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DE20312115U1 - Vorrichtung zum dosierten Befüllen von Behältnissen mit frei fließfähigem, pulverförmigem Füllgut - Google Patents

Vorrichtung zum dosierten Befüllen von Behältnissen mit frei fließfähigem, pulverförmigem Füllgut

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DE20312115U1
DE20312115U1 DE20312115U DE20312115U DE20312115U1 DE 20312115 U1 DE20312115 U1 DE 20312115U1 DE 20312115 U DE20312115 U DE 20312115U DE 20312115 U DE20312115 U DE 20312115U DE 20312115 U1 DE20312115 U1 DE 20312115U1
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DE
Germany
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dosing chamber
filling
closure member
dosing
Prior art date
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DE20312115U
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Harro Hofliger Verpackungsmaschinen GmbH
Original Assignee
Harro Hofliger Verpackungsmaschinen GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE20312115U1 publication Critical patent/DE20312115U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B1/00Packaging fluent solid material, e.g. powders, granular or loose fibrous material, loose masses of small articles, in individual containers or receptacles, e.g. bags, sacks, boxes, cartons, cans, or jars
    • B65B1/30Devices or methods for controlling or determining the quantity or quality or the material fed or filled
    • B65B1/36Devices or methods for controlling or determining the quantity or quality or the material fed or filled by volumetric devices or methods

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  • Quality & Reliability (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Description

HAHÖ-73gDE
04. August 2003
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BESCHREIBUNG
Vorrichtung zum dosierten Befüllen von Behältnissen mit frei
fließfähigem, pulverf örmigem Füllgut 05
TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, mittels der frei fließfähiges, pulverförmiges Füllgut dosiert abgefüllt werden kann. Die jeweils in Behältnissen abgefüllten Mengen an pulverf örmigem Füllgut müssen ein vorbestimmtes, möglichst konstant großes Volumen besitzen.
Derartige Vorrichtungen können Dosierkammern aufweisen, die in sogenannten Dosierröhrchen oder Dosierwalzen ausgebildet sind. Während ein Dosierröhrchen beim Befüllen regelmäßig in ein Füllgutbett hineingesteckt wird, werden die am äußeren Umfang einer Dosierwalze einzeln oder zu mehreren verteilt vorhandenen Dosierkammern nacheinander unter der Bodenöffnung eines Füllgutbehälters während ihres jeweiligen Befüllvorganges positioniert, und es wird das pulvrige Füllgut in die jeweilige Dosierkammer aus dem Pulverbett beziehungsweise aus dem Vorratsbehälter angesaugt. Zum Entleeren wird das in der jeweiligen Dosierkammer befindliche Füllgut dann mittels Überdruck in ein jeweils bereitstehendes Behältnis wieder aus der Dosierkammer herausgeblasen.
STAND DER TECHNIK
Eine ein Dosierröhrchen benutzende Befüllvorrichtung ist aus der GB 1 42 0 3 64 bekannt. Der Boden der am vorderen Ende des Dosierröhrchens ausgebildeten Dosierkammer wird durch einen für das pulvrige Füllgut undurchlässigen, für Gas
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durchlässigen Filter gebildet. Das pulvrige Füllgut wird durch Unterdruck in die Dosierkammer eingesaugt und durch Überdruck bei umgekehrter Fließrichtung des Füllgutes wieder aus derselben ausgeblasen. Die abwechselnde Überdruck-, Unterdruckbeaufschlagung des Füllgutes und die wechselhafte Fließrichtung desselben in der Dosierkammer führen zu einer mechanisch starken Belastung der einzelnen Pulverteilchen des Füllgutes, was zu einer Zersetzung der einzelnen Pulverbestandteile führen kann.
Die gleiche Problematik ist auch bei Dosierwalzen benutzenden Befüllvorrichtungen vorhanden. Zu dieser Gruppe von Befüllvorrichtungen zählt beispielsweise eine Vorrichtung, wie sie aus der DE 100 46 127 Al bekannt ist.
Auch hier wird die jeweilige Dosierkammer beim in die Dosierkammer Hineinströmen und wieder aus derselben Herausströmen der Pulverteilchen eines Füllgutes in gegengesetzen, wechselnden Strömungsrichtungen durchströmt.
Eine Belastung der pulvrigen Bestandteile des Füllgutes tritt des Weiteren durch Absperrorgane in das Füllgut bereitstellenden Zufluss- beziehungsweise Abfluss-Organen auf. Durch solche Absperrorgane werden Quetsch- und Scherkräfte auf die pulvrigen Bestandteile ausgeübt, die ebenfalls zu einer mechanischen Zerstörung der einzelnen Pulverteilchen führen können.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
0 Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum dosierten Befüllen von Behältnissen mit frei fließfähigem, pulverförmigem Füllgut anzugeben, in der solches Füllgut möglichst schonend behandelt wird. Dabei sollen möglichst 5 exakt große Volumen an pulverförmigem Füllgut jeweils in die einzelnen Behältnisse abgefüllt werden können.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung beinhaltet, dass die Dosierkammer während ihres Befüll- und Entleervorganges in derselben, also in einer einzigen Fließrichtung durchströmt wird. Die dadurch bewirkte schonende Behandlung der einzelnen pulverförmigen Bestandteile des Füllgutes wird noch dadurch ganz wesentlich unterstützt, dass die Dosierkammer eine Ausflussöffnung für das in ihr dosiert vorhandene Füllgut besitzt, deren Öffnungsquerschnitt unter einem Winkel größer Null und kleiner 90 Grad zur Ausflussrichtung angeordnet ist. Die Ausflussöffnung ist also schräg zur Fließrichtung vorhanden. Das diese Ausflussöffnung verschließende beziehungsweise freigebende Verschlussorgan ist dieser Ausflussöffnung entsprechend in gleicher Richtung schräg angeordnet. Dadurch kann durch Wegbewegen des Verschlussorgans der Inhalt der Dosierkammer frei aus derselben schräg herausfließen. Nach dem vollständigen Entleeren der Dosierkammer wird das Verschlussorgan wieder in seine die Ausflussöffnung verschließende Position zurückbewegt. Beim Entleeren der Dosierkammer werden damit 0 keine Quetsch- oder Scherkräfte auf das in der Dosierkammer vorhandene Füllgut ausgeübt.
Das seitliche Wegfließen des in der Dosierkammer vorhandenen Füllgutes kann durch das Verschlussorgan selber oder ganz allgemein durch eine entsprechend schräg angeordnete Fließrampe bewirkt werden.
Das Verschlussorgan kann eine entsprechend schräg angeordnete Außenwand besitzen; es ist auch möglich, an dem Verschlussorgan einen entsprechend geformten Verschlussteller anzuordnen, mittels der die Ausflussöffnung verschlossen oder geöffnet werden kann.
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Wie in der Zeichnung dargestellt, kann bei der schrägen Anordnung der Ausflussöffnung der Dosierkammer das die Ausflussöffnung verschließende Verschlussorgan beziehungsweise sein Verschlussteller von der Ausflussöffnung wegbewegt werden; es ist umgekehrt auch möglich, die Dosierkammer und damit ihre Ausflussöffnung von dem Verschlussorgan wegzubewegen, wie zum Beispiel nach oben hochzuziehen. Darüber hinaus ist auch eine kombinatorische relative gegenseitige Bewegung der Dosierkammer und des Verschlussorgans möglich.
Um ein zielgerichtetes Einfüllen von volumenmäßig dosierten Füllgut in die jeweiligen Behältnisse zu erzielen, ist nach dem auch in der Zeichnung dargestellten Beispiel seitlich neben der Dosierkammer ein Kanal vorhanden, der so angeordnet ist, dass das aus der Dosierkammer über die Fließrampe herausfließende Füllgut in denselben hineinfließen kann. Aus diesem Kanal kann dann das Füllgut in ein jeweils unterhalb desselben positioniertes Behältnis hineingefüllt werden.
Um diesen Kanal von eventuell in ihm vorhandenen Füllgutresten zu befreien, kann ein sogenannter Restekanal quer in ihn einmündend angeordnet werden. Dieser Restekanal kann an eine Unterdruckgasquelle angeschlossen v/erden und so vorhandene Füllgutreste aus diesem Kanal herausgesaugt werden. Es ist auch möglich, diesen Kanal mittels Überdruck zu reinigen. Im letzteren Fall könnte dann gegebenenfalls auch vorgesehen werden, diese Füllgutreste noch in den 0 Behälter hineinzublasen.
Um sicherzustellen, dass immer gleiche Volumen an Füllgut in der Dosierkammer vorhanden sind beziehungsweise aus derselben in ein jeweils bereitstehendes Behältnis hineingefüllt werden, können Mittel vorgesehen werden zum
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Sicherstellen einer konstant hohen Füllguthöhe im Vorratsbehälter, an dem die Dosierkammer angeschlossen ist und aus der die Dosierkammer mit Füllgut befüllt wird. Diese konstante Füllguthöhe muss zumindest zeitlich jeweils vor einem Befüllvorgang sichergestellt sein.
Bei einer getakteten Arbeitsweise muss also entsprechend den jeweils abgefüllten Füllgut-Volumina entsprechend viel Füllgut in den Vorratsbehälter nachgefüllt werden. Dies kann mittels einer Füllgutzuführung erfolgen, die relativ zum Vorratsbehälter verstellbar ist. Diese Füllgutzuführung kann, wie in dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel dargestellt ist, einen in Verstellrichtung vorderen und in Verstellrichtung hinteren, das Füllgutbett höhenmäßig egalisierenden Schieber besitzen. Die Verwendung eines solchen Schiebers zum Egalisieren einer Pulveroberfläche ist aus der DE 100 46 127 Al bekannt. Der in Verstellrichtung jeweils vordere Schieber wird bei der Relativbewegung von Füllgutzuführung und Vorratsbehälter aus dem Bereich des Füllgutbettes wegbewegt. Bei der Füllgutzuführung kann also mittels des jeweils hinteren Schiebers ein Füllgutbett mit konstanter, bei jedem Arbeitszyklus gleicher Höhe geschaffen werden. Gleichzeitig wird dabei die an dem Füllgutbett angeschlossene Dosierkammer mit voll gefüllt. Das dosierte Füllgutvolumen, das jeweils in Behältnisse hineingefüllt wird, bestimmt sich damit aus dem Volumen der Dosierkammer und aus dem Volumen des Schüttkegels, der sich beim Herausfließen des pulverförmigen Schüttgutes aus dem Füllgutbett im Vorratsbehälter bildet. Dieser Schüttkegel hängt in seiner Größe von der Höhe des Füllgutbettes und von der Art des Füllgutes ab.
Um die Volumenmenge der jeweils abzufüllenden Füllgutmenge zu verändern, kann die Höhe des Füllgutbettes variiert werden. Es ist auch möglich, die Dosierkammer mit zwei
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teleskopierbar ineinander steckenden Kammerbereichen wie zwei teleskopierbar ineinander steckenden Röhrchen auszubilden. Auf diese Weise kann das Volumen der Dosierkammer selber größenmäßig variiert werden.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmalen sowie den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 bis 4
einen Entleerzyklus der Dosierkammer bei einer sich von dem Verschlussorgan ihrer Ausflussöffnung nach oben wegbewegbaren Dosierkammer,
Fig. 5 bis 8
eine Darstellung ähnlich der von Fig. 1 bis 4, mit einem sich von der Dosierkammer nach unten wegbewegbaren Verschlussorgan,
Fig. 9 bis 12
eine Darstellung ähnlich der von Fig. 5 bis 8, mit einem sich von der Dosierkammer waagerecht nach rechts bewegbaren Verschlussorgan,
Fig. 13 eine Darstellung des an der Dosierkammer
angeschlossenen Vorratsbehälters mit einer sich nach links bewegenden Füllgutzuführung, 35
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Fig. 14 eine Darstellung ähnlich der von Fig. 13, mit einer Zwischenstellung der nach links bewegbaren Füllgutzuführung,
Fig. 15 eine Darstellung ähnlich der von Fig. 13, mit einer sich nach rechts zurück bewegenden Füllgutzuführung,
Fig. 16 eine Darstellung ähnlich der von Fig. 15, mit der in einer anderen Zwischenstellung sich befindenden Füllgutzuführung,
Fig. 17 eine vergrößerte Darstellung einer ein
vergleichsweise großes Volumen aufweisenden Do s i erkammer,
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Fig. 18 eine Darstellung ähnlich der von Fig. 17, mit einer vergleichsweisen kleinen Dosierkammer.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
In den Fig. 1 bis 4 ist eine Vorrichtung 10 dargestellt, mit der Behältnisse 12 mit jeweils einer bestimmten Menge 14.2 an frei fließfähigem, pulverförmigem Füllgut 14 befüllt werden können.
Die Befüllvorrichtung 10 besitzt einen Vorratsbehälter 16, in den über ein Befüllrohr 18 Füllgut 14 so eingefüllt wird, dass dieses Füllgut 14 jeweils als ein Füllgutbett 14.4 mit konstant großer Füllguthöhe 20 vorhanden ist.
Der Vorratsbehälter 16 besitzt eine Bodenöffnung 22, die in ein nach unten auskragendes Röhrchen 24 einmündet. Dieses Röhrchen 24 steckt in einem weiteren Röhrchen 26. Die beiden Röhrchen 24, 26 können unterschiedlich weit ineinander
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gesteckt werden. So kann mittels eines am unteren Röhrchen 26 befestigten Griffes 28 das untere Röhrchen 26 - im vorliegenden Fall um das Maß 30 - nach oben 32 angehoben werden. Dadurch wird die Länge 34 größer, mit der die beiden Röhrchen 24, 2 6 gemäß Fig. 1 ineinander stecken. Gemäß Fig. 2 haben die ineinander gesteckten Röhrchen 24, 26 das demgegenüber 34 größere Maß 36.
Das untere Röhrchen 26 besitzt eine Ausflussöffnung 40, die in einem Winkel 42, der größer Null und kleiner 90 Grad ist und im vorliegenden Fall etwa 45 Grad beträgt, gegen die Längsachse 44 des unteren Röhrchens 26 ausgerichtet ist. Die Ebene der Ausflussöffnung 40 steht also quer zur Ausflussrichtung 46, mit der das in den beiden Dosierröhrchen 24, vorhandene Füllgut 14 bei geöffneter Ausflussöffnung 40 aus den beiden Röhrchen 24, 26 nach unten herausfließen kann.
Die Ausflussöffnung 40 wird durch ein Verschlussorgan 50 geöffnet oder verschlossen. Dieses Verschlussorgan 50 besitzt eine obere Wand 52, die als schräge Rampe ausgebildet ist. Diese Wand 52 steht ebenfalls im Winkel 42 zur Längsachse 44 des unteren Röhrchens 26.
Bezogen auf die Längsachse 44 ist seitlich neben dem Röhrchen 26 ein Kanal 56 vorhanden. Dieser ist so relativ zum Röhrchen 26 vorhanden, dass bei geöffneter Ausflussöffnung 40 Füllgut aus dem Röhrchen 2 6 in den Kanal 56 über die Wand 52 hineinfließen kann. Unterhalb des unteren Endes 58 des Kanals 56 wird jeweils ein Behältnis positioniert, in das dann das Füllgut aus dem Röhrchen 2 6 beziehungsweise aus dem Kanal 56 hineinfließen kann.
Zum Öffnen der Ausflussöffnung 40 wird gemäß den Fig. 1 bis 4 das untere Röhrchen 2 6 nach oben 32 angehoben. Beim Anheben bewegt sich das untere Röhrchen 2 6 mit seiner
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Ausflussöffnung 40 von der Wand 52 des Verschlussorgans 50 weg (Fig. 2). Durch die geöffnete Ausflussöffnung 40 fließt dann das in den beiden Röhrchen 24, 2 6 vorhandene Füllgut 14.6 sowie die Menge an Füllgut 14.8 des sich im Füllgutbett 14.4 bildenden Füllgutkegels 14.10. Die Größe des Füllgutkegels 14.10 hängt ab von der Neigung seiner Kegelwände und von der Höhe 20 des Füllgutbettes 14.4. Dieser Kegel bildet sich bei konstanter Füllguthöhe 20 und einem bestimmten Füllgut immer mit konstantem Volumen. Beim Öffnen der Ausflussöffnung 40, das heißt beim Anheben des unteren Röhrchens 2 6 um das Maß 30, fließt also eine Menge an Füllgut 14.2 in das Behältnis 12, die sich aus der in den beiden Röhrchen 24, 26 vorhandenen Menge an Füllgut 14.6 und aus der Menge an Füllgut 14.8 des Füllgutkegels 14.10 im Füllgutbett 14.4 zusammensetzt. Nachdem diese Menge 14.2 an Füllgut 14 in das Behältnis 12 hineingeflossen ist (Fig. 3), wird, wie Fig. 4 verdeutlicht, das untere Röhrchen 2 6 wieder nach unten 32.2, in seine in Fig. 1 dargestellte Position zurückversetzt. Es kann dann ein weiterer vergleichbarer Befüllvorgang in ein neues Behältnis 12 hinein erfolgen, wobei dann aber erst wieder die beiden Röhrchen 24, 2 6 mit Füllgut gefüllt und das Füllgutbett 14.4 wieder in seiner in Fig. 1 dargestellten Füllguthöhe 20 hergestellt sein muss, wie noch nachstehend näher beschrieben wird.
In den Kanal 56 mündet ein an eine Unterdruckgasquelle angeschlossener Restekanal 60 hinein, durch den nach Befüllen eines Behältnisses 12 mit Füllgut 14.2 im Kanal 56 verbliebene Füllgutreste aus dem Kanal abgesaugt werden 0 können.
Bei der in Fig. 5 bis 8 dargestellten Vorrichtung 10.2 erfolgt das Befüllen von Behältnissen 12 in zu der Befüllvorrichtung 10 vergleichbarer Weise. Die 35
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Ausflussöffnung 40 des unteren Röhrchens 26 wird allerdings nicht von dem Verschlussorgan 50 nach oben bewegt, um die Ausflussöffnung 40 zu öffnen, sondern es wird im vorliegenden Fall ein dem Verschlussorgan 50 vergleichbares Verschlussorgan 50.2 nach unten 32.2 bewegt. Das untere Röhrchen 26.2 wird im vorliegenden Fall nicht bewegt und braucht daher keinen Griff 28 zu besitzen. Im geöffneten Zustand ist in den beiden Röhrchen 24, 2 6.2 die gleiche Menge an Füllgut 14.6 vorhanden, wie es auch bei der Befüllvorrichtung 10 der Fall ist. Nach dem Entleeren des Füllgutes 14.6 über den Kanal 56 in ein bereitstehendes Behältnis 12 hinein wird gleichzeitig auch wieder die Menge an Füllgut 14.8 des Füllgutkegels 14.10 im Füllgutbett 14.4 mit in das Behältnis 12 hinein entleert, so wie das im vorliegenden Fall bereits beschrieben ist.
Nach dem vollständigen Hineinfließen des Füllgutes 14.2 in das bereitstehende Behältnis 12 wird das untere Verschlussorgan 50.2 wieder nach oben 32 angehoben und die Ausflussöffnung 40 des unteren Röhrchens 26.2 wieder verschlossen. Es kann sich dann ein weiterer Befüllzufluss anschließen.
Bei der in den Fig. 9 bis 12 dargestellten Befüllvorrichtung 10.4 wird zum Öffnen der Verschlussöffnung 40 des unteren Röhrchens 26.2 das Verschlussorgan 50.4 nach - im vorliegenden Fall - rechts 32.4 bewegt (10) . Zum Schließen wird das Verschlussorgan 50.4 wieder in entgegengesetzter Richtung, nach links 32.6 zurückbewegt. Der Befüllvorgang erfolgt dann in vergleichbarer Weise wie bei den Vorrichtungen 10 und 10.2.
Bei den vorliegenden Befüllvorrichtungen 10, 10.2 und 10.4 ist der untere Kanal 56 und das jeweilige Verschlussorgan 50, 50.2, 50.4 jeweils als zusammenhängendes Bauteil
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ausgebildet. Beim Verstellen des jeweiligen Verschlussorgans 50.2, 50.4 bewegt sich damit auch der Kanal 56 mit. Es wären allerdings auch Ausführungsformen möglich, bei denen nur das Verschlussorgan, ohne den Kanal, in seine jeweilige Auf-Stellung beziehungsweise Zu-Stellung bewegt wird.
In den Fig. 13 bis 16 wird dargestellt, wie das Füllgutbett 14.4 mit seiner konstanten Füllguthöhe 20 in dem Vorratsbehälter 16 hergestellt wird.
An dem Vorratsbehälter 16 sind nicht nur eine, sondern mehrere Dosierkammern angeschlossen. Jede Dosierkammer enthält ein oberes und unteres Röhrchen 24, 26, wie im Vorstehenden beschrieben ist.
Nach einem Befüllvorgang, das heißt nach Entleeren des in den entsprechenden Röhrchen 24 und 2 6 vorhandenen Füllguts haben sich in dem Füllgutbett 14.4 entsprechende Füllgutkegel 14.10 ausgebildet. Über ein Befüllrohr 70 wird Füllgut 14 in den Vorratsbehälter 16 nachgefüllt. Dabei wird das Befüllrohr 70 parallel zum Boden 72 und damit auch parallel zum Füllgutbett 14.4 nach links (Pfeil 74) beziehungsweise nach rechts (Pfeil 76) hin- und her verfahren. Im vorliegenden Beispielsfall werden bei der Bewegung nach links (74) die angeschlossenen Dosierkammern mit Füllgut befüllt. In Fig. 14 ist das rechte Röhrchen 24 und das in der Zeichnung nicht dargestellte weitere Röhrchen 26, in das dieses Röhrchen 24 teleskopartig eintaucht, mit Füllgut 14.6 gefüllt. Durch weiteres Verfahren nach links 0 (Pfeil 74) wird dann auch das linke Röhrchen 24 vergleichbar gefüllt. Um die konstante Füllguthöhe 20 zu erzielen, wird in Verschieberichtung 74 nach links (Pfeil) ein hinterer Schieber 80 über das Füllgutbett 14.4 gezogen. Dieser Schieber 80 ist im vorliegenden Fall an dem Befüllrohr 70 befestigt. Dieser Schieber 80 egalisiert das Füllgutbett 14.4 und sorgt für eine konstante Füllguthöhe 20. _&ggr;&khgr;-
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Sofern das Befüllrohr 70 zusammen mit dem hinteren Schieber 80 ganz nach links (Pfeil 74) verfahren und alle Röhrchen aufgefüllt sind, kann ein entsprechender Befüllvorgang von Behältnissen 12 erfolgen. Anschließend werden durch Zurückfahren des Befüllrohres 70, was in Fig. 15 und 16 dargestellt ist, die Röhrchen 24 wieder entsprechend mit aus dem Befüllrohr 70 herausfließendem Füllgut 14 befüllt. Bei diesem Verfahren nach rechts (Pfeil 76) , wird ein Schieber 82, der in diesem Beispielsfall links vom Befüllrohr 70 vorhanden ist, hinter dem Befüllrohr 70 über das Füllgutbett 14.4 hinweggezogen, so wie das vorstehend mit dem Schieber 80 bereits in vergleichbarer Weise beschrieben ist. Der Schieber 80 ist bei dieser Bewegung nach rechts (Pfeil 76) angehoben, um keinen Kontakt mit dem Füllgutbett 14.4 zu haben. Bei der vorstehend beschriebenen Bewegung des Befüllrohres 70 nach links (Pfeil 74) war der in Verstellrichtung vordere Schieber 82 angehoben, um bei dieser Bewegung keinen Kontakt mit dem Füllgutbett 14.4 zu haben.
In den Fig. 17 und 18 ist eine Möglichkeit dargestellt, um die jeweils abzufüllende Menge 14.2 an Füllgut 14 zu variieren. Bei der in Fig. 17 und 18 dargestellten Möglichkeit wird der Vorratsbehälter 16 im vorliegenden Beispielsfall um das Maß 90 nach unten versetzt. Auf diese Weise taucht das jeweilige obere Röhrchen 24 nicht mehr um das Maß 92 (Fig. 17) , sondern um das demgegenüber größere Maß 94 (Fig. 18) in das jeweilige untere Röhrchen 26. Das durch die beiden Röhrchen 24, 2 6 und den zugehörigen Schüttgutkegel 14.10 jeweils gebildete Volumen ist bei Fig.
18 (Höhenmaß 96) dadurch kleiner als es bei Fig. 17 (Höhenmaß 98) ist. Die Füllguthöhe 20 des Pulverbettes 14.4 innerhalb des Vorratsbehälters 16 ändert sich bei diesem vertikalen Verstellen des Vorratsbehälters 16 nicht.
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Darüber hinaus kann die Menge an jeweils abzufüllendem Füllgut 14 auch durch Ändern der Höhe 20 des Füllgutbettes 14.4 erreicht werden. Dies kann auf einfache Weise durch höhenmäßiges unterschiedliches Anordnen des in Verfahrrichtung des Befüllrohres jeweils hinteren Schiebers 80 beziehungsweise 82 erreicht werden.
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Claims (13)

1. Vorrichtung (10, 10.2, 10.4) zum dosierten Befüllen von Behältnissen (12) mit frei fließfähigem, pulverförmigem Füllgut (14),
- mit zumindest einer Dosierkammer (24, 26, 26.2), die mit einem das Füllgut (14) vorrätig haltenden Vorratsbehälter (16) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Dosierkammer (24, 26, 26.2) während ihres Befüll- und Entleervorganges in derselben Fließrichtung (46) von Füllgut (14) durchströmbar ist,
- die Dosierkammer (24, 26, 26.2) eine Ausflussöffnung (40) für das Füllgut besitzt, deren Öffnungsquerschnitt unter einem Winkel (42) größer Null und kleiner 90 Grad zur Ausflussrichtung (46) des Füllgutes vorhanden ist,
- ein Verschlussorgan (50, 50.2, 50.4) für die Ausflussöffnung (40) vorhanden ist, das außerhalb der Dosierkammer (24, 26, 26.2) vorhanden ist,
- das Verschlussorgan und die Ausflussöffnung relativ zueinander so verstellbar sind, dass das Verschlussorgan (50, 50.2, 50.4) dicht an der Ausflussöffnung (40) anlegbar ist,
- eine Fließrampe (52) für durch die Ausflussöffnung (40) hindurchfließendes Füllgut (14) so vorhanden ist, dass bei nicht verschlossener Ausflussöffnung (40) das Füllgut (14) in einer, bezogen auf die Ausflussrichtung, Querrichtung aus der Dosierkammer (24, 26, 26.2) wegfließbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Verschlussorgan (50, 50.2, 50.4) einen Verschlussteller (Wand 52) besitzt, der gegen die Ausflussöffnung (40) dicht anlegbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Verschlussteller eine Außenwand (52) des Verschlussorgans (50, 50.2, 50.4) ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Verschlussorgan (50, 50.2, 50.4) beziehungsweise sein Verschlussteller in zur Ausflussrichtung (46) parallel (32, 32.2) und/oder quer verlaufender Richtung (32.4, 32.6) verstellbar ist beziehungsweise sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- ein Kanal (56) vorhanden ist, vor dessen stirnseitigem Ende (58) jeweils eines der zu befüllenden Behältnisse (12) positionierbar ist,
- die Fließrampe (52) so vorhanden ist, dass das über sie hinwegfließende Füllgut (14) in den Kanal (56) hineinfließbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- ein Restekanal (60) quer in den Kanal (56) einmündet, der an eine Überdruck- oder Unterdruckgasquelle anschließbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- Mittel (80, 82) vorhanden sind zum Sicherstellen einer konstant hohen Füllguthöhe (20) im Vorratsbehälter (16) zumindest zeitlich jeweils vor einem Befüllvorgang.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
- eine Füllgutzuführung (70) vorhanden ist, mittels der Füllgut (14) in den Vorratsbehälter (16) füllbar ist,
- die Füllgutzuführung (70) relativ zum Vorratsbehälter (16) verstellbar (74, 76) ist,
- die Füllgutzuführung (70) einen in Verstellrichtung vorderen und in Verstellrichtung hinteren, das Füllgutbett (14.4) höhenmäßig egalisierenden Schieber (80, 82) besitzt,
- der in Verstellrichtung jeweils vordere Schieber (80, 82) aus dem Bereich des Füllgutbettes (14.4) nach oben wegbewegbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- Mittel zur größenmäßigen Veränderung des Volumens der Dosierkammer (24, 26, 26. 2, 14. 10) vorhanden sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Dosierkammer zumindest zwei teleskopierbare Kammerbereiche (24, 26, 26.2) besitzt.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Dosierkammer (24, 26, 26.2) röhrchenförmig ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Dosierkammer zwei teleskopierbar ineinander steckende Röhrchen (24, 26, 26.2) besitzt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
- die das Füllgutbett (14.4) höhenmäßig egalisierenden Schieber (80, 82) höhenmäßig beliebig verstellbar sind.
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