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DE20310030U1 - Fahrbarer Modulträger - Google Patents

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DE20310030U1
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Germany
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module carrier
module
carrier
modules
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DE20310030U
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English (en)
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KHS GmbH
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KHS Maschinen und Anlagenbau AG
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Priority to DE20310030U priority patent/DE20310030U1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/0062Interchangeable modules, e.g. applicator heads with label magazines and glue rollers

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  • Labeling Devices (AREA)

Abstract

Modulträger zur Verwendung an Flaschenbehandlungsmaschinen wie Etikettiermaschinen u, dgl., welche in Modulbauweise ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger und/oder die Module von dem Modulträger in einer ersten Bereitstellungsposition gehalten und an eine Flaschenbehandlungsmaschine in eine zweite Zentrier- und/oder Arbeitsposition verbringbar sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Modulträger zur Verwendung an Flaschenbehandlungsmaschinen, welche in Modulbauweise ausgeführt sind.
  • Bei der Behandlung, beispielsweise Etikettierung von Behältern wie z.B. Flaschen oder Dosen mit verschiedensten Etiketten, sind je nach der Art des Etiketts unterschiedliche Aggregate erforderlich.
  • So erfordern z.B. die häufig verwendeten Papier-Etiketten zumindest ein Etikettenmagazin, eine Leimwalze, Leimsegmente, ein Leimsegmentkarusell und einen Greiferzylinder. Selbstklebe-Etiketten erfordern hingegen z.B. einen Etikettenbandspeicher, ein Schneidwerk und eine Übertragungsvorrichtung.
  • Es ist zum Beispiel aus der DE 197 41 476 bekannt, Etikettiermaschinen in Modulbauweise auszuführen. Dabei werden die zur Etikettierung erforderlichen Aggregate zu einer separaten Einheit bzw. zu einem Modul zusammengefasst und als solche austauschbar an der Etikettiermaschine angebracht.
  • Bei einer Änderung der Behälterausstattung, z.B. durch einen Wechsel der verwendeten Etiketten oder einer Veränderung deren Anzahl am Behälter, wird das gesamte Modul mit wenigen Handgriffen ausgetauscht, was zu einer deutlichen Reduzierung der bislang auftretenden Stillstandszeiten führt.
  • Weitere Vorteile dieser Vorgehensweise ergeben sich dadurch, dass Einstell-und/oder Wartungsarbeiten an den Aggregaten eines Moduls hauptzeitparallel d.h. ohne Unterbrechung des eigentlichen Produktionsprozesses durchgeführt werden können.
  • Noch weiter greift eine weitere Anmeldung der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen DE 103 06 671 .3. Im Rahmen dieser Erfindung wird vorgeschlagen, nicht nur die für die eigentliche Etikettierung der Behälter erforderlichen Aggregate zu einem Modul zusammen zu fassen, sondern auch weitere an einer Etikettiermaschine fallweise erforderliche Funktionen und die zu deren Realisierung erforderlichen Bauteile zu jeweils einem Modul zusammen zu fassen. Bei diesen Funktionen kann es sich z.B. um eine Ausrichttunktion für nicht rotationssymmetrische Behälter oder um eine Kontrollfunktion für das Etikettierergebnis oder aber auch um eine Beschriftungsfunktion für die etikettierten Behälter (z.B. Mindesthaltbarkeitsdatum) handeln.
  • Die bislang in der Technik bekannt gewordenen Vorrichtungen, welche die zur Etikettierung von Behältern erforderlichen Aggregate zu einem austauschbaren Modul zusammenfassen, weisen den Nachteil auf, dass diese Module trotz ihrer hohen Masse von einigen hundert Kilogramm keine Mittel beinhalten, welche den Transport dieser Einheiten erleichtern.
  • Die Bedeutung dieses Nachteils tritt umso deutlicher zu Tage, wenn man sich vor Augen führt, dass diese Module in der Regel über weite Strecken von ihrem Lagerplatz bzw. dem Einrichteraum zu den Etikettiermaschinen bewegt werden müssen, wobei diese Strecken innerhalb bestehender und in Betrieb befindlichen Produktionsanlagen zurück gelegt werden müssen. Darüber hinaus sind zur Andockung zusätzliche Hubgeräte u. dgl. erforderlich.
  • Ferner ist zu beachten, dass die Wege- und Produktionsflächen derartiger Anlagen, aufgrund der mit diesen Flächen verbundenen hohen Kosten, in der Regel knapp bemessen sind, so dass die Verwendung von Gabelstaplern, Hubwagen oder ähnlicher Flurförderfahrzeuge häufig nur bedingt möglich ist.
  • Aufgabe und Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, hier Abhilfe und Verbesserung zu schaffen, so dass die oben beschriebenen Nachteile vermieden werden. Dazu schlägt die vorliegende Erfindung einen Modulträger nach den Ansprüchen 1 und 2 und den weiteren Unteransprüchen vor.
  • Im Nachfolgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Im Einzelnen zeigt die
  • 1 in einer Seitenansicht einen erfindungsgemäßen Modulträger in einer ersten, noch nicht mit der Etikettiermaschine verbundenen Position und die
  • 2 in einer Seitenansicht einen ebensolchen Modulträger in einer zweiten, mit der Etikettiermaschine verbundenen Position.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von Ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Gleichzeitig wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Wie in der 1 dargestellt, besteht ein erfindungsgemäßer Modulträger zunächst aus einem Grundträger 1. Oberhalb dieses Grundträgers 1 sind alle zur Etikettierung und/oder Behandlung der Behälter erforderlichen Aggregate angeordnet. Diese können je nach Etikettentyp und/oder Anzahl der zu verarbeitenden Etiketten und/oder Art der Behandlungsaufgabe nach Art und/oder Menge variieren.
  • Unterhalb des Grundträgers 1 befindet sich eine Transportvorrichtung 2. Diese Transportvorrichtung 2 besteht im Wesentlichen aus einem Grundrahmen 3 und mehreren an diesem befestigten Laufrollen 4. Zusätzlich kann an dem Grundrahmen 3 ein Schaltschrank 5 angeordnet sein, welcher alle zur Steuerung der auf dem Grundträger 1 angeordneten Aggregate erforderlichen elektrischen und/oder elektronischen Bauteile aufnimmt.
  • Die Verbindung zwischen Grundträger 1 und Transportvorrichtung 2 stellt eine Hubvorrichtung 6 her. Bei dieser Hubvorrichtung 6 kann es sich z.B., wie in der 1 dargestellt, um ein Hubspindelgetriebe 7 handeln. In weiteren Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dieses Hubspindelgetriebe 7 durch andere in der Technik bekannte Hubmittel zu ersetzen. Bei diesen Mitteln kann es sich z.B. um eine Scherenhubmechanik ähnlich einem bekannten Scherenhubtisch, oder aber auch um eine mit Hydraulikzylindern arbeitende Konstruktion handeln.
  • Auch die Anwendung weiterer in der Technik bekannter, hier nicht explizit behandelter Hubmittel kann vorgesehen sein.
  • Bezüglich der Hubvorrichtung 6 ist vorgesehen, dass die erforderliche Antriebsenergie entweder durch eine dem Modulträger zugehörige Energiequelle, z.B. einem Akkumulator für elektrische Energie, oder aber unter Verwendung einer lösbaren Stekkerverbindung, durch die eigentliche Etikettiermaschine oder aber auch durch die Muskelkraft des Bedienungspersonals zur Verfügung gestellt wird.
  • In einer weiteren Fortbildung der Erfindung ist für den Fall, dass dem Modulträger eine eigene Energiequelle zugeordnet ist, vorgesehen, die Laufrollen 4 motorisch anzutreiben, wodurch sich weitere Vorteile für die Handhabung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben.
  • Der Arbeitsablauf mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung stellt sich wie folgt dar.
  • Zunächst befindet sich die Hubvorrichtung 6 in einer hohen, aktivierten ersten Bereitstellungsposition, wodurch der Grundträger 1 um ein bestimmtes Maß über die Oberkante des Maschinentisches 8 der Etikettiermaschine hinaus gehoben wird. Anschließend wird der gesamte Modulträger so positioniert, dass sich die fest mit dem Grundträger 1 verbundene Zentrierbuchse 9 im Wesentlichen mittig über dem mit dem Maschinentisch verbundenen Zentrierstift 10 befindet.
  • Ist dieses der Fall, so wird die Hubvorrichtung 6 abgesenkt, wodurch die Zentrierbuchse 9 eine Wirkverbindung mit dem Zentrierstift 10 eingeht, also eine zweite Zentrier- und Arbeitsposition einnimmt.
  • Im weiteren Ablauf des Vorganges kann die Hubvorrichtung 6 weiter in eine nicht aktive Position verfahren werden, wodurch die Laufrollen 4 angehoben werden und sich schließlich komplett vom Hallenboden lösen.
  • Durch diese Vorgehensweise wird erreicht, dass die Ausrichtung der gesamten Etikettier- bzw. Behandlungsaggregate einzig und allein von den geometrischen Gegebenheiten der Etikettiermaschine, bzw. der an ihren Anschlagelementen 11 vorgenommenen Einstellungen bestimmt wird und nicht von der zufälligen Gestalt des Hallenbodens.
  • In der 2 ist ein erfindungsgemäßer Modulträger in der Arbeitsposition dargestellt.
  • Es ist deutlich zu erkennen, dass sich die Laufrollen 4 vom Hallenboden gelöst haben, und dass Positionierung und Fixierung der Einheit ausschließlich durch die Wirkverbindung zwischen Zentrierbuchse 9 und Zentrierstift 10 und die Anschlagelemente 11 bestimmt wird.
  • In einer weiteren Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die auf dem Grundträger 1 angeordneten Aggregate Mittel beinhalten, welche eine lineare und/oder rotatorische Anpassung ihrer Ausrichtung zumindest in einer der drei Raumachsen gestatten. Durch diese Vorgehensweise kann z.B. bei einem Behältennrechsel auf einfache Art und Weise eine Anpassung der Etikettierposition bzw. der Etikettenausrichtung an den neuen Behälter vorgenommen werden.
  • Zur Lösung einer derartigen Positionierungsaufgabe sind in der Technik zahlreiche Lösungen bekannt geworden, so dass an dieser Stelle auf eine weitere Behandlung dieser Thematik verzichtet werden kann.

Claims (15)

  1. Modulträger zur Verwendung an Flaschenbehandlungsmaschinen wie Etikettiermaschinen u, dgl., welche in Modulbauweise ausgebildet sind, dadurch ge kennzeichnet, dass der Modulträger und/oder die Module von dem Modulträger in einer ersten Bereitstellungsposition gehalten und an eine Flaschenbehandlungsmaschine in eine zweite Zentrier- und/oder Arbeitsposition verbringbar sind.
  2. Modulträger gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger nach dem Andockvorgang aus seiner Trag- und Abstützposition hinausbewegbar und zu Beginn des Abdockvorganges wieder in die Trag- und Abstützposition zurückverbringbar ist.
  3. Modulträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger und/oder die Module mindestens in einer ersten Höhe an der Flaschenbehandlungsmaschine zentriert ist und sich in einer zweiten Höhe eigengewichtig zentriert.
  4. Modulträger nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger und/oder die Module in einer ersten oberen Höhe und/oder Ebene zentriert ist und sich in einer zweiten unteren Höhe durch Eigengewicht und/oder Freianschlag selbsttätig zentriert.
  5. Modulträger zur Verwendung an Etikettiermaschinen welche in Modulbauweise ausgeführt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger mit Mitteln ausgestattet ist, die seiner leichten Beweglichkeit dienen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei diesen Mitteln um Laufrollen (4) oder Räder handelt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger eine Hubvorrichtung (6) für das Modul und nach Andocken des Moduls für sich selbst beinhaltet.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Hubvorrichtung um mindestens ein Spindelhubgetriebe (7) oder um mindestens eine Scherenhubmechanik oder um ein hydraulisches System handelt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger mit einem Energiespeicher ausgestattet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Energiespeicher um mindestens einen Akkumulator für elektrische Energie handelt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufrollen (4) durch mindestens einen Motor antreibbar sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Modulträger dann, wenn er sich im Eingriff befindet, zumindest teilweise mit einer eigenen Hubvorrichtung vom Hallenboden (12) abhebbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger dann, wenn er und/oder das Modul sich im Eingriff befindet, vollständig vom Hallenboden (12) abhebbar ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulträger und/oder das Modul mindestens eine Zentrierbuchse (9) oder dgl. beinhaltet.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Grundträger (1) angeordneten Aggregate Mittel zur linearen und/oder rotatorischen Anpassung ihrer Ausrichtung zumindest in einer der drei Raumachsen beinhalten.
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