DE20307466U1 - Schirm für eine Beleuchtungseinrichtung und Beleuchtungseinrichtung - Google Patents
Schirm für eine Beleuchtungseinrichtung und BeleuchtungseinrichtungInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description
t ·
Die Erfindung betrifft einen Schirm für eine Beleuchtungseinrichtung, sowie eine Beleuchtungseinrichtung.
Obwohl bereits eine Vielzahl an Schirmen für Beleuchtungseinrichtungen bekannt sind, besteht weiter ein Bedarf an ästhetisch ansprechenden, einfach herzustellenden Schirmen für Beleuchtungseinrichtungen, da herkömmliche Schirme mit modernem Design oft sehr aufwendig und teuer sind.
Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen den ästhetischen Ansprüchen einer an Kunst und Design interessierten Bevölkerungsschicht genügenden Schirm für Beleuchtungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, der gleichzeitig einfach und billig herzustellen ist.
Die Lösung der Aufgabe ist ein Schirm für eine Beleuchtungseinrichtung umfassend wenigstens einen transparenten Träger, der Stücke aus Papier, beispielsweise in Form von Papierschnipseln, umfasst. Unter transparent wird im Sinn dieser Beschreibung vollständig durchsichtig, vollständig klar, opak oder milchig verstanden. Weiterhin kann der Träger weiß sein und/oder beliebige Farben haben.
Der transparente Träger kann hierbei transparente Folie verschiedener Stärke, Plexiglas oder Glas aufweisen.
Hierbei können die Stücke aus Papier auf dem Träger aufgebracht sind oder alternativ in dem Träger vorgesehen sein.
Im ersten Fall sind die Stücke aus Papier mittels Klebstoff, insbesondere mittels Holzleim, auf dem Träger aufgebracht.
Im zweiten Fall kann der Träger gegossen werden, wobei die Stücke aus Papier in dem Träger vorgesehen werden. Vorteilhafterweise verwendet man dann einen transparenten Träger, der Kunstharz, insbesondere Polyesterharz, Lacke, Kunststoff und/oder Wachs, insbesondere Bienenwachs, aufweist.
Die Stücke aus Papier können in und/oder auf dem Träger zufällig oder nach einem Muster angeordnet verteilt sein. Die Stücke aus Papier können innerhalb der zufälligen Verteilung oder innerhalb eines Musters weiterhin regelmäßig oder unregelmäßig verteilt sein, also eine gleichmäßige oder ungleichmäßige Bedeckungsdichte des Trägers haben. Ebenso ist es möglich Bereiche des Schirms zufällig und andere Bereiche des Schirms nach einem Muster auszubilden. Gleiches gilt für die Bedekkungsdichte des Schirms.
Die Stücke aus Papier können mit dem Träger vollflächig verbunden sein. Hierdurch ergibt sich eine im wesentlichen ebene Struktur des Schirms. Weiterhin können mehrere, also wenigstens zwei, Lagen übereinander angeordnet sein. Eine Lage entspricht so in etwa der Dicke der Stücke aus Papier. Des weiteren muß in einer Lage nicht die gesamte Fläche des Trägers mit Stücken aus Papier bedeckt sein. Die Stücke aus Papier können den Träger entweder in einer Lage oder in wenigstens zwei Lagen den Träger vollständig bedecken, d.h., dass der transparente Träger bei Durchsicht an jeder Stelle mindestens eine Lage Stücke aus Papier aufweist.
Alternativ können die Stücke aus Papier auch nur mit einem Teil ihrer Fläche oder ihrem Rand mit dem Träger verbunden sein. So ergibt sich eine dreidimensionale Struktur, d.h. die Papierschnipsel stehen aus der Schirmebene hervor.
In welcher Form die Stücke aus Papier in oder auf dem Träger angeordnet sind, hängt von dem gewünschten ästhetischen Effekt ab. Wenn beispielsweise die Stükke aus Papier zufällig regelmäßig angeordnet sind, wird ein erfindungsgemäßer Schirm erhalten, der in Abhängigkeit von der Anzahl an übereinander angeordneten Stücken aus Papier in den verschiedenen Lagen, zwar an einzelnen Punkten ver-
schieden hell durchscheinend ist, jedoch über die gesamte Fläche des Trägers durchschnittlich die selbe Dicke an Stücken aus Papier aufweist. Wenn die Stücke aus Papier zufällig unregelmäßig angeordnet sind, wird ein erfindungsgemäßer Schirm erhalten, der ebenfalls an einzelnen Punkten verschieden hell durchscheinend ist und außerdem über die gesamte Fläche des Trägers durchschnittlich zusätzlich unterschiedliche Dicken an Stücken aus Papier aufweist.
Die Stücke aus Papier können unabhängig voneinander eine Fläche von etwa 0,1 bis etwa 40 cm2 und eine Dicke von etwa 0,0001 bis etwa 0,2 cm. Die verwendeten Größen hängen hierbei von dem erwünschten Leuchteffekt ab. Die Stücke aus Papier können jede beliebige Form haben. Sie können entweder regelmäßige geometrische Formen, wie Quadrate, Dreiecke, Kreise, Ellipsen, Rechtecke oder Vielecke, oder unregelmäßige geometrische Formen, wie sie beim Zerreißen von Papier entstehen, haben.
Vorzugsweise sind die Stücke aus Papier aus Altpapier, beispielsweise Altpapier aus Zeitungen, Katalogen, Kontoauszügen. Es können allerdings je nach erwünschtem ästhetischen Effekt auch andere Papiere, beispielsweise Japanpapier, Büttenpapier, sowie Buntpapier eingesetzt werden. Die Stücke aus Papier können auch aus transparentem, gegebenenfalls gefärbten Papier, wie Seidenpapier oder Kreppapier sein.
Vorzugsweise besteht der erfindungsgemäße Schirm aus einem transparenten Träger und Stückchen aus Papier mit den vorstehend beschriebenen Eigenschaften.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Schirm wie vorstehend beschrieben, wobei der Schirm eine oder mehrere Befestigungsvorrichtungen zum Befestigen des Schirms an einer Wand, einer Decke oder einem Boden umfasst. Die Befestigungseinrichtungen können mittels Schrauben, Nägeln, Stiften oder ähnlichem an Wand, Boden oder Decke befestigbar sein.
Der Schirm der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung umfasst vorzugsweise wenigstens einen Rahmen, wobei in dem wenigstens einen Rahmen wenigstens ein transparenter Träger angeordnet ist. Unter "Rahmen" im Sinne der Erfindung wird jede verbundene Struktur verstanden, in welcher der transparente Träger angeordnet sein kann. Der Rahmen kann somit nur am Außenrand des transparenten Trägers verlaufen. Er kann aber auch sowohl am Außenrand als auch innerhalb des Trägers angeordnet sein.
Der Rahmen kann vorzugsweise aus Holz, Metall, Hartplastik, Karton oder Plexiglas sein. Dieser Rahmen kann wenigstens eine Befestigungsvorrichtung aufweisen, die an ihm derart angeordnet ist, dass der Rahmen an Decke, Boden oder Wand befestigt werden kann.
Wenn der transparente Träger selbst steif genug ist, kann von einem Rahmen abgesehen werden. Eine Befestigungseinrichtung kann dann direkt an dem Träger angebracht werden.
Weiterhin kann die Beleuchtungseinrichtung auch als selbst tragende Struktur ausgebildet sein; in diesem Fall ist keine Befestigungseinrichtung erforderlich, die Beleuchtungseinrichtung kann dann vielmehr frei aufgestellt werden. Hierbei kann der Rahmen als selbsttragende Struktur ausgebildet sein, in dem der Träger vorgesehen ist. Alternativ, kann auch der Träger aus steifem Material ausgebildet werden, so dass die Verwendung eines Rahmens nicht erforderlich ist. Die selbstragende Struktur, sowohl in Form des Rahmens als auch in Form eines steifen transparenten Trägers kann in beliebigen geometrischen Formen, je nach zu erzielendem ästhetischem Effekt ausgebildet sein.
Bei der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung kann die wenigstens eine Lichtquelle vorgesehen sein. Diese ist vorteilhafter weise so angebracht, dass sie den transparenten Träger von hinten anleuchtet. Wird der Schirm beispielsweise an Decke, Wand oder Boden befestigt, muss demnach die Lichtquelle zwischen dem
Schirm und der Wand, der Decke oder dem Boden angeordnet sein. Die Lichtquelle kann hierbei in Form von weißem Licht oder farbigem Licht vorgesehen werden. Auch lässt sich eine variable Lichtquelle, deren Helligkeit, Wellenlänge, Luminanz und dergleichen veränderbar sind, einsetzen. Abhängig von der Größe der Beleuchtungseinrichtung lassen sich auch mehrere Lichtquellen einsetzen.
Ähnliche Farbeffekte lassen sich auch durch Verwendung von verschiedenfarbigen transparenten Trägern verwenden.
Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführung der Beleuchtungseinrichtung beschrieben.
Die Beleuchtungseinrichtung gemäß dieser Ausführung ist als Raumteiler vorgesehen. Die Beleuchtungsseinrichtung umfasst hierbei einen Standrahmen aus Holz oder MDF mit einer Größe von etwa 1,5 &khgr; 1,5 m (Breite &khgr; Höhe). In diesem Standrahmen sind vorderseitig und rückseitig zwei Nuten vorgesehen, in die zwei Steckrahmen eingesetzt sind. In jedem Steckrahmen ist ein Schirm entsprechend der Erfindung eingespannt. Jeder Schirm umfasst hierbei einen Träger, der seinerseits eine flexible PE-Folie mit der Stärke von 100 &mgr;&iacgr;&tgr;&igr;, auf die Papierschnipsel aufgebracht sind, aufweist. Hierzu wurde auf die Folie zunächst flächendeckend Holzleim aufgetragen und anschließend wurden Papierschnipsel lose darüber gestreut. Die Papierschnipsel bestehen aus Altpapier und haben hierbei eine Größe von 0,5 bis 21 cm2. Nach dem Aufbringen der Schnipsel wurde durch Druckausübung auf den Träger ein Schirm hergestellt.
Zwischen den beiden Nuten sind auf dem Boden der Beleuchtungseinrichtung farbige Neonleuchten angeordnet.
Der erfindungsgemäße Schirm erzeugt bei der Verwendung in einer Beleuchtungseinrichtung eine sehr angenehme Lichtatmosphäre, wobei die Farbe des Lichts
• ·
durch die Verwendung von verschieden farbigen Stücken aus Papier den Wünschen des Benutzers leicht angepaßt werden kann. Außerdem kann die Helligkeit der Beleuchtungseinrichtung ebenfalls an die Wünsche des Benutzers angepaßt werden, indem die Anzahl der Lagen mit Stücken aus Papier variiert wird. Insbesondere, wenn mehrere Lagen mit Stücken aus Papier in und/oder auf dem transparenten Träger angeordnet sind, wodurch das Licht dann an verschiedenen Stellen des Schirms durch nur ein oder mehrere Stücke aus Papier fällt, ergibt sich ein lebendiges Bild und ein abwechslungsreiches Lichtspiel durch den erfindungsgemäßen Schirm.
Claims (21)
1. Schirm für eine Beleuchtungseinrichtung umfassend wenigstens einen transparenten Träger, der Stücke aus Papier umfasst.
2. Schirm nach Anspruch 1, in welchem der transparente Träger transparente Folie verschiedener Stärke, Plexiglas oder Glas aufweist.
3. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Stücke aus Papier auf dem Träger aufgebracht sind.
4. Schirm nach Anspruch 3, in welchem die Stücke aus Papier mittels Klebstoff, insbesondere mittels Holzleim, auf dem Träger aufgebracht sind.
5. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 4, in welchem die Stücke aus Papier vollflächig mit dem Träger verbunden sind, derart dass die Stücke aus Papier im wesentlichen parallel zur Schirmebene angeordnet sind.
6. Schirm nach einem der Ansprüche 1 bis 4, in welchem die Stücke aus Papier nur teilweise mit dem Träger verbunden sind und Teile der Stücke aus Papier aus der Schirmebene hervorstehen.
7. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Stücke aus Papier in dem transparenten Träger vorgesehen sind.
8. Schirm nach Anspruch 7, in welchem der transparente Träger Kunstharz, insbesondere Polyesterharz, Lacke, Kunststoff und/oder Wachs, insbesondere Bienenwachs, aufweist.
9. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Stücke aus Papier zufällig und/oder unregelmäßig verteilt sind.
10. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Stücke aus Papier in wenigstens zwei Lagen übereinander angeordnet sind.
11. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Stücke aus Papier den transparenten Träger vollständig bedecken.
12. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem die Stücke aus Papier unabhängig voneinander eine Fläche von etwa 0,1 bis etwa 40 cm2 und eine Dicke von etwa 0,0001 bis etwa 0,2 cm haben.
13. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Stücke aus Papier aus Altpapier sind.
14. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Stücke aus Papier aus transparentem Papier sind.
15. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Stücke aus Papier aus gefärbtem Papier sind.
16. Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welchem der wenigstens eine Schirm aus genau einem transparenten Träger und Stückchen aus Papier besteht.
17. Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Schirm nach einem der vorstehenden Ansprüche, in welcher der Schirm eine oder mehrere Befestigungsvorrichtungen zum Befestigen des Schirms an einer Wand, einer Decke oder einem Boden umfasst.
18. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17, in welcher der Schirm wenigstens einen Rahmen umfasst, wobei in dem wenigstens einen Rahmen wenigstens ein transparenter Träger angeordnet ist.
19. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 18, wobei der Schirm eine oder mehrere Befestigungsvorrichtungen an dem wenigstens einen Rahmen umfasst.
20. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, in welcher wenigstens eine Lichtquelle derart vorgesehen ist, dass sie bei Befestigung der Beleuchtungseinrichtung an Wand, Decke oder Boden zwischen dem Schirm und der Wand, der Decke bzw. dem Boden angeordnet ist.
21. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 17 oder 18, die selbsttragend ausgebildet ist.
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