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Die
Erfindung betrifft einen Distraktor zur Verlagerung eines Knochensegmentes,
insbesondere eines Knochensegmentes des Ober- oder Unterkiefers,
mit wenigstens einer ersten und einer zweiten Fixiervorrichtung
zur Fixierung des Distraktors, deren Abstand voneinander veränderbar
ist, wobei die Fixiervorrichtungen Befestigungsmittel aufweisen,
mittels derer diese fixierbar sind.
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Derartige
Distraktoren sind in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungsformen
bekannt. Sie dienen der Distraktion von Knochensegmenten, wobei
die Distraktion über
relativ zueinander verstellbare Fixiervorrichtungen auf die gewünschten
Knochenbereiche übertragen
wird. Ein derartiger Distraktor ist beispielsweise aus der
DE 195 37 023 A1 bekannt.
In dieser Druckschrift werden die am Knochen montierbaren Fixiervorrichtungen über eine
drehbare Gewindespindel gegeneinander verschoben und auf diese Weise
die Distraktion bewirkt.
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Distraktoren
der eingangs genannten Art eignen sich beispielsweise zur Distraktion
im Kieferbereich, wobei ein Knochensegment herausgetrennt wird und
der Distrak tor an der Knochenaußenseite des
Kiefers sowie des abgetrennten Knochensegmentes verschraubt wird.
Das Knochensegment bleibt in der Höhe beweglich. Im Knochenspalt
bildet sich neue Knochensubstanz, die sich vor ihrer Verfestigung
geringfügig
dehnen lässt.
Indem man den Knochendistraktor beispielsweise pro Tag um 1 mm durch
Drehen der Distraktor-Spindel hebt, kann man so den Knochen langsam
wachsen lassen, bis der gewünschte
Knochenaufbau abgeschlossen ist und der Distraktor wieder entfernt
werden kann.
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Das
vorgenannte Verfahren kann beispielsweise dazu dienen, den Unterkiefer
oder Oberkiefer an geeigneter Stelle aufzubauen, um ausreichend Platz
für Implantate
zu schaffen, in denen eine Prothese verankert werden kann.
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Ein
Vorteil des vorgenannten Verfahrens ist es, dass weder Knochenersatzmaterial
notwendig ist, noch an einer anderen Körperstelle Knochenmaterial
entnommen werden muss.
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Bei
vorbekannten Distraktoren besteht ein Nachteil darin, dass in der
klinischen Applikation das Problem auftreten kann, dass das distrahierte
Knochensegment lingual (im Unterkiefer) oder palatinal (im Oberkiefer)
abkippt. In diesem unerwünschten Fall
bildet eine der Knochenplatten (in der Regel die feststehende Platte)
des Distraktors die Schwenkachse für das Distraktionssystem. Ein
derartiges Verschwenken hat den Nachteil, dass sich der reale Distraktionsvektor
in seinem Winkel bzw. in seiner Richtung ändert, so dass der Knochenaufbau
nicht in der gewünschten
Richtung erfolgen kann.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Knochendistraktor
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Wahrscheinlichkeit
für das
Auftreten einer unerwünschten Änderung
des realen Distraktionsvektors während
der Distraktion verringert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Distraktor mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 gelöst.
Danach weist der Distraktor wenigstens eine weitere Fixiervorrichtung
auf, deren Befestigungsmittel in axialer Richtung des Distraktors
oder in einer dazu parallelen oder schräg verlaufenden Ebene wenigstens teilweise über die
Befestigungsmittel der ersten oder zweiten Fixiervorrichtung übersteht.
Daraus ergibt sich der Vorteil, dass eine Schwenkbewegung des Distraktors
weitgehend vermieden werden kann, da die weitere Fixiervorrichtung
die auftretenden Zug- und Druckkräfte aufnehmen kann. Die Befestigungsmittel
der weiteren Fixiervorrichtung stehen erfindungsgemäß über die
Befestigungsmittel der ersten oder zweiten Fixiervorrichtung über und
dienen damit gleichsam als Verspannung des Distraktors, die eine unerwünschte Veränderung
des realen Distraktionsvektors ausschließt oder weitgehend unterdrückt.
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Die
weitere Fixiervorrichtung ist vorzugsweise in einem Endbereich des
Distraktors angeordnet. Die Befestigungsmittel der weiteren Fixiervorrichtung sind
zumindest teilweise in axialer Richtung des Distraktors oder in
einer dazu parallelen oder schräg
verlaufenden Ebene von den Befestigungsmitteln der ersten oder zweiten
Fixiervorrichtung derart beabstandet, dass ihr axialer Abstand vom
anderen Endbereich des Distraktors größer ist als der der Befestigungsmittel
der ersten oder zweiten Fixiervorrichtung. Die Befestigungsmittel
der weiteren Fixiervorrichtung können
axial über
den Endbereich eines Gehäuses
oder einer Spindel des Distraktors überstehen.
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Die
erste Fixiervorrichtung kann an einem Gehäuse des Distraktors angeordnet
sein und die zweite Fixiervorrichtung kann bewegbar mit einer Spindel
oder einem Zug-/Druckstabes des Distraktors in Verbindung stehen.
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Die
Befestigungsmittel der Fixiervorrichtungen können als Befestigungsbohrungen
ausgeführt sein,
in die Schrauben einsetzbar sind, d. h. als Schraubendurchgangslöcher.
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Die
weitere Fixiervorrichtung kann an dem Gehäuse angeordnet sein und sich
im wesentlichen in axialer Richtung des Gehäuses oder der Spindel oder
schräg
zur Längsachse
des Gehäuses
oder der Spindel erstrecken.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die
weitere Fixiervorrichtung als auf der Außenseite des Gehäuses angeordnete
Lasche ausgeführt
ist, die in einem Endbereich ein oder mehrere Befestigungsbohrungen
aufweist. Als Außenseite
des Gehäuses
wird die von der Montageebene des Distraktors abgewandte Seite verstanden.
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Die
weitere Fixiervorrichtung kann als Knochenplatte ausgeführt sein
oder eine Knochenplatte aufweisen. Diese weist üblicherweise ein oder mehrere
Befestigungsbohrungen auf, um die weitere Fixiervorrichtung mittels
Schrauben am Knochen zu fixieren.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass die Lasche einen ersten, die Befestigungsbohrungen aufweisenden
Endbereich und einen davon beabstandeten, zweiten Endbereich aufweist,
mittels dessen die Lasche mit dem Gehäuse in Verbindung steht, wobei
die Endbereiche in einer Seitenansicht der Lasche zueinander versetzt
angeordnet sind und durch ein geschwungenes oder winkeliges Verbindungsstück miteinander
in Verbindung stehen. Dabei kann vorgesehen sein, dass der mit dem
Gehäuse
in Verbindung stehende Endbereich derart versetzt angeordnet ist,
dass er auf der Gehäuseaußenseite
aufliegt, während
der andere Endbereich auf dem Niveau der Knochenplatten des Distraktors
angeordnet sein kann.
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Ebenso
ist es möglich,
dass beide Endbereiche der Lasche im wesentlichen in einer Ebene
liegen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste
und/oder zweite Fixiervorrichtungen Knochenplatten sind oder Knochenplatten
aufweisen. Zur Fixierung des Distraktors am Knochen weisen diese
vorzugsweise Befestigungsbohrungen auf.
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Die
Knochenplatten können
sich im wesentlichen rechtwinkelig von dem Gehäuse und/oder der Spindel erstrecken.
Somit ist es möglich,
das die weitere Fixiervor richtung mit einer der Knochenplatten ein
stabiles Kräftedreieck
bildet, das die in diesem Bereich des Distraktors auftretenden Zug-
und Druckkräfte
aufnehmen kann. Auch ist es möglich, dass
die Knochenplatten einen anderen Winkel als 90° mit dem Gehäuse oder der Spindel einschließen.
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Die
Knochenplatten können
sich auf einer oder vorzugsweise auf beiden Seiten des Gehäuses erstrecken.
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Die
Spindel des Distraktors kann ein Außengewinde aufweisen, wobei
die mit der Spindel in Verbindung stehende Fixiervorrichtung ein
Innengewinde aufweist, das mit dem Außengewinde der Spindel in Eingriff
steht. Bei Rotation der Spindel wird die mit dieser in Verbindung
stehende Fixiervorrichtung je nach Drehrichtung auf die andere Fixiervorrichtung zubewegt
oder von dieser wegbewegt. Grundsätzlich kann auch vorgesehen
sein, dass die Spindel ein Außengewinde
aufweist und mit einem Innengewinde des Gehäuses in Eingriff steht, so
dass sich insgesamt eine Längenänderung
des Distraktors ergibt, wenn die Spindel gedreht wird.
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Es
muß nicht
zwingend eine Spindel rotierbar in dem Gehäuse aufgenommen sein. Grundsätzlich ist
auch eine translatorische Bewegung eines Zug- oder Druckstabes denkbar.
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Die
Betätigung
der Spindel bzw. des Zug-/Druckstabes erfolgt bevorzugt manuell,
jedoch ist auch eine motorische Spindelbetätigung möglich. Auch alternative Spindelbewegungen
sind möglich (hydraulisch,
pneumatisch, Ausnutzung des Memory Metall Effektes).
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In
weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass das Gehäuse
eine sich in dessen Längsrichtung
erstreckende Ausnehmung aufweist, in der die mit der Spindel in
Verbindung stehende Fixiervorrichtung weitgehend gegen Verdrehen
gesichert geführt
ist.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass sämtliche
Fixiervorrichtungen als Knochenplatten ausgeführt sind oder Knochenplatten
aufweisen, wobei die Knochenplatten im wesentlichen in derselben
Ebene liegen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden an Hand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigen:
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1: eine perspektivische
Darstellung eines Distraktors gemäß dem Stand der Technik,
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2: eine perspektivische
Darstellung einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Distraktors,
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3: eine Draufsicht auf den
Distraktor gemäß 2,
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4: eine Schnittdarstellung
des am Unterkieferknochen und am Knochensegment fixierten Distraktors
gemäß 2 und
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5: eine Schnittdarstellung
des am Unterkieferknochen und am Knochensegment fixierten Distraktors
gemäß 1.
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1 zeigt einen vorbekannten
Distraktor mit Gehäuse 1 und
einer darin rotierbar aufgenommenen Spindel 1'. Die Spindel 1' weist in ihrem
Endbereich ein Sechskantprofil auf, auf das ein entsprechendes Werkzeug
zum Zwecke der Rotation der Spindel 1' aufsetzbar ist. Grundsätzlich sind
beliebige andere Werkzeugaufnahmen denkbar. Des weiteren sind die
Knochenplatten 2, 3 vorgesehen, die zur Fixierung
des Distraktors am Knochen sowie an einem zu distrahierenden Knochensegment
dienen. Die Knochenplatte 2 ist fest mit dem Gehäuse verbunden.
Die die Knochenplatte 3 tragende Fixiervorrichtung weist
einen aus 5 ersichtlichen
Bereich mit einem Innengewinde auf, der mit dem Außengewinde
der Spindel 1' in
Eingriff steht. Wird die in der Schnittdarstellung gemäß 5 ersichtliche Spindel 1' gedreht, führt dies
dazu, dass die Knochenplatte 3 in axialer Richtung der
Spindel 1' bewegt
wird.
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5 verdeutlicht, dass bei
dem dargestellten unidirektionalen Distraktor bei der vertikalen
Distraktion im intraoralen Zugang der erhebliche Nachteil auftreten
kann, dass in der klinischen Applikation das oben dargestellte distrahierte
Knochensegment lingual gegenüber
dem unten dargestellten Unterkiefer oder palatinal im Oberkiefer
abkippt, wie dies aus einem Vergleich des gewünschten Vektors und des lingual
abgekippten Vektors ersichtlich ist. Ein derartiges Abkippen führt zu einer
Fehlstellung des distrahierten Knochensegmentes. Die mit dem Gehäuse 1 in
Verbindung stehende Platte 2, die in dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel
mit dem Unterkiefer verbunden ist, vermag nicht, die dargestellte Schwenkbewegung
zu verhindern.
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2 zeigt eine perspektivische
Ansicht des erfindungsgemäßen Distraktors,
der in seinem Aufbau grundsätzlich
dem zu 1 geschilderten
Distraktor entspricht. Zusätzlich
zu dem in 1 dargestellten
Distraktor weist der erfindungsgemäße Distraktor eine weitere
Fixiervorrichtung auf. Diese besteht aus der Lasche 4,
die in ihrem einen Endbereich 41 mit dem Gehäuse 1 fest
verbunden ist. In ihrem anderen Endbereich 42 weist die
Lasche 4 zwei Befestigungsbohrungen auf, mittels derer
die Lasche 4 am Knochen fixiert wird. Die Befestigungsbohrungen
der Lasche 4 stehen, wie aus 2 ersichtlich, in
axialer Richtung über
die Befestigungsbohrungen der Platte 2 über. Der axiale Abstand der
Befestigungsbohrungen der Lasche 4 von dem von diesen abgewandten
Endbereich des Distraktors überragt den
axialen Abstand der Befestigungsbohrungen der benachbarten Knochenplatte 2 von
dem genannten Endbereich des Distraktors. Dies ergibt sich aus 2 und ebenso aus 3 und 4. Wie insbesondere aus 3 ersichtlich, erstreckt sich die Lasche 4 in
axialer Richtung des Gehäuses 1.
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In
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel 4 ist
die Lasche fest mit dem Gehäuse
verbunden. Ebenso ist es möglich,
dass die Lasche beweglich an dem Gehäuse angeordnet ist.
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Wie
sich ferner aus 2 und 3 ergibt, bildet die Lasche 4 bzw.
deren Endbereich 42 mit den dort vorgesehenen Befestigungsbohrungen
und die Platte 2 bzw. die darin aufgenommenen Befestigungsbohrungen
ein Kräftedreieck,
das verhindert, dass die in 5 dargestellte
Schwenkbewegung des Distraktors um die untere Knochenplatte 2 auftreten
kann. Die in 5 dargestellte
Richtungsänderung
des Distraktionsvektors kann damit ausgeschlossen oder zumindest
weitgehend unterdrückt werden.
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4 zeigt den erfindungsgemäßen Distraktor
gemäß 2 und 3 in der am Knochen und Knochensegment
fixierten Position bei der vertikalen Unterkieferdistraktion. Dargestellt
ist im unteren Bereich der Unterkiefer und im oberen Bereich der
Figur das herausgetrennte, zu distrahierende Knochensegment. Ein
linguales Abkippen des Distraktors wird aufgrund der Lasche 4,
die gemäß 4 als Verspannung dient
und die auftretenden Zug- und Druckkräfte in diesem Bereich aufnimmt
und in den Knochen ableitet, wirksam verhindert oder reduziert. Dadurch
wird gewährleistet,
dass das distrahierte Knochensegment stets in der gewünschten
Position verbleibt, so dass sich ein optimaler Behandlungserfolg
erzielen lässt.
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Das
in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt die weitere
Fixiervorrichtung als sich in axialer Richtung des Gehäuses erstreckende Lasche.
Ebenso ist es möglich,
dass die weitere Fixiervorrichtung sich nicht in axialer Richtung,
sondern dazu schräg
erstreckt.
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Des
weiteren besteht die Möglichkeit,
dass mehrere derartige weitere Fixiervorrichtungen vorgesehen sind.
Denkbar ist beispielsweise der Fall, dass zwei im Winkel zueinander
angeordnete weitere Fixiervorrichtungen sich beispielsweise im Endbereich des
Gehäuses
erstrecken.
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Die
Anzahl der weiteren Fixiervorrichtungen ist ebensowenig beschränkt wie
der Winkel, den diese mit dem Distraktor bzw. dessen Gehäuse oder Spindel
einschließen.
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Unabhängig davon
besteht ferner die Möglichkeit,
die weitere Fixiervorrichtung derart anzuordnen, dass ihr Winkel
gegenüber
dem Gehäuse
bzw. der Spindel variabel ist. Denkbar ist beispielsweise, dass
eine Schwenkverbindung zwischen der weiteren Fixiervorrichtung und
dem Gehäuse
vorgesehen ist, die beispielsweise durch eine Schraube fixierbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung ist anwendbar auf unterschiedlichste Arten
von Distraktoren. Sie ist nicht beschränkt auf die in dem Ausführungsbeispiel dargestellten
Distraktoren, bei denen die Spindel ein Außengewinde aufweist, mit dem
ein Innengewinde einer der Fixiervorrichtungen in Eingriff steht.
Ebenso ist die Erfindung anwendbar auf Distraktoren, bei denen beispielsweise
die Spindel ein Außengewinde und
das Gehäuse
ein dieses aufnehmendes Innengewinde aufweist.