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DE20309648U1 - Zerkleinerungsanlage - Google Patents

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DE20309648U1
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Weima Maschinenbau GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Zerkleinerungsanlage mit einer Tragstruktur (22, 46) mit einem von dieser getragenen Vorratsbehälter (10) führt zu zerkleinerndes Material, mit einer Zerkleinerungswalze (24), die raumfest gelagert ist und eine Vielzahl in Umfangsrichtung in axialer Richtung verteilter Messerkörper (32) trägt, mit einem Gegenmesser (38), welches eine Schneidkante aufweist, die komplementär zur lichten Kontur der Zerkleinerungswalze (24) ist, und mit einem Sammelraum (46) für zerkleinertes Material, welches mit einer Fördereinrichtung (48, 100, 116) in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (48, 100, 116) einen Förderer (100) umfaßt, der mit vertikaler Erstreckungskomponente verläuft und von einem Ausgangssieb (94) zumindest teilweise umgeben ist, welches auf der vom Förderer (100) abgewandten Seite mit einem Feinfraktions-Auslaß (113) in Verbindung steht, und daß der Förderer (100) zu einem Grobfraktions-Auslaß (126) fördert, der über einen Grobfraktions-Rückführweg (128) mit dem Vorratsbehälter (10) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine Zerkleinerungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 ist beispielsweise aus dem DE-195 211 90 A1 bekannt. Bei ihr sind als Messeraufnahmen V-förmigen Querschnitt aufweisende transversale Taschen vorgesehen, welche in dreieckigen Querschnitt aufweisende Umfangsrippen des Walzengrundkörpers eingefräst sind. In diese Taschen sind Messerkörper eingeschraubt.
  • Der Rotor ist von einem teilzylindrischen Lochsieb umgeben, bei dessen in Drehrichtung vorderem Ende ein gezacktes Gegenmesser angeordnet ist, dessen Schneidkante komplementär zur lichten Kontur des Rotors ist. Unter lichter Kontur des Rotors soll derjenige Raum verstanden werden, welchen der Rotor zusammen mit seinen Messerkörpern beim Umlaufen überstreicht.
  • Diese bekannte Zerkleinerungsmaschine arbeitet im Prinzip zufriedenstellend; für manche Anwendungsfälle wäre es aber wünschenswert, wenn man den Durchsatz nochmals erhöhen könnte.
  • Es wurde erkannt, daß der Durchsatz der bekannten Zerkleinerungsmaschine bei bestimmten zu zerkleinernden Materialien dadurch begrenzt ist, daß ein Teil des an sich auf ausreichende Größe herabzerkleinerten Materiales nicht durch das Sieb hindurchtritt, welches die Zerkleinerungswalze umgibt.
  • Bei einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch 1 wird dieser Nachteil dadurch ausgeräumt, daß man eine externe Siebeinrichtung hinzufügt, deren Abmessungen frei gewählt werden können, während die Abmessung des die Zerkleinerungswalze umgebenden Siebes durch die Abmessungen der Zerkleinerungswalze vorgegeben ist.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Zerkleinerungsmaschine kann man somit die Zerkleinerungseigenschaften und die Siebeigenschaften unabhängig voneinander wählen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Die Figuren der Zeichnung sind in unterschiedlichen Maßstäben hergestellt. Es zeigen:
  • 1: eine seitliche schematische Ansicht einer Zerkleinerungsmaschine für Holz- und Kunststoffabfall, wobei eine vordere Seitenwand eines Vorrats- und Spansammelbehälters weggebrochen ist;
  • 2: einen transversalen Schnitt durch ein praktisches Ausführungsbeispiel einer Zerkleinerungswalze für die Maschine nach 1;
  • 3: einen axialen Teilschnitt durch die Zerkleinerungswalze und das Gegenmesser nach 2 längs der dortigen Schnittlinie III–III;
  • 4: eine perspektivische Detailansicht des Siebes der in 1 gezeigten Zerkleinerungsmaschine;
  • 5 bis 7: ähnliche Ansichten wie 4, in welchen abgewandelte Siebe gezeigt sind; und
  • 8: einen vertikalen, Schnitt durch eine externe zusätzliche Siebeinrichtung, welche an eine Zerkleinerungsmaschine nach den 1 bis 8 angeschlossen ist.
  • In 1 ist ein Vorratsbehälter für zu zerkleinernden Abfall wie Holz- oder Kunststoffreste insgesamt mit 10 bezeichnet. Er hat eine hintere Wand 12, eine hierzu parallele, in der Zeichnung weggebrochene vordere Wand, eine rechte Wand 14 und eine links gelegene Wand 16.
  • Der Boden des Vorratsbehälters 10 besteht aus zwei schräggeneigten aufeinander zulaufenden Wänden 18, 20 sowie einer horizontalen untere Bodenwand 22.
  • Unterhalb des unteren Endes der Wand 18 läuft eine insgesamt mit 24 bezeichnete Zerkleinerungswalze um. Diese hat einen Walzengrundkörper 26 mit einer Vielzahl axial aufeinanderfolgender Umfangsrippen 28. In letztere sind jeweils an diametral gegenüberliegenden Stellen zwei Messeraufnahmen 30 eingearbeitet, wobei die Messeraufnahmen 30 axial aufeinanderfolgender Umfangsrippen in Umfangsrichtung jeweils um einen konstanten Winkelbetrag gegeneinander versetzt sind, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel 45° beträgt, in der Praxis jedoch deutlich kleiner gewählt wird, z. B. zu 15°.
  • In den Messeraufnahmen 30 sitzen jeweils Messerkörper 32. Einzelheiten der Befestigung der Messerkörper 32 werden später noch genauer beschrieben.
  • Der Walzengrundkörper 26 hat an seinen beiden Stirnflä chen angeformte Stummelwellen 34, die in nicht gezeigten Lagern laufen, die von der hinteren und vorderen Wand des Vorratsbehälters 10 getragen sind. Die Zerkleinerungswalze 24 wird durch einen Getriebemotor 36 entgegen dem Uhrzeigersinne angetrieben, wie in 1 schematisch angedeutet.
  • Wie ebenfalls aus 1 ersichtlich, gehen die Mittelebenen der Messerkörper 32 nicht durch die Achse der Zerkleinerungswalze 24, liegen vielmehr in Arbeitsdrehrichtung der Zerkleinerungswalze 24 gesehen vor der Walzenachse. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß die vorne liegenden Schneidkanten der Messerkörper 32 unter größerem Abstand um die Walzenachse umlaufen als die in Arbeitsdrehrichtung gesehen hinteren, nicht aktiven Schneidkanten der Messerkörper 32.
  • Wie aus 1 ersichtlich, ist die Bodenwand 22 bezüglich der Achse der Zerkleinerungswalze 24 nach unten versetzt, und ihr in der Zeichnung rechts gelegener freier Abschnitt ist durch ein Gegenmesser 38 gebildet, welches am freien Ende Zähne 40 aufweist, zwischen denen Zwischenräume 42 verbleiben. Die gesamte Anordnung ist so gewählt, daß die Messerkörper 32 unter geringem Spiel durch die Zwischenräume 42 hindurchlaufen können und zwischen den Zähnen 40 und den Umfangsrippen 28 ein Zwischenraum verbleibt, der zwar größer ist als der Arbeitsspalt zwischen Messerkörpern 32 und Gegenmesser 38, jedoch so klein, daß sich dort kein Material verklemmen kann.
  • Um die Zerkleinerungswalze 24 herum ist ein zylindrisches Lochsieb 44 angeordnet, über welches die Messerkörper 32 unter kleinem Spiel hinweglaufen.
  • Das Lochsieb 44 ist an seinen Umfangsenden lösbar an der Wand 18 bzw. am Gegenmesser 38 (oder einem diesem benachbarten Gehäuseabschnitt) befestigt, z.B. mittels Laschen 43 und Schrauben 45.
  • Unterhalb des Lochsiebes 44 ist eine V-förmigen Querschnitt aufweisende Sammelrinne 46 vorgesehen, in welcher eine Förderschnecke 48 läuft, welche durch einen Motor 50 angetrieben wird, wie schematisch angedeutet. Die Förderschnecke 48 fördert so zerkleinertes Material aus der Sammelrinne 46 in einen Abgabestutzen 52.
  • Über der Bodenwand 22 ist ein kastenförmiger Schieber 54 durch einen doppeltwirkenden Hydraulikzylinder 56 verfahrbar, der seinerseits periodisch durch eine Hydraulikeinheit 58 im Sinne eines Ausfahrens bzw. Einfahrens seiner Kolbenstange mit Drucköl beaufschlagt wird. Der Schieber 54 drückt auf der Bodenwand 22 liegendes Material in den Eingriffsbereich zwischen der Zerkleinerungswalze 24 und dem Gegenmesser 38.
  • Die 2 und 3 zeigen eine erste Art der Befestigung der Messerkörper 32 an den Messeraufnahmen 30.
  • Die Messeraufnahmen 30 sind in transversaler Richtung mittig durch einen Abschnitt einer Umfangsrippe gefräst und reichen doppelt so tief wie die normale Höhe der Umfangsrippe. Die Umfangsrippen haben dreieckigen Querschnitt mit einem außenliegenden Öffnungswinkel von 90°. Die Messeraufnahmen 30 haben ebenfalls unter einem Winkel von 90° angestellte seitliche Begrenzungsflächen. Auf diese Weise stellen die Messeraufnahmen 30 bei einer Winkelposition eine glatte Fortsetzung der Flanken benachbarter Umfangsrippen dar.
  • Die Messerkörper 32 sind quadratische Prismen. Ihre in Drehrichtung vorne bzw. hintenliegenden Stirnflächen werden in der vorliegenden Beschreibung und den Ansprüchen zusammen als Hauptflächen bezeichnet. Der Abstand der Hauptflächen wird auch als Dicke oder Länge der Messerkörper bezeichnet, die Kantenlänge der Hauptflächen kurz auch als Kantenlänge des Messerkörpers.
  • Längs einer der Diagonalen der Messerkörper-Mittelebene ist eine von beiden Seiten her abgestufte Montagebohrung 60 vorgesehen. Im Boden der Messeraufnahme 30 ist eine Gewindebohrung 62 vorgesehen, und die Messerkörper 32 sind jeweils durch einen Gewindebolzen 64 an einer Gewindebohrung 62 festgeschraubt, wobei der Kopf 66 des Gewindebolzens 64 vollständig in dem mit 68 bezeichneten erweiterten Bohrungsabschnitt der Montagebohrung 60 Aufnahme findet. Auf diese Weise sind die Messerkörper 32 fest, jedoch lösbar mit dem Walzengrundkörper 26 verbunden.
  • Zur Befestigung des Gegenmessers 38 an einem darunterliegenden Träger 57 des Maschinenrahmens sind im Gegenmesser 38 in Längsrichtung aufeinanderfolgend mehrere Montagebohrungen 59 vorgesehen. Mit diesen fluchten in dem Träger 57 vorgesehene Gewindebohrungen. Befestigungsschrauben 63 dienen zum lösbaren Befestigen des Gegenmessers 38 am Träger 57. Köpfe 65 der Befestigungsschrauben 63 finden in Ansenkungen 67 der Montagebohrungen bündig Aufnahme.
  • Wie aus 3 ersichtlich, ist die Kantenlänge der Messerkörper 32 größer als die Länge der Flanken der Umfangsrippen 28. Auf diese Weise steht die Spitze der Messerkörper 32 jeweils um eine entsprechende Strecke d über die Spitze der zugeordneten Umfangsrippe 28 über.
  • Dies hat zur Folge, daß man dann, wenn man einen kleinen Spalt s zwischen dem Gegenmesser 38 und den Messerkörpern 32 einstellt, einen entsprechend größeren Spalt S zwischen den Flanken der Umfangsrippen 28 und dem Gegenmesser 38 hat.
  • In 2 ist der Durchstoßpunkt der Achse der Zerkleinerungswalze 24 durch die Zeichenebene mit M bezeichnet. Würde man die Achse der Gewindebohrung 62 so legen, daß sie den Punkt M schneidet, so würde die in Arbeitsdrehrichtung vorneliegende äußerste Spitze eines Messerkörpers 32 unter gleichem Abstand um die Walzenachse umlaufen wie die hintere äußerste Spitze. Um dies zu vermeiden, ist der Boden der Messeraufnahme 30 gegenüber dem vorbeschriebenen Fall um einen Winkel w verkippt, so daß die Achse der Gewindebohrung 62 und damit die Mittelebene des Messerkörpers 32 in Drehrichtung gesehen vor der mit M bezeichneten Achse der Zerkleinerungswalze 24 liegt. In anderen Worten bedeutet dies, daß der Messerkörper 32 nun in der Messeraufnahme 30 außermittig sitzt, nämlich in Arbeitsdrehrichtung der Zerkleinerungswalze gesehen etwas nach vorn verschoben. Wie aus 2 ersichtlich, hat dies zur Folge, daß die hintere Spitze des Messerkörpers 32 nunmehr auf einem kleineren Radius umläuft als die vordere Spitze.
  • Wie aus 4 ersichtlich, hat das Sieb 44 einen ersten Endabschnitt 70, der im eingebauten Zustand an das Gegenmesser 38 anstößt. Dieser Endabschnitt fällt in Drehrichtung des Rotors gesehen bogenförmig nach unten ab. An den Endabschnitt 70 schließt sich ein unterer horizontaler Siebabschnitt 72 an, von welchem aus das Sieb dann in Drehrichtung gesehen ansteigt, bis es einen im wesentlichen vertikalen Siebabschnitt 74 erreicht. Ein sich hieran anschließenden Siebabschnitt 76 verläuft im wesent lichen nach links und oben und führt zu einem zweiten Endabschnitt 78 des Siebes 44, der im eingebauten Zustand an die schräge Wand 18 anstößt.
  • Das Sieb 44 weist Sieböffnungen 80 auf, die in einer Platte 82 ausgebildet sind. Die Platte 82 ist nach dem Einbringen der Sieböffnungen 80 zu teilzylindrischer Form gebogen und auf entsprechend bogenförmigen Trägern 84 festgeschweißt, die in axialer Richtung gleich verteilt vorgesehen sind.
  • In einem Winkelbereich, der etwa 10° hinter dem vertikalen Siebabschnitt 76 beginnt und etwa 40° hinter dem vertikalen Siebabschnitt 76 endet, ist die Platte 82 mit einem sich im wesentlichen über die gesamte axiale Erstreckung des Siebes 44 erstreckenden Fenster 86 versehen.
  • Die Träger 84 laufen auch im Bereich der Fenster 86 durch und verleihen so dem Sieb 44 auch in dem das Fenster 86 enthaltenden Abschnitt ausreichende mechanische Festigkeit. Außerdem verhindern die durchgezogenen Träger 84 auch ein Hindurchtreten langer Materialstücke.
  • Die oben beschriebene Zerkleinerungsmaschine arbeitet folgendermaßen:
  • Im Vorratsbehälter 10 befindliches zu zerkleinerndes Gut bewegt sich unter Schwerkrafteinwirkung bei zurückgeschobenem Schieber 54 auf den vorderen Teil der Bodenwand 22. Beim Zustellen des Schiebers 54 zur Zerkleinerungswalze 24 (in 1 nach rechts) wird das auf der Bodenwand 22 liegende zu zerkleinernde Gut fest gegen den Rotorumfang gedrückt und von dem Messerkörper 32 gegen das Gegenmesser 38 bewegt. Am durch die Messerkörper 32 und das Gegenmesser 38 vorgegebenen Schneidspalt wird das Material zerkleinert und gelangt auf den Siebabschnitt 72.
  • Beim Weiterdrehen der Zerkleinerungswalze 24 fällt dann ausreichend zerkleinertes Material durch die Sieböffnungen 80. Ein Teil dieses Materiales wird aber zusammen mit noch nicht ausreichend zerkleinertem Material über die Oberfläche des Siebes 44 geschoben, ohne daß es durch eine Sieböffnung 80 fällt.
  • Ein großer Teil mitgeschobenen an sich ausreichend zerkleinerten Materiales wird dann bei Erreichen des Fensters 86 durch dieses abgegeben, während die schwereren noch nicht ausreichend zerkleinerten Materialstücke von der Zerkleinerungswalze 24 wieder in den Eingriffsbereich zwischen Zerkleinerungswalze 24 und Gegenmesser 38 zurückgetragen werden.
  • Die durch die Sieböffnungen 80 hindurchgetretenen und die durch das Fenster 86 hindurchgetretenen ausreichend zerkleinerten Partikel sammeln sich in der Sammelrinne 46 und werden von der Förderschnecke 48 ausgetragen.
  • Das in 5 gezeigte Ausführungsbeispiel eines Siebes 44 hat zwei schmale Fenster 86a und 86b, die sich gleichermaßen in axialer Richtung erstrecken. Zwischen diesen schlitzähnlichen Fenstern 86 verbleibt ein axialer Stege 88, dessen Erstreckung in Umfangsrichtung beim dargestellten Ausführungsbeispiel gleich groß ist wie die Winkelerstreckung der Fenster 86a und 86b.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 6 hat man eine Mehrzahl von Fenstern 86a bis 86g, welche sich nun aber in Umfangsrichtung erstrecken. Wiederum ist die Breite der Fenster 86a bis 86g gleich groß gewählt wie die Breite zwischen diesen Fenstern verbleibender Stege 88.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 7 hat man eine Mehrzahl von Fenstern 86a bis 86d, welche deren Längskanten sich nun aber in Umfangsrichtung und axialer Richtung erstrecken. Wiederum ist die Breite der Fenster 86a bis 86d gleich groß gewählt wie die Breite zwischen diesen Fenstern verbleibender Stege 88.
  • Den verbesserten Durchsatz der oben beschriebenen Zerkleinerungsmaschine erhält man ohne Mehraufwand: Das Ausarbeiten der Fenster 86 aus der Platte 82 bedeutet bei den heutigen gängigen Fertigungsmethoden keinen Mehraufwand gegenüber dem Versehen der Platte mit Sieböffnungen 80.
  • Wie aus 8 ersichtlich, ist hinter die in Figur 1 hinten liegende Wand 12 des Vorratsbehälters 10 eine externe Siebeinrichtung 90 gestellt.
  • Diese umfaßt ein Bodenplatte 91 welche über federnde Füsse 130 auf der Aufstellfläche abgestützt ist.
  • Ein im wesentlichen zylindrisches Gehäuse 92 ist koaxial Von einem Ausgangssieb 94 gelagert, z.B. durch obere und untere Sterne von radialen Lagerstäben 96, 98.
  • Im Inneren des Ausgangssiebes 94 ist eine insgesamt mit 100 bezeichnete Förderschnecke angeordnet, deren Durchmesser unter kleinem Laufspiel bezüglich der Innenfläche des Ausgangssiebes 94 bewegbar ist. Eine mit 102 bezeichnete Wendelrippe der Förderschnecke 100 fällt in radialer Auswärtsrichtung ab, so daß die einzelnen Gänge der Wendelrippe kegelstumpfähnlich sind.
  • Die Förderschnecke 100 ist durch ein oberes Lager 104 und ein unteres Lager 106 am Gehäuse 92 gelagert und wird durch einen Motor 108 gedreht.
  • Der zwischen der Umfangswand des Gehäuses 92 und der Außenfläche des Ausgangssiebes 94 liegende Ringraum 110 ist am unteren Ende durch eine schräg abfallende Abschlußwand 112 verschlossen, die über eine Rutsche 114 zu einem Bandförderer 116 führt, über den in der Siebeinrichtung 90 erhaltene Feinfraktion zu einem in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Silo oder einer anderen Entsorgungseinrichtung (im Falle von Holzabfällen z.B. eine Brikettierpresse) zugeführt wird.
  • Das Ausgangssieb 94 ist nur in dem über der untere Abschlußwand 112 liegenden Abschnitt mit Sieböffnungen 118 versehen, die schematisch als Punkte gezeigt sind. In seinem unter der untere Abschlußwand 112 liegenden Abschnitt ist das Ausgangssieb 94 durchgehend, d.h. frei von Sieböffnungen, wie durch Schraffur angedeutet.
  • Das mit in Umfangrichtung verteilten großen Fenstern 119 versehene, radial offene untere Ende des Ausgangssiebes 94 ist mit der Bodenplatte 91 verbunden, sein oberes Ende über die Lagerstäbe 96 und das Gehäuse 92 mit einer Deckplatte 117.
  • Das untere Ende des Ausgangssiebes 94 ist von einem kegelförmigen Trichterteil 120 umgeben, das sich nach oben erweitert und koaxial zum Ausgangssieb 94 angeordnet ist. Der obere Rand des Trichterteiles 120 liegt tiefer als der Abgabestutzen 52 der Zerkleinerungsmaschine, so daß von der letzteren abgegebenes Zerkleinerungsmaterial unter Schwerkrafteinwirkung in das Trichterteil 120 gelangt.
  • Das untere Ende der Förderschnecke 100 ist ebenfalls in das Trichterteil 120 hineingeführt.
  • Das obere Ende des zwischen der Umfangswand des Gehäuses 92 und der Außenfläche des Ausgangssiebes 94 liegenden Ringraumes ist durch einer schräg abfallenden Abschlußwand 122 verschlossen, die zusammen mit dem oberen Abschnitt des Gehäuses 92 einen Auslaßraum 124 für die von der Siebeinrichtung 90 bereitgestellte Grobfraktion darstellt.
  • Oberhalb des untenliegenden Abschnittes der Abschlußwand 122 ist die Umfangswand des Gehäuses 92 mit einer Auslaßöffnung 126 versehen, und von der letzteren führt eine Rutsche 128 über die Oberkante des Vorratsbehälters 10 (oder eine in dessen Rückwand 12 vorgesehene Öffnung 129) ins Innere des Vorratsbehälters 10.
  • Das gesamte Gehäuse zusammen mit den von ihm getragenen Komponenten ist über die elastisch federnden Füsse 130 auf dem Boden aufgestellt und kann somit schwingen.
  • Das Gehäuse ist mit einem schematisch bei 132 angedeuteten Vibrator gekoppelt, der z.B. mit durch einem Elektromotor mit einer Unwuchtscheibe gebildet sein kann, der auf der Oberseite der Deckplatte 117 angeordnet ist.
  • Auf diese Weise werden sowohl das Ausgangssieb 94 als auch die Förderschnecke 100 als auch die durch die untere Abschlußwand 112 und die obere Abschlußwand 122 gebildeten Rutschen sowie die beim Feinfraktions-Auslaß und beim Grobfraktions-Auslaß vorgesehenen Rutschen 114 und 128 ständig einer hochfrequenten Bewegung unterworfen, was ein effektives Sieben und ein gutes Rutschen der jeweils mit den vibrierenden Flächen in Berührung kommenden Partikel gewährleistet.
  • Die Sieböffnungen 80 des Siebes 44 und die Sieböffnungen 118 des Ausgangssiebes 94 sind so aufeinander abgestimmt, daß man durch das Sieb 44 deutlich zu große Materialstücke zurückhält, durch das Sieb 44 aber noch keine Begrenzung des Durchsatzes des Zerkleinerungswerkes erhalten wird, welches durch die Zerkleinerungswalze 24 und das Gegenmesser 38 gebildet ist.
  • Die Sieböffnungen 118 des Ausgangssiebes 94 sind dagegen im Hinblick auf die im Endprodukt gewünschte Korngröße gewählt.
  • Die oben beschriebene Einheit aus Zerkleinerungsmaschine und Siebeinrichtung arbeitet wie folgt:
  • Das hinter dem Sieb 44 erhaltene zerkleinerte Gut wird durch die Förderschnecke 48 in das Trichterteil 120 gefördert. Dort wird das Material von der Förderschnecke 100 aufgenommen und im Ausgangssieb 94 nach oben getragen. Durch die oben beschriebene nach außen abfallende Geometrie der Förderschnecke 100 wird erreicht, daß das von der Förderschnecke 100 nach oben bewegte Material stets in Anlage an der Innenwand des Ausgangssiebes 94 gehalten wird. Dies ist zum einen deshalb vorteilhaft, weil man so einen guten Reibschluß zur Innenwand des Ausgangssiebes 94 erhält, der notwendig ist, um das Material vertikal nach oben zu fördern. Zum andern wird das Material ständig in zur Siebfläche senkrecher Richtung gedrückt.
  • Erreicht das zugeführte Material den über der unteren Abschlußwand 112 liegenden Teil des Ausgangssiebes 94, der mit Sieböffnungen 118 versehen ist, so treten die in dem zerkleinerten Material enthaltenen kleinen Partikel nacheinander durch die Sieböffnungen 118 radial aus und fallen in dem zwischen dem Gehäuse 92 und dem Ausgangssieb 94 liegenden Ringraum nach unten. Dort rutscht das Material auf der Oberseite der untere Abschlußwand 112 nach unten und über die Rutsche 114 auf den Bandförderer 116.
  • Große Materialstücke, die nicht durch die Sieböffnungen 118 passen, erreichen den Grobfraktions-Auslaßraum 124 und rutschen auf der Oberseite der oberen Abschlußwand 126 nach unten und über die Auslaßöffnung 126 und die Rutsche 128 zurück in den Vorratsbehälter 10. Diese Materialanteile werden dann wieder dem Schneidspalt zugeführt, welcher durch die Zerkleinerungswalze 24 und das Gegenmesser 38 gegeben ist.
  • Man erkennt, daß auf diese Weise keine Durchsatzbegrenzung der Zerkleinerungsmaschine durch das Sieb 44 mehr gegeben ist, trotzdem aber ein Ausgangsprodukt mit kleiner Korngröße realisiert werden kann.
  • In Abwandlung kann man bei der oben beschriebenen Zerkleinerungsanlage das Sieb 44 auch weglassen und die Trennung zwischen schon ausreichend zerkleinertem Material und nochmals weiter zu zerkleinerndem Mateial ausschließlich durch die externe Siebeinrichtung 90 bewerkstelligen.
  • Ebenfalls in Abwandlung braucht man die Siebeinrichtung 90 nicht exakt vertikal auszurichten. Die Achse des Ausgangssiebes 94 kann auch schräg stehen. Sie braucht nur eine vertikale Erstreckungskomponente zu haben.
  • Schließlich braucht das Gegenmesser nicht die Form eines Messerbalkens zu haben. Das Gegenmesser kann auch durch eine zweite Zerkleinerungswalze gebildet sein, die mit einer ersten Zerkleinerungswalze zusammen eine Schneid- oder Brechspalt bildet.

Claims (21)

  1. Zerkleinerungsanlage mit einer Tragstruktur (22, 46) mit einem von dieser getragenen Vorratsbehälter (10) führt zu zerkleinerndes Material, mit einer Zerkleinerungswalze (24), die raumfest gelagert ist und eine Vielzahl in Umfangsrichtung in axialer Richtung verteilter Messerkörper (32) trägt, mit einem Gegenmesser (38), welches eine Schneidkante aufweist, die komplementär zur lichten Kontur der Zerkleinerungswalze (24) ist, und mit einem Sammelraum (46) für zerkleinertes Material, welches mit einer Fördereinrichtung (48, 100, 116) in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (48, 100, 116) einen Förderer (100) umfaßt, der mit vertikaler Erstreckungskomponente verläuft und von einem Ausgangssieb (94) zumindest teilweise umgeben ist, welches auf der vom Förderer (100) abgewandten Seite mit einem Feinfraktions-Auslaß (113) in Verbindung steht, und daß der Förderer (100) zu einem Grobfraktions-Auslaß (126) fördert, der über einen Grobfraktions-Rückführweg (128) mit dem Vorratsbehälter (10) verbunden ist.
  2. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalförderer eine Förderschnecke (100) umfaßt und daß das Ausgangssieb (94) als die Förderschnecke (100) umgebendes zylindrisches Sieb ausgebildet ist.
  3. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wendelrippe (102) der Förderschnecke (100) in radialer Auswärtsrichtung abfällt.
  4. Zerkleinerungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (100) vertikal ausgerichtet ist.
  5. Zerkleinerungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Grobfraktion-Auslaß (126) höher liegt als eine Beschickungsöffnung des Vorratsbehälters (10) und mit der letzteren über eine Rutsche (128) verbunden ist.
  6. Zerkleinerungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssieb (94) durch ein Gehäuse (92) unter Abstand umgeben ist.
  7. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß beim unteren Ende des durch das Gehäuse (92) und das Ausgangssieb (94) begrenzten Ringraumes eine schräge Abschlußwand (112) vorgesehen ist, welche zum Feinfraktion-Auslaß (113) führt.
  8. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen Vibrator (132), welcher mindestens eine der nachstehenden Komponenten in Schwingungen versetzt: Förderer (100), Ausgangssieb (94), eine Rutsche (114, 128), welche mit dem Feinfraktion-Auslaß bzw. Grobfraktion-Auslaß des Gehäuses in Verbindung steht.
  9. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgangssieb (94) in seinem unter der unteren Abschlußwand (182) des durch Gehäuse (92) und Ausgangssieb (94) begrenzten Ringraumes von Sieböffnungen (118) frei ist.
  10. Zerkleinerungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (48, 100, 116) einen unter der Zerkleinerungswalze (24) angeordneten Zwischenförderer (48) aufweist, der zerkleinertes Gut aus dem unter der Zerkleinerungswalze (24) liegenden Sammelraum (46) austrägt.
  11. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenförderer (48) ein Abgabeende (52) aufweist, welches höher liegt als das untere Ende des Vertikalförderers (100).
  12. Zerkleinerungsanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenförderer (48) im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist.
  13. Zerkleinerungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungswalze (24) von einem Zwischensieb (44) umgeben ist, welches größere Sieböffnungen (80) aufweist als das Ausgangssieb (94).
  14. Zerkleinerungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (44) in einem in Drehrichtung gesehen hinteren Abschnitt (76) mindestens ein gestrecktes Fenster (86) aufweist.
  15. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (44) einen dem Gegenmesser (38) benachbarten ersten Endabschnitt (70) und einen vom Gegenmesser (38) abgelegenen zweiten Endabschnitt (78) aufweist, wobei die Winkelerstreckung des Siebes (44) so groß ist, daß zwischen diesen beiden Endabschnitten (70, 78) ein im wesentlichen vertikal verlaufender Siebabschnitt (76) liegt, und, daß der hintere Siebabschnitt (76) in Drehrichtung gesehen hinter dem vertikalen Siebabschnitt (74) liegt.
  16. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenschneide (38) im wesentlichen in einer horizontalen Ebene liegt und daß das Sieb eine Winkelerstreckung von etwa 180° bis etwa 240° aufweist.
  17. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das gestreckte Fenster (86) in Drehrichtung gesehen etwa 10° bis etwa 40°, vorzugsweise etwa 20° bis 30° hinter dem vertikalen Siebabschnitt (74) liegt.
  18. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (44) mehrere parallele Fenster (86a, 86b, ...) aufweist.
  19. Zerkleinerungsmaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der Fenster (86; 86a, 86b) in axialer Richtung verlaufen.
  20. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der Fenster (86a bis 86g) in Umfangsrichtung verlaufen.
  21. Zerkleinerungsmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (44) eine Sieböffnungen (80) enthaltende Platte (82) aufweist, die von mehreren bogenförmigen Trägern (84) gehalten ist, und daß die bogenförmigen Träger (84) auch im Bereich der Fenster (86) durchlaufen.
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