DE20305385U1 - Schrank mit einem oder mehreren Zwischenböden - Google Patents
Schrank mit einem oder mehreren ZwischenbödenInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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Description
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT· DANTZ
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
KEUCO GmbH & Co. KG Dr· Ott0 Loesenbeck (1931-1980)
_ _ _ , Dipl.-Ing. A. Stracke
üesestrabe iö Dipl.-Ing. K.-O. Loesenbeck
Dipl.-Phys. P. Specht
r-osnc TT Dipl.-Ing. J. Dantz
58675 Hemer v K
Jöllenbecker Straße 164
D-33613 Bielefeld
Telefon: +49(0521)98618-0
Telefax: +49(0521)890405
E-mail: mail@pa-loesenbeck.de
Internet: www.pa-loesenbeck.de
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24786DE(6/19)
01.April 2003
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schrank mit aus Hohlprofilen hergestellten Seiten- und gegebenenfalls auch Zwischenwänden, einer Rückwand sowie mit einem oder mehreren, vorzugsweise aus Glas gefertigten Zwischenböden, wobei jeder Zwischenboden von an den Seitenwänden und/oder den Zwischenwänden festgelegten Haltern getragen wird.
Schränke in der vorerwähnten Art sind insbesondere als Badmöbel an sich bekannt.
Speziell bei hochwertigen, als Badmöbel dienenden Schränken der gattungsgemäßen Art werden die Seiten- und gegebenenfalls Zwischenwände aus Hohlprofilen aus hochwertigem Kunststoff, bevorzugt aber aus Leichtmetall wie beispielsweise Aluminium, hergestellt. Gleiches gilt für die Böden und Oberböden derartiger Schränke.
Die Türen sind als Schiebe- oder Drehtüren speziell bei Badmöbeln als Spiegeltüren ausgebildet.
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Anmeldungstext vom Ol .04.2003 Seite 2
Die Zwischenböden, die bevorzugt aus Glas hergestellt sind, runden den hochwertigen optischen Eindruck derartiger Schränke auch im Schrankinneren ab.
Bislang werden die Zwischenböden jeweils auf insgesamt vier Halter aufgelegt, die einerseits im Bereich der Rückwand und andererseits im Bereich der Schrankvorderseite, also im Bereich der Türen, an den Seiten- und/oder Zwischenwänden befestigt. Speziell bei aus Glas gefertigten Zwischenböden sind somit die Halter auch und insbesondere im vorderen, den Türen zugewandten Bereich nach Öffnen der Türen sofort erkennbar und werden häufig optisch als störend empfunden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schrank der gattungsgemäßen Art so auszubilden, dass eine sichere Halterung der Zwischenböden ermöglicht wird, ohne dass die dafür benötigten Halter optisch störend in Erscheinung treten können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass für jeden Zwischenboden jeweils zwei Halter vorgesehen sind, die den Zwischenboden an dessen einander gegenüberliegenden Stirnseiten ausschließlich in dem der Rückwand zugewandten hinteren Endbereich fixieren durch eine U-förmige Aufnahme, in welche der Zwischenboden eingesetzt ist, wobei jeder Halter einen Haken aufweist und mit diesem in ein Loch einer im Nutgrund einer Längsnut einer Seiten- und/oder Zwischenwand vorgesehenen Lochreiche eingehängt ist und dass jeder Halter mit mindestens einer rechtwinklig zur Aufnahme verlaufenden Stützrippe versehen ist, welche nahezu spielfrei in die Längsnut eingreift.
Bei einem derartig konzipierten Schrank bilden die beiden Halter für einen Zwischenboden mit ihren U-förmigen Aufnahmen einen Einschub für einen Zwischenboden, wobei sich dieser Einschub nicht über die gesamte Tiefe des Schrankes erstreckt, sondern lediglich über einen vergleichsweise geringen, der Rückwand zugewandten hinteren Endbereich. Im Bereich der Schrankvorderseite sind keine Halter mehr vorgesehen, so dass auch bei der Verwendung von aus Glas gefertigten Zwischenböden zumindest nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, wie diese Zwischenböden gehaltert sind.
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Anmeldungstext vom 01.04.2003 Seite 3
Eine sichere Festlegung der Zwischenböden wird durch die U-förmigen Aufnahmen einerseits sowie durch die Stützrippen andererseits gewährleistet. Durch die U-förmigen Aufnahmen wird ein formschlüssiges Festhalten der Zwischenböden gesichert. Durch die Stützrippen wird ein Abkippen der einen Zwischenboden tragenden Halter vermieden, so dass auf zusätzliche Halter im vorderen Endbereich der Zwischenböden verzichtet werden kann.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Teildarstellung eines erfindungsgemäßen
Schrankes mit zwei Zwischenböden;
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Figur 2 eine perspektivisch dargestellte Unteransicht eines Halters zur
Abstützung eines Zwischenbodens;
Figur 3 einen Schnitt nach der Linie III in Figur 2;
Figur 4 eine perspektivisch dargestellte Rückansicht eines Halters für
einen Zwischenboden und
Figur 5 eine perspektivisch dargestellte Vorderansicht des Halters ge-
maß Figur 4.
In Figur 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt ein Schrank bezeichnet, vorzugsweise ein Badezimmerschrank.
Dieser Schrank 1 ist stark vereinfacht dargestellt, so sind zum Beispiel an der Vorderseite eines Schrankes üblicherweise vorhandene Türen nicht abgebildet.
Der Schrank 1 ist mit Seitenwänden 2, einem nicht dargestellten Unterboden, einem Oberboden 3, einer Rückwand 4 sowie zwei Zwischenböden 5 ausgestattet.
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Anmeldungstext vom Ol .04.2003 Seite 4
Die Seitenwände 2 sind in an sich bekannter Weise aus Hohlprofilen hergestellt, das gleiche gilt für den Unterboden und Oberboden 3 des Schrankes 1. Der Unterboden, die Seitenwände 2 und der Oberboden 3 bilden einen Rahmen, der die Größe des Schrankes 1 bestimmt.
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Zwischen zwei den äußeren seitlichen Abschluss bildenden Seitenwänden 2 können innerhalb des Schrankes 1 auch noch eine oder mehrere, nicht dargestellte Zwischenwände vorgesehen sein, um den Schrank 1 in mehrere Fächer zu unterteilen. Sofern derartige Zwischenwände vorhanden sind, sind auch diese aus Hohlprofilen gefertigt.
Die schon erwähnten Zwischenböden 5 sind entweder durchgehend zwischen zwei Seitenwänden 2 angeordnet oder aber zwischen einer Seitenwand 2 und einer Zwischenwand, bei entsprechender Raumaufteilung des Schrankes 1 können aber auch Zwischenböden 5 zwischen zwei Zwischenwänden angeordnet sein. Unabhängig von dieser möglichen Inneneinteilung des Schrankes 1 ist jeder Zwischenboden 5 immer nur von zwei noch zu beschreibenden Haltern 6 getragen, die in noch zu beschreibender Weise an den Seitenwänden 2 und/oder eventuell vorhandenen Zwischenwänden befestigt sind.
Die Halter 6 sind jeweils einstückig, vorzugsweise als Kunststoff-Spritzgussteile, hergestellt. Wie besonders anschaulich aus den Figuren 4 und 5 hervorgeht, ist ein Halter 6 mit einer etwa U-förmigen Aufnahme 7 versehen, in die ein Zwischenboden 5 mit einem seiner stirnseitigen Enden einschiebbar ist. Rückseitig ist jeder Halter 6 mit einem Haken 8 ausgestattet, der in ein Loch 9 einer Lochreihe in einer Seitenwand 2 oder einer Zwischenwand einhängbar ist.
Die Lochreihe mit den Löchern 9 befindet sich innerhalb einer Längsnut 10 einer Seitenwand 2 oder einer Zwischenwand. Die jeweilige Längsnut 10 ist benachbart der Rückwand 4 des Schrankes 1 vorgesehen. Entsprechend ist jeder Halter 6 auch im Rückwandbereich innerhalb des Schrankes 1 angeordnet. Die Gesamtlänge der Aufnahme 7 jedes Halters 6 entspricht nur einem Bruchteil der Gesamttiefe der Zwischenböden 5, so dass diese Halter 6 den vorderen Bereich der Zwischenböden 5 nicht mehr umschließen. Die Halter 6 #sind# hinsichtlich, der Länge ihrer Aufnah-
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Anmeldungstext vom Ol .04.2003 Seite 5
men 7 bevorzugt kürzer ausgebildet als dies der halben Tiefe der Zwischenböden 5 entspricht.
Wie aus den Figuren 3 bis 5 hervorgeht, ist jeder Halter 6 mit einer Stützrippe 11 versehen, welche über die Rückseite des Halters 6 im übrigen hinaus vorsteht und die in die schon erwähnte Längsnut 10 einer Seitenwand 2 oder einer Zwischenwand eingreift. An der rückseitigen Stirnfläche dieser Stützrippe 11 ist auch der schon erwähnte Haken 8 angeformt.
Durch die Stützrippe 11 wird die Lage des Halters 6 gegenüber der Seitenwand 2 oder einer Zwischenwand stabilisiert, das heißt, ein Kippen des Halters 6 gegenüber der Längsnut 10 wird durch diese Stützrippe 11 verhindert.
Im dargestellte Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Stützrippe 11 jeweils nach unten, denkbar ist aber auch, eine Stützrippe 11 nach oben, also in Richtung des
Oberbodens 3 des Schrankes 1 verlaufend am Halter 6 vorzusehen. Darüber hinaus ist auch eine Anordnung von Stützrippen 11 denkbar, bei denen sich ein Teil der Stützrippen 11 wie im dargestellten Ausführungsbeispiel nach unten und ein weiterer Teil nach oben über den Halter 6 hinaus erstreckt.
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Figur 5 zeigt, dass im Bereich der Aufnahme 7, die einen U-förmigen Querschnitt aufweist, an den einander gegenüberliegenden Flanken 7a und 7b Fertigungen 7c und 7d angeformt sein können.
Jeder Zwischenboden 5 wird also, wie schon erwähnt, durch lediglich zwei Halter 6 fixiert, die sich darüber hinaus noch im Bereich der Rückwand 4 des Schrankes 1 befinden. Zur Vorderseite hin sind die Zwischenböden 5 nicht mehr abgestützt, was insbesondere zu einem gefälligen Erscheinungsbild des Schrankes 1 beiträgt, da ein Benutzer praktisch nicht erkennen kann, wie die Zwischenböden 5 gehalten sind.
Die Seitenwände 2 und/oder die Zwischenwände des Schrankes 1 können sowohl aus Kunststoff wie auch aus Metall, bevorzugt aus Leichtmetall, hergestellt sein.
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Anmeldungstext vom Ol .04.2003 Seite 6
Die Halter 6 sind vorteilhafterweise aus Kunststoff gefertigt, können aber auch aus Metall gefertigt werden.
Claims (11)
1. Schrank (1) mit aus Hohlprofilen hergestellten Seiten- und gegebenenfalls auch Zwischenwänden (2), einer Rückwand (4) sowie mit einem oder mehreren, vorzugsweise aus Glas gefertigten Zwischenböden (5), wobei jeder Zwischenboden (5) von an den Seitenwänden (2) und/oder den Zwischenwänden festgelegten Haltern (6) getragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Zwischenboden (5) jeweils zwei Halter (6) vorgesehen sind, die den Zwischenboden (5) an dessen einander gegenüberliegenden Stirnseiten ausschließlich in dem der Rückwand (4) zugewandten hinteren Endbereich fixieren durch eine U-förmige Aufnahme (7), in welche der Zwischenboden (5) eingesetzt ist, wobei jeder Halter (6) einen Haken (8) und mit diesem in ein Loch (9) einer im Nutgrund einer Längsnut (10) einer Seiten- und/oder Zwischenwand (2) vorgesehenen Lochreihe eingehängt ist und dass jeder Halter (6) mit mindestens einer rechtwinklig zur Aufnahme (7) verlaufenden Stützrippe (11) versehen ist, welche nahezu spielfrei in die Längsnut (10) eingreift.
2. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Stützrippe (11) zur Unterseite des Halters (6) hin erstreckt.
3. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Stützrippe (11) zur Oberseite des Halters (6) hin erstreckt.
4. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (6) mit sich sowohl zur Unterseite wie auch zur Oberseite hin erstreckenden Stützrippen (11) ausgestattet ist.
5. Schrank nach einem oder mehren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmige Aufnahme (7) an ihren einander gegenüberliegenden Flanken (7a, 7b) mit Vorsprüngen (7c, 7d) versehen ist, mittels derer eine Klemmwirkung auf den Zwischenboden (S) erzielbar ist.
6. Schrank nach einem oder mehren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (6) einstückig aus Kunststoff gefertigt sind.
7. Schrank nach einem oder mehren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (6) einstückig aus Metall hergestellt sind.
8. Schrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (2) und/oder die Zwischenwände aus Metall hergestellt sind, vorzugsweise aus Leichtmetall wie zum Beispiel Aluminium.
9. Schrank nach einem oder mehren der Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (2) und/oder die Zwischenwände aus Kunststoff hergestellt sind.
10. Schrank nach einem oder mehren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Aufnahmen (7) der Halter (6) deutlich kleiner ist als die Tiefe der Zwischenböden (5).
11. Schrank nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Aufnahmen (7) der Halter (6) kleiner ist als die halbe Tiefe der Zwischenböden (5).
Priority Applications (1)
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| DE20305385U1 true DE20305385U1 (de) | 2003-05-28 |
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Family Applications (1)
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| DE20305385U Expired - Lifetime DE20305385U1 (de) | 2003-04-03 | 2003-04-03 | Schrank mit einem oder mehreren Zwischenböden |
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| Country | Link |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004026377B4 (de) * | 2004-05-29 | 2009-12-31 | Lautenschläger, Horst | Bodenträger für Möbel |
| CN102846050A (zh) * | 2012-08-30 | 2013-01-02 | 宁波罗特电器有限公司 | 抽插式固定结构 |
-
2003
- 2003-04-03 DE DE20305385U patent/DE20305385U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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| CN102846050A (zh) * | 2012-08-30 | 2013-01-02 | 宁波罗特电器有限公司 | 抽插式固定结构 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030703 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060523 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20090504 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20110510 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |