DE20308438U1 - Fütterungsvorrichtung für Tiere - Google Patents
Fütterungsvorrichtung für TiereInfo
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Description
98 233 v5/abr/kl
Hammer Sport AG Von-Liebig-Str. 21, 89231 Neu-Ulm
Die Erfindung betrifft eine Fütterungsvorrichtung für Tiere, insbesondere für Hunde.
Fütterungsvorrichtungen für Tiere, insbesondere für Haustiere, wie Hunde, bestehen in der Regel aus einem einfachen Fressnapf, der das üblicherweise verwendete Nassund Trockenfutter aufnimmt und durch einen weiteren Behälter zur Aufnahme von Flüssigkeit ergänzt wird. In der Technik bekannt sind auch spezielle Fütterungsvorrichtungen innerhalb einer hochtechnischen Umgebung, die dazu dienen, eine zeitliche Abfolge von Futterportionen in Abwesenheit der betreuenden Personen herzustellen. Bei derartigen Fütterungsvorrichtungen werden über einen begrenzten Zeitraum ein- oder mehrfach täglich vorgegebene Portionen für das Tier freigegeben. Derartige Fütterungsvorrichtungen beinhalten lediglich die Möglichkeit, eine zeitliche Abfolge von einzelnen Futterportionen herzustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fütterungsvorrichtung vorzuschlagen, die bei einfacher Anwendung eine bequeme Dosierung der Futtermenge erlaubt.
Diese Aufgabe wird durch eine Fütterungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Fütterungsvorrichtung dient insbesondere für Haustiere, wie Hunde, und umfasst ein Grundelement, an dem eine Haltevorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Futternapf sowie eine Wiegeeinrichtung befestigbar sind. Die Wiegeeinrichtung ist relativ zur Haltevorrichtung so positionierbar, dass ein in der Haltevorrichtung aufgenommener Futternapf mit dem gesamten Gewicht auf der Wiegeeinrichtung ruht. Mit anderen Worten kann die Wiegeeinrichtung so relativ zur Haltevorrichtung angeordnet werden, dass ein in der Haltevorrichtung aufgenommener Futternapf vollständig auf der zur Erfassung des Gewichts vorgesehenen Fläche der Wiegeeinrichtung steht. Auf diese Weise lässt sich die genaue Futtermenge in dem Fressnapf messen und beim Einfüllen des Futters eine genau vorgegebene Menge einstellen.
Der Vorteil der Fütterungsvorrichtung liegt darin, dass die für das jeweilige Tier optimale Futtermenge bereitgestellt werden kann. Dies kann bei einem Komplettfutter sowohl die Gesamtmenge sein wie auch bei der Zusammenstellung verschiedener Futterkomponenten die jeweilige Einzelmenge der Komponenten im Hinblick auf eine bestmögliche, ausgewogene Ernährung. Die Fütterungsvorrichtung kann selbstverständlich auch für diätische Zwecke verwendet werden, um gezielt und über einen längeren Zeitraum die tägliche Futtermenge zu drosseln oder auf einem reduzierten Niveau zu halten. Schließlich kann aus der Verwendung der Waage auch ermittelt werden, wie viel Futter das Tier zu sich genommen hat. Dies
Mr
kann insbesondere im Falle einer Erkrankung des Tieres dem Tierarzt Aufschluss über den Krankheitszustand und -verlauf geben.
Bevorzugte Ausführungsformen folgen aus den übrigen Ansprüchen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist, das Grundelement mindestens einen Standfuß zum Kontakt mit einer Standfläche am Aufstellort sowie mindestens ein sich senkrecht zur Standfläche erstreckendes Anbringungselement auf, wobei die Haltevorrichtung zur Aufnahme des mindestens einen Futternapfes an dem Anbringungselement befestigbar ist. Ebenfalls bevorzugt ist, dass auch die Wiegeeinrichtung an dem mindestens einem Anbringelement befestigbar ist. Auf diese Weise lässt sich bequem die Wiegeeinrichtung in die gewünschte relative Position zur Haltevorrichtung bringen, um einen von der Haltevorrichtung aufgenommenen Futternapf zu wiegen.
Vorzugsweise ist die Haltevorrichtung höhenverstellbar relativ zum Grundelement und in einer gewünschten Höhe am Grundelement fixierbar. Auf diese Weise lässt sich eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse erzielen. So kann der Futternapf in Bezug auf die Höhe verstellt werden, um in Abhängigkeit von dem zu fütternden Tier eine geeignete Höhe vorzusehen. Gleichzeitig kann die Höhenverstellung der Halteeinrichtung natürlich auch dahingehend eingesetzt werden, damit sich der Benutzer beim Einfüllen des Futters in den Futternapf nicht zu tief nach unten bücken muss und die Anzeige auf der Wiegeeinrichtung bequem ablesen kann. Schließlich dient die Höhenverstellung der Haltevorrichtung auch dazu, die gewünschte relative Position zur Wiegeeinrichtung herzustellen. Je nach Geometrie des in der Halteeinrichtung aufgenommenen Futternapfs kann ein unterschiedlicher Höhenabstand zwischen der Wiegeeinrichtung und der Halteeinrichtung notwendig sein, der sich auf diese
Weise bequem einstellen lässt. Der gleiche Effekt lässt sich auch erzielen, wenn nach einer alternativen bevorzugten Ausführungsform die Wiegeeinrichtung höhenverstellbar relativ zum Grundelement ist und in einer gewünschten Höhe relativ zum Grundelement fixierbar ist. Auch durch diese Maßnahme lässt sich die relative Position zwischen der Haltevorrichtung und der Wiegeeinrichtung justieren. In gleicher Weise ist es natürlich auch möglich, dass sowohl die Haltevorrichtung als auch die Wiegeeinrichtung höhenverstellbar sind.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung nimmt die Haltevorrichtung zwei Futternäpfe auf und besitzt hierfür zwei entsprechend dimensionierte Öffnungen. Die Öffnungen der Haltevorrichtung können dabei so dimensioniert sein, dass die Futternäpfe gleichsam von oben in die Öffnungen eingehängt werden und aufgrund einer entsprechenden Verdickung am Umfang nicht durch die entsprechend dimensionierte Öffnung durchtreten können. Die Verdickung am Umfang kann im einfachsten Falle ein umgebördelter Rand des Futternapfes sein. Das Vorsehen von Öffnungen in der Haltevorrichtung besitzt den großen Vorteil, dass einerseits ein Futternapf sicher gehalten wird, wenn die Wiegeeinrichtung nicht in Kontakt mit dem Futternapf ist. Ist hingegen die Wiegeeinrichtung so positioniert, dass der Futternapf mit dem gesamten Gewicht auf ihr ruht, so dient die Öffnung der Halteeinrichtung zumindest dazu, eine seitliche Führung und Fixierung des Futternapfes sicherzustellen, so dass das Tier den Futternapf nicht bewegen kann.
Vorzugsweise ist die Wiegeeinrichtung relativ zum Anbringelement, an dem diese befestigt ist, in einer Ebene parallel zur Standfläche des Standfußes verstellbar. Auf diese Weise kann mit einer einzigen Wiegeeinrichtung das Gewicht nicht nur eines einzelnen Futternapfes, sondern nach dem entsprechenden Verstellen der Wiegeeinrichtung auch ein
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anderer in der Haltevorrichtung aufgenommener Futternapf gewogen werden.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Fütterungsvorrichtung weiterhin einen Spritzschutz, der am Grundelement befestigbar ist. Der Spritzschutz erstreckt sich soweit von dem Standfuß des Grundelementes nach oben, dass auch ein in maximalem Abstand zum Standfuß angeordneter Futternapf noch in ausreichender Weise durch einen Spritzschutz gegen die Umgebung abgeschirmt ist. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass die Tiere beim Fressen einen größeren Bereich um die Fütterungsvorrichtung herum verschmutzen. Alternativ ist es auch möglich, des Spritzschutz vom Grundelement zu lösen und als separates Bauteil an einer Wand zu befestigen.
Vorzugsweise ist die Haltevorrichtung um eine im Wesentlichen horizontale Drehachse bewegbar. Besonders bevorzugt ist die Halteeinrichtung bis zu 45° nach vorne verschwenkbar. Der Vorteil der schwenkbeweglichen Anbringung der Haltevorrichtung an dem Grundelement besteht darin, dass auf diese Weise dem Tier ein angenehmeres Fressen ermöglicht werden kann. Indem der Schwenkbereich nach vorne, d.h. in Richtung auf den Standpunkt des Tieres auf etwa 45° beschränkt ist, besteht keine Gefahr, dass die den Futternapf aufnehmende Haltevorrichtung soweit verschwenkt wird, dass das Futter aus dem Futternapf herausfallen kann oder aber der Futternapf aus der Haltevorrichtung fallen kann.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der Figur 1 beschrieben, in der eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Fütterungseinrichtung dargestellt ist.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Fütterungsvorrichtung für Haustiere und insbesondere für Hunde dargestellt. Die Fütterungsvorrichtung besteht aus einem Grundelement, das wiederum einen Standfuß 12 sowie ein säulenförmiges Anbringungselement 14 umfasst. Der Standfuß ist ausreichend dimensioniert, um auch unter den bei einer Fütterung auftretendend Belastungen sicher zu stehen.
An dem säulenförmigen Anbringungselement ist eine Haltevorrichtung 16 zur Aufnahme von Futternäpfen 18a und 18b angeordnet. Die Haltevorrichtung im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 besitzt Aufnahmen für zwei Futternäpfe, doch kann die erfindungsgemäße Fütterungsvorrichtung in gleicher Weise auch nur eine Haltevorrichtung für einen einzigen Futternapf besitzen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel könnte z.B. ein Futternapf mit Trockenfutter befüllbar sein, während der zweite Futternapf Wasser enthalten könnte. In gleicher Weise ist es aber auch möglich, mehrere Tiere gleichzeitig zu füttern und entsprechend beide Futternäpfe mit demselben Futter zu befüllen.
Die Haltevorrichtung kann zudem so gestaltet sein, dass eine oder beide Seiten um eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Achse schwenkbar sind. Die Schwenkverbindung zwischen der Aufnahme und dem Standfuß 12 kann auf eine in der Technik übliche Weise ausgeführt werden. Wie oben dargelegt wurde, ist es möglich, die Halteeinrichtung so zu gestalten, dass nur eine der beiden sich der diametral vom Standfuß erstreckenden Seiten schwenkbar gestaltet ist. Diese Maßnahme kann beispielsweise dazu dienen, die Seite, in welche der Futternapf eingesetzt wird, nach vorne zu verschwenken, während die Aufnahme auf der entgegengesetzten Seite, die zum Einsetzen eines Flüssigkeitsbehälters dient, in der in Fig. 1 dargestellten Position verbleibt. Unter einem Verschwenken nach vorne wird eine Drehung um eine im
Wesentlichen horizontale Achse verstanden, bei der die in Fig. 1 dem Spritzschutz 22 näher angeordnete Seite angehoben und die entsprechend dem Spritzschutz 22 abgewandte Seite abgesenkt wird. Eine derartige Verschwenkbarkeit sollte auf ein maximales Maß von etwa 45° beschränkt sein, damit zwar für das Tier ein angenehmeres Fressen möglich ist, nicht aber das Futter aus einem Futternapf oder aber der Futternapf aus der Haltevorrichtung 16 herausfallen kann. Die Beschränkung der Schwenkbarkeit kann dabei durch einen geeigneten Anschlag verwirklicht sein.
Die Haltevorrichtung 16 weist eine Öffnung auf, die das säulenförmige Anbringungselement 14 eng umschließt und so bemessen ist, dass die Haltevorrichtung 16 in Längsrichtung des säulenförmigen Anbringungselements 14 relativ zu diesem verschiebbar ist. Darüber hinaus ist eine geeignete Fixiervorrichtung (nicht dargestellt) vorgesehen, mit der die vorgewählte Höhenposition der Haltevorrichtung 16 am säulenförmigen Anbringungselement 14 fixierbar ist. Hierbei kann es sich im einfachsten Falle um eine handbetätigte Schraube handeln, die durch eine Gewindeöffnung in der Haltevorrichtung hindurchtritt und sich in die Öffnung erstreckt, welche das säulenförmige Anbringungselement 14 umgibt. Durch das Festziehen der Schraube lässt sich die Schraubenspitze gegen das säulenförmige Anbringungselement pressen, wodurch die Lage der Haltevorrichtung 16 relativ zum säulenförmigen Anbringungselement 14 fixiert wird.
Die Haltevorrichtung 16 weist zwei weitere Öffnungen auf, in welche die Futternäpfe 18a und 18b einsetzbar sind. Die Futternäpfe sind hierbei so geformt, dass sich ihr Außenradius nach oben hin vergrößert, damit diese von oben in die entsprechenden Öffnungen der Haltevorrichtung 16 eingesetzt werden und selbsttätig, d.h. ohne eine weitere Fixierung, darin gehalten werden. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist der in der Zeichenebene links angeordnete Futternapf 18b vollständig von der Halteeinrichtung 16
gehalten, während der in der Zeichenebene rechts angeordnete Futternapf 18a auf einer Wiegeeinrichtung 20 steht, mit der sich das Gewicht dieses Futternapfes ermitteln lässt. Wenn sich die Wiegeeinrichtung 20 in einer das korrekte Wiegen entsprechenden relativen Position zur Haltevorrichtung 16 befindet, wird der Futternapf 18a nicht mehr von der Halteeinrichtung 16 gehalten, sondern lediglich durch die entsprechende Aufnahmeöffnung geführt, so dass die Haltevorrichtung kein Gewicht aufnimmt.
Die Wiegeeinrichtung 20 besitzt ebenfalls eine Öffnung, durch die das säulenförmige Anbringungselement 14 hindurchtritt und ist zusätzlich relativ zum säulenförmigen Anbringungselement höhenverstellbar. Darüber hinaus lässt sich die Wiegeeinrichtung 20 auch innerhalb einer horizontalen Ebene verschwenken, so dass die Wiegeeinrichtung 2 0 sowohl unter dem Futternapf 18a wie auch, nach einem entsprechenden Verschwenken in einer Ebene parallel zum Standfuß 12, unter dem Futternapf 18b angeordnet werden kann. Durch die zusätzliche Funktion der Höhenverstellung der Wiegeeinrichtung kann diese so von unten an den Futternapf heranbewegt werden, bis das Gewicht des Futternapfes auf der Wiegeeinrichtung ruht. Durch das Vorsehen einer geeigneten Tara-Funktion der Waage kann das Eigengewicht des Futternapfes kompensiert werden und auf eine bequeme Weise das Gewicht des in den entsprechenden Futternapf (im vorliegenden Beispiel der Futternapf 18a) eingefüllten Futters gemessen werden. Die Waage kann entweder eine Anzeige (nicht dargestellt) zur optischen Übertragung des gemessenen Gewichtes und/oder eine akustische Anzeige besitzen, mit der dem Benutzer auf einfache Weise angezeigt wird, wenn er beim Einfüllen des Futters die vom Benutzer vorgegebene, gewünschte Futtermenge überschreitet.
Wie aus Fig. 1 zusätzlich ersichtlich ist, ist die Fütterungsvorrichtung mit einem Spritzschutz 22 versehen, der sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel bis zur Höhe des
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säulenförmigen Anbringungselementes erstreckt, aber auch eine größere oder geringere Höhe besitzen kann.
Die gesamte Fütterungsvorrichtung kann entsprechend den Bedürfnissen eines Benutzers aus unterschiedlichen Materialien, wie Kunststoff oder Metall hergestellt sein.
Der generelle Vorteil der beschriebenen Fütterungsvorrichtung besteht darin, dass auf eine sehr einfache und bequeme Weise die Futtermenge gewogen werden kann und durch die erhöhte Aufnahme des Futternapfes bzw. der Futternäpfe die Fütterungsvorrichtung bequem zu bedienen ist. Schließlich vermindert auch der Spritzschutz den Arbeitsaufwand beim Reinigen des Futterplatzes.
Claims (11)
1. Fütterungsvorrichtung für Tiere, insbesondere Haustiere, wie Hunde, umfassend:
- ein Grundelement, an dem
- eine Haltevorrichtung zur Aufnahme von mindestens einem Futternapf, sowie
- eine Wiegeeinrichtung befestigbar sind; wobei
- die Wiegeeinrichtung so relativ zur Haltevorrichtung positionierbar ist, dass ein in der Haltevorrichtung aufgenommener Futternapf mit dem gesamten Gewicht auf der Wiegeeinrichtung ruht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Grundelement mindestens einen Standfuß mit einer Standfläche sowie mindestens ein sich senkrecht zur Standfläche erstreckendes Anbringungselement aufweist; wobei
- die Haltevorrichtung am Anbringungselement befestigbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegeeinrichtung an dem mindestens einen Anbringungselement befestigbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung höhenverstellbar relativ zum Grundelement ist und in einer gewünschten Höhe am Grundelement fixierbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegeeinrichtung höhenverstellbar relativ zum Grundelement ist und in einer gewünschten Höhe am Grundelement fixierbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend einen Spritzschutz, der am Grundelement befestigbar sowie von diesem lösbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Spritzschutz als separates Bauteil an einer Wand befestigbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung Öffnungen zur Aufnahme von zwei Futternäpfen besitzt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegeeinrichtung relativ zum Anbringungselement in einer Ebene parallel zur Standfläche verstellbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung um eine im Wesentlichen horizontale Drehachse bewegbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung bis etwa 45° nach vorne verschwenkbar ist.
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Owner name: MULTIFIT TIERNAHRUNGS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: HAMMER SPORT AG, 89231 NEU-ULM, DE Effective date: 20060707 |
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