DE20310344U1 - Gehäuse für ein Airbagmodul - Google Patents
Gehäuse für ein AirbagmodulInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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- B60R21/02—Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
- B60R21/16—Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
- B60R21/20—Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
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Description
TAKATA-PETRI (Ulm) GmbH
Lise-Meitner-Str. 3
Lise-Meitner-Str. 3
89081 Ulm
TAK282-2
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Airbagmodul zur Aufnahme eines aufblasbaren Gassackes im gefalteten Zustand. Das Gehäuse ist zur Anordnung an einem Bereich der seitlichen Karosserie eines Kraftfahrzeugs vorgesehen und dient somit als Gehäuse für ein Seitenairbagmodul bzw. ein Kopfairbagmodul.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, bei einem Gehäuse für ein Airbagmodul der eingangs genannten Art die Montierbarkeit an der Kraftfahrzeugkarosserie zu verbessern.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Danach weist das Gehäuse des Airbagmodules in mindestens einer Gehäusewand einen Deformationsbereich auf, um beim Einbau des Gehäuses in ein Kraftfahrzeug einen Ausgleich von Toleranzen wie eine Anpassung an die Kontur der Kraftfahrzeugkarosserie zu ermöglichen.
Hierdurch wird die Montage des Airbagmodules an der Kraftfahrzeugkarosserie erleichtert, insbesondere unter Berücksichtigung stets auftretender Toleranzen sowie bei Fahrzeugen, die im Dachkantenbereich eine starke Krümmung aufweisen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Gehäuse längserstreckt ausgebildet und ist zur Anordnung am Dachkantenbereich einer Kraftfahrzeugkarosserie vorgesehen. Ein derartiges Gehäuse eignet sich zur Aufnahme eines Kopf-Gassackes, der sich in einem Kollisionsfall wie ein Vorhang vom Dachkantenbereich her vor den seitlichen Fensterscheiben eines Kraftfahrzeugs entfaltet. Das Gehäuse kann dabei insbesondere zwei längserstreckte, einander gegenüberliegende Seitenteile umfassen, die jeweils einen seitlichen Wandabschnitt des Gehäuses bilden.
Für eine flexible Anpassung des Gehäuses des Airbagmodules an die Kraftfahrzeugkarosserie bei der Montage kann der Deformationsbereich einerseits biegbar sein, um eine Einstellung der Krümmung des Gehäuses entlang seiner Erstreckungsrichtung zu ermöglichen. Alternativ oder ergänzend kann der Deformationsbereich stauchbar sein, um eine Änderung der Ausdehnung des Gehäuses entlang seiner Erstreckungsrichtung zu ermöglichen.
Der Deformationsbereich erstreckt sich dabei vorzugsweise nur über einen axialen Teilbereich des gesamten Gehäuses.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weisen die beiden Gehäuseteile in den ineinander gegenüberliegenden Wandabschnitten jeweils mindestens einen Deformationsbereich auf. Dies vereinfacht eine Variation der Ausdehnung des Gehäuses durch Stauchen der Deformationsbereiche.
Wenn das Gehäuse aus einem hinreichend elastischen Material besteht, dann kann ein Deformationsbereich auch in nur einem der beiden einander gegenüberliegenden Wandabschnitte des Gehäuses vorgesehen sein, wobei der nicht mit einem Deformationsbereich versehene Wandabschnitt aufgrund seiner Elastizität einer Verformung des Deformationsbereiches passiv folgt und gleichzeitig die erforderliche Stabilität des Aribaggehäuses insgesamt gewährleistet. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird also durch den Deformationsbereich in einem der beiden Wandabschnitte die Flexibilität des Gehäuses zur Vereinfachung der Montage gewährleistet und durch den anderen Wandabschnitt die Stabilität des Gehäuses nach der Montage.
Der jeweilige Deformationsbereich wird bevorzugt durch einen Faltenbalg gebildet. Es sind jedoch auch andere Möglichkeiten zur Bildung eines Deformationsbereiches
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vorhanden, z.B. durch Verwendung eines entsprechend elastischen Materials. Entscheidend ist, dass das Gehäuse in seinem Deformationsbereich eine geringere Steifigkeit (und damit bessere Verformbarkeit) aufweist als in den außerhalb des Deformationsbereiches gelegenen Abschnitten.
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Mit einer Weiterbildung der Erfindung weist das Gehäuse mindestens eine Reißlinie auf, entlang der das Gehäuse beim Aufblasen des Gassackes aufreißt, so dass sich der Gassack aus dem Gehäuse heraus entfalten kann.
Die Reißlinie kann durch einen längserstreckten Schwächungsbereich des Gehäuses gebildet werden, der in Erstreckungsrichtung hintereinander angeordnete Öffnungen aufweist.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist das Gehäuse ein Scharnier, insbesondere ein Filmscharnier auf, so dass das Gehäuse zum Einlegen des Gassackes aufklappbar ist. Das Gehäuse wird in diesem Fall vorzugsweise durch zwei Seitenteile gebildet, die über das Scharnier miteinander verbunden sind.
Darüber hinaus weist das Gehäuse in der bevorzugten Weiterbildung Befestigungsmittel auf, mit denen das Gehäuse nach dem Einführen des Gassackes und nach dem Zusammenklappen der beiden Gehäuseteile verschließbar ist. Die Befestigungsmittel, z.B. in Form Befestigungsöffnungen und zugeordneten Befestigungselementen (Schrauben oder Nieten), können an einstückig am Gehäuse angeformten Befestigungslaschen vorgesehen sein.
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An dem Gehäuse kann ferner eine Aufnahme für eine Gaslanze vorgesehen sein, die aus einem Gasgenerator austretendes Gas weiter in den aufzublasenden Gassack leitet und hierzu mit mindestens einer Einströmöffnung für das aus dem Gasgenerator austretende Gas und mit Austrittsöffnungen zum Auslassen des eingeströmten Gases in den Gassack versehen ist. Die Aufnahme für eine solche Gaslanze kann insbesondere einstückig an dem Gehäuse angeformt sein und ebenfalls durch die beiden Seitenteile des Gehäuses gebildet werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Figuren deutlich werden.
TAK282-2
Es zeigen:
Fig. 1a
eine Seitenansicht eines längserstreckten Gehäuses für ein Kopf-Airbagmodul;
Fig. 1b Fig. 1c
eine Draufsicht auf das Gehäuse gemäß Figur 1a;
eine perspektivische Darstellung des Gehäuses aus Figur 1a;
10 Fig. 1d
einen Querschnitt durch das Gehäuse aus Figur 1a;
Fig. 1e
eine schematische Darstellung eines Filmscharniers des Gehäuses aus Figur 1a;
Fig. 2a-2c- drei unterschiedliche Darstellungen des Gehäuses aus Figur 1a, wenn
das Gehäuse mittels eines Filmscharniers aufgeklappt ist.
In den Figuren 1a bis 1e ist ein längserstrecktes Gehäuse 1 dargestellt, dass zur Anordnung am seitlichen Dachrahmen (Dachkantenbereich) eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist und das zur Aufnahme eines Gassackes für ein Kopf-Airbagmodul dient. Der Gassack 2 ist im gefalteten Zustand in dem Gehäuse 1 verstaut und bildet im aufgeblasenen, entfalteten Zustand einen seitlichen Vorhang, der sich vor den seitlichen Fensterscheiben des entsprechenden Kraftfahrzeugs erstreckt.
Das Gehäuse 1 umfasst einen längserstreckten Grundkörper 10, der aus zwei am unteren Rand des Gehäuses über ein Filmscharnier 13 miteinander verbundenen seitlichen Gehäuseteilen 11, 12 besteht. Das Filmscharnier 13 weist entlang seiner Erstreckungsrichtung voneinander beabstandete, hintereinander angeordnete Öffnungen 13a auf, so dass das Filmscharnier 13 eine Reißlinie bildet. Diese reißt beim Aufblasen und Entfalten des Gassackes 2 auf, so dass sich dieser aus dem Gehäuse 1 hinaus nach unten entfalten kann.
Am oberen Rand des Gehäuses sind die beiden Gehäuseteile 11, 12 mit Befestigungsstellen an Befestigungslaschen 16 versehen, so dass das Gehäuse dort durch geeignete Befestigungsmittel, z.B. in Form von Schrauben oder Nieten, verschlossen werden kann. Selbstverständlich sind auch andere Mittel zur Verbindung
der beiden Gehäuseteile 11, 12 denkbar, etwa Haken oder Ringschellen. In einem Teilabschnitt ist an den beiden Gehäuseteilen 11, 12 darüber hinaus eine Aufnahme 18 für eine Gaslanze 3 angeformt, in die aus einem Gasgenerator stammendes Gas eingeblasen werden kann und die dieses Gas in den aufzublasenden Gassack 2 weiterleitet. Auch im Bereich dieser längserstreckten Aufnahme 18 sind Laschen 19 mit Befestigungsstellen (vgl. Figuren 2a bis 2c) vorgesehen.
Ferner weist ein Gehäuseteil 11 des längserstreckten Gehäuses 13 einen Deformationsbereich 15 in Form eines Faltenbalgs auf. Hierdurch können beim Einbau des Gehäuses in ein Kraftfahrzeug Toleranzen ausgeglichen und die Form des Gehäuses an den Verlauf des Dachkantenbereichs des Kraftfahrzeugs angepasst werden, etwa durch eine gewissen Krümmung des Gehäuses, wie anhand Figur 1b erkennbar. Dabei genügt ein Deformationsbereich in einem Gehäuseteil 11 der beiden Gehäuseteile 11, 12, wenn aufgrund der Elastizität des für das Gehäuse 1 verwendeten Materials (Kunststoff) das andere Gehäuseteil 12 eine durch Deformation des Faltenbalgs 15 bewirkte Verformung des Gehäuses 1 nachvollziehen kann. Der Faltenbalg 15 ist vorzugsweise an dem Gehäuseteil 11 vorgesehen, das im eingebauten Zustand des Gehäuses 1 zum Fahrzeuginnenraum hin gerichtet ist.
In den Figuren 2a bis 2c ist das anhand der Figuren 1a bis 1e beschriebene Gehäuse 1 im aufgeklappten Zustand gezeigt, in dem die beiden Gehäuseteile 11, 12 um das Filmscharnier 13 zueinander verschwenkt worden sind, so dass sie sich in einer Ebene erstrecken. Dies erleichtert das Einführen eines gefalteten Gassackes sowie einer Gaslanze in das Gehäuse 1, das daraufhin zusammengeklappt und unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Befestigungsstellen 16, 19 verschlossen wird.
Das erfindungsgemäß ausgestaltete Gehäuse für ein Kopf-Airbag modul zeichnet sich durch eine einfache Montierbarkeit aus, da das Gehäuse zum Einlegen der hierin aufzunehmenden Komponenten des Airbagmodules, nämlich eines Gassackes sowie einer Gaslanze aufgeklappt und anschließend verschlossen werden kann. Gleichzeitig kann durch eine geeignete Ausbildung der Reißlinie ein bestimmtes, vorgebbares Öffnungsverhalten des Gehäuses beim Aufblasen eines Gassackes hergestellt werden.
Schließlich kann durch die Anordnung eines Deformationsbereiches in Form eines Faltenbalgs in mindestens einem der beiden Seitenteile des Gehäuses ein Toleranzausgleich (insbesondere durch präzise Anpassung an den Verlauf des seitlichen
Dachkantenbereiches der Fahrzeugkarosserie) beim Einbau in ein Kraftfahrzeug erreicht werden.
Claims (23)
1. Gehäuse für ein Airbagmodul zur Aufnahme eines aufblasbaren Gassackes, das zur Anordnung an einem Bereich der seitlichen Karosserie eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Gehäuse (1) in mindestens einer Gehäusewand (11, 12) einen Deformationsbereich (15) aufweist, um beim Einbau des Gehäuses (1) in ein Kraftfahrzeug einen Ausgleich von Toleranzen und/oder eine Anpassung an die Kontur der Kraftfahrzeugkarosserie zu ermöglichen.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) längserstreckt ausgebildet ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) zwei längserstreckte Gehäuseteile aufweist, die jeweils einen von zwei einander gegenüberliegenden Wandabschnitten (11, 12) des Gehäuses bilden.
4. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Deformationsbereich (15) eine Krümmung des Gehäuses (1) entlang seiner Erstreckungsrichtung ermöglicht.
5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deformationsbereich (15) eine Änderung der Ausdehnung des Gehäuses (1) entlang seiner Erstreckungsrichtung ermöglicht.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Deformationsbereich (15) entlang der Erstreckungsrichtung nur über einen axialen Teilbereich des Gehäuses (1) erstreckt.
7. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einander gegenüberliegenden Wandabschnitten (11, 12) des Gehäuses (1) jeweils ein Deformationsbereich (15) vorgesehen ist.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deformationsbereich (15) in genau einem Wandabschnitt (11) des Gehäuses (1) vorgesehen ist.
9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deformationsbereich (15) durch einen Faltenbalg gebildet wird.
10. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) in dem Deformationsbereich (15) eine geringere Steifigkeit aufweist als in seinen übrigen Bereichen.
11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennezeichnet, dass das Gehäuse (1) mindestens eine Reißlinie (13) aufweist, entlang der das Gehäuse (1) beim Aufblasen des Gassackes (2) aufreißt, so dass der Gassack (2) sich aus dem Gehäuse (1) heraus entfalten kann.
12. Gehäuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) längserstreckt zur Anordnung am Dachkantenbereich einer Kraftfahrzeugkarosserie ausgebildet und vorgesehen ist und die Reißlinie (13) entlang der Erstreckungsrichtung verläuft.
13. Gehäuse nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Reißlinie (13) entlang des - bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand des Airbagmodules - unteren Randes des Gehäuses (1) verläuft.
14. Gehäuse nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Reißlinie (13) durch einen längserstreckten Schwächungsbereich des Gehäuses (1) gebildet wird.
15. Gehäuse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwächungsbereich entlang seiner Erstreckungsrichtung hintereinander angeordnete Öffnungen (13a) aufweist.
16. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) ein Scharnier (13), insbesondere in Form eines Filmscharnieres, aufweist, so dass das Gehäuse (1) zum Einlegen des Gassackes (2) aufklappbar ist.
17. Gehäuse nach Anspruch 11 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier durch die Reißlinie (13) gebildet wird.
18. Gehäuse nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungsmittel zum Verschließen des Gehäuses (1) nach dem Einführen des Gassackes (2) vorgesehen sind.
19. Gehäuse nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel an einstückig am Gehäuse (1) angeformten Befestigungslaschen (16, 19) vorgesehen sind.
20. Gehäuse nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) zwei über das Scharnier (13) miteinander verbundene Gehäuseteile (11, 12) aufweist.
21. Gehäuse nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuseteile (11, 12) über das Scharnier (13) einstückig miteinander verbunden sind.
22. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (1) eine Aufnahme (18) für eine Gaslanze (3) vorgesehen ist.
23. Gehäuse nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (18) einstückig am Gehäuse (1) angeformt ist.
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| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20031030 |
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| R079 | Amendment of ipc main class |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060710 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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