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DE20310133U1 - Leuchtmittel - Google Patents

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DE20310133U1
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DE
Germany
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fluorescent lamp
housing
translucent housing
lamp
ballast
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Expired - Lifetime
Application number
DE20310133U
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English (en)
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Paulmann Licht GmbH
Original Assignee
Paulmann Licht GmbH
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Publication date
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Publication of DE20310133U1 publication Critical patent/DE20310133U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B41/00Circuit arrangements or apparatus for igniting or operating discharge lamps
    • H05B41/02Details
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02BCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO BUILDINGS, e.g. HOUSING, HOUSE APPLIANCES OR RELATED END-USER APPLICATIONS
    • Y02B20/00Energy efficient lighting technologies, e.g. halogen lamps or gas discharge lamps

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  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Abstract

Leuchtmittel mit einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Gehäuse (4) und mindestens einem lichterzeugenden Element (8), das im lichtdurchlässigen Gehäuse (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine lichterzeugende Element (8) aus einer Leuchtstoftlampe (8) besteht, welche an eine Vorschalteinrichtung (16) angeschlossen ist, die zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, ebenfalls im lichtdurchlässigen Gehäuse (4) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Leuchtmittel mit einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Gehäuse und mindestens einem lichterzeugenden Element, das im lichtdurchlässigen Gehäuse angeordnet ist.
  • Derartige Leuchtmittel sind seit langem als sogenannte Edison'sche Glühbirnen oder -lmpen bekannt, bei denen das lichtdurchlässige Gehäuse gewöhnlich aus einem Glaskolben besteht und entweder annähernd evakuiert ist oder Edelgas wie z. B. Krypton enthält und das lichterzeugende Element von einem Glühdraht gebildet wird.
  • Seit kürzerem sind vermehrt Leuchtstofflampen auf dem Markt, die auch als Entladungslampen bezeichnet werden. Derartige Lampen enthalten einen Leuchtstoff, der aufgrund eines Entladungsvorganges zum Leuchten angeregt wird. Diese Leuchtstofflampen zeichnen sich durch eine wesentlich höhere Lichtausbeute aus. Somit ist bei gleicher Lichtausbeute deutlich weniger elektrische Leistung im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühlampe von Nöten, was zu einer Verringerung der Stromkosten führt. Außerdem haben Leuchtstofflampen eine wesentlich höhere Lebensdauer als herkömmliche Glühlampen. Aus diesem Grunde werden Leuchtstofflampen auch als sogenannte Energiesparlampen bezeichnet. Gewöhnlich sind die Elektroden derartiger Leuchtstofflampen beheizt. Es gibt aber auch Ausführungen, bei denen die Elektroden nicht beheizbar sind.
  • Die Leuchtstofflampen benötigen ein Vorschaltgerät, welches im Wesentlichen zum Zünden des Entladungsvorganges in der Leuchtstofflampe sowie zur Spannungsanpassung der Netzspannung an die Betriebspannung der Leuchtstofflampe dient. Es gibt Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, welche mit einer Lampenfassung bzw. einem Anschlusssockel entsprechend den herkömmlichen Glühlampen versehen sind, wodurch ein einfacher Austausch der herkömmlichen Glühlampen gegen die Leuchtstofflampen möglich wird. Gewöhnlich ist bei derartigen Leuchtstofflampen ein Schraubsockel an einem Gehäuse befestigt, in dem das Vorschaltgerät integriert ist. Aus diesem Gehäuse führen dann ein Doppelrohr oder mehrere Doppelrohre der Leuchtstofflampe heraus und emittieren im Betrieb Licht. Eine spezielle Ausführung solcher Leuchtstofflampen weisen einen Glaskolben oder einen Reflektor auf, der die Rohre umgibt und am Gehäuse des Vorschaltgerätes befestigt ist.
  • Alternativ gibt es auch Adapter mit integriertem Vorschaltgerät, die eine herkömmliche Lampenfassung bzw. einen herkömmlichen Anschlusssockel aufweisen und außerdem mit einem Steckschuh versehen sind, in den die Leuchtstofflampe gesteckt wird.
  • Häufig sind die zuvor beschriebenen Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät oder die entsprechenden Adapter nicht als Austausch für herkömmliche Glühlampen geeignet, da sich die geometrische äußere Form stark unterscheidet. Dies liegt insbesondere am Durchmesser des Vorschaltgerätegehäuses oder an der Länge der herausgeführten Rohre der Leuchtstofflampe, wodurch solche Leuchtmittel grundsätzlich nicht in jede Leuchte passen.
  • Ferner gibt es für sogenannte Linienlampen und Sofittenlampen derzeit keine geeignete Möglichkeit, derartige Leuchtstoftlampen einzusetzen, die die zuvor erwähnten Vorteile bieten.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Leuchtmittel der eingangs genannten Art mit einer verbesserten Konstruktion zu versehen, die die Verwendung einer Leuchtstofflampe ermöglicht und dabei einen problemlosen Einsatz in bisherigen Leuchten erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass bei einem Leuchtmittel der eingangs genannten Art das mindestens eine lichterzeugende Element aus einer Leuchtstofflampe besteht, welche an eine Vorschalteinrichtung angeschlossen ist, die zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, ebenfalls im lichtdurchlässigen Gehäuse angeordnet ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion wird der im lichtdurchlässigen Gehäuse angeordnete Glühdraht einer herkömmlichen Glühlampenkonstruktion durch mindestens eine Leuchtstoftlampe und ein daran angeschlossenes Vorschaltgerät ersetzt. Ein zusätzliches Gehäuse für das Vorschaltgerät ist nicht erforderlich. Denn erfindungsgemäß sind sowohl die mindestens eine Leuchtstofflampe als auch die daran angeschlossene Vorschalteinrichtung im zumindest teilweise lichtdurchlässigen Gehäuse enthalten, dessen Form gegenüber herkömmlichen Glühlampen beibehalten werden kann. Demnach führt die Erfindung zu keinen wesentlichen Abweichungen in der geometrischen Form des Gehäuses gegenüber herkömmlichen Glühlampen, wodurch das erfindungsgemäße Leuchtmittel mit den eingangs aufgeführten Vorteilen einer Leuchtstofflampe direkt als Ersatz zu herkömmlichen Glühlampen verwendet werden kann.
  • Gewöhnlich besteht das lichtdurchlässige Gehäuse zumindest teilweise aus Kunststoff.
  • Insbesondere kann das lichtdurchlässige Gehäuse als Rohr ausgebildet sein. Sofern die Leuchtstofflampe mindestens ein Leuchtstofflampenrohr aufweist, was zumindest bei den Leuchtstofflampen der bislang verwendeten Art regelmäßig der Fall ist, kann bei einer Weiterbildung dieser Ausführung dieses mindestens eine Leuchtstofflampenrohr im Wesentlichen in Längsrichtung des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses ausgerichtet sein, wodurch sich eine besonders platzsparende Anordnung innerhalb des Gehäuses ergibt. Somit kann das erfindungsgemäße Leuchtmittel ohne weiteren Aufwand mit einem Gehäuse versehen werden, das hinsichtlich seiner Form dem Gehäuse einer Linienlampe oder Sofittenlampe entspricht, wodurch die Erfindung einen einfachen Austausch von herkömmlichen Linienlampen oder Sofittenlampen erlaubt und dabei gleichzeitig die eingangs aufgeführten Vorteile von Leuchtstofflampen bietet.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung können an der Innenseite des lichtdurchlässigen Gehäuses Nuten zur Halterung der Vorschalteinrichtung und/oder der mindestens einen Leuchtstofflampe vorgesehen sein. Im Falle eines rohrförmigen Gehäuses können die Nuten vorzugsweise in Längsrichtung des lichtdurchlässigen Gehäuses verlaufen. Ferner kann ein Träger vorgesehen sein, der sich mit den Nuten in Eingriff befindet und an dem die Vorschalteinrichtung und/oder die mindestens eine Leuchtstofflampe befestigt ist. Auf diese Weise lässt sich eine konstruktiv besonders einfache Möglichkeit zur Halterung der Vorschalteinrichtung und/oder der Leuchtstoftlampe(n) am lichtdurchlässigen Gehäuse realisieren.
  • Schließlich ist am lichtdurchlässigen Gehäuse gewöhnlich mindestens ein Anschlusssockel angebracht, um das Leuchtmittel in eine vorhandene Lampenfassung einzuschrauben. Im Falle einer Ausbildung als Linienlampe oder Sofittenlampe ist vorzugsweise jeweils einer von zwei Anschlusssockeln an einer Stirnseite des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses oder benachbart zu dieser am rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuse oder ein einziger Anschlusssockel etwa in der Mitte am rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuse angebracht.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden einzigen Figur näher erläutert, in der eine Linienlampe in einer bevorzugten Ausführung der Erfindung schematisch im Querschnitt dargestellt ist.
  • In der Figur ist beispielhaft für ein erfindungsgemäßes Leuchtmittel eine Linienlampe 2 schematisch im Querschnitt dargestellt. Die Linienlampe 2 weist ein im Wesentlichen langgestrecktes zylindrisches Gehäuse 4 auf, dass sich rechtwinkelig zur Bildbetrachtungsebene der Figur erstreckt und aus lichtdurchlässigem Material hergestellt ist. Gewöhnlich besteht das zylindrische Gehäuse 4 aus einem Rohr aus opalem Kunststoff. Am Gehäuse 4 sitzt mindestens ein Sockel 6, der sich rechtwinklig zur Längsachse des Gehäuses 4 erstreckt. Bei der beispielhaft dargestellten Linienlampe 2 ist entweder ein derartiger Sockel 6 in der Mitte des Gehäuses 4 angeordnet oder sind zwei solcher Sockel 6 vorgesehen, von denen jeder benachbart zu einer Stirnseite des Gehäuses 4 an dessen Mantelfläche angeordnet ist. Außerdem ist bei der dargestellten Linienlampe 2 der Sockel 6 als Stecksockel ausgebildet. Demnach gleicht die dargestellte Linienlampe 2 hinsichtlich der (im Wesentlichen von dem Gehäuse 4 und dem oder den Sockeln 6 bestimmten) äußeren Form einer herkömmlichen Linienlampe.
  • Während jedoch bei einer herkömmlichen Linienlampe im Gehäuse bzw. Glasrohr ein Glühdraht gespannt ist und das Gehäuse entweder nahezu evakuiert ist oder ein Edelgas enthält, ist in der dargestellten Linienlampe 2 anstelle eines solchen Glühdrahtes ein Leuchtstofflampenrohr 8 angeordnet, wie es bislang bereits als Leuchtstofflampe bzw. als Bestandteil von dieser verwendet wird, die wegen ihrer wesentlich höheren Lichtausbeute bzw. ihres im Verhältnis geringeren Energieverbrauches als sogenannte Energiesparlampen seit geraumer Zeit eine Alternative zu den herkömmlichen Glühlampen bilden. Das Leuchtstoffrohr 8 erstreckt sich in Längsrichtung des zylindrischen Gehäuses 4. Während in der Figur nur beispielhaft ein Leuchtstofflampenrohr 8 dargestellt ist, ist es gleichwohl denkbar, mehrere im Wesentlichen parallel zueinander angeordnete Leuchtstofflampenrohre vorzusehen, wie es auch bereits bei den bisher verwendeten Leuchtstofflampen der Fall ist.
  • Wie die Figur ferner erkennen lässt, ist das Leuchtstofflampenrohr 8 auf einem Träger 10 befestigt. Zur Halterung des Trägers 10 im Inneren des Gehäuses 4 befindet sich der Träger 10 mit seinen abgesetzten Enden 10a in Eingriff mit Nuten 12, welche jeweils von zwei voneinander beabstandeten und parallel zueinander verlaufenden Stegen 14 gebildet sind, die sich in Längsrichtung des Gehäuses 4 erstrecken und an dessen Innenseite angeformt sind. Dementsprechend werden im dargestellten Ausführungsbeispiel die Nuten 12 bei der Herstellung des rohrförmigen Gehäuses 4 hergestellt. Die im dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehenen Nuten 12 haben den Vorteil, dass bei der Herstellung der Linienlampe 2 der Träger 10 von einer der Stirnseiten des Gehäuses 4 in dieses einfach eingeschoben werden kann.
  • Für die Lichterzeugung findet im Leuchtstofflampenrohr 8 ein Entladungsvorgang statt. Zum Zünden des Entladungsvorganges des im Leuchtstofflampenrohr 8 enthaltenen Leuchtgases und ggf. für eine Spannungsanpassung der Netzspannung an die Betriebsspannung des Leuchtstofflampenrohres 8 ist ein Vorschaltgerät 16 vorgesehen, wie es regelmäßig bei Leuchtstoftlampen der Fall ist. Wie die Figur ebenfalls erkennen lässt, ist bei der dargestellten Linienlampe 2 das Vorschaltgerät 16 ebenfalls im Gehäuse 4 untergebracht. Dabei ist im dargestellten Ausführungsbeispiel das Vorschaltgerät 16 in dem Raum zwischen dem Träger 10 und dem Sockel 6 angeordnet, während das Leuchtstofflampenrohr 8 auf der gegenüberliegenden Seite des Trägers 10 sitzt. Eine solche Anordnung hat den Vorteil kurzer Kabellängen für die elektrischen Zuleitungen vom Sockel 6 zum Vorschaltgerät 14 sowie vom Vorschaltgerät 16 zum Leuchtstofflampenrohr 8. Wie das Leuchtstofflampenrohr 8 sollte auch das Vorschaltgerät 16 am Träger 10 befestigt sein, so dass das Leuchtstofflampenrohr 8 und das Vorschaltgerät 16 zusammen mit dem Träger 10 eine bauliche Einheit bilden, welche während der Herstellung der Linienlampe 2 in der zuvor beschriebenen Weise in einem einzigen Arbeitsschritt durch Einschieben im Gehäuse 4 gehaltert wird.
  • Der zuvor beschriebene Aufbau bedingt hinsichtlich der geometrischen Form keine Abweichungen zu den herkömmlichen Linienlampen. Somit kann die dargestellte Linienlampe 2 direkt als Ersatz zu herkömmlichen Linienlampen verwendet werden.
  • Die zuvor beschriebene Konstruktion eignet sich auch für andere rohrförmige Leuchtmittel wie beispielsweise Sofittenlampen, die sich von Linienlampen lediglich in der seitlichen Anordnung der Sockel an den Stirnseiten des rohrförmigen Gehäuses bzw. Glasrohres unterscheiden.
  • Schließlich eignet sich das zuvor beschriebene Konstruktionsprinzip auch für alle anderen Lampenformen wie beispielsweise für Lampen mit einem kugel-, birnen- oder tropfenförmigen Gehäuse und Schraubsockel.

Claims (10)

  1. Leuchtmittel mit einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Gehäuse (4) und mindestens einem lichterzeugenden Element (8), das im lichtdurchlässigen Gehäuse (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine lichterzeugende Element (8) aus einer Leuchtstoftlampe (8) besteht, welche an eine Vorschalteinrichtung (16) angeschlossen ist, die zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, ebenfalls im lichtdurchlässigen Gehäuse (4) angeordnet ist.
  2. Leuchtmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtdurchlässige Gehäuse (4) zumindest teilweise aus Kunststoff besteht.
  3. Leuchtmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtdurchlässige Gehäuse (4) als Rohr ausgebildet ist.
  4. Leuchtmittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtstofflampe (8) mindestens ein Leuchtstofflampenrohr (8) aufweist, dass im Wesentlichen in Längsrichtung des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses (4) ausgerichtet ist.
  5. Leuchtmittel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (2) als Linienlampe oder Sofittenlampe ausgebildet ist.
  6. Leuchtmittel nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch an der Innenseite des lichtdurchlässigen Gehäuses (4) vorgesehene Nuten (12) zur Halterung der Vorschalteinrichtung (16) und/oder der mindestens einen Leuchtstofflampe (8).
  7. Leuchtmittel nach den Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (12) in Längsrichtung des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses (4) verlaufen.
  8. Leuchtmittel nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch einen Träger (10), der sich mit den Nuten (12) in Eingriff befindet und an dem die Vorschalteinrichtung (16) und/oder die mindestens eine Leuchtstofflampe (8) befestigt ist.
  9. Leuchtmittel nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am lichtdurchlässigen Gehäuse (4) mindestens ein Anschlusssockel (6) angebracht ist.
  10. Leuchtmittel nach den Ansprüchen 5 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils einer von zwei Anschlusssockeln an einer Stirnseite des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses oder benachbart zu dieser am rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuse oder ein einziger Anschlusssockel etwa in der Mitte am rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuse angebracht ist.
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