DE20311151U1 - Leuchte - Google Patents
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Description
Gesthuysen, von Rohr & Eggert
02.1176Abi Essen, den 18. Juli 2003
mit der Bezeichnung
Joachim Max Derksen Kaldekirche 24 A
45309 Essen
Leuchte
Leuchte
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Leuchtanordnung mit mehreren Leuchten.
Aus der Praxis ist es bekannt, eine Leuchte mit mindestens zwei Leuchtmitteln unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung zu versehen. Der Leuchte ist eine elektronische Steuereinrichtung zur Steuerung der Farbe des von der Leuchte emittierten Misch-Lichts zugeordnet. Eine derartige Anordnung ist &iacgr;&ogr; verhältnismäßig aufwendig und wird bisher nur fur feste Installationen von Wandleuchten oder Deckenleuchten eingesetzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte und eine Leuchtanordnung anzugeben, die universell einsetzbar sind und die eine insbesondere an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten optimal anpaßbare Effektbeleuchtung für Werbezwecke, insbesondere zur Warenpräsentation, ermöglichen.
Die obige Aufgabe wird durch eine Leuchte gemäß einem der unabhängigen Patentansprüche oder eine Leuchtanordnung gemäß Anspruch 32 oder 33 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine erste Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß die Leuchte tragbar und/oder säulenförmig ausgebildet ist und daß eine die Farbe des von der Leuchte emittierten Misch-Lichts steuernde Steuereinrichtung in die Leuchte integriert ist. So ergibt sich eine mobile, universell einsetzbare Leuchte, die lediglich an einen Netzanschluß angeschlossen werden muß. Insbesondere entfällt ein separater Anschluß der Steuereinrichtung.
Eine Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung sieht vor, daß die Leuchte mindestens zwei Gruppen von Leuchtmitteln aufweist, wobei sich zumindest im wesentlichen nur das Farblicht der Leuchtmittel einer Gruppe mischt und/oder die Gruppen zumindest im wesentlichen in unterschiedliche, vorzugsweise entgegengesetzte Hauptrichtungen abstrahlen. Dies gestattet wiederum einen sehr universellen Einsatz der vorschlagsgemäßen Leuchte.
Gemäß einer weiteren wesentlichen Idee der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß die Steuerung bzw. Steuerungseinrichtung der Leuchte programmierbar und/oder programmiert ist. Hierdurch lassen sich auf einfache Weise verschiedene Beleuchtungseffekte insbesondere für Werbezwecke erreichen.
Eine weitere Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß die Leuchte zur Steuerung mindestens einer weiteren Leuchte mit mindestens zwei Leuchtmitteln unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung ausgebildet ist, insbesondere so daß von jeder Leuchte Misch-Licht gleicher Farbe emittierbar ist. Vorzugsweise sind bis zu dreißig weitere Leuchten an die vorschlagsgemäße Leuchte anschließbar. Dies ermöglicht auf sehr einfache Weise eine universell einsetzbare und an die jeweiligen Gegebenheiten anpaßbare Beleuchtung. Hierbei ergibt sich eine einfache und kostengünstige Steuerung, da lediglich eine zentrale Steuereinrichtung bzw. Steuerung in der vorschlagsgemäßen Leuchte vorgesehen sein muß, an die die weiteren Leuchten als "abhängige" Leuchten anschließbar sind.
Insbesondere ist hierbei auch wieder vorgesehen, daß sich das Licht der Leuchtmittel jeweils einer einzigen Leuchte additiv mischt und dieses Misch-Licht von der jeweiligen Leuchte emittiert wird. Jedoch ist es grundsätzlich auch möglich, die weiteren Leuchten derart und gegebenenfalls unterschiedlich anzusteuern, daß das von den verschiedenen Leuchten emittierte Licht seinerseits wieder zu additiven Farbmischeffekten führt.
Weitere Merkmale, Vorteile, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der einzigen Figur erläutert. Die Figur zeigt
eine schematische Darstellung einer vorschlagsgemäßen Leuchte mit einer zugeordneten Fernbedienung.
Die vorschlagsgemäße Leuchte 1 ist vorzugsweise mobil bzw. tragbar ausgebildet und weist mehrere Leuchtmittel 2 und eine zugeordnete elektronische Steuereinrichtung 3 auf.
Die Leuchte 1 weist vorzugsweise eine säulenartige Form mit insbesondere polygonalem oder kreisförmigen Querschnitt auf, wobei sich die Leuchte 1 im Gebrauchszustand vorzugsweise zumindest im wesentlichen vertikal erstreckt.
Die Leuchtmittel 2 sind beim Darstellungsbeispiel stabförmig ausgebildet und vorzugsweise durch Leuchtstoffröhren oder dergleichen gebildet.
Die Leuchte 1 weist vorzugsweise mindestens drei Leuchtmittel 2 auf, die Licht in den Grundfarben, insbesondere Rot, Grün und Blau, emittieren. Durch additive Farbmischung ist dann ein Misch-Licht beliebiger Farbe von der Leuchte 1 abgebbar. Hierzu sind die farblich unterschiedlich leuchtenden Leuchtmittel 2 entsprechend ansteuerbar.
Beim Darstellungsbeispiel weist die Leuchte 1 zwei Gruppen von jeweils drei Leuchtmitteln 2 auf. Hierbei mischt sich das von den Leuchtmitteln 2 einer Gruppe abgegebene Licht zu Misch-Licht, das von der Leuchte 1 abgegeben wird. Die Gruppen von Leuchtmitteln 2 strahlen hierbei vorzugsweise in unterschiedliche, insbesondere entgegengesetzte Hauptrichtungen ab. Beim Darstellungsbeispiel sind die beiden Gruppen auf entgegengesetzten Seiten bzw. von einander weg weisend bzw. abstrahlend angeordnet.
Die Gruppen von Leuchtmitteln 2 sind vorzugsweise gemeinsam steuerbar, strahlen also jeweils das zumindest im wesentlichen gleiche Misch-Licht ab. Jedoch können die Gruppen bedarfsweise auch unabhängig voneinander steuerbar sein, so daß die Leuchte 1 beispielsweise nach vorn Licht einer anderen Farbe als nach hinten abstrahlt.
Der Steuerung des von der Leuchte 1 emittierten Misch-Lichts, also zur Ansteuerung der einzelnen Leuchtmittel 2 dient die Steuereinrichtung 3. Die Steuereinrichtung 3 ist beim Darstellungsbeispiel in die vorschlagsgemäße Leuchte 1 integriert, insbesondere in einen Standfuß 4 der vorzugsweise stehenden Leuchte 1 eingebaut. Folglich ist zur Inbetriebnahme die vorschlagsgemäße Leuchte 1 lediglich an ein Stromnetz mittels eines nicht dargestellten Netzkabels oder dergleichen anzuschließen.
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Beim Darstellungsbeispiel trägt der Standfuß 4 ein sich vertikal nach oben erstreckendes Gehäuse 5, das die Leuchtmittel 2 zumindest teilweise umgibt und hält. Das Gehäuse 5 weist vorzugsweise einen kreisförmigen oder polygonalen, insbesondere rechteckigen oder quadratischen, oder - wie beim Darstellungsbeispiel - einen doppel-T-förmigen Querschnitt auf. Dementsprechend sind hier die Gruppen von Leuchtmitteln 2 in die nach entgegengesetzten Seiten hin offenen Ausnehmungen bzw. Öffnungen des Gehäuses 5 eingebaut.
Die Lichtaustrittsseite des Gehäuses 5 ist vorzugsweise durch eine Scheibe 6, &iacgr;&ogr; insbesondere aus Acrylglas, oder eine sonstige transparente Abdeckung, wie eine Folie, abgedeckt. Die Scheibe 6 bzw. sonstige Abdeckung kann bedarfsweise auch milchig bzw. diffus streuend ausgebildet sein. Jedoch kann die Abdeckung bedarfsweise auch unmittelbar durch das Gehäuse 5 gebildet sein, insbesondere wenn das Gehäuse 5 zumindest teilweise oder vollständig in ausreichendem Mais ße lichtdurchlässig und insbesondere transparent ausgebildet ist.
Bedarfsweise können den Leuchtmitteln 2 auch geeignete Reflektoren, wie Spiegel, reflektierende Beschichtungen oder dergleichen, zugeordnet und gegebenenfalls vom Gehäuse 5 gehalten oder gebildet sein.
Die Leuchtstoffröhren bzw. Leuchtmittel 2 sind vorzugsweise nebeneinander angeordnet und verlaufen zumindest im wesentlichen parallel zueinander. Die Leuchtmittel 2 sind hier zumindest im wesentlichen in einer Ebene angeordnet, die quer bzw. senkrecht zur Hauptabstrahlrichtung der Leuchte 1 verläuft. Dies ist im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige, weitestgehend farbkonstante Ausleuchtung vorteilhaft.
Die Leuchte 1 bzw. Steuereinrichtung 3 ist vorzugsweise programmierbar und/ oder programmiert, insbesondere so daß verschiedenste Beleuchtungseffekte erzielbar und/oder abrufbar sind. Vorzugsweise ist die Farbe des Misch-Lichts, deren Änderungsfolge, deren Änderungsgeschwindigkeit und/oder die Helligkeit des Misch-Lichts - also das von der Leuchte 1 emittierte Licht - programmierbar bzw. änderbar. Insbesondere sind die verschiedenen Effekte und Abfolgen bedarfsweise auch in Abhängigkeit von der Zeit, beispielsweise Uhrzeit, von der Umgebung, wie Temperatur, Geräusch, Bewegung oder Helligkeit, und/oder sonstigen Steuersignalen, wie von einer Musikanlage, steuerbar bzw. beeinfluß-
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bar. Gegebenenfalls kann die Leuchte 1 mit entsprechenden Sensoren, beispielsweise einem Bewegungsmelder, einem Näherungsschalter, einem Mikrofon oder dergleichen, versehen sein oder entsprechende Anschlüsse aufweisen.
Vorzugsweise ist die vorschlagsgemäße Leuchte 1 mittels einer schematisch angedeuteten Fernbedienung 7 insbesondere drahtlos fernsteuerbar und vorzugsweise auch programmierbar. Dies erleichtert die Handhabung und Bedienung.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Leuchte 1 mit einer Schnittstelle bzw. einem Ausgang versehen, um mindestens eine weitere Leuchte mit mindestens zwei Leuchtmitteln unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung anzusteuern. Die weitere Leuchte ist dann vorzugsweise quasi identisch oder zumindest ähnlich wie die vorschlagsgemäße Leuchte aufgebaut, wobei die Farbe des von der weiteren Leuchte abgestrahlten Misch-Lichts dann von der vorschlagsgemäßen Leuchte 1 bzw. deren Steuerung/Steuereinrichtung 3 mit steuerbar ist. Die vorschlagsgemäße Leuchte 1 stellt dann also eine Art "Master"-Leuchte mit daran anschließbaren "Slave"-Leuchten dar.
Beim Darstellungsbeispiel sind vorzugsweise bis zu dreißig weitere Leuchten an die vorschlagsgemäße Leuchte 1 über einen nicht dargestellten Kabelanschluß oder dergleichen anschließbar. Jedoch können die weiteren Leuchten 1 bedarfsweise auch beispielsweise drahtlos, insbesondere über Funk, ansteuerbar sein.
Je nach Ausgestaltung und Bedarf sind dann die vorschlagsgemäße Leuchte 1 und die weiteren Leuchten 1 synchron steuerbar, jedoch können zusätzlich oder alternativ die weiteren Leuchten auch separat steuerbar sein, um gegebenenfalls ein anderes Misch-Licht zu emittieren.
Die weiteren Leuchten können wesentlich einfacher und damit kostengünstiger aufgebaut sein, da die jeweilige Steuereinrichtung wesentlich einfacher und damit kostengünstiger aufgebaut sein kann; die für einen automatisierten Programmablauf bzw. die Programmierbarkeit erforderlichen Komponenten können nämlich entfallen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsvariante weist die vorschlagsgemäße Leuchte 1 elektronische Vorschaltgeräte für die Leuchtmittel 2 auf. Die Vorschaltgeräte sind über Niederspannungs-Steuersignale, insbesondere 1 bis 10 V Gleichspannung, zum Dimmen des zugeordneten Leuchtmittels 2 ansteuerbar.
Die weiteren Leuchten sind entsprechend aufgebaut, weisen jedoch keine Steuereinrichtung 3 auf. Vielmehr sind diese zur synchronen Steuerung und vorzugsweise gleichzeitigen Stromversorgung an die vorschlagsgemäße bzw. "Master"-Leuchte Leuchte 1, vorzugsweise in Reihe, angeschlossen. Diese weist einen
&iacgr;&ogr; Anschluß bzw. Steckverbinder o.dgl. auf, so daß über ein einziges Kabel die Steuersignale und die Netzspannung zur Stromversorgung an eine weitere Leuchte übertragbar sind. Diese weitere Leuchte weist einen entsprechenden Eingang für das Kabel und einen entsprechenden Ausgang zum Anschluß der nächsten weiteren Leuchte auf. So kann eine Vielzahl von Leuchten mit jeweils nur einem einzigen Kabel angeschlossen und angesteuert werden. Die "Master"-Leuchte 1 mit der Steuereinrichtung 3 wird lediglich an die Netzversorgung über ein einziges Netzkabel angeschlossen. Die genannten Kabel, Anschlüsse, Steckverbinder u.dgl. sind vorzugsweise insgesamt, also auch für die die Niederspannungs-Steuersignale übertragenden Teile, netzspannungsfest ausgebildet.
Alternativ zur Ausbildung eines entsprechenden Ausgangs an den weiteren Leuchten oder zusätzlich kann die "Master"-Leuchte 1 mehrere derartige Ausgänge aufweisen.
Die vorgenannte Verkabelung ist sehr einfach und problemlos auch von Laien durchführbar. Wenn die Leuchten jeweils als Bau- oder Installationseinheit ausgebildet sind, können auf einfache Weise Leuchtanordnungen in Decken, Wänden, sonstigen Gebäudeteilen oder Gegenständen mit mehreren wie oben erläutert verkabelten Leuchten auch von Laien realisiert werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante ist die Leuchtanordnung mit mehreren Leuchten von einer insbesondere diffus streuenden Scheibe 6 oder Folie abgedeckt, die vorzugsweise lösbar an einem Rahmen, insbesondere einem sogenannten Klapprahmen, befestigt und/oder bedarfsweise mit einem zu hinterleuchtenden Bild oder Muster zusätzlich abgedeckt ist.
Claims (34)
1. Leuchte (1) mit mindestens zwei Leuchtmitteln (2) unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung und mit einer elektronischen Steuereinrichtung (3) zur Steuerung der Farbe des von der Leuchte (1) emittierten Misch- Lichts, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) tragbar und/oder säulenförmig ausgebildet und die Steuereinrichtung (3) in die Leuchte (1) integriert ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) einen Standfuß (4) aufweist und die Steuereinrichtung (3) in diesen integriert ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) in den Farben Rot, Grün und Blau leuchtende Leuchtmittel (2) aufweist.
4. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Leuchte (1) zumindest im wesentlichen nur vertikal erstreckt.
5. Leuchte (1) mit mindestens zwei Leuchtmitteln (2) unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung und mit einer elektronischen Steuereinrichtung (3) zur Steuerung der Farbe des von der Leuchte (1) emittierten Misch- Lichts, insbesondere nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) mindestens zwei Gruppen von Leuchtmitteln (2) aufweist, wobei sich zumindest im wesentlichen nur das Farblicht der Leuchtmittel (2) einer Gruppe mischt und/oder die Gruppen zumindest im wesentlichen in unterschiedliche, vorzugsweise entgegengesetzte Hauptrichtungen abstrahlen.
6. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe in den Farben Rot, Grün und Blau leuchtende Leuchtmittel (2) aufweist.
7. Leuchte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbe des Misch-Lichts jeder Gruppe unabhängig oder nur gemeinsam steuerbar ist.
8. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) stabförmig ausgebildet sind.
9. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) als Leuchtstoffröhren ausgebildet sind.
10. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) parallel zueinander verlaufen.
11. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) zumindest im wesentlichen vertikal verlaufen.
12. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) zumindest im wesentlichen in einer Ebene quer zur Hauptabstrahlrichtung und/oder nebeneinander angeordnet sind.
13. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) ein Gehäuse (5) mit polygonalem, insbesondere rechteckigem oder quadratischem, oder doppel-T-förmigem Querschnitt aufweist.
14. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) durch eine vorzugsweise transparente Scheibe (6), insbesondere aus Polyacryl, oder Folie abgedeckt sind.
15. Leuchte (1) mit mindestens zwei Leuchtmitteln (2) unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung und mit einer elektronischen Steuereinrichtung (3) zur Steuerung der Farbe des von der Leuchte (1) emittierten Misch- Lichts, insbesondere nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung bzw. Steuereinrichtung (3) programmierbar und/oder programmiert ist, insbesondere hinsichtlich der Farbe des Misch-Lichts, deren Änderungsfolge, deren Änderungsgeschwindigkeit und/oder der Helligkeit des Misch-Lichts und/oder insbesondere in Abhängigkeit von der Zeit, Umgebung, wie Temperatur, Geräusch, Bewegung oder Helligkeit, und/oder sonstigen Steuersignalen, wie von einer Musikanlage oder Videoanlage.
16. Leuchte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) mittels einer Fernbedienung (7) insbesondere drahtlos fernsteuerbar ist.
17. Leuchte nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, die Leuchte (1) mittels der Fernbedienung (7) programmierbar ist.
18. Leuchte (1) mit mindestens zwei Leuchtmitteln (2) unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung und mit einer elektronischen Steuereinrichtung (3) zur Steuerung der Farbe des von der Leuchte (1) emittierten Misch- Lichts, insbesondere nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) zur Steuerung mindestens einer weiteren Leuchte mit mindestens zwei Leuchtmitteln unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung ausgebildet ist, insbesondere so daß von jeder Leuchte (1) Misch-Licht gleicher Farbe emittierbar ist.
19. Leuchte nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß von der Leuchte (1) nur Steuersignale zur insbesondere synchronen Steuerung der weiteren Leuchte ausgebbar sind.
20. Leuchte nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß von der Leuchte (1) sowohl Steuersignale zur insbesondere synchronen Steuerung der weiteren Leuchte(n) als auch deren Stromversorgung, insbesondere Netzspannung, ausgebbar sind.
21. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) einen gemeinsamen Anschluß für sowohl für die Stromversorgung mit Netzspannung als auch für Steuersignale zur insbesondere synchronen Steuerung der weiteren Leuchte(n), insbesondere von drei Farben, aufweist.
22. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) verschiedenfarbige Leuchtstoffröhren als Leuchtmittel (2) und zugeordnete dimmbare elektronische Vorschaltgeräte aufweist, die insbesondere über Niederspannungs-Steuersignale zur Dimmung des zugeordneten Leuchtmittels (2) ansteuerbar sind.
23. Leuchte nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Niederspannungs-Steuersignale von der Steuereinrichtung (3) bereitgestellt werden.
24. Leuchte nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Niederspannungs-Steuersignale über einen für Netzspannung geeigneten Anschluß und/oder ein für Netzspannung geeignetes Netzkabel, insbesondere zusammen mit der Netzspannung, für die weitere(n) Leuchte(n) ausgebbar sind.
25. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Leuchte kabelgebunden oder drahtlos steuerbar ist.
26. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (3) in die Leuchte (1) integriert ist.
27. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) in den Farben Rot, Grün und Blau leuchtende Leuchtmittel (2), insbesondere Leuchtstoffröhren, aufweist.
28. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) zumindest im wesentlichen in einer Ebene quer zur Hauptabstrahlrichtung und/oder nebeneinander angeordnet sind.
29. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel (2) durch eine vorzugsweise transparente, insbesondere diffus streuende Scheibe (6), insbesondere aus Polyacryl oder Polyethylen, oder Folie abgedeckt sind.
30. Leuchte nach Anspruch 14 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (6) mit einer Abdeckung, insbesondere einer Folie, versehen ist und dazwischen ein Bild oder Muster einlegbar ist.
31. Leuchte nach einem der Ansprüche 18 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (1) als Installations- oder Baueinheit ausgebildet ist, insbesondere zum Einbau in eine Decke, eine Wand oder sonstige Gebäudeteile oder Gegenstände.
32. Leuchtanordnung mit einer ersten Leuchte (1), die mindestens zwei Leuchtmittel (2) unterschiedlichen Farblichts zur additiven Farbmischung und eine elektronische Steuereinrichtung (3) zur Steuerung der Farbe des von der Leuchte (1) emittierten Misch-Lichts aufweist, und mit mindestens einer weiteren Leuchte mit mindestens zwei Leuchtmitteln (2) unterschiedlichen Farblichts, wobei die erste Leuchte (1) einen Ausgang aufweist, um die weitere Leuchte anzusteuern, wobei die Farbe des von der weiteren Leuchte abgestrahlten Misch- Lichts von der Steuereinrichtung (3) steuerbar ist, insbesondere wobei der Ausgang sowohl zur Steuerung als auch zur Stromversorgung, insbesondere über ein einziges Kabel, der weiteren Leuchte ausgebildet ist und/oder diese einen entsprechenden Ausgang für noch eine weitere Leuchte aufweist.
33. Leuchtanordnung, insbesondere nach Anspruch 32, mit mehreren, vorzugsweise jeweils als Bau- oder Installationseinheit ausgebildeten Leuchten (1) mit jeweils mindestens drei Leuchtmitteln (2), insbesondere Leuchtstoffröhren, unterschiedlichen Farblichts, insbesondere in rot, grün und blau, zur additiven Farbmischung und mit einer elektronischen, Niederspannungs-Steuersignale für mindestens drei Farben erzeugenden Steuereinrichtung (3) zur synchronen Steuerung der Farbe des von den Leuchten (1) emittierten Misch-Lichts, wobei jede Leuchte (1) elektronische Vorschaltgeräte zur Steuerung und Dimmung der Leuchtmittel (2) der jeweiligen Leuchte (1) aufweist,
wobei die Vorschaltgeräte mit Netzspannung und Niederspannungs-Steuersignalen versorgbar sind,
wobei die Steuereinrichtung (3) vorzugsweise in eine der Leuchten (1) eingebaut ist und die Niederspannungs-Steuersignale an die Vorschaltgeräte ausgebbar sind,
wobei vorzugsweise ausschließlich die eine der Leuchten (1) an Netzspannung anschließbar ist,
wobei die anderen Leuchten (1) an die eine der Leuchten (1) zur Versorgung mit Netzspannung und den Niederspannungs-Steuersignalen, insbesondere in Reihe und/oder insbesondere über sowohl die Netzspannung als auch die Niederspannungs-Steuersignale führende Kabel, angeschlossen sind.
wobei die Vorschaltgeräte mit Netzspannung und Niederspannungs-Steuersignalen versorgbar sind,
wobei die Steuereinrichtung (3) vorzugsweise in eine der Leuchten (1) eingebaut ist und die Niederspannungs-Steuersignale an die Vorschaltgeräte ausgebbar sind,
wobei vorzugsweise ausschließlich die eine der Leuchten (1) an Netzspannung anschließbar ist,
wobei die anderen Leuchten (1) an die eine der Leuchten (1) zur Versorgung mit Netzspannung und den Niederspannungs-Steuersignalen, insbesondere in Reihe und/oder insbesondere über sowohl die Netzspannung als auch die Niederspannungs-Steuersignale führende Kabel, angeschlossen sind.
34. Leuchtanordnung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten (1) oder Leuchtmittel (2) durch eine gemeinsame, vorzugsweise diffus streuende Scheibe (6) oder Folie abgedeckt sind, die insbesondere mittels eines Klapprahmens lösbar gehalten ist.
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2003
- 2003-07-18 DE DE20311151U patent/DE20311151U1/de not_active Expired - Lifetime
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