DE20310819U1 - Wassermatratze - Google Patents
WassermatratzeInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47C—CHAIRS; SOFAS; BEDS
- A47C27/00—Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
- A47C27/08—Fluid mattresses
- A47C27/085—Fluid mattresses of liquid type, e.g. filled with water or gel
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- Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Wassermatratze mit zumindest einer aus Kunststoff-Folie gebildeten Wasserkammer und einer außenseitigen Sicherheitshülle aus Kunststoff.
Eine Wassermatratze der genannten Art, wie sie in der DE 198 60 175 Al beschrieben ist, umfasst eine Wasserkammer aus einer Kunststoff-Folie, insbesondere aus Polyvinylchlorid (PVC), in die ein Ventil eingeschweißt ist, über das Wasser in gewünschter Menge in die Wasserkammer eingefüllt und aus dieser abgelassen werden kann.
Die Wassermatratze kann so groß ausgebildet sein, dass sie einen vollständigen Liegeplatz für einen Menschen bildet, es ist jedoch auch bekannt, die Wassermatratze schlauchartig auszubilden und mehrere derartige Wassermatratzen zur Bildung eines Liegeplatzes nebeneinander anzuordnen.
Die Wassermatratze bzw. Wassermatratzen sind in ein wannenartiges Bettgestell eingelegt und von diesem abgestützt. Um beim Auftreten einer Undichtigkeit in der Kunststoff-Folie der Wasserkammer ein Austreten von Wasser an die umgebenden Räumlichkeiten zu vermeiden, ist eine äußere Sicherheits-
hülle vorgesehen, die die Wassermatratze bzw. die Wassermatratzen unterseitig und seitlich wannenartig umgibt, wobei die Oberseite der Wasserkammer, d.h. die Auflagefläche für einen Menschen, frei bleibt. Die Sicherheitshülle besteht ebenfalls aus einer Kunststoff-Folie, die verstärkt sein kann.
Die Verwendung von PVC für die Wandung der Wasserkammer bringt einige Vorteile mit sich. Das Material ist kostengünstig und in hohem Maße wasserdicht, d.h. es erlaubt eine nur sehr geringe Wasserdampfdiffusion. Es ist jedoch vereinzelt gewünscht worden, dass der das Bett benutzende Mensch keinen Kontakt mit dem PVC-Material der Wandung der Wasserkammer bekommen soll, da im PVC Zusatzstoffe, insbesondere Weichmacher und Stabilisatoren, enthalten sind, die von einigen Personen als bedenklich hinsichtlich der Verträglichkeit eingestuft werden. Um die Verwendung von PVC zu vermeiden, ist versucht worden, die Wasserkammer aus einer Folie aus Polyurethan (PU) herzustellen. PU ist jedoch einerseits wesentlich teurer als PVC und es tritt andererseits eine hohe Wasserdampfdiffusion auf, was dazu führt, dass sich auf der Oberfläche der PU-Folie ein sehr dünner feuchter Film bildet, was als unangenehm empfunden wird. Wenn das in der Wasserkammer befindliche Wasser mittels einer Heizung erwärmt wird, stellt der feuchte Oberflächenfilm einen guten Nährboden für Bakterien und Schimmelbildung dar, was aus hygienischen Gründen nicht akzeptabel ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wassermatratze der genannten Art zu schaffen, bei der die genannten Nachteile vermieden sind und die gute Gebrauchseigenschaften aufweist.
Diese Aufgabe wird bei einer Wassermatratze der genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dabei ist vorgesehen, dass die Kunststoff-Folie der Wasserkammer vollständig von einer weiteren Schutzhülle umschlossen ist, die abschnittsweise mit der Kunststoff-Folie der Wasserkammer verbunden ist. Durch die zusätzliche Schutzhülle werden die unterschiedlichen Anforderungen, die an die Wasserkammer gestellt werden, von unterschiedlichen Bauteilen erfüllt. Die Wasserkammer, die vorzugsweise aus PVC-Folie besteht, ist in herkömmlicher Weise ausgebildet und besitzt eine hohe Dichtigkeit gegen Wasserdampfdiffusion. Um zu vermeiden, dass ein Benutzer der Wassermatratze mit dem PVC-Material der Wasserkammer in direkten Kontakt kommt, ist die äußere Schutzhülle vorgesehen, die die Wasserkammer vollständig umschließt. Die äußere Schutzhülle besteht vorzugsweise ebenfalls aus einer Kunststoff-Folie und insbesondere aus PU.
Um auch über eine lange Gebrauchsdauer sicherzustellen, dass die Kunststoff-Folie der Wasserkammer nicht in der Schutzhülle verrutscht, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Schutzhülle abschnittsweise und insbesondere in einigen Befestigungspunkten mit der Kunststoff-Folie der Wasserkammer verbunden ist.
Wenn die Wasserkammer eine langgezogene, schlauchähnliche Form besitzt, weist auch die Schutzhülle eine entsprechende Formgebung etwas größerer Dimensionierung auf, so dass die Wasserkammer mit Abstand in die Schutzhülle eingesetzt werden kann. Vorzugsweise ist die Schutzhülle in ihren entgegengesetzten stirnseitigen Endbereichen, d.h. im Bereich des Kopfes und der Füße eines Benutzers der Wassermatratze, mit der Kunststoff-Folie der Wasserkammer verbunden. Zur
Verbindung der Kunststoff-Folie der Wasserkammer mit der Kunststoff-Folie der Schutzhülle kann eine punktuelle oder kleinflächige Verklebung oder auch eine entsprechende Verschweißung vorgesehen sein.
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In der Kunststoff-Folie der Wasserkammer ist in üblicher Weise ein Ventil ausgebildet, das in die Kunststoff-Folie der Wasserkammer eingeschweißt ist. Um die Wasserkammer in einfacher Weise befüllen zu können, muss das Ventil auch die sie umschließende Schutzhülle durchdringen. Dabei ist vorgesehen, dass die Schutzhülle im Bereich des Ventils mit der Kunststoff-Folie der Wasserkammer in abgedichteter Weise verbunden und insbesondere verschweißt ist.
Da die Kunststoff-Folie der Wasserkammer mit der sie umschließenden Schutzhülle nur punktuell oder abschnittsweise verbunden ist, kann es bei Benutzung der Wassermatratze zu einer Bewegung der Wasserkammer relativ zur äußeren Schutzhülle kommen. Um das Auftreten eines übermäßigen Innendrucks zwischen der Kunststoff-Folie der Wasserkammer und der äußeren Schutzhülle zu vermeiden, ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass in der Schutzhülle ein Luftausgleichsloch ausgebildet ist.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch ein Wasserbett, 30
Figur 2 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Wassermatratze und
Figur 3 den Schnitt III-III in Fig. 2.
Gemäß Fig. 1 besitzt ein Wasserbett 10 einen wannenartigen unteren Tragrahmen 11, der aus einem ebenen Bodenteil Ha und randseitig anschließenden, nach oben hervorstehenden Seitenteilen Hb besteht, die über den gesamten Umfang des Bodenteils Ha umlaufen. Wie die Fig. 1 zeigt, nimmt der Querschnitt der Seitenteile Hb von ihrem oberen Rand bis zum Bodenteil Ha zu, so dass der Innenraum des Tragrahmens 11 einen sich zum Boden hin verjüngenden Querschnitt besitzt. Die Oberfläche des Innenraums des Tragrahmens 11 ist mit einer aus Kunststoff bestehenden Sicherheitshülle 19 ausgelegt, die eine Wanne zum Auffangen von Wasser im Falle einer Undichtigkeit bildet.
Im mittleren Bereich des Tragrahmens 11 ist eine sich in Längsrichtung des Wasserbettes 10 erstreckende Trennwand Hc angeordnet, die einen sich konisch verjüngenden Querschnitt besitzt und den Tragrahmen 11 in zwei nebeneinander liegende Kammern unterteilt, in die jeweils eine Wassermatratze 12 eingesetzt ist. Aufgrund ihrer Flexibilität passen sich die Wassermatratzen 12 der Kontur des Tragrahmens 11 an und besitzen ebenfalls eine leicht konische Form mit einer oberen, breiteren Auflagerfläche 12a für einen Benutzer. Die Sicherheitshülle 19 ist im dargestellten Beispiel bis auf die Oberseite der Wassermatratzen 12 nach innen gezogen, jedoch kann die Sicherheitshülle 19 auch seitlich nach außen über die Seitenteile Hb des Tragrahmens 11 verlaufen.
Jede Wassermatratze kann aus einem einzelnen Matratzenteil oder auch aus mehreren, in Längsrichtung des Wasserbetts nebeneinanderliegenden, schlauchartigen Matratzenteilen gebildet sein.
Gemäß den Fig. 2 und 3 umfasst die Wassermatratze 12 eine innere, aus einer Kunststoff-Folie 15, insbesondere PVC, gebildete Wasserkammer 16, die über ein in die Kunststoff-Folie 15 integriertes Ventil 13 befüllt werden kann. Die Kunststoff-Folie 15 der Wasserkammer 16 ist vollständig von einer Schutzhülle 17 umschlossen, die aus PU besteht und die Kunststoff-Folie 15 mit Abstand umgibt. In der Schutzhülle 17 ist ein Entlüftungs- bzw. Luftausgleichsloch 18 ausgebildet (siehe Fig. 2), über das der zwischen der Kunststoff-Folie 15 der Wasserkammer 16 und der Schutzhülle 17 gebildete Luftraum mit der Umgebung in Verbindung steht.
Wie Fig. 3 zeigt, ist die Schutzhülle 17 im Bereich des Ventils 13 mit der Kunststoff-Folie 15 der Wasserkammer 16 verbunden und insbesondere verschweißt. Darüber hinaus ist die Schutzhülle 17 an entgegengesetzten stirnseitigen Enden über Schweißpunkte 14 mit der inneren Kunststoff-Folie 15 der Wasserkammer 16 verbunden (siehe Fig. 2), wodurch ein übermäßiges Verrutschen der Kunststoff-Folie 15 der Wasserkammer 16 relativ zu der Schutzhülle 17 vermieden ist.
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Claims (6)
1. Wassermatratze mit zumindest einer aus Kunststoff- Folie (15) gebildeten Wasserkammer (16) und einer außenseitigen Sicherheitshülle (19) aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoff-Folie (15) der Wasserkammer (16) vollständig von einer Schutzhülle (17) umschlossen ist, die abschnittsweise mit der Kunststoff-Folie (15) der Wasserkammer (16) verbunden ist.
2. Wassermatratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (17) in entgegengesetzten Endbereichen mit der Kunststoff-Folie (15) der Wasserkammer (16) verbunden ist.
3. Wassermatratze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kunststoff-Folie (15) der Wasserkammer (16) ein Ventil (13) ausgebildet ist und dass die Schutzhülle (17) im Bereich des Ventils (13) mit der Kunststoff-Folie (15) der Wasserkammer (16) verbunden ist.
4. Wassermatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (17) mit der Kunststoff-Folie (15) der Wasserkammer (16) verschweißt ist.
5. Wassermatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (17) aus Polyurethan besteht.
6. Wassermatratze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schutzhülle (17) ein Luftausgleichsloch (18) ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20310819U DE20310819U1 (de) | 2003-07-14 | 2003-07-14 | Wassermatratze |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20310819U DE20310819U1 (de) | 2003-07-14 | 2003-07-14 | Wassermatratze |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20310819U1 true DE20310819U1 (de) | 2003-09-18 |
Family
ID=28459286
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20310819U Expired - Lifetime DE20310819U1 (de) | 2003-07-14 | 2003-07-14 | Wassermatratze |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20310819U1 (de) |
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| DE102012019672A1 (de) | 2012-07-05 | 2014-01-09 | Atlantis Wasserbetten Limited | Schaumkernmaterial für eine Komfort- und Sicherheitsmatratze |
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- 2003-07-14 DE DE20310819U patent/DE20310819U1/de not_active Expired - Lifetime
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