DE20308674U1 - Handgeführtes Werkzeug mit Griffheizung auf Mikrowellen-Basis - Google Patents
Handgeführtes Werkzeug mit Griffheizung auf Mikrowellen-BasisInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein handführbares, antreibbares Werkzeug mit mindestens einem beheizbaren Griff. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Werkzeug mit einer auf Mikrowellentechnik basierenden Griffheizung.
Nach dem Stand der Technik sind zahlreiche Verfahren bekannt, die geeignet sind, die Griffe von handführbaren, antreibbaren Werkzeugen zu beheizen, die bevorzugt für Arbeiten im Freien einsetzt werden, wie zum Beispiel Kettensägen.
Insbesondere bei Arbeiten mit handführbaren, antreibbaren Werkzeugen im Freien ist der Benutzer den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Problematisch sind hierbei insbesondere niedrige Temperaturen unterhalb von 10 0C, die in besonders unangenehmer Weise von den Händen des Benutzers empfunden werden. Schützende Handschuhe sind zwar geeignet, den Wärmeverlust zu minimieren. Je nach Anforderungen der von der Bedienperson aufzubringenden Feinmotorik, ist die Isolationswirkung der Handschuhe aufgrund einer Begrenzung von deren Dicke ebenfalls eingeschränkt. Ferner ist zu bemerken, dass es durch das Zusammenwirken eines kühlen Griffs mit Vibrationen, die durch das Werkzeug den Händen vermittelt werden, nicht nur zu Einschränkungen in der Motorik kommt, sondern zudem eine pathologische Wirkung auf die Finger des Benutzers beobachtet wird. Daher wurden für derartige handführbare, antreibbaren Werkzeuge, die insbesondere im Freien Einsatz finden, geeignete beheizte Griffe entwickelt.
So sind unter anderem Verfahren zum Beheizen von Griffen von motorbetriebenen Handwerkzeugen, insbesondere Motorsägen, bekannt, deren hohl ausgebildeten Griffe mit Ein- und Austrittsöffnungen versehen sind, so dass zumindest ein Volumenanteil von Abgasen eines antreibenden Verbrennungsmotors durch die Griffe geleitet wird, die bei Betrieb des Handwerkzeugs zur Erwärmung der Griffe führen. In ähnlicher Weise offenbart zum Beispiel das Gebrauchsmuster DE 299 14 164 Ul ein motorbetriebenes Handwerkzeug,
dessen hohl ausgebildete Griffe mit Ein- und Austrittsöffnungen versehen sind, so dass ein Volumenanteil eines Kühlfluidstroms eines antreibenden Motors durch die Griffe geleitet werden kann, der bei Betrieb des Handwerkzeugs zur Erwärmung der Griffe führt. Die
- Regelung der durch Abgase oder Kühlfluidstrom erfolgenden Grifferwärmung erfolgt über geeignet angeordnete Ventile, die eine Regelung des Volumenstroms der Abgase bzw. des Kühlfluidstroms ermöglichen.
Ebenfalls offenbart zum Beispiel das Gebrauchsmuster DE 202 09 522.3 ein handgeführtes, antreibbares Werkzeug, insbesondere eine Kettensäge, mit einem Griff, der einen Anschluss an einen Permanentwärmespeicher-Kreislauf aufweist. Der Kreislauf ist entlang des Griffes für Wärmeabgabe und im Bereich des Antriebs zur Wärmeaufnahme ausgebildet. Ferner wird der Permanentwärmespeicher-Kreislauf durch einen Permanentwärmespeicher auf Basis von Kristallisationswärme betrieben.
Ebenso sind handgeführte, antreibbare Werkzeug bekannt, deren Griffe mit einer elektrischen Griffheizung ausgestattet sind. Insbesondere kommen für eine elektrische Griffheizung Widerstandsfolien, die auf die Griffe aufgebracht werden, zur Anwendung.
Die bekannten Verfahren zum Beheizen von Griffen bzw. die entsprechend ausgebildeten Werkzeuge haben gemein, dass Griffe der Werkzeuge beheizt werden, die wiederum indirekt auf die Hände eines Benutzers wärmend einwirken. Trägt der Benutzer Handschuhe, was für die meisten handführbaren, antreibbaren Werkzeuge bei Anwendung im Freien aufgrund einer Gefahrenvorsorge unabdingbar ist, tritt die wärmende Wirkung der beheizten Griffe verzögert ein, da die Wärmeenergie, die von den beheizten Griffen bereitgestellt wird, zuerst die Handschuhe selbst erwärmt, bevor sich die in den Handschuhen befindlichen Hände des Benutzers erwärmen. Je nach Isolationseigenschaft der Handschuhe impliziert dies eine beträchtliche Verzögerung der Wärmewirkung auf die Hände des Benutzers. Ferner sind die Regeleigenschaften der Heizleistung durch die Verzögerung der Wärmewirkung auf die Hände nicht optimal.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein handführbares, antreibbares Werkzeug mit mindestens einem Griff bereitzustellen, der eine derartige Wärmequelle aufweist, die unmittelbar wärmend auf die Hände eines Benutzers einwirkt und nicht die vorstehend • beschriebenen Nachteile der Griff heizungen vom Stand der Technik impliziert.
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Die Aufgabe wird durch ein gattungsgemäßes Werkzeug mit den in Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass das antreibbare Werkzeug, d.h. eine Arbeitsmaschine oder ein Handwerkzeug und insbesondere eine Kettensäge, mit mindestens einem Griff zur manuellen Handhabung des Werkzeugs durch eine Hand eines Benutzers, in mindestens einem Bereich des mindestens einen Griffs mit mindestens einer Einrichtung versehen ist, die angepasst ist, Energie in Form von elektromagnetischer Strahlung im Bereich der Mikrowellen abzustrahlen, so dass eine Erwärmung der Hand des Benutzers eintritt, wenn diese sich im Wirkungsbereich der elektromagnetischen Strahlung befindet. Hierfür wird zumindest ein Teil der abgestrahlten elektromagnetischer Strahlungsenergie, deren Frequenz im Bereich der Mikrowellen liegt, von dem Gewebe der Hand absorbiert und in Wärmeenergie umgewandelt.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Werkzeug einen Verbrennungsmotor als Antriebsmotor, an den ein Generator zur Erzeugung von elektrischer Leistung bzw. elektrischem Strom geeignet gekoppelt ist.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die mindestens eine Vorrichtung einen Mikrowellenerzeuger, der in der Lage ist, elektromagnetische Strahlungsenergie im Bereich der Mikrowellen-Strahlung zu erzeugen.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der mindestens eine Mikrowellenerzeuger in dem mindestens einen Griff integriert angeordnet.
Gemäß einer Ausfuhrungsform der Erfindung wird die elektromagnetische Strahlungsenergie mittels eines oder mehrerer Wellenleiter bzw. Hohlleiter fur elektromagnetische Strahlung gefuhrt. Die Wellenleiter bzw. Hohlleiter sind dazu in geeigneter Weise an den mindestens
* einen Mikrowellenerzeuger gekoppelt und derart ausgebildet, dass der eine oder die mehreren elektromagnetischen Wellenleiter in dem mindestens einen Bereich des mindestens einen Griffs die geführte elektromagnetische Strahlungsenergie auskoppeln.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Werkzeug zwei Griffe zur manuellen Handhabung auf. In jedem der zwei Griffe ist mindestens ein Mikrowellenerzeuger integriert angeordnet, um die elektromagnetische Strahlungsenergie zu erzeugen.
Gemäß einer Ausfuhrungsform der Erfindung sind in einem ersten der zwei Griffe zwei Mikrowellenerzeuger integriert vorgesehen, während in einem zweiten der zwei Griffe ein Mikrowellenerzeuger integriert vorgesehen ist. Die Mikrowellenerzeuger sind ferner an Positionen angeordnet, die bevorzugt von den Händen des Benutzers zur manuellen Führung des Werkzeugs eingenommen werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Werkzeug mindestens eine Steuervorrichtung auf, die angepasst ist, die elektromagnetische Strahlungsenergie zu regeln. 20
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Werkzeug einen Sensor zum Erfassen eines Temperatur-Messwerts auf, wobei mittels dessen Messwerts die abgestrahlte Energie regelbar ist.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist das Werkzeug eine manuell bedienbare Stellvorrichtung auf, die einen Stellwert erzeugt, mittels dessen die abgestrahlte Energie regelbar ist.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher ausgeführt. Diese zeigen in:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines handführbaren, antreibbaren Werkzeugs der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Generators gemäß einer Ausführungsform eines handführbaren, antreibbaren Werkzeugs der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines ersten Griffs eines Werkzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines zweiten Griffs eines Werkzeugs gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Die Erfindung wird anhand des in Fig. 1 bis 4 dargestellten handführbaren, antreibbaren Werkzeugs in Form einer Kettensäge mit Brennkraftmaschine und Komponenten davon beschrieben, wobei dies lediglich beispielhaft zu verstehen ist. Die Erfindung ist ebenfalls in weiteren Werkzeugen einsetzbar, wie zum Beispiel Trennschleifer, Heckenscheren, Bohrhämmer, Meißelwerkzeugen etc. Ähnliche oder gleiche Komponenten sind durch gleiche Bezugszeichen bezeichnet.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung einer gattungsgemäßen Kettensäge als Beispiel für ein handführbares, antreibbares Werkzeug. Die Kettensäge weist einen ersten Griff 1 und einen zweiten Griff 2 auf, mit deren Hilfe der Benutzer der Kettensäge diese handhabt. Die dargestellte Kettensäge wird mittels eines Verbrennungsmotors 3 betrieben, der einen Generator zum Erzeugen von elektrischer Leistung umfasst.
In Hinblick auf die erfindungsgemäße Aufgabe umfasst die Kettensäge ferner eine Stelleinrichtung 4, eine integrierte Steuervorrichtung 6 bzw. eine integrierte Steuerelektrik, einen ersten, zweiten und dritten Mikrowellen-Erzeuger 21, 22 und 23 sowie Stromzuführungen 31, 32 und 33 zu den entsprechenden Mikrowellen-Erzeugern 21, 22 und 23. Die integrierte Steuervorrichtung 6 wird durch den an den Verbrennungsmotor 3 gekoppelten Generator mit Strom (bzw. Leistung) versorgt. Die Steuervorrichtung 6 wiederum versorgt die Mikrowellen-Erzeuger 21, 22 und 23 mit Strom (bzw. Leistung) bzw.
steuert die Zuführung von Strom (bzw. Leistung) an die Mikrowellen-Erzeugern 21, 22 und 23.
Die Stelleinrichtung 4 ist durch den Benutzer der Kettensäge bedienbar und ist angepasst, ein Steuersignal zu erzeugen, das einem Leistungsstellwert erspricht, anhand dessen die Leistung der Mikrowellen-Erzeuger 21, 22 und 23 gewählt wird. Das Steuersignal der Stelleinrichtung 4 wird der integrierten Steuervorrichtung 6 zugeführt, die die einzelnen Mikrowellen-Erzeuger steuert bzw. regelt. Ferner ist die Stelleinrichtung 4 geeignet, ein Schaltsignal zu erzeugen, das dazu dient, die Mikrowellen-Erzeuger ein- bzw. auszuschalten.
Die integrierte Steuervorrichtung 6 ist vorzugsweise als eine elektrische Schaltung bzw. als eine Steuerelektronik ausgeführt. Der integrierten Steuervorrichtung 6 können ferner ein oder mehrere Temperatursignale von Ten iperatursensoren (nicht gezeigt) zugeführt werden, die eine Außentemperatur und/oder Temperaturen im Bereich einer oder mehreren Handpositionen an einem oder mehr ;ren Griffen erfassen. Diese Temperatursignale wirken zusammen mit dem vorstehend b jschriebenen Stellwertsignal auf die Regelung der integrierten Steuervorrichtung 6 ein. Ein geeigneter elektrisch oder elektronisch ausgebildeter Steuer- bzw. Rege [-Algorithmus bewirkt die Leistungsregelung der Mikrowellen-Erzeuger.
Ein Mikrowellenerzeuger basiert im vesentlichen auf einem Leistungstransformator, der ein Hochspannungssignal erzeugt, das einem Magnetron zugeführt wird, das mittels des Hochspannungssignals in der Lagt ist, elektromagnetische Strahlung im Bereich der Mikrowellen zu erzeugen. Das Hoch; pannungssignal ist vorzugsweise ein Gleichspannungs-Signal. Bei Speisung des Magnetons mit Wechselspannung ist dem Magnetron ein Gleichrichter mit eventuell geeignete! kapazitiver Glättung vorzusehen.
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Ein Hohlleiter kann an das Magnete »n gekoppelt sein, um die erzeugte elektromagnetische Strahlung an einen vorbestimmten Drt zu leiten. Die Frequenz der elektromagnetischen Mikrowellen-Strahlung ist derart gewählt, dass bei Eintritt der Strahlung in wasserhaltige Stoffe, insbesondere in Körpergewebe, eine Schwingungsanregung der Wassermoleküle erfolgt, die wiederum in einer Terr peraturerhöhung des Stoffes bzw. der Körpergewebe resultiert. Diese Wirkung von eh ktromagnetische Mikrowellen-Strahlung findet zum
Beispiel ebenfalls im medizinischen Bereich zur Wärmebehandlung Anwendung. Auf
ebendieser Technologie basieren die Mikrowellen-Erzeuger, die in der vorliegenden »
Erfindung Anwendung finden.
Zu beachten ist, dass die in der vorliegenden Erfindung zum Einsatz kommenden Mikrowellen-Erzeuger 21, 22 und 23 in ihrer Leistungsfähigkeit derart angepasst sind, dass es zu keinen schädigenden Wirkungen auf den Körper des Benutzers der Kettensäge bzw. des Werkzeugs kommt. Da Mikrowellen-Technologie ebenfalls in verschiedenen medizinischen Bereichen Einsatz findet, sind medizinische Grenzwerte für derartige Mikrowellen-Erzeuger verfügbar, deren Einhaltung gewährleistet, dass keine Schäden in Geweben von mit Mikrowellen bestrahlten Körpern auftreten.
Die Mikrowellen-Erzeuger 21, 22 und 23 sind derart in dem Griff angeordnet, dass insbesondere Hände, die sich an typischen Haltepositionen der Griffe befinden, erwärmt werden. Hierzu kann zumindest ein Mikrowellen-Erzeuger pro Griff eingesetzt werden. Die Anordnung der eingesetzten Mikrowellen-Erzeuger in den Griffen und die Ausführung der Griffe ist vorzugsweise derart gewählt, dass zumindest im Bereich der Handpositionen des Benutzers ein radiales im wesentlichen gleichförmiges Strahlungsfeld ausgebildet ist, so dass umfänglich eine im wesentlich konstante Strahlungsleistung vorliegt. Aufgrund der reflektiven Wirkung von Metallen auf Mikrowellen, ist bei der Ausgestaltung der Griffe darauf zu achten, dass entweder kein metallischer Werkstoff zum Einsatz kommt oder zumindest bei Verwendung von metallischen Werkstoffen Vorkehrungen getroffen sind, die einen Durchtritt von Mikrowellen-Strahlung in einer geeigneten Weise ermöglichen.
In Fig. 1 sind in dem ersten Griff 1 die zwei Mikrowellen-Erzeuger 21 und 22 angeordnet. Die Mikrowellen-Erzeuger 21 und 22 sind in jeweils bevorzugen Griffposition (oben und seitlich) angeordnet, die von einem Benutzer des Werkzeugs bei dessen Handhabung verwendet werden. Die Mikrowellen-Erzeuger 21 und 22 strahlen in radialer Richtung die von ihnen erzeugte Mikrowellen-Strahlung ab, so dass in den zugeordneten Teilbereichen des Griffs 1 ein im wesentlichen umfänglich konstantes Mikrowellen-Strahlungsfeld vorliegt, das eine sich in dem Strahlungsfeld befindliche Hand erwärmt. Die Stromzuführungen 32 bzw.
31 speisen die zugeordneten Mikrowellen-Erzeuger 21 bzw. 22 mit einer entsprechend Leistung bzw. stellen den Mikrowellen-Erzeuger 21 bzw. 22 ein geeignetes
Leistungssteuersignal bereit.
In analoger Weise ist in dem zweiten Griff 2 der Mikrowellen-Erzeuger 23 in einer bevorzugen Griffposition angeordnet, die von einem Benutzer des Werkzeugs bei dessen Handhabung verwendet wird. Der Mikrowellen-Erzeuger 23 strahlen in radialer Richtung die von ihm erzeugte Mikrowellen-Strahlung ab, so dass in dem zugeordneten Teilbereich des Griffs 2 eine im wesentlichen umfänglich konstantes Mikrowellen-Strahlungsfeld vorliegt, das eine sich in dem Strahlungsfeld befindliche Hand erwärmt. Die Stromzuführung 33 speist den zugeordneten Mikrowellen-Erzeuger 23 mit einer entsprechend Leistung bzw. stellen dem Mikrowellen-Erzeuger 23 ein geeignetes Leistungssteuersignal bereit.
Fig. 2 zeigt einen Polrad-Generator, der an den Verbrennungsmotor der Kettensäge nach Fig.
1 gekoppelt ist. Der Polrad-Generator 40 koppelt an die Antriebsachse des Verbrennungsmotors (nicht gezeigt) an. Der Polrad-Generator 40 wird von dem dargestellten Gehäuseteil des Verbrennungsmotors aufgenommen. Insbesondere, zeigt die Fig. 2 einen Polrad-Generator 40, der sich aus einem Polrad und einem Generatoranker zusammensetzt und mittels eines Generatorträgers befestigt ist. Der Polrad-Generator 40 findet Aufnahme in dem Kurbelgehäuse 41 des Verbrennungsmotors. Die Generatorwicklungen sind in dem Generatoranker untergebracht.
Der Polrad-Generator 40 kann als Gleichspannungs- oder Wechselspannungs-Generator ausgeführt sein. Wie vorstehend beschrieben, werden Mikrowellen-Erzeuger bevorzugt mit einem Gleichspannungssignal betrieben, so dass im Falle eines Wechselspannungs-Generators ein oder mehrere geeignete Gleichrichter einzusetzen sind.
Fig. 3 zeigt eine alternative Anordnung eines Mikrowellen-Erzeugers in einem ersten Griff.
Der Mikrowellen-Erzeuger 24 ist in einer ersten Position im Bereich eines Endes des ersten Griffs 1 angeordnet und wird mittels der Strombuchsen 39 mit Strom bzw. Leistung versorgt.
Die Leistungsversorgung erfolgt mit Hilfe der integrierten Steuervorrichtung 6 geregelt. Ein
Hohlleiter 34 ist an den Mikrowellen-Erzeuger 24 gekoppelt und derart ausgebildet, dass die von dem Mikrowellen-Erzeuger generierte und eingespeiste Mikrowellen-Strahlung über die gesamte Ausdehnung des Hohlleiters 34 senkrecht (radial) zu dessen Erstreckungsrichtung
• abgestrahlt wird, so dass ein Mikrowellen-Strahlungsfeld umfänglich des dem Hohlleiter 34 zugeordneten Bereichs des Griffs 1 vorhanden ist. Vorteilhafterweise ist das Strahlungsfeld umfänglich über den gesamten Griffbereich konstant, der durch den Holleiter 34 definiert wird. Alternativ kann zum Beispiel ein Strahlungsfeld im Bereich der vorstehend beschriebenen Griffpositionen (entsprechend der Positionen der Mikrowellen-Erzeuger 21 und 22) vorhanden sein. Der Hohlleiter 34 kann zum Beispiel mit geeignet angeordneten Ausnehmungen versehen sein, die einen Durchtritt eines Teils der Mikrowellen-Strahlung ermöglichen, die in dem Hohlleiter 34 geführt wird, so dass es zu einer Abstrahlung von Mikrowellen entlang des Hohlleiters 34 kommt.
Fig. 4 zeigt eine alternative Anordnung eines Mikrowellen-Erzeugers in einem zweiten Griff.
Der Mikrowellen-Erzeuger 25 ist in einer ersten Position im Bereich eines Endes des ersten Griffs 2 angeordnet und wird mittels der Stromzuführung 38 mit Strom bzw. Leistung versorgt. Die Leistungsversorgung erfolgt geregelt durch die integrierte Steuervorrichtung 6. Ein Hohlleiter 35 ist an den Mikrowellen-Erzeuger 25 gekoppelt und derart ausgebildet, dass die von dem Mikrowellen-Erzeuger generierte und eingespeiste Mikrowellen-Strahlung über die gesamte Ausdehnung des Hohlleiters 35 senkrecht (radial) zu dessen Erstreckungsrichtung abgestrahlt wird, so dass ein Mikrowellen-Strahlungsfeld umfänglich des dem Hohlleiter 35 zugeordneten Bereichs des Griffs 2 vorhanden ist. Vorteilhafterweise ist das Strahlungsfeld umfänglich über den gesamten Griffbereich konstant, der durch den Holleiter 35 definiert wird. Alternativ kann zum Beispiel ein Strahlungsfeld im Bereich der vorstehend beschriebenen Griffposition (entsprechend der Position des Mikrowellen-Erzeugers 23) vorhanden sein. Der Hohlleiter 35 kann zum Beispiel mit geeignet angeordneten Ausnehmungen versehen sein, die einen Durchtritt eines Teils der Mikrowellen-Strahlung ermöglichen, die in dem Hohlleiter 35 geführt wird, so dass es zu einer Abstrahlung von Mikrowellen entlang des Hohlleiters 34 kommt.
In Analogie zu den Fig. 3 und 4, in denen jeweils ein Mikrowellen-Erzeuger 24 und 25 pro Griff 1 und 2 vorgesehen ist, kann alternativ zum Beispiel ein zentral angeordneter Mikrowellen-Erzeuger verwendet werden. Diese Mikrowellen-Erzeuger würde
• beispielsweise ferner mit zwei Hohlleitern versehen sein, die die von dem Mikrowellen-Erzeuger generierte Mikrowellen-Strahlung einkoppeln und zu jeweils Griffen 1 und 2 des Werkzeugs führen, wobei die zwei Hohlleiter im Bereich der Griffe derart ausgebildet sind, dass eine Auskopplung der Mikrowellen-Strahlung erfolgt, so dass ein geeignet ausgebildetes Strahlungsfeld im Bereich der Griffe bzw. in Teilbereichen der Griffe vorliegt, um die Hände eines Benutzers in worbschreiebener Weise zu erwärmen.
Es soll bemerkt werden, dass die Griffheizung auf Basis von Mikrowellen-Erzeugern am Beispiel eines durch einen Verbrennungsmotor betreibbaren Werkzeugs, insbesondere auf Basis einer Kettensäge, dargestellt wurde. Die Erfindung ist jedoch weder auf eine Kettensäge noch auf durch einen Verbrennungsmotor betreibbaren Werkzeug beschränkt.
Die Griffheizung auf Basis von Mikrowellen-Erzeugern kann ebenso in einem strombetriebenen Werkzeug Anwendung finden, wie zum Beispiel eine elektrische Säge, eine elektrische Heckenschere etc.
11 Bezugszeichenliste:
- 1 erster Griff
2 zweiter Griff
3 Antriebsmotor
4 Stelleinrichtung
6 integrierte Steuervorrichtung (Elektronik)
21 erster Mikrowellen-Erzeuger
22 zweiter Mikrowellen-Erzeuger 23 dritter Mikrowellen-Erzeuger
24 vierter Mikrowellen-Erzeuger
25 fünfter Mikrowellen-Erzeuger
31 Stromzuführung
32 Stromzuführung 33 Stromzuführung
34 Hohlleiter (Wellenleiter)
35 Hohlleiter (Wellenleiter)
40 Polrad-Generator
41 Kurbelgehäuse 20
Claims (10)
1. Antreibbares Werkzeug, insbesondere Kettensäge, mit mindestens einem Griff (1, 2) zur manuellen Handhabung des Werkzeugs durch eine Hand eines Benutzers, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem Bereich des mindestens einen Griffs (1, 2) mindestens eine Einrichtung vorgesehen ist, die geeignet und angepasst ist, Energie in Form von elektromagnetischer Strahlung im Bereich der Mikrowellen abzustrahlen, so dass eine Erwärmung der Hand des Benutzers bewirkbar ist.
2. Werkzeug gemäß Anspruch 1, das einen Verbrennungsmotor (3) als Antriebsmotor umfasst, an den ein Generator (40) zur Erzeugung von elektrischer Leistung geeignet gekoppelt ist.
3. Werkzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Einrichtung mindestens einen Mikrowellenerzeuger (21, 22, 23, 24, 25) umfasst, der angepasst ist, die elektromagnetische Strahlungsenergie zu generieren.
4. Werkzeug gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Mikrowellenerzeuger (21, 22, 23, 24, 25) in dem mindestens einen Griff angeordnet ist.
5. Werkzeug gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Einrichtung ferner einen oder mehrere Wellenleiter (34, 35) umfasst, die an dem mindestens einen Mikrowellenerzeuger (21, 22, 23, 24, 25) gekoppelt sind und die die elektromagnetische Strahlungsenergie fuhren können, wobei der eine oder die mehreren Wellenleiter (34, 35) im weiteren derart ausgebildet sind, dass in mindestens einem Bereich des mindestens einen Griffs die geführte elektromagnetische Strahlungsenergie auskoppelbar ist.
6. Werkzeug gemäß Anspruch 3, das zwei Griffe (1, 2) zur manuellen Handhabung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Griffe vorgesehen sind und in jedem der zwei Griffe (1, 2) mindestens ein Mikrowellenerzeuger (21, 22, 23, 24, 25) angeordnet ist, die angepasst sind, die elektromagnetische Strahlungsenergie erzeugen zu können.
7. Werkzeug gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten der zwei Griffe (1) zwei Mikrowellenerzeuger (21, 22) vorgesehen sind und einem zweiten der zwei Griffe (2) ein Mikrowellenerzeuger (23) vorgesehen ist, wobei die Mikrowellenerzeuger (21, 22, 23) an Positionen angeordnet sind, die bevorzugt von den Händen des Benutzers zur manuellen Führung des Werkzeugs eingenommen werden.
8. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug mindestens eine Steuervorrichtung (6) aufweist, die angepasst ist, die elektromagnetische Strahlungsenergie zu regeln.
9. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens einen Sensor zum Erfassen eines Temperatur-Messwerts aufweist, mittels dessen Messwerts die abgestrahlte Energie regelbar ist.
10. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug eine manuell bedienbare Stellvorrichtung (4) aufweist, die einen Stellwert erzeugt, mittels dessen die abgestrahlte Energie regelbar ist.
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