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DE20307872U1 - Gepäckstück mit Roller - Google Patents

Gepäckstück mit Roller

Info

Publication number
DE20307872U1
DE20307872U1 DE20307872U DE20307872U DE20307872U1 DE 20307872 U1 DE20307872 U1 DE 20307872U1 DE 20307872 U DE20307872 U DE 20307872U DE 20307872 U DE20307872 U DE 20307872U DE 20307872 U1 DE20307872 U1 DE 20307872U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
luggage
item
scooter
handle
attached
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20307872U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE20307872U priority Critical patent/DE20307872U1/de
Publication of DE20307872U1 publication Critical patent/DE20307872U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C5/00Rigid or semi-rigid luggage
    • A45C5/14Rigid or semi-rigid luggage with built-in rolling means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C9/00Purses, Luggage or bags convertible into objects for other use
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K3/00Bicycles
    • B62K3/002Bicycles without a seat, i.e. the rider operating the vehicle in a standing position, e.g. non-motorized scooters; non-motorized scooters with skis or runners
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C9/00Purses, Luggage or bags convertible into objects for other use
    • A45C2009/005Purses, Luggage or bags convertible into objects for other use into a vehicle, e.g. scooter

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

G 11181 DE
Dr. Stefan Felix Raible
Lange Gasse 8
72 070 Tübingen
Gepäckstück mit Roller
Die Erfindung betrifft ein Gepäckstück, an dem ein von einem Menschen benutzbarer Roller befestigt ist.
Kleine Roller haben in letzter Zeit gerade auch für die Verwendung von Erwachsenen zur Fortbewegung in der Stadt oder in ausgedehnten Baulichkeiten wie Flughäfen eine breite Verwendung gefunden. Außerdem sind bei Gepäckstücken wie beispielsweise Koffern häufig Räder angebracht, um diese leichter bewegen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein leicht bewegliches Gepäckstück, das auch zum Transport oder zur Fortbewegung eines Menschen eingesetzt werden kann, bereitzustellen.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Gepäckstück, das die im Hauptanspruch aufgeführten Merkmale aufweist, gelöst. Die Unteransprüche geben bevorzugte Weiterbildungen an.
• ·
• ·
G 11181 DE - 2 -
Beim erfindungsgemäßen Gepäckstück wird an diesem ein vom Menschen benutzbarer Roller befestigt. Es wird also eine Kombination aus einem Gepäckstück und einem Roller geschaffen. Dadurch ist es möglich, sowohl das Gepäckstück als auch einen Menschen, der sich auf den Roller stellt, in einfacher Weise zu bewegen.
Es ist vorteilhaft, wenn der Roller am Gepäckstück in einer verschwenkbaren und/oder ausklappbaren und/oder ausziehbaren Weise befestigt ist, weil dann beim Nichtgebrauch des Rollers dieser in platzsparender Weise zum Gepäckstück geklappt oder gedreht werden kann, so dass die Einheit aus Roller und Gepäck leicht von Hand transportiert werden kann.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des Gepäckstücks wird die Trittfläche des Rollers, die an ihrem hinteren Ende ein wahlweise mit einer Bremsvorrichtung versehenes Rad aufweist, mit ihrem vorderen Ende am Gepäckstück, vorzugsweise an dessen unterem Ende, beweglich befestigt. Das Gepäckstück weist dann weiter mindestens ein zur Trittfläche des Rollers verschwenk- oder verdrehbares Rad auf.
Zur Bewegung des Gepäckstücks und des Rollers genügen diese beiden Räder. Wenn aber am unteren Ende des Gepäckstücks weitere Räder angebracht sind, so erhält das Gepäckstück einen stabileren Stand und kann auch ohne Verwendung des Rollers in ganz normaler Weise gezogen und abgestellt werden.
Um eine in platzsparender Weise zusammenklappbare Kombination aus Roller und Gepäckstück zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn die Trittfläche zur Bodenfläche des Gepäckstücks eingeklappt werden kann, wenn der Roller nicht benutzt werden soll, sodass durch den eingeklappten Roller kaum zusätzlicher Platz benötigt wird. Soll der Roller wieder benutzt werden, so wird er wieder vom Gepäckstück weggeklappt.
G 11181 DE - 3 -
Um noch mehr Platz zu sparen, ist es vorteilhaft, wenn der Boden des Gepäckstücks eine Vertiefung zur Aufnahme der Trittfläche des Rollers im eingeklappten Zustand aufweist, sodass im eingeklappten Zustand der Roller nur noch wenig oder gar nicht mehr über das Gepäckstück vorsteht.
Das Gepäckstück kann verschiedene Griffe aufweisen. Dabei sollte es zumindest einen Griff an seinem oberen Ende aufweisen, damit das Gepäckstück selbst und in Kombination mit dem Koffer leicht gehandhabt werden kann.
Um weiter Platz zu sparen und dennoch eine bequeme Benutzung des Rollers zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn der Griff in ausziehbarer und/oder ausklappbarer Weise am oberen Ende des Gepäckstücks befestigt ist. Der Griff kann beispielsweise in Form einer Griffstange, die in Bezug auf das Gepäckstück ausziehbar ist, und die an ihrem Ende zwei Handgriffe aufweist, ausgebildet sein. Wenn die Handgriffe in Bezug auf die Griffstange lösbar ausgebildet sind, so kann nochmals Platz gespart werden.
Das Gepäckstück kann prinzipiell jede Größe aufweisen, wobei aber, um eine vernünftige Benutzung des Rollers zu ermöglichen, gewisse Obergrenzen in Bezug auf die Abmessungen und das Gewicht nicht überschritten werden sollten. Sehr vorteilhaft kann die Kombination aus Gepäckstück und Roller im Bereich des Handgepäcks verwendet werden, sodass in einer vorteilhaften Ausfuhrungsform das Gepäckstück bzw. die Kombination aus Gepäckstück und Roller die Größe eines im Luftverkehr üblichen Handgepäckstücks nicht überschreitet.
G 11181 DE - 4 -
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten Gepäckstücks wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In den Zeichnungen sind gleiche Elemente in allen Zeichnungsfiguren mit den gleichen Bezugszahlen gekennzeichnet .
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausfüh
rungsform des erfindungsgemäßen Gepäckstücks;
Fig. 2 eine Seitenansicht des in Fig. 1 gezeigten
Gepäckstücks.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gepäckstücks. Das Gepäckstück 10 ist hier in Form eines kleinen Koffers ausgebildet. Am unteren Ende 12 des Gepäckstücks 10 ist die Trittfläche 20 eines Rollers in beweglicher Weise befestigt. Am hinteren Ende des Rollers ist ein wahlweise mit einer hier nicht gezeigten Bremsvorrichtung versehenes Rad 22 befestigt. Das untere Ende des Gepäckstücks weist im hier dargestellten Fall zwei weitere Räder 14 auf.
Am oberen Ende 16 des Gepäckstücks 10 ist ein Griff 30 befestigt. Der Griff 30 ist hier in Form einer Stange 32, die mit ihrem unteren Ende am Gepäckstück 10 ausziehbar befestigt ist und die an ihrem oberen Ende einen Handgriff 34 aufweist, ausgebildet.
G 11181 DE - 5 -
Fig. 2 zeigt das erfindungsgemäße Gepäckstück in der Seitenansicht. Der gebogene Doppelpfeil soll dabei andeuten, dass die Trittfläche 20 des Rollers zum Gepäckstück 10 eingeklappt und auch wieder von diesem weggeklappt werden kann. Der Doppelpfeil neben dem Griff 30 soll andeuten, dass der Griff 30 in Bezug auf das Gepäckstück 10 ausgezogen oder eingefahren werden kann.
G 11181 DE
Bezugszeichenliste
10 Gepäckstück
12 unteres Ende des Gepäckstücks
14 Rad des Gepäckstücks
16 oberes Ende des Gepäckstücks
20 Trittfläche Roller
22 Rad des Rollers
30 Griff
32 Stange
34 Handgriff

Claims (10)

1. Gepäckstück, dadurch gekennzeichnet, dass an ihm ein von einem Menschen benutzbarer Roller befestigt ist.
2. Gepäckstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Roller am Gepäckstück (10) in verschwenkbarer und/oder ausklappbarer und/oder ausziehbarer Weise befestigt ist.
3. Gepäckstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (20) des Rollers an ihrem hinteren Ende ein wahlweise mit einer Bremsvorrichtung versehenes Rad (22) aufweist und mit ihrem vorderen Ende am unteren Ende (12) des Gepäckstücks beweglich befestigt ist, wobei das Gepäckstück (10) an seinem unteren Ende (12) mindestens ein weiteres zur Trittfläche (20) des Rollers verschwenkbares oder verdrehbares Rad (14) aufweist.
4. Gepäckstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gepäckstück (10) an seinem unteren Ende (12) mindestens ein weiteres in Bezug auf das Gepäckstück (10) bewegliches oder nicht bewegliches Rad (14) aufweist.
5. Gepäckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trittfläche (20) des Rollers zur Bodenfläche des Gepäckstücks (10) einklappbar und von dieser wegklappbar ausgebildet ist.
6. Gepäckstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des Gepäckstücks (10) eine Vertiefung zur Aufnahme der Trittfläche (20) des Rollers im eingeklappten Zustand aufweist.
7. Gepäckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an seinem oberen Ende (16) ein Griff (30) ausgebildet ist.
8. Gepäckstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (30) in ausziehbarer und/oder ausklappbarer Weise am oberen Ende (16) des Gepäckstücks (10) befestigt ist.
9. Gepäckstück nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (30) eine Griffstange (32), die in Bezug auf das Gepäckstück (10) ausziehbar ist und die an ihrem Ende zwei Handgriffe (34), die in Bezug auf die Griffstange (32) lösbar oder fest angeordnet sind, umfasst.
10. Gepäckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gepäckstück (10) oder die Kombination aus Gepäckstück (10) und Roller die Größe eines im Luftverkehr üblichen Handgepäckstücks nicht überschreitet.
DE20307872U 2003-05-21 2003-05-21 Gepäckstück mit Roller Expired - Lifetime DE20307872U1 (de)

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DE20307872U1 true DE20307872U1 (de) 2003-08-07

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DE (1) DE20307872U1 (de)

Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20017171U1 (de) 2000-10-06 2001-01-11 Lutzenberger, Helmut, 87534 Oberstaufen Koffer mit integriertem Sportgerät (Roller)
DE20019606U1 (de) 2000-11-16 2001-09-06 Heipertz, Walther, Dr.med. Dipl.-Psych., 90461 Nürnberg Als Roller zu bewegender Koffer
DE10026184A1 (de) 2000-05-26 2001-12-13 Rainer Mittl Schultasche mit integrierter Roller-Einrichtung
DE20119353U1 (de) 2001-11-29 2002-02-21 Hammesfahr, Guido, 50670 Köln Transportvorrichtung für Gepäckstücke o.dgl.
DE10050783A1 (de) 2000-10-13 2002-05-02 Eugen Muchowski Fahrbarer Koffer oder Behälter
JP2002205650A (ja) 2000-12-30 2002-07-23 Tsuneshige Kobayashi 回転台車

Patent Citations (6)

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