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Die
Erfindung betrifft ein Leuchtmittel mit einem zumindest teilweise
lichtdurchlässigen
Gehäuse und
mindestens einem lichterzeugenden Element, das im lichtdurchlässigen Gehäuse angeordnet
ist.
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Derartige
Leuchtmittel sind seit langem als sogenannte Edison'sche Glühbirnen
oder -lmpen bekannt, bei denen das lichtdurchlässige Gehäuse gewöhnlich aus einem Glaskolben
besteht und entweder annähernd
evakuiert ist oder Edelgas wie z. B. Krypton enthält und das
lichterzeugende Element von einem Glühdraht gebildet wird.
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Seit
kürzerem
sind vermehrt Leuchtstofflampen auf dem Markt, die auch als Entladungslampen bezeichnet
werden. Derartige Lampen enthalten einen Leuchtstoff, der aufgrund
eines Entladungsvorganges zum Leuchten angeregt wird. Diese Leuchtstofflampen
zeichnen sich durch eine wesentlich höhere Lichtausbeute aus. Somit
ist bei gleicher Lichtausbeute deutlich weniger elektrische Leistung im
Vergleich zu einer herkömmlichen
Glühlampe
von Nöten,
was zu einer Verringerung der Stromkosten führt. Außerdem haben Leuchtstofflampen
eine wesentlich höhere
Lebensdauer als herkömmliche Glühlampen.
Aus diesem Grunde werden Leuchtstofflampen auch als sogenannte Energiesparlampen
bezeichnet. Gewöhnlich
sind die Elektroden derartiger Leuchtstofflampen beheizt. Es gibt
aber auch Ausführungen,
bei denen die Elektroden nicht beheizbar sind.
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Die
Leuchtstofflampen benötigen
ein Vorschaltgerät,
welches im Wesentlichen zum Zünden des
Entladungsvorganges in der Leuchtstofflampe sowie zur Spannungsanpassung
der Netzspannung an die Betriebspannung der Leuchtstofflampe dient. Es
gibt Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, welche
mit einer Lampenfassung bzw. einem Anschlusssockel entsprechend
den herkömmlichen Glühlampen
versehen sind, wodurch ein einfacher Austausch der herkömmlichen
Glühlampen
gegen die Leuchtstofflampen möglich
wird. Gewöhnlich
ist bei derartigen Leuchtstofflampen ein Schraubsockel an einem
Gehäuse
befestigt, in dem das Vorschaltgerät integriert ist. Aus diesem
Gehäuse
führen
dann ein Doppelrohr oder mehrere Doppelrohre der Leuchtstofflampe
heraus und emittieren im Betrieb Licht. Eine spezielle Ausführung solcher
Leuchtstofflampen weisen einen Glaskolben oder einen Reflektor auf,
der die Rohre umgibt und am Gehäuse
des Vorschaltgerätes
befestigt ist.
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Alternativ
gibt es auch Adapter mit integriertem Vorschaltgerät, die eine
herkömmliche
Lampenfassung bzw. einen herkömmlichen
Anschlusssockel aufweisen und außerdem mit einem Steckschuh
versehen sind, in den die Leuchtstofflampe gesteckt wird.
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Häufig sind
die zuvor beschriebenen Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät oder die entsprechenden
Adapter nicht als Austausch für herkömmliche
Glühlampen
geeignet, da sich die geometrische äußere Form stark unterscheidet.
Dies liegt insbesondere am Durchmesser des Vorschaltgerätegehäuses oder
an der Länge
der herausgeführten Rohre
der Leuchtstofflampe, wodurch solche Leuchtmittel grundsätzlich nicht
in jede Leuchte passen.
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Ferner
gibt es für
sogenannte Linienlampen und Sofittenlampen derzeit keine geeignete
Möglichkeit,
derartige Leuchtstoftlampen einzusetzen, die die zuvor erwähnten Vorteile
bieten.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Leuchtmittel der eingangs genannten
Art mit einer verbesserten Konstruktion zu versehen, die die Verwendung
einer Leuchtstofflampe ermöglicht
und dabei einen problemlosen Einsatz in bisherigen Leuchten erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass bei einem Leuchtmittel der eingangs genannten Art das mindestens
eine lichterzeugende Element aus einer Leuchtstofflampe besteht,
welche an eine Vorschalteinrichtung angeschlossen ist, die zumindest
teilweise, vorzugsweise vollständig,
ebenfalls im lichtdurchlässigen
Gehäuse
angeordnet ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Konstruktion wird
der im lichtdurchlässigen
Gehäuse
angeordnete Glühdraht
einer herkömmlichen
Glühlampenkonstruktion
durch mindestens eine Leuchtstoftlampe und ein daran angeschlossenes
Vorschaltgerät
ersetzt. Ein zusätzliches
Gehäuse
für das
Vorschaltgerät
ist nicht erforderlich. Denn erfindungsgemäß sind sowohl die mindestens
eine Leuchtstofflampe als auch die daran angeschlossene Vorschalteinrichtung
im zumindest teilweise lichtdurchlässigen Gehäuse enthalten, dessen Form
gegenüber
herkömmlichen Glühlampen
beibehalten werden kann. Demnach führt die Erfindung zu keinen
wesentlichen Abweichungen in der geometrischen Form des Gehäuses gegenüber herkömmlichen
Glühlampen,
wodurch das erfindungsgemäße Leuchtmittel
mit den eingangs aufgeführten
Vorteilen einer Leuchtstofflampe direkt als Ersatz zu herkömmlichen
Glühlampen
verwendet werden kann.
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Gewöhnlich besteht
das lichtdurchlässige Gehäuse zumindest
teilweise aus Kunststoff.
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Insbesondere
kann das lichtdurchlässige Gehäuse als
Rohr ausgebildet sein. Sofern die Leuchtstofflampe mindestens ein
Leuchtstofflampenrohr aufweist, was zumindest bei den Leuchtstofflampen
der bislang verwendeten Art regelmäßig der Fall ist, kann bei
einer Weiterbildung dieser Ausführung dieses
mindestens eine Leuchtstofflampenrohr im Wesentlichen in Längsrichtung
des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses ausgerichtet
sein, wodurch sich eine besonders platzsparende Anordnung innerhalb
des Gehäuses
ergibt. Somit kann das erfindungsgemäße Leuchtmittel ohne weiteren
Aufwand mit einem Gehäuse
versehen werden, das hinsichtlich seiner Form dem Gehäuse einer
Linienlampe oder Sofittenlampe entspricht, wodurch die Erfindung einen
einfachen Austausch von herkömmlichen
Linienlampen oder Sofittenlampen erlaubt und dabei gleichzeitig
die eingangs aufgeführten
Vorteile von Leuchtstofflampen bietet.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführung können an
der Innenseite des lichtdurchlässigen
Gehäuses
Nuten zur Halterung der Vorschalteinrichtung und/oder der mindestens
einen Leuchtstofflampe vorgesehen sein. Im Falle eines rohrförmigen Gehäuses können die
Nuten vorzugsweise in Längsrichtung
des lichtdurchlässigen
Gehäuses
verlaufen. Ferner kann ein Träger
vorgesehen sein, der sich mit den Nuten in Eingriff befindet und
an dem die Vorschalteinrichtung und/oder die mindestens eine Leuchtstofflampe
befestigt ist. Auf diese Weise lässt sich
eine konstruktiv besonders einfache Möglichkeit zur Halterung der
Vorschalteinrichtung und/oder der Leuchtstoftlampe(n) am lichtdurchlässigen Gehäuse realisieren.
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Schließlich ist
am lichtdurchlässigen
Gehäuse
gewöhnlich
mindestens ein Anschlusssockel angebracht, um das Leuchtmittel in
eine vorhandene Lampenfassung einzuschrauben. Im Falle einer Ausbildung
als Linienlampe oder Sofittenlampe ist vorzugsweise jeweils einer
von zwei Anschlusssockeln an einer Stirnseite des rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuses oder
benachbart zu dieser am rohrförmigen
lichtdurchlässigen
Gehäuse
oder ein einziger Anschlusssockel etwa in der Mitte am rohrförmigen lichtdurchlässigen Gehäuse angebracht.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der beiliegenden einzigen Figur näher erläutert, in
der eine Linienlampe in einer bevorzugten Ausführung der Erfindung schematisch
im Querschnitt dargestellt ist.
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In
der Figur ist beispielhaft für
ein erfindungsgemäßes Leuchtmittel
eine Linienlampe 2 schematisch im Querschnitt dargestellt.
Die Linienlampe 2 weist ein im Wesentlichen langgestrecktes
zylindrisches Gehäuse 4 auf,
dass sich rechtwinkelig zur Bildbetrachtungsebene der Figur erstreckt
und aus lichtdurchlässigem
Material hergestellt ist. Gewöhnlich
besteht das zylindrische Gehäuse 4 aus
einem Rohr aus opalem Kunststoff. Am Gehäuse 4 sitzt mindestens
ein Sockel 6, der sich rechtwinklig zur Längsachse
des Gehäuses 4 erstreckt.
Bei der beispielhaft dargestellten Linienlampe 2 ist entweder
ein derartiger Sockel 6 in der Mitte des Gehäuses 4 angeordnet
oder sind zwei solcher Sockel 6 vorgesehen, von denen jeder
benachbart zu einer Stirnseite des Gehäuses 4 an dessen Mantelfläche angeordnet ist.
Außerdem
ist bei der dargestellten Linienlampe 2 der Sockel 6 als
Stecksockel ausgebildet. Demnach gleicht die dargestellte Linienlampe 2 hinsichtlich
der (im Wesentlichen von dem Gehäuse 4 und
dem oder den Sockeln 6 bestimmten) äußeren Form einer herkömmlichen
Linienlampe.
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Während jedoch
bei einer herkömmlichen
Linienlampe im Gehäuse
bzw. Glasrohr ein Glühdraht gespannt
ist und das Gehäuse
entweder nahezu evakuiert ist oder ein Edelgas enthält, ist
in der dargestellten Linienlampe 2 anstelle eines solchen
Glühdrahtes
ein Leuchtstofflampenrohr 8 angeordnet, wie es bislang
bereits als Leuchtstofflampe bzw. als Bestandteil von dieser verwendet
wird, die wegen ihrer wesentlich höheren Lichtausbeute bzw. ihres
im Verhältnis
geringeren Energieverbrauches als sogenannte Energiesparlampen seit
geraumer Zeit eine Alternative zu den herkömmlichen Glühlampen bilden. Das Leuchtstoffrohr 8 erstreckt
sich in Längsrichtung
des zylindrischen Gehäuses 4.
Während
in der Figur nur beispielhaft ein Leuchtstofflampenrohr 8 dargestellt
ist, ist es gleichwohl denkbar, mehrere im Wesentlichen parallel
zueinander angeordnete Leuchtstofflampenrohre vorzusehen, wie es
auch bereits bei den bisher verwendeten Leuchtstofflampen der Fall
ist.
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Wie
die Figur ferner erkennen lässt,
ist das Leuchtstofflampenrohr 8 auf einem Träger 10 befestigt.
Zur Halterung des Trägers 10 im
Inneren des Gehäuses 4 befindet
sich der Träger 10 mit
seinen abgesetzten Enden 10a in Eingriff mit Nuten 12,
welche jeweils von zwei voneinander beabstandeten und parallel zueinander
verlaufenden Stegen 14 gebildet sind, die sich in Längsrichtung
des Gehäuses 4 erstrecken
und an dessen Innenseite angeformt sind. Dementsprechend werden
im dargestellten Ausführungsbeispiel
die Nuten 12 bei der Herstellung des rohrförmigen Gehäuses 4 hergestellt.
Die im dargestellten Ausführungsbeispiel
vorgesehenen Nuten 12 haben den Vorteil, dass bei der Herstellung
der Linienlampe 2 der Träger 10 von einer der
Stirnseiten des Gehäuses 4 in
dieses einfach eingeschoben werden kann.
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Für die Lichterzeugung
findet im Leuchtstofflampenrohr 8 ein Entladungsvorgang
statt. Zum Zünden
des Entladungsvorganges des im Leuchtstofflampenrohr 8 enthaltenen
Leuchtgases und ggf. für eine Spannungsanpassung
der Netzspannung an die Betriebsspannung des Leuchtstofflampenrohres 8 ist ein
Vorschaltgerät 16 vorgesehen,
wie es regelmäßig bei
Leuchtstoftlampen der Fall ist. Wie die Figur ebenfalls erkennen
lässt,
ist bei der dargestellten Linienlampe 2 das Vorschaltgerät 16 ebenfalls
im Gehäuse 4 untergebracht.
Dabei ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
das Vorschaltgerät 16 in
dem Raum zwischen dem Träger 10 und
dem Sockel 6 angeordnet, während das Leuchtstofflampenrohr 8 auf der
gegenüberliegenden
Seite des Trägers 10 sitzt. Eine
solche Anordnung hat den Vorteil kurzer Kabellängen für die elektrischen Zuleitungen
vom Sockel 6 zum Vorschaltgerät 14 sowie vom Vorschaltgerät 16 zum
Leuchtstofflampenrohr 8. Wie das Leuchtstofflampenrohr 8 sollte
auch das Vorschaltgerät 16 am Träger 10 befestigt
sein, so dass das Leuchtstofflampenrohr 8 und das Vorschaltgerät 16 zusammen
mit dem Träger 10 eine
bauliche Einheit bilden, welche während der Herstellung der Linienlampe 2 in
der zuvor beschriebenen Weise in einem einzigen Arbeitsschritt durch
Einschieben im Gehäuse 4 gehaltert wird.
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Der
zuvor beschriebene Aufbau bedingt hinsichtlich der geometrischen
Form keine Abweichungen zu den herkömmlichen Linienlampen. Somit kann
die dargestellte Linienlampe 2 direkt als Ersatz zu herkömmlichen
Linienlampen verwendet werden.
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Die
zuvor beschriebene Konstruktion eignet sich auch für andere
rohrförmige
Leuchtmittel wie beispielsweise Sofittenlampen, die sich von Linienlampen
lediglich in der seitlichen Anordnung der Sockel an den Stirnseiten
des rohrförmigen
Gehäuses bzw.
Glasrohres unterscheiden.
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Schließlich eignet
sich das zuvor beschriebene Konstruktionsprinzip auch für alle anderen Lampenformen
wie beispielsweise für
Lampen mit einem kugel-, birnen- oder tropfenförmigen Gehäuse und Schraubsockel.