DE20311482U1 - Vorrichtung zur Abdichtung - Google Patents
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abdichtung eines Lumens von in einem äußeren Schutzrohr positionierten Einzelrohren, in die elektrische und/oder optische Kabel einbringbar sind, bestehend aus einander axial gegenüberliegenden Druckelementen, zwischen denen wenigstens ein Dichtelement angeordnet ist, wobei die Druckelemente Teilsegmente und wenigstens eine achsparallel zueinander verlaufende Öffnung aufweisen, und die zueinander weisenden Teilsegmente der Druckelemente eine etwa kreisförmige Öffnung umschließen.
Aus dem Stand der Technik sind derartige Schutzrohre, insbesondere Kabelschutzrohre bekannt, in deren Lumen Einzelrohre positioniert sind, die der getrennten Verlegung von elektrischen und/oder optischen Kabeln dienen. An den Enden der Kabelschutzrohre werden Vorrichtungen zur Abdichtung eingesetzt, um zu verhindern, dass der Zwischenraum zwischen den äußeren Kabelschutzrohren und den im Lumen positionierten Einzelrohren verschmutzen kann bzw. dass sich Wasser bzw. Gas ungehindert ausbreiten kann.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Abdichtung eines Lumens von in einem äußeren Schutzrohr positionierten Einzelrohren ist aus der Verkaufsunterlage GC 3.0 D07.01 DD der Firma Gabo Systemtechnik GmbH bekannt. Diese besteht aus einander radial gegenüberliegenden Druckelementen, zwischen denen ein Dichtelement angeordnet ist, wobei die Druckelemente wenigstens eine achsparallel zueinander verlaufende Öffnung aufweisen. Nachteilig bei dieser Vorrichtung zur Abdichtung wird gesehen, dass durch die zwei vorhandenen Befestigungselemente mit nicht verstellbarer Endposition je nach Toleranzlage der Rohrabmessungen keine optimale Festigkeit und Dichtheit erreichbar ist. Ein weiterer Nachteil wird darin gesehen, dass bei der nachträglichen Verlegung einer derartigen Vorrichtung zur Abdichtung des Lumens von in einem äußeren Schutzrohr positionierten Einzelrohren eine umfangreiche Demontage erforderlich ist, um diese Vorrichtung aus dem bekannten Stand der Technik an die bereits verlegten Einzelrohre anzupassen und das Kabelschutzrohr in einem wirtschaftlich vertretbaren Zeitrahmen abzudichten.
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AIs weiterer Nachteil wird gesehen, dass sich die Einzelteile dieser Dichtstopfen so groß sind, dass die Montage auf in äußeren Schutzrohren verlegten Einzelrohren, die bereits mit Kabeln belegt sind, insbesondere bei beengten Bedungungen in Kabelschächten sehr schwierig gestaltet.
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Eine weitere gattungsgemäße Vorrichtung zur Abdichtung ist aus der US 5,290,073 bekannt. Bei dieser Vorrichtung sind die Druckelemente mehrteilig ausgeführt und können entweder durch eine Verschraubung oder durch ein Dichtelement miteinander verbunden werden.
Nachteilig bei dieser Vorrichtung wird neben den hohen Herstellungskosten auch der hohe Montageaufwand bei der Neuverlegung zur Abdichtung eines Lumens von in einem äußeren Schutzrohr positionierten Einzelrohren gesehen. Die Montage dieser mehrteiligen Vorrichtung ist somit sehr aufwändig und teuer, dies insbesondere unter den beengten Platzverhältnissen, die in den bekannten Kabelschächten bzw. in aufgegrabenen Kabelgräben vorliegen.
Somit weisen die bekannten Vorrichtungen zur Abdichtung entweder bei der Montage in bereits mit elektrischen und/oder optischen Kabeln belegten Einzelrohren oder in noch unbelegten Kabelschutzrohren erhebliche Nachteile auf.
Hier setzt die Erfindung ein, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, die Nachteile des bekannten Standes der Technik zu vermeiden und eine Vorrichtung aufzuzeigen, bei der sowohl bei Kabelschutzrohren mit bereits in Einzelrohren verlegten elektrischen und/oder optischen Kabeln, aber auch bei noch nicht belegten Einzel- bzw Mehrfachrohren sehr einfach herstellbar und sehr leicht, schnell und sicher zu montieren ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines gegenüber dem Stand der Technik vorteilhaften Dichtstopfen sieht vor, dass Druckelemente aus Teilsegmenten bestehen, die miteinander über wenigstens einen Trennsteg verbunden sind, wodurch sowohl eine Montage bei bereits verlegten elektrischen und/oder optischen Kabeln in Einzelrohren als auch bei nicht belegten Einzel bzw. Mehrfachrohren problemlos möglich ist.
Die Trennstege sind erfindungsgemäß so stabil ausgeführt, dass sie die Teilsegmente der Druckelemente während Transport und Montage auf noch nicht mit Kabeln belegten Einzelrohren zusammenhalten und in diesem Anwendungsfall eine einfach Montage wie bei Dichtstopfen mit einstückigen Druckelementen nach dem Stand der Technik ermöglichen.
Die Trennstege haben vorteilhafterweise erheblich geringere Wandstärke als die Druckelemente. Damit ist es möglich, kleine Teilsegemente der Druckelemente durch Brechen der Trennstege voneinander zu trennen, wodurch der Dichtstopfen genauso leicht wie bei teilbaren Dichtstopfen nach dem Stand der Technik auf bereits mit Kabeln belegten Einzelrohren montiert werden kann.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbinden die Trennstege die Teilsegmente der Druckelemente nur in Teilbereichen, dadurch wird das Trennen der Teilsegmente weiter erleichtert. Dieser Zielsetzung dient auch die im Rahmen der Erfindung mögliche Ausbildung der Trennstege selbst mit Dünnstellen z.B. prismatischer Form.
Das Dichtelement kann einstückig ausgeführt sein, so dass die Vorrichtung zur Abdichtung sehr kostengünstig herstellbar ist. Im Fall der Montage auf bereits mit Kabeln belegten Einzelrohren muss das Dichtelement dann in den Bereichen, die den Trennbereichen der Druckelemente entsprechen, mit einem Messer ebenfalls getrennt werden. In einer für den Anwender vorteilhafteren Ausführungsform der Erfindung ist das Dichtelement über einen wesentlichen Teil seiner Dicke bereits vorgeschlitzt, womit das Trennen ohne Werkzeug durch einfaches Auseinanderziehen und dadurch verursachtes Weiterreissen ermöglicht wird.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltungsform entspricht der Durchmesser der zur Aufnahme der Einzelrohren vorgesehenen Öffnungen des Dichtelementes dem oberen Toleranzwert dem Außendurchmesser der Einzelrohre und der Aussendurchmesser des Dichtelementes dem unteren Toleranzwert des Innendurchmessers des äußeren Schutzrohres. Die korrespondierenden Abmessungen der Druckelemente werden vorteilhafterweise geringfügig kleiner ausgeführt, um einerseits auch bei Rohren, die leicht außerhalb der Toleranzvorgaben liegen, noch eine Montage zu gewährleisten, und andererseits eine möglichst weitgehende Überdeckung und Verpressung des Dichtelementes zu ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist achsparallel zueinander verlaufende Öffnungen in den Teilsegmenten der Druckelemente auf, in die Befestigungselemente einbringbar sind. Dabei kann in einer vorteilhaften Ausführungsform wenigstens ein Druckelement an seiner dem Dichtelement axial gegenüberliegenden Seite eine der Außengeometrie des Befestigungselementes entsprechende Öffnung aufweisen. Durch den Einsatz von beispielsweise Schrauben und Muttern, insbesondere von Hammerkopfschrauben, werden die axial gegenüberliegenden Druckelemente gegeneinander verspannt und das zwischen den Druckelementen positionierte Dichtelement so verpresst, dass sich die erfindungsgemäße Vorrichtung fest und abdichtend im Lumen des äußeren Schutzrohres, die positionierten Einzelrohre dicht und fest umspannend, einbringbar ist.
In einer weiteren Ausgestaltung weisen die Teilsegemente der Druckelemente in ihren achsparallel zueinander verlaufenden Öffnungen Innengewinde auf, in die die Befestigungselemente in Form von Schrauben problemlos einbringbar sind, so dass auf weitere Befestigungselemente in Form von Muttern kostengünstig verzichtet werden kann.
Die Druckelemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden bevorzugt aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Werkstoff hergestellt, wobei es jedoch auch im Rahmen der Erfindung liegt, dass diese aus metallischen und/oder duroplastischen Werkstoffen ausgeführt sind.
Im Folgenden soll die Erfindung nun an Ausführungsbeispielen, welche die Erfindung nicht einschränken, näher beschrieben werden.
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Es zeigen:
Fig. 1 Erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Ansicht von oben
Fig. 2 Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem
Schutzrohr
Fig. 3 Dichtelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Ansicht von oben dargestellt. Das Druckelement 1 mit den Teilsegmenten 11, 12, 13, 14 ist über die Trennstege 61 beabstandet verbunden. Das Druckelement 1 weist in diesem Ausführungsbeispiel insgesamt vier dem Dichtelement 3 axial gegenüberliegende Öffnungen 16 zur Aufnahme von Befestigungselementen 4 auf. Etwa im Mittelpunkt der in diesem Ausführungsbeispiel kreisförmig ausgeführten erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Teilsegmente 11, 12, 13, 14 des Druckelementes 1 über die Trennstege 62 verbunden. Die Trennstege 61, 62 können bei der Montage von bereits mit elektrischen und/oder optischen Kabeln belegten Einzelrohren 9 durchtrennt werden, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung um diese Einzelrohre 9 positionierbar und über die Befestigungselemente 4 fixierbar ist.
Das Druckelement 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Werkstoff, insbesondere ist dieser mit Füllstoffen bzw. Glasfasern verstärkt.
In Fig. 2 ist eine Teilschnittdarstellung der in ein Schutzrohr 5 eingebrachten erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus dem Druckelement 1 mit den hier sichtbaren Teilsegmenten 11, 14 und dem Druckelement 2 mit den hier sichtbaren Teilsegmenten 21, 24, welche durch das Dichtelement 3 voneinander beabstandet sind. Das Druckelement 1 mit den Teilsegmenten 11,14 weist an seiner dem Dichtelement 3 gegenüberliegenden Seite einen Kragen 15 auf, dessen Außendurchmesser etwa dem Außendurchmesser des Schutzrohres 5 entspricht.
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Unterhalb des Kragens 15 weist das Druckelement 1 einen Außendurchmesser auf, der dem des Dichtelementes 3 und des Druckelementes 2 entspricht, wobei dieser Außendurchmesser geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des Schutzrohres 5 ist. Das Druckelement 1 weist eine achsparallel zum Druckelement 2 positionierte Öffnung 16 auf, in der ein Befestigungselement 4 in Form einer durch eine Mutter befestigte Hammerkopfschraube eingebracht ist. Durch das axial zum Schutzrohr 5 sowie die Außenwand der Einzelrohre 9 erfolgte Zusammenpressen des Druckelementes 1 gegen das Druckelement 2 wird das Dichtelement 3 verpresst und an die Innenwandung des Schutzrohres 5 gepresst. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Teilsegmente 11, 14 des Druckelementes 1 über einen Trennsteg 62 verbunden. Der Trennsteg 62 ist etwa auf der Mittelinie des Schutzrohres 5 im Inneren der erfindungsgemäßen Vorrichtung positioniert. Der Trennsteg 64 der Teilsegmente 21, 24 des Druckelementes 2 ist dem Trennsteg 62 der Teilsegmente des Druckelementes 1 gegenüberliegend angeordnet. Die Trennstege 62, 64 sind an dem dem Dichtelement 3 anliegenden freien Ende der Teilsegmente 11, 14, 21, 24 der Druckelemente 1, 2 angeordnet.
In Fig. 3 ist das Dichtelement 3 dargestellt. Das Dichtelement 3 weist in diesem Ausführungsbeispiel die Dichtsegmente 31, 32, 33, 34 auf, in die jeweils eine Öffnung 35 eingebracht ist, die mit den Öffnungen 16, 26 der Druckelemente 1, 2 kommuniziert. An dem äußeren Umfang weisen die Dichtsegmente 31, 32, 33, 34 des Dichtelementes 3 Schlitzungen 36 und im Innenbereich Schlitzungen 37 jeweils über 90% der Dicke des Dichtelementes 3 auf. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist somit bei auch bereits mit elektrischen und/oder optischen Kabel belegten Einzelrohren 9 problemlos und leicht in dem Schutzrohr 5 verlegbar.
- Schutzansprüche -
Claims (23)
1. Vorrichtung zur Abdichtung eines Lumens von in einem äußeren Schutzrohr positionierten Einzelrohren, in die elektrische und/oder optische Kabel einbringbar sind, bestehend aus einander axial gegenüberliegenden Druckelementen (1, 2), zwischen denen wenigstens ein Dichtelement (3) angeordnet ist, dass die Druckelemente (1, 2) Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) aufweisen, wobei die Druckelemente (1, 2) wenigstens eine achsparallel zueinander verlaufende Öffnung (16, 26) zur Aufnahme von Befestigungselementen (4) aufweisen und wobei die zueinander weisenden Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) etwa kreisförmige Öffnungen (7, 8) umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) über wenigstens einen Trennsteg (61, 62, 63, 64) verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) über wenigstens einen Trennsteg (61, 62, 63, 64) beanstandet voneinander verbunden sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (61, 62, 63, 64) an dem dem Dichtelement (3) anliegenden freien Ende der Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg beabstandet von dem dem Dichtelement (3) anliegenden freien Ende der Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (61, 62, 63, 64) prismatisch ausgeführt ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (61, 62, 63, 64) mehreckig ausgeführt ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (61, 62, 63, 64) die gleiche Wandstärke wie die Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (61, 62, 63, 64) eine geringere Wandstärke wie die Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (3) als Dichtring ausgeführt ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (3) Dichtsegmente (31, 32, 33, 34) aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtsegmente (31, 32, 33, 34) des Dichtelementes (3) an den den Trennstegen (61, 62, 63, 64) der Druckelemente (1, 2) korrespondierenden Stellen Schlitze (36, 37) aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (36, 37) sich über mindestens 50% der Dicke des Dichtelementes (3) erstrecken.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von den zueinander weisenden Teilsegmente (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) umschlossene Öffnung (7, 8) etwa dem Außendurchmesser eines Einzelrohres (9) entspricht.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckelemente (1, 2) axial über das Dichtelement (3) zueinander beabstandet angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die achsparallel zueinander verlaufende Öffnung (16, 26) der Druckelemente (1, 2) Befestigungselemente (4) einbringbar sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilsegment (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) an seiner dem Dichtelement (3) axial gegenüberliegenden Seite eine der Außengeometrie des Befestigungselementes (4) entsprechende Öffnung (16, 26) aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (4) als Schrauben bzw. Muttern ausgeführt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrauben als Hammerkopfschrauben ausgeführt sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrauben mit Innensechskant ausgeführt sind, dessen Außendurchmesser die Schlüsselweite der Mutter nicht übersteigt.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilsegment (11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24) der Druckelemente (1, 2) an seiner dem Dichtelement (3) axial gegenüberliegenden Seite in der Öffnung (13, 23) ein Innengewinde aufweist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckelement (1, 2) aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Werkstoff ausgeführt ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckelement (1, 2) aus einem metallischen Werkstoff ausgeführt ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckelement (1, 2) aus einem duroplastisch verarbeitbaren Werkstoff ausgeführt ist.
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2003
- 2003-07-25 DE DE20311482U patent/DE20311482U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20111130 |
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