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DE20309833U1 - Zettelbox - Google Patents

Zettelbox

Info

Publication number
DE20309833U1
DE20309833U1 DE20309833U DE20309833U DE20309833U1 DE 20309833 U1 DE20309833 U1 DE 20309833U1 DE 20309833 U DE20309833 U DE 20309833U DE 20309833 U DE20309833 U DE 20309833U DE 20309833 U1 DE20309833 U1 DE 20309833U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
note box
side parts
parts
box
note
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20309833U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH
Original Assignee
Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH filed Critical Grafisches Ct Cuno & Co K GmbH
Priority to DE20309833U priority Critical patent/DE20309833U1/de
Publication of DE20309833U1 publication Critical patent/DE20309833U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/10Trays

Landscapes

  • Cartons (AREA)

Description

Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG Gewerbering West 27 39240 Calbe
Zettelbox
Die Neuerung betrifft eine Zettelbox nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zettelboxen zur Aufnahme von Handzetteln sind allgemein bekannt, wobei in den zurückliegenden Jahren Zettelboxen entwickelt und hergestellt wurden, die neben den üblichen Handzetteln weitere Schreibtischutensilien aufnehmen können.
So gibt es Zettelboxen/Zettelkästen, die mit Einrichtungen ausgebildet sind, in denen Schreibegeräte, Büroklammern und weitere Büroartikel Aufnahme finden.
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Der Grundkörper der bekannten Zettelboxen wird weitestgehend aus Kunststoff hergestellt. Bekannt sind auch Zettelboxen aus Holz und in der Mehrheit sind die Zettelboxen in Form eines Würfels ausgebildet, wobei der Schacht zur Aufnahme der Handzettel offen gestaltet ist oder mittels eines Deckels verschlossen werden kann. Zur leichten Herausnahme der Handzettel besitzen die Zettelboxen auf einer Seitenfläche eine längliche Aussparung, so dass der Benutzer ungehindert Handzettel aus der Zettelbox entnehmen kann. Dabei hat sich in den letzten Jahren auch herausgebildet, die äußeren Flächenteile von Zettelboxen fur Werbezwecke zu nutzen, dies durch Aufkleber oder durch Bedrucken oder auch durch Einprägen entsprechender Slogans oder Finnen- und Namenangaben.
Nachteilig der bekannten aus Kunststoff hergestellten Zettelboxen ist einerseits, dass zu deren Herstellung erhebliche Kosten aufgewendet werden müssen, dies bedingt durch das Vorhandensein von Formkörpern und andererseits müssen erhebliche Aufwendungen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen und umweltschonenden Entsorgung nicht mehr benötigter Zettelboxen aufgewendet werden.
Der vorliegenden Neuerung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Zettelbox zu schaffen, mit der die Nachteile des Standes der Technik beseitigt werden, dies insbesondere unter Beachtung einer umweltschonenden Entsorgung nicht mehr benötigter Zettelboxen.
Erfindungsgemäß wird dieses Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst und vorteilhafte Ausführungen sowie besondere Gestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
So wurde eine Zettelbox geschaffen, die aus einem verstärkten Papiermaterial hergestellt ist, deren Ausbildung durch Falten und formschlüssiges Verriegeln einzelner Teilflächen eines flächigen Ausgangsgrundkörpers erzielt wird, wobei dieser flächige Ausgangsgrundkörper durch Stanzen herausgebildet ist und an den Faltbereichen besonders gestaltet ist, so dass die einzelnen Teilflächen in den gewünschten Bereichen
gefaltet/geknickt werden können, wodurch eine leichtes Ineinanderfügen der einzelnen Teilflächen möglich ist und im Ergebnis eine gebrauchsfähige Zettelbox herausgebildet wird.
Es gehört ferner zur Erfindung, dass die einzelnen Teilflächen des Ausgangsgrundkörpers an ihren Faltbereichen mit Rillungen ausgebildet sind, wodurch eine leichtes Falten und Herausbilden der gesamten Zettelbox ermöglicht wird, wobei bestimmte Teilflächen des Ausgangsgrundkörpers mit Haltelaschen ausgebildet sind, die bei der Herausbildung der Zettelbox in Schlitzöffhungen anderer Teilflächen eingreifen, wodurch die einzelnen Teilflächen formschlüssig zueinander gefügt sind und die Stabilität der so gestalteten Zettelbox positiv beeinflusst wird.
Es liegt gleichfalls im Rahmen der Erfindung, dass einzelne Teilflächen mit einem bestimmten Freischnitt zur benachbarten Teilfläche ausgebildet sind, um sicherzustellen, dass bei der Herausbildung der Zettelbox es zu keinen Doppelungen/Überlagerungen einzelner Teilflächen kommt, somit Spannungen innerhalb der gesamten Zettelbox vermieden werden und die Zettelbox somit nicht „entfaltet" wird.
Wie bei den bereits bekannten Zettelboxen besteht bei der neuerungsgemäßen Zettelbox gleichfalls die Möglichkeit, die äußeren Seitenflächen und bei Bedarf auch die Innenflächen der Zettelbox für Werbezwecke zu nutzen, wobei insbesondere von Vorteil ist, dass durch die kostengünstige Herstellung der neuerungsgemäßen Zettelbox bei Neubestellungen die flächigen Ausgangsgrundkörper mit unterschiedlichen Motiven und Werbeslogans bedruckt werden können. Zum anderen liegt ein weiterer Vorteil darin, dass die Zettelbox gemäß der Neuerung nicht unmittelbar nach Verbrauch der darin befindlichen Handzettel wieder verwendet werden muss, sondern aufgrund der kostengünstigen Herstellung es sinnvoller ist, neue, komplett mit Handzetteln gefüllte Zettelboxen zu verwenden. Da die Zettelbox aus einem Papiermaterial hergestellt ist, kann diese Zettelbox in analoger Weise der darin aufzubewahrenden Handzettel entsorgt werden, ohne dass die Umwelt belastet wird.
Das Aufbringen, das Bedrucken der Seitenflächen der Zettelbox mittels Werbung oder bestimmter Motive erfolgt vorrangig im Druckverfahren nach bekannten Verfahren,
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woraus sich ein weiterer Vorteil ergibt, dass halt nach bestimmten Zeitabständen die äußere Ansicht einer Zettelbox neu gestaltet werden kann.
So können Motive, die der Jahreszeit entsprechen oder bezogen auf bestimmte Ereignisse Bezug nehmen. Dies können bestimmte Festtage, besondere kulturelle Ereignisse, Informationen zu Städten und Gemeinden sowie Gebäudeansichten oder ähnliche Motive
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Neuerung näher erläutert werden. Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
Fig. 1: eine perspektivische Ansicht einer Zettelbox und in
Fig. 2: eine Ansicht des flächigen Ausgangsgrundkörpers.
Die in der Figur 1 gezeigte Zettelbox wird herausgebildet durch das Falten und Fügen der Teile des Ausgangsgrundkörpers, so besteht die Zettelbox aus der Grundfläche 2, dem Bodenteil 7, den Seitenteilen 3; 4, dem Rückwandteil 6 und dem Vorderteil 8, welches mit einer Eingriffsöffiiung 11 ausgebildet ist. Nach oben ist die Zettelbox offen, so dass in dem Schacht die Handzettel einlegbar sind und gleichfalls gesichert sind, dass die in der Zettelbox befindlichen Handzettel jederzeit und ungestört entnommen werden können, ohne dass die Zettelbox zu öffnen ist. Das Herausnehmen der Handzettel wird durch die Eingriffsöffiiung 11 im Vorderteil 8 der Zettelbox positiv unterstützt.
Der Ausgangsgrundkörper 1 zur Herausbildung einer Zettelbox ist ein flächiges Ausgangsprodukt, welches aus einzelnen Teilstücken/Teilflächenteile besteht, welches in dieser Gesamtheit durch einen Stanzvorgang herausgebildet wird. Um die Zettelbox durch das Falten/Einknicken der einzelnen Flächenteile herauszubilden, weist dieser Ausgangsgrundkörper 1 zwischen den einzelnen Teilstücken/Teüflächenteilen Rillungen auf, die ein leichtes Falten und somit ein leichtes Herausbilden der Zettelbox gewährleisten.
Die Darstellung nach Figur 2 zeigt den Ausgangsgrundkö&phgr;er 1, der aus der das Bodenteil bildenden Grundfläche 2, den rechts und links von der Grundfläche 2 vorgesehenen äußeren Seitenteilen 3 und den sich anschließenden inneren Seitenteilen 4. Diese inneren Seitenteile 4 sind an ihren äußeren Kanten mit Haltelaschen 12 ausgebildet.
Ferner sind an der Grundfläche 2 das Vorderteil 8 und gegenüberliegend die Rückwandteile 5; 6 und das innere Bodenteil 7 vorgesehen.
An dem Vorderteil 8 und an dem äußeren Rückwandteil 5 sind Seitenteile 9 und 10 angeordnet, die zu ihren benachbarten Teilen, den äußeren Seitenteilen 3, einen Freischnitt 14 besitzen.
In der Grundfläche 2 sind seitlich zu den äußeren Seitenteilen 3 Schlitzöffhungen 13 vorgesehen, in denen die Haltelaschen 12 der inneren Seitenteile 4 eingreifen, wenn die Zettelbox herausgebildet wird.
Dies geschieht in der Art und Weise, dass das Vorderteil 8 sowie die beiden Rückwandteile 5; 6 und das innere Bodenteil 7 um 90° zur Grundfläche 2 gefaltet werden, danach werden die Seitenteile 9 und 10 nach innen um 90° gebogen, so dann werden die Seitenteile 3; 4 um 90° nach innen derart eingebogen, dass die äußeren Seitenteile 3 an den jeweiligen Seitenteilen 9; 10 des Vorderteiles 8 und des äußeren Rückwandteiles 5 anliegen. Nun werden die inneren Seitenteile 4 um 180° nach innen auf die Innenflächen der Seitenteile 9; 10 gefaltet und dabei die Haltelaschen 12 in die Schlitzöffhungen 13 in der Grundfläche 2 eingefügt.
Anschließend erfolgt das Falten des inneren Rückwandteiles 6 auf die Innenfläche des äußeren Rückwandteiles 5 und schließlich wird das innere Bodenteil 7 auf die Grundfläche 2, dem Bodenteil der Zettelbox, verbracht.
Durch das Fügen der einzelnen Teile des Ausgangsgrundkörpers 1 wird durch ein formschlüssiges Verbinden dieser Teile eine stabile Zettelbox herausgebildet.
Das Bedrucken bzw. das Aufbringen von Motiven/Werbeangaben oder Slogans erfolgt vor dem Zusammenfügen des Ausgangsgrundkörpers, so dass nach den Fügevorgängen eine gebrauchsfertige Zettelbox vorliegt.

Claims (7)

1. Zettelbox zur Aufnahme von Handzetteln, die nach oben unverschlossen ist, auf einer Außenseite eine Eingriffsöffnung besitzt und auf mehreren Außenseiten mit Werbe- oder sonstigen Hinweisen bedruckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zettelbox aus einem verstärkten Papiermaterial hergestellt ist und aus einem gestanzten, aus einzelnen Teilflächen bestehendem flächigen Ausgangskörper (1) durch Falten und formschlüssiges Fügen der Teilflächen herausgebildet ist.
2. Zettelbox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zettelbox aus doppelwandig ausgebildeten Seitenwänden, den äußeren und inneren Seitenteilen (3; 4), der doppelwandig ausgebildeten Rückwand, den äußeren und inneren Rückwandteilen (5; 6), dem doppelwandigen Bodenteil, der Grundfläche (2) sowie dem inneren Bodenteil (7) und aus einem einfach ausgebildeten Vorderteil (8) besteht.
3. Zettelbox nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den inneren und äußeren Seitenteilen (3; 4) die Seitenteile (9; 10) angeordnet sind.
4. Zettelbox nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Grundfläche (2) zwei sich gegenüberliegende Schlitzöffnungen (13) vorgesehen sind.
5. Zettelbox nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkanten der inneren Seitenteile (4) mit Haltelaschen (12) ausgebildet sind.
6. Zettelbox nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Vorderteil (8) eine vorzugsweise trapezförmig ausgebildete Eingriffsöffnung (11) vorgesehen ist.
7. Zettelbox nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den zu tilgenden, den zu faltenden Teilen Faltungen und zwischen den Seitenteilen (9; 10) und den äußeren Seitenteilen (3) Freischnitte (14) vorgesehen sind, wobei die Seitenteile (9; 10) mit einem Breitenmaß < dem hälftigen Breitenmaß der äußeren und inneren Seitenteile (3; 4) ausgebildet sind.
DE20309833U 2003-04-16 2003-06-26 Zettelbox Expired - Lifetime DE20309833U1 (de)

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DE20309833U1 true DE20309833U1 (de) 2003-11-06

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