DE20311838U1 - Drahtlose Türsprechanlage - Google Patents
Drahtlose TürsprechanlageInfo
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04M—TELEPHONIC COMMUNICATION
- H04M1/00—Substation equipment, e.g. for use by subscribers
- H04M1/72—Mobile telephones; Cordless telephones, i.e. devices for establishing wireless links to base stations without route selection
- H04M1/725—Cordless telephones
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Description
Anmelder: Tzu-Chin HUANG \ ; ,&sfgr; ; ·* [
Unser Zeichen: H 3028-ro %. ,;. V MÖ?!§![fB€n§& Parfn
Drahtlose Türsprechanlage iraße2-D-8i67
Die Erfindung betrifft eine drahtlose Türsprechanlage, die einen Melder innerhalb der Wohnung aufweist, in dem eine Signalempfangseinheit und eine Rufeinheit vorgesehen sind. Die Türstation außerhalb der Wohnung weist einen Funkübertragungsknopf auf, der ein Funksignal erzeugen kann, wenn der Besucher den Funkübertragungsknopf drückt. Das Funksignal wird von dem Melder empfangen, der somit durch die Rufeinheit eine Verbindung mit dem Mobiltelefon des Besitzers der Wohnung herstellt, der zur Zeit nicht in der Wohnung ist, wodurch der Besitzer der Wohnung mit dem Besucher ein Funkgespräch fuhren kann.
Die herkömmliche Türsprechanlage besteht aus einer Türstation außerhalb der Wohnung und einem Telefonapparat innerhalb der Wohnung, wobei die Türstation über eine Leitung mit dem Telefonapparat verbunden ist. Wenn der Besucher den Klingelknopf drücken, kann die Person in der Wohnung durch das Telefonapparat mit dem Besucher ein Gespräch fuhren. Wenn die Wohnung leer ist, kann der Besucher jedoch keine Antwort bekommen.
Dadurch kann ein Einbrecher erkennen, ob die Wohnung leer ist. Obwohl in der Wohnung eine Alarmanlage vorhanden ist, kann der Einbrecher die
Leitung der Alarmanlage durchschneiden, so daß die Alarmanlage versagt. Daher wurde eine Alarmanalge entwickelt, die mit der Telefonleitung verbunden ist, damit der Besitzer der Wohnung, die Polizei oder der Sicherheitspersonal direkt darüber informiert wird. Die Telefonleitung kann jedoch auch durchgeschnitten werden, so daß der Alarm nicht über die Telefonleitung übertragen werden kann.
Aus diesem Grund hat der Erfinder nach langem Studium die vorliegende Erfindung entwickelt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine drahtlose Türsprechanlage zu schaffen, die einen Melder innerhalb der Wohnung aufweist, in dem eine Signalempfangseinheit und eine Rufeinheit vorgesehen sind, wobei die Signalempfangseinheit das Funksignal aus einem Funkübertragungsknopf der Türstation außerhalb der Wohnung empfangen kann. Wenn der Besucher den Funkübertragungsknopf drückt, wird das Funksignal von dem Melder empfangen, der somit durch die Rufeinheit eine Verbindung mit dem Mobiltelefon des Besitzers der Wohnung herstellt, der zur Zeit nicht in der Wohnung ist, wodurch der Besitzer der Wohnung mit dem Besucher ein Funkgespräch fuhren kann, so daß eine bidirektionale Langstrecken-Funkübertragung erreicht wird.
Der Erfindung liegt eine weitere Aufgabe zugrunde, eine drahtlose Türsprechanlage zu schaffen, wobei in der Türstation eine
Überwachungskamera integriert werden kann, deren Bilder über den Melder oder die Netzleitung an den Bildschirm des Mobiltelefons des Besitzers der Wohnung übertragen werden.
Der Erfindung liegt eine weitere Aufgabe zugrunde, eine drahtlose Türsprechanlage zu schaffen, wobei der Melder mit einem Hochtonlautsprecher ausgestattet werden kann, dessen Ton als Warnsignal dient, wodurch der Einbrecher keine Leitung finden und somit den Ton des Hochtonlautsprechers nicht abschalten kann, da das Warnsignal durch Funkübertragung erzeugt wird, und die Rufeinheit gleichzeitig eine Verbindung mit dem Mobiltelefon des Besitzers der Wohnung herstellt, so daß der Besitzer der Wohnung über den Einbruch informiert wird.
Figur 1 zeigt eine schematische Darstellung der Erfindung.
Figur 2 zeigt eine Blockschaltung der Erfindung.
Figur 3 zeigt ein Flußbild der Erfindung.
Figur 2 zeigt eine Blockschaltung der Erfindung.
Figur 3 zeigt ein Flußbild der Erfindung.
Figur 4 zeigt eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Bezugnehmend auf Figur 1 und 2 weist die Erfindung einen Melder 1 innerhalb der Wohnung auf, in dem eine Signalempfangseinheit und eine
Rufeinheit 2 vorgesehen sind. Die Signalempfangseinheit enthält einen Radiofrequenzmodul, einen Dekodierer, einen Mikroprozessor, einen Spracherzeuger, einen DTMF-Dekodierer, einen Datenspeicher und einen Empfänger. Die Rufeinheit 2 enthält ein Mobiltelefon, das als Sender dient. Im Melder können die Rufhummern von mehreren zu verbindenden Mobiltelefonen gespeichert werden. Die Türstation 3 außerhalb der Wohnung weist einen Funkübertragungsknopf 31 auf. Das Melder 1 und die Türstation 3 sind drahtlos miteinander verbunden und bilden somit ein Funkübertragungssystem.
Wenn die Wohnung besetzt ist, wird der Melder 1 ausgeschaltet. Dabei kann der Melder 1 das Funksignal aus dem Funkübertragungsknopf 31 nicht empfangen und die Türsprechanlage wird wie normal benutzt. Der Besucher kann den Klingelknopf 32 drücken und durch die Türstation 3 und das Telefonapparat der Türsprechanlage mit der Person in der Wohnung ein Gespräch fuhren.
Wenn die Wohnung leer ist, wird der Melder 1 eingeschaltet, wodurch der Melder 1 das Funksignal aus dem Funkübertragungsknopf 31 empfangen kann (Figur 3). Wenn der Besucher den Klingelknopf 32 mehrmals drücken und trotzdem keine Antwort bekommt, kann er den Funkübertragungsknopf 31 drücken, wodurch der
Funkübertragungsknopf 31 ein Funksignal sendet, das von dem Melder 1 empfangen wird. Das Funksignal aus dem Funkübertragungsknopf 31, das von dem (Empfanger) des Melders 1 empfangen wird, wird im Melder 1 verarbeitet. Danach stellt die Rufeinheit 2 (Sender) eine
Verbindung mit dem Mobiltelefon 4 des Besitzers der Wohnung her und das Mobiltelefon 4 somit klingelt. Dann kann der Besitzer der Wohnung durch das Schriftsignal auf dem Bildschirm des Mobiltelefons oder das Sprachsignal des Mobiltelefons über den Besuch informiert werden. Der Besitzer der Wohnung kann des weiteren durch die erfindungsgemäße drahtlose Türsprechanlage und das Mobiltelefon 4 mit dem Besucher ein Funkgespräch fuhren. Dies ist insbesondere günstig, wenn der Besitzer der Wohnung den Besuch vergißt oder der Besucher frühzeitig ankommt. Dadurch wird die Funktion der Türsprechanlage erweitert.
In der Türstation 3 kann ferner eine Überwachungskamera 3A integriert werden, die hinter einem Bild versteckt wird, wie in Figur 4 dargestellt. Die von der Überwachungskamera aufgenommenen Bilder werden über den Melder 1 an den Bildschirm des Mobiltelefons 4A des Besitzers der Wohnung übertragen, wenn der Bildschirm des Mobiltelefons 4A die Bilder anzeigen kann. Selbstverständlich können die von der Überwachungskamera aufgenommenen Bilder auch durch die Netzleitung an den Bildschirm des Mobiltelefons 4A übertragen werden.
Der Melder 1 kann des weiteren mit einem Hochtonlautsprecher ausgestattet werden, dessen Ton als Warnsignal dienen kann. Da das Warnsignal durch Funkübertragung erzeugt wird, kann der Einbrecher keine Leitung finden und somit den Ton des Hochtonlautsprechers nicht abschalten. Gleichzeitig stellt die Rufeinheit 2 (Sender) eine Verbindung mit dem Mobiltelefon 4 des Besitzers der Wohnung her. Durch das Schriftsignal auf dem Bildschirm des Mobiltelefons oder das
Sprachsignal des Mobiltelefons wird der Besitzer der Wohnung über den Einbruch informiert werden. Im Melder 1 kann auch die Telefonnummer der Polizei, der Sicherheitspersonal oder des Gebäudeverwalters gespeichert werden, um den Einbruch der Polizei, der Sicherheitspersonal oder dem Gebäudeverwalter direkt zu melden.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Erfindung ein Funkgespräch
gestatten und einen Einbruch verhindern kann. Zusammengefaßt betrifft die Erfindung eme drahtlose Türsprechanlage, die einen Melder innerhalb der Wohnung aufweist, in dem eine Signalempfangseinheit und eine Rufeinheit vorgesehen sind, wobei die Signalempfangseinheit das Funksignal aus einem Funkübertragungsknopf der Türstation außerhalb der Wohnung empfangen kann. Wenn der Besucher den Funkübertragungsknopf drückt, wird das Funksignal von dem Melder empfangen, der somit durch die Rufeinheit eine Verbindung mit dem Mobiltelefon des Besitzers der Wohnung herstellt, der zur Zeit nicht in der Wohnung ist, wodurch der Besitzer der Wohnung mit dem Besucher ein Funkgespräch führen kann, so daß eine bidirektionale Langstrecken-Funkübertragung erreicht wird.
| Bezugszeichen | Melder |
| 1 | Rufeinheit |
| 2 | Türstation |
| 3 | Funkübertragungsknopf |
| 31 | Klingelknopf |
| 32 | Überwachungskamera |
| 3A | Mobiltelefon |
| 4 | Mobiltelefon |
| 4A |
Claims (4)
1. Drahtlose Türsprechanlage, die einen Melder (1) innerhalb der Wohnung aufweist, in dem eine Signalempfangseinheit und eine Rufeinheit (2) vorgesehen sind, wobei die Signalempfangseinheit das Funksignal aus einem Funkübertragungsknopf der Türstation (3) außerhalb der Wohnung empfangen kann, wodurch, wenn der Besucher den Funkübertragungsknopf (31) drückt, das Funksignal von dem Melder (1) empfangen wird, der somit durch die Rufeinheit (2) eine Verbindung mit dem Mobiltelefon (4) des Besitzers der Wohnung herstellt, der zur Zeit nicht in der Wohnung ist, wodurch der Besitzer der Wohnung mit dem Besucher ein Funkgespräch führen kann, so daß eine bidirektionale Langstrecken-Funkübertragung erreicht wird.
2. Drahtlose Türsprechanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalempfangseinheit einen Radiofrequenzmodul, einen Dekodierer, einen Mikroprozessor, einen Spracherzeuger, einen DTMF-Dekodierer, einen Datenspeicher und einen Empfänger enthält.
3. Drahtlose Türsprechanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Türstation (3) eine Überwachungskamera integriert werden kann, deren Bilder über den Melder (1) oder die Netzleitung an den Bildschirm des Mobiltelefons (4A) des Besitzers der Wohnung übertragen werden.
4. Drahtlose Türsprechanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Melder (1) mit einem Hochtonlautsprecher ausgestattet werden kann, dessen Ton als Warnsignal dient, wodurch der Einbrecher keine Leitung finden und somit den Ton des Hochtonlautsprechers nicht abschalten kann, da das Warnsignal durch Funkübertragung erzeugt wird, und die Rufeinheit (2) gleichzeitig eine Verbindung mit dem Mobiltelefon (4) des Besitzers der Wohnung herstellt, so daß der Besitzer der Wohnung über den Einbruch informiert wird.
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Also Published As
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