DE20311833U1 - Warentransportbehälter - Google Patents
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Description
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ANDREJEWSKI, HONKE & SOZIEN
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
97 443/Srb/Nu Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur DR.-ING. MANFRED HONKE Diplom-Physiker DR. KARL GERHARD MASCH Diplom-Ingenieur DR.-ING. RAINER ALBRECHT Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP Diplom-Chemiker DR. MICHAEL ROHMANN Diplom-Physiker DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz D 45002 Essen, P.O. Box IO 02
25. Juli 2003
Gebrauchsmusteranmeldung
Aldi GmbH & Co. KG Burgstraße 37
45476 Mülheim / Ruhr
Warentransportbehälter
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Andrej ewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Warentransportbehälter für verderbliche Produkte wie Lebensmittel etc., insbesondere einen Lkw-Auflieger oder Lkw-Koffer, mit einem Tank zur Aufnahme eines Kühlmediums, und mit einer Verteileinheit im Behälterinneren zum gezielten Ausstoß des Kühlmediums und damit Reduzierung der Behälterinnentemperatur.
Ein Warentransportbehälter der eingangs beschriebenen Gestaltung wird im Rahmen der DE 195 31 122 Al beschrieben. Vergleichbare Behälter sind aus der Praxis bekannt. Als Kühlmedium wird in der Regel Stickstoff eingesetzt, welcher zumeist im Tank in flüssiger Form bevorratet wird und dann als kühles Gas in das Behälterinnere strömt. Dieses Kühlgas besitzt meistens Temperaturen von deutlich unter minus 1000C, so dass die gezielte Zufuhr des gekühlten Stickstoffgases dafür sorgt, dass das Behälterinnere heruntergekühlt wird. Beispielsweise lassen sich auf diese Weise problemlos Temperaturen von minus 2O0C und noch mehr im Behälterinneren erzeugen.
Die dort zunächst vorhandene Atmosphärenluft wird durch die Stickstoffzufuhr nach außen verdrängt. Denn Stickstoff verfügt über ein höheres spezifisches Gewicht als die meisten übrigen Luftbestandteile, so dass diese aus dem Warentransportbehälter ausgetrieben werden. Das kann durch ohnehin vorhandene Lüftungsschlitze hindurch geschehen.
Ein Warentransportbehälter mit der beschriebenen Kühleinrichtung ist herkömmlichen Systemen zur Kühlung deutlich
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überlegen, die beispielsweise auf externe Kühlaggregate zurückgreifen und in der Art eines Kühlschranks funktionieren. Daneben kennt man noch Inertisierungsvorrichtungen für Transportcontainer, wie sie beispielhaft in der EP 0 120 271 Al oder auch der EP 0 357 949 Bl beschrieben werden. Hier geht es darum, eine bestimmte Atmosphäre aus einem inerten Medium, in der Regel Stickstoff, im Warentransportbehälter zu erzeugen, um die dort zumeist befindlichen Lebensmittel vor dem Verderbern zu schützen. In diesem Zusammenhang wird auch die gleichzeitige Kühlung angesprochen. Hierfür sorgt jedoch wiederum ein separates Kühlaggregat im Rahmen der EP 0 357 949 Bl.
Solche Kühlaggregate sind mit dem grundsätzlichen Nachteil verbunden, dass hiermit Abgas- und insbesondere Lärmemissionen verbunden sind. Das schränkt den Einsatz derartiger Warentransportbehälter insbesondere zur Belieferung von in Wohngebieten liegenden Läden erheblich ein. Denn heutzutage werden solche Lärm- und Abgasemissionen kaum noch toleriert.
Aus diesem Grund stellt das beschriebene Spülen des Warentransportbehälters bzw. Lkw-Aufliegers mit dem Kühlmedium, insbesondere dem gekühlten Stickstoffgas, ein probates Mittel dar, gleichzeitig im Innern befindliche Lebensmittel vor dem Verderben zu schützen und dies praktisch emissionsfrei zu bewerkstelligen. Denn für die Zufuhr des Kühlmediums in das Behälterinnere ist es lediglich erforderlich, eine Absperreinrichtung zwischen dem Tank und der Verteileinheit in bestimmten Zeitabfolgen zu öffnen, so dass das im Tank verdampfende flüssige Kühlmedium über die
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Absperreinrichtung in die Verteileinheit und von dort ins Behälterinnere gelangt.
Die Absperreinrichtung lässt sich dabei problemlos elektrisch und fernbedienbar mit Hilfe der ohnehin vorhandenen Fahrzeugbatterie betreiben. Ein externes Aggregat ist nicht erforderlich. Außerdem strömt das Kühlmedium nahezu geräuschlos aus der Verteileinheit in das Behälterinnere, so dass außenseitig des Warentransportbehälters praktisch nichts auf die im Innern ablaufende Kühlung hindeutet.
Der bekannte Warentransportbehälter, von dem die Erfindung ausgeht, hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings können Probleme beim Be- und Entladen der in dem Transportbehälter bevorrateten Lebensmittel entstehen. Diese resultieren daraus, dass das Kühlmedium, insbesondere gekühltes Stickstoff gas, von einer Bedienperson nicht eingeatmet werden kann bzw. für eine solche Person unter Umständen gefährlich ist. Diese Anforderung hat man in der Vergangenheit dadurch zu lösen versucht, dass das Be- und Entladen erst nach einer gewissen Zeit bei geöffnetem Warentransportbehälter gestartet wurde, um das im Innern befindliche Kühlmedium nach außen hin entweichen zu lassen. Nun hängt die Belüftungszeit natürlich von den äußeren Gegebenheiten, insbesondere der Umgebungstemperatur, den Windverhältnissen etc. ab. Außerdem lässt sich die Entlüftungszeit nicht vorteilhaft anderweitig nutzen und muss vielmehr abgewartet werden. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zu Grunde, einen Warentransportbehälter für verderbliche Produkte wie Lebensmittel etc., insbesondere einen Lkw-Auflieger oder einen Lkw-Kofferauflieger, der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass ein gefahrloses Be- und Entladen möglich ist und die dazu erforderliche Belüftung des Warentransportbehälters in möglichst kurzer Zeit vonstatten geht.
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßer Warentransportbehälter im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass eine Zwangsbelüftungseinheit vorgesehen ist, um zumindest zum Be- und Entladen ein weitgehend kühlmediumfreies Behälterinneres zu gewährleisten. Die Zwangsbelüftungseinheit tritt also neben die ohnehin vorhandenen Lüftungsschlitze im Warentransportbehälter, die sicherstellen, dass das aus der Verteileinheit austretende Kühlmedium die verdrängte Luft nach außen befördern kann. Dieser Prozess tritt quasi kontinuierlich auf, jedenfalls so lange, wie aus der Verteileinheit das Kühlmedium ausströmt bzw. ein Temperaturgefälle zwischen innen und außen vorliegt.
Dagegen arbeitet die Zwangsbelüftungseinheit primär beim Be- und Entladen bzw. während eines vorgeschalteten Arbeitsschrittes. Sie sorgt dafür, dass im Gegensatz zu den Lüftungsschlitzen Luft aktiv von außen in den Behälter eingebracht wird, um das dort befindliche Kühlmedium auszutreiben. Dabei wird natürlich mit in der Regel viel größeren Volumenströmen gearbeitet als dies bei der Zufuhr des Kühlmediums und dem damit verbundenen Austritt der Luft
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aus dem Warentransportbehälter der Fall ist. Auf diese Weise gewährleistet die Erfindung, dass im Rahmen des vorgeschalteten Arbeitsschrittes vor dem Be- und Entladen das Behälterinnere weitgehend kühlmediumfrei ist. Das bedeutet, dass gesundheitsgefährdende Konzentrationen des Kühlmediums im Behälterinneren nach der Zwangsbelüftung ausgeschlossen werden können. Das erreicht die Erfindung unter Rückgriff auf eine Luftqualitätsmesseinrichtung im Behälterinneren, welche zur Steuerung der Zwangsbelüftungseinheit vorgesehen ist.
Dabei kann die Luftqualitätsmesseinrichtung im Kopfbereich angeordnet sein und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass zunächst bodennahe Schichten der Kühlmediumfüllung im Behälterinneren ausgetragen werden. In der Regel weist die Luftqualitätsmesseinrichtung einen Sensor auf, welcher den Sauerstoffgehalt misst.
Je nach dem, wie hoch dieser Sauerstoffgehalt ist, wird die Zwangsbelüftungseinheit gesteuert. Das kann im einfachsten Fall so aussehen, dass ein Lüfter der Zwangsbelüftungseinheit so lange mit maximaler oder einstellbarer Drehzahl betrieben wird, bis der Sauerstoffgehalt einen vorgegebenen Sollwert (beispielsweise mehr als 15 Vol.-%) überschritten hat. Denn dann ist davon auszugehen, dass eine Bedienperson das Behälterinnere problemlos betreten kann. Eine Erstickungsgefahr besteht also nicht (mehr).
Es hat sich bewährt, in diesem Zusammenhang eine Steuereinheit zur Beaufschlagung der Zwangsbelüftungseinheit und Auswertung der Luftqualitätsmesseinrichtung zu realisieren.
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Diese Steuereinheit mag für den beschriebenen Steuerungsvorgang in dem Sinne sorgen, dass die Zwangsbelüftungseinheit und hier insbesondere der vorgesehene Lüfter so lange arbeitet, bis die Luftqualitätsmesseinrichtung bzw. der Sensor zur Messung des Sauerstoffgehaltes eine ausreichende Sauerstoffkonzentration im Behälterinneren detektiert. Meistens wird dieser Zustand noch von einer optischen und/oder akustischen Anzeige flankiert, welche den Zugang zum Behälterinneren für eine Bedienperson freigibt. Das kann durch ein Lichtsignal, ein Hupsignal etc. im Detail umgesetzt werden.
Aus Sicherheitsgründen ist darüber hinaus eine Aufzeichnungseinheit vorgesehen, welche einzelne Parameter wie Luftqualitätsmesswerte, Temperaturmesswerte etc. erfasst und dokumentiert. Hierdurch kann zweifelsfrei nachvollzogen werden, nach welcher Zeit der Warentransportbehälter im Anschluss an die Zwangsbelüftung zum Be- und Entladen problemlos betreten werden kann. Außerdem stellt die Aufzeichnungseinheit eine lückenlose Dokumentation für die Qualitätssicherung zur Verfügung. Denn die erfassten Temperaturmesswerte geben zuverlässig Auskunft darüber, ob die im Innern transportierten verderblichen Produkte irgendwann einmal einer für sie schädlichen Temperatur ausgesetzt waren. Gleichzeitig lässt sich mit den dokumentierten Luftqualitätsmesswerten belegen, dass bei Verwendung von Stickstoff im Behälterinneren nicht nur die gewünschte Temperatur eingehalten worden ist, sondern zudem der in den betreffenden europäischen Voranmeldungen EP 0 120 271 Al und EP 0 357 949 Bl beschriebene Inertisierungseffekt aufrecht erhalten wurde.
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Der Warentransportbehälter verfügt über wenigstens eine Absperreinrichtung mit einem Lagesensor. Im einfachsten Fall handelt es sich bei dieser Absperreinrichtung um eine rückseitige Klappe, die zum Be- und Entladen geöffnet wird und die Zwangsbelüftung unterstützt. Vorteilhaft wird man hier ein Rolltor bzw. Sektionaltor einsetzen, welches platzsparend im Behälterinneren bevorratet werden kann und keinen Raum im Heckbereich zum Öffnen benötigt. Der der Absperreinrichtung zugeordnete Lagesensor steuert nun die Zwangsbelüftungseinheit in der Weise an, dass ein an das Rolltor bzw. die Absperreinrichtung abgegebenes Öffnungssignal unmittelbar von dem Lagesensor erfasst wird und gegebenenfalls unter Zwischenschaltung der Steuereinheit die Zwangsbelüftungseinheit startet, damit die Zwangsbelüftung einsetzen kann.
Zusätzlich ist noch eine Absperreinheit zwischen dem Tank und der Verteileinheit vorgesehen. Die Absperreinheit verfügt über wenigstens ein Magnetventil zur gesteuerten Zufuhr des Kühlmediums. In der Regel wird man an dieser Stelle mindestens zwei Magnetventile einsetzen, um eine redundante Ausführung zu gewährleisten. Das heißt, selbst wenn ein Magnetventil ausfallen sollte, strömt dennoch das Kühlmedium über das dann (noch) geöffnete zweite Magnetventil durch die Verteileinheit ins Behälterinnere.
Schließlich ist noch wenigstens ein Temperatursensor im Behälterinneren vorgesehen, welcher wie die Luftqualitätsmesseinrichtung im Kopfbereich angeordnet ist. Dies auch deshalb, um die Sensoren vor etwaigen Beschädigungen zu
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schützen. Mit Hilfe des Temperatursensors lässt sich die Zufuhrmenge an Kühlmedium ins Behälterinnere steuern und im Übrigen in Verbindung mit der Aufzeichnungseinheit die durchgängige Kühlung dokumentieren. Dazu wird die Temperatur - wie bereits beschrieben - von der Steuereinheit erfasst und von der Aufzeichnungseinheit festgehalten. Je nach dem, welche Temperatur im Behälterinneren gewünscht wird, öffnet die Steuereinheit die Magnetventile für eine bestimmte Zeit, und zwar so lange, bis sich die gewünschte Temperatur im Zuge eines Regelungsvorgangs im Behälterinneren einstellt.
Im Ergebnis wird ein Warentransportbehälter zur Verfügung gestellt, welcher insbesondere aber nicht einschränkend als Lkw-Auflieger bzw. Lkw-Kofferauflieger ausgeführt ist. Denn grundsätzlich lassen sich auch Container erfindungsgemäß ausrüsten. Immer wird eine emissionsarme Kühlung zur Verfügung gestellt, die über einen hohen Wirkungsgrad verfügt. Das wird mit einem einfachen und wartungsarmen 0 Aufbau erreicht.
Hinzu kommt, dass der Warentransportbehälter in seinem Innern modular aufgebaut werden kann. Dann wird man nicht nur eine heckseitige Absperreinrichtung vorsehen, sondern ergänzend noch weitere Absperreinrichtungen im Innern, die einzelne Kammern voneinander trennen. Hierdurch ist es in Verbindung mit den Absperreinrichtungen möglich, unterschiedliche Temperaturen in den jeweiligen Kammern zu erreichen.
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Denkbar ist beispielsweise eine Dreiteilung in dem Sinne, dass in einer Tiefkühlkammer Tiefkühlprodukte wie Eis, Tiefkühlgemüse, Pizzen, etc. bevorratet werden, während eine andere Kammer für den sogenannten Frischdienst sorgt und frisches Obst und Gemüse bei im Vergleich zu der Tiefkühlkammer erhöhten Temperaturen bevorratet. Schließlich mag noch eine dritte Kammer für Normalprodukte realisiert sein, die nicht oder nur geringfügig gekühlt werden.
Als weiterer Vorteil ist zu nennen, dass die bei dem erfindungsgemäßen Warentransportbehälter realisierte Kühlung gleichsam schlagartig einsetzen kann und insbesondere keine Vorkühlung benötigt. Das kann über die mit Hilfe der jeweiligen Absperreinheit zugeführte Menge an Kühlmedium erreicht werden. Neben einer schnellen und kostengünstigen Kühlung wird zugleich ein gefahrloses Be- und Entladen erreicht, weil die Zwangsbelüftungseinheit und eine damit verbundene Warneinrichtung erst dann für die Freigabe des Behälterinneren sorgen, wenn sich eine Bedienperson hierin gefahrlos aufhalten kann. Das sind die wesentlichen Vorteile.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Warentransportbehälter in der Ausführungsform eines Lkw-Aufliegers schematisch,
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Fig. 2 einen Blick ins Innere des erfindungsgemäßen Warentransportbehälters und
Fig. 3 bis 5 Detailansichten des Behälterinneren.
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In den Figuren ist ein Warentransportbehälter in der Ausführungsform als Lkw-Auflieger dargestellt. Dieser dient dazu, verderbliche Produkte wie Lebensmittel beispielsweise von einem Logistikzentrum aus an einzelne Läden zu verteilen. Zu diesem Zweck ist ein Tank 1 zur Aufnahme eines Kühlmediums vorgesehen, welcher ausweislich der Fig. 1 unterhalb des Warentransportbehälters zwischen der hinteren Achse eines Zugfahrzeuges und der vorderen Achse des Aufliegers angeordnet ist. Selbstverständlich sind auch andere Anbringungsorte denkbar.
Der Tank 1 dient zur Bevorratung von flüssigem oder gasförmigem Stickstoff. Selbstverständlich können auch andere Kühlmedien zum Einsatz kommen. Aus Kostengründen wird man jedoch zumeist auf flüssigen Stickstoff zurückgreifen.
Innerhalb des Tanks 1 oder auf dem Weg in das Innere des Warentransportbehälters geht der flüssige Stickstoff in den gasförmigen Zustand über und wird in das Behälterinnere mit Hilfe einer Verteileinheit 2 eingebracht. Anhand der Fig. 3 erkennt man, dass sich die Verteileinheit 2 aus mehreren an der Decke des Warentransportbehälters befestigten Rohren aus insbesondere Edelstahl zusammensetzt, die mit einzelnen Austrittsbohrungen 3 für das Kühlmedium ausgerüstet sind. Damit der Stickstoff aus dem Tank 1 nicht ungehindert durch
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die Verteileinheit 2 austreten kann, ist eine zwischengeschaltete Absperreinheit 4 vorgesehen, die man in der Fig. 4 erkennt. Bei der Absperreinheit 4 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um zwei redundant ausgelegte und elektrisch betätigbare Magnetventile. Gleichzeitig erkennt man in der Fig. 4 strömungsmäßig hinter der Absperreinheit 4 einen Siphon 5, in welchem sich gegebenenfalls im Innern der Verteileinheit 2 bildendes Kondenswasser sammelt.
Mit Hilfe der Absperreinheit 4 kann das Kühlmedium gezielt aus der Verteileinheit 2 ausgestoßen werden. Dadurch wird das Behälterinnere zunehmend mit dem Kühlmedium gefüllt, und zwar (bei Stickstoff) beginnend vom Boden bis zur Decke. Auf diese Weise kommt es zu einer Reduzierung der Behälterinnentemperatur. Gleichzeitig sorgt das an dieser Stelle regelmäßig eingesetzte gekühlte Stickstoffgas dafür, dass im Behälterinneren eine inerte Atmosphäre für die dort transportierten Lebensmittel zur Verfügung gestellt wird.
Dieses sogenannte Inertisieren des Behälterinneren stellt sicher, dass das darin gelagerte Gut bzw. die Lebensmittel vor schädlichen Einflüssen des Luftsauerstoffes geschützt werden. Gleichzeitig kann eine bestimmte Restkonzentration von Sauerstoff im Behälterinneren aufrechterhalten werden, wobei dieser Konzentrationswert während längerer Zeit konstant gehalten wird. Insgesamt wird durch die Inertisierung erreicht, dass sich bei leicht verderblichen Lebensmitteln die Atmungsaktivität in einer Atmosphäre mit 0 verringertem Sauerstoffgehalt reduziert und folglich die
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Zersetzung der Lebensmittel oder ein Verwelken von Blumen oder Pflanzen verzögert werden.
Durch den Einsatz von gekühltem Stickstoffgas füllt sich der Warentransportbehälter - wie beschrieben - beginnend vom Boden bis zur Decke, so dass die dort vormals befindliche atmosphärische Luft entweichen muss. Dazu sind ein oder mehrere Lüftungseinrichtungen 6 kopfseitig vorgesehen. Am Beispiel der Fig. 3 erkennt man eine solche Lüftungseinrichtung 6 in Gestalt einer nach außen schwenkbaren Klappe 6.
Um nun ein gefahrloses Be- und Entladen zu erreichen, muss das Behälterinnere weitgehend kühlmediumfrei eingestellt werden. Dazu ist erfindungsgemäß eine besonders in Fig. 3 dargestellte Zwangsbelüftungseinheit 7 vorgesehen. Diese findet sich kopfseitig des Lkw-Aufliegers, und zwar im Deckenbereich. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels verfügt die Zwangsbelüftungseinheit 7 im Wesentlichen über einen angedeuteten Walzenlüfter 8, welcher longitudinale Lamellen aufweist, die um eine größtenteils horizontal angeordnete Achse 9 rotieren. Wie die Magnetventile bzw. die Absperreinheit 4 lässt sich der Walzenlüfter 8 elektrisch betreiben, und zwar jeweils versorgt von der ohnehin vorhandenen Fahrzeugbatterie oder einem externen oder internen zusätzlichen Akkumulator.
Der Walzenlüfter 8 erhält ebenso wie die Magnetventile bzw. die Absperreinheit 4 seine Einschaltsignale von einer Steuereinheit 10. Die Steuereinheit 10 beaufschlagt also die Zwangsbelüftungseinheit 7, und zwar in Abhängigkeit von
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Messwerten, die sie von einer Luftqualitätsmesseinrichtung 11 erhält. Die Luftqualitätsmesseinrichtung 11 umfasst im Rahmen des Ausführungsbeispiels im Wesentlichen einen Sensor zur Messung des Sauerstoffgehaltes im Behälterinneren. Je nach dem, wie hoch der Sauerstoffgehalt im Behälterinneren ausfällt, steuert die Steuereinheit 10 die Zwangsbelüftungseinheit 7 entsprechend an, und zwar so lange, bis ein bestimmter Mindestwert der Sauerstoffkonzentration erreicht ist. Dieser liegt im Rahmen des Ausführungsbeispiels bei ca. 20 Vol.-%, also dem Sauerstoffgehalt, wie er auch in der Luftatmosphäre vorliegt.
Zusätzlich ist eine in die Steuereinheit 10 integrierte oder externe Aufzeichnungseinheit 12 vorgesehen, welche die von der Luftqualitätsmesseinrichtung 11 zur Verfügung gestellten Luftqualitätsmesswerte erfasst und dokumentiert.
Gleichzeitig ist die Aufzeichnungseinheit 12 aber auch in der Lage, Temperaturmesswerte sowie das Datum, die Uhrzeit 0 etc. aufzuzeichnen. Die Temperaturmesswerte werden von einem oder mehreren im Behälterinneren vorgesehenen Temperatursensoren 13 zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der im Behälterinneren mit Hilfe des Temperatursensors 13 festgestellten Temperatur steuert die Steuereinheit 10 die Absperreinheit 4 entsprechend an. Es versteht sich, dass an der Steuereinheit 10 eine entsprechende und gewünschte Temperatur vorgegeben werden kann. Je tiefer diese liegt, um so öfter muss die Absperreinheit 4 geöffnet werden, um das Kühlmedium ins Behälterinnere zu lassen. Das heißt, mit Hilfe des Temperatur-
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Sensors 13 wird die Zufuhrmenge an Kühlmedium ins Behälterinnere gesteuert.
Schließlich ist noch eine Absperreinrichtung 14 heckseitig des Warentransportbehälters realisiert. Hierbei handelt es sich um ein Rolltor oder Sektionaltor 14. Zum Be- und Entladen des Warentransportbehälters wird das Rolltor 14 öffnend beispielsweise vom Führerhaus 15 aus angesteuert. Diese Öffnungsbewegung detektiert ein lediglich angedeuteter Lagesensor 16, welcher der Absperreinrichtung 14 zugeordnet ist. Der Lagesensor 16 ist mit der Steuereinheit 10 verbunden. Aufgrund seines Signals sorgt die Steuereinheit 10 dafür, dass die Zwangsbelüftungseinheit 7 unmittelbar in Betrieb genommen wird. Diese arbeitet nun so lange, bis die Luftqualitätsmesseinrichtung 11 die gewünschte Sauerstoffkonzentration (20 Vol.-%) im Behälterinneren feststellt. Das kann bereits nach ca. 20 bis 30 Sekunden der Fall sein.
Die über die Zwangsbelüftungseinheit 7 frontseitig im Deckenbereich von außen angesaugte Luft wird dabei in das Behälterinnere gedrückt, so dass das gasförmige Kühlmedium den Warentransportbehälter über die nun vollständig geöffnete Absperreinrichtung 14 heckseitig verlässt.
Anhand der Fig. 2 erkennt man endlich noch, dass sich der Warentransportbehälter in verschiedene Kammern 17, 18 unterteilen lässt. Jede Kammer 17, 18 mag dabei gegenüber der oder den übrigen Kammern 17, 18 mit Hilfe einer eigenen 0 Absperreinrichtung 14 mit Lagesensor 16 getrennt sein, bei welcher es sich im Behälterinneren um ein Schwenktor
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handelt. Um nun gegebenenfalls die Temperatur in jeder Kammer 17, 18 verschieden einstellen zu können, verfügt jede Kammer 17, 18 über eine eigene Verteileinheit 2 sowie Absperreinheit 4. Selbstverständlich müssen dann auch eigene Sensoren 11, 13 und 16 für jede Kammer 17, 18 realisiert werden. Das ist nur angedeutet dargestellt.
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Claims (10)
1. Warentransportbehälter für verderbliche Produkte wie Lebensmittel etc., insbesondere Lkw-Auflieger, mit einem Tank (1) zur Aufnahme eines Kühlmediums, und mit einer Verteileinheit (2) im Behälterinneren zum gezielten Ausstoß des Kühlmediums und damit Reduzierung der Behälterinnentemperatur, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zwangsbelüftungseinheit (7) vorgesehen ist, um zumindest zum Be- und Entladen ein weitgehend kühlmediumfreies Behälterinneres zu gewährleisten.
2. Warentransportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Luftqualitätsmesseinrichtung (11) im Behälterinneren zur Steuerung der Zwangsbelüftungseinheit (7) vorgesehen ist.
3. Warentransportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftqualitätsmesseinrichtung (11) im Kopfbereich angeordnet ist.
4. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftqualitätsmesseinrichtung (11) einen Sensor zur Messung des Sauerstoffgehaltes aufweist.
5. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinheit (10) zur Beaufschlagung der Zwangsbelüftungseinheit (7) und Auswertung der Luftqualitätsmesseinrichtung (11) realisiert ist.
6. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufzeichnungseinheit (12) einzelne Parameter wie Luftqualitätsmesswerte, Temperaturmesswerte etc. erfasst und dokumentiert.
7. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Absperreinrichtung (14) mit einem Lagesensor (16) ausgerüstet ist, welcher die Zwangsbelüftungseinheit (7) ansteuert.
8. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteileinheit (2) wenigstens ein Magnetventil zur gesteuerten Zufuhr des Kühlmediums aufweist.
9. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei Magnetventile eine redundant ausgeführte Absperreinheit (4) bilden.
10. Warentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe wenigstens eines Temperatursensors (13) die Zuführmenge an Kühlmedium ins Behälterinnere gesteuert wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20311833U DE20311833U1 (de) | 2003-08-05 | 2003-08-05 | Warentransportbehälter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20311833U DE20311833U1 (de) | 2003-08-05 | 2003-08-05 | Warentransportbehälter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20311833U1 true DE20311833U1 (de) | 2003-10-16 |
Family
ID=29265680
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20311833U Expired - Lifetime DE20311833U1 (de) | 2003-08-05 | 2003-08-05 | Warentransportbehälter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20311833U1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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-
2003
- 2003-08-05 DE DE20311833U patent/DE20311833U1/de not_active Expired - Lifetime
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