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DE20307975U1 - Werbeträgeraufnahmevorrichtung - Google Patents

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Abstract

Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) zum lösbaren Befestigen an einem Gegenstand (40;102), wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand, mit
– einem Aufnahmeelement (12;112) zur Aufnahme des Werbeträgers (38) und
– einer Befestigungseinrichtung (14;114), die aufweist:
– ein erstes Profil (16;116) zum Befestigen an einem Gegenstand (40;102), wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand, und
– ein zweites Profil (18;118), das an dem Aufnahmeelement (12;112) befestigt oder einteilig mit diesem ausgebildet ist und zum lösbaren Eingriff mit dem ersten Profil (16;116) geeignet ist, wobei
– in demjenigen Zustand, in dem die beiden Profile (16,18;116,118) miteinander in Eingriff sind, eines der beiden Profile (16;116) das andere Profil (18;118) umgreift und beide Profile (16,18;116,118) lediglich in ihrer Längserstreckungsrichtung lediglich relativ zueinander bewegbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Werbeträgeraufnahmevorrichtung zum lösbaren Befestigen an einem Gegenstand, wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand.
  • Es ist beispielsweise eine Werbeträgeraufnahmevorrichtung der zuvor genannten Art bekannt, die ein Aufnahmeelement zur Aufnahme eines Werbeträgers und eine Befestigungseinrichtung zum Befestigen an einem Gegenstand umfasst. Das Aufnahmeelement weist die Form eines Mastgalgens oder eines Stabes auf, an dem ein Werbeträger, wie beispielsweise ein Plakat, befestigt werden kann. Die Befestigungseinrichtung ist plattenförmig ausgebildet, erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zu dem Aufnahmeelement und ist mit diesem fest verbunden. Die Befestigungseinrichtung umfasst mehrere Bohrungen, durch die Schrauben zum Befestigen der Werbeträgeraufnahmevorrichtung an einem Gegenstand eingesetzt werden können. Um die bekannte Werbeträgeraufnahmevorrichtung an einem Gegenstand zu befestigen, muss die Werbeträgeraufnahmevorrichtung mit einer Hand positioniert beziehungsweise gehalten werden, während mit der anderen Hand die Schrauben festgezogen werden. Bei großen Abmessungen und/oder hohem Eigengewicht der Werbeträgeraufnahmevorrichtung verursacht dabei insbesondere das einhändige Positionieren und Halten der Werbeträgeraufnahmevorrichtung Schwierigkeiten. Ferner kann der Austausch des in der Werbeträgeraufnahmevorrichtung gehaltenen Werbeträgers sehr aufwendig sein. Soll beispielsweise ein kleines Plakat durch ein wesentlich größeres Plakat ersetzt werden, so kann es durchaus vorkommen, dass das Aufnahmeelement, das für das kleine Plakat lang genug war, für das große Plakat zu kurz ist. Um das kurze Aufnahmeelement durch ein längeres Aufnahmeelement zu ersetzen, muss die gesamte Werbeträgeraufnahmevorrichtung ausgetauscht werden. Dazu muss zunächst die alte Werbeträgeraufnahmevorrichtung von dem Gegenstand gelöst werden, anschließend die alte Werbeträgeraufnahmevorrichtung durch eine neue ersetzt werden und diese schließlich wieder an dem Gegenstand befestigt werden. Ein derartiger Auswechselvorgang ist demnach sehr aufwendig.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Werbeträgeraufnahmevorrichtung der zuvor genannten Art zu schaffen, die einfach zu befestigen und deren Aufnahmeelement einfach auswechselbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Werbeträgeraufnahmevorrichtung zum lösbaren Befestigen an einem Gegenstand, wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand, vorgeschlagen, wobei die Werbeträgeraufnahmevorrichtung versehen ist mit
    • – einem Aufnahmeelement zur Aufnahme des Werbeträgers und
    • – einer Befestigungseinrichtung, die
    • – ein erstes Profil zum Befestigen an einem Gegenstand, wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand, und
    • – ein zweites Profil, das an dem Aufnahmeelement befestigt oder einteilig mit diesem ausgebildet ist und zum lösbaren Eingriff mit dem ersten Profil geeignet ist, aufweist, wobei
    • – in demjenigen Zustand, in dem die beiden Profile miteinander in Eingriff sind, eines der beiden Profile das andere Profil umgreift und beide Profile im wesentlichen lediglich in ihrer Längserstreckungsrichtung relativ zueinander bewegbar sind.
  • Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Werbeträgeraufnahmevorrichtung besteht in ihrem mehrteiligen Aufbau bzw. in dem mehrteiligen Aufbau der Befestigungseinrichtung. Das zweite Profil der Befestigungseinrichtung bildet eine Einheit mit dem Aufnahmeelement und somit mit demjenigen Bauteil der Werbeträgeraufnahmevorrichtung, das die größten Abmessungen und das größte Eigengewicht aufweist.
  • Bei dem ersten Profil der Befestigungseinrichtung hingegen handelt es sich um ein separates Bauteil, das im Vergleich zu der Einheit bestehend aus dem Auf nahmeelement und dem zweiten Profil wesentlich geringere Abmessungen und ein wesentlich geringeres Eigengewicht aufweist.
  • Soll nun die Werbeträgeraufnahmevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung an einem Gegenstand befestigt werden, so wird zuerst das erste Profil mit geeigneten Mitteln an dem Gegenstand befestigt. Dieser Befestigungsvorgang des ersten Profils ist aufgrund der geringen Abmessungen und des geringen Eigengewichtes des ersten Profils unproblematisch. Sobald das erste Profil fest mit dem Gegenstand verbunden ist, kann die Einheit bestehend aus dem Aufnahmeelement und dem zweiten Profil der Befestigungseinrichtung beidhändig gegriffen und anschließend das zweite Profil mit dem an dem Gegenstand positionierten ersten Profil durch Aufschieben in Eingriff gebracht werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Handhabung und Befestigung der zuvor genannten Einheit an dem ersten Profil beidhändig erfolgen kann, sind auch Aufnahmeelemente mit großen Abmessungen und großem Eigengewicht gut handhabbar.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass zum Auswechseln des Aufnahmeelementes nicht die gesamte Werbeträgeraufnahmevorrichtung sondern lediglich die Einheit bestehend aus dem Aufnahmeelement und dem zweiten Profil der Befestigungseinrichtung durch eine entsprechende Einheit ersetzt werden muss, während dass erste Profil an dem Gegenstand verbleibt. Auf diese Weise müssen die Befestigungsmittel, die das erste Profil mit dem Gegenstand verbinden, nicht gelöst und anschließend wieder befestigt werden.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Weiterbildung ist an einem der beiden Profile wenigstens ein Begrenzungsmittel angeordnet, dass die relative Aufschiebebewegung zwischen den beiden Profilen begrenzt, um ein unbeabsichtigtes Lösen des Eingriffes zwischen den beiden Profilen in dieser wenigstens einen Richtung zu verhindern. Bei dem Begrenzungsmittel handelt es sich beispielsweise um einen Anschlag, eine Einrasteinrichtung, ein Klemmeelement oder dergleichen.
  • Vorteilhafterweise weist das erste Profil wenigstens eine Öffnung zum Hindurchführen z. B. des Haltebandes einer Schelle auf, die als Befestigungsmittel zur Befestigung des ersten Profils an einem Gegenstand, wie beispielsweise an einer Straßenlaterne, dient.
  • Das erste Profil und das zweite Profil sind in demjenigen Zustand, in dem die beiden Profile in Eingriff sind, gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung nach Art einer Schwalbenschwanzführung ineinander geführt. Auf diese Weise können sich die Profile nur in Erstreckungsrichtung der schwalbenschwanzartigen Führung bewegen, wohingegen ein Lösen der beiden Profile in einer Richtung quer zur Erstreckungsrichtung der Führung verhindert wird.
  • Vorzugsweise weist das erste Profil eine längliche Form mit U-förmigem Querschnitt auf, wobei der Querschnitt über die Profillänge im Wesentlichen konstant ist. Der im Wesentlichen U-förmige Querschnitt umfasst einen Basisbereich und zwei einander gegenüberliegende, jeweils mit dem Basisbereich verbundene erste Schenkel, die in einem Winkel aufwärts von dem Basisbereich abstehen und voneinander weg weisen. Das zweite Profil weist eine längliche Form mit im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, wobei der Querschnitt über die Profillänge im Wesentlichen konstant ist. Der im Wesentlichen U-förmige Querschnitt umfasst einen Basisbereich und zwei einander gegenüberliegende, jeweils mit dem Basisbereich verbundene Schenkel, die zueinander weisen und jeweils in einem Winkel von dem Basisbereich abstehen. Die Winkel, in denen die Schenkel der ersten und zweiten Profile hinsichtlich ihrer entsprechenden Basisbereiche angeordnet sind, sind derart gewählt, dass sich die jeweils paarweise einander gegenüberliegenden Schenkel der sich in Eingriff befindenden Profile umgreifen und im Wesentlichen flächig berühren. Auf diese Weise wird mit einfachen Mitteln eine schwalbenschwanzartige Führung zwischen den beiden Profilen erzeugt.
  • Nach einer endungsgemäßen Weiterbildung weist der Basisbereich des ersten Profils eine Wölbung auf, durch die an den entsprechenden Übergangsbe reichen zwischen dem Basisbereich und dem jeweiligen Schenkel vorspringende Kanten erzeugt werden, die in demjenigen Zustand, in dem das erste Profil an einem Gegenstand angeordnet ist, linienförmig an dem Gegenstand anliegen. Somit wird eine sichere Anlage des ersten Profils sowohl an einer ebenen Fläche des Gegenstandes als auch beispielsweise an einer gewölbten Fläche des Gegenstandes gewährleistet.
  • Vorteilhafterweise umfassen die Schenkel des ersten Profils wenigstens zwei einander gegenüberliegende Öffnungen zum Hindurchführen z. B. des Haltebandes einer Schelle, wobei die jeweilige Öffnung nahe des Übergangsbereiches zwischen dem Basisbereich und dem entsprechenden Schenkel angeordnet ist. Durch diese Öffnungen kann beispielsweise ein Halteband geführt sein, das zur Befestigung an einem Gegenstand, beispielsweise an einer Straßenlaterne dient.
  • Schließlich ist es vorteilhaft, dass der Übergangsbereich zwischen dem Basisbereich und dem entsprechenden Schenkel des ersten Profils abgerundet ist, um in demjenigen Zustand, in dem das erste Profil an einem Gegenstand angeordnet ist, eine Beschädigung des Gegenstandes durch den anliegenden Übergangsbereich zu verhindern.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Werbeträgeraufnahmevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung genauer beschrieben, wobei
  • 1 eine perspektivische Ansicht ist, die eine bevorzugte Ausführungsform der Werbeträgeraufnahmevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 2 eine Querschnittansicht entlang der Linie II–II in 1 ist, welche die Werbeträgeraufnahmevorrichtung in demjenigen Zustand zeigt, in dem diese vollständig montiert und an einem Gegenstand befestigt ist, und
  • 3 eine Querschnittansicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform einer Werbeträgeraufnahmevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist, welche die Werbeträgeraufnahmevorrichtung in demjenigen Zustand zeigt, in dem diese vollständig montiert und an einem Gegenstand angeordnet ist, wobei die in 3 dargestellte Querschnittansicht der in 2 dargestellten Querschnittansicht entspricht.
  • Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der Werbeträgeraufnahmevorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Werbeträgeraufnahmevorrichtung 10 umfasst ein Aufnahmeelement 12 und eine Befestigungseinrichtung 14, wobei letztere ein erstes Profil 16 und ein zweites Profil 18 aufweist, die miteinander in Eingriff gebracht werden können. Bei dem ersten Profil 16 handelt es sich um eine im Wesentlichen rechteckige dünnwandige Platte mit im Wesentlichen W-förmigem Querschnitt, wobei sich der Querschnitt aus einem gewölbten Basisbereich 20 und zwei einander gegenüberliegenden, jeweils mit dem Basisbereich 20 verbundenen Schenkeln, die in entgegengesetzten Richtungen in einem Winkel von dem Basisbereich 20 abstehen und voneinander weg weisen, zusammensetzt. Durch den Übergangsbereich, in dem im Querschnitt betrachtet der Basisbereich 20 in die jeweiligen Schenkel 22 übergeht, werden in Längsrichtung des ersten Profils 16 vorspringende Auflagekanten 24 erzeugt. Die Anlagekanten 24 sind abgerundet, so dass sie den Gegenstand, an dem sie anliegen, nicht beschädigen. Ferner umfasst das zweite Profil 16 zwei Paare von einander gegenüberliegenden Öffnungen 26, die jeweils in den einander gegenüberliegenden Schenkeln 22 nahe des Übergangsbereichs zwischen dem Basisbereich 20 und den Schenkeln 22 angeordnet sind und sich im Wesentlichen in Längsrichtung des ersten Profils erstrecken. Durch die Öffnungen 26 können bspw. Haltebänder 28 von Schellen geführt werden, die als Befestigungsmittel zum Befestigen des ersten Profils 16 an einem Gegenstand dienen. Ferner umfasst das erste Profil 16 in seinem Basisbereich 20 zwei in Längsrichtung des ersten Profils 16 voneinander beabstandete Durchgangslöcher 30, durch die wahlweise Befestigungs schrauben als Befestigungsmittel zum Befestigen des ersten Profils 16 an einem Gegenstand einsetzbar sind.
  • Bei dem zweiten Profil 18 handelt es sich um eine dünnwandige im Wesentlichen rechteckige Platte mit einem Querschnitt, der sich aus einem Basisbereich 32 und zwei einander gegenüberliegenden, jeweils mit dem Basisbereich 32 verbundenen Schenkeln 34 zusammensetzt, die zueinander weisen und jeweils in einem Winkel von dem Basisbereich 32 abstehen.
  • Wird nun das zweite Profil 18 in Richtung des Pfeils A auf das erste Profil 16 geschoben, so umgreifen die Schenkel 34 des zweiten Profils 18 die Schenkel 22 des ersten Profils 16 derart, dass die beiden Profile 16,18 schwalbenschwanzartig ineinander geführt sind. Die Schenkel 34 des zweiten Profils 18 sind an einem Ende in Richtung des Basisbereichs 32 zusammengedrückt, wodurch sich die durch die Schenkel 34 des zweiten Profils 18 erzeugte Führung, welche die Schenkel 22 des ersten Profils 16 aufnimmt, verjüngt. Auf diese Weise werden anschlagähnliche Bereiche 36 erzeugt, die nur ein begrenztes Aufschieben des zweiten Profils 18 auf das erste Profil 16 zulassen, da die Schenkel 22 des ersten Profils 16 an den anschlagartigen Bereichen 36 des zweiten Profils 18 anschlagen und zwischen diesen und dem Basisbereich 32 klemmend gehalten werden.
  • Das Aufnahmeelement 12 der Werbeträgeraufnahmevorrichtung 10 weist die Form einer Stange 37 auf, an dem ein Werbeplakat 38, ein Banner oder ein Plakathalter (z. B. Wechselrahmen) eingehängt oder auf andere Weise befestigt ist, wobei das Werbeplakat 38 der Schwerkraft folgend von dem Aufnahmeelement 12 herabhängt. Das Aufnahmeelement 12 ist fest mit der der schwalbenschwanzartigen Führung gegenüberliegenden Seite des Basisbereichs 32 des zweiten Profils 18 verbunden und steht im Wesentlichen senkrecht von dem Basisbereich 32 ab.
  • 2 ist eine Querschnittansicht entlang der Linie II–II in 1 und zeigt die montierte und an einem Gegenstand 40 befestigte Werbeträgeraufnahmevor richtung 10. Wie bereits unter Bezugnahme auf 1 beschrieben, weist das erste Profil 16 einen wesentlichen W-förmigen Querschnitt auf, der durch den gewölbten Basisbereich 20 und die beiden einander gegenüberliegenden, jeweils mit dem Basisbereich 20 verbundenen Schenkel 22, die in einem Winkel von dem Basisbereich 20 abstehen und voneinander weg weisen, gebildet wird. Das erste Profil 16 liegt an den Anlagekanten 24, die durch den Übergangsbereich zwischen dem Basisbereich 20 und den jeweiligen Schenkeln gebildet sind, linienförmig an dem Gegenstand 40 an. Durch die Öffnungen 26 ist das Halteband 28 einer Schelle geführt und unter Spannung um den Gegenstand 40 gelegt, so dass das erste Profil 16 fest an dem Gegenstand 40 gehalten ist.
  • Wie bereits zuvor unter Bezugnahme auf 1 beschrieben, umfasst das zweite Profil 18 einen Basisbereich 32 und zwei einander gegenüberliegende, jeweils mit dem Basisbereich 32 verbundene Schenkel 34, die zueinander weisen und jeweils in einem Winkel von dem Basisbereich 32 abstehen. Das zweite Profil 18 ist derart auf das erste Profil 16 geschoben, dass die Schenkel 34 des zweiten Profils 18 um die Schenkel 22 des ersten Profils 16 greifen und an diesen anliegen, wodurch das zweite Profil 18 schwalbenschwanzartig auf dem ersten Profil 16 geführt ist. Das Aufnahmeelement 12 erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zum Basisbereich 32 des zweiten Profils 18 und ist durch eine Schweißnaht 42 fest mit diesem verbunden.
  • 3 zeigt eine Querschnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer Werbeträgeraufnahmevorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Erfindung, die an einer Wand 102 befestigt ist. Dabei entspricht die in 3 gezeigte Querschnittansicht der in 2 dargestellten Querschnittansicht. Die Werbeträgeraufnahmevorrichtung 100 umfasst ein im Wesentlichen stangenförmiges Aufnahmeelement 112 zur Aufnahme eines Werbeträgers und eine Befestigungseinrichtung 114 bestehend aus einem ersten Profil 116 und einem zweiten Profil 118. Das erste Profil 116 weist im Wesentlichen die Form eines rechteckigen, quaderförmigen Blockes mit einer im Wesentlichen ebenen Vorderseite 120 und einer sich parallel zur Vorderseite 120 erstreckenden, im We sentlichen ebenen Rückseite 122 auf. An der Vorderseite 120 des ersten Profils 116 ist in Längserstreckungsrichtung des ersten Profils 116 eine Nut 124 ausgebildet, die sich schwalbenschwanzartig von der Vorderseite 120 in Richtung der 122 des ersten Profils 116 verbreitert.
  • Das zweite Profil 118 der Befestigungseinrichtung 114 weist im Wesentlichen die Form eines rechteckigen, quaderförmigen Blockes mit einer im Wesentlichen ebenen Vorderseite 126 und einer sich parallel zur Vorderseite 126 erstreckenden, im Wesentlichen ebenen Rückseite 128 auf.
  • An der Rückseite 128 des zweiten Profils 118 ist ein länglicher Vorsprung 130 vorgesehen, der im Wesentlichen senkrecht von der Rückseite 128 des zweiten Profils 118 vorsteht und dessen Querschnitt sich ausgehend von der Rückseite 128 schwalbenschwanzförmig verbreitert. Wie in 3 gezeigt ist, ist der schwalbenschwanzförmige Vorsprung 130 des zweiten Profils 118 in die schwalbenschwanzförmige Nut 124 des ersten Profils 116 einsetzbar und im eingesetzten Zustand in dieser führbar. Dabei gleitet die Rückseite 128 des zweiten Profils 118 im Wesentlichen auf der Vorderseite 120 des ersten Profils 116.
  • Am Grund der Nut 124 sind Durchgangsbohrungen 132 vorgesehen, durch die sich Befestigungsschrauben 134 erstrecken, durch die das erste Profil 116 an der Wand 102 befestigt ist, wobei die Rückseite 122 des ersten Profils 116 flächig an der Wand 102 anliegt. Ferner weist das erste Profil 116 einen nicht dargestellten Anschlag auf, der das Aufschieben des zweiten Profils 118 begrenzt.
  • An der Vorderseite 126 des zweiten Profils 118 ist mit Hilfe einer Schweißnaht 136 das Aufnahmeelement 112 befestigt, das im Wesentlichen senkrecht von der Vorderseite 126 des zweiten Profils 118 vorsteht.

Claims (11)

  1. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) zum lösbaren Befestigen an einem Gegenstand (40;102), wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand, mit – einem Aufnahmeelement (12;112) zur Aufnahme des Werbeträgers (38) und – einer Befestigungseinrichtung (14;114), die aufweist: – ein erstes Profil (16;116) zum Befestigen an einem Gegenstand (40;102), wie beispielsweise an einer Straßenlaterne oder an einer Gebäudewand, und – ein zweites Profil (18;118), das an dem Aufnahmeelement (12;112) befestigt oder einteilig mit diesem ausgebildet ist und zum lösbaren Eingriff mit dem ersten Profil (16;116) geeignet ist, wobei – in demjenigen Zustand, in dem die beiden Profile (16,18;116,118) miteinander in Eingriff sind, eines der beiden Profile (16;116) das andere Profil (18;118) umgreift und beide Profile (16,18;116,118) lediglich in ihrer Längserstreckungsrichtung lediglich relativ zueinander bewegbar sind.
  2. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der beiden Profile wenigstens ein Begrenzungsmittel vorgesehen ist, das die relative Bewegung zwischen den beiden Profilen begrenzt.
  3. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Begrenzungsmittel ein Anschlag ist.
  4. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Begrenzungsmittel eine Einrasteinrichtung ist.
  5. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Begrenzungsmittel ein Klemmelement ist.
  6. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profil (16;116) wenigstens eine Öffnung (26) zum Hindurchführen eines Haltebandes aufweist.
  7. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profil (16;116) und das zweite Profil (18;118) in demjenigen Zustand, in dem die beiden Profile (16,18;116,118) in Eingriff sind, nach Art einer Schwalbenschwanzführung ineinander geführt sind.
  8. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profil (16) ein längliches, im wesentlichen U-förmiges Profil ist und einen über seine Länge im wesentlichen konstanten Querschnitt aufweist, wobei der im wesentlichen U-förmige Querschnitt einen Basisbereich (20) und zwei einander gegenüberliegende, jeweils mit dem Basisbereich (20) verbundene Schenkel (22) umfasst, die in einem Winkel von dem Basisbereich abstehen und voneinander weg weisen, und dass das zweite Profil (18) ein längliches, im wesentlichen U-förmiges Profil ist und einen über seine Länge im wesentlichen konstanten Querschnitt aufweist, wobei der im wesentlichen U-förmige Querschnitt einen Basisbereich (32) und zwei einander gegenüberliegende, jeweils mit dem Basisbereich (32) verbundene Schenkel (34) umfasst, die zueinander weisen und jeweils in einem Winkel von dem Basisbereich (32) abstehen, wobei die jeweiligen Winkel, in denen die Schenkel (22,34) der ersten und zweiten Profile (16,18) hinsichtlich der entsprechenden Basisbereiche (20,32) in demjenigen Zustand, in dem die beiden Profile (16,18) miteinander in Eingriff sind, derart gewählt sind, dass sich die jeweils paarweise einander gegenüberliegenden jeweiligen Schenkel (22,34) umgreifen und im wesentlichen flächig berühren.
  9. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisbereich (20) des ersten Profils (16) zur Erzeugung eines im wesentlichen W-förmigen Profils gewölbt ist.
  10. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (22) des ersten Profils (16) wenigstens zwei einander gegenüberliegende Öffnungen (26) zum Hindurchführen eines Haltebandes (28) aufweisen, wobei die jeweilige Öffnung (26) nahe des Übergangs zwischen dem Basisbereich (20) und dem entsprechenden Schenkel (22) angeordnet ist.
  11. Werbeträgeraufnahmevorrichtung (10;100) nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich zwischen dem Basisbereich (20) und dem entsprechenden Schenkel (22) des ersten Profils abgerundet ist.
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