DE20310570U1 - Geruchlose mobile Toilette - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine geruchlose mobile Toilette, bei der die Aufnahme und das Sammeln der menschlichen Exkremente völlig neuartig gelöst ist. Das Zwischenlagern der Exkremente bis zum Abtransport erfolgt ebenfalls ohne Geruchsbelästigung. Die Toilette ist nicht für einen Anschluß an Abwasserleitungen oder -kanäle vorgesehen und daher unabhängig von diesen Voraussetzungen einsetzbar.
Die zur Zeit produzierten mobilen Toiletten werden beispielsweise auf Baustellen, Campingplätzen, in Katastrophengebieten und bei Großveranstaltungen zur Benutzung bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt durch Serviceunternehmen, die über Entsorgungsspezialfahrzeuge verfügen.
Bei allen mobilen Toilettensystemen, die sich auf dem Markt befinden, erfolgt die Aufnahme und das Sammeln der menschlichen Exkremente in Fäkalienbehältern. Diese Fäkalienbehälter sind mit ca. 200 bis 300 Litern Trinkwasser und chemischem Sanitärkonzentrat gefüllt. Die vom Menschen ausgeschiedenen Exkremente fallen in den Fäkalienbehälter. Das Spritzen des Sanitärkonzentrates beim Eintauchen der Exkremente ist unvermeidlich.
Durch die offene Verdunstungsfläche vom Fäkalienbehälter ist die Toilette auf Grund der ekelerregenden unhygienischen Gegebenheiten nur widerstrebend und in großer Not zu nutzen. Eine große Gefahr der Übertragung und Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen ist impliziert.
Auf einer Baustelle mit 10 Personen soll eine Erneuerung des Inhaltes des Fäkalientanks alle 8 Tage erfolgen. Die Benutzungshäufigkeit kann jedoch kaum geregelt kontrolliert werden, wodurch sich zudem im Umfeld solcher Toiletten durch versäumte Entleerung Gestank verbreitet. Das Entleeren, Reinigen und Nachfüllen kann und darf nur durch die Toilettenbetreiber erfolgen, welche über die Spezialfahrzeuge verfügen. Die Sanitärflüssigkeit mit den Exkrementen wird über eine Absaugleitung in Spezialtanks geleitet und zu Sonderdeponien transportiert.
Weiterhin gehören zum Stand der Technik Toiletten mit Wasserspülung, die in Wohnwagen und Wohnmobilen eingebaut sind. In einem Fäkalienbehälter wird vor der ersten Benutzung der Toilette eine gewisse Menge Wasser und Sanitärkonzentrat gegeben. Die Exkremente gelangen unterstützend durch Wasserspülung in den Behälter. Soweit die Toilette nicht benutzt wird, erfolgt durch Fernbedienung das Verschließen des Fäkalienbehälters, so daß keine Geruchsbelästigung gegeben ist. Jedoch darf hier das Problem der Entsorgung, d. h. der Entleerung der Fäkalienbehälter nicht unbeachtet bleiben. Der Inhalt der Fäkalienbehälter muß in (meist zentral aufgestellte) Behälter gekippt werden, die dann wiederum mit Hilfe von Spezialfahrzeugen entleert werden, die Sonderdeponien anfahren müssen.
Wenn zum Beispiel auf Campingplätzen eine zentrale Toilettenanlage mit Wasserspülung vorhanden ist und damit eine Sammelgrube für das Abwasser, die regelmäßig durch Schlammsaugwagen zu entleeren ist, ist leider mitunter zu beobachten, daß die Fäkalienbehälter aus den Wohnwagen bzw. Wohnmobilen gleich mit in die Sammelgrube für das Abwasser gegeben werden. Es kommt auch vor, daß sich der Fahrer des Schlammsaugwagens nicht die Mühe macht, den Tank, in dem sich die Fäkalien aus dem Behältern der Wohnwagen und Wohnmobile befinden, gesondert zu entsorgen. Damit ergeben sich zwangsläufig nachteilige Folgen für die dann durchzuführende Abwasserreinigung bzw. für die Umwelt.
Zusammenfassend kann zum Stand der Technik kurz festgestellt werden, daß die z. B. anläßlich von Großveranstaltungen aufgestellten mobilen Toiletten auf Grund der großen Verdunstungsoberfläche äußerst unangenehme Gerüche verbreiten, daß die Benutzung unhygienisch ist und daß die Entsorgung der Exkremente durch Spezialfahrzeuge ebenfalls geruchsbelästigend ist. Es müssen zur Entsorgung Sonderdeponien angefahren werden.
An die Entsorgung der Inhalte von Fäkalienbehältern von Wohnwagen und Wohnmobilen werden logistisch und umwelttechnisch Anforderungen gestellt, die mitunter nicht ausreichend erfüllt werden.
Die Erfassung und Beseitigung der Exkremente ist bisher nur dann ordnungsgemäß gelöst, wenn der Anschluß an Abwasserleitungen erfolgt, wobei größere Mengen Wasser (oft wird Trinkwasser benutzt) erforderlich sind. Ein mobiler Einsatz ist damit zwangsläufig nicht gegeben.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine geruchslose mobile Toilette vorzuschlagen, die ohne Wasserspülung und Sanitärkonzentrate eine hygienische Benutzung ermöglicht. Das erfindungsgemäße Toilettensystem soll vor allem eingesetzt werden in Schwellenländern und Flächenstaaten, wo Abwasser- und Kanalsysteme nicht entstehen werden und nur geringe Wasseressourcen für das Leben der Menschen zur Verfügung stehen und damit hygienische Voraussetzungen überhaupt erst geschaffen werden müssen. Des weiteren ist der Einsatz in Katastrophengebieten vorgesehen, wo durch Hubschraubereinsatz die Toiletten abgesetzt werden können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst, wobei hinsichtlich des grundlegenden erfinderischen Gedankens auf die Patentansprüche 1 und 3 verwiesen wird. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Patentansprüchen 2, 4 und 5.
Zur Darlegung der Erfindung sollen weitere Ausführungen erfolgen.
Die Erfindung zielt darauf ab, die Exkremente des Menschen in einem Kunststoffschlauch aus verrottbarer Kunststoffolie abzulegen und zu verschließen. Dadurch kann die ekelerregende Geruchsbelästigung sowie die Seuchengefahr verhindert werden. Gleichzeitig erübrigt sich
-4-der
Einsatz von Trinkwasser und Chemikalien, optimale hygienische Voraussetzungen sind gewährleistet.
Einsatz von Trinkwasser und Chemikalien, optimale hygienische Voraussetzungen sind gewährleistet.
Dieser Kunststoffschlauch befindet sich unter der Toilettensitzbrille und umschließt in seiner Ausgangsposition (also im ungefüllten Zustand) einen Zylindereinsatz (Hohlzylinder), welcher im herkömmlichen Sinne das Toilettenbecken darstellt. Der Schlauch ist auf dem oberen Rand des Zylindereinsatzes aufgelegt und wird zwangsläufig umgestülpt, wenn er nahe der Innenwandung des Zylindereinsatzes nach Benutzung der Toilette unten bewegt wird.
Das Abwärtsführen des Schlauches nach der Benutzung der Toilette erfolgt unter Verwendung einer Andruckwalze und einer Wickeltrommel, wobei die Andruckwalze im allgemeinen das Bauteil ist, welches angetrieben wird. Vor der ersten Benutzung der Toilette wird der Schlauch an der Wickeltrommel zwischen den Scheiben der Wickeltrommel befestigt und nach jeweiligem Benutzen der Toilette schrittweise aufgerollt. Ein Adapter bewirkt ein geordnetes Aufrollen in axialer Richtung und weiterhin in Lagen auf der Wickeltrommel. Der Adapter kann beispielsweise eine in axialer Richtung führbare Gabel mit zwei Fingern sein, zwischen denen sich der Schlauch bewegt. Das schrittweise Schalten der Wickeltrommel nach der Benutzung der Toilette muß natürlich so erfolgen, daß nach der ersten und dann nach jeder weiteren Lage des Schlauches auf der Trommel der zu verstellende Winkel beim Drehen der Trommel geringer wird, oder anders gesagt, es muß nach der Benutzung der Toilette immer in Abhängigkeit vom jeweiligen Durchmesser der Trommel eine annähernd gleiche Länge des Schlauches aufgewickelt werden.
Die Andruckwalze ist beweglich derart angeordnet, dass sie immer in Abhängigkeit von den Lagen, die sich auf der Trommel befinden, möglichst mit konstantem Druck auf den Schlauchabschnitt drückt, welcher nach Benutzung der Toilette aufgewickelt wird. Dabei soll die Andruckwalze für einen ständigen Verschluss des Schlauches sorgen und es soll ein Nachrutschen des Schlauches durch die Schwerkraft verhindert werden und weiterhin soll durch die Beweglichkeit der Andruckwalze gesichert sein, daß sich auch tatsächlich die Exkremente in einem definierten Teilabschnitt des Schlauches, welcher aufgewickelt wird, befinden und sich nicht im Andruckbereich der Walzen stauen.
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Weiterhin ist die Andruckwalze auch bezogen auf den jeweils auf der Wickeltrommel aufzuwickelnden Schlauchabschnitt axial beweglich angeordnet (analog der axialen Bewegung des Schlauches auf der Wickeltrommel).
Es wird vorgeschlagen, die Oberfläche der Andruckwalze im Sinne eines Reibrades zu gestalten. Ein rauhes Profil der Oberfläche der Andruckwalze, evtl. in axialer Richtung zur Walzenachse eingearbeitete Riefen, verhindern zusätzlich zum Anpreßdruck ein Nachrutschen des Folienschlauches durch Schwerkraft und unterstützen ein Mitlaufen der Andruckwalze bei der abschnittsweisen Drehung der Wickeltrommel, denn - wie gesagt - ein eigener Antrieb der Andruckwalze wird nicht für erforderlich gehalten.
Über eine Verschlußklappe ist die Wickeltrommel mit gefülltem Schlauch zu entnehmen. Für einen mechanischen oder manuellen Verschluß des Schlauches, nachdem eine Anzeige die Füllung signalisiert, gibt es viele denkbare Möglichkeiten, die einer Erläuterung nicht bedürfen. Entsprechende Lösungen hierzu sind für einen Fachmann naheliegend.
Als erste Variante zur vorher erläuterten Lösung ist es auch möglich, daß der Schlauch, der sich nach der Benutzung der Toilette unter der Toilettenbrille nach unten bewegt, durch zwei Profilzylinderwalzen umschlossen wird und gleichzeitig zwischen den zwei Profilzylinderwalzen eingeklemmt ist. Oder anders ausgedrückt: Der Kunststoffschlauch ist zwischen einem Profilzylinderwalzenpaar plaziert. In Abhängigkeit von den profilbedingten Aussparungen in den Oberflächen der Profilzylinderwalzen wird der Folienschlauch abschnittsweise geschlossen. Relativ unabhängig von der Arbeitsweise des Profilzylinderwalzenpaares erfolgt im Interesse einer geordneten Ablage des abschnittsweisen verschlossenen Folienschlauches das Aufwickeln auf einer Wickeltrommel.
Als zweite Variante ist folgende Lösung denkbar:
Die Aufnahme der menschlichen Exkremente erfolgt in einem Kunststoffschlauch, welcher aus zwei Plastestreifen gebildet wird und welcher mit zwei Längsnähten verschlossen wird. Diese Plastestreifen werden unter der Toilettensitzbrille zusammengeführt (bewegen sich über den oberen Rand des Zylindereinsatzes) und bilden den Schlauch, der durch zwei Profilzylinderwalzen umschlossen ist. Mit einer gleichgerichteten nach innen wirkenden Dreh-
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-6-bewegung
der Walzen werden die Fäkalien durch selbsthaftende Klebefolie verschlossen.
der Walzen werden die Fäkalien durch selbsthaftende Klebefolie verschlossen.
Im Gegensatz zur anfangs erläuterten grundsätzlichen Lösung wird der Schlauch profilbedingt - wie das später anhand des Ausführungsbeispiels noch erläutert wird - abschnittsweise quer verschlossen.
Die Wickeltrommel gemäß der grundsätzlichen Lösung bzw. die ausgeformten zwei Profilzylinderwalzen entsprechend den vorgeschlagenen 2 Varianten werden über ein Zugseil oder Kette mechanisch angetrieben. Der Benutzer der Toilette bedient dazu einen Hebel.
Eine andere Möglichkeit ist das elektrische Antreiben der Wickeltrommel bzw. Profilzylinderwalzen. Auf, bzw. an der Behausung der mobilen Toilette sind Solarpaneels angebracht. Die Solarpaneels sind auf dem Dach der Toilette drehbar gelagert. Akku und Schrittmotor befinden sich im Inneren der Toilette. Der Motor bewegt die Zylinderwalzen bzw. den Antrieb der Wickeltrommel. Der Impuls wird durch Knopfdruck ausgelöst. Der unmittelbar beim Ausscheiden der Exkremente entstehende Geruch wird durch einen Belüftungskanal direkt über der Fäkalienablage minimiert.
Die Erfindung soll nunmehr anhand von Ausfuhrungsbeispielen erläutert werden.
Die einzelnen Figuren bedeuten in Prinzipdarstellung:
Figur 1: Toilettenbecken mit eingelegter Schlauchfolie unter Verwendung einer angetriebenen Wickeltrommel und einer Andruckwalze
Figur 2: Toilettenbecken mit eingelegter Schlauchfolie unter Verwendung eines Profilzylinderwalzenpaares
Figur 3: Paarweise angeordnete Profilzylinderwalzen in perspektivischer Darstellung
Figur 4: Paarweise angeordnete Profilzylinderwalzen in der Seitenansicht
Figur 5: Profilzylinderwalzen mit Freilaufritzel
Figur 6: Wickeltrommel zur Aufnahme des gefüllten Schlauches
Figur 7: Seilzug für Profilzylinderwalzen und Wickeltrommel
Figur 8: Vorschlag für Toilettenummantelung
Figur 1 zeigt die Toilettenbrille 1 und das Toilettenbecken mit eingelegtem Folienschlauch 6. Über einen Zylindereinsatz 3, welcher das Toilettenbecken umschließt, wird der Folien-
schlauchfolie 6 mit Hilfe der Drehbewegung der Wickeltrommel 11 bewegt. Der Zylindereinsatz 3 kann aus Hygienegründen als Einwegverschleißteil (z. B. Pappe) ausgebildet sein.
Der Folienschlauch 6 nimmt die Exkremente auf, die in den Andruckbereich von Wickeltrommel 11 und Andruckrolle 22 fallen. Unter Verwendung des Hebels 23 ist die Andruckrolle 22 beweglich gelagert, d. h. mit Hilfe der Andruckrolle ist ein ständiger Verschluß des Folienschlauches 6 gesichert und ein Nachrutschen des Folienschlauches durch Schwerkraft wird verhindert. Andererseits kann der Folienschlauch 6 mit den Exkrementen den Bereich Wickeltrommel/Andruckwalze passieren. Zweckmäßigerweise weist die Andruckwalze 22 auf der Oberfläche ein leichtes Profil (axial verlaufende Riefen) im Sinne eines Reibrads auf, wobei die Andruckrolle plastisch ausgeführt sein kann. Ein nicht dargestellter Adapter sorgt für geordnetes Aufwickeln des gefüllten Folienschlauches in axialer Richtung der Wickeltrommel 11 bzw. im Weiteren für das Aufwickeln in Lagen. Wie an anderer Stelle schon erwähnt wurde, ist es erforderlich, die Wickeltrommel 11 in Abhängigkeit von den Lagen immer so zu drehen, daß ein annähernd gleichlanges gefülltes Teilstück des Schlauches aufgewickelt wird.
Die Figur 1 zeigt mit der Entnahmeklappe 19 die Möglichkeit zur Entnahme der Wickeltrommel 11 bzw. durch Abrollen des Folienschlauches die Entsorgung.
Mit den Figuren 2 bis 7 werden die schon vorher dargestellten Varianten 1 und 2 erläutert, wobei hier merkmalsbestimmend das Profilzylinderwalzenpaar 4 ist.
Der Zylindereinsatz 3 nimmt die Exkremente auf, die mit dem Schlauchfolie 5 durch zwei Profilzylinderwalzen 4 umschlossen sind. Mit einer synchronen nach innen wirkenden Drehbewegung der Profilzylinderwalzen 4 werden die Fäkalien durch selbsthaltende Klebefolie quer verschlossen. Das Verschließen des Schlauches 6 erfolgt im erläuterten Beispiel mechanisch mit Hilfe des Transporthebels 7, der Zugfeder 16 (Rückholfeder), des Seilzugs 14, des Antriebsrades 15 und des Freilaufritzels 10, welches auf einem Lagerzapfen 9 der Profilzylinderwalze 4 sitzt. Nach jeder Benutzung der Toilette wird der Folienschlauch 6 abschnittsweise bewegt. Diesbezüglich wird auf die Figuren 2, 3, 4 und 6 verwiesen.
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In Abhängigkeit von der Form und Größe der profilbedingten Aussparungen 8 erfolgt das Verkleben des Querverschlusses 12 des Schlauches 6.
Selbstverständlich ist nach ähnlichem Prinzip ein Bewegen der Bauteile mit elektromotorischem Antrieb möglich. Es wird auf das Solarpaneel 18 auf dem Dach der mobilen Toilette verwiesen (siehe Figur 8).
Der abschnittsweise gefüllte Schlauch 6 gelangt in einen Ablagebehälter. Im vorliegenden Beispiel wird der Schlauch 6 auf einer Trommel 11 aufgewickelt (siehe Figuren 6, 7), die nach jeder Benutzung durch das vorher erläuterte Antriebssystem schrittweise mit Hilfe der Antriebsscheibe 13 gedreht wird.
Andere Ablagemöglichkeiten des Schlauches 6 sind denkbar.
Die Toilettenummantelung 17 weist einen Entlüftungszug 20 auf, welcher beim unmittelbaren Benutzen der Toilette seinen Zweck erfüllt.
Über eine Verschlußkappe 19 gelangt man zum Zweck der Entsorgung an den Schlauch 6.
Ohne Verwendung von Wasser für die Toilettenspülung wurde eine einmalig hygienische Lösung bei der Benutzung der Toilette und Entsorgung der Exkremente gefunden. Das Aufbringen auf Sonderdeponien entfällt, da keine speziellen Chemikalien erforderlich sind und verrottbare Folie verwendet wird.
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Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen
1 - Toilettensitz
2 - Toilettenbecken
3 - Zylindereinsatz
4 - Profilzylinderwalzen
5 - Schlauchfolie
6 - Schlauch
7 - Transporthebel
8 - profilbedingte Aussparungen
9 - Lagerzapfen
10 - Freilaufritzel
11 - Wickeltrommel
12 - Querverschluß des Schlauches
13 - Antriebsscheibe
14 - Seilzug
15 -Antriebsrad 16-Zugfeder
17 - Toilettenummantelung
18 - Solarpaneel
19 - Verschlusskappe/Entnahmeklappe
20 - Entlüftungszug
22 - Andruckwalze
23 - beweglicher Hebel'für Andruckrolle
Claims (5)
1. Geruchlose mobile Toilette, wobei ein Folienschlauch (6) unter der Toilettensitzbrille (1) zur Aufnahme menschlicher Exkremente angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienschlauch (6) nach jeder Toilettenbenutzung unter Verwendung einer Wickeltrommel (11) und einer Andruckwalze (22) verschlossen wird, wobei die Wickeltrommel (11) und die Andruckwalze (22) derartig positioniert sind, daß über die Andruckwalze (22) ein ständiger Druck auf den auf der Wickeltrommel (11) befindlichen Folienschlauch (6) ausgeübt wird und die Andruckwalze (22), in Druckrichtung beweglich angeordnet ist.
2. Geruchlose mobile Toilette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckwalze (22) plastisch ausgeführt ist.
3. Geruchlose mobile Toilette, wobei ein Schlauch (6) unter der Toilettensitzbrille (1) zur Aufnahme menschlicher Exkremente angeordnet ist, welcher nach Benutzung der Toilette unter Verwendung mechanischer Hilfsmittel abschnittsweise verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß mechanische Hilfsmittel zum Verschließen des Schlauches (6) vorhanden sind, nämlich Profilzylinderwalzen (4) mit profilbedingten Aussparungen (8), die im Bereich unter der Toilettensitzbrille (1) angeordnet sind.
4. Toilette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bänderförmige Schlauchfolienstreifen (5) das Ausgangsmaterial für den Schlauch (6) darstellen, die mechanischen Hilfsmittel zur Formung des Schlauches (6) Profilzylinderwalzen (4) mit profilbedingten Aussparungen (8) darstellen, die im Bereich unter der Toilettensitzbrille (1) angeordnet sind.
5. Toilette nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch in Querrichtung unter Verwendung der Profilzylinderwalzen (4) mit Aussparungen (8) abschnittsweise verschließbar ist.
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| DE102004023142B4 (de) * | 2004-05-07 | 2013-10-17 | Rainer Christoph Synder | Nottoilette |
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-
2003
- 2003-07-04 DE DE20310570U patent/DE20310570U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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Effective date: 20031211 |
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