriert, wobei die Enden der Führungsstreben zwischen Schenkelplatten des Lagerabschnitts fassen (Schutzanspruch 7). Diese Anordnung hat den Vorteil, dass die Schwenklager der Führungsstreben Bauraum sparend zwischen den Schenkelplatten angeordnet sind.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist die Grundplatte im Querschnitt U-förmig konfiguriert, wobei die Enden der Führungsstreben zwischen die Schenkelplatten der Grundplatte fassen (Schutzanspruch 8). Auch diese Anordnung dient zur möglichst Bauraum sparenden Eingliederung der Führungsstreben zwischen Grundplatte und Fußstrebe. Durch die U-förmige Konfiguration der Grundplatte bzw. gabelförmige Konfiguration des Lagerabschnitts ist es möglich, dass die Führungsstreben in der eingeklappten Position zumindest jeweils teilweise zwischen die Schenkelplatten der Grundplatte und/oder des Lagerabschnitts greifen (Schutzanspruch 9). In der konstruktiven Ausführung des Schutzanspruchs 10 ist vorgesehen, dass das Schwenklager zwischen der oberen Führungsstrebe und dem Lagerabschnitt in der ausgeklappten Position als Anschlag für die untere Führungsstrebe dient. Es entfallen zusätzliche Anschlagmittel an dem Lagerabschnitt. Dadurch ist der
erfindungsgemäße einbeinige Ständer besonders leicht und zudem aus wenigen Bauteilen herstellbar.
Die Einstellbarkeit des Ständers wird dadurch verbessert, dass zwischen zwei Elementen des Gelenkvierecks ein verstellbares Anschlagmittel vorgesehen ist (Schutzanspruch 11). Grundsätzlich kann das Anschlagmittel zwischen beliebigen Elementen des Gelenkvierecks angeordnet sein, um die Schwenkbewegung des Gelenkvierecks zu begrenzen. Als vorteilhaft wird es angesehen, wenn das verstellbare Anschlagmittel zwischen der unteren Führungsstrebe und dem Lagerabschnitt angeordnet ist (Schutzanspruch 12). Das verstellbare Anschlagmittel ist insbesondere eine Stellschraube. Diese kann eine Gewindebohrung in der unteren Führungsstrebe durchsetzen. Damit das Anschlagmittel nicht zu einer ungleichmäßigen Belastung der Ständerstruktur führt, ist es zweckmäßig, das Anschlagmittel und das korrespondierende Widerlager möglichst mittig zwischen der unteren Führungsstrebe und dem Lagerabschnitt anzuordnen. Sofern der Lagerabschnitt gabelförmig ausgebildet ist, bietet sich als Widerlager für das Anschlagmittel das Schwenklager der oberen Führungsstrebe an dem Lagerabschnitt an. D.h. das Anschlagmittel stützt sich nicht unmittelbar an dem Lagerabschnitt ab, sondern unter Zwischenschaltung des Schwenklagers der oberen Führungsstrebe.
Da das Anschlagmittel in den Innenraum des Gelenkvierecks vorstehen kann, ist nach Schutzanspruch 13 vorgesehen, dass in der oberen Führungsstrebe ein Durchbruch zur Aufnahme des Anschlagmittels in der eingeklappten Position vorgesehen ist. D.h. das Anschlagmittel, insbesondere in Form einer Stellschraube kann in diesen Durchbruch der oberen Führungsschiene eingreifen und diesen sogar durchsetzen, ohne dass sich in Abhängigkeit von unterschiedlichen Anschlagmitteleinstellungen der benötigte Bauraum des Ständers in der eingeklappten Position verändern würde. Durch die gabelförmige Konfiguration des Lagerabschnitts kann der Kopf der Stellschraube den Lagerabschnitt platzsparend durchsetzen.
Optional kann am freien Ende der Fußstrebe ein gegenüber der Fußstrebe beweglicher Stützfuß angebracht sein. Die Beweglichkeit des Stützfußes ermöglicht eine Anpassung des freien Endes des Standbeins an die Stellfläche. Eine vergrößerte Abstützfläche verhindert ein Einsacken des Standbeins bei weichen Stellflächen. Die Beweglichkeit des Stützfußes kann durch eine einzige Schwenkachse gegeben sein, d.h. es besteht eine Gelenkverbindung mit dem Freiheitsgrad 1. Prinzipiell ist es auch möglich, ein Kugelgelenk zwischen dem Stützfuß und dem freien Ende der Fußstrebe vorzusehen, um eine noch bessere Anpassung des Ständers an die jeweilige Stellfläche zu ermöglichen.
Gegenstand der Erfindung ist des Weiteren ein Fahrrad mit einem einbeinigen Ständer, wie er vorangehend beschrieben worden ist (Schutzanspruch 15). Der einbeinige Ständer kann an dem sich zwischen Tretlager und Lenkstangenlager erstreckenden Unterrohr unmittelbar befestigt sein. Es ist aber auch denkbar, dass der Ständer an einem zu dem Vorderrad weisenden Bügel des Unterrohrs befestigt ist. Dieser Bügel ermöglicht eine Verlagerung des Ständers in Richtung zum Vorderrad und damit eine noch weitergehende Annäherung des Abstützpunktes in Richtung zum Vorderrad. In jedem Fall befindet sich der Abstützpunkt des Ständers bei einem von der Seite betrachteten Fahrrad zwischen dem Vorderrad und dem Tretlager.
Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Zweirads ist, dass die Tretkurbel in der ausgeklappten Position des Ständers freigängig ist, so dass der Ständer bereits während der Fahrt ausgeklappt werden kann. Das bedeutet aber auch, dass der Abstützpunkt in einem Abstand von der Tretlagerachse angeordnet ist, der größer ist als die Länge einer Tretkurbel. Zudem ist vorgesehen, dass das Vorderrad in der ausgeklappten Position des Ständers freigängig ist (Schutzanspruch 18). Dieser Aspekt ist ebenfalls von Bedeutung, wenn der Ständer während der Fahrt ausgeklappt werden soll.
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Als besonders günstig wird es angesehen, wenn der Abstützpunkt möglichst weit im vorderen Bereich des Fahrrads liegt. Nach Anspruch 15 schneidet eine durch den Abstützpunkt der Fußstrebe verlaufende Querebene des Zweirads das Unterrohr in seinem dem Lenkerstangenlager benachbarten vorderen Drittel, d.h. der Abstützpunkt befindet sich in deutlichem Abstand vom Tretlager.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 ein Fahrrad mit dem erfindungsgemäßen Ständer in der rückwärtigen Ansicht;
Figur 2 das Fahrrad der Figur 1 in der Seitenansicht;
Figur 3 einen vergrößerten Teilausschnitt der Figur 2 und
Figur 3 einen vergrößerten Teilausschnitt der Figur 2 und
Figuren
4 und 5 den Ständer in der Seitenansicht, einmal in ausgeklappter Position und einmal in zusammengeklappter Position.
Die Figuren 1 und 2 zeigen ein Fahrrad 1 mit einem einbeinigen Ständer 2 in einer Parkstellung. Der Ständer 2 besitzt ein ein- und ausklappbares Standbein 3. Das Standbein 3 besteht im wesentlichen aus drei Komponenten: einer Fußstrebe 4, die an ihrem freien Ende 5 einen beweglich befestigten Stützfuß 6 aufweist, einer oberen Führungsstrebe 7 und einer unteren Führungsstrebe 8. Die Führungsstreben 7, 8 sind schwenkbeweglich mit einer im Querschnitt U-förmig konfigurierten Grundplatte 9 verbunden. Die Grundplatte 9 ist klemmend an einem Bügel 10 befestigt. Der Bügel 10 ist unterhalb des sich zwischen dem Tretlager 11 und dem Lenkstangenlager 12 erstreckenden Unterrohrs 13 angeordnet und in seinem Verlauf im wesentlichen U-förmig. Ein unterer Schenkel 14 des Bügels 10 weist von dem Tretlager 11 ausgehend nach vorn, während ein oberer Schenkel 15 in das Unterrohr 13 mündet. Der obere Schenkel 15 ist mit dem unteren Schenkel 14 über ein Stegrohr 16 verbunden.
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Das Stegrohr 16 ist entgegen der Fahrtrichtung geneigt positioniert. Der Neigungswinkel des Stegrohrs 16 entspricht im wesentlichen dem Neigungswinkel des Unterrohrs 13. Die Grundplatte 9 des Ständers 2 ist an diesem Stegrohr 16 befestigt und zwar in einer Weise, dass das Standbein 3 schräg nach links vorne ausschwenkbar ist.
Aus Figur 1 wird deutlich, dass der Abstützpunkt 17 der Fußstrebe 4 auf der Stellfläche 8 soweit außermittig des Fahrrads 1 angeordnet ist, dass eine Schwerachse S durch eine in einem vorderen oder hinteren Gepäckträger 19, 20 aufgenommenen Last 21 maximal in einem Querabstand A vom Aufstellpunkt 22 des Hinterrads 23 verläuft. Dabei ist der Querabstand A höchstens so groß wie der Querabstand des Abstützpunkts 17 von dem Hinterrad 23.
Aus Figur 2 ist erkennbar, dass der Abstützpunkt 17 der Fußstrebe 4 räumlich zwischen dem Vorderrad 24 und dem Tretlager 11 liegt. Bei dieser Ausführungsform würde eine durch den Abstützpunkt 17 verlaufende Querebene Q das Unterrohr 13 in seinem dem Lenkerstangenlager 12 benachbarten vorderen Drittel schneiden. Als Querebene im Sinne der Erfindung ist eine Ebene zu verstehen, die senkrecht zur Fahrzeugmittellängsebene verläuft.
Die nähere Funktionsweise des Ständers 2 wird nachfolgend anhand der Figuren 3 bis 5 erläutert. Aus Figur 3 ist erkennbar, dass die Führungsstreben 7, 8 in einen gabelförmig konfigurierten Lagerabschnitt 25 der Fußstrebe 4 greifen. Der Lagerabschnitt 25 besitzt zwei parallel zueinander verlaufende Schenkelplatten 26, die im Bereich der Schwenklager 27, 28 zwischen der oberen und unteren Führungsstrebe 7, 8 und dem Lagerabschnitt 25 miteinander verbunden sind.
Zur Gewichtseinsparung sind die obere und untere Führungsstrebe 7, 8 mit Langlöchern versehen. Die Führungsstreben 7, 8 greifen mit ihren der Grundplatte 9 zugewandten Enden zwischen zwei zueinander parallel verlaufende Schenkelplatten 29 der Grundplatte 9. Die möglichen Endlagen des Ständers 2
sind in der Figur 4 und in der Figur 5 dargestellt. Die Endlagen werden unter Einfluss einer Federkraft erreicht, die von einem Zugmittel 30 in Form einer Zugfeder aufgebracht wird. Das Zugmittel 30 ist mit seinem Ende im Bereich des Schwenklagers 27 an dem Lagerabschnitt 25 befestigt. Das andere Ende des Zugmittels 30 ist an einer Klemmbacke 31 fixiert. Die Klemmbacke 31 ist über mehrere Schrauben mit der Grundplatte 9 verschraubt und umschließt das Stegrohr 16 des Bügels 10 kraftschlüssig. Die Klemmbacke 31 sowie die Rückseite der Grundplatte 9 sind mit einer an den Querschnitt des Stegrohrs 16 angepassten Aussparung versehen. Durch die Klemmbacke 31 ist der Ständer 2 nachträglich an dem Fahrrad 1 montierbar sowie nachjustierbar. Ein problemloser Austausch des Ständers 2 ist möglich.
Aus Figur 4 ist erkennbar, dass die obere Führungsstrebe 7 und die Fußstrebe 4 im Winkel zueinander verlaufen, wobei das Schwenklager 27 von dem Zugmittel 30 in Richtung zum Grundkörper 9 gezogen wird. D.h. das Schwenklager 27 hat einen Totpunkt überschritten, der bei fluchtender Anordnung von oberer Führungsstrebe 7 und Fußstrebe 4 anzunehmen ist. Der Ständer 2 kann in der dargestellten Position nicht selbsttätig in die eingeklappte Position der Figur 5 zurückschwenken. Dies ist insbesondere dann nicht möglich, wenn der Ständer 2 die Last des aufgeständerten Fahrrads 1 tragen muss.
Über ein Anschlagmittel 32 in Form einer durch die untere Führungsstrebe 8 geschraubte Stellschraube ist die untere Führungsstrebe 8 an dem Schwenklager 27 abgestützt. Das ermöglicht eine stufenlose Justierung des Ständers 2. Ein Durchbruch 33 (Figur 3) ermöglicht das kompakte Zusammenklappen des Ständers 2, wie es in Figur 5 dargestellt ist. Der Durchbruch 33 in der oberen Führungsstrebe 7 ermöglicht das Eingreifen des Gewindeabschnitts des Anschlagmittels 32, wie es in Figur 5 zu erkennen ist. Gleichzeitig ermöglicht die gabelförmige Konfiguration des Lagerabschnitts 25, dass der Kopf 34 der Stellschraube 32 entsprechend zwischen die Schenkelplatten 26 fassen kann, so dass in der eingeklappten Position die Fußstrebe 4 parallel zur Grundplatte 9 positioniert und in dieser Position von dem Zugmitel 30 fixiert ist. Aus Figur 5
ist erkennbar, dass das obere Ende der Schenkelplatten 26 des Lagerabschnitts 25 mit einer mittleren Einkerbung versehen ist. Diese Einkerbung dient als Betätigungsmittel 35 in Form einer Profilierung. Der Fahrradfahrer kann mit dem Fuß auf das obere Ende bzw. das Betätigungsmittel 35 Druck ausgeüben, ohne dabei abzurutschen.
1 - Fahrrad
2- Ständer
3 - Standbein v. 2
4 - Fußstrebe v. 3
5 - freies Ende v. 4 6- Stützfuß v. 4
7 - obere Führungsstrebe v.
8 - untere Führungsstrebe v.
9 - Grundplatte v. 2 10- Bügel
11 - Tretlager v. 1
12- Lenkerstangenlager v. 1
13- Unterrohr v. 1
14 - unterer Schenkel v. 13
15 - oberer Schenkel v. 13
16 - Stegrohr zwischen 14 u.
17- Abstützpunkt v. 4
18- Stellfläche
19 - vorderer Gepäckträger
20 - hinterer Gepäckträger
21 - Last
22- Aufstellpunkt v. 23
23- Hinterrad
24 - Vorderrad
25 - Lagerabschnitt v. 4
26 - Schenkelplatten v. 4
27 - Schwenklager zwischen 7 u.
28 - Schwenklager zwischen 8 u.
29 - Schenkelplatten v. 9
30- Zugmittel 31 - Klemmbacke 32- Anschlagmittel 33 - Durchbruch in 34- Kopf v. 32 35 - Betätigungsmittel an
A- Querabstand Q- Querebene S - Schwerachse
Claims (19)
1. Einbeiniger Ständer der an dem Rahmen eines Fahrrads (1) angebracht ist und das Fahrrad (1) in einer Parkstellung gegenüber einer Stellfläche (18) abstützt, wobei ein Standbein (3) schwenkbeweglich an einer an dem Rahmen des Fahrrads (1) befestigten Grundplatte (9) gelagert ist und wobei dessen freies Ende (5) in Richtung zur Stellfläche (18) ausschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (9) an einem sich zwischen einem Tretlager (11) und einem Lenkerstangenlager (12) des Fahrrads (1) erstreckenden Unterrohr (13) befestigt ist, wobei das Standbein (3) eine an der Grundplatte (9) angelenkte obere Führungsstrebe (7) aufweist, die über ein Schwenklager (27) schwenkbeweglich mit einer Fußstrebe (4) verbunden ist, wobei die Bewegungsübertragung zwischen der oberen Führungsstrebe (7) und der Fußstrebe (4) zwangläufig ist.
2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwanglauf durch eine untere Führungsstrebe (8) gegeben ist, die unter Ausbildung eines Gelenkvierecks einerseits mit der Grundplatte (9) und andererseits mit der Fußstrebe (4) schwenkbeweglich verbunden ist.
3. Ständer nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsstreben (7, 8) an einem Lagerabschnitt (25) der Fußstrebe (4) angelenkt sind, wobei zwischen dem Lagerabschnitt (25) und der Grundplatte (9) ein Zugmittel (30) angeordnet ist, welches die Fußstrebe (4) sowohl in der eingeklappten Position als auch in der ausgeklappten Position jeweils unter Überwindung einer Totlage hält, wobei eine sowohl den Einklappvorgang als auch den Ausklappvorgang unterstützende Federkraft von dem Zugmittel (30) ausgeht.
4. Ständer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerabschnitt (25) in der eingeklappten Position nach oben und das freie Ende (5) der Fußstrebe (4) nach unten weist.
5. Ständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußstrebe (4) in eingeklappter Position parallel zu der Grundplatte (9) ausgerichtet ist.
6. Ständer nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Lagerabschnitt (25) Betätigungsmittel (35) zu Ausklappen des Standbeins (3) vorgesehen sind.
7. Ständer nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerabschnitt (25) gabelförmig konfiguriert ist, wobei die Enden der Führungsstreben (7, 8) zwischen Schenkelplatten (26) des Lagerabschnitts (25) fassen.
8. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (9) im Querschnitt U-förmig konfiguriert ist, wobei die Enden der Führungsstreben (7, 8) zwischen die Schenkelplatten (29) der Grundplatte (9) fassen.
9. Ständer nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsstreben (7, 8) in der eingeklappten Position zumindest jeweils teilweise zwischen den Schenkelplatten (26, 29) der Grundplatte (9) und/oder des Lagerabschnitts (25) liegen.
10. Ständer nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenklager (27) zwischen der oberen Führungsstrebe (4) und dem Lagerabschnitt (25) in der ausgeklappten Position als Anschlag für die untere Führungsstrebe (8) dient.
11. Ständer nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Elementen (7, 8, 9, 25) des Gelenkvierecks ein verstellbares Anschlagmittel (32) vorgesehen ist.
12. Ständer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das verstellbare Anschlagmittel (32) zwischen der unteren Führungsstrebe (4) und dem Lagerabschnitt (25) vorgesehen ist.
13. Ständer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der oberen Führungsstrebe (7) ein Durchbruch (33) zur Aufnahme des Anschlagmittels (32) in der eingeklappten Position vorgesehen ist.
14. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende (5) der Fußstrebe (4) ein gegenüber der Fußstrebe (4) beweglicher Stützfuß (6) angebracht ist.
15. Fahrrad mit einem einbeinigen Ständer gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14.
16. Fahrrad nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer (2) an einem zu dem Vorderrad (24) weisenden Bügel (10) des Unterrohrs (13) befestigt ist.
17. Fahrrad nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Tretkurbel in der ausgeklappten Position des Ständers (2) freigängig ist.
18. Fahrrad nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderrad (24) in der ausgeklappten Position des Ständers (2) freigängig ist.
19. Fahrrad nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine durch den Abstützpunkt (17) der Fußstrebe (4) verlaufende Querebene (9) des Fahrrads (1) das Unterrohr (13) in seinem dem Lenkerstangenlager (12) benachbarten vorderen Drittel schneidet.
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