DE20308143U1 - Vorrichtung zur Sicherung originärer Stuhlproben - Google Patents
Vorrichtung zur Sicherung originärer StuhlprobenInfo
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Description
Peter Fronk
Am Layenborn 9
56727 Mayen
Vorrichtung zur Sicherung originärer Stuhlproben
Zur Gesundheitskontrolle zählt u.a. die Kontrolle des Stuhlgangs oder Stuhls, d.h. der durch den Darm ausgeschiedenen Verdauungsprodukte (Exkremente). Dazu müssen Patienten dem Arzt Proben zur Verfügung stellen, welche nicht mit Fremdstoffen oder Wasser in Berührung gekommen sind. Es muß sich also um originäre Stuhlproben handeln. Da üblicherweise Proben aus einer Toilettenschüssel entnommen werden (müssen), gibt es diesbezüglich immer mehr Schwierigkeiten.
Waren früher sogenannte Flachspüler als Toiletten überwiegend in Gebrauch, so haben sich in jüngster Zeit sogenannte Tiefspüler durchgesetzt. Sie sind vom Boden her bis zu einer gewissen Höhe mit Wasser gefüllt, so dass bei Benutzung derartiger Toiletten der Stuhl direkt in das über dem Boden anstehende Wasser gelangt. Dies geschieht im Interesse einer möglichst geringen Geruchsbelästigung. Dieser Umstand bedeutet aber auch, dass Stuhlproben aus derartigen Toiletten nicht mehr entnommen werden können.
Hier setzt die Erfindung an. Sie hat sich zur Aufgabe gestellt, ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches die Sicherung originärer Stuhlproben erlaubt. Dieses Hilfsmittel soll bedarfsweise einsetzbar und dabei möglichst einfach, wirksam und hygienisch sein.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen von Anspruch 1. Zweckmäßige Weiterbildungen geben die nachgeordneten Ansprüche (Unteransprüche) an.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass innerhalb der Toilettenschüssel eine weitere Ebene aufgespannt werden muß, welche einerseits so tief unterhalb des Toilettensitzes verläuft, dass keinerlei Unannehmlichkeiten beim Stuhlgang eintreten, und welche andererseits so hoch über einem vorhandenen Wasserspiegel endet, dass es zu keiner Durchnässung von unten kommt. Damit eine solche Ebene die sonstige Toilettenbenutzung nicht behindert oder einschränkt, schlägt die Erfindung gezielt ein Hilfsmittel vor, welches nur bedarfsweise und einmalig zum Einsatz kommt und danach dank seiner Form und seines Materials (Papiervlies von handelsüblicher Beschaffenheit) leicht entsorgt werden kann. Es ist nicht nur überraschend einfach und dabei hochwirksam, sondern auch hygienisch.
Vorteilhaft sind die Haftzonen streifenförmig und insbesondere quer zur Längsachse des Papiervlieses ausgebildet.
Zweckmäßigerweise sind die Haftzonen durch flächigen Auftrag eines Klebers hergestellt und vor Gebrauch des Papiervlieses mittels eines Silikon-Papiers abgedeckt. Damit bleiben die Haftzonen vorerst geschützt und bis zu ihrem Einsatz aktiv.
Eine einfache und praktische Form besteht darin, dass das Papiervlies zwei bogenförmige Längsseiten und zwei gerade Breitseiten aufweist. Diese wie auch andere Formen lassen sich insbesondere durch einen Stanzvorgang gewinnen.
Ausreichend bemessen ist ein Papiervlies, dessen Länge zwischen 500 600 mm liegt und dessen Breite im mittleren Bereich bis etwa 200 mm und an den Enden bis etwa 100 mm beträgt.
Als besonders praxistauglich erweist sich ein Papiervlies von naßfester Qualität.
Vorteilhaft weisen die Haftzonen eine Breite von etwa 1 - 3 cm auf. Während des Stuhlgangs wird das Papiervlies auch noch durch das Gewicht des jeweiligen Benutzers fixiert, was die Wirkung der Haftzonen zumindest unterstützt. Allerdings müssen diese so geartet sein, dass sie danach die Lage des Papiervlieses samt Exkrementen halten, um auch tatsächlich zu einwandfreien Proben gelangen zu können. Dies geschieht hierzulande, indem kleine Probemengen mittels eines Holzspatels entnommen und in sogenannte Kontrollheftchen abgestrichen werden.
Soll der restliche Stuhl über die Toilette entsorgt werden, so kann dies zusammen mit dem Papiervlies erfolgen. Dabei ist es zweckmäßig, die dann wieder freien Haftzonen an eine freie Stelle des Papiervlieses zu drücken und gewissermaßen zu neutralisieren, um ein möglichst glattes Durchgleiten durch die Abwasserleitung zu gewährleisten.
Die Anwendungsfälle für die erfindungsgemäße Vorrichtung sind manigfaltig. Sie liegen ebenso im privaten Bereich wie in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen. Empfehlenswert wäre auch die Abgabe durch die untersuchenden Ärzte oder Labors, welche üblicherweise Behältnisse, insbesondere die bereits erwähnten Kontrollheftchen zum Auftragen der Stuhlproben, ausgeben.
Weitere Einzelheiten und Vorteile werden nachfolgend anhand der Zeichnung für ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel beschrieben. Darin zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung vor Gebrauch in
Unteransicht und
Figur 2 eine auf einem Toilettensitz angebrachte Vorrichtung in
perspektivischer Draufsicht.
Nach Figur 1 besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung originärer Stuhlproben aus einem naßfesten Papiervlies 1, welches zunächst blattförmig vorliegt und eine längliche Form aufweist. Insbesondere wird diese im gezeigten Ausführungsbeispiel durch zwei bogenförmige Längsseiten und zwei gerade Breitseiten festgelegt mit dem Ergebnis, dass das Papiervlies 1 in seinem mittleren Bereich 1a breiter als an den Enden 1b ist, nämlich etwa doppelt so breit. Als weitere Besonderheit weist das Papiervlies 1 an seinen Enden 1b Haftzonen 2 auf. Diese sind streifenförmig ausgebildet und verlaufen hier quer zur Längsachse des Papiervlieses 1. Es genügt üblicherweise eine Breite von etwa 1-3 cm.
Herzustellen sind die Haftzonen 2 durch flächigen Auftrag eines dauerhaften Klebers. Die so gebildete Kontaktfläche kann mittels eines Silikon-Papieres (nicht dargestellt) geschützt werden. Sie bleibt damit so lange abgedeckt, bis das Papiervlies 1 zum Einsatz kommen soll. Dann ist das Silikon-Papier einfach abzuziehen und das Papiervlies 1 ohne weiteres in Verbindung mit einer Toilette benutzbar.
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Gemäß Figur 2 wird dazu das Papiervlies 1 so auf den Sitz 3 einer Toilette gerichtet und angedrückt, dass die Haftzonen 2 auf dem Toilettensitz 3 aufliegen und daran anhaften. Dabei hängt dann der mittlere Bereich 1a des Papiervlieses 1 in die Toilettenschüssel 4 durch, ohne jedoch mit einem darunter befindlichen Wasserspiegel in Berührung zu kommen.
Ohne irgendeine Beeinträchtigung für den Benutzer der Toilette kann es dann zum Stuhlgang und anschließend zur Probeentnahme kommen. Von dem auf dem mittleren Bereich 1a des Papiervlieses 1 abgelegten Stuhl lassen sich mühelos Proben in der erforderlichen Art entnehmen. Danach können die Enden 1b des Papiervlieses 1 vom Toilettensitz 3 gelöst (abgezogen) und zusammengelegt werden, um Stuhl und Papiervlies 1 (als ein Paket) über die Toilette zu entsorgen.
Mit der vorstehend beschriebenen Vorrichtung wird Patienten ein ebenso einfaches wie wirksames und hygienisches Hilfsmittel anhand gegeben, welches nicht nur zu verläßlichen Untersuchungsergebnissen beiträgt, sondern auch manche Peinlichkeit im Vorfeld erspart.
| 1 | Papiervlies |
| 1a | mittlerer Bereich |
| 1b | Ende |
| 2 | Haftzone |
| 3 | Toiiettensitz, Sitz |
| 4 | Toilettenschüssel |
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Sicherung originärer Stuhlproben, gekennzeichnet durch ein längliches Papiervlies (1) mit Haftzonen (2) an seinen Enden (1b), mit einer Länge, die so bemessen ist, dass das Papiervlies (1) quer über einem Toilettensitz (3) und dabei frei durchhängend über einem Wasserspiegel anordbar ist, und mit einer Breite im mittleren Bereich (1a), die so gewählt ist, dass darauf eine möglichst vollständige Ablage von Stuhl bei Benutzung der Toilette erfolgt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftzonen (2) streifenförmig und insbesondere quer zur Längsachse des Papiervlieses (1) ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftzonen (2) durch flächigen Auftrag eines Klebers hergestellt und vor Gebrauch des Papiervlieses (1) mittels eines Silikon-Papiers abgedeckt sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass das Papiervlies (1) zwei bogenförmige Längsseiten und zwei gerade Breitseiten aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Papiervlieses (1) zwischen ca. 500 mm und 600 mm und insbesondere bei ca. 550 mm liegt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Papiervlieses (1) im mittleren Bereich (1a) bis etwa 200 mm und an den Enden (1b) bis etwa 100 mm beträgt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftzonen (2) eine Breite von etwa 1 bis 3 cm aufweisen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass das Papiervlies (1) von naßfester Qualität ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20308143U DE20308143U1 (de) | 2003-05-24 | 2003-05-24 | Vorrichtung zur Sicherung originärer Stuhlproben |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20308143U1 true DE20308143U1 (de) | 2003-08-07 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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2003
- 2003-05-24 DE DE20308143U patent/DE20308143U1/de not_active Expired - Lifetime
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