DE20306177U1 - Wandhalter für Zahnpflegegerät - Google Patents
Wandhalter für ZahnpflegegerätInfo
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Classifications
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- A47K1/08—Accessories for toilet tables, e.g. glass plates, supports therefor
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Description
European Patent Attorney - Zugelassener Vertreter beim HABM - Mandataire en Brevets Europeens
(Marken, Muster und Modelle)
AOl/101
Anmelder:
Volkmar R. Andre
69434 Hirschhorn
Volkmar R. Andre
69434 Hirschhorn
Gebrauchsmusteranmeldung
Wandhalter für Zahnpflegegerät
Beschreibung
Beschreibung
Die mustergemäße Ausarbeitung betrifft einen Wandhalter für die Badezimmerausstattung zum Abstellen bzw. zur Ablage insbesondere von Bechern, Trinkgläsern und Zahnbürsten, der auch kleine sonstige Pflegegegenstände, insbesondere einen Rasierapparat für die Nassrasur o.a. aufnehmen kann.
&iacgr;&ogr; Es gibt vielerlei zur Wandbefestigung gedachte Konstruktionen zur Aufnahme eines Zahnpflegesets, die im allgemeinen stilistisch den übrigen Accessoires innerhalb der Umgebung von Waschbecken (Handtuchhalter, Rasierspiegel, Seifenschale) angeglichen sind. Vielfach bestehen die Konstruktionen für die Aufnahme des oder der Becher aus Halteringen, z.B. aus verchromtem Metall, die an einer Basis, z.B.
einem Flansch o.a. angebracht sind, der mittels (vorzugsweise verdeckter) Schrauben oberhalb des Waschbeckens oder seitlich davon an der Wand angebracht werden kann. Manchmal sind zusätzlich ringförmige oder sonstwie gestaltete Aufnahmen zum Einhängen von Zahnbürsten oder Aufnahmeelemente für die Unterbringung einer Tube vorgesehen.
Die bekannten Konstruktionen haben praktisch immer den Nachteil, dass sie umständlich zu reinigen sind, sodass man in der Praxis oft auf solche Sets überhaupt verzichtet und statt dessen ausreichend Platz auf einer - meist unterhalb des Badezimmerspiegels angebrachten - Konso-Ie vorsieht. Auch Konsolen, die selbst einen seitlichen Aufnahmering für Zahnputzbecher usw. aufweisen, sind im Handel. Das lose Abstellen eines Bechers auf einer Konsole hat den Nachteil, dass der Becher beim Hantieren mit anderen Gegenständen häufig angestoßen wird, herunterfällt, dabei im schlimmsten Falle das Waschbecken beschädigt oder Verletzungen verursacht.
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·**· **!· Patentanwalt Dr. Mutzbauer
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Die mustergemäße Ausarbeitung hat sich die Aufgabe gestellt, einen Wandhalter zur Ablage von Zahnputzzubehör für die Badezimmerausstattung vorzuschlagen, der möglichst einfach herzustellen, leicht zu reinigen ist und der Becher sowie gegebenenfalls weitere Utensilien zur Gesundheitspflege sicher festhält. Ein weiterer Vorteil des Wandhalters ist die von jedem Mtallverarbeitungsbetrieb leicht zu organisierende rationelle Herstellung. Es versteht sich, dass dieser Wandhalter auch durch die klare funktioneile Gestaltung eine Bereicherung eines modernen Raums für die Körperpflege bildet.
&iacgr;&ogr; Der mustergemäße Wandhalter weist gemäß der beigegebenen Abbildung (Figuren 1 und 2) ein Basis-Element R4 auf, das z.B. etwa halbzylindrischen oder halbelliptischen Querschnitt haben kann und vorteilhaft hohl ausgeführt ist. Natürlich kann dieses Basiselement auch rechteckigen Querschnitt haben oder sonstwie geformt sein. Es weist entweder selbst geeignete Elemente zur Befestigung an der Wand auf (z.B.
Bohrungen) oder es ist hohl und sitzt einer Unterkonstruktion auf, die ihrerseits Bohrungen aufweist, zur - in diesem Fall verdeckten Befestigung an einer Wand. Diese Befestigungselemente sind, da allgemein bekannt, in der Figur 1 nicht dargestellt.
Der mustergemäße Wandhalter weist mindestens zwei, in der Regel jedoch drei zur Basis R4 bzw. der gedachten Wandfläche W im Wesentlichen senkrecht angeordnete Holme Rl und R2 bzw. Rl, R2 und R3 auf. Der Wandhalter hat somit, von unten oder oben betrachtet, die Form eines großen "E" (bzw. "U", wenn es sich um einen Halter für nur einen Becher handelt). Es ist deutlich, dass ein wesentliches Element der Gestaltung als Aufnahme für den oder die Becher nicht einen bzw. zwei Ringe, sondern je zwei parallele Holme vorsieht, die sich somit zum Festhalten von einem oder zwei Bechern eignen, einfach dadurch, dass man die Becher, in den Zwischenraum zwischen den Holmen gleiten lässt. Die Holme sind vorzugsweise als Röhren, also z.B. zylindrische oder elliptischen Querschnitt aufweisende Körper ausgebildet oder können nach oben offen, d.h. z.B. halbzylindrisch oder halbelliptisch geformt sein. In den Figuren 1 und 2 ist die zylindrische bzw. elliptische Ausführungsform dargestellt, aus der sich die halbzylindrische bzw. halbelliptische Ausführungsform zwanglos ergibt. Andere Querschnittsformen, die vom Willen des Gestalters abhängen, d.h. nicht technisch, sondern ästhetisch bedingt sind, sind möglich, jedoch ist es ein Ziel, als Materialgrundlage für die Herstellung handelsübliche Halbzeuge verwenden zu können.
Die Holme Rl, R2 bzw. Rl, R2 und R3 sollen, wie die Figuren zeigen, zwischen sich einen bzw. zwei Becher Gl bzw. Gl und G2 aufnehmen. Bei der in Figur 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist ein Wandhalter dargestellt, der einen Holm R3 aufweist, sodass sich ein Halter für zwei Becher ergibt. Während die Figur 1 die Draufsicht auf die Vorrichtung wiedergibt, stellt die Figur 2 wie angegeben, einen Schnitt A-B
AOl/101 '! " .* : :: · : *:"*!* Patentanwalt Dr. Mutzbauer
durch den Halter an der Stelle dar, an der die Becher von den Holmen gehalten werden. Die an sich denkbare Lösung, nur zwei, in diesem Falle besonders lange Holme vorzusehen, die hintereinander zwei Becher aufnehmen können, ist möglich, aber weniger vorteilhaft und wird daher nicht bevorzugt.
Die Becher, die allerdings im Allgemeinen nicht zylindrisch, sondern konisch oder mit einem rundherumlaufenden Wulst versehen sein sollten, werden einfach dadurch von den Holmen gehalten, dass sie sich dazwischen festklemmen, im Prinzip genau wie in den bekannten Ringen, wobei aber ein Vorteil der mustergemäßen Lösung darin besteht, dass die Berührung zwischen Becher und Haltevorrichtung nur punktuell, d.h. tangential an zwei gegenüberliegenden Seiten des Bechers stattfindet, sodass keine allzu feste Verklemmung stattfindet.
Es ist zweckmäßig und bevorzugt, die Holme Rl, R2 und/oder R3 im mittleren Bereich ihrer Gesamtlänge seitlich (in der Draufsicht) abzuflachen, im einfachsten Falle bei der Herstellung seitlich etwas zu drücken, damit sich für den aufzunehmenden Becher eine Bucht ergibt, d.h. eine bevorzugte Stelle, an der der Becher beim Einhängen eine stabile Lage einnimmt, aus der er auf keinen Fall von selbst bzw. durch Unachtsamkeit des Benutzers nach vorne, zum Benutzer hin, herausgleiten kann. Die Abflachung kann sowohl bei den äußeren Holmen Rl, R2, als auch beim mittleren Holm R3 (hier gegebenenfalls auf beiden Seiten) vorhanden sein, wobei es für den angestrebten Effekt der Sicherung des Bechers gegen Herausgleiten genügt, wenn für jede Seite der Ablage, d.h. für jeden Becher nur eine Bucht vorhanden ist. Wenn ein mittlerer Holm R3 vorhanden, genügt es z.B., nur diesen einen Holm mit einer beiderseitigen Einbuchtung zu versehen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Wegen der Einfachheit der vorstehenden Überlegungen sind diese Abflachungen, Quetschungen bzw. Buchten nicht besonders dargestellt und insbesondere soll dieser Hinweis keine Beschränkung darstellen, zumal gegenwärtig oft aus stilistischen Gründen sehr spartanische Lösungen bei der Inneinrichtung angetroffen werden, die auf die beschriebenen Buchten durchaus verzichten könnten. Eine ebenfalls in Betracht kommende Lösung sieht vor, dass die äußeren Holme leicht gekrümmt sind, sodass sich im Ergebnis wiederum für die einzuhängenden Becher eine stabile Lage ergibt.
Bei der Ausführung als nach vorne offene Rohre sind die Holme Rl und R2 und/oder R3 hohl und ausreichend weit, sodass sie, wenn sie nach vorne, d.h. zum Benutzer hin offen sind, als Ablage für z.B. je eine Zahnbürste dienen können. In der in Figur 1 und 2 dargestellten Ausführungsform weist der mittlere Holm R3 einen größeren Querschnitt auf als die seitlichen Holme Rl und R2, sodass er z.B. eine Zahncremetube oder den Griff eines gewöhnlichen Rasierapparats für die Nassrasur aufnehmen kann. Alle diese Artikel sind üblicherweise nach der Benutzung feucht und können daher gut abtrocknen, wenn sie nach der
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;**·; , ;**:**!· Patentanwalt Dr. Mutzbauer
Benutzung mit dem Handgriff in einem der Holme abgelegt werden. Auch kann eine Zahnbürste, die bereits mit einer Portion Zahncreme versehen ist, wieder abgelegt werden, ohne dass Gefahr besteht, dass die Zahncreme herunterfällt und die Badezimmerablage verunreinigt. Es versteht sich demnach, dass die Holme Rl, R2 und R3 bevorzugt als nach oben offene Rinnen ausgebildet sind, also kein geschlossenes Profil aufweisen, was die Reinigung erleichtert. Diese Ausführungsform der Erfindung ist in der Figur 3 wiedergegeben.
Die Verbindung der Holme Rl, R2 und gegebenenfalls R3 mit der Basis &iacgr;&ogr; kann z.B. durch Löten, Einschrauben, Verschweißen oder jede andere Technik der Metallwarenindustrie geschehen; eine ebenfalls vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die Holme nicht mit der Basis R4, sondern mit der Unterkonstruktion verbunden sind, sodass die Basis R4 lediglich als Blende ausgebildet ist und Löcher für den Durchtritt der Holme Rl, R2 und R3 aufweist.
Eine andere Ausführungsform besteht aus fest miteinander verbundenen Holmem Rl, R2 und R4 sowie gegebenenfalls R3, die mittels einer geeigneten Schnappvorrichtung mit der Unterkonstruktion verbunden werden können, die zunächst für sich montiert und nach dem Einschnappen des Halters von dessen Basis R4 verdeckt wird.
Es versteht sich, dass dann, wenn nur zwei Holme Rl und R2 vorgesehen sind, der Halter nur für die Aufnahme eines Bechers gedacht ist. In diesem Falle würden zur Ausstattung eines Badezimmers normalerweise zwei identische Halter verwendet, die etwa symmetrisch links und rechts vom Badezimmerspiegel bzw. der Spiegelablage zu befestigen wären.
Alle Ausführungsformen richten sich stilistisch zweckmäßig nach den übrigen Accessoires einer Badezimmereinrichtung, z.B. können die Holme ohne weiteres einen ovalen, rechteckigen oder sonst abweichenden Querschnitt haben und sind wie gesagt, bevorzugt nach oben offen, d.h. als Halbrohre oder Rinnen ausgebildet.
Das mustergemäß wesentliche Element ist in jedem Fall dadurch verwirklicht, dass der bzw. die Becher von den im Wesentlichen geraden Holmen im Wesentlichen nur tangential zur Becherwand berührt und damit festgehalten und nicht etwa ringförmig umschlossen werden. Die eingangs erwähnten Abflachungen bzw. Einbuchtungen sollen jedenfalls nicht als Annäherungen an Halbringe o.a. verstanden werden, weil damit der Nebenzweck, dass sie zugleich als Ablagen für kleinere Utensilien (Zahnbürsten o.a.) dienen können, nicht erreicht würde.
Es versteht sich, dass die aufzunehmenden Becher, wie bereits angedeutet, entweder einen mehr oder minder konischen Querschnitt aufweisen sollten, damit der mustergemäße Zweck des Festhaltens zwischen zwei Holmen erreicht wird, oder es können annähernd
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zylindrische Becher verwendet werden, die einen ringförmigen Wulst o.a. aufweisen. Selbstverständlich sind Becher geeignet, die sowohl konisch geformt sind, als auch einen ringförmigen Wulst aufweisen. Es versteht sich, dass der mustergemäße Schutz keinesfalls (nur) für die Kombination aus Bechern und Halter beansprucht wird, sondern schon für den mustergemäßen Halter allein. Es ist ein besonderer Vorteil des mustergemäßen Halters, dass er keine Becher bestimmten Durchmessers bzw. einer bestimmten Formgebung erfordert, sondern im Prinzip für viele Becherformen unterschiedlicher Größe geeignet ist, sofern &iacgr;&ogr; diese nur konisch sind oder einen ringförmigen Wulst aufweisen.
Der mustergemäße Halter wird auch dadurch verwirklicht, dass unterhalb der durch die Holme Rl, R2 und gegebenenfalls R3 aufgespannten Ebene eine weitere Konstruktionsebene vorgesehen ist, in der eine Stütze für den Becherboden angeordnet ist. Die Becher sind in diesem Fall hinsichtlich des Querschnitts nicht beschränkt verwendbar, es können bei dieser Ausführungsform also auch Becher von rein zylindrischem Querschnitt verwendet werden. Diese Stütze kann ebenfalls rohrförmig ausgebildet sein, etwa als ein aus der Basis R4 zunächst nach unten herausragender und dann nach vorne abgeknickter Rohrstutzen. Die zuletzt beschriebene Konstruktion ist jedoch nicht unbedingt bevorzugt, obwohl auch sie den Vorteil der leichten Reinigung bietet, da es in diesem Fall erforderlich sein dürfte, mit dem Halter gleichzeitig auch passende Becher mitzuliefern, womit bei vielen Badezimmereinrichtungen mit ringförmigen Becherhalterungen der Nachteil verbunden ist, dass im Falle des Verlustes eines Bechers nur schwer ein passender Ersatz zu beschaffen ist.
Claims (5)
1. Wandhalter zur Aufnahme von vorzugsweise konischen bzw. nichtzylindrischen Bechern sowie gegebenenfalls weiteren Artikeln für die Gesundheitspflege, dadurch gekennzeichnet, dass er gemäß der beigegebenen Abbildung (Fig. 1 und 2) eine zur Wandbefestigung vorgerichtete rohr- oder halbrohrförmige Basis R4 sowie darauf im Wesentlichen senkrecht angeordnete Holme R1, R2 und gegebenenfalls R3 aufweist, sodass sich ein Halter für zwei Becher ergibt, dessen Rohre vorzugsweise nach vorne, auf der von der Wand abgewandten Seite offen sind.
2. Wandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Holme einen nach oben offenen Querschnitt aufweist.
3. Wandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Holme auf der jeweils einem anderen Holm zugewandten Seiten eine im Wesentlichen mittige Abflachung oder Einbuchtung (Fig. 4) aufweist.
4. Wandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in montiertem Zustand sichtbare Teil der Basis R4 lediglich als Blende ausgebildet ist, unter der eine anschraubbare Leiste o. ä. vorhanden ist, die ihrerseits die Holme R1, R2 und gegebenenfalls R3 trägt.
5. Wandhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Ebene unterhalb der durch die Rohre R1 und R2 aufgespannten Ebene weitere Mittel vorhanden sind, die als Stütze für die Becher dienen können.
Priority Applications (1)
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2003
- 2003-04-17 DE DE20306177U patent/DE20306177U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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