DE20306549U1 - System zum Festlegen von Ladegut - Google Patents
System zum Festlegen von LadegutInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60P—VEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
- B60P7/00—Securing or covering of load on vehicles
- B60P7/06—Securing of load
- B60P7/08—Securing to the vehicle floor or sides
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Transportation (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Acyclic And Carbocyclic Compounds In Medicinal Compositions (AREA)
Description
Ancra Jungfalk GmbH & Co.KG
Gerwigstr. 31
DE-78234 Engen
DE-78234 Engen
System zum Festlegen von Ladegut
Die Erfindung betrifft ein System zum Festlegen von Ladegut in einem Laderaum, der zumindest eine Öffnung zum Einbringen des Ladeguts und eine Wand bzw. ein Wandgerüst aufweist, wobei das Ladegut durch zumindest eine Querabsperrung gesichert ist.
Stand der Technik
Ladegut wird heute vielfach in Laderäumen von Fahrzeugen transportiert. Zu erwähnen sind hier Laderäume in Flugzeugen, Schiffen oder Landfahrzeugen. Von der Erfindung wird jede Art von Laderaum umfasst.
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Damit beim Transport das Ladegut nicht verrutscht, sind Querabsperrungen vorgesehen, welche zwischen zwei Wänden des Landraums verspannt sind. Diese Querabsperrungen sperren des Ladegut in oder gegen die Fahrtrichtung, so dass bei einem beschleunigten Anfahren des Fahrzeugs oder, sofern die Querabsperrung vor dem Ladegut angeordnet sind, bei einem Abbremsen des Fahrzeugs das Ladegut nicht verrutschen kann. Derartige Querabsperrungen sind handelsüblich und sollen hier nicht näher beschrieben werden.
Sofern kein Ladegut abgesichert werden soll, sind die Querabsperrungen normalerweise im Laderaum niedergelegt und behindern dort ein Beladen bzw. verrutschen leicht bei der Bewegung des Fahrzeuges.
Aufgabe
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System der oben genannten Art zu schaffen, bei dem die Querabsperrungen ausserhalb der Gebrauchslage so versorgt sind, dass sie nicht stören.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass an der Wand bzw. dem Wandgerüst eine Parkhalterung für die Querabsperrung vorgesehen und diese in ihrer Höhe verstellbar ist.
Das bedeutet, dass die Querabsperrung an der Parkhalterung geordnet festgelegt und dann in eine Höhe verbracht werden kann, in welcher sie das Beladen oder sonstige Begehen des Laderaums nicht stört. Dabei ist die Parkhalterung so ausgestaltet, dass die Querabsperrung weder in noch gegen die Fahrtrichtung verrutschen kann.
Bevorzugt soll die Parkhalterung in zumindest zwei unterschiedlichen Höhen festlegbar sein. Zum einen ist dies die Höhe, in welcher die Querabsperrung in die Parkhalterung eingelegt wird. Diese dürften etwa 180 cm liegen, damit eine normalgewachsene Bedienperson die Parkhalterung erreicht.
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Die zweite Höhe befindet sich bevorzugt in etwa ausserhalb der Höhe einer Beladung bzw. der üblichen Grosse einer Bedienperson. Dies dürften etwa 200 cm sein.
Sinn der vorliegenden Erfindung ist es, die Querabsperrung an der Parkhalterung in einer Höhe einzulegen, die von einer normalgewachsenen Bedienperson erreichbar ist. Danach soll die Bedienperson ohne Schwierigkeiten die Parkhalterung in eine Höhe verbringen können, in der die Querabsperrung ausserhalb der Grosse einer normalgewachsenen Bedienperson liegt und ausserhalb der Höhe eines Ladeguts. Zu diesem Zweck ist die Parkhalterung an einer Schiene angeordnet. Dabei kann eine handelsübliche Airline-Schiene Anwendung finden, jedoch ist auch das Vorsehen einer eigens dafür konstruierten Schiene denkbar.
Auch für die Parkhalterung wird auf handelsübliche Elemente zurückgegriffen. Hierzu gehört ein Gleitkörper mit einem Bolzen, welcher in einer Ausnehmung in dem Gleitkörper gleitet und sich gegen den Gleitkörper über eine Feder abstützt. Da dieser Gleitkörper ebenfalls handelsüblich ist, wird auf eine nähere Beschreibung verzichtet. Die Feder bewirkt lediglich, dass der Bolzen in Rastlage in einer Schienenausnehmung der Schiene gehalten wird. Zum Lösen des Gleitkörper ist nur eine Bewegung mit einer Hand notwendig, die Bedienperson muss nämlich nur diesen Bolzen aus der Schienenausnehmung gegen die Kraft der Feder ziehen. Danach kann der Gleitkörper an der Schiene entlang verfahren werden.
Der grosse Vorteil des vorliegenden Systems liegt darin, dass sowohl für die Schiene als auch für den Gleitkörper ein handelsübliches Element verwendet werden kann. Daher sind die Aufwendungen nur sehr gering. Benötigt wird nur die Aufnahmegabel, die bspw. durch Schweissung mit dem Gleitkörper verbunden werden kann. Diese Aufnahmegabel ist wiederum so ausgestaltet, dass sie einem aufzunehmenden Ende der Querabsperrung angepasst ist. Hierdurch ist das System sehr flexibel gehalten.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Figur 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemässe Parkhalterung;
Figur 2 eine Draufsicht auf eine Schiene zur Führung der Parkhalterung gemäss Figur 1.
Eine erfindungsgemässe Parkhalterung 1 zur Aufnahme einer nicht nähergezeigten Querabsperrung besteht im wesentlichen aus einem Gleitkörper 2 und einer Aufnahmegabel 3. Die Aufnahmegabel 3 bildet zwei Zinken 4.1 und 4.2 aus, zwischen denen eine Ausnehmung 5 vorgesehen ist, in welche ein Ende einer Querabsperrung eingelegt werden kann.
Mit der Aufnahmegabel 3 ist der Gleitkörper 2 bspw. über eine Schweissnaht 6 verbunden. Gegenüber der Schweissnaht 6 besitzt der Gleitkörper 2 seitliche Führungsflügel 7, mit denen der Gleitkörper 2 in eine hinterschnittene Nut 8 in einer Schiene 9 (siehe Figur 2) eingesetzt werden kann. Auf diese Weise ist der Gleitkörper 2 an der Schiene 9 festgelegt, jedoch in der Nut 8 gleitbar.
In dem Gleitkörper 2 ist eine Bolzen 10 vorgesehen, der sich in einer entsprechenden Ausnehmung 11 in dem Gleitkörper 2 bewegen kann. Dabei übergreift der Bolzen 10 ein nicht näher gekennzeichnetes Joch, welches die Ausnehmung 11 durchquert. Gegen eine Unterseite dieses Jochs stützt sich eine Feder 12 ab, welche anderenends auf einen Querbolzen 13 drückt, der eine Ausnehmung 14 in dem Bolzen 10 durchquert, wobei die Ausnehmung 14 auch der Aufnahme der Feder 12 dient. Unter dem Druck der Feder 12 wird der Bolzen 10 in Richtung &khgr; in Rastlage gehalten.
Für die Schiene 9 kann bspw. eine Airline-Schiene Anwendung finden, wie sie handelsüblich ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird keine eigentliche Airline-Schiene verwendet, da nur drei Schienenausnehmungen gezeigt sind, die zudem unregelmässig beabstandet sind, während eine Airline-Schiene gleichmässig beabstandete Ausnehmungen aufweist.
In einem Schienengrund 15 sind Löcher 16 erkennbar, in welche Befestigungselemente zum Festlegen der Schiene an einer Fahrzeugwand eingesetzt werden können. Sobald die Befestigungselemente eingesetzt sind, wird eine obere und eine untere Schienenausnehmung 17.1 bzw. 17.2 mit einer Scheibe belegt, so dass ein Verfahrweg des Gleitkörpers 2 in der Nut 8 begrenzt ist. Selbstverständlich ist auch denkbar, dass diese Scheibe selbst durch das Befestigungselement festgelegt werden kann.
Ausser den Schienenausnehmungen 17.1 und 17.2 gibt es noch eine Schienenausnehmung 17.3 unterhalb der oberen Schienenausnehmung 17.1, welche eine Ruhelage der Parkhalterung definiert.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Beispielsweise an einer Fahrzeugwand eines Transportfahrzeugs in dessen Laderaum sind nahe einer Ladeöffnung zwei Schienen 9 mit jeweils einer Parkhalterung 1 beabstandet voneinander angeordnet. Die Anordnung erfolgt so, dass die Schienen 9 vertikal verlaufen und die untere Schienenausnehmung 17.2 in etwa auf einer Höhe von 180 cm angeordnet ist, während sich die Schienenausnehmung 17.3 in etwa auf der Höhe von 200 cm befindet.
Die Parkhalterungen 1 befinden sich in ihrer unteren Endlage, wobei der Gleitkörper 2 auf der Scheibe in der Schienenausnehmung 17.2 aufsteht.
Eine balkenförmige Querabsperrung, die bspw. aus einem stranggepressten Aluminiumhohlprofil bestehen kann, legt eine Ladegut in dem Laderaum fest, wobei die Querabsperrung den Laderaum durchquert. Derartige Querabsperrungen sind handelsüblich und sollen deshalb hier nicht näher beschrieben werden. Meist handelt sich um teleskopartig verlängerbare Querbalken, die mit entsprechenden Endstücken ausgerüstet sind, damit sie an der Fahrzeugwand festgelegt werden können.
Wird die Querabsperrung nicht benötigt, so sollte sie in eine Parklage gelangen, in welcher sie nicht stört. Hierzu wird die Querabsperrung mit ihren Enden in die beabstandeten Ausnehmungen 5 von den beiden Parkhalterungen 1 eingelegt. Dies geschieht auf einer Höhe von etwa 180 cm, wobei diese Höhe von der Bedienperson ohne weiteres erreicht werden kann.
In dieser Höhe kann aber die Parkhalterung 1 beim Beladen des Laderraums stören, weshalb nunmehr die Parkhalterungen 1 entlang der Schiene 9 nach oben geführt werden, bis der Bolzen 10 in die Schienenausnehmung 17.3 einrastet. Dabei hält die Schienenausnehmung 17.3 von der Schienenausnehmung 17.1 einen derartigen Abstand ein, dass genügend Raum für den Gleitkörper 2 besteht.
Sollten die entsprechenden Fahrzeuge bzw. die Ladeöffnungen mit einem Rolltor belegt sein, so bietet ein normaler Laderaum über der Schiene 9 noch genügend Platz, damit das Rolltor über die Schienen 9 verfahren werden kann.
Zur Entnahme der Querabsperrung genügt es nun, die Parkhalterung 1 in ihre untere Endlage abzusenken. Hierzu wird der Bolzen 10 entgegen der Richtung &khgr; aus seiner Rastlage gegen den Druck der Feder 12 gezogen, so dass die Parkhalterung 1 an der Schiene 9 entlang nach unten gleiten kann, bis der Gleitkörper 2 an der Scheibe in der unteren Schienenausnehmung 17.2 anliegt. Das gleiche geschieht auch mit der beabstandeten zweiten Parkhalterung an
der zweiten Schiene 9, so dass sich schlussendlich die Querabsperrung in einer waagrechten Lage in der Höhe von etwa 180 cm befindet und von der Bedienperson leicht entnommen werden kann.
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DR. PETER WEISS & DIPL-ING. A. BRECHT
Patentanwälte
European Patent Attorney
European Patent Attorney
Aktenzeichen: G 1207/DE
Datum: 25.04.2003
W/HE
| 1 | Parkhalterung | 34 | 67 | Druckrichtung |
| 2 | Gleitkörper | 35 | 68 | |
| 3 | Aufnahmegabel | 36 | 69 | |
| 4 | Zinken | 37 | 70 | |
| 5 | Ausnehmung | 38 | 71 | |
| 6 | Schweissnaht | 39 | 72 | |
| 7 | Führungsflügel | 40 | 73 | |
| 8 | Nut | 41 | 74 | |
| 9 | Schiene | 42 | 75 | |
| 10 | Bolzen | 43 | 76 | |
| 11 | Ausnehmung | 44 | 77 | |
| 12 | Feder | 45 | 78 | |
| 13 | Querbolzen | 46 | 79 | |
| 14 | Ausnehmung | 47 | ||
| 15 | Schienengrund | 48 | ||
| 16 | Löcher | 49 | ||
| 17 | Schienenausnehmung | 50 | ||
| 18 | 51 | |||
| 19 | 52 | |||
| 20 | 53 | |||
| 21 | 54 | |||
| 22 | 55 | |||
| 23 | 56 | |||
| 24 | 57 | |||
| 25 | 58 | |||
| 26 | 59 | |||
| 27 | 60 | |||
| 28 | 61 | |||
| 29 | 62 | |||
| 30 | 63 | |||
| 31 | 64 | X | ||
| 32 | 65 | |||
| 33 | 66 | |||
Claims (8)
1. System zum Festlegen von Ladegut in einem Laderaum, der zumindest eine Öffnung zum Einbringen des Ladeguts und eine Wand bzw. ein Wandgerüst aufweist, wobei das Ladegut durch zumindest eine Querabsperrung gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wand bzw. dem Wandgerüst eine Parkhalterung (1) für die Querabsperrung vorgesehen und diese in ihrer Höhe verstellbar ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkhalterung (1) in zumindest zwei unterschiedlichen Höhen festlegbar ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkhalterung (1) an einer Schiene (9) verschiebbar angeordnet ist.
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene eine Airline-Schiene ist.
5. System nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkhalterung (1) einen Gleitkörper (2) und an diesem eine Aufnahmegabel (3) für ein Ende einer Querabsperrung aufweist.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleitkörper (2) in der Schiene (9) geführt ist.
7. System nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Gleitkörper (2) ein Bolzen (10) zum Einfahren in eine Schienenausnehmung (17.3) integriert ist.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (10) unter dem Druck einer Feder (12) in Rastlage gehalten ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20306549U DE20306549U1 (de) | 2003-04-25 | 2003-04-25 | System zum Festlegen von Ladegut |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20306549U DE20306549U1 (de) | 2003-04-25 | 2003-04-25 | System zum Festlegen von Ladegut |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20306549U1 true DE20306549U1 (de) | 2003-07-17 |
Family
ID=27619032
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20306549U Expired - Lifetime DE20306549U1 (de) | 2003-04-25 | 2003-04-25 | System zum Festlegen von Ladegut |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20306549U1 (de) |
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2003
- 2003-04-25 DE DE20306549U patent/DE20306549U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030821 |
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|
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Effective date: 20061101 |