DE20306323U1 - Vorrichtung zum Präsentieren von Prospekten u.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Präsentieren von Prospekten u.dgl.Info
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Description
Dipl.-lng. A. Wasmeier
PATENTANWÄLTE \,:'T * \.*\t :
Dipl.-lng. H. Graf
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Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg
Deutsches Patent-
und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
und Markenamt
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D-93008 REGENSBURG POSTFACH 10 08 26
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Datum
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01. April 2003 W/schü
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Johann KARL Metal I waren Hörabach 31 94327 Bogen
Titel:
Vorrichtung zum Präsentieren von Prospekten und dergleichen
Konten
Dokument4
HypoVereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 300
inqh^n (BLZ#700 |00 80^893 69-801 Gerichtsstand Regensburg
A21162DOC
22 04 03 15 39
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, mit der Prospekte, Fotos oder dergleichen präsentiert werden können.
Das Präsentieren von Prospekten, Fotos, Werbeschriften usw. stellt in der Regel, z. B. bei Ausstellungen, Messen und dergleichen, aber auch für zahlreiche weitere Gelegenheiten oder Anlässe, ein Problem dar, wenn nicht speziell hierfür Regale, Ständer oder dergleichen vorgesehen sind, die üblicherweise platzaufwendig, teuer und nicht besonders funktionell sind, weil die Druckschriften von Besuchern, Interessenten usw. nach kurzer Zeit in Unordnung gebracht worden sind. Das geordnete Auslegen solcher Prospekte und dergleichen für Besucher führt - abgesehen von dem meist fehlenden Platz - dazu, daß in kürzester Zeit die Ordnung verloren gegangen ist und wertvolle Zeit benötigt wird, um in kurzen Abständen das präsentierte Material wieder zu ordnen.
Aufgabe der Neuerung ist, eine einfache und kostengünstige Vorrichtung vorzuschlagen, die platzsparend und sicher funktionierend eingesetzt werden kann, die bei Nichtgebrauch zusammengelegt und verstaut werden kann, und die für die Präsentation lediglich aufgehängt werden braucht und nach Befüllung betriebsbereit ist.
Der neuerungsgemäße Präsentationsständer besteht aus einem Basisträger in Form einer Materialbahn vorgegebener Länge und Breite. Das Material ist ein rollbares oder faltbares Material, z. B. Pappe, Kunststoff-Folie, Stoff, Leder oder dergleichen, das in aufgerolltem oder zusammengelegtem Zustand verstaut und zu Zwecken der Präsentation ausgerollt oder aufgeklappt werden kann. Die Materialbahn nimmt mehrere parallele Reihen von Taschen auf, die vorzugsweise transparent ausgebildet sind und die mit der Materialbahn fest verbunden sind, so daß sie ebenfalls gerollt werden können. Die Verbindung der Taschen auf dem Basisträger erfolgt durch
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Kleben, Schweißen, Nähen oder dergleichen, je nach dem Material des Basisträgers so daß die Taschen auf der Oberseite der Materialbahn bzw. des Basisträgers offen und von dieser Seite her zugängig sind. Vorzugsweise bestehen die Taschen aus transparentem Kunststoffmaterial in Folienform und haben Abmessungen, die für die Aufnahme von Prospektmaterial geeignet und angepaßt sind, wobei das Prospektmaterial oder dergleichen teilweise aus der Tasche vorsteht, damit es bequem entnommen werden kann. Die Form der Taschen ist etwa quadratisch, rechteckförmig oder wahlweise auch gerundet, wobei zwei oder mehr Taschen nebeneinander in einer Reihe so angeordnet sein können, daß die Folie in der Länge einer Reihe von Taschen auf den Basisträger aufgeklebt oder aufgeschweißt wird, und die einzelnen Taschen lediglich durch entsprechende Stege in Form von Zwischennähten, -klebestellen oder -wänden voneinander getrennt sind. Ein entsprechendes Verkleben bzw. Verschweißen der transparenten Folie, die die Taschen ausbildet, mit dem Basisträger kann entsprechend den zu präsentierenden Prospekten oder dergleichen ausgelegt sein. Z. B. kann im einfachsten Fall eine Folie jeweils auf dem Träger mit geringem Übermaß fixiert werden, so daß die Taschen eine leicht gewölbte Form einnehmen, oder aber die Taschen können Seitenflächen mit Faltung haben, etwa in Ziehharmonikaform, wenn das aufzunehmende Prospektmaterial umfangreicher ist.
In einer praktischen Ausführung können die Taschen beispielsweise die Form von transparenten Umschlägen haben, die an den Seitenwänden gefaltet sind, und die mit der Rückseite auf den Basisträger aufgeklebt werden, so daß das Prospektmaterial in den Umschlag eingesteckt werden kann. Die Taschen können jedoch auch so befestigt werden, daß sie keine eigene Rückseite haben, sondern die Rückseite der Tasche durch das Basisträgermaterial dargestellt wird, und lediglich die Seitenflächen und die Trennwände zwischen zwei benachbarten Taschen entlang schmaler Bahnen mit dem Trägermaterial verklebt, verschweißt oder dergleichen werden, so daß bei einer derartigen Ausführungsform die Taschen aufgesetzt sind.
Zumindest das obere Ende des Präsentationsständers ist mit einer Befestigungsvorrichtung versehen, die so ausgelegt ist, daß der Ständer an einem
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Gestell, an der Wand, an einem Möbelstück oder dergleichen aufhängbar ist. Andererseits kann das bahnförmige Material auf der Oberseite mit einem Stab befestigt sein, der an beiden Seiten vorsteht und an diesen vorstehenden Enden aufgehängt wird.
Grundsätzlich kann das Material, aus dem der Basisträger besteht, das gleiche Material wie das Material sein, aus dem die Taschen hergestellt sind; in der Regel werden die beiden Bestandteile jedoch aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein.
Nachstehend wird die Neuerung in Verbindung mit der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Präsentationsständers nach der Neuerung mit
aufgesetzten Taschen in perspektivischer Darstellung, Fig. 2 eine Seitenansicht der Darstellung nach Figur 1 mit drei unterschiedlichen
Befestigungen der Taschen,
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform der Verbindung von
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform der Verbindung von
Taschen und Basisträger, und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Verbindung von Taschen und Basisträger.
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Verbindung von Taschen und Basisträger.
Der neuerungsgemäße Prospektständer ist in perspektivischer Darstellung in Figur 1 dargestellt. Er weist auf einem Basisträger 1 eine Mehrzahl von Taschen 2-7 auf, die jeweils in Reihen 2 - 3, 4 - 5 und 6-7 übereinander so angeordnet ist, daß die Taschen Prospektmaterial oder dergleichen 8, z. B. in DIN A4-Format aufnehmen können. Der Basisträger besteht aus einem streifen- oder bahnförmigen Material, z. B. Karton, Folie oder dergleichen biegsamen Material, und ist am oberen Ende 9, gegebenenfalls auch am unteren Ende 10 zu einer Rolle geformt, in die ein Stab 11 axial gesteckt werden kann, an dem der Basisträger 1 aufgehängt wird. Anstelle einer derartigen stabförmigen Halterung kann am oberen Ende jedoch auch eine andere, an sich bekannte Aufhängevorrichtung 12 vorgesehen sein, im einfachsten Fall eine oder mehrere Öffnungen oder Ösen.
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Die Taschen 2-7 sind auf den Basisträger 1 aufgeklebt, aufgeschweißt, aufgenäht oder dergleichen, und zwar an den beiden Seitenflächen und an der Unterseite der Tasche verbunden, so daß der obere Rand frei ist und Prospektmaterial, Fotos oder dergleichen eingesteckt werden können. Das Material, aus dem die Taschen hergestellt sind, ist transparent und zumindest zum Teil aus durchsichtigem Folienmaterial. Die Taschen können mit Seitenwänden 13 versehen sein, etwa in Form einer Ziehharmonikafalte 14, so daß die freie obere Seite 15 in Bezug auf den Basisträger 1 zur Entnahme eines Prospektes 16 oder dergleichen leicht vom Basisträger 1 weggezogen und damit geöffnet werden kann, wobei die Seitenflächen keilförmig (wie in Figur 2 mit 17 bezeichnet) ausgebildet sind. Andererseits kann in einer vereinfachten Ausführung die gesamte Seitenfläche mit dem Basisträger fest verbunden sein und die Vorderseite der Tasche im Bereich des Eingriffs Spiel haben, so daß der Zugang zu den Prospekten gegeben ist (wie in Figur 2 mit 18 bezeichnet). Andererseits können die Seitenflächen und der Boden eine durchgehende Faltung 19 aufweisen, so daß die Vorderseite der Tasche von der Rückseite, nämlich dem Basisträger, einen durchgehend gleichen Abstand und einen Boden hat.
Die Darstellungen der Figuren 3 und 4 zeigen, wie die Tasche mit dem Basisträger 1 verbunden ist, nämlich in Figur 3 mit jeweils einer an den Seitenwänden 13 angestanzten Lasche 20 oder in Figur 4 mit ebenfalls an den Seitenflächen und am Boden 20 befestigten, z. B. angeklebten Laschen 21 in Form eines Rechteckrahmens. Die Laschen 20 und 21 sind mit dem Basisträger 1 verklebt oder in sonstiger Weise mit ihm verbunden. Mit 22 ist in Figur 1 durch eine strichpunktierte Linie eine Knickstelle angedeutet, der darstellt, wie der Basisträger 1 um diese Linie 22 gefaltet werden kann, so daß der Basisträger mit den Taschen bei einer solchen Ausführungsform nicht zusammengerollt, sondern um die Linie 22 gefaltet wird und damit leicht verstaubar ist.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Präsentieren von Prospekten, Druckschriften und dergleichen, gekennzeichnet durch einen bahn-, streifen- oder plattförmigen Basisträger (1), mit dem Basisträger (1) verbundenen Taschen (7, 8, 9) zur Aufnahme von Prospekten (13) oder dergleichen, und Befestigungsmitteln (3, 5; 4, 6) zumindest am oberen Ende des Basisträgers 1.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisträger (1) aus rollbarem oder faltbarem Karton, Stoff, Kunststoff-Folie, Leder oder dergleichen Material besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisträger (1) am oberen Ende einen Querstab (5) aufweist, an dem das obere Ende des Basisträgers aufrollbar befestigt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (7, 8, 9) aus transparentem, aufrollbarem Material bestehen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (7, 8, 9) aus transparenter Kunststoff-Folie bestehen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder S. dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (7, 8, 9) für die Aufnahme von Material in DIN A4 ausgelegt sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (7, 8, 9) in voneinander beabstandeten Reihen übereinander bestehen und daß die Reihen zwei, drei oder mehr Taschen nebeneinander aufweisen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (7, 8, 9) auf ihrer Unterseite und den beiden Seitenbegrenzungen mit dem Basisträger (1) fest verbunden, z. B. geklebt, geschweißt, genäht oder dergleichen sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (7, 8, 9) an ihren seitlichen Begrenzungswänden mit mindestens einer Falte pro Seite versehen sind und an der Unterseite fest mit dem Träger verbunden sind, derart, daß die Taschen am Eingriff ein Stück weit aufklappbar bzw. aufschwenkbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel am oberen (und wahlweise auch am unteren Ende) als Stab ausgebildet sind, um den das Ende des Basisträgers (1) gerollt und fest mit ihm verbunden ist, und daß der Überstand des Stabes (5) über den Basisträger (1) an einer Wand, einem Rahmengestell, einem Schrank oder dergleichen befestigbar ist.
Priority Applications (1)
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2003
- 2003-04-23 DE DE20306323U patent/DE20306323U1/de not_active Expired - Lifetime
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