DE20310649U1 - Sitzmöbelanordnung - Google Patents
SitzmöbelanordnungInfo
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Classifications
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Description
10. Juli 2003
97990 Weikersheim Boe/Kis/pab
Die Erfindung betrifft eine Sitzmöbelanordnung zur Aufstellung im Freien gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Sitzmöbelanordnungen der eingangs genannten Art sind beispielsweise bekannt von öffentlichen Rast- oder Pausenplätzen und Autobahnraststätten. Im einfachsten Fall besteht eine gattungsgemäße Sitzmöbelanordnung aus einem Tisch und zumeist zwei Sitzbänken, wobei diese Sitzmöbel zur Verhinderung von Diebstahl und Vandalismus in den allermeisten Fällen fest am Boden montiert oder im Boden verankert sind.
Bei den bekannten Sitzmöbelanordnungen erfolgt die Verankerung der Sitzmöbel am bzw. im Boden zumeist dadurch, dass die als Betonformsteine ausgeführten Sockel der jeweiligen Sitzmöbel am vorgesehenen Standort der Sitzgruppe einen halben Meter bis einen Meter tief in das Erdreich eingegraben werden. Nach dem Einsetzen der Betonsockel müssen die Aushebungen wieder verfüllt und sorgfältig verdichtet werden, um eine Lockerung der Betonsockel bzw. spätere Hebungen oder Senkungen des Erdreichs zu vermeiden.
Nach dem Verfüllen und Verdichten des Erdreichs ist es zumeist notwendig, die Fläche unter der Sitzgruppe und einen gewissen Flächenbe-
reich um die Sitzgruppe herum mit geeigneten Pflastersteinen zu belegen, um so für ein sauberes Erscheinungsbild des Rastplatzes zu sorgen. Wird diese Pflasterung einschließlich des dafür notwendigen Sandbetts nicht mit größter Sorgfalt ausgeführt, so führt dies im Laufe der Zeit fast zwangsläufig zu unerwünschtem Wachstum von Gräsern und Unkraut im Bereich der Sitzgruppe, was insbesondere unter Tischen und Bänken unansehnlich und daher unerwünscht ist.
Außerdem geht mit dem unerwünschten Bewuchs oftmals auch eine zusätzliche Verschmutzung des Rastplatzes durch Abfälle und Essensreste einher. Dies ist nicht nur unappetitlich, sondern auch hygienisch bedenklich und führt außerdem, insbesondere beim Auftreten von zusätzlicher Feuchtigkeit, im Ergebnis zu einer erheblichen Rutschgefahr mit entsprechenden Haftungsfolgen für den Eigentümer oder Betreiber des Rastplatzes.
Aus dem Vorstehenden geht deutlich hervor, dass die bekannten Sitzmöbelanordnungen sowohl in Bezug auf den Aufbau vor Ort als auch in Bezug auf die laufend erforderliche Pflege einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, wodurch dem Eigentümer oder Betreiber eines derartigen Rastplatzes ganz erhebliche Kosten entstehen. Insbesondere der hohe laufende Wartungsaufwand ist bei der Höhe der heutigen Personalkosten kaum mehr aufzubringen; es ist jedoch ebenso wünschenswert, den Aufwand und die Kosten beim Aufbau und bei der Installation derartiger Sitzgruppen für Rastplätze so gering wie möglich zu halten, ohne dabei jedoch Abstriche irgendwelcher Art in Bezug auf die Qualität der Sitzgruppen machen zu müssen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sitzmöbelanordnung zur Aufstellung im Freien zu schaffen, durch die die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik überwunden werden. Insbesondere soll der Aufbau der Sitzmöbelanordnung rasch und unkompliziert ohne größere Erdarbeiten vor sich gehen, und es soll der Aufwand für War-
tung, Pflege und Reinhaltung der Sitzmöbelanordnung auf ein Minimum reduziert werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Sitzmöbelanordnung nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unter ansprüche.
In an sich zunächst bekannter Weise umfasst die erfindungsgemäße Sitzmöbelanordnung zumindest ein Sitzmöbel, beispielsweise eine Sitzbank und bzw. oder zumindest einen Tisch. Dabei weisen Sitzmöbel bzw. Tisch jeweils mindestens einen Stützfuß bzw. Stützsockel auf.
Bei der erfindungsgemäßen Sitzmöbelanordnung müssen die Stützsockel von Sitzmöbel und/oder Tisch jedoch nicht mehr, wie im Stand der Technik üblich, tief in den Erdboden eingegraben werden. Vielmehr zeichnet sich die erfindungsgemäße Sitzmöbelanordnung dadurch aus, dass eine transportable Bodenplatte vorgesehen ist, mit der die Stützsockel von Sitzmöbel bzw. Tisch verbindbar sind.
Eine erfindungsgemäß mit einer transportablen Bodenplatte ausgestattete Sitzmöbelanordnung löst sämtliche weiter oben beschriebenen Probleme, die mit den bekannten Sitzmöbelanordnungen verbunden sind. So entfällt zunächst einmal die Notwendigkeit, die Stützsockel von Sitzmöbel bzw. Tisch tief in die Erde eingraben zu müssen sowie das Erfordernis der anschließenden sorgfältigen Verdichtung des umgebenden Erdreichs.
Stattdessen sind bei der Erfindung lediglich noch geringfügige Planierungsarbeiten notwendig, bevor die fertige Bodenplatte vorzugsweise mittels Kran an Ort und Stelle positioniert wird.
Ferner entfällt dank der Bodenplatte auch ersatzlos die Notwendigkeit, die Fläche unter der Sitzgruppe bzw. in der unmittelbaren Umgebung der Sitzgruppe aufwändig mit einer Pflasterung versehen zu müssen. Das
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Vorhandensein einer durchgehenden Bodenplatte, die durchaus einstückig ausgeführt sein kann, eliminiert zudem vollständig das Problem des unerwünschten Graswuchses im Bereich der Sitzgruppe bzw. unter Tisch und Bänken der Sitzgruppe.
Im Ergebnis lassen sich durch die erfindungsgemäß gestaltete Sitzmöbelanordnung sowohl beim Aufbau einer Sitzgruppe als auch bei den später erforderlichen Wartungs- und Reinigungsarbeiten ganz erhebliche Kosten einsparen, wobei gleichzeitig Qualität, Sauberkeit und das Erscheinungsbild der Sitzgruppe im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Sitzgruppen nachhaltig und dauerhaft verbessert werden.
Ausführung und Material der Bodenplatte sind für das Wesen der vorliegenden Erfindung zunächst einmal unerheblich, solange die Anforderungen bezüglich Lebensdauer und Witterungsbeständigkeit erfüllt werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Bodenplatte jedoch aus einem Betonwerkstoff. Beton besitzt hier den Vorteil, gute Witterungsbeständigkeit, hohes spezifisches Gewicht und die Möglichkeit der vollkommen freien Formgestaltung miteinander zu verbinden.
Gemäß weiterer bevorzugter Ausführungsformen ist vorgesehen, dass die Bodenplatte eingebettete Stahlverstärkungen bzw. einen umlaufenden Stahlrahmen aufweist. Dies führt zu einer höheren Stabilität, insbesondere einer höheren Biegefestigkeit der Bodenplatte, ferner lässt sich eine so ausgeführte Bodenplatte besonders gut transportieren, ohne dass die Gefahr von Beschädigungen der Bodenplatte auftritt. Ein um die Bodenplatte umlaufender Stahlrahmen wird dabei besonders bevorzugt so dimensioniert, dass zwischen der Oberkante der Bodenplatte und der Oberkante des umlaufenden Stahlrahmens ein Abstand von einigen Zentimetern verbleibt. Hierdurch kann angrenzender Pflanzenbewuchs, beispielsweise Rasen, unmittelbar bis an die Oberkante der Bodenplatte heranwachsen, so dass der umlaufende Stahlrahmen verdeckt wird und unsichtbar bleibt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die eingebetteten Stahlverstärkungen mit dem umlaufenden Stahlrahmen verbunden, beispielsweise verschweißt sind.
Für die Verwirklichung der Erfindung ist es unwesentlich, auf welche Weise die Stützsockel des Sitzmöbels bzw. des Tisches mit der Bodenplatte verbunden werden. Gemäß einer bevorzugten Aus führungs form der Erfindung weist jedoch die Bodenplatte zumindest eine Befestigungsplatte für den zumindest einen Stützsockel, bzw. für jeden vorgesehenen Stützsockel jeweils eine Befestigungsplatte auf. Besonders bevorzugt sind dabei die Befestigungsplatten mit den Stahlverstärkungen und/oder mit dem Stahlrahmen der Bodenplatte verbunden. Dies ermöglicht einerseits den Aufbau eines modularen Sitzmöbelsystems mit standardisierten Abständen zwischen den Befestigungspunkten an den Stützsockeln und an der Bodenplatte, und ermöglicht andererseits eine besonders sichere und effektive Krafteinleitung in die Bodenplatte.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Bodenplatte ferner eingebettete Ankerelemente zum Eingriff von Transporthaken, Seilschlaufen oder dergleichen. Dies dient der Sicherheit und Effektivität beim Transport der Bodenplatte und beim Aufstellen der Sitzmöbelanordnung vor Ort.
Die Verbindung zwischen den Stützsockeln der Sitzmöbel und der Bodenplatte erfolgt vorzugsweise durch Verschraubung. Dabei ist es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Stützsockel im Wesentlichen aus Metall bestehen. Dies führt einerseits zu einem verhältnismäßig geringen Gewicht der Sitzmöbel, was beim Aufstellen der Sitzmöbel von Bedeutung ist. Andererseits wird auf diese Weise eine besonders freie Gestaltung der Stützsockel und insbesondere der Verbindung zwischen den Stützsockeln und der Bodenplatte bzw. zwischen den Stützsockeln und den Auflagen der Sitzmöbel ermöglicht.
Dabei ist es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Schraubverbindung zwischen Stützsockel und Bodenplatte im Inneren des Stützsockels angeordnet ist. Eine im Inneren des Stützsockels angeordnete Schraubverbindung besitzt den großen Vorteil, dass sie bei fertig montierter Sitzmöbelanordnung vollkommen unsichtbar und außerdem völlig unzugänglich ist, was dem wünschenswerten Schutz gegen Vandalismus und Diebstahl zugute kommt.
Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die Schraubverbindung zwischen Stützsockel und Bodenplatte stützsockelseitig jeweils eine Hülse zur Aufnahme jeweils eines Schraubenbolzens aufweist. In diese Hülse kann der Schraubenbolzen, mit dem Stützsockel und Bodenplatte verschraubt werden sollen, vor dem Aufsetzen des Stützsockels auf die Bodenplatte eingesteckt und positioniert werden, was die Montage des Stützsockels auf der Bodenplatte erheblich erleichtert.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist dabei vorgesehen, dass die Hülse zumindest geringfügig über das bodenplattenseitige bzw. untere Ende des Stützsockels hinausragt, und dass außerdem im Bereich der Befestigungsplatte der Bodenplatte eine zur Hülse formkorrespondierende Ausnehmung angeordnet ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der Stützsockel bereits vor der Verschraubung mit der Bodenplatte dank der überstehenden Schraubenhülsen sowie dank der hierzu formkorrespondierenden Ausnehmungen der Befestigungsplatten formschlüssig in die Bodenplatte einrastet, was die Montage vor Ort auf der Baustelle erheblich erleichtert.
Aufweiche Weise die Sitzfläche des Sitzmöbels bzw. die Tischplatte mit den jeweiligen Stützsockeln verbunden wird, ist für die Erfindung zunächst unwesentlich, solange eine dauerhafte und möglichst diebstahlsichere Verbindung sichergestellt wird. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Sitzfläche des Sitzmöbels bzw. die Tischplatte mit den jeweiligen Stützsockeln verschraubt ist, wobei die Schraubverbindung im Inneren des Stützsockels
angeordnet ist. Die Anordnung der Schraubverbindung zwischen Auflage und Stützsockel im Inneren des Stützsockels führt zu einer vollkommen vandalismus- und diebstahlsicheren Verankerung der Auflage am Stützsockel.
Es ist dabei vorstellbar, dass die Sitzfläche des Sitzmöbels bzw. die Tischplatte aus jeweils einem Stück besteht, das mit dem Stützsockel verschraubt ist, oder aber dass Sitzfläche bzw. Tischplatte jeweils aus mehreren Einzelprofilen bestehen, die ebenfalls jeweils einzeln mit dem Stützsockel verschraubt sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht jedoch die Sitzfläche des Sitzmöbels bzw. die Tischplatte aus mehreren Einzelprofilen, die jeweils im Bereich des Stützsockels durch ein Querprofil, beispielsweise durch ein Flacheisen miteinander verbunden sind. Auf diese Weise lassen sich die Auflagen jeweils einstückig handhaben, und es wird so zudem eine diebstahlsichere Verschraubung sowohl zwischen Querprofil und Einzelprofilen als auch zwischen Stützsockel und Querprofil ermöglicht. Die Einzelprofile, aus denen sich die Auflagen der Sitzmöbel bzw. Tische jeweils zusammensetzen, können dabei aus Holz, aus Kunststoff oder aus einem Recyclingwerkstoff bestehen.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Oberseite der Bodenplatte eine besonders widerstandsfähige Nutzschicht aufweist. Diese Nutzschicht kann insbesondere dadurch gebildet werden, dass die Bodenplatte auf der Oberseite mit Fliesen oder Pflastersteinen belegt wird. Auf diese Weise wird nicht nur die Lebensdauer und Wider-Standsfähigkeit der Bodenplatte verbessert, sondern es lässt sich darüber hinaus eine große Vielfalt ästhetischer Wirkungen erzeugen.
Die umlaufende Außenkante der Bodenplatte weist gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zumindest bereichsweise eine Systemgeometrie auf, die es erlaubt, weitere Plattenelemente definiert und formschlüssig anzuschließen. Auf diese Weise können weitere Platten-
elemente, beispielsweise Wegelemente zur Verbindung einer Sitzgruppe mit einem Parkplatz, oder die Bodenplatten weiterer Sitzgruppen nahtlos sowie auf ästhetisch ansprechende Weise an die Bodenplatte der Sitzmöbelanordnung angeschlossen werden.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich Ausführungsbeispiele darstellender Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzmöbelanordnung in der Seitenansieht;
Fig. 2 in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung den Aufbau der Stahlverstärkungen einer Bodenplatte für eine Sitzmöbelanordnung in der Draufsicht;
Fig. 3 in einer Fig. 1 und 2 entsprechenden Darstellung Bodenplatte und ein Sitzmöbel in der Seitenansicht;
Fig. 4 in einer Fig. 1 bis 3 entsprechenden Darstellung einen Teil der Sitzfläche einer Sitzbank in Draufsicht;
Fig. 5 in einer den Fig. 1 bis 4 entsprechenden Darstellung Sitzbank und Stützsockel in seitlicher Schnittansicht;
Fig. 6 in einer Fig. 1 bis 5 entsprechenden, vergrößerten Dar
stellung Längsschnitt der Schraubenhülse mit eingesetztem Schraubenbolzen; und
Fig. 7 in schematischer perspektivischer Darstellung einAusführungsbeispiel für eine Sitzmöbelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung mit angeschlossenem Wegele
ment.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung die Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Sitzmöbelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. Man erkennt zunächst einen Tisch 1 und zwei Sitzbänke 2, die jeweils mit Holzauflagen 3 versehen sind. Ferner geht aus Fig. 1 der prinzipielle Aufbau der Bodenplatte 4 der Sitzmöbelanordnung hervor. Aus der Darstellung der Fig. 1 wird erkennbar, dass die Bodenplatte 4 aus einem Betonfertigteil besteht, das auf seiner Oberfläche mit Steinplatten oder Fliesen 5 belegt ist. Ferner sind in die Bodenplatte Befestigungsplatten 6 eingelassen, die mit den Sockeln 7 des Tisches 1 bzw. der Sitzbänke 2 verschraubt sind.
An die Außenkante der Bodenplatte 4 schließt sich beispielsweise eine an sich bekannte Pflasterung 8 an.
In Fig. 2 ist die in der Bodenplatte 4 enthaltene Stahlverstärkung dargestellt. Man erkennt, dass die Stahlverstärkung einen umlaufenden Rahmen 9 umfasst, der beispielsweise aus Stahlprofilen oder aus abgekanteten Winkelprofilen aufgebaut ist. Darüber hinaus umfasst die Verstärkung der Bodenplatte 4 eine Anzahl längs und quer verlaufender Verstärkungselemente 10, die untereinander sowie mit dem umlaufenden Stahlrahmen 9 verschweißt sind. Aus Fig. 2 geht auch hervor, dass die gesamte Stahlverstärkung der Bodenplatte 4 mittig in zwei Hälften geteilt ist, die durch Verbindungselemente 11 miteinander verbunden sind. Diese hälftige Teilung ist keine konstruktive Notwendigkeit, sondern ergibt sich vorliegend aus einer Größenbegrenzung der zum Verzinken der Verstärkung verwendeten Verzinkungsanlage.
Zur weiteren Verbesserung der Verankerung zwischen Stahlverstärkung 9, 10 und Beton der Bodenplatte 4 sowie zur weiteren Erhöhung der Biegesteifigkeit der Bodenplatte 4 wird vor dem Betonieren der Bodenplatte 4 auf die längs und quer verlaufenden Verstärkungselemente 10, die vorzugsweise nicht bis zur Oberkante der Bodenplatte 4 reichen, eine Baustahlmatte aufgelegt und ebenfalls mit den Verstärkungselementen 10
verschweißt. Die Baustahlmatte ist der Übersichtlichkeit halber in den Fig. 2 und 3 nicht eigens dargestellt.
Man erkennt in Fig. 2 außerdem insgesamt 6 Befestigungsplatten 6, die ebenfalls mit den Elementen 10 der Stahlverstärkung verschweißt sind.
Die Befestigungsplatten 6 sind jeweils mit vier Befestigungsgewinden versehen, um die Befestigungsschrauben 18 der Stützsockel 7 aufnehmen zu können. Die vier außenliegenden Befestigungsplatten weisen ferner jeweils ein zusätzliches Gewinde 13 auf, das zur Verankerung von Transporthilfen, beispielsweise von Seilschlaufen für den Angriff von Kranhaken dient. Die hier abgebildete, rechteckige Bodenplatte 4 stellt selbstverständlich nur eine von vielen möglichen Grundformen dar, welche insbesondere auch runde oder polygonale Umrisse umfassen können.
Fig. 3 zeigt die Bodenplatte 4 und ein mit der Bodenplatte 4 verschraubtes Sitzmöbel 2 in der Seitenansicht. Man erkennt, dass der umlaufende Stahlrahmen aus abgekanteten Stahlprofilen zusammengesetzt ist. Ebenso liegen die Befestigungsplatten 6 in Form abgekanteter Stahlprofile vor. Die strichlinierte Linie 14 in Fig. 3 stellt die Oberkante der Bodenplatte 4 dar. Anhand einer Zusammenschau von Fig. 2 und Fig. 3 wird erkennbar, dass die Form der Fläche der Befestigungsplatten 6 dem Querschnitt der Stützsockel 7 des jeweiligen Sitzmöbels 2 oder Tisches 1 entspricht.
Fig. 4 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Holzauflagen 15 eines Sitzmöbels 2 oder Tisches 1 in der Draufsicht. Man erkennt, dass die Holzauflagen 15 auf ihrer Unterseite mit einem Querprofil 16 miteinander verbunden sind.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch einen Teil der Holzauflagen 15, durch einen Teil des die Holzauflagen 15 verbindenden Querprofils 16 sowie durch einen Teil des Stützsockels 7 des jeweiligen Sitzmöbels 1, 2. Der Stützsockel 7 besteht aus abgekantetem, verzinktem und lackiertem Stahlblech, und weist eine der strichlinierten Linie 16 in Fig. 4 entsprechende kastenartige Querschnittsform auf. Selbstverständlich sind
auch andere Querschnittsformen, beispielsweise für Stützsockel mit rundem oder polygonalem Querschnitt verwendbar, wobei die Befestigungsplatten 6 und die Querprofile 16 vorzugsweise dieselbe Form wie der Querschnitt der Stützsockel 7 erhalten.
Am unteren Ende des Stützsockels 7 sind vier Hülsen 17 angebracht, von denen in Fig. 5 eine Hülse 17 dargestellt ist. Die Hülsen 17 sind mit der Wandung des Stützsockels 7 verschweißt und ragen geringfügig über die untere Begrenzung des Stützsockels 7 hinaus.
Die Hülsen 17 dienen der Aufnahme der Befestigungsschrauben 18, mit denen die Befestigung des jeweiligen Sitzmöbels 1, 2 an den Befestigungsplatten 6 der Bodenplatte 4 erfolgt. Fig. 6 zeigt eine Hülse 17 mit eingesetzter Befestigungsschraube 18 in vergrößerter schematischer Schnittdarstellung. Außerdem ist in Fig. 6 ein Ausschnitt aus der zugeordneten Befestigungsplatte 6 der Bodenplatte 4 erkennbar, die zur Aufnähme der überstehenden Hülse 17 eine zur Hülse 17 formkorrespondierende Ausnehmung aufweist. Ferner ist die Befestigungsplatte 6 mit einer zusätzlichen Verstärkung in Form einer Gewindeplatte 19 versehen, die das Gewinde 12 der Befestigungsschraube 18 für das Sitzmöbel 1, 2 enthält.
Aus einer Zusammenschau von Fig. 4 und Fig. 5 geht das Prinzip der diebstahlsicheren Verschraubung sowohl der Holzauflagen 15 auf dem Stützsockel 7 als auch des Stützsockels 7 mit der Bodenplatte 4 hervor. Die Montage eines Sitzmöbels 1, 2 beginnt damit, dass die Holzprofile 15 für das Sitzmöbel 1, 2 durch Anschrauben des als Flacheisen ausgebildeten Querprofils 16 miteinander verbunden werden. Hierzu können normale Holzschrauben 20 verwendet werden. Sodann werden die Querprofile 16 bzw. die aus Querprofil 16 und Holzprofilen 15 gebildeten Auflagen 15, 16 mit den Stützsockeln 7 durch die zusätzlichen Schrauben 21 verschraubt.
Hierzu weisen die Stützsockel 7 eine obenliegende Deckelplatte 22 auf, die mit den Seitenwänden des Stützsockels 7 verschweißt ist. Die Deckelplatte 22 ist so geformt, dass sie sämtliche Verschraubungen 20 zwischen dem Querprofil 16 und den Holzprofilen 15 komplett abdeckt. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass nach dem Verschrauben von Stützsockel 7 und Holzauflage 15, 16, das mittels der Schrauben 21 von der Innenseite aus bzw. durch das unten offene Ende des Stützsockels 7 erfolgt, sämtliche Verschraubungen 20, 21 mit den Holzprofilen 15 bzw. mit der Auflage 15, 16 an der fertigen Sitzgruppe vollständig unzugänglieh sind. Hierdurch wird ein Diebstahl der aus zumeist hochwertigen Hölzern 15 hergestellten Auflagen 15, 16 äußerst wirksam verhindert.
Sind Holzauflagen 15, Querprofile 16 und Stützsockel 7 dergestalt miteinander verbunden, so kann das so fertiggestellte Sitzmöbel 2 bzw. der so fertiggestellte Tisch 1 mit der Bodenplatte 4 verschraubt werden. Hierzu werden Befestigungsschrauben 18 per Zugriff durch das unten offene Ende des Stützsockels 7 lose in die Hülsen 17 eingesteckt. Es können beispielsweise handelsübliche Innensechskantschrauben 18 verwendet werden. Sodann wird das Sitzmöbel 2 bzw. der Tisch 1 auf der Bodenplatte 4 platziert, wobei die überstehenden Enden der Hülsen 17 in die entsprechenden Vertiefungen der Befestigungsplatten 6 der Bodenplatte 4 einrasten. Zur endgültigen Befestigung des Sitzmöbels 2 bzw. des Tisches 1 an der Bodenplatte 4 müssen nun nur noch die Befestigungsschrauben 18 festgezogen werden.
Das Festziehen der Befestigungsschrauben 18 erfolgt durch die in dem Querprofil 16 der Auflage 15, 16 sowie in der Deckelplatte 22 angeordneten Bohrungen 23 mittels eines entsprechend langen Innensechskantschlüssels. Anschließend können die Bohrungen 23 beispielsweise durch passende Stopfen verschlossen werden. Da Innensechskantschlüssel mit der hierzu erforderlichen großen Länge nicht im Handel erhältlich sind, führt diese Art und Weise der Verschraubung 18 der Stützsockel 7 mit der Bodenplatte 4 zu einer äußerst wirksamen Diebstahlsicherung, ohne
dass hierzu weitere aufwändige Maßnahmen oder Bauelemente erforderlich wären.
Zur weiteren Verbesserung des Diebstahlschutzes können an Stelle der Innensechskantschrauben 18 auch Befestigungsschrauben mit Spezialeingriff, beispielsweise mit Torx-Kopf oder dergleichen verwendet werden.
Fig. 7 schließlich zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sitzgruppe mit Tisch 1 und Bänken 2 in höchst schematischer, perspektivischer Darstellung. Man erkennt insbesondere, dass die Bodenplatte 4 mit einer dekorativen, hier diagonal verlegten Fliesenoberfläche ausgestattet ist, wodurch die Sitzgruppe ein charakteristisches, ästhetisches Erscheinungsbild erhält. Darüber hinaus lässt sich die geflieste Oberfläche der Bodenplatte 4 mit geringstem Aufwand hygienisch sauber halten. Außerdem erkennt man in Fig. 7, dass die umlaufende Außenkante der Bodenplatte 4 mit einem Systemanschluss 24 versehen ist, der das definiert formschlüssige und nahtlose Anschließen beispielsweise von Wegelementen 25 erlaubt, die in ähnlicher Weise wie die Bodenplatte 4 der Sitzgruppe aufgebaut und hergestellt sein können.
Im Ergebnis wird deutlich, dass die erfindungsgemäße Sitzmöbelanordnung insbesondere dank ihres modularen Aufbaus und dank der durchgehenden Bodenplatte auf äußerst effektive Weise günstige Herstellungskosten, extrem einfache Montage vor Ort sowie denkbar geringsten Wartungsaufwand während der gesamten Lebensdauer vereint. Insgesamt stellt die erfindungsgemäße Sitzmöbelanordnung somit in jeglicher Hinsicht eine grundlegende Verbesserung gegenüber den bekannten Sitzmöbelanordnungen dar, wobei sich über den gesamten Lebenszyklus der Sitzmöbelanordnung zusätzlich ganz erhebliche Kosteneinsparungen erzielen lassen.
Claims (19)
1. Sitzmöbelanordnung zur Aufstellung im Freien, umfassend zumindest ein Sitzmöbel (2) und/oder zumindest einen Tisch (1), das Sitzmöbel (2) bzw. der Tisch (1) aufweisend jeweils zumindest einen Stützsockel (7), gekennzeichnet durch eine transportable Bodenplatte (4), mit der der zumindest eine Stützsockel (7) verbindbar ist.
2. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) aus Beton besteht.
3. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) eingebettete Stahlverstärkungen (10) aufweist.
4. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) einen umlaufenden Stahlrahmen (9) aufweist.
5. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekenzeichnet, dass zwischen der Oberkante der Bodenplatte (4) und der Oberkante des umlaufenden Stahlrahmens (9) ein Abstand von 1 bis 3 Zentimetern besteht.
6. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die eingebetteten Stahlverstärkungen (10) mit dem Stahlrahmen (9) verbunden sind.
7. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) zumindest eine Befestigungsplatte (6) zur Verbindung mit dem zumindest einen Stützsockel (7) aufweist.
8. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Befestigungsplatte (6) mit den Stahlverstärkungen (10) und/oder mit dem Stahlrahmen (9) verbunden ist.
9. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (4) eingebettete Ankerelemente (13) zum Eingriff von Transporthaken oder dergleichen aufweist.
10. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen Stützsockel (7) und Bodenplatte (4) durch Verschraubung (18) erfolgt.
11. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützsockel (7) im Wesentlichen aus Metall besteht.
12. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubverbindung (18) zwischen Stützsockel (7) und Bodenplatte (4) im Inneren des Stützsockels (7) angeordnet ist.
13. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubverbindung (18) stützsockelseitig eine Hülse (17) zur Aufnahme des Schraubenbolzens (18) aufweist.
14. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (17) zumindest geringfügig über das bodenplattenseitige Ende des Stützsockels (7) herausragt und dass im Bereich der Befestigungsplatte (6) eine zur Hülse (17) formkorrespondierende Ausnehmung angeordnet ist.
15. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche des Sitzmöbels (2) bzw. die Tischplatte mit dem Stützsockel (7) verschraubt ist, wobei die Schraubverbindung (21) im Inneren des Stützsockels (7) angeordnet ist.
16. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche des Sitzmöbels (2) bzw. die Tischplatte jeweils aus mehreren Einzelprofilen (15) besteht, die im Bereich des Stützsockels (7) durch ein Querprofil (16) miteinander verbunden sind.
17. Sitzmöbelanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelprofile (15) aus Holz, Kunststoff oder Recyclingwerkstoff bestehen.
18. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Bodenplatte (4) eine widerstandsfähige Nutzschicht (5) aufweist, insbesondere gefliest oder gepflastert ist.
19. Sitzmöbelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Außenkante der Bodenplatte zumindest bereichsweise eine Systemgeometrie (24) zum formschlüssigen Ansatz weiterer Plattenelemente, insbesondere Wegelemente (25) aufweist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20310649U DE20310649U1 (de) | 2002-07-13 | 2003-07-10 | Sitzmöbelanordnung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20211523U DE20211523U1 (de) | 2002-07-13 | 2002-07-13 | Sitzgruppen-Fertigbauteil |
| DE20310649U DE20310649U1 (de) | 2002-07-13 | 2003-07-10 | Sitzmöbelanordnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20310649U1 true DE20310649U1 (de) | 2003-09-18 |
Family
ID=7973546
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20211523U Expired - Lifetime DE20211523U1 (de) | 2002-07-13 | 2002-07-13 | Sitzgruppen-Fertigbauteil |
| DE20310649U Expired - Lifetime DE20310649U1 (de) | 2002-07-13 | 2003-07-10 | Sitzmöbelanordnung |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20211523U Expired - Lifetime DE20211523U1 (de) | 2002-07-13 | 2002-07-13 | Sitzgruppen-Fertigbauteil |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE20211523U1 (de) |
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU198776U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-07-28 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка s-образной формы для благоустройства городских пространств, изготовленная на 3d-принтере |
| RU198777U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-07-28 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка о-образной формы, изготовленная на 3d-принтере |
| RU199831U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-09-22 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка s-образной формы из фибробетона, изготовленная на 3d-принтере |
| RU199830U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-09-22 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка с-образной формы из фибробетона, изготовленная на 3d-принтере |
| RU199829U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-09-22 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Фибробетонная армированная скамейка s-образной формы, изготовленная на 3d-принтере |
| RU210385U1 (ru) * | 2021-09-01 | 2022-04-14 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования «Казанский государственный архитектурно-строительный университет» (КазГАСУ) | Облегченная фибробетонная армированная скамейка прямоугольной формы, изготовленная на 3 D принтере |
| RU211104U1 (ru) * | 2021-09-01 | 2022-05-20 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования «Казанский государственный архитектурно-строительный университет» (КазГАСУ) | Облегченная фибробетонная армированная скамейка O-образной формы, изготовленная на 3D-принтере |
-
2002
- 2002-07-13 DE DE20211523U patent/DE20211523U1/de not_active Expired - Lifetime
-
2003
- 2003-07-10 DE DE20310649U patent/DE20310649U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU198776U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-07-28 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка s-образной формы для благоустройства городских пространств, изготовленная на 3d-принтере |
| RU198777U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-07-28 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка о-образной формы, изготовленная на 3d-принтере |
| RU199831U1 (ru) * | 2020-03-11 | 2020-09-22 | Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования "Казанский государственный архитектурно-строительный университет" (КазГАСУ) | Скамейка s-образной формы из фибробетона, изготовленная на 3d-принтере |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE20211523U1 (de) | 2003-01-02 |
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