DE20015187U1 - Schmuckteil - Google Patents
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Description
Prägaform E. Bley GmbH
53227 Bonn
Die Erfindung betrifft ein Schmuckteil mit einem metallischen Korpus,
beispielsweise in Form eines Ordens.
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Der bevorzugt flache metallische Korpus von derartigen Schmuckteilen wird bevorzugt aus Metall, wie Messing, Bronze oder ähnlichem als Guß- oder Prägeteil hergestellt und mit zusätzlichen Elementen, wie Schmuckelementen,
Befestigungselementen und dergleichen ausgerüstet.
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Schmuckteile im Sinne der Erfindung können beispielsweise dekorativ gestaltete Werbeartikel, Orden, Medaillen etc. sein.
Während die bisherigen Schmuckteile, z. B. Orden, Karnevalsorden ihre Attraktivität ausschließlich aus der formalen Gestaltung und ihrem ideellen Wert beziehen, hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, ein Schmuckteil der eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, daß auch ein zusätzlicher praktischer Nutzen erzielbar ist, der die Attraktivität weiter steigert.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Schmuckteil mit einem metallischen Korpus in der Weise gelöst, daß an den Korpus ein Kapselheber zum Öffnen von Flaschen angeformt ist.
Der Kapselheber weist eine an sich bekannte Gestaltung auf, die sich zum Öffnen von mit Kapselverschlüssen versehenen Getränkeflaschen bewährt hat. Auf diese Weise erfährt das erfindungsgemäß ausgestaltete Schmuckteil neben seiner Schmuckfunktion eine weitere Funktion als Kapselheber bzw. Flaschenöffner, wodurch seine Anwendungsmöglichkeiten erweitert und die Attraktivität eines solchermaßen ausgebildeten Schmuckteils weiter gesteigert wird.
Ein solchermaßen ausgestaltetes Schmuckteil ist insbesondere auch zur Verwendung als Werbeträger gut geeignet, wozu gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen wird, daß der Korpus eine Aufnahmefläche aufweist, auf der ein Informationsträger aufbringbar ist. Es ist auf diese Weise möglich, das erfindungsgemäße Schmuckteil kostengünstig in großen Stückzahlen herzustellen und dann die Aufnahmefläche bei Bedarf mit einem Informationsträger, beispielsweise einem Logo einer Firma oder dergleichen zu versehen, um das Schmuckteil individuell als Werbemittel kennzeichnen zu können.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Korpus des erfindungsgemäßen Schmuckteils mit Ösen für ein Umhängeband ausgerüstet, damit das Schmuckteil als Orden oder Medaille in an sich bekannter Weise umgehangen werden kann.
Hierbei sind vorteilhaft der Kapselheber an einem Ende des Korpus des erfindungsgemäßen Schmuckteils und die Ösen an einem gegenüberliegenden Ende des Korpus angeformt, so daß auch bei umgehängtem erfindungsgemäßen Schmuckteil die Funktion des Kapselhebers nutzbar ist.
Weiterhin ist bevorzugt, daß der Kapselheber, die Aufnahmefläche und die Ösen integral am Korpus angeformt sind, so daß die Ausbildung des erfindungsgemäßen Schmuckteils in einem Arbeitsgang durch Prägen oder Gießen aus einem geeigneten Metall ermöglicht ist.
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Ferner kann das erfindungsgemäße Schmuckteil einen Korpus aufweisen, der auf seiner Sichtseite mit Ornamenten, Reliefs, Schmucksteinen und/oder dekorativen Flächenelementen ausgerüstet ist. Hierbei sind vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten denkbar, die beispielsweise im Hinblick auf die Verwendung des erfindungsgemäßen Schmuckteils als Orden, Karnevalsorden und/oder als Werbeträger ausgewählt werden können. Beispielsweise sind Ausgestaltungen des Korpus in Anlehnung an gefüllte Biergläser und/oder die Anbringung von Schmuckmotiven, beispielsweise karnevalistischen Schmuckmotiven auf dem Korpus ohne weiteres möglich.
Ferner kann auf der Sichtseite der Aufnahmefläche des Korpus eine Abdeckung aus transparentem Material aufgebracht werden, die den auf die Aufnahmefläche aufgebrachten Informationsträger vor Beschädigung schützt und dauerhaft mit dem erfindungsgemäßen Schmuckteil verbindet.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Aufsicht auf ein erfindungsgemäßes Schmuckteil,
Figur 2 eine Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Schmuckteils,
Figuren 3a bis 3d weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Schmuckteils,
Figuren 4a bis 4c weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Schmuckteils.
In der Figur 1 ist ein Schmuckteil 1, z. B. in der Ausführung als Orden mit einem flachen metallischen Korpus 11 in seinem grundsätzlichen Aufbau dargestellt. Neben dem metallischen flachen Korpus 11 umfaßt das Schmuckteil 1 des weiteren einen an einem Ende des Korpus 11 angeformten
Kapselheber 10 zum Öffnen von Flaschenverschlüssen und am anderen, dem Kapselheber 10 abgewandten Ende des Korpus 11 zwei Ösen 13a, 13b, durch die ein Umhängeband 14 hindurchgezogen ist, so daß das Schmuckteil 1 als Orden in an sich bekannter Weise einer Person umgehangen werden kann.
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Das solchermaßen ausgestaltete Schmuckteil 1 ermöglicht aufgrund des angeformteri Kapselhebers 10 ein Öffnen von Flaschen, wobei durch die an entgegengesetzten Enden des Korpus 11 vorgesehene Anbringung; von Kapselheber 10 und Ösen 13a, 13b eine Benutzung des Schmuckteils 1 als Flaschenöffner auch in umgehängtem Zustand von einer Person durchgeführt werden kann, wobei dann der Korpus 11 als Griffstück dient.
Der Kapselheber 10 ist in einer an sich bekannten Ausgestaltung, die ein Öffnen von üblichen Flaschenverschlüssen ermöglicht, gestaltet und weist hierzu einen offenen Durchtrittsbereich 100 für den Flaschenverschluß sowie eine auf der dem Korpus 11 zugewandten Seite angeformte Anlagefläche 101 für den Eingriff am Flaschenverschluß auf.
Das solchermaßen ausgestaltete Schmuckteil 1 ist aufgrund seiner Zusatzfunktion als Flaschenöffner mittels des angeformten Kapselhebers 10 insbesondere auch als Werbeträger geeignet, wozu der Korpus 11 mit einer hier beispielsweise kreisförmig ausgebildeten Aufnahmefläche 12 ausgerüstet ist, auf die ein entsprechender Informationsträger, beispielsweise ein Firmenlogo einer werbenden Firma oder dergleichen aufgebracht werden kann. Nachfolgend kann die in Figur 1 dargestellte Sichtseite der Aufnahmefläche 12 mit einer transparenten Abdeckung, beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff abgedeckt werden, so daß der Informationsträger sichtbar ist, jedoch vor Beschädigung geschützt ist.
Es ist von daher möglich, ein solches Schmuckteil 1 gemäß Figur 1 in großen Stückzahlen preiswert herzustellen, indem der Korpus 11, die Aufnahmefläche 12, der Kapselheber 10 und die Ösen 13a, 13b integral in einem Arbeitsgang hergestellt werden, beispielsweise aus einem entsprechenden Metall, wie
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Messing oder Bronze gegossen oder geprägt werden und gegebenenfalls mit einem Farbanstrich versehen werden. Sodann kann eine gewünschte Anzahl derartiger Schmuckteile 1 mit Informationsträgern auf der Aufnahmefläche 12 ausgerüstet werden und mittels Abdeckungen abgedeckt werden, so daß auf sehr preiswerte Weise ein Schmuckteil geschaffen wird, das mittels Kapselheber 10 einen Zusatznutzen als Flaschenöffner bietet und darüber hinaus als Werbeträger dienen kann.
Ausgehend von diesem grundsätzlichen Aufbau gemäß Figur 1 mit Korpus 11, an einem Ende integral angeformtem Kapselheber 10 und am gegenüberliegenden Ende des Korpus 11 angeformten Ösen 13a, 13b für ein Umhängeband und einer auf den Korpus 11 aufgebrachten Aufnahmefläche 12 für flächige Informationsträger lassen sich nun vielfältigste Formen realisieren, wozu der Korpus 11 auf seiner in Figur 1 dargestellten Sichtseite mit Ornamenten, Reliefs, Schmucksteinen und/oder dekorativen Flächenelementen ausgerüstet werden kann.
Die Figur 2 zeigt eine solche Ausrüstung des Korpus 11 auf seiner Sichtseite, wobei der Korpus 11 mit dekorativen Flächenelementen 110 versehen ist, die ein karnevalistisches Motiv darstellen und das Schmuckteil 1 als Kamevalsorden nutzbar machen. Hierbei sind die Ösen 13a, 13b für das Umhängeband 14 unmittelbar an die dekorativen Flächenelemente 110 des Korpus 11 angeformt.
In den Figuren 3a bis 3d sind weitere mögliche Ausgestaltungen des Korpus 11 des Schmuckteils 1 dargestellt, wobei jeweils gleiche Teile mit gleichen Bezugsziffern versehen sind und nicht nochmals erläutert werden. Wesentlich bei den in den Figuren 3a bis 3d dargestellten Ausführungsformen ist es auch, daß der Korpus 11 formal auch der Gestaltung eines gefüllten Bierglases angenähert ist und zusätzlich mit dekorativen Flächenelementen versehen ist. Hierbei können die Ösen 13a, 13b sowohl unmittelbar am Korpus 11 angeformt sein, wie dies in den Figuren 3a und 3d der Fall ist, wie auch ein Anformen an dekorativen Flächenelementen 110 gemäß Figur 3b ermöglicht
ist oder auch eine integrale Ausformung innerhalb der dekorativen Flächenelemente zur Ausbildung der Ösen 13a, 13b ermöglicht ist, siehe hierzu Figur 3c.
Es versteht sich von selbst, daß die Erfindung nicht auf die in den Ausführungsbeispielen repräsentativ dargestellten Ausführungsformen beschränkt ist, sondern sich hier nahezu unbegrenzte Gestaltungsmöglichkeiten für die Gestaltung des Korpus 11 ergeben.
Weitere mögliche Ausgestaltungen des Korpus 11 des Schmuckteils 1 sind darüber hinaus in den Figuren 4a bis 4c dargestellt, wobei, wie aus diesen Figuren ersichtlich, auch komplexere Verzierungen des Korpus 11 problemlos vorgenommen werden können.
In jedem Fall ist an einem Ende, bevorzugt an dem den Ösen 13a, 13b abgewandten Ende des Korpus 11 der Kapselheber 10 angeformt, so daß der Korpus 11 als Griffstück dienen kann und mit Hilfe eines solchen Schmuckteils 1 auch handelsübliche Flaschen mit Kapselverschluß geöffnet werden können.
Claims (7)
1. Schmuckteil mit einem metallischen Korpus, dadurch gekennzeichnet, daß an den Korpus (11) ein Kapselheber (10) angeformt ist.
2. Schmuckteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (11) eine Aufnahmefläche (12) aufweist, auf der ein Informationsträger aufbringbar ist.
3. Schmuckteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (11) mit Ösen (13a, 13b) für ein Umhängeband (14) ausgerüstet ist.
4. Schmuckteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kapselheber (10) an einem Ende des Korpus (11) und die Ösen (13a, 13b) an einem gegenüberliegenden Ende des Korpus (11) angeformt sind.
5. Schmuckteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kapselheber (10), die Aufnahmefläche (12) und die Ösen (13a, 13b) integral am Korpus (11) angeformt sind.
6. Schmuckteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (11) auf seiner Sichtseite mit Ornamenten, Reliefs, Schmucksteinen und/oder dekorativen Flächenelementen ausgerüstet ist.
7. Schmuckteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Sichtseite der Aufnahmefläche (12) eine Abdeckung aus transparentem Material aufbringbar ist.
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