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Die
Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Eine
Zerkleinerungsmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 ist beispielsweise aus dem DE-195 211 90 A1 bekannt.
Bei ihr sind als Messeraufnahmen V-förmigen Querschnitt aufweisende transversale
Taschen vorgesehen, welche in dreieckigen Querschnitt aufweisende
Umfangsrippen des Walzengrundkörpers
eingefräst
sind. In diese Taschen sind Messerkörper eingeschraubt.
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Der
Rotor ist von einem teilzylindrischen Lochsieb umgeben, bei dessen
in Drehrichtung vorderem Ende ein gezacktes Gegenmesser angeordnet
ist, dessen Schneidkante komplementär zur lichten Kontur des Rotors
ist. Unter lichter Kontur des Rotors soll derjenige Raum verstanden
werden, welchen der Rotor zusammen mit seinen Messerkörpern beim
Umlaufen überstreicht.
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Diese
bekannte Zerkleinerungsmaschine arbeitet im Prinzip zufriedenstellend;
für manche
Anwendungsfälle
wäre es
aber wünschenswert,
wenn man den Durchsatz nochmals erhöhen könnte.
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Es
wurde erkannt, daß der
Durchsatz der bekannten Zerkleinerungsmaschine bei bestimmten zu zerkleinernden
Materialien dadurch begrenzt ist, daß ein Teil des an sich auf
ausreichende Größe herabzerkleinerten
Materiales nicht durch das Sieb hindurchtritt, welches die Zerkleinerungswalze
umgibt.
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Bei
einer Zerkleinerungsmaschine gemäß Anspruch
1 wird dieser Nachteil dadurch ausgeräumt, daß man eine externe Siebeinrichtung
hinzufügt,
deren Abmessungen frei gewählt
werden können,
während
die Abmessung des die Zerkleinerungswalze umgebenden Siebes durch
die Abmessungen der Zerkleinerungswalze vorgegeben ist.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Zerkleinerungsmaschine
kann man somit die Zerkleinerungseigenschaften und die Siebeigenschaften
unabhängig
voneinander wählen.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
Die Figuren der Zeichnung sind in unterschiedlichen Maßstäben hergestellt.
Es zeigen:
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1: eine seitliche schematische
Ansicht einer Zerkleinerungsmaschine für Holz- und Kunststoffabfall,
wobei eine vordere Seitenwand eines Vorrats- und Spansammelbehälters weggebrochen
ist;
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2: einen transversalen Schnitt
durch ein praktisches Ausführungsbeispiel
einer Zerkleinerungswalze für
die Maschine nach 1;
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3: einen axialen Teilschnitt
durch die Zerkleinerungswalze und das Gegenmesser nach 2 längs der dortigen Schnittlinie
III–III;
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4: eine perspektivische
Detailansicht des Siebes der in 1 gezeigten
Zerkleinerungsmaschine;
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5 bis 7: ähnliche
Ansichten wie 4, in welchen
abgewandelte Siebe gezeigt sind; und
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8: einen vertikalen, Schnitt
durch eine externe zusätzliche
Siebeinrichtung, welche an eine Zerkleinerungsmaschine nach den 1 bis 8 angeschlossen ist.
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In 1 ist ein Vorratsbehälter für zu zerkleinernden
Abfall wie Holz- oder Kunststoffreste insgesamt mit 10 bezeichnet.
Er hat eine hintere Wand 12, eine hierzu parallele, in
der Zeichnung weggebrochene vordere Wand, eine rechte Wand 14 und
eine links gelegene Wand 16.
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Der
Boden des Vorratsbehälters 10 besteht aus
zwei schräggeneigten
aufeinander zulaufenden Wänden 18, 20 sowie
einer horizontalen untere Bodenwand 22.
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Unterhalb
des unteren Endes der Wand 18 läuft eine insgesamt mit 24 bezeichnete
Zerkleinerungswalze um. Diese hat einen Walzengrundkörper 26 mit
einer Vielzahl axial aufeinanderfolgender Umfangsrippen 28.
In letztere sind jeweils an diametral gegenüberliegenden Stellen zwei Messeraufnahmen 30 eingearbeitet,
wobei die Messeraufnahmen 30 axial aufeinanderfolgender
Umfangsrippen in Umfangsrichtung jeweils um einen konstanten Winkelbetrag
gegeneinander versetzt sind, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel
45° beträgt, in der
Praxis jedoch deutlich kleiner gewählt wird, z. B. zu 15°.
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In
den Messeraufnahmen 30 sitzen jeweils Messerkörper 32.
Einzelheiten der Befestigung der Messerkörper 32 werden später noch
genauer beschrieben.
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Der
Walzengrundkörper 26 hat
an seinen beiden Stirnflä chen
angeformte Stummelwellen 34, die in nicht gezeigten Lagern
laufen, die von der hinteren und vorderen Wand des Vorratsbehälters 10 getragen
sind. Die Zerkleinerungswalze 24 wird durch einen Getriebemotor 36 entgegen
dem Uhrzeigersinne angetrieben, wie in 1 schematisch angedeutet.
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Wie
ebenfalls aus 1 ersichtlich,
gehen die Mittelebenen der Messerkörper 32 nicht durch
die Achse der Zerkleinerungswalze 24, liegen vielmehr in
Arbeitsdrehrichtung der Zerkleinerungswalze 24 gesehen
vor der Walzenachse. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß die vorne
liegenden Schneidkanten der Messerkörper 32 unter größerem Abstand
um die Walzenachse umlaufen als die in Arbeitsdrehrichtung gesehen
hinteren, nicht aktiven Schneidkanten der Messerkörper 32.
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Wie
aus 1 ersichtlich, ist
die Bodenwand 22 bezüglich
der Achse der Zerkleinerungswalze 24 nach unten versetzt,
und ihr in der Zeichnung rechts gelegener freier Abschnitt ist durch
ein Gegenmesser 38 gebildet, welches am freien Ende Zähne 40 aufweist,
zwischen denen Zwischenräume 42 verbleiben.
Die gesamte Anordnung ist so gewählt,
daß die Messerkörper 32 unter
geringem Spiel durch die Zwischenräume 42 hindurchlaufen
können
und zwischen den Zähnen 40 und
den Umfangsrippen 28 ein Zwischenraum verbleibt, der zwar
größer ist
als der Arbeitsspalt zwischen Messerkörpern 32 und Gegenmesser 38,
jedoch so klein, daß sich
dort kein Material verklemmen kann.
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Um
die Zerkleinerungswalze 24 herum ist ein zylindrisches
Lochsieb 44 angeordnet, über welches die Messerkörper 32 unter
kleinem Spiel hinweglaufen.
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Das
Lochsieb 44 ist an seinen Umfangsenden lösbar an
der Wand 18 bzw. am Gegenmesser 38 (oder einem
diesem benachbarten Gehäuseabschnitt)
befestigt, z.B. mittels Laschen 43 und Schrauben 45.
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Unterhalb
des Lochsiebes 44 ist eine V-förmigen Querschnitt aufweisende
Sammelrinne 46 vorgesehen, in welcher eine Förderschnecke 48 läuft, welche
durch einen Motor 50 angetrieben wird, wie schematisch
angedeutet. Die Förderschnecke 48 fördert so
zerkleinertes Material aus der Sammelrinne 46 in einen
Abgabestutzen 52.
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Über der
Bodenwand 22 ist ein kastenförmiger Schieber 54 durch
einen doppeltwirkenden Hydraulikzylinder 56 verfahrbar,
der seinerseits periodisch durch eine Hydraulikeinheit 58 im
Sinne eines Ausfahrens bzw. Einfahrens seiner Kolbenstange mit Drucköl beaufschlagt
wird. Der Schieber 54 drückt auf der Bodenwand 22 liegendes
Material in den Eingriffsbereich zwischen der Zerkleinerungswalze 24 und
dem Gegenmesser 38.
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Die 2 und 3 zeigen eine erste Art der Befestigung
der Messerkörper 32 an
den Messeraufnahmen 30.
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Die
Messeraufnahmen 30 sind in transversaler Richtung mittig
durch einen Abschnitt einer Umfangsrippe gefräst und reichen doppelt so tief
wie die normale Höhe
der Umfangsrippe. Die Umfangsrippen haben dreieckigen Querschnitt
mit einem außenliegenden Öffnungswinkel
von 90°.
Die Messeraufnahmen 30 haben ebenfalls unter einem Winkel
von 90° angestellte
seitliche Begrenzungsflächen.
Auf diese Weise stellen die Messeraufnahmen 30 bei einer
Winkelposition eine glatte Fortsetzung der Flanken benachbarter
Umfangsrippen dar.
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Die
Messerkörper 32 sind
quadratische Prismen. Ihre in Drehrichtung vorne bzw. hintenliegenden
Stirnflächen
werden in der vorliegenden Beschreibung und den Ansprüchen zusammen
als Hauptflächen
bezeichnet. Der Abstand der Hauptflächen wird auch als Dicke oder
Länge der
Messerkörper
bezeichnet, die Kantenlänge
der Hauptflächen kurz
auch als Kantenlänge
des Messerkörpers.
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Längs einer
der Diagonalen der Messerkörper-Mittelebene
ist eine von beiden Seiten her abgestufte Montagebohrung 60 vorgesehen.
Im Boden der Messeraufnahme 30 ist eine Gewindebohrung 62 vorgesehen,
und die Messerkörper 32 sind
jeweils durch einen Gewindebolzen 64 an einer Gewindebohrung 62 festgeschraubt,
wobei der Kopf 66 des Gewindebolzens 64 vollständig in
dem mit 68 bezeichneten erweiterten Bohrungsabschnitt der
Montagebohrung 60 Aufnahme findet. Auf diese Weise sind
die Messerkörper 32 fest,
jedoch lösbar
mit dem Walzengrundkörper 26 verbunden.
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Zur
Befestigung des Gegenmessers 38 an einem darunterliegenden
Träger 57 des
Maschinenrahmens sind im Gegenmesser 38 in Längsrichtung aufeinanderfolgend
mehrere Montagebohrungen 59 vorgesehen. Mit diesen fluchten
in dem Träger 57 vorgesehene
Gewindebohrungen. Befestigungsschrauben 63 dienen zum lösbaren Befestigen
des Gegenmessers 38 am Träger 57. Köpfe 65 der
Befestigungsschrauben 63 finden in Ansenkungen 67 der
Montagebohrungen bündig
Aufnahme.
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Wie
aus 3 ersichtlich, ist
die Kantenlänge
der Messerkörper 32 größer als
die Länge
der Flanken der Umfangsrippen 28. Auf diese Weise steht
die Spitze der Messerkörper 32 jeweils
um eine entsprechende Strecke d über
die Spitze der zugeordneten Umfangsrippe 28 über.
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Dies
hat zur Folge, daß man
dann, wenn man einen kleinen Spalt s zwischen dem Gegenmesser 38 und
den Messerkörpern 32 einstellt,
einen entsprechend größeren Spalt
S zwischen den Flanken der Umfangsrippen 28 und dem Gegenmesser 38 hat.
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In 2 ist der Durchstoßpunkt der
Achse der Zerkleinerungswalze 24 durch die Zeichenebene mit
M bezeichnet. Würde
man die Achse der Gewindebohrung 62 so legen, daß sie den
Punkt M schneidet, so würde
die in Arbeitsdrehrichtung vorneliegende äußerste Spitze eines Messerkörpers 32 unter gleichem
Abstand um die Walzenachse umlaufen wie die hintere äußerste Spitze.
Um dies zu vermeiden, ist der Boden der Messeraufnahme 30 gegenüber dem
vorbeschriebenen Fall um einen Winkel w verkippt, so daß die Achse
der Gewindebohrung 62 und damit die Mittelebene des Messerkörpers 32 in
Drehrichtung gesehen vor der mit M bezeichneten Achse der Zerkleinerungswalze 24 liegt.
In anderen Worten bedeutet dies, daß der Messerkörper 32 nun
in der Messeraufnahme 30 außermittig sitzt, nämlich in
Arbeitsdrehrichtung der Zerkleinerungswalze gesehen etwas nach vorn
verschoben. Wie aus 2 ersichtlich,
hat dies zur Folge, daß die
hintere Spitze des Messerkörpers 32 nunmehr
auf einem kleineren Radius umläuft
als die vordere Spitze.
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Wie
aus 4 ersichtlich, hat
das Sieb 44 einen ersten Endabschnitt 70, der
im eingebauten Zustand an das Gegenmesser 38 anstößt. Dieser
Endabschnitt fällt
in Drehrichtung des Rotors gesehen bogenförmig nach unten ab. An den
Endabschnitt 70 schließt
sich ein unterer horizontaler Siebabschnitt 72 an, von
welchem aus das Sieb dann in Drehrichtung gesehen ansteigt, bis
es einen im wesentlichen vertikalen Siebabschnitt 74 erreicht.
Ein sich hieran anschließenden
Siebabschnitt 76 verläuft
im wesent lichen nach links und oben und führt zu einem zweiten Endabschnitt 78 des
Siebes 44, der im eingebauten Zustand an die schräge Wand 18 anstößt.
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Das
Sieb 44 weist Sieböffnungen 80 auf,
die in einer Platte 82 ausgebildet sind. Die Platte 82 ist nach
dem Einbringen der Sieböffnungen 80 zu
teilzylindrischer Form gebogen und auf entsprechend bogenförmigen Trägern 84 festgeschweißt, die
in axialer Richtung gleich verteilt vorgesehen sind.
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In
einem Winkelbereich, der etwa 10° hinter dem
vertikalen Siebabschnitt 76 beginnt und etwa 40° hinter dem
vertikalen Siebabschnitt 76 endet, ist die Platte 82 mit
einem sich im wesentlichen über
die gesamte axiale Erstreckung des Siebes 44 erstreckenden
Fenster 86 versehen.
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Die
Träger 84 laufen
auch im Bereich der Fenster 86 durch und verleihen so dem
Sieb 44 auch in dem das Fenster 86 enthaltenden
Abschnitt ausreichende mechanische Festigkeit. Außerdem verhindern
die durchgezogenen Träger 84 auch
ein Hindurchtreten langer Materialstücke.
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Die
oben beschriebene Zerkleinerungsmaschine arbeitet folgendermaßen:
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Im
Vorratsbehälter 10 befindliches
zu zerkleinerndes Gut bewegt sich unter Schwerkrafteinwirkung bei
zurückgeschobenem
Schieber 54 auf den vorderen Teil der Bodenwand 22.
Beim Zustellen des Schiebers 54 zur Zerkleinerungswalze 24 (in 1 nach rechts) wird das
auf der Bodenwand 22 liegende zu zerkleinernde Gut fest
gegen den Rotorumfang gedrückt
und von dem Messerkörper 32 gegen
das Gegenmesser 38 bewegt. Am durch die Messerkörper 32 und
das Gegenmesser 38 vorgegebenen Schneidspalt wird das Material
zerkleinert und gelangt auf den Siebabschnitt 72.
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Beim
Weiterdrehen der Zerkleinerungswalze 24 fällt dann
ausreichend zerkleinertes Material durch die Sieböffnungen 80.
Ein Teil dieses Materiales wird aber zusammen mit noch nicht ausreichend zerkleinertem
Material über
die Oberfläche
des Siebes 44 geschoben, ohne daß es durch eine Sieböffnung 80 fällt.
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Ein
großer
Teil mitgeschobenen an sich ausreichend zerkleinerten Materiales
wird dann bei Erreichen des Fensters 86 durch dieses abgegeben, während die
schwereren noch nicht ausreichend zerkleinerten Materialstücke von
der Zerkleinerungswalze 24 wieder in den Eingriffsbereich
zwischen Zerkleinerungswalze 24 und Gegenmesser 38 zurückgetragen
werden.
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Die
durch die Sieböffnungen 80 hindurchgetretenen
und die durch das Fenster 86 hindurchgetretenen ausreichend
zerkleinerten Partikel sammeln sich in der Sammelrinne 46 und
werden von der Förderschnecke 48 ausgetragen.
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Das
in 5 gezeigte Ausführungsbeispiel eines
Siebes 44 hat zwei schmale Fenster 86a und 86b,
die sich gleichermaßen
in axialer Richtung erstrecken. Zwischen diesen schlitzähnlichen
Fenstern 86 verbleibt ein axialer Stege 88, dessen
Erstreckung in Umfangsrichtung beim dargestellten Ausführungsbeispiel
gleich groß ist
wie die Winkelerstreckung der Fenster 86a und 86b.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 6 hat man eine
Mehrzahl von Fenstern 86a bis 86g, welche sich
nun aber in Umfangsrichtung erstrecken. Wiederum ist die Breite
der Fenster 86a bis 86g gleich groß gewählt wie
die Breite zwischen diesen Fenstern verbleibender Stege 88.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 7 hat man eine
Mehrzahl von Fenstern 86a bis 86d, welche deren
Längskanten
sich nun aber in Umfangsrichtung und axialer Richtung erstrecken.
Wiederum ist die Breite der Fenster 86a bis 86d gleich
groß gewählt wie
die Breite zwischen diesen Fenstern verbleibender Stege 88.
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Den
verbesserten Durchsatz der oben beschriebenen Zerkleinerungsmaschine
erhält
man ohne Mehraufwand: Das Ausarbeiten der Fenster 86 aus
der Platte 82 bedeutet bei den heutigen gängigen Fertigungsmethoden
keinen Mehraufwand gegenüber
dem Versehen der Platte mit Sieböffnungen 80.
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Wie
aus 8 ersichtlich, ist
hinter die in Figur 1 hinten liegende Wand 12 des Vorratsbehälters 10 eine
externe Siebeinrichtung 90 gestellt.
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Diese
umfaßt
ein Bodenplatte 91 welche über federnde Füsse 130 auf
der Aufstellfläche
abgestützt
ist.
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Ein
im wesentlichen zylindrisches Gehäuse 92 ist koaxial
Von einem Ausgangssieb 94 gelagert, z.B. durch obere und
untere Sterne von radialen Lagerstäben 96, 98.
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Im
Inneren des Ausgangssiebes 94 ist eine insgesamt mit 100 bezeichnete
Förderschnecke
angeordnet, deren Durchmesser unter kleinem Laufspiel bezüglich der
Innenfläche
des Ausgangssiebes 94 bewegbar ist. Eine mit 102 bezeichnete
Wendelrippe der Förderschnecke 100 fällt in radialer
Auswärtsrichtung
ab, so daß die
einzelnen Gänge
der Wendelrippe kegelstumpfähnlich
sind.
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Die
Förderschnecke 100 ist
durch ein oberes Lager 104 und ein unteres Lager 106 am
Gehäuse 92 gelagert
und wird durch einen Motor 108 gedreht.
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Der
zwischen der Umfangswand des Gehäuses 92 und
der Außenfläche des
Ausgangssiebes 94 liegende Ringraum 110 ist am
unteren Ende durch eine schräg
abfallende Abschlußwand 112 verschlossen,
die über
eine Rutsche 114 zu einem Bandförderer 116 führt, über den
in der Siebeinrichtung 90 erhaltene Feinfraktion zu einem
in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Silo oder einer anderen Entsorgungseinrichtung
(im Falle von Holzabfällen z.B.
eine Brikettierpresse) zugeführt
wird.
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Das
Ausgangssieb 94 ist nur in dem über der untere Abschlußwand 112 liegenden
Abschnitt mit Sieböffnungen 118 versehen,
die schematisch als Punkte gezeigt sind. In seinem unter der untere
Abschlußwand 112 liegenden
Abschnitt ist das Ausgangssieb 94 durchgehend, d.h. frei
von Sieböffnungen,
wie durch Schraffur angedeutet.
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Das
mit in Umfangrichtung verteilten großen Fenstern 119 versehene,
radial offene untere Ende des Ausgangssiebes 94 ist mit
der Bodenplatte 91 verbunden, sein oberes Ende über die
Lagerstäbe 96 und
das Gehäuse 92 mit
einer Deckplatte 117.
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Das
untere Ende des Ausgangssiebes 94 ist von einem kegelförmigen Trichterteil 120 umgeben, das
sich nach oben erweitert und koaxial zum Ausgangssieb 94 angeordnet
ist. Der obere Rand des Trichterteiles 120 liegt tiefer
als der Abgabestutzen 52 der Zerkleinerungsmaschine, so
daß von
der letzteren abgegebenes Zerkleinerungsmaterial unter Schwerkrafteinwirkung
in das Trichterteil 120 gelangt.
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Das
untere Ende der Förderschnecke 100 ist ebenfalls in
das Trichterteil 120 hineingeführt.
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Das
obere Ende des zwischen der Umfangswand des Gehäuses 92 und der Außenfläche des Ausgangssiebes 94 liegenden
Ringraumes ist durch einer schräg
abfallenden Abschlußwand 122 verschlossen,
die zusammen mit dem oberen Abschnitt des Gehäuses 92 einen Auslaßraum 124 für die von der
Siebeinrichtung 90 bereitgestellte Grobfraktion darstellt.
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Oberhalb
des untenliegenden Abschnittes der Abschlußwand 122 ist die
Umfangswand des Gehäuses 92 mit
einer Auslaßöffnung 126 versehen, und
von der letzteren führt
eine Rutsche 128 über
die Oberkante des Vorratsbehälters 10 (oder
eine in dessen Rückwand 12 vorgesehene Öffnung 129)
ins Innere des Vorratsbehälters 10.
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Das
gesamte Gehäuse
zusammen mit den von ihm getragenen Komponenten ist über die
elastisch federnden Füsse 130 auf
dem Boden aufgestellt und kann somit schwingen.
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Das
Gehäuse
ist mit einem schematisch bei 132 angedeuteten Vibrator
gekoppelt, der z.B. mit durch einem Elektromotor mit einer Unwuchtscheibe gebildet
sein kann, der auf der Oberseite der Deckplatte 117 angeordnet
ist.
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Auf
diese Weise werden sowohl das Ausgangssieb 94 als auch
die Förderschnecke 100 als auch
die durch die untere Abschlußwand 112 und
die obere Abschlußwand 122 gebildeten
Rutschen sowie die beim Feinfraktions-Auslaß und beim Grobfraktions-Auslaß vorgesehenen
Rutschen 114 und 128 ständig einer hochfrequenten Bewegung
unterworfen, was ein effektives Sieben und ein gutes Rutschen der
jeweils mit den vibrierenden Flächen
in Berührung
kommenden Partikel gewährleistet.
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Die
Sieböffnungen 80 des
Siebes 44 und die Sieböffnungen 118 des
Ausgangssiebes 94 sind so aufeinander abgestimmt, daß man durch
das Sieb 44 deutlich zu große Materialstücke zurückhält, durch das
Sieb 44 aber noch keine Begrenzung des Durchsatzes des
Zerkleinerungswerkes erhalten wird, welches durch die Zerkleinerungswalze 24 und
das Gegenmesser 38 gebildet ist.
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Die
Sieböffnungen 118 des
Ausgangssiebes 94 sind dagegen im Hinblick auf die im Endprodukt gewünschte Korngröße gewählt.
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Die
oben beschriebene Einheit aus Zerkleinerungsmaschine und Siebeinrichtung
arbeitet wie folgt:
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Das
hinter dem Sieb 44 erhaltene zerkleinerte Gut wird durch
die Förderschnecke 48 in
das Trichterteil 120 gefördert. Dort wird das Material
von der Förderschnecke 100 aufgenommen
und im Ausgangssieb 94 nach oben getragen. Durch die oben beschriebene
nach außen
abfallende Geometrie der Förderschnecke 100 wird
erreicht, daß das
von der Förderschnecke 100 nach
oben bewegte Material stets in Anlage an der Innenwand des Ausgangssiebes 94 gehalten
wird. Dies ist zum einen deshalb vorteilhaft, weil man so einen
guten Reibschluß zur
Innenwand des Ausgangssiebes 94 erhält, der notwendig ist, um das
Material vertikal nach oben zu fördern. Zum
andern wird das Material ständig
in zur Siebfläche
senkrecher Richtung gedrückt.
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Erreicht
das zugeführte
Material den über der
unteren Abschlußwand 112 liegenden
Teil des Ausgangssiebes 94, der mit Sieböffnungen 118 versehen
ist, so treten die in dem zerkleinerten Material enthaltenen kleinen
Partikel nacheinander durch die Sieböffnungen 118 radial
aus und fallen in dem zwischen dem Gehäuse 92 und dem Ausgangssieb 94 liegenden
Ringraum nach unten. Dort rutscht das Material auf der Oberseite
der untere Abschlußwand 112 nach
unten und über
die Rutsche 114 auf den Bandförderer 116.
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Große Materialstücke, die
nicht durch die Sieböffnungen 118 passen,
erreichen den Grobfraktions-Auslaßraum 124 und rutschen
auf der Oberseite der oberen Abschlußwand 126 nach unten
und über die
Auslaßöffnung 126 und
die Rutsche 128 zurück
in den Vorratsbehälter 10.
Diese Materialanteile werden dann wieder dem Schneidspalt zugeführt, welcher durch
die Zerkleinerungswalze 24 und das Gegenmesser 38 gegeben
ist.
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Man
erkennt, daß auf
diese Weise keine Durchsatzbegrenzung der Zerkleinerungsmaschine durch
das Sieb 44 mehr gegeben ist, trotzdem aber ein Ausgangsprodukt
mit kleiner Korngröße realisiert werden
kann.
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In
Abwandlung kann man bei der oben beschriebenen Zerkleinerungsanlage
das Sieb 44 auch weglassen und die Trennung zwischen schon
ausreichend zerkleinertem Material und nochmals weiter zu zerkleinerndem
Mateial ausschließlich
durch die externe Siebeinrichtung 90 bewerkstelligen.
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Ebenfalls
in Abwandlung braucht man die Siebeinrichtung 90 nicht
exakt vertikal auszurichten. Die Achse des Ausgangssiebes 94 kann
auch schräg stehen.
Sie braucht nur eine vertikale Erstreckungskomponente zu haben.
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Schließlich braucht
das Gegenmesser nicht die Form eines Messerbalkens zu haben. Das
Gegenmesser kann auch durch eine zweite Zerkleinerungswalze gebildet
sein, die mit einer ersten Zerkleinerungswalze zusammen eine Schneid- oder Brechspalt
bildet.