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DE20313462U1 - Plattenelement - Google Patents

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DE20313462U1
DE20313462U1 DE20313462U DE20313462U DE20313462U1 DE 20313462 U1 DE20313462 U1 DE 20313462U1 DE 20313462 U DE20313462 U DE 20313462U DE 20313462 U DE20313462 U DE 20313462U DE 20313462 U1 DE20313462 U1 DE 20313462U1
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DE20313462U
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Ross Design GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/006Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for furniture
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/70Door leaves
    • E06B2003/7059Specific frame characteristics
    • E06B2003/7086One-piece frames, e.g. made out of a single panel by cutting out a middle portion, moulded frames

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Abstract

Rechteckförmiges Plattenelement (10) zur Verwendung im Innenausbau, insbesondere als Türelement oder als verschwenkbare Klappe, welches einen rechteckigen Rahmen (11) aus Massivholz, Schichtholz, Sperrholz, Pressspan oder einem anderen holzhaltigen Material umfasst, der eine hohlraumförmige Ausnehmung (12) umspannt, sowie ein die vom Rahmen (11) umspannte Ausnehmung (12) abdeckendes plattenförmiges Füllelement (13), dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) fugenlos und stoßkantenfrei aus einer massiven, ebenen Platte gefertigt ist, wobei die vom Rahmen (11) umspannte Ausnehmung (12) aus der massiven Platte ausgefräst oder ausgesägt ist, dass das plattenförmige Füllelement (13) allseitig jeweils einen größeren Außenumfang aufweist als den maximalen Außenumfang der vom Rahmen (11) umspannten Ausnehmung (12) an der jeweiligen Stelle, und dass das Füllelement (13) im montierten Zustand eben auf einer umlaufenden Fläche des Rahmens (11) derart aufliegt, dass es die vom Rahmen (11) umspannte Ausnehmung (12) vollständig abdeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein rechteckförmiges Plattenelement zur Verwendung im Innenausbau, insbesondere als Türelement oder als verschwenkbare Klappe, welches einen rechteckigen Rahmen aus Massivholz, Schichtholz, Sperrholz, Pressspan oder einem anderen holzhaltigen Material umfasst, der eine hohlraumförmige Ausnehmung umspannt, sowie ein die vom Rahmen umspannte Ausnehmung abdeckendes plattenförmiges Füllelement.
  • Bekannt sind derartige aus mehreren Teilen aufgebaute Plattenelemente aus der Möbelherstellung, wo sie vor allem als Schranktüren oder Frontelemente, beispielsweise für Einbauschränke, eingesetzt werden. Der rechteckige Rahmen dieser bekannten Plattenelemente entspricht meistens in seiner Optik den Sichtflächen des entsprechenden Möbelkorpus, in den das Plattenelement als Tür, Klappe oder Frontwand eingebaut wird. Das plattenförmige Füllelement hingegen, welches die hohlraumförmige Ausnehmung des Rahmens abdecken soll, wird in der Regel aus einem anderen Material, oftmals auch transparent als eine Art Fenster innerhalb des Plattenelements, gestaltet.
  • Die Befestigung des plattenförmigen Füllelements am Rahmen erfolgt bei bekannten Plattenelementen über Haken oder Einstecknuten, die an den zur hohlraumförmigen Ausnehmung des Rahmens zeigenden Rahmenflächen angeordnet sind. Der Rahmen selbst wird bei den bekannten Plattenelementen aus mehreren, meist vier über Diagonalflächen miteinander verfugten Teilen zusammengesetzt. Der Einbau des entsprechenden Füllelements erfolgt beim Zusammensetzen der einzelnen Rahmenteile und ist in der Regel nach dem Zusammenfügen der Stoßkanten der Rahmenteile nicht mehr zerstörungsfrei reversibel.
  • Nachteilig bei den bekannten Plattenelementen ist einerseits die aufwändige Herstellung des Rahmens durch Zusammenfügen aus Einzelteilen, wobei andererseits im Nachhinein keine Möglichkeit mehr besteht, das plattenförmige Füllelement gegen ein anderes auszutauschen. Ein weiterer Nachteil der bekannten Plattenelemente liegt darin, dass von den Füllelementen lediglich die hohlraumförmige Ausnehmung des Rahmens abgedeckt wird und daher eine relativ große Fläche des Rahmens frontseitig sichtbar bleibt. Aus ästhetischen Gründen muss daher diese sichtbare Außenfläche des Rahmens möglichst genau mit den Außenflächen des Möbelkorpus, in den das Plattenelement eingebaut wird, in Übereinstimmung gebracht werden, was praktisch eine gemeinsame Fertigung der Plattenelemente mit den jeweiligen Möbelkorpussen erforderlich macht.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, ein Plattenelement der eingangs genannten Art vorzustellen, das mit möglichst einfachen Mitteln diese Nachteile vermeidet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf überraschend einfache, kostengünstige und wirkungsvolle Weise dadurch gelöst, dass der Rahmen fugenlos und stoßkantenfrei aus einer massiven, ebenen Platte gefertigt ist, wobei die vom Rahmen umspannte Ausnehmung aus der massiven Platte ausgefräst oder ausgesägt ist, dass das plattenförmige Füllelement allseitig jeweils einen größeren Außenumfang aufweist als den maximalen Außenumfang der vom Rahmen umspannten Ausnehmung an der jeweiligen Stelle, und dass das Füllelement im montierten Zustand eben auf einer umlaufenden Fläche des Rahmens derart aufliegt, dass es die vom Rahmen umspannte Ausnehmung vollständig abdeckt.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen Fertigungsmethode kann der Rahmen des Plattenelements aus einem Stück hergestellt werden, sodass eine nachträgliche Montage von Einzelteilen entfällt. Insbesondere muss keine Verbindung zwischen den Stoßkanten der aus dem Stand der Technik bekannten Rahmenteile hergestellt werden. Vielmehr liegt der Rahmen sofort in seiner endgültigen Form vor und kann mit dem plattenförmigen Füllelement bestückt werden.
  • Vorteilhaft bei der Erfindung ist weiterhin, dass der Rahmen als Grundkörper des rechteckförmigen Plattenelements standardisiert hergestellt wird und „roh" in einen Möbelkorpus montiert werden kann, während das dekorative Füllelement je nach Kundenwunsch in eine bereits eingebaute Tür, Front oder Klappe nachgerüstet und später sogar durch ein anderes Füllelement problemlos ersetzt werden kann. Durch die Verwendung unterschiedlicher Füllelemente kann die Optik des Möbelstücks, bei dem das erfindungsgemäße Plattenelement zum Einsatz kommt, beliebig variiert, verändert oder an die Umgebung angepasst werden.
  • Die Abdeckung des Rahmens kann beim erfindungsgemäßen Plattenelement über die gesamte nach außen hin sichtbare Rahmenfläche erfolgen, sodass der als Grundkörper des Plattenelements dienende Rahmen von seinem Material her nahezu beliebig gestaltet werden kann, ohne dass Rücksicht auf die Sichtflächen des Korpus genommen werden muss, in welchen das erfindungsgemäße Plattenelement eingebaut werden soll.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattenelements ist eine mit dem Rahmen starr verbundene Halterungsvorrichtung zur Halterung des Füllelements auf dem Rahmen vorgesehen. Dadurch kann trotz einfachen Einbaus und leichter Nachrüstbarkeit und Austauschbarkeit des Füllelements stets eine verrutschsichere, feste Einbaulage gewährleistet werden.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung dieser Ausführungsform umfasst die Halterungsvorrichtung zwei an gegenüberliegenden Schenkeln des Rahmens an der jeweiligen Außenkante des Rahmens anliegende L-förmige Profilleisten, die vorzugsweise aus einem holzhaltigen Material bestehen. Die L-förmigen Profilleisten überdecken mit ihren Sichtflächen die entsprechenden Rahmenteile, sodass die Optik des gesamten Plattenelements von den außen liegenden Sichtflächen der L-förmigen Profilleisten und der Sichtfläche des plattenförmigen Füllelements bestimmt wird. Der Rahmen als Grundkörper kann demgegenüber aus einem beliebigen Material standardisiert hergestellt werden, ohne dass dabei Rücksicht auf die Optik des Korpus, in welchen das Plattenelement eingebaut werden soll, genommen werden muss. Dabei sind die L-förmigen Profilleisten besonders einfach zu montieren. Sie können beispielsweise auch Griffelemente bei Verwendung des erfindungsgemäßen Plattenelements als Tür oder Klappe tragen. Durch entsprechende Auswahl unter einer Anzahl verschieden gestalteter L-förmiger Profilleisten kann der standardisierte Rahmen des erfindungsgemäßen Plattenelements problemlos in völlig unterschiedlicher Weise je nach Kundenwunsch oder Einbauerfordernis bestückt werden, sodass das erfindungsgemäße Plattenelement in seiner Optik extrem variabel ist, ohne dass andererseits teure Teile unterschiedlichster Art in größeren Mengen auf Lager gehalten werden müssten.
  • Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der oben beschriebenen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattenelements zeichnet sich dadurch aus, dass die L-förmigen Profilleisten an ihren Stirnseiten jeweils mit dem entsprechenden Rahmenschenkel bündig abschließen, dass an den beiden gegenüberliegenden Rahmenschenkeln, die keine Profilleiste tragen, jeweils eine durchgehende Abdeckleiste angeordnet ist, die die entsprechenden beiden Stirnflächen der gegenüberliegenden L-förmigen Profilleisten abdeckt, und dass die Abdeckleisten in der Höhe bündig mit den Profilleisten abschließen. Auf diese Weise wird mit einfachen Mitteln sichergestellt, dass ausschließlich die Profilleisten, die Sichtkanten der Abdeckleisten und die Sichtseite des Füllelements die Optik des erfindungsgemäßen Plattenelements definieren. Die durchgehenden Abdeckleisten ermöglichen einen sauberen optischen Abschluss der Querschnittsflächen der L-förmigen Profilleisten, welche in der Regel aus preisgünstigem Material wie Pressspan etc. hergestellt werden, wobei die von außen sichtbaren Flächen mit Furnier abgedeckt sind. Die unansehnlichen Querschnittsflächen werden bei der beschriebenen Weiterbildung daher durch die Abdeckleisten kaschiert, welche außerdem gleichzeitig noch als Abgrenzflächen für das in den Hohlraum zwischen den Profilleisten einzusetzende Füllelement dienen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Fortbildung der oben beschriebenen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattenelements ist das Füllelement in seiner Außenkontur derart an die Halterungsvorrichtung angepasst, dass es nach Einführen in die Halterungsvorrichtung von dieser klemmend gehalten wird. Alternativ oder zusätzlich kann das Füllelement aber auch mit der Halterungsvorrichtung oder dem Rahmen verschraubt oder verklebt werden.
  • Bei einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattenelements ist das Füllelement auswechselbar, sodass unterschiedlichste optische Effekte durch Verwendung unterschiedlicher Füllelemente erzielt werden können, wobei die Füllelemente auch später nachgerüstet oder gegen andere Füllelemente ausgetauscht werden können.
  • Am einfachsten gestaltet sich die Handhabung, wenn das jeweils gewünschte Füllelement frontseitig von vorn auf den Rahmen des erfindungsgemäßen Plattenelements aufgeschraubt wird. Da eine derartige Verschraubung zerstörungsfrei reversibel ist, gibt es beim Auswechseln des Füllelements keine Probleme.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst das Füllelement eine Platte aus Holz und/oder Kunststoff und/oder Glas und/oder Plexiglas. Denkbar sind auch Mischkonstruktionen sowie die Verwendung von Metall und anderen Werkstoffen, die dem Füllelement eine besondere Optik und Ästhetik verleihen können.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattenelements zeichnet sich dadurch aus, dass ein federndes Spannprofil, insbesondere aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium, vorgesehen ist, in welches das Füllelement fest eingespannt ist und welches mitsamt dem Füllelement in den Rahmen einsetzbar ist. Dies erleichtert die Nachrüstung oder das Austauschen bereits vorhandener Füllelemente in einem erfindungsgemäß aufgebauten Plattenelement erheblich. Falls das Füllelement aus einem transparenten Material aufgebaut ist, kann das Spannprofil zur Gestaltung der Außenoptik des erfindungsgemäßen Plattenelements eingesetzt werden. Beispielsweise können nach außen hin sichtbare Metallflächen des Spannprofils eine besondere ästhetische Wirkung des gesamten Plattenelements hervorrufen.
  • Bei besonders einfachen Weiterbildungen dieser Ausführungsform ist das Spannprofil mit dem Füllelement klemmend in den Rahmen einsetzbar.
  • Alternativ kann bei anderen Weiterbildungen aber auch das Spannprofil mit dem Füllelement im montierten Zustand mit dem Rahmen verschraubt, verklebt oder in anderer Weise verbunden werden.
  • Eine weitere, besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass eine Dämpfungsvorrichtung, insbesondere ein Pufferelement, beispielsweise aus Gummi und/oder Kunststoff, zwischen dem Rahmen und dem Füllelement angeordnet ist. Diese Dämpfungsvorrichtung verhindert bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Plattenelements als Türelement oder Klappe eines Möbelkorpus ein Anschlagen des Füllelements auf Rahmenflächen oder -kanten beim Öffnen oder Schließen. Die Dämpfungsvorrichtung wird vorzugsweise bei zwei gegenüberliegenden, seitlichen Kanten des Füllelements vorgesehen, an denen das Füllelement ohne die Dämpfungsvorrichtung an den Rahmen anschlagen würde. Zur Gestaltung der optischen Wirkung kann das Dämpfungselement aus einem Kunststoffprofil mit gewünschter Färbung und/oder Strukturierung aufgebaut sein, in Verbindung mit einem metallischen Spannprofil kann die Dämpfungsvorrichtung auch silberfarben eingefärbt sein, um eine entsprechende optische Gesamtwirkung in Verbindung mit den anderen Teilen des erfindungsgemäßen Plattenelements zu bewirken.
  • Wie bereits oben mehrfach erwähnt, wird das erfindungsgemäße Plattenelement besonders bevorzugt als Tür oder Klappe verwendet, wobei es verschwenkbar an einem Möbelkorpus, insbesondere an einem Schrank, angeschlagen ist. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist dabei auf der in Schließstellung dem Schrankinneren zugewandten Seite des Plattenelements eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet. Mit ihrer Hilfe ist eine Ausleuchtung des Inneren eines Schrankes auf veränderliche Weise möglich, sodass verschiedene Schrankbereiche ausleuchtbar sind. Im Gegensatz zu bisher stets im Schrankinneren oder vor dem Schrank angeordneten Beleuchtungseinrichtungen ermöglicht diese Ausführungsform der Erfindung ein unterschiedliches Ausleuchten des Schrankinnenraums während der Schwenkbewegung des als Tür oder Klappe ausgebildeten erfindungsgemäßen Plattenelements beim Öffnen oder Schließen desselben. Im Schrank angeordnete Regalböden oder Staugut werten somit nicht stets auf die gleichen Schrankbereiche einen Schatten, sondern während des Verschwenkvorgangs des Plattenelements und damit der Beleuchtungseinrichtung auf unterschiedliche Schrankbereiche. Durch Veränderung der Neigungsstellung des Plattenelements in Bezug auf den Schrankkorpus kann somit eine Ausleuchtung eines gerade interessierenden Schrankbereichs ermöglicht werden.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform ist die Beleuchtungseinrichtung im der Anschlagkante des Plattenelements benachbarten Randbereich angeordnet. Dort behindert die Beleuchtungseinrichtung das Öffnen und Schließen des Plattenelements am wenigsten, sie kann Platz sparend zwischen den ohnehin vorzusehenden Scharniereinrichtungen angeordnet werden. Insbesondere eine Anordnung an den vertikalen Randbereichen bringt hinsichtlich der Ausleuchtung Vorteile, da dann das Licht in einem mittleren Bereich von vorn in das Schrankinnere eingestrahlt wird. Regalböden und darauf angeordnetes Staugut sind bei dieser Art der Lichteinstrahlung für die Ausleuchtung des Schrankinneren am wenigsten störend.
  • Eine besonders bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass das Füllelement transparent, vorzugsweise aus einem Licht streuenden Material, insbesondere aus Milchglas, gefertigt ist und dass die Beleuchtungseinrichtung am Rahmen angeordnet und in der Schließstellung des Plattenelements aktivierbar ist. Bei einer solchen Ausgestaltung des Plattenelements mit einem transparenten Bereich kann die Beleuchtungseinrichtung außerdem dazu genutzt werden, eine indirekte Beleuchtung des Aufstellungsraumes des Schrankes zu schaffen, in welchem das erfindungsgemäße Plattenelement eingebaut ist. Wenn dabei die transparente Abdeckung aus einem Licht streuenden Material, wie etwa Milchglas, gefertigt ist, ergibt sich ein besonders angenehmes Licht im Raum. Die gewünschte Ausleuchtung des Schrankinneren beim Öffnen des Plattenelements bleibt dabei voll erhalten.
  • Vorteilhaft ist ein Verfahren zur Herstellung eines Plattenelements der oben beschriebenen Art, welches sich dadurch auszeichnet, dass der Rahmen fugenlos und stoßkantenfrei aus einer massiven, ebenen Platte einer standardmäßig vorgegebenen Größe, Stärke und Materialart gefertigt wird, wobei die vom Rahmen umspannte Ausnehmung aus der massiven Platte ausgefräst oder ausgesägt wird.
  • Besonders bequem und in den Anwendungsmöglichkeiten extrem variabel ist eine Verfahrensvariante, bei der die Herstellung des Rahmens durch Bearbeitung der massiven, ebenen Platte auf einer automatischen Bearbeitungsanlage, insbesondere einer CNC-Maschine erfolgt. Damit lassen sich standardisierte Rahmen für das erfindungsgemäße Plattenelement in nahezu beliebiger geometrischer Ausgestaltung preiswert und in großen Stückzahlen herstellen.
  • Bei der Herstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattenelements mit der oben geschriebenen Halterungsvorrichtung und den L-förmigen Profilleisten kann je nach Wahl der Plattendicke des Füllelements und/oder der Dicke der Profilleisten das Füllelement im montierten Zustand gegenüber den rahmenabgewandten Oberflächen der L-förmigen Profilleisten zurücktreten, über diese hinausragen oder plan mit diesen abschließen. Dadurch ergibt sich auf ganz einfache Weise eine große Anzahl von unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Standardplatte für den Rahmen des erfindungsgemäßen Plattenelements kann stets dieselbe sein, wobei das Dekor des Füllelements die Optik des gesamten Plattenelements bestimmt.
  • Ganz besonders bevorzugt ist die Verwendung des oben beschriebenen erfindungsgemäßen Plattenelements als Tür, Klappe oder Frontwand zum Einbau in einem Möbelkorpus, insbesondere in einem Wohnwagen. Augrund der oben beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann dabei den individuellen Kundenwünschen ohne großen Fertigungsaufwand und ohne die Notwendigkeit einer aufwändigen Lagerhaltung in hohem Maße Rechnung getragen werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten Plattenelements wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In der Zeichnung sind gleiche Elemente in allen Zeichnungsfiguren mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und der dazugehörigen Beschreibung. Die detailliert ausgeführten Merkmale können jeweils einzeln für sich oder in beliebigen Kombinationen Realisierungen der vorliegenden Erfindung beschreiben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf die Rückseite eines als Türelement ausgebildeten erfindungsgemäßen Plattenelements mit einer Beleuchtungseinrichtung sowie Schnittansichten längs der Linien A-A und B-B;
  • 2 vergrößerte Einzelheiten des Bereichs II der Schnittansicht A-A aus 1, wobei das Füllelement
  • a) mit der L-förmigen Profilleiste plan abschließt;
  • b) gegenüber der L-förmigen Profilleiste zurücktritt;
  • c) über die L-förmige Profilleiste hinausragt; und
  • 3 eine vergrößerte Ansicht des Teilbereichs III der Schnittansicht B-B, wobei das Füllelement
  • a) mit der L-förmigen Profilleiste plan abschließt;
  • b) gegenüber der L-förmigen Profilleiste zurücktritt;
  • c) über die L-förmige Profilleiste hinausragt.
  • Das Plattenelement 10 aus 1 weist einen aus vier Schenkeln 11.1 bis 11.4 aufgebauten, einstückigen Rahmen 11 auf, der eine zentrale Ausnehmung 12 umschließt. Die Ausnehmung 12 wird dabei von einem gestrichelt eingezeichneten plattenförmigen Füllelement 13 abgedeckt. Am linken Rahmenrand sind zwei Aussparungen 14 und 15 für hier nicht näher dargestellte Scharniere vorgesehen.
  • Am Rahmenschenkel 11.1 mit den Scharnierlöchern 14, 15, der eine Anschlagkante 23 des Plattenelements 10 definiert, ist eine Beleuchtungseinrichtung 16 vorgesehen. Die Beleuchtungseinrichtung 16 weist einen Leuchtkörper 17, vorzugsweise eine Halogenlampe auf, die in einem Gehäuse 18 angeordnet ist. Das Gehäuse 18 ist im aufgeschnittenen Zustand dargestellt. Es handelt sich dabei um ein rechteckiges Rohrstück, das an den beiden Schmalseiten abgeschrägt ist. Im Bereich der Abschrägungen ist es mit zwei Schrauben 19, 20 am Rahmen 11 befestigt. Das Licht des Leuchtkörpers 17 tritt an den Schmalseiten des Gehäuses 18 sowie an zwei seitlichen Öffnungen 21, 22 im Bereich des Leuchtkörpers 17 aus dem Gehäuse 18 aus. Das durch die Lichtaustrittsöffnung 22 austretende Licht des Leuchtkörpers 17 leuchtet beim Verschwenken des Plattenelements 10 zum Öffnen des durch das Plattenelements 10 verschlossenen Schranks den Innenraum des Schranks beginnend von der der Anschlagkante 23 des Plattenelements 10 benachbarten Seite des Schrankkorpus bis zur gegenüberliegenden Seite aus. Welcher Bereich des Schrankinnenraums ausgeleuchtet wird, kann durch die Öffnungsstellung des Plattenelements 10 bestimmt werden. Das durch die Öffnung 21 austretende Licht des Leuchtkörpers 17 hingegen strahlt auf die durch das transparente Füllelement 13 verschlossene Ausnehmung 12. Dieser Lichtanteil kann also dazu genutzt werden, den Aufstellungsraum des durch das Plattenelement 10 verschlossenen Schranks indirekt zu beleuchten. Besonders schöne Beleuchtungseffekte ergeben sich dann, wenn das Füllelement 13 aus einem Licht streuenden Material wie Milchglas gefertigt ist.
  • In den 2a bis 2c, die im vergrößerten Detail den Bereich II der Schnittansicht A-A aus 1 darstellen, ist jeweils ein federndes Spannprofil 24 zu erkennen, welches aus Metall, insbesondere aus Aluminium, gefertigt sein kann und in das das Füllelement 13 fest eingespannt ist. Das Spannprofil 24 kann mitsamt dem Füllelement 13 in den Rahmen 11 eingesetzt werden.
  • Die 3a bis 3c zeigen Einzelheiten der Schnittansicht B-B aus 1 im Bereich III in vergrößerter Darstellung. Hier ist jeweils eine Halterungsvorrichtung zu erkennen, die aus zwei an gegenüberliegenden Schenkeln 11.1 und 11.2 des Rahmens 11 an der jeweiligen Außenkante anliegenden L-förmigen Profilleisten 27a bis 27c aufgebaut ist. Die L-förmigen Profilleisten 27a bis 27c schließen an ihren Stirnseiten jeweils bündig mit dem entsprechenden Rahmenschenkel 11.1 und 11.2 ab und sind über Befestigungseinrichtungen 26 mit dem Rahmen 11 starr verbunden.
  • Im Falle der 3a schließt das Füllelement 13 plan mit der rahmenabgewandten Oberfläche 29a der L-förmigen Profilleiste 27a ab, während das Füllelement 13 in der Ausführungsform nach 3b gegenüber der rahmenabgewandten Oberfläche 29b der Profilleiste 27b zurücktritt und in der Situation gemäß 3c das Füllelement 13 über die rahmenabgewandte Oberfläche 29c der Profilleiste 27c hinausragt.
  • Zwischen dem Rahmen 11 und dem Füllelement 13 können die in den 3a bis 3c schematisch dargestellten Dämpfungsvorrichtungen 28 angeordnet sein, die insbesondere als Pufferelemente, beispielsweise aus Gummi und/oder Kunststoff, ausgeführt sein können.
  • In den 2a bis 2c schließlich sind jeweils durchgehende Abdeckleisten 25 zu erkennen, welche die entsprechenden beiden Stirnflächen der gegenüberliegenden L-förmigen Profilleisten 27a bis 27c abdecken und mit diesen in der Höhe bündig abschließen. Die Abdeckleisten 25 sind jeweils parallel zu den beiden gegenüberliegenden Rahmenschenkeln 11,3 und 11,4 angeordnet, welche keine Profilleiste 27a bis 27c tragen.

Claims (14)

  1. Rechteckförmiges Plattenelement (10) zur Verwendung im Innenausbau, insbesondere als Türelement oder als verschwenkbare Klappe, welches einen rechteckigen Rahmen (11) aus Massivholz, Schichtholz, Sperrholz, Pressspan oder einem anderen holzhaltigen Material umfasst, der eine hohlraumförmige Ausnehmung (12) umspannt, sowie ein die vom Rahmen (11) umspannte Ausnehmung (12) abdeckendes plattenförmiges Füllelement (13), dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) fugenlos und stoßkantenfrei aus einer massiven, ebenen Platte gefertigt ist, wobei die vom Rahmen (11) umspannte Ausnehmung (12) aus der massiven Platte ausgefräst oder ausgesägt ist, dass das plattenförmige Füllelement (13) allseitig jeweils einen größeren Außenumfang aufweist als den maximalen Außenumfang der vom Rahmen (11) umspannten Ausnehmung (12) an der jeweiligen Stelle, und dass das Füllelement (13) im montierten Zustand eben auf einer umlaufenden Fläche des Rahmens (11) derart aufliegt, dass es die vom Rahmen (11) umspannte Ausnehmung (12) vollständig abdeckt.
  2. Plattenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit dem Rahmen (11) starr verbundene Halterungsvorrichtung zur Halterung des Füllelements (13) auf dem Rahmen (11) vorgesehen ist.
  3. Plattenelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung zwei an gegenüberliegenden Schenkeln (11.1, 11.2) des Rahmens (11) an der jeweiligen Außenkante des Rahmens (11) anliegende L-förmige Profilleisten (27a27c) umfasst, die vorzugsweise aus einem holzhaltigen Material bestehen.
  4. Plattenelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die L-förmigen Profilleisten (27a27c) an ihren Stirnseiten jeweils mit dem entsprechenden Rahmenschenkel (11.1, 11.2) bündig abschließen, dass an den beiden gegenüberliegenden Rahmenschenkeln (11.3, 11.4), die keine Profilleiste tragen, jeweils eine durchgehende Abdeckleiste (25) angeordnet ist, die die entsprechenden beiden Stirnflächen der gegenüberliegenden L-förmigen Profilleisten (27a27c) abdeckt, und dass die Abdeckleisten (25) in der Höhe bündig mit den Profilleisten (27a27c) abschließen.
  5. Plattenelement nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllelement (13) in seiner Außenkontur derart an die Halterungsvorrichtung angepasst ist, dass es nach Einführen in die Halterungsvorrichtung von dieser klemmend gehalten wird.
  6. Plattenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllelement (13) auswechselbar ist.
  7. Plattenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllelement (13) eine Platte aus Holz und/oder Kunststoff und/oder Glas und/oder Plexiglas umfasst.
  8. Plattenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein federndes Spannprofil (24), insbesondere aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium, vorgesehen ist, in welches das Füllelement (13) fest eingespannt ist, und welches mitsamt dem Füllelement (13) in den Rahmen (11) einsetzbar ist.
  9. Plattenelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannprofil (24) mit dem Füllelement (13) klemmend in den Rahmen (11) einsetzbar ist.
  10. Plattenelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannprofil (24) mit dem Füllelement (13) im montierten Zustand mit dem Rahmen (11) verschraubt ist.
  11. Plattenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dämpfungsvorrichtung (28), insbesondere ein Pufferelement, beispielsweise aus Gummi und/oder Kunststoff, zwischen dem Rahmen (11) und dem Füllelement (13) angeordnet ist.
  12. Plattenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Verwendung als Türelement oder Klappe, das verschwenkbar an einem Schrankkorpus angeschlagen ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der in Schließstellung dem Schrankinneren zugewandten Seite des Plattenelements (10) eine Beleuchtungseinrichtung (16) angeordnet ist.
  13. Plattenelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (16) im der Anschlagkante des Plattenelements (10) benachbarten Randbereich angeordnet ist.
  14. Plattenelement nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllelement (13) transparent, vorzugsweise aus einem Licht streuenden Material, insbesondere aus Milchglas gefertigt ist und dass die Beleuchtungseinrichtung (16) am Rahmen (11) angeordnet und in der Schließstellung des Plattenelements (10) aktivierbar ist.
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