DE20308470U1 - Unterputz-Röhrenleuchte - Google Patents
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Description
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ATTORNEYS
Aktenzeichen: GDESPOl
Datum: 30. Mai 2003
Anmelder: Thomas Stippel, Neuhaus 1, 83367 Petting
Die Erfindung bezieht sich auf eine Unterputz-Röhrenleuchte und zielt darauf ab, eine Lichtquelle möglichst unauffällig und raumsparend in eine Wand zu integrieren, worunter hier auch Decken und Böden verstanden werden.
Herkömmliche Lösungen, bei denen eine Lichtquelle in eine Wandausnehmung eingebaut wird, erfordern insbesondere im Hinblick auf die Herstellung der Wandausnehmung einen hohen Aufwand. Üblicherweise wird daher meist eine Leuchte auf die Wand aufgesetzt, d. h. auf Putz montiert, so daß diese von der Wand absteht. Allerdings ist ein solches Abstehen, wie es sich auch bei herkömmlichen Einbauleuchten nicht vermeiden läßt, bisweilen unerwünscht. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen.
Hierzu wird eine Unterputz-Röhrenleuchte gemäß Patentanspruch 1 vorgeschlagen. Diese umfaßt ein Unterputzeinbau-Röhrenelement mit einer Lichtaustrittsöffhung in Rohrrichtung und eine Lampe, die in dem Röhrenelement angeordnet und befestigt ist.
Die erfindungsgemäße Unterputz-Röhrenleuchte läßt sich unauffällig und raumsparend in eine Wand integrieren. Dabei schließt die Ebene der Lichtaustrittsöffhung im Einbauzustand mit einer Wandfläche bündig ab. Da das Röhrenelement bereits in der Rohbauphase bzw. vor dem Verputzen angebracht werden kann, läßt sich die Wandausnehmung für die Lichtquelle sehr einfach bereitstellen. Beim anschließenden Verputzen wird dann ein glatter Wandabschluß mit
der Lichtaustrittsöffnung hergestellt. Zusätzliche Befestigungsmaßnahmen, wie sie beispielsweise bei herkömmlichen Einbauleuchten erforderlich sind, entfallen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Röhrenelement an seiner Lichtaustrittsöffnung abgeschrägt. Hierdurch können bei einem Wandeinbau besondere Lichteffekte bei der Boden- und Deckenbeleuchtung erzielt werden, ohne daß die Leuchte optisch störend hervortritt. Insbesondere kann auf diese Weise eine raumsparende Beleuchtung in engen Gängen oder auf Treppen erzielt werden, da die vorzugsweise in Bodennähe angeordnete Lichtquelle die lichte Weite nicht einschränkt und keinen Anlaß für Verletzungen bietet. Durch die Schrägstellung der Beleuchtungsrichtung ergibt sich eine gute Lichtausbeute. Insbesondere lassen sich Gefahrenstellen punktgenau beleuchten oder optisch hervorheben. Der ortsnahe Einbau erlaubt die Verwendung weniger leuchtstarker Lampen und senkt damit die Beleuchtungskosten bei einer Dauerbeleuchtung.
Das Röhrenelement weist bevorzugt einen über seine gesamte Länge im wesentlichen konstanten Rohrquerschnitt auf. Es ist jedoch auch möglich, Röhrenelemente zu verwenden, welche einen sich von der Lampe zu der Lichtaustrittsöffnung erweiternden Querschnitt aufweisen. Sowohl der Profilquerschnitt als auch die Abmessungen in bezug auf Länge und Durchmesser sind jedoch im wesentlichen frei wählbar. So können beispielsweise runde, aber auch eckige Hohlprofile verwendet werden.
Als Material für das Röhrenelement kommt vorzugsweise Kunststoff in Frage. Dabei können die Röhrenelemente zunächst mit einem Standardmaß gefertigt und erst beim Einbau auf die gewünschte Länge gekürzt werden. Überdies kann die Abschrägung der Lichtaustrittsöffnung unmittelbar beim Einbau angepaßt werden. Anstelle von Kunststoff, können jedoch auch andere, ausreichend steife Materialien verwendet werden, welche sich für den Unterputzeinbau eignen.
Gemäß einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltungsform ist das Röhrenelement an seinem der Lichtaustrittsöffnung gegenüberliegenden Ende durch einen Deckel verschlossen. Über diesen kann das Röhrenelement abgedichtet werden. Der Deckel kann dabei als Träger für die elektrischen Komponenten einschließlich einer Lampenfassung dienen. In diesem Fall läßt sich das Röhrenelement sehr einfach durch Ablängen eines geeigneten Hohlprofils herstellen.
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Es jedoch auch möglich, die erfindungsgemäße Unterputz-Röhrenleuchte z. B. in einen Wanddurchbruch einzubauen, wobei dann das Röhrenelement an zwei Enden jeweils eine Lichtaustrittsöffnung aufweist.
Anstelle einer Deckelbefestigung kann für die elektrischen Komponenten und/oder eine Lampenfassung in dem Röhrenelement ein eigener Lampenhalter angeordnet werden.
Die Stromversorgung erfolgt bevorzugt durch das der Lichtaustrittsöffiiung abgewandte Ende des Röhrenelements. Zu diesem Zweck kann der Deckel eine Durchführungsöffnung für eine elektrische Leitung aufweisen, die vorzugsweise gegen die Leitung abgedichtet ist. Alternativ ist auch eine Stromversorgung mittels einer z. B. wiederaufladbaren Batterie möglich.
Da der Austausch der Lampe durch die Lichtaustrittsöffiiung erfolgt, ist bei Verwendung einer Batterie auch diese vorzugsweise ebenfalls durch die Lichtaustrittsöffiiung austauschbar. Dabei können die Lampe und die Batterie eine Baueinheit bilden.
Als Lampen kommen alle bekannten Typen in Frage, wie beispielsweise Leuchtstofflampen, Glühlampen, Halogenlampen, Gasentladungslampen, Leuchtdioden, etc.
Gemäß einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung kann die Lichtaustrittsöffiiung durch ein transparentes Element abgedeckt sein. Hierdurch lassen sich besondere Beleuchtungseffekte erzielen. Vorzugsweise wird das transparente Element in die Lichtaustrittsöffiiung eingesteckt, so daß auch dieses nicht von der Wand absteht.
Hinsichtlich der Form des Röhrenelements bestehen keinerlei besonderen Beschränkungen. Für die Fertigung besonders günstig ist ein gerades Röhrenelement, so daß zwischen der Lichtaustrittsöffiiung und der Lampe gerader Lichtschacht gebildet wird. Die Lampe kann dabei so tief innerhalb des Röhrenelements angeordnet werden, daß diese bei senkrechter Blickrichtung auf die Lichtaustrittsöffiiung nicht sichtbar ist.
Alternativ kann das Röhrenelement auch gekrümmt sein. Weiterhin ist es möglich, das Röhrenelement mit mehreren Lichtschächten auszubilden. Denkbar sind beispielsweise auch gegabelte Lichtschächte mit jeweils einer Lichtaustrittsöffiiung, die von einer gemeinsamen Lampe versorgt werden.
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In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Röhrenelement in der Ebene der Lichtaustrittsöffnung außenseitig abstehende Flansche auf. Diese erleichtern insbesondere bei dünnen Wänden die Befestigung und können gegebenenfalls mit verputzt werden.
Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Ansprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in:
Figur 1 eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Unterputz-Röhrenleuchte.
Das Ausführungsbeispiel zeigt eine Unterputz-Röhrenleuchte 1 für den Einbau in eine Wand, einen Boden oder eine Decke. Die Röhrenleuchte 1 wird bereits vor dem Verputzen in die Wand eingebaut, so daß sie im Einbauzustand vollständig in der Wand aufgenommen ist und nach außen nicht hervorsteht.
Wie Figur 1 zeigt, umfaßt die Leuchte 1 ein Unterputzeinbau-Röhrenelement 2, das aus einem einfachen Hohlprofil abgelängt und dessen Länge größer als der Durchmesser ist. Die Querschnittsform wie auch die Axiallänge und der Durchmesser sind jedoch im wesentlichen frei wählbar. In dem Röhrenelement 2 ist eine Lampe 3 aufgenommen, deren Licht durch einen von dem Röhrenelement 2 gebildeten Lichtschacht 4 durch eine Lichtaustrittsöffnung 5 in Rohrrichtung nach außen tritt. Dabei fällt die Ebene der Lichtaustrittsöffnung 5 im Einbauzustand mit der Wandfläche zusammen.
hi dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Röhrenelement 2 an seiner Lichtaustrittsöffnung 5 abgeschrägt. Das Röhrenelement 2 wird entsprechend angewinkelt in eine Wand eingebettet. Hierdurch lassen sich besondere Beleuchtungseffekte z. B. an der Decke oder am Boden erzielen. So kann beispielsweise durch einen bodennahen Einbau eine blendfreie Ausleuchtung im Bodenbereich erzielt werden, ohne daß hierbei die Leuchte 1 störend im Weg wäre.
Die Lampe 3 sitzt dabei so tief in dem Röhrenelement 2, daß diese in der Einbausituation von einem Betrachter nicht wahrgenommen wird. Insbesondere ist bei dem hier dargestellten
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Ausführungsbeispiel in Blickrichtung senkrecht auf die Lichtaustrittsöffnung 5 die Lampe 3 nicht sichtbar.
Da das Röhrenelement 2 unmittelbar in ein Mauerwerk eingebettet wird, erfolgt der Austausch der Lampe 3 vorzugsweise durch die Lichtaustrittsöffnung 5. Als Lampen 3 können alle gebräuchlichen Lampentypen verwendet werden. Dabei ist es zweckmäßig, die Lampenfassung 6 innerhalb des Röhrenelements 2 festzulegen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist hierzu ein Lampenhalter 7 in Form einer Trennwand vorgesehen, der an der Innenwand des Röhrenelements 2 befestigt ist.
Weiterhin ist das Röhrenelement 2 an seinem der Lichtaustrittsöffnung 5 gegenüberliegenden Ende durch einen Deckel 8 verschlossen. Dieser Deckel 8 dichtet das Röhrenelement 2 im Mauerwerk nach hinten ab. Die Stromversorgung der Lampe 3 kann über eine Batterie erfolgen. Eine solche kann beispielsweise an dem Lampenhalter 7 befestigt sein. Der Austausch erfolgt dann durch die Lichtaustrittsöffnung 5. Zweckmäßigerweise bilden hierbei die Batterie und die Lampe 3 eine Baueinheit, die insgesamt aus dem Röhrenelement 2 herausgenommen werden kann.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist an der Leuchte 1 jedoch ein herkömmlicher Stromanschluß vorgesehen. Die Stromversorgung erfolgt durch eine Öffnung 9 in dem Deckel 8.
In Abwandlung des Ausführungsbeispiels können der Lampenhalter 7 und sämtliche, für die Stromversorgung der Lampe 3 erforderlichen Komponenten auch unmittelbar an dem Deckel 8 angeordnet werden, so daß das Röhrenelement 2 ein einfaches Rohrstück bleibt.
Selbstverständlich ist es möglich, in dem Röhrenelement 2 das Leuchtverhalten beeinflussende Komponenten anzuordnen. Beispielsweise können reflektierende Elemente vorgesehen werden, um die Lichtausbeute an der Lichtaustrittsöffnung 5 zu erhöhen. So kann hinter der Lampe 3 zusätzlich ein Reflektor angeordnet sein. Weiterhin läßt sich die Lichtaustrittsöffnung durch ein transparentes Element abdecken. Vorzugsweise wird dieses in die Lichtaustrittsöffnung 5 eingesteckt und dort z. B. über Rasten gehalten.
Von dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind vielfältige Abwandlungen möglich. So kann beispielsweise anstelle eines über die gesamte Länge im wesentlichen konstanten
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Rohrquerschnitts auch ein Röhrenelement verwendet werden, das einen sich von der Lampe 3 zu der Lichtaustrittsöffhung 5 erweiternden Querschnitt aufweist.
Anstelle eines Röhrenelements 2 mit einem geraden Lichtschacht zwischen der Lichtaustrittsöffhung 5 und der Lampe 3, kann auch ein gekrümmtes Röhrenelement verwendet werden. Weiterhin ist es möglich, ein Röhrenelement mit mehreren Lichtschächten einzusetzen, die beispielsweise gabelförmig angeordnet sind. Dabei können mehrere Lichtschächte von der gleichen Lampe 3 versorgt werden. Zwei Lichtschächte ergeben sich auch dann, wenn das Röhrenelement an zwei Enden jeweils eine Lichtaustrittsöffhung aufweist. Eine solche Leuchte eignet sich besonders für den Einbau in einen Wanddurchbruch. Außenseitig von dem Röhrenelement abstehende Flansche, welche in der Ebene der Lichtaustrittsöffhung liegen, können die Montage erleichtern und gegebenenfalls zur weiteren Befestigung verwendet werden. Abdeckungen für die Lichtaustrittsöffhung lassen sich ebenfalls an den Flanschen befestigen.
Die vorstehend erläuterte Unterputz-Röhrenleuchte 1 ermöglicht durch ihre unmittelbare Einbettung in eine Wand, auf einfache Art und Weise ungewöhnliche Beleuchtungseffekte zu erzielen. Neben dem geringen Herstellungsaufwand zeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung überdies durch einen minimalen Raumbedarf aus.
Jedoch ist die Erfindung nicht auf das erläuterte Ausfuhrungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt vielmehr alle in den Ansprüchen definierten Ausgestaltungen.
Claims (21)
1. Unterputz-Röhrenleuchte, umfassend ein Unterputzeinbau-Röhrenelement (2) mit einer Lichtaustrittsöffnung (5) in Rohrrichtung sowie eine Lampe (3), die in dem Röhrenelement (2) angeordnet und befestigt ist.
2. Unterputz-Röhrenleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der Lichtaustrittsöffnung (5) im Einbauzustand mit einer Wandfläche bündig abschließt.
3. Unterputz-Röhrenleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) an seiner Lichtaustrittsöffnung (5) abgeschrägt ist.
4. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) einen über seine gesamte Länge im wesentlichen konstanten Rohrquerschnitt aufweist.
5. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) einen sich von der Lampe (3) zu der Lichtaustrittsöffnung (5) erweiternden Querschnitt aufweist.
6. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) an seinem der Lichtaustrittsöffnung (5) gegenüberliegenden Ende durch einen Deckel (8) verschlossen ist.
7. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) an zwei Enden jeweils eine Lichtaustrittsöffnung (5) aufweist.
8. Unterputz-Röhrenleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Deckel (8) eine Lampenfassung vorgesehen ist, in welcher die Lampe (3), insbesondere eine Leuchtstofflampe, Glühlampe, Halogenlampe, Gasentladungslampe oder mindestens eine Leuchtdiode lösbar befestigt ist.
9. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Röhrenelement (2) ein Lampenhalter (7) mit einer Lampenfassung (6) angeordnet ist, in welcher die Lampe (3), insbesondere eine Leuchtstofflampe, Glühlampe, Halogenlampe, Gasentladungslampe oder mindestens eine Leuchtdiode lösbar befestigt ist.
10. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromversorgung durch das der Lichtaustrittsöffnung (5) abgewandte Ende des Röhrenelements (2) erfolgt.
11. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 6, 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (8) eine Durchführungsöffnung (9) für eine elektrische Leitung aufweist.
12. Unterputz-Röhrenleuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (8) das Röhrenelement (2) an dem der Lichtaustrittsöffnung (5) gegenüberliegenden Ende abdichtet.
13. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine elektrische Schalteinrichtung an dem Deckel (8) oder dem Lampenhalter (7) angebracht ist.
14. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Batterie in dem Röhrenelement (2) angeordnet und mit der Lampe (3) elektrisch verbunden ist.
15. Unterputz-Röhrenleuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Batterie die durch die Lichtaustrittsöffnung (5) austauschbar ist.
16. Unterputz-Röhrenleuchte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Batterie und die Lampe (3) eine Baueinheit bilden.
17. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtaustrittsöffnung (5) durch ein transparentes Element abgedeckt ist.
18. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) einen geraden Lichtschacht (4) zwischen der Lichtaustrittsöffnung (5) und der Lampe (3) ausbildet.
19. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) gekrümmt ist.
20. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) mehrere Lichtschächte ausbildet.
21. Unterputz-Röhrenleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Röhrenelement (2) in der Ebene der Lichtaustrittsöffnung außenseitig abstehende Flansche aufweist.
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