DE20306060U1 - Vorrichtung mit einem Bohraggregat und einem Fräsaggregat - Google Patents
Vorrichtung mit einem Bohraggregat und einem FräsaggregatInfo
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Description
MAUCHER, BÖRJES & KOLLEGEN
PATENT- UND RECHTSANWALTSSOZIETÄT
Patentanwalt Dipl.-Ing. W. Maucher · Patent- und Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza
Wassmer Spezialmaschinen GmbH Dreikönigstraße 13
Steinmattenstraße 5 D-79102 Freiburg i. Br.
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Unsere Akte - Bitte stets angeben
G 03 130 M
Mr/sb
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit wenigstens zwei Arbeitsaggregaten, nämlich mit wenigstens einem Bohraggregat und mit wenigstens einem Fräsaggregat zum wenigstens teilweise konturenabhängigen Ausschneiden oder Fräsen eines einspannbaren plattenförmigen Werkstücks, wobei das Fräsaggregat mit einer Antriebsvorrichtung versehen in einer Ebene parallel zu der das Werkstück aufnehmenden Arbeitsebene und zu dem plattenförmigen Werkstück verstellbar ist und das Werkstück durch eine oder mehrere mit dem Fräsaggregat mitverstellbare Andrückrollen an einer Auflage, Unterlage oder Arbeitsplatte eingespannt oder einspannbar ist.
Eine derartige Vorrichtung ist aus DE 27 26 382 C3 bekannt und hat sich bewährt. Das Fräsaggregat beaufschlagt dabei die Ober-5 seite eines horizontal angeordneten plattenförmigen Werkstücks zum Beispiel aus Holz, während die Bohrer zum Anfertigen von Lochungen von der entgegengesetzten Seite her, also von unten an diesem Werkstück angreifen, welches während der gesamten Bearbeitung durch das Bohren und das Fräsen eingespannt bleibt. Diese Vorrichtung ist nur für solche Fälle geeignet, bei denen
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plattenförmige Werkstücke mit vorgegebenen Bohrungen jeweils gleichbleibender Größe versehen werden sollen, weil eine Verstellung der von der Unterseite her angreifenden Bohrer zu aufwändig wäre, diese also bei der vorbekannten Vorrichtung ortsfest bleiben und nur von unten her senkrecht gegen die Arbeitsebene verstellbar sind, um den Bohrvorschub auszuführen. Dabei muss gleichzeitig darauf geachtet werden, dass die durch das Werkstück hindurchtretenden Bohrer nicht mit dem Fräswerkzeug oder mit den Andrückrollen zum Fixieren des Werkstücks kollidieren und Beschädigungen bewirken.
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Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welcher ein Werkstück mit Bohrungen versehen und gefräst werden kann, ohne dass die 5 Bohrer von der dem Fräswerkzeug entgegengesetzten Seite an dem Werkstück angreifen.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist die eingangs definierte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass das Bohraggregat auf der selben Seite der Arbeitsebene beziehungsweise eines plattenförmigen Werkstücks wie das Fräsaggregat, zu diesem beabstandet angeordnet ist und dass die Vorrichtung eine Vorschubeinrichtung aufweist, mit welcher das Werkstück von dem Arbeitsbereich des einen Arbeitsaggregats zu dem Arbeitsbereich des anderen Arbeitsaggregats verstellbar oder verschiebbar ist.
Auf diese Weise kann also ein Werkstück von der selben Seite gebohrt werden, von welcher auch das Fräsen durchgeführt wird. Beispielsweise können zunächst die Bohrungen vorgesehen und dann das Werkstück an der beabstandeten benachbarten Stelle im Bereich des Fräsaggregats gefräst werden, wobei während dieses Fräsens an dem benachbarten Bohraggregat bereits das nächste
Werkstück mit Bohrungen versehen werden kann. Sowohl das Fräsaggregat als auch das Bohraggregat können also von oben her gleichzeitig an Werkstücken wirksam sein, so dass das Bohraggregat auch beliebig eingestellt und verstellt werden kann, um unterschiedliche oder beliebige Bohrungen auch an beliebigen oder unterschiedlichen Stellen von Werkstücken anbringen zu können.
Die wenigstens zwei Arbeitsaggregate können in Vorschubrichtung 0 der Vorschubeinrichtung hintereinander angeordnet sein und das ► in Vorschubrichtung erste Arbeitsaggregat kann das Bohraggregat und das in Vorschubrichtung dahinter befindliche zweite Arbeitsaggregat das Fräsaggregat sein. Somit können zunächst an einem Werkstück in genauer Ausrichtung die Bohrungen angebracht 5 werden, bevor durch Fräsen die Kontur des Werkstücks verändert wird. Außerdem steht dann während des Bohrens noch eine größere Fläche des Werkstücks zum Andrücken an eine Unterlage oder Auflage oder Arbeitsplatte zur Verfügung.
Das Bohraggregat kann mit einer eigenen Antriebsvorrichtung versehen in einer Ebene parallel zu dem plattenförmigen Werkstück und quer zur Orientierung seiner Bohrer verstellbar und das Werkstück im Bereich des Bohraggregates insbesondere durch eine oder mehrere mit diesem mitverstellbaren Andrückrollen eingespannt oder einspannbar sein. Somit kann das Werkstück im Bereich des Bohraggregats in gleicher Weise mit Hilfe einer oder bevorzugt mehrerer Andrückrollen eingespannt werden, die wie bei dem Fräsaggregat den Bewegungen des Bohraggregats in der Weise folgen können, dass die Einspannung immer unmittelbar im Bereich der Bohrer erfolgt.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass auf der selben Seite der Arbeitsebene oder des Werkstücks wie
das Bohr- und das Fräsaggregat ein weiteres Arbeitsaggregat, nämlich ein Schleifaggregat angeordnet ist, welches insbesondere zwischen dem ersten und dem zweiten Arbeitsaggregat oder bevorzugt - in Vorschubrichtung des Werkstücks hinter dem zweiten oder letzten Arbeitsaggregat angeordnet ist. Somit kann gleichzeitig mit einem Bohrvorgang und einem Fräsvorgang an einer dritten Behandlungs- oder Arbeitsstelle ein Werkstück geschliffen werden, was vor allem nach dem Fräsen zum Glätten der dabei entstandenen Kanten vorteilhaft ist. Da dann alle drei Bearbeitungsvorgänge gleichzeitig an drei Werkstücken durchgeführt werden, ergibt sich insgesamt eine kurze Bearbeitungszeit für jedes dieser Werkstücke.
Das Bohraggregat kann mit seinen Bohrern und das Fräsaggregat 5 mit seinen Fräsern vertikal oberhalb der horizontal verlaufenden Arbeitsebene angeordnet sein. Eine horizontale Arbeitsebene erleichtert das Auflegen und Weitertransportieren plattenförmiger Werkstücke oder Holzplatten, die jeweils im Bereich der Arbeitsaggregate von Andrückrollen erfasst und nach unten gegen eine Auflage oder Arbeitsplatte gedrückt werden können, um dann bearbeitet zu werden.
Für die schon erwähnte kurze Gesamt-Bearbeitungszeit für mehrere Werkstücke ist es günstig, wenn die wenigstens zwei Arbeitsaggregate zumindest weitgehend gleichzeitig betätigbar oder antreibbar sind und wenn innerhalb eines Arbeitstakts der Vorrichtung an jedem Arbeitsaggregat jeweils ein Werkstück von diesen beaufschlagbar ist, wobei die Arbeitsaggregate insbesondere jeweils mittels eines eigenen Programms steuerbar sind. Somit kann jedes Arbeitsaggregat in optimaler Weise die von ihm durchzuführenden Arbeitsschritte und Bearbeitungen abwickeln, ohne durch das benachbarte Arbeitsaggregat beeinflusst zu sein mit Ausnahme der Tatsache, dass jeweils eine etwa gleichzeitige
Φ ·♦··
• ·
Bearbeitung stattfindet.
Das Bohraggregat kann mehrere Bohrwerkzeuge aufweisen, die in Arbeitsposition verstellbar sind und die Bohrwerkzeuge können übereinstimmende und/oder unterschiedliche Durchmesser haben. Somit können beliebige Lochbilder erzeugt werden. Da das Bohraggregat bevorzugt mit vertikal angeordneten Bohrern versehen ist, können die Lochungen und/oder Einsenkungen von der Oberseite des Werkstücks her in oder durch dieses gebohrt werden, ohne dass dabei anfallendes Bohrmehl in ein Arbeitsaggregat gelangen kann, da es nach unten fallen und abgezogen werden kann.
Für eine möglichst platzsparende Anordnung ist es günstig, wenn die benachbarten Arbeitsaggregate und Bearbeitungsbereiche mög-5 liehst nah beieinander angeordnet sind und möglichst nicht größer als die zu bearbeitenden größten plattenförmigen Werkstücke oder Holzplatten sind. Dies könnte jedoch dazu führen, dass in denjenigen Fällen, in denen die benachbarten Arbeitsaggregate gerade an einander zugewandten Rändern zweier Werkstücke Bearbeitungen durchführen Überstände dieser Arbeitsaggregate kollidieren. Es ist deshalb für eine solche platzsparende Anordnung zweckmäßig, wenn eine Einrichtung zur Einstellung oder Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen den Arbeitsaggregaten vorgesehen ist. Beispielsweise kann die Regelung des Mindestabstandes zwischen den Arbeitsaggregaten in dem oder den Programmen zur Steuerung der Arbeitsaggregate als Software vorgesehen sein. Da diese Bearbeitungsprogramme jeweils die Ortsveränderung der Arbeitsaggregate beeinflussen und somit jederzeit den Standort des Arbeitsaggregates „kennen", kann durch eine entsprechende Verknüpfung der Software eine Kollision der Arbeitsaggregate vermieden werden.
Das Werkstück kann aus wenigstens einer einzelnen Platte oder
aus mehreren übereinanderliegenden Platten bestehen. Vor allem eine Stapelung mehrerer Platten ist durch die Bearbeitung mittels Arbeitsaggregaten bei gleichzeitiger Einspannung durch Andrückrollen sehr einfach möglich. Entsprechend große Stückzahlen von Werkstücken können in möglichst kurzer Zeit bearbeitet werden.
Eine Ausgestaltung der Erfindung von ganz erheblicher, auch schutzwürdiger Bedeutung kann darin bestehen, dass als Vorschubeinrichtung für das Werkstück die Verstelleinrichtungen der Arbeitsaggregate sowie ein das Werkstück erfassendes Vorschubmittel vorgesehen sind. Dadurch erhalten die Verstelleinrichtungen der Arbeitsaggregate eine Doppelfunktion, indem nämlich der zum Verstellen der Arbeitsaggregate dienende Antrieb 5 auch dazu benutzt werden kann, die Werkstücke von der einen Arbeitsstation zur nächsten und von dieser aus dem Arbeitsbereich zu transportieren. Somit kann eine eigene Vorschubeinrichtung wie zum Beispiel ein unter den Arbeitsbereichen befindliches Förderband oder dergleichen vermieden und eingespart werden.
Als Vorschubmittel können an den Arbeitsaggregaten wegschwenkbare und in Gebrauchsstellung schwenkbare Schieber oder Anschläge vorgesehen sein, die das Werkstück insbesondere an seinem rückwärtigen Rand oder gegebenenfalls an seiner Oberfläche oder einem Vorsprung erfassen und durch Verfahren oder Verstellen des Arbeitsaggregats in Vorschubrichtung in der Arbeitsebene in Vorschubrichtung verschieben. Somit sind die Arbeitsaggregate praktisch vollständig auch die Vorschubeinrichtungen für die Werkstücke, da sie den entsprechenden Schieber oder Anschlag oder dergleichen Halterung tragen, womit das Werkstück für seinen Vorschub erfasst werden kann. Da die Arbeitsaggregate mit Antriebs- und Verstellmittel versehen sind, ist es sehr einfach möglich, einen solchen verschwenk-
baren Schieber oder Anschlag ebenfalls mit einem Antrieb und einer zugehörigen Steuerung zu versehen, um ihn jeweils in der richtigen Position und zur richtigen Zeit in seine Gebrauchsstellung und anschließend wieder außer Eingriff zu bringen.
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Für große Stückzahlen und eine rationelle Bearbeitung kann eine Weiterbildung der Vorrichtung darin bestehen, dass in Vorschubrichtung vor der Vorrichtung beziehungsweise vor dem ersten Arbeitsaggregat ein Werkstück-Magazin, insbesondere mit einem Hubtisch vorgesehen ist. Somit befinden sich in Vorschubrichtung vor dem ersten Arbeitsaggregat entsprechend viele Werkstücke, die auf kurzem Wege gegebenenfalls mittels mechanischer Hilfsmittel in den ersten Arbeitsbereich gebracht werden können, von wo sie dann nach der ersten Bearbeitung jeweils mit 5 Hilfe der Vorschubeinrichtung an dem Arbeitsaggregat zu dem nächsten Arbeitsaggregat und von dort wieder aus der Vorrichtung heraustransportiert werden können.
In Vorschubrichtung hinter dem letzten Arbeitsaggregat kann ein Fördermittel, vorzugsweise ein Förderband angeordnet sein, dessen Länge gleich oder größer als der Transportweg von dem einen zum benachbarten Arbeitsaggregat ist. Somit gelangt ein Werkstück nach der Bearbeitung mit Hilfe des als Vorschubeinrichtung dienenden letzten Arbeitsaggregats auf dieses Förderband, wo es entnommen werden kann, während gleichzeitig noch vorhandene Abfälle mit dem Förderband abtransportiert werden können. Es. ist aber auch möglich, ein fertig bearbeitetes Werkstück mit Hilfe des Förderbandes abzutransportieren.
Zur Vergrößerung der Sicherheit und eventuell auch zur Geräuschdämpfung kann es günstig sein, wenn zumindest der Arbeitsbereich oberhalb der Arbeitsebene oder -platte mit den Arbeitsaggregaten von Schutzkabine umschlossen ist, die vorzugs-
weise Schiebeöffnungen für die Zufuhr- oder den Abtransport der Werkstücke aufweist.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, dass in Förderrichtung vor dem ersten Arbeitsaggregat, insbesondere vor dem Bohraggregat, eine Trenn- oder Sägevorrichtung zum Abtrennen von jeweils plattenförmigen Werkstücken von eine Überlänge aufweisenden Plattenstreifen vorgesehen ist. Im Möbelbau werden häufig streifenförmige Platten von erheblicher Länge verwendet, die je nach Bedarf zugeschnitten werden können. Durch das Anbringen einer Trennvorrichtung vor dem ersten Arbeitsaggregat können auch derartige, eine Überlänge aufweisende Plattenstreifen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bearbeitet werden, indem das eigentliche, in der 5 Vorrichtung zu bearbeitende Werkstück zunächst von einem derartigen streifenförmigen Plattenteil in der gewünschten Abmessung abgetrennt werden kann. Der Plattenstreifen braucht nur entsprechend weit in die Vorrichtung eingeschoben zu werden, um an der vorgesehenen Stelle abgetrennt zu werden.
Bevorzugt kann die Trenn- oder Sägevorrichtung zwischen dem
Werkstückmagazin und dem ersten Arbeitsaggregat, gegebenenfalls I
innerhalb oder außerhalb einer Schutzkabine, angeordnet sein.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen können plattenförmige Werkstücke wie zum Beispiel Holzplatten, Kunststoffplatten oder auch Metallplatten gleichzeitig, aber räumlich getrennt mittels Bohrern und Fräsern bearbeitet werden, was eine rationelle Serienfertigung solcher plattenförmiger Werkstücke ergibt, die mit Bohrungen zu versehen und beispielsweise an ihren Konturen auszufrasen sind. Während ein Werkstück gefräst wird, wird das andere gebohrt und während das schon gebohrte Werkstück der
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Frässtation zugeführt wird, wird das inzwischen fertiggestellte gefräste Werkstück abtransportiert. Gleichzeitig kann ein neues Werkstück während dieses Transportvorgangs wieder der ersten Arbeitsstation zugeführt werden. Dabei hat diese Aufteilung in einzelne Arbeitsstationen den Vorteil, dass jedes Arbeitsaggregat mit einem eigenen Programm gesteuert werden kann, welches auch geändert werden kann, so dass unterschiedlichste Lochbilder und Fräskonturen nacheinander erzeugt werden können. Ferner können beispielsweise die Bohrungen an beliebigen unterschiedliehen Stellen angebracht werden, da die Bohrer nicht fest installiert, sondern mit Hilfe des Bohraggregats verstellbar I
sind, wobei die Verstellung in Vorschubrichtung und quer dazu und somit auch in allen beliebigen sonstigen Richtungen erfolgen kann, wie es für das Fräsaggregat gemäß DE 27 36 382 C3 bereits bekannt ist.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
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Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei in Vorschubrichtung einander benachbarten Arbeitsaggregaten, nämlich einem Bohraggregat und einem Fräsaggregat, wobei in Vorschubrichtung vor den Arbeitsaggregaten ein Vorrat an unfertigen Werkstücken und in Vorschubrichtung dahinter ein Aufnahmebehältnis für Abfall angeordnet sind und die Arbeitsaggregate in einer Position angeordnet sind, in welcher sie mit Hilfe von an ihnen befindlichen Schiebern als Vorschubeinrichtung für die Werkstücke
benutzbar sind,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab eine Seitenansicht der Vor-
richtung mit den beiden Arbeitsaggregaten in der in Fig. 1 erkennbaren Position ohne den Vorrat an unfertigen Werkstücken,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, bei welcher sich die Vorrichtung und ihre Arbeitsaggregate in Arbeitsposition oberhalb von plattenförmigen Werkstücken befinden und entsprechend einem Arbeitsprogramm verstellbar sind,
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Fig. 4 in vergrößertem Maßstab die Anordnung eines an einem ^^ Bohraggregat - oder Fräsaggregat - angeordneten
Schiebers mit verschwenkbarem Anschlag zum Erfassen eines Werkstücks für dessen Vorschub in Gebrauchs-5 Stellung sowie
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Darstellung, bei welcher der schwenkbare Anschlag aus seiner Arbeitsstellung in eine Ruheposition verschwenkt ist, so dass das entsprechende Arbeitsaggregat relativ zu dem
festliegenden Werkstück verstellbar ist.
Eine im Ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung, die besonders gut in den Fig. 2 und 3 erkennbar ist, weist zwei Arbeitsaggregate, nämlich ein Bohraggregat 2 und ein Fräsaggregat 3 auf, womit ein plattenförmiges Werkstück 4 mit Bohrungen versehen und konturenabhängig ausgeschnitten oder mit Ausschnitten versehen werden kann.
Das Fräsaggregat 3 hat dabei analog DE 27 26 382 C3 eine Antriebsvorrichtung 5, womit es in einer Ebene parallel zu der das Werkstück 4 aufnehmenden Arbeitsebene und zu dem plattenförmigen Werkstück 4 selbst verstellbar ist. Dabei ist das
Werkstück 4 durch mehrere, im Ausführungsbeispiel zwei parallele, mit dem Fräsaggregat 3 mitverstellbare Andrückrollen 6 an einer Auflage, Unterlage, Abstützung oder Arbeitsplatte 7 eingespannt oder einspannbar, wie es ebenfalls der Anordnung gemäß DE 27 26 382 C3 entspricht. Die Unterlage oder Arbeitsplatte 7 kann dabei gegebenenfalls Unterbrechungen haben oder aus einem nachgiebigen Werkstoff wie zum Beispiel Holz bestehen, damit der Fräser 8 und/oder die Bohrer 9 des Bohraggregats 2 das oder die Werkstücke 4 vollständig durchdringen 0 können.
Aus den Fig. 1 bis 3 geht hervor, dass das Bohraggregat 2 auf der selben Seite der Arbeitsebene beziehungsweise des plattenförmigen Werkstücks 4 wie das Fräsaggregat 3 angeordnet ist und dabei von dem Fräsaggregat 3 einen Abstand hat, so dass zwei Arbeitsbereiche gebildet sind.
In noch zu beschreibender Weise weist die Vorrichtung 1 eine Vorschubeinrichtung auf, mit welcher das Werkstück 4 von dem Arbeitsbereich des einen Arbeitsaggregats zu dem Arbeitsbereich des anderen Arbeitsaggregats verstellbar oder verschiebbar ist, dass heißt das Werkstück 4 kann zunächst im Bereich des Bohraggregats 2 von diesem bearbeitet, danach in den Bereich des Fräsaggregats 3 verstellt oder verschoben und anschließend dort bearbeitet und gefräst werden.
Dabei sind die beiden Arbeitsaggregate in Vorschubrichtung dieser noch zu erläuternden Vorschubeinrichtung hintereinander angeordnet, und das in Vorschubrichtung erster Arbeitsaggregat ist das Bohraggregat 2, hinter welchem sich also dann das Fräsaggregat 3 befindet. Auf diese Weise werden Werkstücke 4 zuerst gebohrt und danach gefräst.
Das Bohraggregat 2 ist in analoger Weise wie das Fräsaggregat 3 mit einer eigenen Antriebsvorrichtung 1 0 versehen und wie das Fräsaggregat 3 in einer Ebene parallel zu dem plattenförmigen Werkstück 4 und quer zur Orientierung seiner Bohrer 9 verstellbar, um relativ zu dem Werkstück 4 unterschiedliche Positionen einnehmen und dadurch Lochungen an unterschiedlichen Stellen anbringen zu können. Dabei ist das Werkstück 4 im Bereich des Bohraggregats 2, wiederum in analoger Weise wie im Bereich des Fräsaggregats 3, mit Hilfe von zwei parallelen, mit dem Bohr-0 aggregat 2 mitverstellbaren Andrückrollen 6 eingespannt oder ' einspannbar. Bei beiden Arbeitsaggregaten erfolgt also eine übereinstimmende Festlegung des oder der Werkstücke 4 mit Hilfe von mit den Arbeitsaggregaten mitverstellbaren parallelen Andrückrollen 6, wobei die Werkzeuge, also Fräser 8 und Bohrer 9 jeweils im Zwischenraum zwischen den parallelen Andrückrollen 6 angeordnet sind und wirksam werden, so dass vor allem der jeweilige Bearbeitungsbereich an den Werkstücken 4 entsprechend sicher gegen eine Unterlage oder Arbeitsplatte 7 angedrückt und dadurch das oder die Werkstücke besonders wirkungsvoll eingespannt und festgelegt werden.
Sowohl das Bohraggregat 2 mit seinen Bohrern 1 0 als auch das Fräsaggregat 3 mit seinem Fräser 8 sind dabei vertikal oberhalb der horizontal verlaufenden Arbeitsebene angeordnet, so dass die Werkstücke 7, in der Regel Platten, beispielsweise HoIzplatten oder Kunststoffplatten, in horizontaler Lage liegend verschoben und bearbeitet werden können, was eine besonders zweckmäßige Orientierung während des Bohrens und Fräsens ist. Aufgrund ihrer etwa parallelen und beabstandeten Anordnung sind die beiden Arbeitsaggregate gemäß Fig. 3 gleichzeitig betätigbar, dass heißt innerhalb eines Arbeitstakts der gemeinsamten Vorrichtung 1 kann an jedem Arbeitsaggregat jeweils wenigstens ein Werkstück 4 beaufschlagt oder bearbeitet werden, wobei die Arbeitsaggregate jeweils mittels eines eigenen Pro-
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grammes steuerbar sind, ihre Antriebsvorrichtungen 5 und 10 also unterschiedliche Bewegungen der einzelnen Arbeitsaggregate 3 und 2 bewirken können entsprechend den anzubringenden Bohrbildern und Fräskonturen.
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Durch diese gleichzeitige Bearbeitung mehrer Werkstücke 4 an nebeneinander befindlichen Arbeitsaggregaten ergibt sich eine praktisch übereinstimmend hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit wie bei einer Vorrichtung gemäß DE 27 26 382 C3, ohne deren Nachteil festinstallierter, unterhalb der Arbeitsebene befindlicher Bohrer in Kauf nehmen zu müssen. Es kann also eine wesentlich größere Variation von Bohrungen, Einsenkungen und Abmessungen der Bohrungen programmiert und an den Werkstücken 4 angebracht werden.
Vergrößert wird diese Variationsmöglichkeit noch dadurch, dass das Bohraggregat 2 mehrere Bohrwerkzeuge 9 aufweisen kann, die in Arbeitsposition verstellbar sind, wobei die Bohrwerkzeuge 9 übereinstimmende oder unterschiedliche Durchmesser haben kön-0 nen.
Damit die beiden Arbeitsaggregate nicht miteinander kollidieren können, auch wenn ihre unterschiedlichen Programme sie in den Bereich der einander zugewandten Ränder der gleichzeitig zu bearbeitenden Werkstücke 4 bringen, ist eine nicht näher dargestellte Einrichtung zur Einstellung oder Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Arbeitsaggregaten vorgesehen. Diese Regelung des Mindestabstands zwischen den Arbeitsaggregaten kann in dem oder den Programmen zur Steuerung der verschiedenen Bewegungen der Arbeitsaggregate als Software vorgesehen sein.
Das Werkstück 4 kann aus einer oder, wie im Ausführungsbeispiel angedeutet, zwei oder noch mehr übereinanderliegenden Platten bestehen, da ein solcher Plattenstapel mit Hilfe der Andrück-
rollen 6 genügend fest an seine Unterlage oder Arbeitsplatte 7 angedrückt werden kann, um gleichzeitig mehrere solche Platte bohren und fräsen zu können, was die Effektivität der Vorrichtung 1 weiter steigert.
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Als Vorschubeinrichtung für die Werkstücke 4 sind im Ausführungsbeispiel die Verstelleinrichtungen beziehungsweise Antriebsvorrichtungen 5 und 10 der Arbeitsaggregate sowie ein das Werkstück 4 erfassendes Vorschubmittel vorgesehen.
In Fig. 2 und vor allem in den Fig. 4 und 5 erkennt man dabei, dass als Vorschubmittel an den Arbeitsaggregaten wegschwenkbare und in Gebrauchsstellung schwenkbare Schieber oder Anschläge 11 vorgesehen sind, die das jeweilige Werkstück 4 an seinem in 5 Vorschubrichtung rückwärtigen Rand erfassen und durch Verfahren oder Verstellen des jeweiligen Arbeitsaggregats in Vorschubrichtung in der Arbeitsebene verschieben. Werden die Arbeitsaggregate 2 und 3 in der in Fig. 2 dargestellten Position in der in der Zeichnung nach links gerichteten Vorschubrichtung verstellt, nehmen sie die Werkstücke 4 in dieser Richtung mit, weil die Anschläge 1 1 in Gebrauchsstellung geklappt sind und \ die entsprechenden rückwärtigen Ränder der Werkstücke 4 hintergreifen. Dies entspricht auch der Anordnung gemäß Fig. 4. Denkbar wäre in äquivalenter Weise auch ein Angriff eines Mitnehmers 1 1 an der Oberseite oder einer Vertiefung oder einem Vorsprung der Platte 4 vor allem, wenn jeweils einzelne Platten bearbeitet werden.
Haben die Werkstücke 4 ihre gewünschte Position erreicht, können die Schieber oder Anschläge 11 in die in Fig. 5 dargestellte Ruheposition verschwenkt werden, so dass nun die Arbeitsaggregate relativ zu den Werkstücken 11 in beliebige Positionen verschieb- und verstellbar sind. Somit haben die An-
triebsvorrichtungen 5 und 1 0 und die Arbeitsaggregate 2 und 3 eine Doppelfunktion, weil sie über die an ihnen befindlichen schwenkbaren Anschläge 1 1 auch die Werkstücke 4 verschieben können.
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Das Arbeitsaggregat 3 kann dabei ein fertigbearbeitetes Werkstück 4 nach links aus dem Arbeitsbereich heraus befördern, während gleichzeitig das Bohraggregat 2 ein Werkstück 4 nach dessen Bohren in den Bereich des Fräsaggregats 3 verschiebt, wo es anschließend gefräst werden kann. Gleichzeitig kann ein noch unbearbeitetes Werkstück 4 in den Arbeitsbereich des Bohraggregats 2 gebracht oder eingeschoben werden, so dass praktisch kein Zeitverlust auftritt, weil nach dem Fertigbearbeiten ein Werkstück 4 in jedem Falle wegbefördert werden muss. Diese Zeit des Wegbeförderns kann gleichzeitig zum Positionieren weiterer Werkstücke genutzt werden.
Gemäß Fig. 1 befindet sich in Vorschubrichtung vor der Vorrichtung 1 ein Werkstück-Magazin 1 2 mit einem Hubtisch nahe dem Bohraggregat 2, so dass während des Weitertransports bearbeiteter Werkstücke 4 auch unbearbeitete Werkstücke von Hand oder maschinell in die Vorrichtung 1 in Bearbeitungsstellung gebracht werden können.
In Vorschubrichtung hinter dem letzten Arbeitsaggregat, also hinter dem Fräsaggregat 3 erkennt man noch ein Fördermittel, welches im Ausführungsbeispiel als Förderband 1 3 ausgebildet ist, dessen Länge gleich oder größer als der Transportweg von dem einem zu dem benachbarten Arbeitsaggregat ist. Mit Hilfe dieses Förderbandes kann also ein von dem Fräsaggregat 3 in Vorschubrichtung verschobenes fertiges Werkstück 4 abtransportiert werden. Da bei eventuell noch vorhandene Reststücke oder Abfallstücke können dann von dem Fördermittel oder Förderband
13 in einen Abfallbehälter 14 befördert werden, während das fertige Werkstück seitlich oder nach oben von dem Förderband oder Transportband 13 abgenommen werden kann.
In den Fig. 1 bis 3 erkennt man noch, dass zumindest der Arbeitsbereich oberhalb der Arbeitsebene oder -platte 7 mit den Arbeitsaggregaten von einer Schutzkabine 15 umschlossen ist, die Schiebeöffnungen 1 6 für die Zufuhr und den Abtransport der Werkstücke 4 aufweist.
Vor oder hinter dieser Schiebeöffnung 16 könnte noch eine Trennvorrichtung oder Sägevorrichtung vorgesehen sein, mit welcher eine Überlänge aufweisende Platte beim Einführen in die Vorrichtung 1 auf ein gewünschtes Maß des zu bearbeitenden Werkstücks zugeschnitten werden könnten.
Die Vorrichtung 1 weist wenigstens zwei Arbeitsaggregate, nämlich zumindest ein Bohraggregat 2 und ein Fräsaggregat 3 auf, womit Werkstücke 4 gebohrt und konturenabhängig ausgeschnitten oder gefräst werden können. Die plattenförmigen Werkstücke 4 können dabei jeweils mit Hilfe von Andrückrollen 6 an einer Unterlage oder Arbeitsplatte 7 eingespannt werden. Das Bohraggregat 2 befindet sich dabei auf der selben Seite der Arbeitsebene beziehungsweise des plattenförmigen Werkstücks 4 wie das Fräsaggregat 3 und ist zu diesem beabstandet angeordnet, so dass während des Bohrens des einen Werkstücks 4 ein zuvor gebohrtes Werkstück 4 an dem Fräsaggregat 3 ausgeschnitten oder gefräst werden kann. Mit Hilfe einer Vorschubeinrichtung kann dabei ein Werkstück 4 von dem Arbeitsbereich des einen zu dem Arbeitsbereich des anderen Arbeitsaggregats verstellt werden, so dass praktisch kein Zeitverlust entsteht und immer zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden können.
/Ansprüche
■ ΦΦ ΦΦ·· Φ···
■ ΦΦ &phgr; Φ Φ &phgr;···&Igr;
Claims (17)
1. Vorrichtung (1) mit wenigstens zwei Arbeitsaggregaten, nämlich mit wenigstens einem Bohraggregat (2) und mit wenigstens einem Fräsaggregat (3) zum wenigstens teilweise konturenabhängigen Ausschneiden oder Fräsen eines einspanbaren plattenförmigen Werkstücks, wobei das Fräsaggregat (3) mit einer Antriebsvorrichtung (5) versehen in einer Ebene parallel zu der das Werkstück (4) aufnehmenden Arbeitsebene und zu dem plattenförmigen Werkstück (4) verstellbar ist und das Werkstück (4) durch eine oder mehrere mit dem Fräsaggregat (3) mitverstellbaren Andrückrollen (6) an einer Auflage, Unterlage oder Arbeitsplatte (7) eingespannt oder einspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohraggregat (2) auf der selben Seite der Arbeitsebene beziehungsweise eines plattenförmigen Werkstücks (4) wie das Fräsaggregat (3), zu diesem beabstandet angeordnet ist und dass die Vorrichtung (1) eine Vorschubeinrichtung aufweist, mit welcher das Werkstück (4) von dem Arbeitsbereich des einen Arbeitsaggregats zu dem Arbeitsbereich des anderen Arbeitsaggregats verstellbar oder verschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Arbeitsaggregate in Vorschubrichtung der Vorschubeinrichtung hintereinander angeordnet sind und dass das in Vorschubrichtung erste Arbeitsaggregat das Bohraggregat (2) und das in Vorschubrichtung dahinter befindliche zweite Arbeitsaggregat das Fräsaggregat (3) sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohraggregat (2) mit einer eigenen Antriebsvorrichtung (10) versehen in einer Ebene parallel zu dem plattenförmigen Werkstück (4) und quer zur Orientierung seiner Bohrer (9) verstellbar und das Werkstück (4) im Bereich des Bohraggregates (2) insbesondere durch eine oder mehrere mit diesem mitverstellbaren Andrückrollen (6) eingespannt oder einspannbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der selben Seite der Arbeitsebene oder des Werkstücks wie das Bohr- und das Fräsaggregat ein weiteres Arbeitsaggregat, nämlich ein Schleifaggregat angeordnet ist, welches insbesondere zwischen dem ersten und dem zweiten Arbeitsaggregat oder in Vorschubrichtung hinter dem zweiten oder letzten Arbeitsaggregat angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohraggregat (2) mit seinen Bohrern (10) und das Fräsaggregat (3) mit seinem Fräser (3) vertikal oberhalb der horizontal verlaufenden Arbeitsebene angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Arbeitsaggregate zumindest weitgehend gleichzeitig betätigbar sind und dass innerhalb eines Arbeitstakts der Vorrichtung an jedem Arbeitsaggregat jeweils ein Werkstück (4) von diesen beaufschlagbar ist, wobei die Arbeitsaggregate insbesondere jeweils mittels eins eigenen Programms steuerbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohraggregat (2) mehrere Bohrwerkzeuge (9) aufweist, die in Arbeitsposition verstellbar sind und dass die Bohrwerkzeuge (9) übereinstimmende und/oder unterschiedliche Durchmesser haben.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zur Einstellung oder Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen den Arbeitsaggregaten vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung des oder den Programmen zur Steuerung der Arbeitsaggregate als Software vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkstück (4) aus wenigstens einer einzelnen Platte oder aus mehreren übereinanderliegenden Platten besteht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Vorschubeinrichtung für das Werkstück (4) die Verstelleinrichtungen der Arbeitsaggregate sowie ein das Werkstück (4) erfassendes Vorschubmittel vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Vorschubmittel an den Arbeitsaggregaten wegschwenkbare und in Gebrauchsstellung schwenkbare Schieber oder Anschläge (11) vorgesehen sind, die das Werkstück (4) insbesondere an seinem rückwärtigen Rand erfassen und durch Verfahren oder Verstellen des Arbeitsaggregats in Vorschubrichtung in der Arbeitsebene in Vorschubrichtung verschieben.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in Vorschubrichtung vor der Vorrichtung (1) ein Werkstück-Magazin (12), insbesondere mit einem Hubtisch, vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in Vorschubrichtung hinter dem letzten Arbeitsaggregat ein Fördermittel, vorzugsweise ein Förderband (13) angeordnet ist, dessen Länge gleich oder größer als der Transportweg von dem einen zum benachbarten Arbeitsaggregat ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Arbeitsbereich oberhalb der Arbeitsebene oder -platte (7) mit den Arbeitsaggregaten von einer Schutzkabine (15) umschlossen ist, die vorzugsweise Schiebeöffnungen (16) für die Zufuhr und/oder den Abtransport der Werkstücke (4) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in Förderrichtung vor dem ersten Arbeitsaggregat, insbesondere vor dem Bohraggregat eine Trenn- oder Sägevorrichtung zum Abtrennen von jeweils plattenförmigen Werkstücken von eine Überlänge aufweisenden Plattenstreifen vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gezeichnet, dass die Trenn- oder Sägevorrichtung zwischen dem Werkstückmagazin und dem ersten Arbeitsaggregat angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20306060U DE20306060U1 (de) | 2003-04-16 | 2003-04-16 | Vorrichtung mit einem Bohraggregat und einem Fräsaggregat |
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| DE20306060U DE20306060U1 (de) | 2003-04-16 | 2003-04-16 | Vorrichtung mit einem Bohraggregat und einem Fräsaggregat |
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Country Status (1)
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN103009441A (zh) * | 2012-12-13 | 2013-04-03 | 诸城市电力大众木器有限公司 | 数控多工位一体化设备 |
| CN103009440A (zh) * | 2012-12-13 | 2013-04-03 | 诸城市电力大众木器有限公司 | 数控钻铣一体化机床 |
| DE102010052303B4 (de) | 2010-11-23 | 2023-05-17 | Hüttenhölscher Maschinenbau GmbH & Co. KG | Verfahren und Einrichtung zur überlappenden Bearbeitung flächiger Gegenstände |
-
2003
- 2003-04-16 DE DE20306060U patent/DE20306060U1/de not_active Expired - Lifetime
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