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DE20305145U1 - Pflaster zur Erfassung von Vitalparametern - Google Patents

Pflaster zur Erfassung von Vitalparametern

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Publication number
DE20305145U1
DE20305145U1 DE20305145U DE20305145U DE20305145U1 DE 20305145 U1 DE20305145 U1 DE 20305145U1 DE 20305145 U DE20305145 U DE 20305145U DE 20305145 U DE20305145 U DE 20305145U DE 20305145 U1 DE20305145 U1 DE 20305145U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
electrode
connection
electrodes
patch
plaster
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20305145U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TMS Telemedizinische Systeme GmbH
Original Assignee
TMS Telemedizinische Systeme GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by TMS Telemedizinische Systeme GmbH filed Critical TMS Telemedizinische Systeme GmbH
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Publication of DE20305145U1 publication Critical patent/DE20305145U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/24Detecting, measuring or recording bioelectric or biomagnetic signals of the body or parts thereof
    • A61B5/25Bioelectric electrodes therefor
    • A61B5/279Bioelectric electrodes therefor specially adapted for particular uses
    • A61B5/28Bioelectric electrodes therefor specially adapted for particular uses for electrocardiography [ECG]
    • A61B5/282Holders for multiple electrodes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/0002Remote monitoring of patients using telemetry, e.g. transmission of vital signals via a communication network
    • A61B5/0004Remote monitoring of patients using telemetry, e.g. transmission of vital signals via a communication network characterised by the type of physiological signal transmitted
    • A61B5/0006ECG or EEG signals

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Description

Pflaster zur Erfassung von Vitalparametern
Die Erfindung betrifft ein Pflaster mit Elektroden zur Erfassung von Vitalparametern für den Anschluss an ein Basisgerät zur Weiterverarbeitung der Daten.
Aus der DE 3637956 A1 ist eine flexible, wegwerfbare Elektrodenbandvorrichtung bekannt. Das Band besitzt einen Korpus mit schichtweisem Aufbau, das an medizinische Therapie- und Diagnosegeräte anschließbar ist. Der schichtweise aufgebaute Korpus umfasst eine Vielzahl von elektrisch nicht leitenden und leitenden Schichten, ein Leiternetz mit Elektrodenkontaktbereichen an vorgegebenen Stellen und elektrisch leitende Haftelemente, um die Vorrichtung lösbar an einem Patienten zu halten und auf diese Weise elektrische Signale zwischen vorgegebenen Stellen am Körper des Patienten und den medizinischen Therapie- und Diagnosegeräten zu übertragen. Die Herstellung dieses Bandes ist sehr kostenintensiv und arbeitsaufwendig.
Die DE 19809930 A1 zeigt eine Vorrichtung zur Langzeiterfassung von Körperdaten, insbesondere zur EKG-Erstellung, mit einer Mehrzahl von Elektroden zum lösbaren Anheften an mehreren Stellen des Körpers. Ein weicher, biegsamer Gurt verbindet die Haftstellen miteinander und ist an den Haftstellen zum Aufnehmen und Halten der Elektroden entsprechend gestaltet. Elektrische Leiter sind in den Gurten eingebettet und einerseits mit den Elektroden und andererseits mit einem Basisgerät zum Verarbeiten und Auswerten der von den Elektroden gewonnenen Daten angeschlossen. Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, dass ihre Herstellung insbesondere durch die im Gurt eingebetteten elektrischen Leiter aufwendig ist und der Gurt nur ungenügend am Körper haftet, so daß sich dieser verhältnismäßig leicht vom Körper lösen kann und die Vorrichtung ihre Funktion verliert.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Pflaster mit Elektroden zur Erfassung von Vitalparametern für den Anschluß an ein Basisgerät zur Weiterverarbeitung der Daten zu schaffen, das weniger kostenintensiv und arbeitsaufwendig herstellbar, sicher handhabbar sowie körper- und geräteanpassbar ist und eine patientenfreundliche Langzeitüberwachung ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass jede der Elektroden mit einem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement, mit einer alle Elektroden verbindenden und diese tragend einschließenden Elektroden-Trägerfolie und einem mit dieser in Verbindung stehenden Klebebereich sowie mit einer Schutzfolie integriert ist und durch die elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente mit integrierter Leitungsbahn zwischen der Elektrode und dem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement elektrisch kontaktierbar und mechanisch körper- und geräteanpassbar über geräteseitige Anschluss- und Verbindungselemente mit einem Basisgerät verbindbar ist und das Pflaster und das Basisgerät austauschbar und kombinierbar sind. Weitere Ausführungsformen zeigen die Ansprüche 2 bis 48.
Die Erfindung weist u. a. folgende wesentlichen Vorteile auf:
einfache Handhabung sowie patientenfreundliche Anwendung auch im Heimbereich ;
hohe Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des Pflasters durch hohe Sicherheit der Messwertaufnahme mit abreißfestem, stabilem Elektrodensitz aller Elektroden sowie deren sicherer Kontaktierung, keine Gefahr von Kabelartefakten;
hoher Tragekomfort durch geringes Gewicht und Körperanpassung des Pflasters;
• t ·
einfache Realisierung von Größenvarianten des Pflasters entsprechend der Körpergröße durch körpergrößenanpassbare Elektrodenlagen mit reproduzierbarer Lagezuordnung der Elektroden am Körper; körper- und geräteanpassbarfür EKG-, EEG- und EMG-Anwendungen; kompatibel für unterschiedliche mobile und stationäre Gerätetechnik; Eignung für Langzeitüberwachung und telemedizinische Anwendungen sowie
kostengünstig gegenüber dem Stand der Technik.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Vorderansicht eines schematisch dargestellten Pflasters für den
Anschluss an ein miniaturisiertes Basisgerät, Fig. 2: schematische Schnittdarstellung nach Fig. 1 mit angeschlossenem
miniaturisierten Basisgerät,
Fig. 3: schematische Schnittdarstellung eines Pflasters mit über eine
Anschlussfolie angeschlossenem stationären Basisgerät, Fig. 4: Einzelheit eines schematisch dargestellten Anschlusses des
Pflasters nach Fig. 3,
Fig. 5: schematischer Anschluss nach Fig. 4 im körperangepassten
Zustand,
Fig. 6: schematisierte Größenanpassung des Pflasters für ein 3-Kanal-
EKG und
Fig. 7: schematische Schnittdarstellung nach Fig. 6 mit über Zuleitungen
angeschlossenem stationären Basisgerät.
Fig. 1 zeigt die Vorderansicht des erfindungsgemäßen Pflasters zur Erfassung von Vitalparametern als Elektrodenverbundanordnung und in der Elektroden-Trägerfolie 3 und der mit dieser verbundenen Klebefolie 4 integrierten Elektroden 1 mit dezentralem Anschluss und definierten, für mittlere Körpergröße fixierten, Elektrodenpositionen für den Anschluss an ein miniaturisiertes Basisgerät 23. Der dezentrale Anschluss der Elektrode 1 mit isoliert eingebetteter integrierter Leitungsbahn 2 zwischen Elektrode 1 und elektrodenseitigem Anschluss- und Verbindungselement 17 ist flexibel und die Verformbarkeit in Fig. 4 und Fig. 5 erläutert. Die körpergrößenabhängigen Positionen der Elektroden 1, die an der Kontaktseite mit dem Körper ein elektrisch leitendes Gel aufweisen und abdichtbar sind, sind im Zusammenwirken mit den Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 in Fig. 6 näher erläutert. Auf der Elektroden-Trägerfolie 3 können in anderen Ausgestaltungen auch verselbständigbare, befestigbare Elektroden 1, schwenkbar bzw. drehbar und arretierbar oder fest mit der Elektroden-Trägerfolie 3 verbunden, angeordnet sein. Im Ausführungsbeispiel ist unterhalb der Elektroden-Trägerfolie 3, die zur Verbesserung der Hautverträglichkeit innerhalb deren Folienfläche Ausnehmungen 19 aufweist, die körperverträgliche Klebefolie 4 aus Vlies- oder Schaumstoffmaterial, die auf der Körperseite den Klebebereich 14 zur Körperbefestigung enthält, im Schichtverbund fixiert und ebenfalls mit Ausnehmungen 19 entsprechend der Elektroden-Trägerfolie 3 ausgestattet (siehe Fig. 2). Dieser Klebebereich 14 schließt alle Elektroden 1 ein, erstreckt sich geschlossen in angepasster Gestaltung über die Klebefolie 4, ermöglicht eine relativ große Haftkraft des Pflasters am Körper und wird mit der Schutzfolie 15 abgedeckt. In anderen Ausgestaltungen kann auch die Elektroden-Trägerfolie 3 für den Verbund der Elektroden 1 mit dezentralem Anschluss aus Vlies- oder Schaumstoffmaterial hergestellt und unmittelbar körperseitig mit dem Klebebereich 14 versehen sein, wie in Fig. 3 ausgeführt. Für geringere
• ·
• ·
Haftkräfte mit weiter begrenztem Klebebereich 14 ist in Fig. 6 und Fig. 7 ein um jede Elektrode 1 befindlicher Klebebereich 14 ausgeführt. Der dezentrale Anschluss der Elektrode 1 mit der isoliert eingebetteten und mit dieser fest verbundenen integrierten Leitungsbahn 2 liegt im Ausführungsbeispiel einseitig unbefestigt über der Elektroden-Trägerfolie 3 (siehe Fig. 2), kann in anderen Ausgestaltungen auch in diese auskragbar und verformbar integriert sein und enthält am losen Ende das elektrodenseitige Anschluss- und Verbindungselement 17, das auch auf der Klebefolie 4 aufliegen kann. Die körper- und geräteanpassbar geometrisch zugeordneten und auf der Elektroden-Trägerfolie 3 verteilt positionierten elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 sind als ein Druckknopfkugelteil mit im flexiblen Anschluss integrierter Leitungsbahn 2 als galvanische Verbindung zwischen Elektrode 1 und elektrodenseitigem Anschluss- und Verbindungselement 17 und geräteseitig, zum Anschluss an das starr oder flexibel ausführbare miniaturisierte Basisgerät 23 bzw. in anderen Anordnungen an ein stationäres Basisgerät 24 (siehe Fig. 3 und Fig. 7), sind die geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 18 als ein Druckknopffederteil ausgeführt und schematisiert dargestellt. In anderen Ausgestaltungen sind hierfür auch Steck- und Klemmverbinderteile oder lösbare und zu deren Schutz abdeckbare Haftflächen, beispielsweise Kontakthaftflächen möglich. Die Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 des Pflasters sind zur mechanischen und elektrischen Verbindung mit dem miniaturisierten Basisgerät 23 dessen geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen geometrisch zuordenbar und im oberen Teil des Pflasters entsprechend fixiert (siehe Fig. 2). Diese Zuordnung der elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17, 18 besteht auch bei Verwendung einer Anschlussfolie 22 nach Fig. 3. Der Anschluss des Pflasters über elektrische Zuleitungen 21 ist ebenfalls leicht möglich, für den unteren Teil des Pflasters ausgeführt, und beispielsweise bei einem stationären Basisgerät 24 gegeben
(siehe Fig. 7). Zur Unterstützung der Hauttranspiration und Erhöhung der Flexibilität und Verformbarkeit des Pflasters sind weitere Ausnehmungen vorhanden, die die Außenkontur des Pflasters mit bestimmen. Für die notwendige hohe Flexibilität und Verformbarkeit vereinzelt besonders stark verformter Folienbereiche ist ein entsprechend flexibler, deformierbarer Verformungsbereich 20 des Pflasters zum Ausgleich vertikaler und horizontaler Relativbewegungen von Körperteilbereichen mit deren Streckungen und Stauchungen, ohne Kräfte auf die Elektroden 1 auszuüben, angegeben und bandförmig, als leicht verformbare Folienbandgruppe, ausgebildet. Dieser, außerhalb der Elektrodenpositionen liegende, Verformungsbereich 20 ist mittig ausgeführt und kann in anderen Ausgestaltungen des Pflasters auch relativ lang sowie außermittig sein. Durch seitliche Ausnehmungen 19 wird der vertikale bandförmige Verformungsbereich 20 und durch eine weitere Ausnehmung 19, die sich unmittelbar darunter befindet, der horizontale bandförmige Verformungsbereich 20 gebildet. Damit besteht der Verformungsbereich 20 aus zwei senkrecht zueinander stehenden bandförmigen Folienabschnitten zur Aufnahme vertikaler und horizontaler Verformungskräfte. Mit dieser Pflastergestaltung können sowohl Anforderungen an die Verformbarkeit als auch an die Stabilität des Pflasters und an die Hautverträglichkeit gewährleistet werden. In weiteren, als Figuren nicht dargestellten Ausgestaltungen, kann der Verformungsbereich 20 beliebige andere Formen und Lagen einnehmen und beispielsweise auch kreisförmig durch eine kreisförmige Ausnehmung 19 mit in unmittelbarer Nähe befindlichen seitlichen Ausnehmungen 19 ausgeführt sein. Weitere Ausführungen des Verformungsbereiches 20 können verformungsunterstützende mäander-, wellen- oder auch faltenförmige Gestaltungsformen, auch in Kombination mit einem bandförmigen Verformungsbereich 20, sein. Darüber hinaus kann der Verformungsbereich 20 auch mit einer eingeschränkten Haftfläche und damit eingegrenztem Klebebereich 14 und hinsichtlich uneingeschränkter
Verformbarkeit ohne Haftfähigkeit auf der dem Körper zugewandten Seite versehen, speziell angepasst und im Pflaster mehrfach und unterschiedlich vorhanden sein. Insbesondere bandförmige Verformungsbereiche 20 schließen Folienverwindungen weitestgehend aus, verhindern im Belastungs- bzw. Verformungszustand des Pflasters eine Kollision und können notwendige Folienreserven besonders gut aufnehmen. Die bereits im unbelasteten Ausgangszustand des Pflasters im Verformungsbereich 20 erforderliche Foiienreserve gleicht die auf das Pflaster übertragbaren Streck- und Stauchbewegungen von Körperteilbereichen aus und sichert dabei den erforderlichen stabilen Elektrodensitz. Der bandförmige Verformungsbereich gewährleistet zur Anpassung an spezielle Körperformen und Relativbewegungen von Körperteilbereichen die Bildung einer relativ großen Folienreserve, die möglichst im Schnittpunkt der Wirkungslinien der bandförmigen vertikalen und horizontalen Teile des Verformungsbereiches liegen sollte. Die Folienreserve wird unter Wölbung oder Faltenbildung des Verformungsbereiches 20 vorzugsweise durch Anlegen des Pflasters im Streckzustand des Körpers und bei Rückführung in den belastungslosen Ausgangszustand selbsttätig und verwindungsfrei gebildet und kann auch bei Anlegen des Pflasters im belastungslosen Ausgangszustand, gegebenenfalls unter Verwendung formschlüssiger, den Wölbungs- bzw. Faltenbereich ausfüllender und wieder entfernbarer, Einstellmittel, realisiert werden. Die Außenkontur des Pflasters ist schematisiert dargestellt und beliebig in körperangepasster, abgerundeter Form gestaltbar und durch die flexiblen, dezentralen Anschlüsse der Elektroden 1 hinsichtlich Körperform und Körpergröße vielfältig anpassbar. Das ausgeführte Pflaster ist ein Einwegartikel und kann durch die definierten Positionen der Elektroden 1 und die einfache Handhabung ohne ärztliche Hilfe vom Patienten selbst angelegt werden. Bei Anschluss eines starren oder flexiblen miniaturisierten Basisgerätes 23 im Schichtverbund an das Pflaster wird das über dem Pflaster liegende
miniaturisierte Basisgerät 23, das die Elektronik zur Weiterverarbeitung der Daten enthält, geschützt, gleichzeitig werden Hygieneanforderungen erfüllt. Im Ausführungsbeispiel ist das Pflaster mit den beiden oberen Elektroden 1 direkt über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17, 18 und mit den drei unteren Elektroden 1 über elektrische Zuleitungen 21 an das miniaturisierte Basisgerät 23 anschließbar. Die elektrischen Zuleitungen 21 sind in der Fig. 1 im nicht angeschlossenen Zustand dargestellt. Das Pflaster ist mit unterschiedlichen Ausführungen miniaturisierter Basisgeräte 23 über die elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 körper- und geräteanpassbar austauschbar und kombinierbar und läßt sich auch beabstandet, nebeneinander zum miniaturisierten Basisgerät 23 angeordnet, mit diesem verbinden. Dazu können die Anschlüsse des Pflasters mit den integrierten Leitungsbahnen 2 und den elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 17 abstandsüberbrückend auskragend gestaltet und im Bedarfsfalle, bei relativ langen Anschlüssen, zusätzlich körperbefestigbar und beispielsweise mit einem abdeckbaren Klebebereich 14 so versehen sein, dass die Verformbarkeit des Anschlussendes gewährleistet bleibt. Dies ermöglicht weitere spezielle Pflasterkombinationen. Auch mehrere Pflaster sind an ein solches miniaturisiertes Basisgerät 23 anschließbar, ebenso können mehrere miniaturisierte Basisgeräte 23 an ein Pflaster angeschlossen und in die Anordnung auch mehrere Pflaster und mehrere miniaturisierte Basisgeräte 23 austauschbar und kombinierbar einbezogen werden. Zur Körperbefestigung kann das miniaturisierte Basisgerät 23 am Körper lose, über oder neben dem Pflaster angeordnet, zugentlastbar aufgehängt werden.
Fig. 2 zeigt die Draufsicht des erfindungsgemäßen Pflasters in einer der Fig. 1 entsprechenden schematischen Darstellung. Das ausgeführte Pflaster ist als Elektrodenverbundanordnung schichtweise mit der Elektroden-Trägerfolie 3, die die lagegerecht positionierten, abdichtbaren Elektroden 1 auf deren Unterseite
trägt, und der unter der Elektroden-Trägerfolie 3 befindlichen und mit dieser fest verbundenen, die Elektroden 1 einschließende, Klebefolie 4 mit derem körperseitig angeordneten Klebebereich 14 und der sich anschließenden abdeckenden, haftfähigen und ablösbaren Schutzfolie 15 aufgebaut. Das Pflaster enthält außer den integrierten Leitungsbahnen 2 zwischen Elektrode 1 und elektrodenseitigem Anschluss- und Verbindungselement 17 keine weiteren Leiterzüge. Die zur Erfassung der Vitalparameter im Schichtverbund von Elektroden-Trägerfolie 3 und biokompatibler Klebefolie 4 aus elektrisch isolierendem, atmungsaktiven Vlies- oder Schaumstoffmaterial integrierten Elektroden 1 werden von der Schutzfolie 15, die mit der Klebefolie 4 verklebt ist, geschützt. Die Konturen der Elektroden-Trägerfolie 3 und Klebefolie 4 sind an die jeweilige Anwendung anpassbar und können deckungsgleich oder nicht deckungsgleich sein. Die Schutzfolie 15 wird beim Einsatz des Pflasters von der Klebefolie 4 abgezogen und das Pflaster auf das Körperteil geklebt, wo die entsprechenden Körperdaten abzunehmen sind. Andere mögliche Elektrodenverbundanordnungen mit separaten, den einzelnen Elektroden 1 zugeordneten Klebebereichen 14 und ablösbaren Schutzfolien 16 sind in Fig. 6 und Fig. 7 dargestellt. Nach Ablösen der Schutzfolie 15 bleibt die Elektrodenfixierung bestehen. Durch die im Ausführungsbeispiel über der Elektroden-Trägerfolie 3 einseitig frei liegenden flexiblen, dezentralen Anschlüsse der Elektroden 1 mit integrierter Leitungsbahn 2, die verformt werden können (siehe Fig. 4 und Fig. 5), sind die am losen Ende der integrierten Leitungsbahn 2 befindlichen elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 einesteils direkt über die geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 18 mit dem miniaturisierten Basisgerät 23 und anderenteils über elektrische Zuleitungen 21 mit diesem verbunden. In anderen Ausgestaltungen kann über winkel- und längenanpassbare Anschlüsse mit integrierter Leitungsbahn 2, die auch geräteanpassbar auskragend gestaltet sein können, die Verbindung zum miniaturisierten Basisgerät 23 vollständig
ohne elektrische Zuleitungen 21 hergestellt werden. Demgegenüber kann der Anschluss an das miniaturisierte Basisgerät 23 auch nur mit elektrischen Zuleitungen 21 realisiert werden, wobei diese mit den geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 feste oder lösbare zugehörige Bestandteile des miniaturisierten Basisgerätes 23 sein können. Andere mögliche Pflasterausführungen mit Klebefolie 4 und in der Elektroden-Trägerfolie 3 integrierten und auskragbaren, verformbaren Leitungsbahnen 2 sind als Figuren nicht dargestellt. Das ausgeführte Pflaster ist auch an ein stationäres Basisgerät 24 über einzelne elektrische Zuleitungen 21 und vorteilhaft über eine Anschlussfolie 22 (siehe Fig. 3) mit diesem verbindbar. Durch die verformbaren Anschlüsse des Pflasters ist es leicht handhabbar gegeben, eine sichere Verbindung zwischen den elektrodenseitigen und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 17, 18, herzustellen. Dabei lassen sich das Pflaster und das im Ausführungsbeispiel über diesem liegende miniaturisierte Basisgerät 23 zur Körper- und Geräteanpassung über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17, 18 verbinden, bedarfsweise auswechseln und mit anderen, diesen entsprechenden, Anordnungen kombinieren. Nebeneinander liegende Anordnungen sind als Figur nicht dargestellt.
Fig. 3 zeigt das erfindungsgemäße Pflaster in einer schematischen Schnittdarstellung und einer gegenüber Fig. 2 abgewandelten Anordnung mit Anschluss an ein stationäres Basisgerät 24, beispielsweise einen Recorder, über eine Anschlussfolie 22 mit den geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 und einer elektrischen Zuleitung 21. Das Pflaster ist in weiterer Abwandlung zu Fig. 1 und Fig. 2 ohne zusätzliche Klebefolie 4 im Elektrodenverbund ausgeführt. Die Elektroden-Trägerfolie 3 besteht für den Verbund von Elektroden 1 mit dezentralem Anschluss selbst aus körperverträglichem Vlies- oder Schaumstoffmaterial und enthält auf deren
Unterseite den Klebebereich 14, an den sich die geschlossene, ablösbare Schutzfolie 15 anschließt. Die Elektroden 1 sind in die Elektroden-Trägerfolie integriert und, wie in Fig. 2, mit integrierter Leitungsbahn 2 und elektrodenseitigem Anschluss- und Verbindungselement 17 ausgeführt. Im Ausführungsbeispiel sind die Positionen der geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 18 durch die flexible Anschlussfolie 22, in der diese eingebettet sind, fixiert. In anderen Ausgestaltungen kann das ausgeführte Pflaster über übliche separate elektrische Zuleitungen 21 mit deren geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 an das stationäre Basisgerät 24 angeschlossen werden.
Fig. 4 zeigt die Einzelheit des dezentralen Anschlusses eines angeschlossenen Pflasters im vergrößerten Ausschnitt entsprechend Fig. 3 als schematische Schnittdarstellung mit dem flexiblen dezentralen Anschluss der Elektrode 1 und integrierter Leitungsbahn 2 im unverformten Zustand und abgelöster Schutzfolie 15. Mit den gemäß Fig. 3 ausgeführten, über der Elektroden-Trägerfolie 3 einseitig frei liegenden, flexiblen dezentralen Anschlüsse der Elektroden 1 mit integrierter Leitungsbahn 2, die am losen Ende das elektrodenseitige Anschluss- und Verbindungselement 17 tragen und verformt werden können, ist eine Anschlussfolie 22 mit geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 verbunden, die nach Fig. 3 an ein stationäres Basisgerät 24 angeschlossen werden kann. In anderen Ausgestaltungen ist beispielsweise das Pflaster mit den elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 17 an ein miniaturisiertes Basisgerät 23 mit dessen geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 direkt verbindbar oder es werden elektrische Zuleitungen 21 verwendet. Für die notwendige hohe Flexibilität und Verformbarkeit vereinzelt besonders stark verformter Folienbereiche ist ein entsprechend flexibler, deformierbarer Verformungsbereich 20 des Pflasters (siehe Fig. 5) zum Ausgleich vertikaler
und horizontaler Relativbewegungen von Körperteilbereichen mit deren Streckungen und Stauchungen, ohne Kräfte auf die Elektroden 1 auszuüben, vorhanden.
Fig. 5 zeigt das angeschlossene Pflaster nach Fig. 4 als schematische Schnittdarstellung im körperangepassten Zustand unter Verformung des flexiblen dezentralen Anschlusses mit integrierter Leitungsbahn 2 bei abgelöster Schutzfolie 15. Die gemäß Fig. 3 ausgeführten, über der Elektroden-Trägerfolie 3 einseitig frei liegenden, flexiblen dezentralen Anschlüsse der Elektroden 1 mit integrierter Leitungsbahn 2 verformen sich durch die Relativbewegungen von Körperteilbereichen. Bei Pflasterausführungen mit in der Elektroden-Trägerfolie 3 integrierten, auskragbaren Leitungsbahnen 2, die als Figuren nicht dargestellt sind, liegen analoge Verformungsverhältnisse vor. Damit unterstützen die dezentralen Anschlüsse der Elektroden 1 mit integrierter Leitungsbahn 2 bei Kopplung der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 des Pflasters mit den geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 der ausgeführten Anschlussfolie 22 für den Anschluss an ein stationäres Basisgerät 24, entsprechend Fig. 3 über deren eigenständige Flexibilität und Verformbarkeit, den Bewegungsausgleich von Körperteilbereichen und damit die Zuverlässigkeit des Pflasters. Andere Ausgestaltungen mit elektrischen Zuleitungen 21 bzw. Direktanschluss zwischen elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 17, 18 des Pflasters mit einem miniaturisierten Basisgerät 23 ermöglichen ähnliche Wirkungen. Der für die notwendige hohe Flexibilität und Verformbarkeit vorhandene, besonders deformierbare, Verformungsbereich 20 des Pflasters verformt sich zum Ausgleich vertikaler und horizontaler Relativbewegungen von Körperteilbereichen mit deren Streckungen und Stauchungen zusätzlich besonders stark, so daß keine Kräfte auf die Elektroden 1 ausgeübt werden können. Durch die Verformung des
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flexiblen, dezentralen Anschlusses der Elektroden 1, der sich von der Elektroden-Trägerfolie 3 weg bewegt und die ausgeprägte Verformung des Pflasters im Verformungsbereich 20, was den Ausgleich der Relativbewegungen von Körperteilbereichen bewirkt, wird insgesamt gewährleistet, daß die Elektroden 1 ihre Positionen behalten und am Körper nicht abreißen.
Fig. 6 zeigt die Anpassung von Elektroden 1 mit dezentralem Anschluss und integrierter Leitungsbahn 2 an unterschiedliche Körpergrößen 8, 10, 12 (minimal, mittel, maximal) sowie 9, 11 (untere und obere Zwischenlage) für ein 3-Kanal- EKG mit fünf, auf der Elektroden-Trägerfolie 3 des erfindungsgemäßen Pflasters befindlichen Elektroden 1 in der Vorderansicht dieses Pflasters und einer Pflasterausführung ohne Klebefolie 4 gemäß Fig. 3. Davon sind vier drehwinkelabhängige Lagen der Elektroden 1 auf dem Kreisbogen der Exzentrizität von elektrodenseitigem Anschluss- und Verbindungselement 17 des Elektrodenanschlusses und Mittelpunkt der Elektrode 1 vorhanden. Bei den nicht dargestellten körpergrößenabhängig elektrodeneinstellbaren Pflastern werden die verselbständigbaren und auf der Elektroden-Trägerfolie 3 befestigbaren Elektroden 1 durch Drehung bzw. Schwenkung um das elektrodenseitige Anschluss- und Verbindungselement 17 und unter Berücksichtigung zulässiger Lageabweichungen in die entsprechende Lage positioniert. Bei den entsprechend Fig. 3 ausgeführten, in der Elektroden-Trägerfolie 3 integrierten, Elektroden 1 sind die Lagen der Elektroden 1 bezüglich ihrer elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 als Elektrodenverbund jeweils für eine Körpergröße fixiert. Daraus resultieren bei fixierten Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 differenziert angepasste Positionen der Elektroden 1 und damit unterschiedliche Größen des Pflasters. Die körpergrößenanpassbare Lage der in der Elektroden-Trägerfolie 3 integrierten
Elektroden 1 wird, in Abwandlung zu Fig. 1, durch die ausgeführten elektrodenbezogenen konzentrischen Klebebereiche 14 sowie separaten Schutzfolien 16 verdeutlicht. Eine im Mittenbereich der Elektrodenanordnung befindliche Elektrode 1 ist mit einer drehwinkelunabhängig fixierten Lage ausgestattet, die in anderen Ausgestaltungen ebenfalls drehwinkelabhängig sein kann. Basis für die Festlegung der Drehpunkte der Elektroden 1 als fixierbare Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 bilden deren medizinisch bestimmte, körpergrößenbezogene Lagen. Für die körpergrößengerechte Positionierung und Fixierung der Elektroden 1 auf einem Kreisbogen können bei der auf eine mittlere Körpergröße bezogenen Ausgangslage die jeweiligen Verbindungslinien von elektrodenseitigem Anschluss- und Verbindungselement 17 und Mittelpunkt der Elektrode 1 sowohl gleiche als auch zueinander differenziert geneigte Lagen einnehmen, was die längs- und querseitige körpergrößenabhängige Anpassfähigkeit durch die aus der rotatorischen Positionierung der Elektroden 1 resultierende translatorische Positionsänderung der Elektroden 1 in vertikaler und horizontaler Richtung erweitert. Im Ausführungsbeispiel wurden den Elektroden 1 gleichartige Ausgangslagen zugrunde gelegt. Darüber hinaus besteht gegenüber gerätenormierbar gleichen Längen der Leitungsbahnen 2 eine weitere körpergrößenabhängige Anpassfähigkeit des Pflasters durch unterschiedliche Längen der Leitungsbahnen 2 und damit variierbarer Exzentrizitätsabstände zwischen Mittelpunkt und Anschluss der Elektroden 1. Damit beeinflussen Lage und Länge der integrierten Leitungsbahn 2 die jeweilige Position der Elektrode 1. Das ausgeführte Pflaster mit integrierten Elektroden 1 und körpergrößenangepassten Elektrodenlagen kann sowohl an ein stationäres Basisgerät 24 als auch an ein miniaturisiertes Basisgerät 23 angeschlossen werden. Bei Realisierung einer Anordnung als Schichtverbund mit einem über dem Pflaster angeordneten miniaturisierten Basisgerät 23 sind die Positionen
der elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17, 18 einander zugeordnet. Das Basisgerät 23, 24 ist in der Figur nicht dargestellt. Aus den unterschiedlichen, körpergrößenabhängig angepassten Elektrodenlagen resultieren die unterschiedlichen minimalen, mittleren und maximalen Außenkonturen 5, 6, 7 und damit Größen des Pflasters, die schematisiert dargestellt sind. Mit den Außenkonturen 5, 6, 7 des Pflasters können, auch für einstellbare Elektroden 1, alle auftretenden Elektrodenlagen 8,9,10,11,12 erfasst und eingeschlossen werden, wobei in der Fig. 6 die Elektrodenlage 10 für die Körpergröße „mittel" auch bei minimaler und maximaler Außenkontur 5, 7 des Pflasters erfüllt wird. Die insbesondere bei elektrodeneinstellbaren Pflastern erforderliche Markierung der Elektrodenlage 13 ist auch bei diesem Pflaster zur Verdeutlichung der Lageänderung der Elektroden 1 angegeben. Die Positionen der Elektroden 1 von Pflastern für ein 1-Kanal-EKG mit drei drehwinkelabhängigen Lagen der Elektroden 1 auf dem Kreisbogen der Exzentrizität von Anschluss und Mittelpunkt der Elektrode 1 oder mit mehr als 5 Elektroden 1, beispielsweise Elektrodenanordnungen für 7 EKG- Eingangssignale oder Anwendungen für den 12-Kanal-Modus, können in ähnlicher Weise modifiziert und körpergrößenabhängig angepasst werden. Zur Verdeutlichung der Größenveränderungen des Pflasters ist dieses schematisiert ohne Verformungsbereich 20 und Ausnehmungen 19 dargestellt.
Fig. 7 zeigt das erfindungsgemäße Pflaster mit in der Elektroden-Trägerfolie 3 integrierten Elektroden 1 und dezentralem Anschluss mit integrierter Leitungsbahn 2 als schematische Schnittdarstellung nach Fig. 6 und in einer gegenüber Fig. 3 abgewandelten Anordnung mit Anschluss der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente 17 über elektrische Zuleitungen 21 mit den geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen 18 an ein stationäres Basisgerät 24, beispielsweise einen Recorder. Das Pflaster ist für geringere Körperhaftkräfte mit eingrenzbaren, konzentrischen
Klebebereichen 14, einer über jeder Elektrode 1 vorhandenen Schutzfolie 16 und, wie in Fig. 3, ohne zusätzliche Klebefolie 4 ausgeführt. Die Elektroden-Trägerfolie 3 besteht für den Verbund von Elektroden 1 mit dezentralem Anschluss aus körperverträglichem Vlies- oder Schaumstoffmaterial und enthält auf deren Körperseite die elektrodenbezogenen Klebebereiche 14. Damit wird die Körperhaftung des Pflasters bewirkt und die Abdichtung der Elektroden 1 unterstützt. Außerdem ist das Pflaster, auch bei konzentrischen Klebebereichen 14, mit einer geschlossenen Schutzfolie 15 ausführbar.
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Bezugszeichenliste:
1 Elektrode
2 Leitungsbahn
3 Elektroden-Trägerfolie
4 Klebefolie
5 minimale Außenkontur des Pflasters
6 mittlere Außenkontur des Pflasters
7 maximale Außenkontur des Pflasters
8 Elektrodenlage für Körpergröße „minimal"
9 Elektrodenlage für Körpergröße „untere Zwischenlage"
10 Elektrodenlage für Körpergröße „mittel"
11 Elektrodenlage für Körpergröße „obere Zwischenlage"
12 Elektrodenlage für Körpergröße „maximal"
13 Markierung der Elektrodenlage
14 Klebebereich
15 Schutzfolie eines Elektrodenverbundes mit mehreren Elektroden
16 Schutzfolie einer Elektrode
17 elektrodenseitiges Anschluss- und Verbindungselement
18 geräteseitiges Anschluss- und Verbindungselement
19 Ausnehmung
20 Verformungsbereich
21 Zuleitung
22 Anschlussfolie
23 miniaturisiertes Basisgerät
24 stationäres Basisgerät

Claims (48)

1. Pflaster mit Elektroden zur Erfassung von Vitalparametern für den Anschluss an ein Basisgerät zur Weiterverarbeitung der Daten, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Elektroden (1) mit einem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17), mit einer alle Elektroden (1) verbindenden und diese tragend einschließenden Elektroden-Trägerfolie (3) und einem mit dieser in Verbindung stehenden Klebebereich (14) sowie mit einer Schutzfolie (15, 16) integriert ist und durch die elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) mit integrierter Leitungsbahn (2) zwischen der Elektrode (1) und dem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17) elektrisch kontaktierbar und mechanisch körper- und geräteanpassbar über geräteseitige Anschluss- und Verbindungselemente (18) mit einem Basisgerät (23, 24) verbindbar ist und das Pflaster und das Basisgerät (23, 24) austauschbar und kombinierbar sind.
2. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die integrierte Leitungsbahn (2) eine anpassbare Länge und Lage aufweist sowie flexibel und körper- und geräteanpassbar verformbar ist.
3. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrode (1) an der Kontaktseite mit dem Körper ein elektrisch leitendes Gel aufweist und abdichtbar ist und mit einem flexiblen Anschluss versehen, von ihrem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17) dezentral angeordnet sowie mit der im flexiblen Anschluss isoliert eingebetteten integrierten Leitungsbahn (2) fest verbunden und, elektrisch isoliert, auf der Elektroden-Trägerfolie (3) lageanpassbar fixierbar ist.
4. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrode (1) an der Kontaktseite mit dem Körper ein elektrisch leitendes Gel aufweist und abdichtbar ist und mit einem flexiblen Anschluss versehen, von ihrem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17) dezentral angeordnet sowie mit der im flexiblen Anschluss isoliert eingebetteten integrierten Leitungsbahn (2) fest verbunden und, elektrisch isoliert, auf der Elektroden-Trägerfolie (3) lageanpassbar schwenkbar ist.
5. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der integrierten Leitungsbahn (2) zu den körperanpassbaren Positionen der Elektroden (1) winkelanpassbar ist und die isoliert eingebettete integrierte Leitungsbahn (2) eine normierbar gleiche Länge aufweist und an derem losen Ende mit dem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17) vom Pflaster auskragbar ist.
6. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Lage und Länge der integrierten Leitungsbahn (2) zu den körperanpassbaren Positionen der Elektroden (1) winkel- und längenanpassbar sind und die isoliert eingebettete integrierte Leitungsbahn (2) eine körper- und geräteanpassbar unterschiedliche Länge aufweist und an derem losen Ende mit dem elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17) vom Pflaster auskragbar ist.
7. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebebereich (14) der Elektroden-Trägerfolie (3) anpassbar angeordnet ist.
8. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Körperseite der Elektroden-Trägerfolie (3) eine vom Pflaster auskragbare Klebefolie (4) fest verbunden und der Klebebereich (14) anpassbar angeordnet ist.
9. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Anschluss der Elektrode (1) mit der isoliert eingebetteten integrierten Leitungsbahn (2) und dem am losen Ende der integrierten Leitungsbahn (2) angeordneten elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselement (17) über der Elektroden-Trägerfolie (3) einseitig unbefestigt aufliegbar, vom Pflaster auskragbar und körperseitig mit einem abdeckbaren, begrenzten Klebebereich (14) körperbefestigbar und im nichtklebenden Bereich verformbar ist.
10. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsbahn (2) des dezentralen Anschlusses der Elektrode (1) in die Elektroden- Trägerfolie (3) randseitig integriert ist und das an derem losen Ende angeordnete elektrodenseitige Anschluss- und Verbindungselement (17) mit der integrierten Leitungsbahn (2) einseitig unbefestigt auskragbar, verformbar und nicht klebbar angeordnet ist.
11. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsbahn (2) des dezentralen Anschlusses der Elektrode (1) in die Elektroden- Trägerfolie (3) randseitig integriert ist und das an derem losen Ende angeordnete elektrodenseitige Anschluss- und Verbindungselement (17) mit der integrierten Leitungsbahn (2) einseitig unbefestigt auskragbar und auf der mit der Elektroden-Trägerfolie (3) fest verbundenen Klebefolie (4) aufliegbar, verformbar und nicht klebbar angeordnet ist.
12. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der Elektroden (1) auf der Elektroden-Trägerfolie (3) körpergrößenanpassbar und den Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) zuordenbar ist.
13. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) körper- und geräteanpassbar und den Positionen der Elektroden (1) zuordenbar sind.
14. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Elektroden- Trägerfolie (3) Elektroden (1) integriert sind.
15. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Elektroden- Trägerfolie (3) und mit dieser verbundenen Klebefolie (4) Elektroden (1) integriert sind.
16. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden (1) verselbständigbar, mit einem eigenen Klebebereich (14) versehen, und auf der Elektroden-Trägerfolie (3) des Pflasters positionierbar, befestigbar und vorzugsweise arretierbar anordenbar sind, und die Elektroden-Trägerfolie (3) für die Positionierung von Elektroden (1) vorzugsweise Markierungen (13) aufweist und keinen Klebebereich (14) besitzt.
17. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) elektrodenseitig als ein Druckknopfkugelteil mit der integrierten Leitungsbahn (2) zur Elektrode (1) und geräteseitig für den Anschluss an ein Basisgerät (23, 24) als Druckknopffederteil ausgebildet sind.
18. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) als Steckverbinderteile ausgebildet sind.
19. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) als Klemmverbinderteile ausgebildet sind.
20. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) als lösbare und abdeckbare Kontakthaftflächen ausgebildet sind.
21. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mindestens einen flexiblen, deformierbaren, elektrodenfreien sowie anpassbaren Verformungsbereich (20) mit bildbarer Folienreserve aufweist und sich der Klebebereich (14) vorzugsweise außerhalb des Verformungsbereiches (20) befindet.
22. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mindestens eine Ausnehmung (19) aufweist.
23. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden- Trägerfolie (3) einen geschlossenen, die Elektroden (1) einschließenden, Klebebereich (14) aufweist, mit diesem körperbefestigbar ist und auf diesem eine einzige abnehmbare Schutzfolie (15) angeordnet ist.
24. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Elektroden-Trägerfolie (3) fest verbundene Klebefolie (4) einen geschlossenen, die Elektroden (1) einschließenden, Klebebereich (14) aufweist, mit diesem körperbefestigbar ist und auf diesem eine einzige abnehmbare Schutzfolie (15) angeordnet ist.
25. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden- Trägerfolie (3) einen um jede Elektrode (1) vorhandenen Klebebereich (14) aufweist und mit diesem körperbefestigbar ist und für jede einzelne Elektrode (1) auf der Elektroden-Trägerfolie (3) eine, Elektroden (1) und Klebebereich (14) einschließende, abnehmbare Schutzfolie (16) angeordnet ist.
26. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden- Trägerfolie (3) einen um jede Elektrode (1) vorhandenen Klebebereich (14) aufweist und mit diesem körperbefestigbar ist und auf der Elektroden- Trägerfolie (3) eine einzige abnehmbare Schutzfolie (15) angeordnet ist.
27. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Elektroden-Trägerfolie (3) fest verbundene Klebefolie (4) auf deren Körperseite einen um jede Elektrode (1) vorhandenen Klebebereich (14) aufweist und mit diesem körperbefestigbar ist und für jede einzelne Elektrode (1) auf der Klebefolie (4) eine, Elektroden (1) und Klebebereich (14) einschließende, abnehmbare Schutzfolie (16) angeordnet ist.
28. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Elektroden-Trägerfolie (3) fest verbundene Klebefolie (4) auf deren Körperseite einen um jede Elektrode (1) vorhandenen Klebebereich (14) aufweist und mit diesem körperbefestigbar ist und auf der Elektroden- Trägerfolie (3) eine einzige abnehmbare Schutzfolie (15) angeordnet ist.
29. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzfolie (15, 16) mit dem Klebebereich (14) klebbar verbindbar und der Klebebereich (14) beim Ablösen der Schutzfolie (15, 16) auf dieser nicht haften bleibt.
30. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolie (4) klebbar mit der Elektroden-Trägerfolie (3) verbunden und aus atmungsaktivem Vliesmaterial besteht.
31. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefolie (4) klebbar mit der Elektroden-Trägerfolie (3) verbunden und aus atmungsaktivem Schaumstoffmaterial besteht.
32. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden- Trägerfolie (3) im Verbund mit der Klebefolie (4) für den Verbund der Elektroden (1) mit dezentralem Anschluss aus nicht atmungsaktivem Folienmaterial besteht.
33. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektroden- Trägerfolie (3) für den Verbund der Elektroden (1) mit dezentralem Anschluss aus atmungsaktivem Folienmaterial besteht.
34. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konturen der Elektroden-Trägerfolie (3) und die Konturen der Klebefolie (4) deckungsgleich sind.
35. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konturen der Elektroden-Trägerfolie (3) und die Konturen der Klebefolie (4) nicht deckungsgleich sind.
36. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) der dezentralen Anschlüsse des Pflasters geräteanpassbar direkt an die geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (18) eines miniaturisierten Basisgerätes (23) anschließbar sind.
37. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mit einem Teil der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) der dezentralen Anschlüsse geräteanpassbar direkt und mit einem anderen Teil über elektrische Zuleitungen (21) mit geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen (18) an ein miniaturisiertes Basisgerät (23) anschließbar ist.
38. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mit den elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselementen (17) der dezentralen Anschlüsse über elektrische Zuleitungen (21) mit geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen (18) an ein miniaturisiertes Basisgerät (23) anschließbar ist und die elektrischen Zuleitungen (21) mit dem miniaturisiertem Basisgerät (23) verbunden sind.
39. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) der dezentralen Anschlüsse des Pflasters über elektrische Zuleitungen (21) mit geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen (18) an ein stationäres Basisgerät (24) anschließbar sind.
40. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) der dezentralen Anschlüsse des Pflasters über eine Anschlussfolie (22) mit geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselementen (18), die fixierte, den Positionen der elektrodenseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17) entsprechende, Anschlusspositionen aufweist, an ein Basisgerät (23, 24) anschließbar sind.
41. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das miniaturisierte Basisgerät (23) auf dem Pflaster im Schichtverbund aufeinander anordenbar ist, und das Pflaster und das miniaturisierte Basisgerät (23) über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) in dieser Anordnung verbindbar und austauschbar und mit anderen, diesen entsprechenden, Anordnungen kombinierbar sind.
42. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das miniaturisierte Basisgerät (23) neben dem Pflaster anordenbar ist, und das Pflaster und das miniaturisierte Basisgerät (23) über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) in dieser Anordnung verbindbar und austauschbar und mit anderen, diesen entsprechenden, Anordnungen kombinierbar sind.
43. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Pflaster an ein miniaturisiertes Basisgerät (23) anschließbar und die Pflaster und das miniaturisierte Basisgerät (23) über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) in dieser Anordnung verbindbar und austauschbar und mit anderen, diesen entsprechenden, Anordnungen kombinierbar sind.
44. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere miniaturisierte Basisgeräte (23) an ein Pflaster anschließbar und das Pflaster und die miniaturisierten Basisgeräte (23) über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) in dieser Anordnung verbindbar und austauschbar und mit anderen, diesen entsprechenden, Anordnungen kombinierbar sind.
45. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere miniaturisierte Basisgeräte (23) an mehrere Pflaster anschließbar und die Pflaster und die miniaturisierten Basisgeräte (23) über die elektroden- und geräteseitigen Anschluss- und Verbindungselemente (17, 18) in dieser Anordnung verbindbar und austauschbar und mit anderen, diesen entsprechenden, Anordnungen kombinierbar sind.
46. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das miniaturisierte Basisgerät (23) starr ausgebildet ist.
47. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das miniaturisierte Basisgerät (23) flexibel ausgebildet ist.
48. Pflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das stationäre Basisgerät (24) außerhalb des Körperbereiches befindet.
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