DE20306835U1 - Schmuckelement - Google Patents
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Description
-1 Schmuckelement
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Schmuckelement, insbesondere für Feuerzeuge, Messeschalen, Gürtelschlaufen oder andere Gegenstände, die z.B. als Damen und Herrenaccessoires verwendbar sind, mit wenigstens einer Schmuckplatte, die wenigstens eine Aussparung aufweist, in der ein dekoratives und/oder funktionelles Element nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 angebracht werden kann.
Stand der Technik
Feuerzeuge, Taschenmesser, Gürtelschnallen, Lippenstifte oder Mobiltelefone - letztere beide gern geschützt durch entsprechende Hüllen oder Etuis - sowie viele weitere nützliche und auch notwendige Accessoires gehören zu den persönlichen Gegenständen, die eine Dame oder ein Herr gern mit sich führen. Sie werden für viele Zwecke benötigt und spiegeln den persönlichen Stil ihres Eigentümers wieder. Form und Ausgestaltung der vielseitigen Alltagsbegleiter kennen nahezu keine Grenzen, Feuerzeuge gibt es ebenso als billige Einwegfeuerzeuge aus Kunststoff wie auch als Schmuckstück aus Gold, dasselbe gilt für Hüllen oder Etuis, insbesondere wenn es sich jeweils um Hartschalenmodelle handelt.
Um die beliebten Accessoires vor Verwechslungen zu schützen oder sie dem Eigentümer eindeutig zuzuordnen, um sie, wie im Fall eines Mobiltelefons oder auch eines teueren Lippenstifts, vor Zerkratzen oder Beschädigung zu schützen, werden die Accessoires gerne in einer harten Hülle untergebracht, die zusätzlich erworben werden kann. Stellt ein Hersteller von beispielsweise Feuerzeugen oder Taschenmessem diese bereits zweckmäßig mit einer harten Schale her, so ist es doch angenehm, wenn eine Möglichkeit besteht, den täglich benutzten Gegenstand mit einem Namenszug oder Initialen zu gravieren oder auch mit anderen persönlichen Zeichen zu versehen. Einmal eingraviert oder dauerhaft dekoriert, lassen sich solche Zeichen
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-2-
nur unter erheblichem Aufwand wieder entfernen, was besonders bei höherwertigen Accessoires nachteilig ist. Dies kann unter Umständen ein Schutz vor Diebstahl beispielsweise beim Taschenmesser - sein, kann aber auch der schnelleren Wiederauffindung dienen, wenn ein Gegenstand wie ein Feuerzeug am Tresen liegen gelassen oder ein Mobiltelefon während des Speisens im Restaurant an der Rezeption abgegeben wurde.
Zusammenfassung der Erfindung
&iacgr;&ogr; Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde ein Schmuckelement zu schaffen, das die Möglichkeit eröffnet, Damen- und Herrenaccessoires individuell auszugestalten, so dass der Gegenstand einerseits zu einem persönlich gekennzeichneten Stück wird, andererseits jedoch im Bedarfsfall flexibel und kreativ umgestaltet werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Schmuckelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Das Schmuckelement eignet sich insbesondere für die Ausgestaltung von Feuerzeugen, Messerschalen, Gürtelschlaufen und oder anderen Gegenständen. Es besteht aus wenigstens einer Schmuckplatte, die mit einer Aussparung versehen ist. In dieser Aussparung kann ein dekoratives oder auch funktionelles Element angebracht werden. Werden Aussparung und dekorative Elemente aufeinander abgestimmt, so kann der Käufer beim Kauf entweder eines Schmuckelements oder aber eines Damen- oder Herren-Accessoires, für dessen Ausgestaltung sich das Schmuckelement insbesondere eignet, seine gewünschten Kennzeichnungselemente auswählen und bedarfsweise anbringen lassen. Eine aufwendige Gravur ist nicht erforderlich, aber dennoch kann leicht eine Individualisierung stattfinden, ohne dass große Menge an unterschiedlichen Kennzeichnungselementen vorgehalten werden müssen.
Die Schmuckplatten sind bei einer vorteilhaften Ausgestaltung geeignet dafür, dass sie entweder mit einem Feuerzeug, einer Messerschale, einer Gürtelschlaufe oder einem anderen Gegenstand verbunden werden, oder dass sie derart ausgeformt
sind, dass das gewünschte Accessoire in einem durch das Schmuckelement gebildeten Hohlraum untergebracht werden kann. Die Schmuckplatten bestehen vorzugsweise aus Metall und sind jeweils der Form des Orts, an dem sie angebracht werden, angepasst. Die ausgesparte Fläche kann unterschiedliche Gestalt annehmen. Elemente, deren Grundfläche nicht größer als die Grundfläche der Aussparung ist, können auf der freigelassenen Fläche befestigt werden. Die Oberfläche der Schmuckplatten bietet Räume für die kreative Ausgestaltung mit Ornamenten. Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung.
Kurzbeschreibung der Figuren
Die Erfindung wird anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Frontansicht eines Feuerzeugs mit Rumpf und Deckel, jeweils
versehen mit einer Schmuckplatte in geschlossenem Zustand,
Fig. 2 Eine Seitenansicht eines Feuerzeugs mit einer Schmuckplatte am
Rumpf und einer Schmuckplatte am Deckel, in geöffnetem Zustand, Fig. 3a Seitenansicht eines Feuerzeugs mit ovalem Querschnitt, eingefügt in ein Schmuckelement,
Fig. 3b Seitenansicht eines Feuerzeugs mit ovalem Querschnitt, eingefügt in
ein Schmuckelement, perspektivisch,
Fig. 4a Frontansicht einer Gürtelschnalle, bestehend aus zwei Schmuckplatten,
Fig. 4b Seitenansicht einer Gürtelschnalle, bestehend aus zwei Schmuckplat
ten,
Fig. 5a Draufsicht auf ein Taschenmesser, versehen mit zwei Schmuckplatten
in der Funktion einer Taschenmesserschale,
Fig. 5b Seitenansicht eines Taschenmessers, versehen mit zwei Schmuckplat-
ten in der Funktion einer Taschenmesserschale,
Fig. 6 Draufsicht auf ein Brillen- oder Mobiltelefonetui, auseinander ziehbar,
versehen mit zwei Schmuckplatten
-A-Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele
bevorzugter Ausführungsbeispiele
Die Erfindung wird im Folgenden zunächst an Hand eines mit Schmuckplatten 1,2 versehenen Feuerzeugs erläutert. Andere Einsatzbereiche sind möglich, wobei im Folgenden auf ausgewählte Beispiele eingegangen wird.
Die Figuren 1 und 2 zeigen ein Schmuckelement mit wenigstens einer im konkreten Fall mit zwei Schmuckplatten 1, 2, die am Rumpf und am Deckel eines Feuerzeugs 10 angebracht sind. Figur 1 zeigt eine Ansicht des Feuerzeugs von vorne, das mit &iacgr;&ogr; zwei Schmuckplatten 1, 2 versehen ist. Die am Deckel angebrachte Schmuckplatte 1 ist von rechteckiger Form, wobei die lange Seite des Rechtecks, die nach oben weist und mit dem Zünden des Feuerzeugs 10 über ein Drehgelenk 6 nach hinten weggeklappt wird, abgerundet ist. Andere Formen sind ebenfalls möglich.
Das Feuerzeug 10 ist so aufgeteilt, dass der Rumpf, der den Tank des Feuerzeugs beinhaltet, eine quadratische Seitenfläche hat. An dieser ist eine zweite Schmuckplatte 2 angebracht, die durch eine trapezförmige Aussparung 3 gekennzeichnet ist. Im Ausführungsbeispiel sind an der Stelle, die durch die Aussparung freigelassen ist, zwei Buchstaben 4 angebracht. Dasselbe Feuerzeug 10 ist in Figur 2 in gezündetem Zustand dargestellt.
Figur 3a zeigt ein Feuerzeug 30 mit rundem, vorzugsweise ovalem Querschnitt. Hierbei ist wenigstens eine Schmuckplatte 31 derart geformt, dass sie einen Hohlraum bildet, in dem ein Feuerzeug aufgenommen werden kann. Im konkreten Ausführungsbeispiel ist die Schmuckplatte 31, die quasi eine Röhre bildet, an einem Ende derselben geschlossen, so dass sich ein Zylinder bildet, damit ein von dem Hohlraum aufgenommener Körper, respektive ein Feuerzeug, nicht herausfällt. Von einem derartigen Hohlraum mit Boden 32 können aber auch andere Gegenstände aufgenommen werden. Figur 3b zeigt dasselbe Feuerzeug perspektivisch.
Analog geformte Schmuckplatten könnten in einem weiteren Ausführungsbeispiel eine Lippenstifthülle bilden. Hierfür wird aus zwei Schmuckplatten wiederum je eine Röhre geformt, die zu einem Zylinder geschlossen wird. Der Lippenstift wird von ei-
nem Zylinderteil aufgenommen - wie das Feuerzeug von der in Fig. 3 gezeigten Hülle - und mit dem zweiten Zylinderteil durch Aufstecken verschlossen. Die Grundform der Schmuckplatten ist dabei so gestaltet, dass die sich ergebende Verschlusskante bzw. die Kante, an der sich Rumpf und Deckel berühren, derjenigen des Lippenstifts angepasst ist.
Figur 4 zeigt eine Gürtelschnalle 40. Zwei Schmuckplatten 40a, 40b, sind hierfür so ausgebildet, dass, wenn sie an einem oberen und einem unteren Ende miteinander verbunden werden, ein Durchtritt 41 gebildet wird. Die Schmuckplatten 40a,40b weisen eine Aussparung 42 zur Bildung eines solchen Durchtritts auf. Die Schmuckplatten könnten auch insgesamt gewölbt sein. Bei einer konvexen Wölbung mit nach außen weisenden „Bäuchen" entsteht so ebenfalls ein Durchtritt, durch den ein Gürtel geführt werden kann. Das Verbinden der Schmuckplatten 40a, 40b kann beispielsweise mittels Nieten 43, Verschraubung, Verklebung, Verschweißung oder auf andere Weise herbeigeführt werden. In dem durch Figur 4 gezeigten konkreten Ausführungsbeispiel sind die beiden Schmuckplatten 40a,40b durch Vernietung miteinander verhaftet.
Figur 5a zeigt eine Taschenmesserschale 52. Eine Schmuckplatte 51 ist im Ausführungsbeispiei direkt mit dem Taschenmessergrundkörper 53 verbunden, so dass die Taschenmesserschale 52 gebildet wird. Die Form der Schmuckplatte 51 ist länglich oval, kann aber entsprechend dem Grundkörper des Taschenmessers 50 auch in einer anderen Form ausgebildet sein. Es ist durchaus denkbar, dass eine solche Schmuckplatte 51 auf ein beliebiges, käuflich zu erwerbendes Taschenmesser 50 aufgebracht wird. Dies kann beispielsweise durch Verkleben erfolgen. Bei einer Schmuckplatte, die derart verwendet werden soll, muss nur die Größe der Schmuckplatte 51 mit dem Taschenmesser 50 übereinstimmen oder zumindest nicht über ein bestimmtes Maß hinaus die bereits vorliegende Taschenmesserschale 52 überragen.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel wird in Figur 6 dargestellt: Es handelt sich um ein Etui 60, welches eine Brille oder ebenso ein Mobiltelefon aufnehmen kann. Analog zu den vorstehenden Ausführungsbeispielen wird der Grundkörper des Etuis 60 in
Figur 6 dadurch gebildet, dass zwei Schmuckplatten 61a, 61b, die eine näherungsweise rechteckige Grundform haben, an ihren Längsseiten 64 miteinander verbunden werden. Werden ebenfalls zwei kurze Seiten 62 miteinander verbunden, so entsteht bei einer Schmuckplattenform, die entweder gewölbt ist oder an ihrer rückwärtigen Seite über eine Aussparung verfügt, ein Hohlraum, der geeignet ist ein Mobiltelefon oder eine Brille aufzunehmen. Im konkreten Ausführungsbeispiel sind zwei weitere Schmuckplatten 61a, 61b analog miteinander verbunden, so dass quasi ein „Deckel" entsteht, der auf das erstgenannte Teil aufgeschoben oder aufgesteckt werden kann, um die Brille oder das Mobiltelefon vollständig zu umfassen.
Schließlich ist als ein weiteres Ausführungsbeispiel ein Etui denkbar, das analog zu dem in Fig.6 beschriebenen verwendet wird, bei dem jedoch zwei näherungsweise rechteckige Schmuckplatten an ihrer Längsseite miteinander durch Scharniere verbunden sind. Der so gebildete Mechanismus bewirkt, dass die beiden gewölbten oder an ihrer nach innen weisenden Seite mit einer Aussparung versehenen Schmuckplatten beim Zuklappen wiederum einen Hohlkörper bilden, der zur Aufnahme der vorgenannten Elemente geeignet ist. Mittels eines Federmechanismus bleibt der entstandene Hohlraum geschlossen, so dass die darin befindlichen Gegenstände geschützt sind. Es sind selbstverständlich weitere Mechanismen denkbar, mittels derer das durch wenigstens zwei Schmuckplatten gebildete Etui geöffnet oder geschlossen werden kann.
Auch ein käuflich erworbenes Etui kann mit einer Schmuckplatte 1, 2 versehen werden, deren Grundschnitt vorzugsweise nicht größer ist als die des Etuis.
Alle vorgenannten Schmuckplatten haben gemeinsam, dass sie aus Metall, einem Polymer, einem natürlichen Werkstoff oder aus Kombinationen der vorgenannten Werkstoffe gefertigt sind. Des Weiteren ist wenigstens eine der in den Ausführungsbeispielen genannten Schmuckplatten jedes Damen- oder Herren-Accessoires mit wenigstens einer Aussparung versehen, in der dekorative und/oder funktioneile Elemente angebracht werden können. Diese können plastisch oder halbplastisch sein, müssen jedoch eine Fläche aufweisen, mit der sie an der Aussparung angebracht werden. Neben alphanumerischen Zeichen wie Zahlen und Buchstaben, aus denen
beispielsweise die Initialen des Eigentümers, das Geburtsdatum oder ein anderes, dem Eigentümer bedeutendes Symbol angebracht werden kann, wären als plastische Elemente Würfel denkbar, als Halbplastische beispielsweise Längsschnitte von Figuren, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen. Es können auch echte oder unechte Schmucksteine oder beispielsweise Attribute, die der Eigentümer mit einer beruflichen Tätigkeit oder einem Hobby oder einer weiteren Beschäftigung verbindet, angebracht werden. Die dekorativen Elemente können somit aus beliebigen Materialen und/oder Kennzeichnungsmitteln gebildet sein. So könnte beispielsweise ein Hundeliebhaber auf einem beidseitig verzierten Feuerzeug 10 auf der Vorderseite
&iacgr;&ogr; ein Relief eines Hundes oder Hundekopfes einkleben und die Rückseite mit dem Namensschriftzug des Tieres verzieren. Analoges ist denkbar mit einem reliefförmigen Tennisball, Golfball, Tennisschläger, einem kleinen Rennwagen oder anderen Attributen.
Die Schmuckplatten bestehen aus Metall, einem Material, was für Gravur oder Guss besonders geeignet ist. So können die Schmuckplatten 1, 2, wenn sie in Ergänzung zueinander eingesetzt werden, wie beispielsweise als Deckel und Rumpfstück, oder als vorder- und rückwärtige Seite eines Etuis, in weiteren Ausführungsbeispielen ergänzend so graviert werden, dass ein fortlaufender Text von einer Platte auf die andere Platte übergeht, dabei gleichzeitig einen Hintergrund bildet, dessen Inhalt durch das dekorative Element in der Aussparung betont wird. So entsteht aus jedem Schmuckelement, welches aus einer oder mehreren Schmuckplatten gebildet ist, und welches zur Ausgestaltung von Damen- oder Herrenaccessoires dient, ein harmonisch gesamtgestaltetes, persönliches Stück.
Bezugszeichen
1 Schmuckplatte am Deckel
2 Schmuckplatte am Rumpf
3 Aussparung
3 Aussparung
4 funktionelles oder dekoratives Element
5 dekorative Zeichen (Buchstaben, etc.)
6 Drehgelenk
• ·
| 10 | Feuerzeug |
| 30 | Feuerzeug |
| 31 | Schmuckplatte |
| 32 | Boden |
| 5 40 | Gürtelschnalle |
| 40a, 40b | Schmuckplatten |
| 41 | Durchtritt |
| 42 | Aussparung |
| 43 | Nieten |
| &iacgr;&ogr; 50 | Taschenmesser |
| 51 | Schmuckplatte |
| 52 | Taschenmesserschale |
| 53 | Taschenmessergrundkörper |
| 60 | Etui |
| 15 61a,61b | Schmuckplatten |
| 64 | Längsseiten |
| 62 | kurze Seiten |
Claims (24)
1. Schmuckelement, insbesondere für Feuerzeuge, Messerschalen, Gürtelschlaufen oder andere Gegenstände mit wenigstens einer Schmuckplatte (1, 2), dadurch gekennzeichnet, dass die Schmuckplatte (1, 2) an wenigstens einer Stelle ausgespart ist und dass in der wenigstens einen Aussparung (3) wenigstens ein dekoratives und/oder funktionelles Element (4) angebracht werden kann.
2. Schmuckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Schmuckplatte (1, 2) mit einem Damen- oder Herrenaccessoire verbunden ist.
3. Schmuckelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Schmuckplatte (1, 2) einen Körper bildet, der einen Hohlraum zur Aufnahme eines Gegenstandes in dem Hohlraum umgibt.
4. Schmuckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper zylinderförmig ist.
5. Schmuckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper an einem Ende des Zylinders geschlossen ist.
6. Schmuckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmuckplatten (1, 2) aus Metall sind.
7. Schmuckelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmuckplatte (1) eine polygonale, runde, ovale oder vorzugsweise eine rechteckige oder quadratische Form hat.
8. Schmuckelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmuckplatte wenigstens eine abgerundete lange Seite hat.
9. Schmuckelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (3) eine polygonale, runde oder vorzugsweise trapezförmige oder rautenförmige Form hat.
10. Schmuckelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dekorative und/oder funktionelle Element (4) ein vorzugsweise plastisches oder halbplastisches Element in der Form eines alphanumerischen Zeichens ist.
11. Schmuckelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dekorative und/oder funktionelle Element (4) ein Schmuckstein ist.
12. Schmuckelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dekorative und/oder funktionelle Element (4) aus Metall, polymer- oder natürlichen Werkstoffen oder aus Kombinationen der vorgenannten Werkstoffe besteht.
13. Schmuckelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fläche des Elements (4) zur Befestigung auf der Schmuckplatte (1, 2) geeignet ist.
14. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die sichtbare Oberfläche der Schmuckplatten (1, 2) mit Ornamenten (5) verziert ist.
15. Schmuckelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ornamente (5) vorzugsweise Figuren, alphanumerische Zeichen oder geometrische Muster sind.
16. Schmuckelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ornamente (5) der Schmuckplatten (1, 2) auf Teilen des Gegenstands zu einer optischen Gesamtheit ergänzen.
17. Schmuckelement nach einem der Ansprüche 13-16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ornamente (5) vorzugsweise in die Oberfläche eingraviert und/oder eingeprägt sind.
18. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es die Oberfläche eines Damen- oder Herrenaccessoires berührt.
19. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Damen- oder Herrenaccessoire ein Feuerzeug 10, 30 ist.
20. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Damen- oder Herrenaccessoire ein Taschenmesser 50 ist.
21. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Damen- oder Herrenaccessoire ein Etui ist.
22. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Damen- oder Herrenaccessoire eine Lippenstiftüberhülle ist.
23. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Feuerzeug über einen Rumpf und einen Deckel verfügt.
24. Schmuckelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Schmuckplatte (2) am Rumpf und eine am Deckel des Feuerzeugs (10) angebracht ist.
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| R207 | Utility model specification |
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Effective date: 20061201 |