DE20312709U1 - Sitzmöbel - Google Patents
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Description
MEYRA Wilhelm Meyer & Co. KG MY 030801GDE-3/mh
Meyra-Ring 2 18.08.2003
32689 Kalletal-Kalldorf
Sitzmöbel
• ··
Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel nach dem Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Im Einzelnen betrifft die Erfindung ein Sitzmöbel mit einem mit Beinen versehenen Sitzelement.
Sitzmöbel sind seit langer Zeit in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsformen bekannt. Insbesondere bei Sitzmöbeln, für Behinderte oder für ähnliche Anwendungszwecke sind Konstruktionen bekannt, die eine hohe Festigkeit aufweisen müssen, die andererseits jedoch kostengünstig herstellbar und universell anpassbar sein müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel der eingangs genannten Art zu schaffen, welches bei einfachem Aufbau und einfacher, kostengünstiger Herstellbarkeit leicht montierbar bzw. demontierbar ist und den unterschiedlichsten Anwendungszwecken angepasst werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination des Hauptanspruchs gelöst, die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass das Sitzelement des Sitzmöbels an seiner Oberseite nahe des Randes zumindest eine Vertiefung aufweist, in welche ein Ansatz eines Halteelements eines Anbauteils einbringbar ist, wobei das Halteelement mit einem den Rand des Sitzelements umgreifenden Bügel versehen ist, dessen freier Endbereich mit dem Sitzelement verbindbar ist.
Das erfindungsgemäße Sitzmöbel zeichnet sich durch eine Reihe besonderer Vorteile aus.
Erfindungsgemäß ist es möglich, das Sitzelement selbst separat zu fertigen, so dass dieses auch für einen Hocker, d.h. für ein Sitzmöbel ohne weitere Anbauteile, wie etwa eine Rückenlehne oder Armlehnen, verwendbar ist. Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Ausgestaltung ist es möglich, an dem Sitzelement selbst beliebig ausgestaltete Anbauteile anzubringen, wobei das Anbringen der Anbauteile einfach und ohne störende Beeinträchtigung insbesondere der Festigkeit des Sitzelements selbst erfolgen kann. Es ist somit nicht erforderlich, Fügeverfahren, wie etwa Schweißen oder Kleben, einzusetzen. Es ist auch nicht erforderlich, Befestigungselemente, wie etwa Schrauben, so einzubringen, dass diese für den Benutzer sichtbar sind oder stören können. Auch das Verletzungsrisiko wird erfindungsgemäß minimiert.
Ein anderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht darin, dass sämtliche Teile des Sitzmöbels aus Kunststoff gefertigt werden können, so dass dieses für den Nassbereich einsetzbar ist. Auch eine leichte Reinigung oder Desinfektion ist dabei möglich. Alternativ zu der Fertigung aus Kunststoff können einzelne Komponenten auch aus anderen Materialien, beispielsweise Messing oder nichtrostendem Stahl, gefertigt sein.
Das erfindungsgemäße Sitzmöbel ist für den Transport zerlegbar und kann auch von technisch nicht besonders versierten Benutzern leicht zusammengebaut werden.
Besonders günstig ist es, wenn erfindungsgemäß der Bügel eine im Wesentlichen C-förmige Form aufweist. Hierdurch umgreift der Bügel den gesamten Randbereich des Sitzelements, so dass
die untere Befestigung des Bügels in einem eine erhöhte Festigkeit aufweisenden Bereich des Sitzelements erfolgen kann.
Der freie Endbereich des Bügels ist bevorzugter Weise mittels eines lösbaren Befestigungselements mit dem Sitzelement verbunden. Die Verbindung kann mittels einer Schraube oder mittels eines Steckelements bzw. eines Bolzens erfolgen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Halteelements ist es möglich, beliebig geformte Rückenlehnen oder Seitenteile bzw. Armlehnen einstückig oder mehrstückig mit diesem auszubilden. Bevorzugter Weise sind zwei Halteelemente an jeder Seite des Sitzmöbels vorgesehen. Es ist jedoch auch möglich, das Sitzmöbel nicht quadratisch oder rechteckig, sondern rund auszubilden.
Besonders günstig ist es, wenn die Vertiefung in Form einer gerundeten Ausnehmung ausgebildet ist, wobei diese zusätzlich noch mit einer Einrichtung zum Flüssigkeitsablauf versehen sein kann. Diese Einrichtung kann in Form einer Rille oder einer Ausnehmung/Bohrung ausgebildet sein. Somit bleibt in der Vertiefung kein Wasser stehen, wenn das Sitzmöbel nass wird.
Erfindungsgemäß können unterschiedlichste Ausbildungen und Kombinationen des Sitzmöbels vorgesehen sein, beispielsweise nur mit Armlehnen, beispielsweise mit über Eck angeordneten, variabel einsetzbaren Armlehnen, mit Rückenlehnen, entweder allein oder in Kombination mit Armlehnen. Das Sitzmöbel kann als Duschstuhl mit Sitzpolster und Rückenpolster, als Duschhocker mit Schwenkrollen oder als Duschstuhl mit Schwenkrollen versehen sein. Weiterhin kann bei entsprechender Ausgestaltung der Beine das Sitzmöbel zusätzlich als Trittstufe, beispielsweise als Einstiegserleichterung in eine Badewanne, verwendet werden. Durch Verkürzen oder Verlängern der Beine kann zudem
die Sitzhöhe verändert oder angepasst werden. Gleiches ist durch teleskopartige Beine möglich. Die Beine können auch klappbar oder verstellbar ausgebildet sein.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Teil-Schnittansicht des erfindungsgemäßen Übergangsbereichs von Sitzelement zu Anbauteil,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Montagezustand des erfindungsgemäßen Sitzmöbels,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Sitzmöbels mit Rückenlehne und Armlehnen,
Fig. 4 eine Teil-Längsansicht der Montage eines Beines im vormontierten Zustand, und
Fig. 5 eine Ansicht, analog Fig. 4, im fertig montierten Zustand.
Erfindungsgemäß ist ein bevorzugter Weise aus Kunststoff gefertigtes Sitzelement 1 vorgesehen, welches eine gewisse Dicke aufweisen kann. An einem Rand 3 sind bei dem Ausführungsbeispiel jeweils zwei Vertiefungen 4 ausgebildet, welche nutartig oder sickenartig sind und, wie in Fig. 2 gezeigt, mit einem kanalartigen Flüssigkeitsablauf 13 versehen sind.
Eine Schnittansicht des Rands 3 ist in Fig. 1 dargestellt.
In die Vertiefung 4 ist ein Ansatz 5 eines Halteelements 6
passend eingesetzt. Das Halteelement 6 ist Teil eines Bügels 8, welcher einen im Wesentlichen C-förmigen Querschnitt aufweist und somit die Unterseite des Sitzelements 1 untergreift. Die Befestigung des unteren Bereichs des Halteelements 6 erfolgt mittels eines Befestigungselements 10, welches beispielsweise in Form einer Schraube ausgebildet sein kann.
Der Bügel 8 ist mit einem Anbauteil 7 verbunden. Dieses wiederum kann mit einer Rückenlehne 11 oder einer Armlehne 12 verbunden sein (siehe beispielsweise Fig. 2 und 3).
Aus der Fig. 1 ergibt sich, dass ein freier Endbereich 9 des Bügels 8 passgenau die Unterseite des Sitzelements 1 untergreift, so dass sich bereits hierdurch eine ausreichende Klemmwirkung ergibt. Das Befestigungselement 10 sichert somit lediglich den freien Endbereich 9 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen. Durch geeignete Auswahl der Materialien und durch geeignete Dimensionierung ergibt sich ein automatisches Klemmen durch das Aufstecken des Bügels 8.
Der Bügel 8 ist somit an dem Sitzelement 1 eingehängt und entsprechend befestigt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass keine Verschraubung im Sitzbereich erforderlich ist. Weiterhin ergibt sich absolut kein Spiel zwischen dem Bügel 8 bzw. dem Anbauteil 7 und dem Sitzelement 1. Das Befestigen erfolgt mittels eines einfachen Werkzeugs (beispielsweise eines Schraubendrehers) . Hierdurch kann das Anbauteil 7 zum Transport einfach wieder demontiert werden. Da das Sitzmöbel baukastenartig aufgebaut ist, können die Anbauteile 7 an beliebigen Seiten angebaut werden, wodurch sich unterschiedlichste Kombinationsmöglichkeiten ergeben. Somit können die Armlehnen über Eck angeschraubt werden. Auch eine runde Ausgestaltung des Sitzelements ist möglich.
Die Fig. 4 und 5 zeigen die Befestigung von Beinen 2 an dem Sitzelement 1. Hierzu weist dieses eine rohrförmige Ausnehmung 14 auf, welche zur Vertikalen geneigt werden kann, so wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. In die Ausnehmung 14 ist ein Rohreinsatz 15 eingesetzt, in welchen wiederum das Rohr des Beins 2 eingeschoben wird. Der Rohreinsatz 15 weist ein Außengewinde
17 auf, auf welches eine Mutter 16 aufschraubbar ist. Mittels eines Konus 18, der passend zu der Innenkontur der Mutter 16 ausgebildet ist, erfolgt ein Verquetschen oder Klemmen. Somit können auch die Beine 2 für den Transport mittels einfacher Klemmtechnik abgebaut bzw. nachträglich wieder anmontiert werden. Weiterhin ist mittels dieser Klemmtechnik ein Bodenausgleich möglich.
Um die Klemmwirkung zu verstärken, kann im Bereich des Konus
18 ein Schlitz an dem Rohreinsatz 15 (Hülse) vorgesehen sein. Das Befestigen der Mutter kann somit ohne Werkzeug erfolgen.
Die im Einzelnen nicht dargestellten Stuhlbeinkappen der Beine 2 können aus weichelastischem Kunststoff bestehen, welcher rutschsicher ist und Bodenunebenheiten aufnehmen kann. Die Beine können aus eloxiertem Aluminiumrohr bestehen.
Erfindungsgemäß ist das Sitzelement 1 bevorzugter Weise aus Kunststoff gefertigt. Dessen Oberfläche kann eine leichte Ätzstruktur haben, um bei nasser Oberfläche die Rutschsicherheit zu verbessern. In ähnlicher Weise können auch die Rückenlehne 11 und die Armlehne 12 ausgestaltet sein.
| 1 | Sitzelement |
| 2 | Bein |
| 3 | Rand |
| 4 | Vertiefung |
| 5 | Ansatz |
| 6 | Halteelement |
| 7 | Anbauteil |
| 8 | Bügel |
| 9 | freier Endbereich |
| 10 | Befestigungselement |
| 11 | Rückenlehne |
| 12 | Armlehne |
| 13 | Flüssigkeitsablauf |
| 14 | Ausnehmung |
| 15 | Rohreinsatz |
| 16 | Mutter |
| 17 | Gewinde |
| 18 | Konus |
Claims (10)
1. Sitzmöbel mit einem mit Beinen (2) versehenen Sitzelement (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzelement (1) an seiner Oberseite nahe des Randes (3) zumindest eine Vertiefung (4) aufweist, in welche ein Ansatz (5) eines Halteelements (6) eines Anbauteils (7) einbringbar ist, wobei das Halteelement (6) mit einem den Rand (3) des Sitzelements (1) umgreifenden Bügel (8) versehen ist, dessen freier Endbereich (9) mit dem Sitzelement (1) verbindbar ist.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (8) eine im Wesentlichen C-förmige Form aufweist.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der freie Endbereich (9) des Bügels (8) mittels eines lösbaren Befestigungselements (10) mit dem Sitzelement (1) verbunden ist.
4. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (6) mit einer Rückenlehne (11) verbunden ist.
5. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (6) mit einer Armlehne (12) verbunden ist.
6. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Seite des Sitzelements (1) jeweils zwei Vertiefungen (4) ausgebildet sind.
7. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (4) in Form einer gerundeten Ausnehmung ausgebildet ist.
8. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (4) mit einem Flüssigkeitsablauf (13) versehen ist.
9. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (10) in Form einer Schraube ausgebildet ist.
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (10) in Form eines Klemmelements ausgebildet ist.
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Legal Events
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