DE20307742U1 - Trolley zum Transport einer Golftasche - Google Patents
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Description
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Trolley zum Transport einer Golftasche
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Trolley zum Transport einer Golftasche mit: einer Batterie- und gegebenenfalls Steuereinheit mit einem Gestänge, das mit der Batterie- bzw. Steuereinheit verbunden ist und mit dem die Golftasche gegebenenfalls verbindbar ist und einer Achse, an der die Räder angeordnet sind, die vorzugsweise an der Steuereinheit abnehmbar angebracht ist und in der mindestens ein Motor und vorzugsweise ein Getriebe zum Antrieb der Räder angeordnet ist.
Bekanntlich transportieren Golfer ihre Golfausrüstung in Golftaschen, die oftmals rollbar und immer öfter auch motorgetrieben sind.
Insbesondere die motorgetriebenen Trolleys haben jedoch den Nachteil, dass sie für den Transport in einem Automobil in der Regel zu sperrig sind. Der Stand der Technik schlägt deshalb vor, die Golftasche zum Transport von dem Trolley zu entfernen und den Trolley im übrigen in mehrere Einzelteile zu zerlegen. Aber auch dann sind die Einzelteile immer noch so sperrig, dass der Trolley, insbesondere bei kleineren Fahrzeugen oder Cabriolets, den Kofferraum vollständig ausfüllt. Des weiteren ist die Montage bzw. Demontage des Trolleys gemäß dem Stand der Technik oftmals sehr aufwendig.
Der vorliegenden Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Trolley zum Transport einer Golftasche zur Verfügung zu stellen, der ein möglichst geringes Bauvolumen aufweist, leicht auseinander- und zusammen baubar und einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Neuerungsgemäß wird die Aufgabe mit einem Trolley gemäß Schutzanspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen des Trolleys sind in den Unteransprüchen beansprucht.
Es war für den Fachmann überaus erstaunlich und nicht zu erwarten, dass der Trolley gemäss der vorliegenden Erfindung einfach herzustellen und leicht montierbar bzw. demontierbar ist. Die Golftasche muss von dem Gestänge zum
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Transport nicht entfernt werden. Der neuerungsgemäße Trolley ist sehr einfach zu bedienen und wesentlich weniger sperrig als Trolleys gemäss dem Stand der Technik. Dadurch, dass der Motor und gegebenenfalls das Getriebe in der Achse der Räder angeordnet ist, ist er vor Umwelteinflüssen sehr gut geschützt. Zum Aufladen der Batterie wird die Achse des Trolleys einfach von der Batterie- bzw. Steuereinheit gelöst und der Stromkreis zu dem Motor somit unterbrochen. Der neuerungsgemäße Trolley baut, insbesondere bei demontierter Achse, unwesentlich größer als die Golftasche selbst.
Neuerungsgemäß weist der Trolley eine Batterie und gegebenenfalls eine Steuereinheit auf. Die Batterieeinheit dient dem Motor als Energiequelle. Mit der Steuereinheit wird der Motor vorzugsweise auf Vorwärts- bzw. Rückwärtsbetrieb umgeschaltet und gegebenenfalls die jeweilige Geschwindigkeit eingestellt. Die Batterie ist vorzugsweise wiederaufladbar.
Ebenfalls neuerungsgemäß weist der Trolley ein Gestänge auf, das mit der Batteriebzw. Steuereinheit gegebenenfalls lösbar verbunden ist und mit dem die Golftasche gegebenenfalls verbindbar ist. Dieses Gestänge kann aus einem beliebigen Material gefertigt werden und kann eine beliebige Form aufweisen. Vorzugsweise handelt es sich jedoch um ein Hohlprofil, das besonders bevorzugt aus Metall gefertigt ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Gestänge ein Scharnier auf, mit dem es in seinen Dimensionen reduziert werden kann.
Weiterhin bevorzugt ist an dem Gestänge ein Mittel zur Steuerung des Motors angeordnet. Dieses Mittel wirkt mit der Steuereinheit des Motors zusammen und bewirkt das Umschalten zwischen Vorwärts- und Rückwärtsfahrt sowie vorzugsweise die Wahl der jeweiligen Geschwindigkeit. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Mittel um einen Drehgriff, der an dem oberen Teil des Gestänges angeordnet ist.
Neuerungsgemäß weist der Trolley außerdem eine Achse auf, an der die Räder angeordnet sind. Diese Achse wird vorzugsweise an der Batterie- bzw. Steuereinheit angebracht. Weiterhin ist neuerungsgemäß in der Achse mindestens ein Motor und, sofern benötigt, ein Getriebe zum Antrieb der Räder angeordnet. Entsprechend ist
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die Achse in einer bevorzugten Ausführungsform ein hohles Rohr. In einer bevorzugten Ausführungsform sind zwei Motoren und zwei Getriebe in der Achse angeordnet, die jeweils ein Rad antreiben.
Vorzugsweise ist die Achse mit einer form- und kraftschlüssigen Verbindung an der Batterie- bzw. Steuereinheit angebracht. Besonders bevorzugt ist in die mechanische Verbindung zwischen Achse und Batterie- bzw. Steuereinheit eine elektrische Verbindung integriert, die eine Verbindung zwischen dem Motor und der Batterie herstellt. Ganz besonders bevorzugt handelt es sich bei der Verbindung um einen mechanischen und elektrischen Schnellverschluss, der leicht und ohne Werkzeuge herstell- bzw. lösbar ist.
Vorzugsweise weist der Trolley im vorderen Bereich ein Stützmittel auf, so dass der Trolley samt Golftasche nicht nach vorne kippt bzw. die Batterie- bzw. Steuereinheit nicht mit dem Untergrund in Berührung kommt.
Die Golftasche kann an dem neuerungsgemäßen Trolley durch jede dem Fachmann bekannte Art und Weise angebracht werden, vorzugsweise wird die Golftasche an dem Gestänge jedoch durch einen Gummizug befestigt und steht vorzugsweise auf der Batterie- bzw. Steuerreinheit auf.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Räder von der Achse abnehmbar. Durch diese Maßnahme kann die Baugröße des Trolleys insbesondere beim Transport noch einmal reduziert werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren 1 - 4 erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Neuerungsgedanken nicht ein.
Figur 1 und 2 zeigen den neuerungsgemäßen Trolley nebst Golftasche in zwei Ansichten.
Figur 3 zeigt den neuerungsgemäßen Trolley mit abgeklapptem oberen Gestängeteil.
Figur 4 zeigt eine Ausführungsform der Verbindung zwischen der Batterie- bzw. Steuereinheit und der Achse.
In den Figuren 1 und 2 ist der neuerungsgemäße Trolley und eine Golftasche 1 in zwei Ansichten dargestellt. Der neuerungsgemäße Trolley hat als Grundelement eine Batterie- bzw. Steuereinheit 2. An diese Batterie- bzw. Steuereinheit 2 ist die Achse fest, jedoch ohne Werkzeug durch einen Schnellverschluss lösbar angeordnet. Die Verbindung zwischen Achse 3 und Batterie- bzw. Steuereinheit 2 wird in Figur 4 näher erläutert. An der Achse 3, die in dem vorliegenden Fall als Rohr ausgebildet ist, sind die Räder 4 drehbar gelagert. In der Achse 3 befinden sich zwei Motoren (nicht dargestellt) mit jeweils einem Getriebe (nicht dargestellt), die jeweils ein Rad antreiben. Die elektrische Versorgung der Motoren erfolgt über dieselbe Verbindung, mit der die Achse 3 mit der Batterieeinheit 2 verbunden ist. Des weiteren ist an der Batterie- bzw. Steuereinheit 2 ein Gestänge 6 fest, jedoch gegebenenfalls auch lösbar angeordnet. Dieses Gestänge 6 besteht aus einem oberen Teil 8 und einem unteren Teil 9, die durch ein Scharnier 7 miteinander verbunden sind. In der Mitte des oberen Teils 8 des Gestänges 6 ist ein Mittel zur Steuerung 5 des Motors angeordnet. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Drehgriff, mit dem der Motor in den Vorwärts- bzw. Rückwärtsbetrieb geschaltet werden und mit dem die jeweilige Geschwindigkeit des neuerungsgemäßen Trolleys reguliert werden kann. Der Fachmann versteht, dass das Mittel 5 elektrisch mit der Batterie- bzw. Steuereinheit 2 verbunden ist. An dem Gestänge 6 ist mittels eines Gummibandes die Golftasche 1 angebracht, die wiederum auf der Batterie- bzw. Steuereinheit aufsteht. Mittels des Gummibandes kann die Golftasche von dem Gestänge gelöst werden. Dies ist jedoch für den neuerungsgemäßen Gebrauch des Trolleys nicht notwendig.
Figur 3 zeigt den neuerungsgemäßen Trolley, bei dem der obere Teil 8 des Gestänges für den Transport abgeklappt ist.
Figur 4 zeigt ein Teil 12 der Verbindung zwischen Achse und Batterie- bzw. Steuereinheit 2. Dieses Teil 12 ist an das Rohr 3 angeschweißt. Im vorderen Bereich wird an das Teil 12 eine Platte 13, vorzugsweise aus glasfaserverstärktem
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Kunststoff, angeschraubt, die Ausschnitte für die Stecker, mit denen der elektrische Kontakt zwischen den Motoren und der Batterie- bzw. Steuereinheit 2 hergestellt wird, aufweist. Die mechanische Verbindung zwischen dem Rohr 3 und der Batteriebzw. Steuereinheit 2 wird dadurch hergestellt, dass das Teil 12 in ein Teil an der Batterie- bzw. Steuereinheit gesteckt wird, dessen Innenmasse die Außenfläche 15 des Teils 12 im wesentlichen formschlüssig umschließt. Des weiteren weist die Verbindung ein nicht dargestelltes Mittel auf, das bewirkt, dass das Teil 12 und das dieses umschließende Teil nicht auseinander rutschen. Durch das Zusammenstecken der beiden Teile der Verbindung wird gleichzeitig eine elektrische Verbindung zwischen dem Motor und der Batterie hergestellt. Die Verbindung ist äußerst leicht zusammenzustecken und zu lösen.
Claims (7)
1. Trolley zum Transport einer Golftasche (1) mit:
- einer Batterie- und gegebenenfalls Steuereinheit (2)
- mit einem Gestänge (6), das mit der Batterie- bzw. Steuereinheit (2) verbunden ist und mit dem die Golftasche (1) gegebenenfalls verbindbar ist und
- einer Achse (3), an der die Räder (4) angeordnet sind, die vorzugsweise an der Einheit (2) abnehmbar angebracht ist und in der mindestens ein Motor und vorzugsweise ein Getriebe zum Antrieb der Räder (4) angeordnet ist.
2. Trolley nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (3) durch einen mechanischen und elektrischen Schnellverschluss reversibel mit der Einheit (2) verbindbar ist.
3. Trolley nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gestänge (6) ein Mittel (5) zur Steuerung des Motors angeordnet ist.
4. Trolley nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (6) ein Scharnier (7) aufweist, mit dem der obere Teil (8) des Gestänges (6) zu dem unteren Teil (9) des Gestänges (6) abklappbar ist.
5. Trolley nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Stützmittel (10) aufweist.
6. Trolley nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Golftasche (1) aufweist, die vorzugsweise an dem Gestänge (6) durch einen Gummizug (11) angebracht ist.
7. Trolley nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (4) von der Achse (3) abnehmbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20307742U DE20307742U1 (de) | 2003-01-22 | 2003-05-16 | Trolley zum Transport einer Golftasche |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20301022 | 2003-01-22 | ||
| DE20307742U DE20307742U1 (de) | 2003-01-22 | 2003-05-16 | Trolley zum Transport einer Golftasche |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20307742U1 true DE20307742U1 (de) | 2003-07-31 |
Family
ID=27675286
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20307742U1 (de) |
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2003
- 2003-05-16 DE DE20307742U patent/DE20307742U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030904 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060621 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20091215 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20111201 |