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DE20311743U1 - Kaustück für Tiere - Google Patents

Kaustück für Tiere

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Publication number
DE20311743U1
DE20311743U1 DE20311743U DE20311743U DE20311743U1 DE 20311743 U1 DE20311743 U1 DE 20311743U1 DE 20311743 U DE20311743 U DE 20311743U DE 20311743 U DE20311743 U DE 20311743U DE 20311743 U1 DE20311743 U1 DE 20311743U1
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DE
Germany
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chewing piece
dried
chewing
rumen
piece
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Expired - Lifetime
Application number
DE20311743U
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English (en)
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Hap International De GmbH
Original Assignee
CHEW TREATS INTERNAT GmbH
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Publication date
Application filed by CHEW TREATS INTERNAT GmbH filed Critical CHEW TREATS INTERNAT GmbH
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Publication of DE20311743U1 publication Critical patent/DE20311743U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K15/00Devices for taming animals, e.g. nose-rings or hobbles; Devices for overturning animals in general; Training or exercising equipment; Covering boxes
    • A01K15/02Training or exercising equipment, e.g. mazes or labyrinths for animals ; Electric shock devices; Toys specially adapted for animals
    • A01K15/025Toys specially adapted for animals
    • A01K15/026Chewable toys, e.g. for dental care of pets

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)

Description

Chew Treats International GmbH, Im Eichengrund la, 26903 Surwold KAUSTÜCK FÜR TIERE
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kaustück für Tiere, umfassend einen wenigstens teilweise umhüllten inneren Kaustückbereich und einen umhüllenden äußeren Kaustückbereich.
Bei der Ernährung vieler domestizierter Tiere kommen in der heutigen Zeit häufig abgepackte Fertigprodukte zum Einsatz. Hierbei ist insbesondere die für Fleischfresser wie Hunde oder Katzen konzipierte Nahrung oftmals viel weicher als deren natürliche Nahrung. Eine gewisse Festigkeit ist jedoch für die Zahnpflege bei diesen Tieren von großer Bedeutung, da durch ein Kauen auf solchen festen Futtermitteln der Bildung von festen Ablagerungen auf dem Zahnschmelz und an den Zahnhälsen wirksam entgegengearbeitet und so ein Entstehen von Zahnstein verhindert werden kann; hierdurch wird das Risiko von entzündlichen Störungen im Rachenbereich deutlich vermindert.
Da fertige Tiernahrung in der Regel jedoch keinen ausreichenden Kauwiderstand bietet, wird bei diesen Tieren die Zahnpflege und Prophylaxe üblicherweise mit Hilfe von zusätzlichen Kaustücken erreicht. Die Festigkeit dieser Kaustücke muß hierbei möglichst groß sein, um zu gewährleisten, daß das Tier möglichst lange auf einem solchen Gebilde kauen kann, wodurch der Erfolg der Zahnpflege vergrößert wird. Als Material für solche Kaustücke werden üblicherweise getrocknete Teile tierischen Gewebes verwendet, die beim Schlachten von Vieh als Nebenprodukte anfallen und somit eine kostengünstige Produktion der Kaustücke gewährleisten.
Das am häufigsten genutzte Material bei der Herstellung von solchen Kaustücken ist die getrocknete und enthaarte Haut (Blöße) von Rindern (der Begriff „Rinder" wird im Folgenden zur Kennzeichnung von Tieren der Unterfamilie bovinae verwendet und umfaßt somit sämtliche Tiere der Gattung Rind (bos), Büffel (bubalus), Wisent (bison), Yak (poephagus) und asiatischem Stirnrind (bibos)). Die getrocknete Rinderhaut - das Rohhautleder - weist eine hohe Stabilität gegenüber mechanischer und chemischer Belastung auf und kann deshalb von dem Tier eine gewisse Zeit gekaut werden, bevor sie
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von diesem letzten Endes verzehrt ist. Somit sind solche aus Rohhautleder hergestellten Kaustücke prinzipiell für die Zahnpflege der Tiere geeignet. Ihre einfache und kostengünstige Herstellung hat sicherlich dazu beigetragen, daß der größte Anteil der in Tierbedarfsläden angebotenen Kaustücke ausschließlich aus Rinderhaut bestehen.
Derartige ausschließlich aus Rinderhaut bestehende Kaustücke sind jedoch auch mit Nachteilen behaftet. Gute Zahnpflege setzt voraus, daß das Tier aus eigener Motivation heraus auch tatsächlich längere Zeit an dem Kaustück kaut. Wie die Erfahrung zeigt, ist dies jedoch nur selten der Fall: üblicherweise hört das Tier relativ schnell mit dem Knabbern auf, weshalb die Effizienz der Zahnpflege leidet. Dies kann unter anderem mit der geringen physiologischen Verwertbarkeit der Rinderhaut zusammenhängen, da sich bei dem Tier im Verlauf des Knabberns von getrockneter Rinderhaut kein Sättigungsgefühl einstellt. Zudem weist getrocknete Rohhaut keinen ausgeprägten Eigengeschmack auf, der bei den Tieren die Attraktivität eines solchen Kaustücks steigern könnte.
Um diesen Nachteil zu beheben, sind Kaustücke aus physiologisch verwertbarem Gewebe wie etwa Pansen im Handel zu finden, die dem Tier das Gefühl einer Sättigung verschaffen. Ein solches Material besitzt jedoch nicht das hohe Maß an Stärke, das das epidermale Gewebe der Rinderhaut aufweist, weshalb ein solches Kaustück gegenüber den Zähnen des Tieres einen geringeren Widerstand aufweist und außerdem auch noch schneller verschleißt, so daß hiermit eine Zahnpflege so gut wie gar nicht erreicht wird.
Ebenfalls bekannt sind Kaustücke, die aus einer Hülle aus getrockneter Tierhaut bestehen, wobei die Hülle mit Zubereitungen befüllt wird, die physiologisch verwertbares Gewebe enthalten. Ein solches befülltes Kaustück ist aufgrund der sättigenden Füllung, die zumeist einen charakteristischen Eigengeschmack aufweist, für die Tiere durchaus attraktiv. Weiterhin weist es eine höhere Stabilität als Kaustücke auf, die ausschließlich aus physiologisch verwertbarem Gewebe gefertigt werden. Diese beiden Vorzüge werden jedoch mit dem Nachteil erkauft, daß die Herstellung der Zubereitung, mit der die Hüllen befüllt werden, sowie das Befüllen selbst gegenüber den bisherigen Herstellungsverfahren nicht nur weitere Produktionsschritte sondern zudem auch zusätzliche Fertigungsmaschinen erfordert. Die Herstellung der befüllten Kaustücke ist also deut-
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lich aufwendiger als die der bisherigen Kaustücke, was sich sowohl in den Herstellungskosten wie auch im Endpreis widerspiegelt.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es daher, auf einfachen und kostengünstigem Weg ein Kaustück für Tiere bereit zu stellen, das zum einen eine gute Zahnpflege gewährleistet, dessen Benutzung auf der anderen Seite aber auch für das Tier attraktiv ist und somit von diesem gut angenommen wird. Weiterhin sollte ein solches Kaustück nicht signifikant höhere Produktionskosten als die eines Kaustücks aus reiner Rinderhaut nach sich ziehen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kaustück der eingangs genannten Art gelöst, bei dem einer der Kaustückbereiche ausschließlich aus getrockneter Rinderhaut und der andere der Kaustückbereiche ausschließlich aus getrocknetem Pansen besteht. Der aus der getrockneten Rinderhaut bestehende Teil des zweilagigen Kaustücks verleiht dem gesamten Kaustück eine hohe Stabilität; hierfür sind sowohl naturbelassene getrocknete Rinderhaut als auch solche Rinderhäute geeignet, denen vor oder nach der Weiterverarbeitung zum Kaustück fremde Stoffe wie Färb- oder Aromastoffe hinzugesetzt werden. Der aus dem getrockneten Pansen von Wiederkäuern (ruminantid) bestehende Bereich des Kaustücks hingegen sorgt dafür, daß sich bei dem Tier während des Knabberns und Kauens ein Sättigungsgefühl einstellt. Hierfür wird insbesondere der Pansen von Horntieren (bovidae) aus der Unterfamilie der Rinder (bovinae) — etwa der Pansen von Rindern (boves) - und der Unterfamilie der Ziegenartigen (caprinae) - etwa der Pansen von Ziegen (caprae) oder von Lämmern bzw. Schafen (oves) - eingesetzt. Da ein solches erfindungsgemäßes Kaustück aus Nebenprodukten eines Schlachtereibetriebes hergestellt wird, die auf einfache Weise in wenigen Schritten verarbeitet werden können, wird eine kostengünstige Produktion erreicht.
Bei einem erfindungsgemäßen zweilagigen Kaustück besteht nun der umhüllte innere Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut und der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen; das so erhältliche Kaustück weist den Vorteil auf, daß es in seinem Aufbau den eines natürlichen von Fleisch umgebenen Knochens nachbildet. Durch diese natürliche Ausbildung gewinnt das Kaustück in Hinblick auf die Tiere stark an Attraktivität.
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Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen mit der Innenseite dem umhüllten inneren Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut zugewandt ist. Hierdurch wird die Außenseite des Kaustücks im Wesentlichen von der glatten Außenseite des Pansens gebildet, das Kaustück erhält also eine verhältnismäßig glatte Oberfläche.
Ebenso ist es vorteilhaft, wenn der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen mit der Außenseite dem umhüllten inneren Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut zugewandt ist. Hierdurch wird die Außenseite des Kaustücks im Wesentlichen von der rauhen Innenseite des Pansens gebildet, das Kaustück erhält also eine unebene Oberfläche.
Bei einem erfindungsgemäßen zweilagigen Kaustück kann auch der umhüllte innere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen und der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut bestehen; das so erhältliche Kaustück weist den Vorteil auf, daß es in seinem Aufbau den eines natürlichen Knochenmark enthaltenden Röhrenknochens nachbildet. Zudem ist es günstig, daß auf diese Weise der weichere Pansen von der mechanisch belastbareren Rinderhaut umhüllt und somit geschützt ist. Diese Art des Knochens ist besonders attraktiv, als das Tier zunächst den besonders zahnreinigenden härteren äußeren Kaustückbereich zerkauen muß, bevor es an den bevorzugten weicheren inneren Kaustückbereich gelangt.
Eine weitere günstige Ausbildungsform besteht aus einem Kaustück, dessen innerer Kaustückbereich von dem umhüllenden äußeren Kaustückbereich vollständig umhüllt ist.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn es sich bei dem getrockneten Pansen um getrockneten ungebrühten Pansen handelt. Der ungebrühte Pansen weist eine relativ dunkle braunschwärzliche Färbung auf. Diese bewirkt, daß bei dem Kaustück eine in der Helligkeitsabstufung bestimmten Fleischsorten wie etwa Rindfleisch ähnelnde Farbe erzielt wird.
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In einer anderen vorteilhaften Ausbildungsform handelt es sich bei dem getrockneten Pansen um getrockneten gebrühten Pansen. Der gebrühte Pansen weist eine relativ helle elfenbein- bis ockerfarbene Färbung auf. Diese bewirkt, daß bei dem Kaustück eine in der Helligkeitsabstufung bestimmten Fleischsorten wie etwa Schweine- oder Hühnerfleisch ähnelnde Farbe erzielt wird.
Ganz besonders vorteilhaft ist ein Kaustück, bei dem es sich bei der getrockneten Rinderhaut um gebleichte getrocknete Rinderhaut handelt, da hierdurch zum einen die farbliche Ähnlichkeit des härteren aus Rohleder bestehenden Teil des Kaustücks mit einem echten Knochen zunimmt, zum anderen, weil durch das Bleichen der Rinderhaut eine weitere Desinfektion des Rohleders erzielt wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildungsform besteht der ausschließlich aus getrocknetem Pansen bestehende Kaustückbereich aus einem einzigen Pansen-Teilabschnitt. Hierdurch wird ein größeres Maß an Stabilität innerhalb des aus Pansen bestehenden Kaustückbereichs erzielt, wodurch die Gesamtbelastbarkeit des Kaustücks zunimmt.
In einer anderen vorteilhaften Ausbildungsform besteht der ausschließlich aus getrocknetem Pansen bestehende Kaustückbereich aus mehreren miteinander verpreßten Pansen-Teilabschnitten. Hierdurch können auch stückige Restzuschnitte aus der Verarbeitung des Pansens bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Kaustücke zum Einsatz kommen und so die Produktionskosten reduzieren.
Der ausschließlich aus getrockneter Rinderhaut bestehende Kaustückbereich kann aus einem einzigen Rinderhaut-Teilabschnitt bestehen. Hierdurch wird ein höheres Maß an Stabilität innerhalb des aus Rinderrohhaut bestehenden Kaustückbereichs erzielt, wodurch die Gesamtbelastbarkeit des Kaustücks größer wird. Ebenso kann der ausschließlich aus getrockneter Rinderhaut bestehende Kaustückbereich aus mehreren miteinander verpreßten Rinderhaut-Teilabschnitten bestehen. Hierdurch können auch Restzuschnitte aus der Verarbeitung der Rinderhaut bei der Produktion der erfindungsgemäßen Kaustücke zum Einsatz kommen und so die Kosten bei der Herstellung verringern.
Vorteilhaft ist weiterhin ein Kaustück, das eine längliche äußere Form aufweist, etwa in Form einer Rolle oder einer Spindel. Darüber hinaus ist ein erfindungsgemäßes Kaustück günstig, dessen beide Enden jeweils verdickt ausbildet sind. Hierdurch wird die gemeinhin als „Knochen" benannte Form erzielt, was sowohl aufgrund der Ergonomie eine solchen Form als auch aufgrund der an tatsächliche Knochen erinnernden Form besonders vorteilhaft für eine Verwendung durch viele Fleischfresser ist.
Ferner ist ein Kaustück günstig, dessen äußere Form einem Torus eines beliebigen topologischen Geschlechts ähnelt, vorzugsweise einem Torus vom topologischen Geschlecht eins. Viele dieser Formen sind deshalb besonders günstig, da sie kein eindeutiges Ende aufweisen und somit von unterschiedlichen Seiten bei Kauen gleichmäßig abgenutzt werden können, so etwa die eines Doughnuts (eines Torus mit dem topologischen Geschlecht eins), einer Acht (topologisches Geschlecht: 2) oder einer Brezel (topologisches Geschlecht: 3 bis 6).
Ebenfalls wünschenswert ist ein Kaustück, das in seiner äußeren Form einem Gebrauchsgegenstand nachgebildet ist, was vorwiegend in Hinblick auf im Hause lebende domestizierte Tiere und deren Besitzer vorteilhaft ist. Unter diesen Formen ist insbesondere ein Kaustück vorteilhaft, das in seiner äußeren Form der eines Schuhs ähnelt. Eine solche Formgebung ist ganz besonders für Hunde günstig.
Beschreibung der Zeichnungen:
Fig. 1 und Fig. 2 sind zwei schematische perspektivische Darstellungen jeweils einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kaustücks, nämlich ein Kaustück in Form einer Rolle.
Die Figuren 3 und 4 geben schematische perspektivische Darstellungen von jeweils zwei weiteren vorteilhaften Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Kaustücks im Anschnitt wieder. Hierbei handelt es sich um Kaustücke mit länglicher äußerer Form,
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deren beide Enden jeweils verdickt ausbildet sind, so daß das Kaustück in seiner äußeren Form einem Röhrenknochen ähnelt.
In Fig. 5 ist noch eine andere vorteilhafte Form des erfindungsgemäßen Kaustücks schematisch dargestellt, nämlich die Form eines Rings (d.h., eines Torus, topologisch vom Geschlecht eins). In der Darstellung wurde ein Teil des Rings gestrichelt dargestellt, um den inneren Aufbau dieses Kaustücks erkennen zu lassen.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kaustücks - dargestellt in Fig. 1 - weist einen umhüllten inneren, aus ungebleichtem getrockneten Rinder-Rohleder bestehenden Kaustückbereich 2 sowie einen umhüllenden äußeren, aus ungebrühtem getrockneten Rinderpansen bestehenden Kaustückbereich 1 auf. Durch die Verwendung von ungebleichtem und ungebrühtem Material wird ein Kaustück von dunkler Farbe erhalten. Es kommen ausschließlich Teile von Tieren zum Einsatz, die in einer nach der Schlachtung durchgeführten Untersuchung keinerlei klinische Anzeichen infektiöser Erkrankungen offenbarten.
Für die Herstellung des Kaustücks der Fig. 1 wird Rinderhaut in Streifen geschnitten, in einer Trockenkammer bei Temperaturen zwischen 30 0C und 60 0C vorgetrocknet und dann in Abhängigkeit von der erwünschten Endgröße des Kaustücks in Stücke unterschiedlicher Größe von 3 cm bis 10 cm zerteilt. Der Rinderpansen wird in 0,5 cm bis 30 cm große Streifen geschnitten, in einer Trockenkammer bei Temperaturen zwischen 30 0C und 60 0C vorgetrocknet und danach in Stücke unterschiedlicher Größe von 5 cm bis 30 cm zerteilt. In eine Pansen-Schablone werden Pansenstücke und Rinderhautstücke derart eingefüllt, daß der innere Teil ausschließlich aus Rinderhautstücken und der äußere Teil ausschließlich aus Pansenstücken besteht. Die helleren Rinderhautstücke werden hierbei so eingefüllt, daß Teile der Rinderhaut deutlich an der einen Seite des Kaustücks sichtbar sind.
Danach wird das Material in einer Presse gepreßt, um ein Kaustück in Rollenform zu erhalten. Zuletzt wird dieses noch in einer Trockenkammer bei Temperaturen von mindestens 90 0C bis 100 0C vollständig getrocknet, um Bakterien und pathogenes Material aus dem Kaustück zu entfernen.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kaustücks - dargestellt in Fig. - weist einen umhüllten inneren, aus gebrühtem getrockneten Lammpansen bestehenden Kaustückbereich 1 sowie einen umhüllenden äußeren, aus gebleichtem getrockneten Büffel-Rohleder bestehenden Kaustückbereich 2 auf. Durch das Brühen und Bleichen wird so ein innen wie außen sehr helles Kaustück erhalten.
Der Lammpansen wird in Streifen geschnitten und in einer Trockenkammer bei Temperaturen zwischen 30 0C und 60 0C vorgetrocknet. Die zu Rohleder verarbeitete Büffelhaut wird in Streifen geschnitten und bei Temperaturen zwischen 30 0C und 60 0C in einer Trockenkammer vorgetrocknet. Danach wird das Rohleder in Stücke der gewünschten Größe zwischen 5 cm und 30 cm geschnitten. Die Pansenstücke werden derart in die Büffelhaut gefüllt, daß an beiden Enden der dunklere Pansen deutlich sichtbar ist. Nun wird das Material mittels einer Presse in Rollenform gepreßt. Wenn dann das Kaustück vollständig getrocknet ist, wird es einer Hitzebehandlung bei einer Temperatur von mindestens 90 0C bis 100 0C unterzogen, um Bakterien und pathogene Agenzien zu entfernen.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kaustücks - dargestellt in Fig. - weist einen umhüllten inneren, aus gebrühtem getrockneten Rinderpansen bestehenden Kaustückbereich 1 sowie einen umhüllenden äußeren, aus ungebleichtem getrockneten Rinder-Rohleder bestehenden Kaustückbereich 2 auf. Diese Ausführungsform wird entsprechend der ersten Ausführungsform hergestellt, wobei das Kaustück hier nicht in eine Rollenform gepreßt wird, sondern vielmehr in eine längliche Form mit jeweils verdickten Enden, ähnlich der Form eines Röhrenknochens.
Wieder eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kaustücks - dargestellt in Fig. 4 - weist einen umhüllten inneren, aus ungebleichtem getrockneten Büffel-Rohleder bestehenden Kaustückbereich 2 sowie einen umhüllenden äußeren, aus gebrühtem getrockneten Rinderpansen bestehenden Kaustückbereich 1 auf. Diese Ausführungsform wird entsprechend der zweiten Ausführungsform hergestellt, wobei das Kaustück hier nicht in eine Rollenform gepreßt wird, sondern vielmehr in eine längliche Form mit jeweils verdickten Enden, ähnlich der Form eines Röhrenknochens.
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Die in Fig. 5 dargestellte vorteilhafte Ausführungsform umfaßt einen inneren Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut 2 und einen äußeren Kaustückbereich aus Pansen 1. Diese Ausführungsform wird entsprechend der ersten Ausführungsform hergestellt, wobei das Kaustück hier nicht in Rollenform sondern vielmehr in eine ringförmige Struktur gepreßt wird.

Claims (18)

1. Kaustück für Tiere, umfassend einen wenigstens teilweise umhüllten inneren Kaustückbereich und einen umhüllenden äußeren Kaustückbereich, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Kaustückbereiche ausschließlich aus getrockneter Rinderhaut (2) und der andere der Kaustückbereiche ausschließlich aus getrocknetem Pansen eines Wiederkäuers (1) besteht.
2. Kaustück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der umhüllte innere Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut (2) und der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen (1) besteht.
3. Kaustück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen (1) mit der Innenseite dem umhüllten inneren Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut (2) zugewandt ist.
4. Kaustück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen (1) mit der Außenseite dem umhüllten inneren Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut (2) zugewandt ist.
5. Kaustück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der umhüllte innere Kaustückbereich aus getrocknetem Pansen (1) und der umhüllende äußere Kaustückbereich aus getrockneter Rinderhaut (2) besteht.
6. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kaustückbereich von dem umhüllenden äußeren Kaustückbereich vollständig umhüllt ist.
7. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem getrockneten Pansen um getrockneten ungebrühten Pansen handelt.
8. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem getrockneten Pansen um getrockneten gebrühten Pansen handelt.
9. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der getrockneten Rinderhaut um gebleichte getrocknete Rinderhaut handelt.
10. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der ausschließlich aus getrocknetem Pansen bestehende Kaustückbereich (1) aus einem einzigen Pansen-Teilabschnitt besteht.
11. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der ausschließlich aus getrocknetem Pansen bestehende Kaustückbereich (1) aus mehreren miteinander verpreßten Pansen-Teilabschnitten besteht.
12. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der ausschließlich aus getrockneter Rinderhaut bestehende Kaustückbereich (2) aus einem einzigen Rinderhaut-Teilabschnitt besteht.
13. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der ausschließlich aus getrockneter Rinderhaut bestehende Kaustückbereich (2) aus mehreren miteinander verpreßten Rinderhaut-Teilabschnitten besteht.
14. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaustück eine längliche äußere Form aufweist.
15. Kaustück nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden des Kaustücks jeweils verdickt ausbildet sind.
16. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaustück in seiner äußeren Form einem Torus eines beliebigen topologischen Geschlechts ähnelt, vorzugsweise einem Torus vom topologischen Geschlecht eins.
17. Kaustück nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaustück in seiner äußeren Form einem Gebrauchsgegenstand nachgebildet ist.
18. Kaustück nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Kaustück in seiner äußeren Form der eines Schuhs ähnelt.
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Cited By (3)

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WO2013008032A1 (en) 2011-07-14 2013-01-17 Mars Incorporated Edible animal chew
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