DE20311293U1 - Chirurgisches Rohrschaftinstrument - Google Patents
Chirurgisches RohrschaftinstrumentInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Rohrschaftinstrument mit einem rohrförmigen flexiblen Schaft und mit einem darin aufgenommenen, längsverschieblichen und biegbaren Kraftübertragungselement.
Ein solches Instrument ist beispielsweise in der DE 195 20 717 C2 beschrieben.
Eine im Inneren des Schaftes geführte Schub- und Zugstange ist bei dieser bekannten Ausgestaltung bereichsweise im Durchmesser reduziert, so daß in diesem Bereich eine Biegung möglich ist, während in anderen, nicht durchmesserreduzierten Bereichen die Schub- und Zustange an der Innenseite des Schaftes anliegt und dadurch gegen ein Ausknicken gesichert ist. Allerdings ist bei dieser Ausgestaltung die Übertragung sehr hoher Druckkräfte nicht möglich, wenn die Stützpunkte mit großem Durchmesser weit voneinander entfernt sind, und wenn sie sehr dicht beieinander liegen, ist die Flexibilität eingeschränkt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes Schaftinstrument so auszubilden, daß bei hoher Flexibilität die Übertragung hoher Druckkräfte möglich ist.
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Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Rohrschaftinstrument der eingangs beschrieben Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Kraftübertragungselement aus einer Anzahl von Einzelabschnitten besteht, die an der Innenwand des Schaftes anliegend hintereinander angeordnet sind und im Anlagebereich von zwei Einzelabschnitten eine kugelgelenkartige Verbindung aufweisen. Diese größere Anzahl von Einzelabschnitten ermöglicht es also, das Kraftübertragungselement an dem kugelgelenkförmigen Verbindungspunkten in eine beliebige Richtung zu verschwenken, so daß das Kraftübertragungselement insgesamt eine hohe Flexibilität aufweist, gleichzeitig wird aber der gesamte Querschnitt des Schaftes ausgenützt, um in diesem Bereich Druckkräfte übertragen zu können, ein seitliches Ausknicken der Einzelabschnitte ist nicht möglich, die Druckkräfte können über das Kugelgelenk zuverlässig an den benachbarten Einzelabschnitt übertragen werden.
Es kann beispielsweise bei einer bevorzugten Ausführungsform ein Einzelabschnitt in Anlagebereich zum benachbarten Einzelabschnitt eine kugelige Lagerpfanne aufweisen und der benachbarte Einzelabschnitt weist dann eine in die Lagepfanne eintauchende, kugelig vorstehende Lagerfläche auf. Die Lagerpfanne kann geschlossen sein und auch die kugelig vorstehende Lagerfläche kann geschlossen sein, so daß die gesamte Lagerfläche für die Kraftübertragung zur Verfügung steht.
Der Rand der Lagerpfanne kann den benachbarten Einzelabschnitt mit einer elastischen Einrast- oder Einschnappverbindung umgeben, so daß man die beiden benachbarten Einzelabschnitte auf diese Weise in axialer Richtung zusammenstecken kann, man erhält dann ein längeres Kraftübertragungsglied aus Einzelabschnitten, die alle durch die Rastverbindung aneinander gehalten
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und gegeneinander verschwenkbar sind, wobei die Verschwenkbarkeit selbstverständlich für jedes einzelne Kugelgelenk keine allzu große Winkelveränderung benötigt, um trotzdem für das gesamte Kraftübertragungselement eine ausreichende Flexibilität zu gewährleisten.
Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Lagerpfanne durch eine ringförmige Lagerfläche mit kreisbogenförmiger Kontur am Innenmantel des rohrstückförmig ausgebildeten Einzelabschnitts gebildet wird. Die kugelige Lagerfläche des benachbarten Einzelabschnitts taucht also in den Innenraum des ersten Einzelabschnittes ein und wird in dieser ringförmigen Lagerfläche mit kreisbogenförmiger Kontur geführt, in diesem Bereich können auch die Druckkräfte übertragen werden.
Dabei ist es möglich, daß der Einzelabschnitt im Bereich der ringförmigen Lagerfläche durch Einschnitte in in Umfangsrichtung nebeneinanderliegende Lappen unterteilt ist, die vorzugsweise elastisch nach außen biegbar sind. Auch dadurch läßt sich eine elastische Einschnapp- oder Einrastverbindung realisieren.
Das beschriebene Kraftübertragungselement ist insbesondere zur Übertragung von Druckkräften geeignet. Es kann aber vorgesehen sein, daß durch die Einzelabschnitte ein biegbares Zugelement hindurchgeführt ist, das beispielsweise in Form eines dünnen biegsamen Stabes oder eines Seiles eingesetzt wird, dann ist das Kraftübertragungselement auch bestens zur Übertragung von Zugkräften geeignet.
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Das Zugelement kann durch eine zentrale Öffnung in jedem Einzelabschnitt hindurchgeführt sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Einzelabschnitte zwischen ihren Enden in Längsrichtung konkav gekrümmt sind. Vorzugsweise ist die Krümmung so gewählt, daß sie der Krümmung der bei maximaler Biegung des Schaftes innenliegenden Seite des Schaftes entspricht. In diesem Falle kann sich der Schaft an die Außenkontur der Einzelabschnitte anlegen, so daß die Einzelabschnitte eine zusätzliche Führung erfahren, außerdem wird dadurch eine maximal abgebogene Konfiguration definiert.
Die Einzelabschnitte können bei einer bevorzugten Ausführungsform von einem gemeinsamen flexiblen Schlauch oder einem Kunststoffmantel umgeben sein, der über die Einzelabschnitte gezogen ist oder um diese herum gespritzt ist.
Das beschriebene Schaftinstrument kann insbesondere so aufgebaut sein, daß der Schaft in ein Griffteil eingeschoben ist und in der eingeschobenen Stellung von einer lösbaren Fixiereinrichtung im Griffteil festgelegt wird. Dies ermöglicht das Abnehmen des Schaftes vom Griffteil und damit eine verbesserte Reinigungsmöglichkeit, außerdem können mit demselben Griffteil unterschiedliche Schäfte verwendet werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß die Fixiereinrichtung einen federbelasteten Schwenkhebel aufweist, der in einer Sperrstellung durch Eingriff eines Vorsprungs in einen Rücksprung den Schaft gegen eine axiale Verschiebung sichert. Dadurch erhält man eine sehr einfach be-
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dienbare Fixiereinrichtung, die allein durch Betätigung des federbelasteten Schwenkhebels eine Freigabe des Schaftes ermöglicht.
Es ist günstig, wenn der Schaft in seiner in das Griffteil eingeschobenen Stellung gegen eine Verdrehung um seine Längsachse gesichert ist.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß das Kraftübertragungselement an seinem griffteilseitigen Ende lösbar mit einer Betätigungseinrichtung verbunden ist. Auch dies ermöglicht die Trennung im Griffteilbereich, gegebenenfalls können Schaft und Kraftübertragungselement gemeinsam vom Griffteil und der dort angeordneten Betätigungseinrichtung abgetrennt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die lösbare Verbindung durch eine Einschubkuppiung gebildet wird, die beim Einschieben des Kraftübertragungselementes in die Einschubkuppiung zunächst keine Verbindung zur Betätigungseinrichtung aufweist und die erst beim weiteren Einschieben des Kraftübertragungselementes eine Verbindung herstellt. Durch die Einschubbewegung selbst wird somit die Verbindung hergestellt, es sind keine zusätzlichen Kupplungsvorgänge notwendig. Umgekehrt kann allein durch Herausziehen des Kraftübertragungselementes aus der Einschubkuppiung diese Verbindung gelöst werden.
Beispielsweise kann die Einschubkuppiung einen Mitnehmer mit einem einseitig offenen Schlitz umfassen, in den ein Vorsprung des Kraftübertragungselementes einschiebbar ist.
Besonders günstig ist die Ausgestaltung, wenn der Mitnehmer mit dem Schlitz verschwenkbar am Griffteil gelagert ist zwischen einer Einschublage, in der der
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Vorsprung des Kraftübertragungselementes beim Einschieben in das Griffteil ins offene Ende des Schlitzes eintreten kann, und einer Kupplungsstellung, in der der Schlitz im wesentlichen quer zur Verschieberichtung des Kraftübertragungselementes verläuft. Bei dieser Ausgestaltung kann also der Vorsprung in der Einschublage ohne weiteres in den Schlitz eintreten, nicht aber in der Kupplungsrichtung, die im wesentlichen quer dazu verläuft.
Es ist dabei möglich, daß der Mitnehmer durch die Betätigungsvorrichtung verschwenkbar ist und dabei in dessen Kupplungsstellung das Kraftübertragungselement über den in den Schlitz eingreifenden Vorsprung axial verschiebt. Der Mitnehmer dient damit nicht nur der Kupplung des Kraftübertragungselementes mit der Betätigungsvorrichtung, sondern auch der Bewegungsübertragung von der Betätigungsvorrichtung auf das Kraftübertragungselement, beispielsweise kann der Mitnehmer selbst Teil einer verschwenkbaren Griffbranche des Griffteiles sein.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Mitnehmer beim Einschieben des Kraftübertragungselementes derart schräg zur Verschieberichtung des Kraftübertragungselementes steht, daß dieses den Mitnehmer beim weiteren Einschieben in die Kupplungsstellung verschwenkt.
Es ist auch vorteilhaft, wenn der Mitnehmer durch eine Feder in die Einschublage verschwenkt wird, insbesondere kann diese Feder eine Biegefeder sein, die an dem Schwenkhebel gehalten ist, der den Schaft gegen eine Axialverschiebung sichert.
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Das Kraftübertragungselement kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform an seinem werkzeugseitigen Ende über eine lösbare Bajonettkupplung mit einem Werkzeug verbunden sein, wobei unter dem Begriff "Werkzeug" auch ein Übertragungsglied verstanden werden kann, welches das Kraftübertragungselement mit einem eigentlichen Werkzeug verbindet.
Günstig ist es, wenn das Werkzeug eine Aufnahmevertiefung für das Ende des Kraftübertragungselementes aufweist, insbesondere können das Ende des Kraftübertragungselementes und die Aufnahme konisch ausgebildet sein.
Die Bajonettverriegelung kann bei einer bevorzugten Ausführungsform durch axiales Zusammenführen des Kraftübertragungselementes und des Werkzeuges sowie durch eine anschließende Verdrehung der beiden Teile gegeneinander um die Längsachse des Kraftübertragungselementes erfolgen.
Günstig ist es, wenn das Werkzeug einen in Richtung auf das Kraftübertragungselement vorstehenden Verriegelungsvorsprung trägt, der in einer L-förmigen Bahn des Kraftübertragungselementes geführt ist.
Die Lösbarkeit des Schaftes und/oder des Kraftübertragungselementes vom Griffteil und die Verbindungsmöglichkeit des Kraftübertragungselementes vom Griffteil und die Verbindungsmöglichkeit des Kraftübertragungselementes mit dem Werkzeug können vorteilhaft bei einem chirurgischen Rohrschaftinstrument mit einem flexiblen Schaft und einem flexiblen Kraftübertragungselement eingesetzt werden, grundsätzlich kann der Einsatz aber auch bei anders gearteten Rohrschaftinstrumenten erfolgen. Der Schutz bezieht sich daher auch auf Rohrschaftinstrumente mit derartigen Ausbildungen, die keinen flexiblen
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Schaft und kein flexibles Kraftübertragungselement aufweisen, sondern in anderer Weise ausgestaltet sind.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: eine Seitenansicht eines zangen- oder scherenförmigen Rohrschaftinstruments mit flexiblem Schaft;
Figur 2: eine Längsschnittansicht durch den flexiblen Bereich des Schaftes;
Figur 3: eine schematische Darstellung von zwei elastisch zusammengesteckten Einzelabschnitten des Kraftübertragungselementes mit einem durch diese hindurchgeführten Zugelement;
Figur 4: eine Seitenansicht eines anderen bevorzugten Ausführungsbeispieles eines Rohrschaftinstrumentes mit einer Abtrennmöglichkeit des Schaftes und des Kraftübertragungselementes vom Griffteil und einer lösbaren Verbindung zwischen Kraftübertragungselement und Werkzeug;
Figur 5: eine vergrößerte Detailansicht des Lagerungsbereiches des Schaftes im Griffteil bei dem Instrument der Figur 4 bei verriegeltem Schaft und gekuppeltem Kraftübertragungselement;
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Figur 6: eine Ansicht ähnlich Figur 5 bei entkuppeltem Schaft und entkuppeltem Kraftübertragungselement;
Figur 7: eine vergrößerte Detailansicht des Verbindungsbereiches zwischen Kraftübertragungselement und Werkzeug und
Figur 8: eine Draufsicht auf das Instrument der Figur 7.
Die Erfindung wird anhand eines zangen- oder scherenförmigen Rohrschaftinstruments erörtert, es versteht sich aber, daß die Erfindung bei allen rohrschaftförmigen Instrumenten Verwendung finden kann, bei denen im Inneren eines Schaftes ein Kraftübertragungselement geführt wird, das durch den Schaft hindurch eine Bewegung vom proximalen zum distalen Ende überträgt.
Das in der Zeichnung dargestellte Rohrschaftinstrument 1 weist einen länglichen, rohrförmigen Schaft 2 auf, welcher zumindest in seinem distalen Bereich 3 flexibel ausgebildet ist. Es kann sich dabei in an sich bekannter Weise um einen Schaft aus einem Kunststoffmaterial handeln oder um ein dünnwandiges Metallröhrchen, das im bestimmten Grenzen flexibel ist.
Am distalen Ende des Schaftes 2 sind Arbeitselemente 4 gelagert, die gegeneinander bewegbar sind, beispielsweise können die Arbeitselemente 4 zwei gegeneinander verschwenkbare Klemmbacken oder zwei gegeneinander verschwenkbare Schneiden einer Schere sein. Um diese Arbeitselemente zu bewegen, ist im Inneren des Schaftes 2 ein diesen Schaft 2 vollständig durchsetzendes, flexibles Kraftübertragungselement 5 angeordnet, welches am proximalen Ende des Schaftes 2 aus diesem hervorsteht. In diesem Bereich ist der
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Schaft 2 mit einer Griffbranche 6 starr verbunden, an der verschwenkbar eine zweite Griffbranche 7 gelagert ist. An dieser zweiten Griffbranche 7 ist das Kraftübertragungselement 5 angelenkt, so daß bei einem Verschwenken der Griffbranche 7 relativ zur Griffbranche 6 das Kraftübertragungselement 5 relativ zum Schaft 2 in Längsrichtung verschoben wird. Diese Verschiebung des Kraftübertragungselementes 5 wird im distalen Bereich durch geeignete Getriebeelemente in eine Verschwenkbewegung der Arbeitselemente 4 übersetzt, im dargestellten Ausführungsbeispiel sind Kniehebelverbindungen 8 vorgesehen, durch die die Längsbewegung in eine Verschwenkbewegung umgesetzt wird.
Das Kraftübertragungselement 5 ist zumindest in seinem flexiblen Teil aufgebaut aus Einzelabschnitten 9, die in Längsrichtung des Kraftübertragungselements 5 kraftschlüssig aneinander anliegen. Jeder Einzelabschnitt 9 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Rohrstück ausgebildet, das an seinem distalen Ende durch eine kugelige Stirnfläche 10 abgeschlossen ist, die sich über einen Umfangswinkel von etwas mehr als 180° erstreckt. An der gegenüberliegenden Seite ist jeder Einzelabschnitt 9 durch achsparallele Einschnitte 11 in mehrere Lappen 12 unterteilt, diese Lappen 12 sind an ihrer Innenseite mit einer in Umfangsrichtung umlaufenden, ringförmigen Lagerfläche 13 versehen, die eine kreisbogenförmige Kontur aufweist. Die Lappen 12 sind geringfügig nach außen elastisch verformbar, so daß zwei benachbarte Einzelabschnitte 9 dadurch miteinander verbunden werden können, daß ein Einzelabschnitt 9 mit der kugeligen Stirnfläche 10 in das offene Ende des anderen Einzelabschnittes 9 eingeschoben wird, dabei werden die Lappen 12 elastisch aufgebogen und die kugelige Stirnfläche 10 rastet elastisch in die ringförmige Lagerfläche 13 ein. Man erhält auf diese Weise eine kugelgelenkförmige Ver-
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bindung benachbarter Einzelabschnitte 9, durch die eine gewisse Verschwenkbarkeit benachbarter Einzelabschnitte 9 in allen Richtungen gewährleistet ist, gleichzeitig aber auch eine Kraftübertragung in axialer Richtung, da die Lappen 12 nach dem Einsetzen des Kraftübertragungselementes in den Schaft 2 an einer radialen Auswärtsbewegung gehindert sind.
Zusätzlich könnte vorgesehen sein, daß die Einzelabschnitte 9 an ihrer der kugeligen Stirnfläche gegenüberliegenden Seite als kugelige Pfanne ausgebildet sind, die sich über den gesamte Querschnitt erstreckt, in diesem Falle würde also die ringförmige Lagerfläche 13 fortgesetzt werden in einer den gesamten Querschnitt überfangenden Lagerpfanne.
Durch zentrale Öffnungen in der kugeligen Stirnfläche 10 hindurch ist ein flexibles Zugglied 14 hindurchgeführt, das beispielsweise als dünner flexibler Stab oder als Seil ausgebildet sein kann, so daß mit dem Kraftübertragungsglied 5 durch die Anlage der kugeligen Lagerflächen aneinander optimal Druckkräfte übertragen werden können, während Zugkräfte optimal durch das Zugglied 14 übertragen werden.
Jeder Einzelabschnitt 9 ist in Längsrichtung zwischen seinen Enden geringfügig konkav eingeschnürt, die Kontur dieser Einschnürung ist im wesentlichen kreisbogenförmig gewählt und deren Krümmung entspricht der kleinsten Krümmung, die bei vollständiger Krümmung des Schaftes 2 an dessen Innenseite auftritt. In diesem Fall kann sich der Schaft 2 an die Außenseite der Einzelabschnitte anlegen, dies führt zu einer optimalen gegenseitigen Abstützung bei der Übertragung von Druckkräften und begrenzt außerdem die Biegbarkeit der gesamten Schaftanordnung.
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Die Gesamtanordnung ist sehr leicht montierbar und auch zu Reinigungszwekken leicht zerlegbar, es genügt dazu, das Kraftübertragungselement 5 aus dem Schaft herauszunehmen, dann können die Einzelabschnitte 9 in einfacher Weise auseinandergezogen und anschließend wieder zusammengesteckt werden. Im Inneren des Schaftes 2 dagegen wird eine Lösung der kugelig miteinander verbundenen Einzelabschnitte dadurch verhindert, daß sich die Lappen 12 nicht radial nach außen bewegen können.
Der Schaft 2, das Kraftübertragungselement 5 und das die Griffbranchen 6, 7 umfassende Griffteil können lösbar miteinander verbunden sein, ebenso ist es möglich, daß das Kraftübertragungselement 5 lösbar mit einem der Werkzeuge 4 verbunden ist. Nachfolgend werden mögliche Verbindungsarten bei einem weiteren Ausführungsbeispiel eines Rohrschaftinstrumentes beschrieben, wie es in den Figuren 4 bis 8 dargestellt ist. Die Möglichkeit der Verbindung des Schaftes und/oder des Kraftübertragungselementes mit dem Griffteil und des Kraftübertragungselementes mit dem Werkzeug sind aber nicht auf die Ausgestaltung eines Rohrschaftinstrumentes beschränkt, wie es anhand der Figuren 1 bis 3 beschrieben worden ist, sondern diese Ausgestaltung kann auch bei Rohrschaftinstrumenten benutzt werden, bei denen Schaft und Kraftübertragungselement anders ausgebildet sind, beispielsweise starr.
Einander entsprechende Teile tragen dieselben Bezugszeichen wie bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 1 bis 3.
Wie bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 1 bis 3 sind bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 4 bis 8 zwei Griffbranchen 6, 7 vorgesehen, wobei
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eine Griffbranche 6 starr mit dem Schaft 2 verbindbar ist, allerdings ist in diesem Falle die Verbindung lösbar. Zu diesem Zweck weist die Griffbranche 6 an ihrem vorderen Ende 20 eine Einstecköffnung 21 für den Schaft 2 auf, an der Unterseite der Einstecköffnung 21 ragt radial ein an der Griffbranche 6 festgelegter Stift 22 geringfügig in diese Einstecköffnung 21 vor. Dieser Stift 22 taucht in eine Längsnut 23 des Schaftes 2 ein, wenn dieser in die Einstecköffnung 21 eingeschoben ist, so daß dadurch eine Drehsicherung gebildet wird, außerdem begrenzt der Stift 22 am Ende der Längsnut 23 die Einschubtiefe des Schaftes 2 in die Einstecköffnung 21.
An seiner der Längsnut 23 gegenüberliegenden Seite weist der Schaft 2 einen Rücksprung 24 auf, der beispielsweise durch eine quadratische Öffnung in der Wand des Schaftes gebildet sein kann oder durch einen Einstich.
Dieser Rücksprung 24 ist so angeordnet, daß bei vollständig eingeschobenem Schaft 2 ein Vorsprung 25 einer Sperrklinke 26 in diesen Rücksprung 24 einrasten und dadurch den Schaft 2 in Axialrichtung festlegen kann. Diese Sperrklinke 26 ist in einer größeren Ausnehmung 27, in die die Einstecköffnung 21 einmündet, verschwenkbar gelagert, die Schwenkachse verläuft parallel zur Schwenkachse der beiden Griffbranchen 6, 7 und liegt etwa in der Mitte der Sperrklinke 26. Drückt man daher auf den rückwärtigen Teil der Sperrklinke 26, so hebt sich der an der Vorderseite der Sperrklinke angeordnete Vorsprung 25 aus dem Rücksprung 24 des Schaftes 2 aus und gibt den Schaft 2 frei, umgekehrt taucht der Vorsprung 25 in den Rücksprung 24 ein, wenn man die Sperrklinke 26 nicht herabdrückt, in diesem Falle wird die Sperrklinke 26 durch eine blattförmige Biegefeder 28 in dieser Verriegelungsstellung gehalten. Die Biegefeder 28 ist dabei in einen Schlitz 29 der Sperrklinke 26 eingelegt.
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Das der Sperrklinke 26 zugewandte Ende des Schaftes 2 ist abgeschrägt ausgebildet, so daß beim Einschieben des Schaftes 2 durch die Einstecköffnung die Sperrklinke 26 von diesem abgeschrägten Ende entgegen der Wirkung der Biegefeder 28 angehoben wird, bis der Schaft 2 so tief in die Einstecköffnung 21 eingeschoben ist, daß der Vorsprung 25 in den Rücksprung 24 eintreten und dadurch die axiale Sicherung herstellen kann.
In ein Sackloch 30 der Sperrklinke 26 ist eine Schraubenfeder 31 eingelegt, diese stützt sich auf einer Stützfläche 22 der Griffbranche 6 ab und verhindert auf diese Weise, daß die Sperrklinke 26 unbeabsichtigt eingedrückt wird; nur nach Überwindung einer bestimmten Druckkraft kann die Sperrklinke 26 in Richtung einer Freigabe des Schaftes 2 verschwenkt werden.
Die andere Griffbranche 7 ist im Bereich der Ausnehmung 27 schwenkbar an der Griffbranche 6 gelagert und endet oberhalb der Schwenkachse in einem Mitnehmer 33, in dem ein zum freien Ende hin offener, sich in seiner Breite zum offenen Ende hin geringfügig erweiternder Schlitz 34 angeordnet ist.
Der Mitnehmer kann dabei als Gabel ausgebildet sein mit zwei parallel zueinander verlaufenden, jeweils einen eigenen Schlitz 34 aufnehmenden Wandteilen, es könnte aber auch vorgesehen sein, daß ein solches Wandteil nur an einer Seite des Mitnehmers 33 angeordnet ist.
Das Kraftübertragungselement 5 ragt an der Rückseite aus dem Schaft 2 hervor und trägt dort ein Kupplungsstück 35 mit seitlich abstehenden Mitnahmezapfen 36, die im zusammengebauten Zustand in die Schlitze 34 des Mitneh-
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mers 33 eingreifen und dadurch ein Drehgelenk ausbilden, über welches bei Verschwenkung der Griffbranche das Kraftübertragungselement 5 im Schaft 2 vor- und zurückgeschoben werden kann (Figur 5). Dabei wird der Mitnehmer 33 in einem Kupplungsbereich verschwenkt, in dem die Kupplung dauerhaft aufrechterhalten ist. Die Dimensionierung ist so gewählt, daß die beiden Griffbranchen 6 und 7 beim Schließen der Werkzeuge nicht vollständig einander angenähert werden, sondern die Schließbewegung wird durch das Anliegen der Werkzeuge aneinander beendet, dabei bleibt zwischen den Griffbranchen 6 und 7 ein Abstand bestehen.
Wenn der Schaft 2 nach Lösen der Sperrklinke 26 nach vorne aus der Griffbranche 6 herausgezogen wird, ergibt sich dabei zwangsläufig auch eine Verschwenkung des Mitnehmers 33 und damit der Griffbranche 7, da mit dem Schaft 2 auch das Kraftübertragungselement 5 nach vorne verschoben wird und dabei den Mitnehmer 33 verschwenkt. Die Verschwenkung geht dabei so weit, daß die Mitnahmezapfen 36 aus dem Schlitz 34 des Mitnehmers 33 nach vorne austreten können (Figur 6), so daß dadurch sowohl der Schaft 2 als auch das Kraftübertragungselement 5 frei aus der Griffbranche 6 herausgezogen werden können.
Die Biegefeder 28 stützt sich derart am Mitnehmer 33 ab, daß der Mitnehmer
33 in diese vordere Verschwenkposition verschwenkt wird, so daß der Schlitz
34 bei herausgezogenem Schaft 2 und herausgezogenem Kraftübertragungselement 5 in der Lage verbleibt, die er beim Herausziehen des Kraftübertragungselementes 5 eingenommen hat. Dadurch ist umgekehrt beim erneuten Einschieben des Kraftübertragungselementes 5 möglich, daß die Mitnahmezapfen 36 in den Schlitz 34 eintreten und beim Anschlagen an der Seitenwand
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des Schlitzes 34 und beim weiteren Einschieben den Mitnehmer 33 entgegen der Wölbung der Biegefeder 28 in die Kupplungsstellung verschieben, in der ein Herausziehen der Mitnahmezapfen 36 in Verschieberichtung des Kraftübertragungselementes 5 nicht mehr möglich ist.
Insgesamt erhält man auf diese Weise eine sehr einfache Möglichkeit, sowohl den Schaft als auch das Kraftübertragungselement mit der feststehenden Griffbranche 6 zu verbinden und diese Teile auch wieder voneinander zu lösen. Beim Einschieben treten die Mitnehmerzapfen 36 selbsttätig in den Schlitz 34 ein und verschwenken den Mitnehmer 33 in die Kupplungsstellung und damit in die eigentliche Arbeitsstellung, gleichzeitig schwenkt das abgeschrägte Ende des Schaftes 2 die Sperrklinke 26 in die Offenstellung, so daß das hintere Ende des Schaftes 2 an dem Vorsprung 25 vorbei gleiten kann, bis dieser in den Rücksprung 24 eintritt und somit sowohl den Schaft 2 als auch das Kraftübertragungselement 5 in axialer Richtung sichert. Der Schaft 2 ist danach in axialer Richtung gar nicht mehr verschiebbar, das Kraftübertragungselement 5 nur in begrenztem Umfange entsprechend der Schwenkbewegung des Mitnehmers 33.
Zum Trennen genügt es, auf die Sperrklinke 26 zu drücken, dann können Schaft 2 und Kraftübertragungselement 5 problemlos nach vorne aus der Griffbranche 6 herausgezogen werden.
Zur Verbindung des Kraftübertragungselementes 5 mit einem Arbeitselement 4 weist dieses eine sich konisch geringfügig verengende, zentrale Aufnahmeöffnung 37 auf, in die ein komplementäres Ende 38 des Kraftübertragungselementes einschiebbar ist. Auf diesem Ende 38 des Kraftübertragungselementes
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5 ist eine L-förmige Führungsbahn 39 eingearbeitet, die zunächst vom vorderen Ende achsparallel verläuft und dann im rechten Winkel abbiegt, insgesamt also L-förmig ist. In diese Führungsbahn 39 tritt beim Einschieben des Endes 38 in die Aufnahmeöffnung 37 ein geringfügig nach innen in die Aufnahmeöffnung 37 vorstehender Stift 40 ein, beispielsweise eine eingedrehte Madenschraube, und verläuft beim Einschieben zunächst in dem achsparallelen Teil der Führungsbahn 39. Beim Erreichen des Endes dieses achsparallelen Führungsbahnteiles werden das Ende 38 und das Arbeitselement 4 um die Längsachse des Kraftübertragungselementes 5 gegeneinander verdreht, und dies führt dazu, daß der Stift 40 in den in Umfangsrichtung verlaufenden Teil der Führungsbahn 39 eintritt. Dies führt zu einer axialen Sicherung des Endes 38 in der Aufnahmeöffnung 37 und damit zu einer dauerhaften Wirkverbindung zwischen Kraftübertragungselement 5 einerseits und Arbeitselement 4 andererseits. In umgekehrter Weise kann die Lösung erfolgen.
Claims (28)
1. Chirurgisches Rohrschaftinstrument mit einem rohrförmigen flexiblen Schaft und mit einem darin aufgenommenen, längsverschieblichen und biegbaren Kraftübertragungselement, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (5) aus einer Anzahl von Einzelabschnitten (9) besteht, die an der Innenwand des Schaftes (2) anliegend hintereinander angeordnet sind und im Anlagebereich von zwei Einzelabschnitten (9) eine kugelgelenkartige Verbindung (10, 13) aufweisen.
2. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einzelabschnitt (9) im Anlagebereich zum benachbarten Einzelabschnitt (9) eine kugelige Lagerpfanne (13) aufweist und der benachbarte Einzelabschnitt (9) eine in die Lagerpfanne (13) eintauchende, kugelig vorstehende Lagerfläche (10).
3. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der Lagerpfanne (13) den benachbarten Einzelabschnitt (9) mit einer elastischen Einrast- oder Einschnappverbindung umgibt.
4. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Einzelabschnitte (9) ein biegbares Zugelement (14) hindurchgeführt ist.
5. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (14) ein dünner biegsamer Stab oder ein Seil ist.
6. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugelement (14) durch eine zentrale Öffnung in jedem Einzelabschnitt (9) hindurchgeführt ist.
7. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelabschnitte (9) zwischen ihren Enden in Längsrichtung konkav gekrümmt sind.
8. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmung der Krümmung der bei maximaler Biegung des Schaftes (2) innenliegenden Seite des Schaftes (2) entspricht.
9. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelabschnitte (9) von einem gemeinsamen flexiblen Schlauch oder Kunststoffmantel umgeben sind.
10. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerpfanne durch eine ringförmige Lagerfläche (13) mit kreisbogenförmiger Kontur am Innenmantel des rohrstückförmig ausgebildeten Einzelabschnitts (9) gebildet ist.
11. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Einzelabschnitt (9) im Bereich der ringförmigen Lagerfläche (13) durch Einschnitte (11) in in Umfangsrichtung nebeneinanderliegende Lappen (12) unterteilt ist.
12. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lappen (12) elastisch nach außen biegbar sind.
13. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (2) in ein Griffteil (6) eingeschoben ist und in der eingeschobenen Stellung von einer lösbaren Fixiereinrichtung (24, 25, 26) im Griffteil (6) festgelegt wird.
14. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtung einen federbelasteten Schwenkhebel (26) aufweist, der in einer Sperrstellung durch Eingriff eines Vorsprunges (25) in einen Rücksprung (24) den Schaft (2) gegen eine axiale Verschiebung sichert.
15. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (2) in seiner in das Griffteil (6) eingeschobenen Stellung gegen eine Verdrehung um seine Längsachse gesichert ist.
16. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (5) an seinem griffteilseitigen Ende lösbar mit einer Betätigungseinrichtung (7, 33) verbunden ist.
17. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung durch eine Einschubkupplung (33, 34, 35, 36) gebildet wird, die beim Einschieben des Kraftübertragungselementes (5) in die Einschubkupplung zunächst keine Verbindung zur Betätigungseinrichtung aufweist und die erst beim weiteren Einschieben des Kraftübertragungselementes (5) eine Verbindung herstellt.
18. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubkupplung einen Mitnehmer (33) mit einem einseitig offenen Schlitz (34) umfaßt, in den ein Vorsprung (36) des Kraftübertragungselementes (5) einschiebbar ist.
19. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (33) verschwenkbar am Griffteil (6) gelagert ist zwischen einer Einschublage, in der der Vorsprung (36) des Kraftübertragungselementes (5) beim Einschieben in das Griffteil (6) ins offene Ende des Schlitzes (34) eintreten kann, und einer Kupplungsstellung, in der der Schlitz im (34) wesentlichen quer zur Verschieberichtung des Kraftübertragungselementes (5) verläuft.
20. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (33) durch die Betätigungsvorrichtung (7) verschwenkbar ist und dabei in dessen Kupplungsstellung das Kraftübertragungselement (5) über den in den Schlitz (34) eingreifenden Vorsprung (36) axial verschiebt.
21. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (33) beim Einschieben des Kraftübertragungselementes (5) derart schräg zur Verschieberichtung des Kraftübertragungselementes (5) steht, daß dieses den Mitnehmer (33) beim weiteren Einschieben in die Kupplungsstellung verschwenkt.
22. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (33) durch eine Feder (28) in die Einschublage verschwenkt wird.
23. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (28) eine Biegefeder ist, die an dem Schwenkhebel (26) gehalten ist, der den Schaft (2) gegen eine Axialverschiebung sichert.
24. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kraftübertragungselement (5) an seinem werkzeugseitigen Ende (38) über eine lösbare Bajonettkupplung (39, 40) mit einem Werkzeug (4) verbunden ist.
25. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug eine Aufnahmevertiefung (37) für das Ende (38) des Kraftübertragungselementes (5) aufweist.
26. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (38) des Kraftübertragungselementes (5) und die Aufnahme (37) konisch ausgebildet sind.
27. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Bajonettverriegelung durch axiales Zusammenführen des Kraftübertragungselementes (5) und des Werkzeuges (4) sowie durch eine anschließende Verdrehung der beiden Teile (4, 5) gegeneinander um die Längsachse des Kraftübertragungselementes (5) erfolgt.
28. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (4) einen in Richtung auf das Kraftübertragungselement (5) vorstehenden Verriegelungsvorsprung (40) trägt, der in einer L-förmigen Bahn (39) des Kraftübertragungselementes (5) geführt ist.
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