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DE20309652U1 - Umschlag, insbesondere Briefumschlag - Google Patents

Umschlag, insbesondere Briefumschlag

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Publication number
DE20309652U1
DE20309652U1 DE20309652U DE20309652U DE20309652U1 DE 20309652 U1 DE20309652 U1 DE 20309652U1 DE 20309652 U DE20309652 U DE 20309652U DE 20309652 U DE20309652 U DE 20309652U DE 20309652 U1 DE20309652 U1 DE 20309652U1
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DE
Germany
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flap
envelope
fold
closure
adhesive
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20309652U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Otto Ficker AG
Original Assignee
Otto Ficker AG
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Publication date
Application filed by Otto Ficker AG filed Critical Otto Ficker AG
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Publication of DE20309652U1 publication Critical patent/DE20309652U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D27/00Envelopes or like essentially-rectangular flexible containers for postal or other purposes having no structural provision for thickness of contents
    • B65D27/12Closures
    • B65D27/14Closures using adhesive applied to integral parts, e.g. flaps
    • B65D27/16Closures using adhesive applied to integral parts, e.g. flaps using pressure-sensitive adhesive

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Anwendungsgebiet und Stand der Technik
Die Erfindung betrifft einen Umschlag, insbesondere einen Briefumschlag, mit einer Vorder- und einer Rückseite, der eine an die Vorderseite anschließende Verschlußklappe und eine von einem Lagerzustand in einen Schließzustand umklappbare Rückfaltklappe aufweist, die im Lagerzustand an die Umschlag-Rückseite herangeklappt ist, und mit Seitenklappen an den Seitenkanten des Umschlags, die die Vorderseite mit der Rückseite verbinden.
Ein solcher Umschlag ist aus der internationalen Patentanmeldung PCT/EP 00/00330 der Anmelderin bekannt. Bei ihr wird auf einen an die Rückfaltklappe angrenzenden Streifen der Rückseite ein Trennmittel aufgebracht und auf dieses ein Haftkleber, d. h. ein dauerhaft und ohne vorherige Aktivierung mit den übrigen Flächen verklebendes Material. Wenn dann gegen Ende der Fertigung die Rückfaltklappe auf diese KIe-
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berschicht gedrückt wird, dann verbindet sich der Kleber mit der Rückfaltklappe. Beim Öffnen der Rückfaltklappe für den Gebrauch löst sich die Kleberschicht von der Trennmittelschicht und ist somit auf die Rückfaltklappe transferiert, so daß dann die Verschlußklappe mit der Rückfaltklappe verklebt werden kann. Bei dieser Ausführung ragt die Rückfaltklappe bis nahe an die Seitenkanten des Umschlags heran.
Aus der EP 0 736 458 B1 ist ein Umschlag bekannt geworden, der auf der Rückseite einen Trennmittelbereich hat. Die Verschlußklappe ist über zwei verschiedene Falzlinien an den Umschlag angelenkt, wobei die erste Falzung die auf der Verschlußklappe vorgesehene Haftkleberschicht über die Trennmittelschicht legt, während die zweite, näher am Umschlag liegende Falzung die Verschlußklappe mit ihrer Haftkleberschicht über die Trennschicht hinweg zur Verklebung mit der Umschlagrückseite faltet.
Aufgabe und Lösung
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Umschlag der eingangs beschriebenen Art zu verbessern, insbesondere bezüglich leichterer Herstellbarkeit und Sicherheit gegen unbefugtes Öffnen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Seitenklappen im wesentlichen bis zur Verschlußklappe reichen und die Rückfaltklappe zumindest um die Breite der Seitenklappen schmaler ist als der Umschlag. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Seitenklappen über die Rückseite reichen. Dadurch kann die Seitenklappenverleimung mittels eines Haftklebers erfolgen, der im gleichen Arbeitsgang und auf die Rückseite des Umschlags aufgebracht ist. In diesem Falle kann die Rückfaltklappe im Bereich der Seitenklappen freigeschnitten sein.
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Nach einem anderen Aspekt der Erfindung kann die Rückfaltklappe von der Rückseite durch eine Falzlinie und seitliche Einschnitte getrennt sein, die mit Abstand von den Seitenklappen und im wesentlichen paral-IeI zu diesen bis zur Falzlinie verlaufen. Diese vorzugsweise linienförmigen Einschnitte lassen zwischen sich und den Seitenkanten des Umschlags Abschnitte der Rückseite frei, die mit den Seitenklappen verleimt sein können. Sie können die Seitenkanten des Füllgutes, also der in den Umschlag eingeführten Schriftstücke, bis zur Verschlußklappen-Falzlinie abdecken und so ein seitliches Untergreifen der Schriftstücke von der Seite her verhindern, behindern also unerwünschte Manipulation der Sendung.
Die Verschlußklappe greift vorzugsweise sowohl über diese Abschnitte, als auch über die Seitenklappen hinweg, reicht also weitgehend bis an die Seitenkanten des Umschlages heran. Gegebenenfalls kann sie etwas abgeschrägt sein.
Der Umschlag kann zu seinem Verschließen nach mehreren Systemen ausgebildet sein. Bevorzugt ist der Verschluß mittels eines Haftklebers. Dieser kann üblicher Art sein, beispielsweise eine Kunstharzdispersion auf wässriger Basis mit adhäsiven Eigenschaften gegenüber dem verwendeten Umschlagmaterial. Bevorzugt können Schmelzkleber (hot melts) verwendet werden, die bei Verarbeitungstemperaturen von z. B. 120 0C bis 200 0C aufgebracht werden, aber eine Permanent-Haftwirkung auch bei Raumtemperatur haben. Ein solcher Kleber entwickelt eine starke Klebewirkung ohne Befeuchtung oder andere Aktivierung vor dem Verkleben. Ein verwendbares Produkt auf wäßriger Basis ist unter der Handelsbezeichnung „Eukalin 5354 HB" im Handel, ein „hot melt" unter dem Handelsnamen „Eukalin 575". Wie bereits eingehend beschrieben, ist diese dauerhaft klebrige Schicht während der Lagerung und dem Transport durch eine Trennmittelschicht abgedeckt, die entwe-
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der als besondere Beschichtung aufgebracht oder auch bereits auf dem verwendeten Material vorgesehen sein kann, beispielsweise ein Acrylatharz, Siliconacrylat oder eine andere Siliconverbindung. Wichtig ist dessen dehäsive Eigenschaft. Es kann auch jede Art von sogenannten Release-Lacken verwendet werden, deren Eigenschaft unter anderem darauf beruht, daß sie die Poren schließen und somit dem Haftkleber keine Angriffsmöglichkeit bieten. Es ist bevorzugt, die eigentliche Trennmittelschicht, z.B. ein Silikonprodukt, aufeine vorher aufgebrachte Primerschicht aufzubringen, die u.a. die Poren und die Oberfläche vorbereitet und glättet. Vorteilhaft ist diese Trennmittelschicht auf dem Umschlag selbst vorgesehen, um zu vermeiden, daß vor dem Verschließen des Umschlags ein siliconisierter Streifen abgezogen und entsorgt werden muß, wie das bei üblichen Haftklebe-Umschlägen der Fall ist.
Die Aufbringung des Haftklebers kann in dem vorher beschriebenen Transferverfahren erfolgen, bei dem der Haftkleber auf die Trennmittelschicht aufgebracht und dann durch Andrücken einer Klappe auf diese transferiert wird. Besonders bevorzugt ist eine Ausführung, bei der die Trennmittelschicht auf der Rückseite der Rückfaltklappe ist und der Haftkleber angrenzend an die Rückfaltklappen-Falzlinie auf der Rückseite des Umschlages. Quer dazu und parallel zu den Seitenkanten kann dann die Seitenklappenbeleimung, gegebenenfalls auch mittels Haftklebers, vorgesehen sein, was in einem Arbeitsgang erfolgen kann. Die Kleberstreifen bilden dabei ein H-förmiges Muster, wobei die Seitenklappenbeleimung bis nahe an die Verschlußklappen-Falzlinie heranreicht und gegebenenfalls auf den sich seitlich der Rückfaltklappe bildenden Abschnitten liegt. Danach werden bei der Herstellung die Seitenklappen und die Rückfaltklappe umgeklappt und die Verschlußklappe darübergefaltet.
Es ist ferner möglich, den Umschlag als Selbstklebeumschlag (SK-Umschlag) auszubilden, bei dem die Verschlußbeleimung z.B. durch ei-
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nen Latexkleber gebildet wird, der sowohl auf der Verschlußklappe als auch der Rückfaltklappe aufgebracht ist. Dieser Kleber haftet normalerweise nicht an anderen Flächen, sondern nur an der ihr entsprechenden Klebstoffschicht, so daß der Verschluß durch Zusammendrücken der beiden gleichartigen Latexkleberschichten erfolgt. Es können dabei alle Kleber verwendet werden, die diese kohäsiven Eigenschaften haben.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Kurzbeschreibunq der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen
Figuren 1-7
aufeinanderfolgende Phasen bei der Herstellung, Lagerung und Benutzung des Umschlags nach der Erfindung,
Figuren 8 und9 zwei Darstellungen eines Umschlags mit Kleber-Transfer und
Figur 10
einen Selbstklebeumschlag (SK).
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Der in den Figuren 1 bis 7 gezeigte Umschlag 11 wird aus Bahn- oder Blattmaterial mit den gewünschten Eigenschaften hergestellt.
Figur 1 zeigt einen Zuschnitt für den Umschlag 11, gesehen von der späteren Innenseite des Umschlags. Die einzelnen, durch Falzlinien getrennten Abschnitte des Umschlags sind folgende: An eine Vorderseite 12 schließt sich über eine Boden-Falzlinie 13 eine Rückseite 14 an. An der gegenüberliegenden Seite ist, über eine Verschlußklappen-Falzlinie 15 abgegrenzt, die Verschlußklappe 16 vorgesehen. Diese reicht in der Falzlinie 15 möglichst bis an die Seitenklappen-Falzlinie 17 heran, über die die Seitenklappen 18 zu beiden Seiten der Vorderseite 12 anschließen. Zu ihrer freien Kante 19 hin ist die Verschlußklappe hier seitlich etwas abgeschrägt, d. h. insgesamt trapezförmig.
Die Rückseite 14 hat etwa die gleiche Breite wie die Vorderseite ohne Seitenklappen und hat an ihrer der Boden-Falzlinie 13 gegenüberliegenden Seite eine Rückfaltklappe 20, die durch eine Rückfaltklappen-Falzlinie 21 begrenzt ist. Sie reicht jedoch nicht über die gesamte Breite der Rückseite, sondern, in einem Abstand, der etwa dem der Breite der Seitenklappen entspricht, sind seitliche linienförmige Einschnitte 23 vorgesehen, die neben der Rückfaltklappe 20 seitliche Abschnitte 22 der Rückseite abgrenzen. Es könnten auch schmale Ausschnitte sein. Vorteilhaft kann das Ende der Einschnitte gerundet sein, um Einreißtendenzen zu vermeiden. Die Rückfaltklappen-Falzlinie 21 endet an den Einschnitten 23, reicht also nicht über die Abschnitte 22 herüber.
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Figur 2 zeigt den Umschlag 11 von der Rückseite 14 her, die um die Boden-Falzlinie 13 herum an die Vorderseite geklappt ist. Auf die Rückfalt-
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klappe, die also etwa um die Seitenklappenbreite schmaler ist als der Umschlag und die Verschlußklappe 16, ist eine Trennmittelbeschichtung 24 aufgebracht worden. Ihre Art und Zusammensetzung ist vorher beschrieben worden. Besonders bevorzugt ist eine Beschichtung, die durch ultraviolettes Licht aushärtet, weil diese Härtung sehr schnell erfolgt und damit innerhalb des Produktionsablaufs einer Herstellungsmaschine ohne lange Trockenstrecken vorgenommen werden kann.
Danach wurden Haftkleberschichten aufgebracht, und zwar auf der Rückseite angrenzend an die Verschlußklappen-Falzlinie 15 und parallel zu dieser eine streifenförmige Verschlußbeleimung 25 und parallel zu den Seitenklappen-Falzlinien 17 streifenförmige Seitenklappenbeleimungen 26. Die Seitenklappenbeleimung reicht im wesentlichen, mit nur geringen Randabständen, von der Boden-Falzlinie über den Abschnitt 22 bis an die obere Kante 27 der Rückseite, also bis nahe an die Verschlußklappen-Falzlinie 15.
Figur 3 zeigt den Umschlag 11 in einer anschließenden Phase, wo während der Herstellung die Seitenklappen 18 über die Rückseite 14 geklappt und angedrückt wurden, so daß sie mittels der Seitenklappenbeleimung 26 den Umschlag seitlich verschließen. Entsprechend der in Figur 2 gezeigten Beleimung werden die Seitenklappen auch mit den Abschnitten 22 verbunden und verschließen somit die gesamte Seite des Umschlags.
Figur 3 zeigt auch, daß die Rückfaltklappe 20 um die Rückfaltklappen-Falzlinie 21 so umgefaltet wurde, daß ihre Trennmittelschicht 24 die Haftkleberschicht der Verschlußbeleimung 25 überdeckt. Dabei ist es besonders wichtig, daß die Rückfaltklappe keine Beleimung trägt, weil dadurch keine Gefahr besteht, daß die die Rückfaltklappe umfaltenden Werkzeuge daran haften bleiben. Durch die Tatsache, daß die gesamte Beleimung auf nur eine Fläche, nämlich die Rückseite, aufgebracht wer-
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den kann, ist die Herstellur g ebenfalls vereinfacht. Da die Haftkleber, wenn sie beispielsweise als hot melt aufgebracht werden, keinerlei Trockenzeit benötigen, können die normalerweise bei der Umschlagherstellung vorgesehenen Trockenstrecken entfallen.
5
Figur 4 zeigt den Umschlag in dem Lager-Transport- und Verkaufszustand. Dabei überdeckt die Verschlußklappe 16 auch die Rückfaltklappe 20.
Figur 5 zeigt den Zustand beii der Benutzung des Umschlags 11. Zu diesem Zweck wird die Verschlußklappe 16 um die Verschlußklappen-Falzlinie 15 aufgeklappt und das vorgesehene Füllgut 28 (doppeltstrichpunktiert angedeutet), beispielsweise ein durch zwei Faltlinien dreifach liegender DIN A4-Bogen, in den Umschlag eingeführt. Dabei dient die relativ hohe Verschlußklappe 16 als Einführhilfe, und der durch das Umklappen der Rückfaltklap De 20 entstandene Ausschnitt 29 vergrößert die Einführöffnung des Umschlags 11.
Wie Fig. 6 zeigt, ist der Umschlag 11 so bemessen, daß das bestimmungsgemäß vorgesehene Füllgut 28 eine Breite f hat, die größer ist als der Abstand a zwischen den Seitenkanten bzw. zwischen den Einschnitten 23 und nach Möglichkeit auch größer ist als der Abstand b zwischen einer der Seitenkanten und der Umschlagaußenkante 30, d. h. der Seitenklappen-Falzlinie.
25
Dadurch ist sichergestellt, daß das Füllgut bis an die Verschlußklappen-Falzlinie heran von den Seilenklappen und den damit verleimten, etwa gleich breiten Abschnitten 2?. überdeckt wird. Es ist dann nicht möglich, im geschlossenen Zustand des Umschlages mit einem Werkzeug seitlieh unter das Füllgut zu greifen, ohne den Umschlag zerstörend oder sichtbar beschädigend zu öffnen.
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Figur 6 zeigt, daß nach dem Befallen des Umschlags mit dem Füllgut 28 die Rückfaltklappe 20 wieder aufgeklappt und damit die Verschlußbeleimung 25 freigelegt wird.
Figur 7 zeigt den Umschlag im versandfähigen Zustand, wenn die Verschlußklappe 16 nun heruntergeklappt und mit der Verschlußbeleimung unter Übergreifen der Rückfaltklappe verklebt ist. Es ist dabei zu erkennen, daß durch die mit den Abschnitten 22 verleimten Seitenklappen und die nun wieder hochgeklappte Rückfaltklappe das Füllgut auch in dem seitlich nicht verklebten Bereich der Verschlußklappe 16 vollständig überdeckt ist, so daß eine Einsichtnahme oder andere Manipulationen nicht möglich sind.
Figur 8 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Verschlußklappe 16 wesentlich kürzer ist als bei Figur 1-7. Sie reicht seitlich auch bis an die Außenkanten 30 und ist hier trapezförmig abgeschrägt. Die ebenfalls durch Einschnitte 23 begrenzte Rückfaltklappe 20 ist im Herstellungszustand ohne jede Beschichtung, so daß ihr Umlegen in einer Herstellungsmaschine nicht problematisch ist.
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Die Trennmittelschicht 24 ist angrenzend an die Rückfaltklappen-Falzlinie auf der Rückseite 14 vorgesehen. Nach der Trocknung dieser Trennmittelschicht ist in einer zweiten Arbeitsstation der Herstellungsmaschine eine Haftkleberschicht 25 auf die Trennmittelschicht aufgebracht worden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Seitenklappen 18 innen liegend, d. h. die Rückseite 14 überdeckt den Umschlag bis nahe an die Außenkanten 30. In diesem Falle kann die Seitenklappenbeleimung durch jede übliche Leimart auf die Seitenklappen oder das Innere der Rückseite aufgebracht werden. Auch hier erfolgt aber die Beleimung bis
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nahe an die Verschlußklappe heran, so daß die hier ebenfalls entstandenen seitlichen Abschnitte 22 mit den Seitenklappen verleimt sind.
Wenn, etwa entsprechend Figur 3, die Rückfaltklappe 20 gegen die Rückseite 14 geklappt wird und der Umschlag in der Maschine oder während des Transports zusammengepreßt wird, haftet der adhäsive Haftkleber an der Rückfaltklappe 20. In diesem Zustand kann auch der Umschlag 11 mit dem Füllgut 28 befüllt werden. Wenn danach, wie Figur
9 zeigt, die Rückfaltklappe 20 wieder aufgeklappt wird, löst sich der Haftkleber von der Trennmittelschicht 24, so daß nun der Verschlußkleber 25 auf die Rückfaltklappe transferiert ist. Wenn dann die Verschlußklappe 16 geschlossen wird, ist der Umschlag zu und versandbereit. Bei diesem Umschlag wird durch die kürzere Verschlußklappe Material und Gewicht gespart, und es ist praktisch keine seitliche Öffnung vorhanden, in die mit einem Werkzeug unbefugterweise eingegriffen werden könnte.
Figur 10 zeigt einen Umschlag 11, der in seiner Außenform der nach den Figuren 8 und 9 gleicht. Hier sind jedoch zwei Verschlußkleberschichten 25' vorgesehen und zwar auf der Verschlußklappe 16 und eine auf der Rückklappe 20. Es handelt sich hierbei um keinen Haftkleber mit permanenten Klebereigenschaften an den Umschlagoberflächen, sondern um einen kohäsiven Kleber, wie den vorher beschriebenen Latexkleber, der nach seiner Aufbringung und dem Trocknen nicht an anderen Gegenständen, insbesondere nicht an der normalen Umschlagoberfläche, haftet, sondern nur zusammen mit einer anderen oder vorzugsweise gleichartigen Kleberschicht eine Verklebung bildet. Die Figur
10 zeigt also sowohl den Zustand während der Herstellung vor dem Umlegen der Rückfaltklappe als auch den Zustand nach dem Befüllen des Umschlages vor dem Verschließen durch Herunterklappen der Verschlußklappe 16. Im Lagerzustand deckt die heruntergeklappte Rückfaltklappe 20 die auf ihr vorgesehene Kleberschicht 25' ab, so daß
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sie nicht mit der auf der Verschlußklappe 16 vorhandenen Kleberschicht verkleben kann, wenn diese im Lagerzustand heruntergeklappt ist. Es handelt sich hier um einen sogenannten „SK-Umschlag".
Bei dieser Ausführung kann der Abschnitt 22 fehlen, d. h. angrenzend an die Seitenkanten der Rückfaltklappe 20 kann die Rückseite 14 ausgeklinkt sein.
Außer den vorher beschriebenen Möglichkeiten der Klebstoffaufbringung und -abdeckung während des Transports sind noch viele andere Möglichkeiten gegeben. So könnte beispielsweise bei einer Ausführung des Umschlags ähnlich Figur 8 und 9 die Trennmittelschicht auf der Innenseite des Briefumschlages im Bereich des Ausschnittes 29 (in Fig. 5 gezeigt) vorgesehen sein und die Kleberschicht auf der Verschlußklappe 16. Auch das Vorsehen der Trennmittelschicht und der Haftkleberschicht auf der Innenseite einer längs zusammengefalteten Verschlußklappe ist möglich, die dann vor dem Verschließen auseinandergefaltet wird.
Ein großer Teil von Umschlägen wird nicht manuell, sondern automatisch in Kuvertiermaschinen befüllt und geschlossen. Hierfür werden derzeit Kuverts verwendet, die eine durch Feuchtigkeit aktivierbare Verschlußbeleimung aufweisen. In der Kuvertiermaschine werden sie befeuchtet und zusammengedrückt. Dies ist stets ein kritischer Arbeitsgang, da eine zu geringe Befeuchtung den Verschluß beeinträchtigt, während zu starke Befeuchtung das Füllgut beschädigt oder sogar am Umschlag festkleben läßt. Insbesondere der Umschlag nach der Erfindung ermöglicht es, nach einem weiteren Aspekt der Erfindung auch Selbstklebeumschläge und Haftklebeumschläge für die automatische Kuvertierung zu verwenden. Dazu würde eine entsprechende Kuvertiermaschine ein unter die umgelegte Rückfaltklappe seitlich einfahrendes Werkzeug nach Art eines Falzschwertes aufweisen, das die umgelegte Rückfaltklappe anhebt und vor oder nach der Befüllung in die mit
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der Rückseite fluchtende Position entsprechend Figur 6 legt. Um zu verhindern, daß das Falzschwert an der Haftkleberschicht 25 festklebt, könnte diese schmaler ausgebildet sein, so daß die Rückfaltklappe sie überlappt und somit das Falzschwert eine erste Anhebung vornehmen kann, ohne in den Bereich des Haftklebers zu gelangen. Es wäre dabei beispielsweise eine entsprechende Ausbildung des Falzschwertes möglich, die zu Anfang nur die freie Kante 27 der Rückfaltklappe 20 untergreift und nach dem Abheben diese auch auf ihrer übrigen Fläche faßt. Ein erstes Abheben der Rückfaltklappe ist auch durch entsprechende Biegung des Umschlages, beispielsweise über Walzen, oder durch Saugluftgreifer etc. möglich. In jedem Falle erleichtert aber die in ihrer Breite zurückgesetzte Rückfaltklappe 20 das Eingreifen eines solchen Öffnungswerkzeuges, so daß die Schaffung einer Kuvertiermaschine auch für Selbstklebe- und Haftklebeumschläge möglich ist.

Claims (20)

1. Umschlag, insbesondere Briefumschlag, mit einer Vorder- und einer Rückseite (12, 14), der eine an die Vorderseite (12) anschließende Verschlußklappe (16) und eine von einem Lagerzustand in einen Schließzustand umklappbare Rückfaltklappe (20) aufweist, die im Lagerzustand an die Umschlag-Rückseite (14) herangeklappt ist, und mit Seitenklappen (18) an den Seitenkanten des Umschlags (11), die die Vorderseite mit der Rückseite (12, 14) verbinden, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenklappen (18) im wesentlichen bis zur Verschlußklappe (16) reichen und die Rückfaltklappe (20) zumindest um die Breite der Seitenklappen (18) schmaler ist als der Umschlag (11).
2. Umschlag nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückfaltklappe (20) von der Rückseite (14) durch eine Rückfaltklappen-Falzlinie (21) und seitliche Einschnitte (23) getrennt ist, die mit Abstand von den Seitenkanten (30) und im wesentlichen parallel zu diesen bis zur Rückfaltklappen-Falzlinie verlaufen.
3. Umschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (23) linienförmig sind.
4. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenklappen (18) bis nahe an die Verschlußklappe (16) heran mit der Rückseite (14)verklebt sind.
5. Umschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb der Einschnitte (23) neben der Rückfaltklappe (20) verbleibende Abschnitte (22) mit den Seitenklappen (18) verleimt sind.
6. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückfaltklappe (20) im Bereich der Seitenklappen (18) freigeschnitten ist.
7. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenklappen (18) über die Rückseite (14) reichen.
8. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenklappen-Beleimung (26) zur Verbindung der Rückseite mit den Seitenklappen auf die Rückseite (14) aufgebracht ist.
9. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückfaltklappe (20) im Lagerzustand eine Verschlußbeleimung (25) abdeckt.
10. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußbeleimung (25) im Lagerzustand ein Trennbereich (24) mit bezüglich der Verschlußbeleimung (25) antiadhäsiven Eigenschaften gegenüberliegt.
11. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbeleimung (25) ein an der Umschlag-Oberfläche haftender Haftkleber ist und der Trennbereich (24) eine antiadhäsive Beschichtung aufweist.
12. Umschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbeleimung zwei kohäsive, miteinander verklebende Kleberschichten (25') aufweist und der Trennbereich durch die Oberfläche des Umschlags (11) gebildet ist.
13. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (16) bis an die Seitenkanten (30) reicht und die Rückfaltklappe (20) sowie ggf. ihre Verschlußbeleimung (25) um den Betrag überlappt, um den die Rückfaltklappe (20) schmaler ist als der Umschlag (11).
14. Umschlag nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein neben dem Einschnitt (23) entstandener, bis nahe an die Verschlußklappen-Falzlinie (15) reichender Abschnitt (22) mit der jeweiligen Seitenklappe (18) verklebt ist.
15. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenklappenverleimung (26) mittels eines Haftklebers erfolgt.
16. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbeleimung (25) auf den Trennbereich (24) aufgebracht ist und auf die im Lagerzustand daraufgedrückte Rückfaltklappe (20) oder Verschlußklappe (16) transferiert ist.
17. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbeleimung (25) angrenzend an die Rückfaltklappe (20) auf die Umschlagrückseite (14) aufgebracht ist und daß die Verschlußklappe (16) die Rückfaltklappe (20) und die Verschlußbeleimung (25) bedeckt, wobei ggf die Rückfaltklappe (20) den Trennbereich (24) aufweist.
18. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückfaltklappe (20) an ihrer im Lagerzustand an der Umschlagrückseite (14) anliegenden Fläche frei von Beleimung ist und zum Abheben durch ein vorzugsweise seitlich einfahrendes Werkzeug, das die Rückfaltklappe in einer automatischen Kuvertiermaschine aufklappt, insbesondere nach Art eines Falzschwertes, ausgebildet ist.
19. Umschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (a) zwischen den Längskanten der Seitenklappen (18) sich seitlich der Rückfaltklappe (20) bildenden Abschnitten (22) und/oder den seitlichen Begrenzungskanten der Rückfaltklappe geringer ist als die entsprechende Breite (f) eines Formates eines Füllgutes (28), für das der Umschlag (11) bestimmt ist, wie DIN-A4, DIN-A5 o. dgl., wobei vorzugsweise der Abstand (b) zwischen einer dieser Kanten und einer gegenüberliegenden seitlichen Außenkante (30) des Umschlags (11) die Breite des Füllgutes (f) unterschreitet.
20. Umschlag nach einem der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte (23) als schmale Ausschnitte ausgebildet sind und/oder an ihrem inneren Ende eines Rundung aufweisen.
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