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DE20305818U1 - Notausschalter zum sicherheitsgerichteten Abschalten von elektrischen Einrichtungen - Google Patents

Notausschalter zum sicherheitsgerichteten Abschalten von elektrischen Einrichtungen

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DE20305818U1
DE20305818U1 DE20305818U DE20305818U DE20305818U1 DE 20305818 U1 DE20305818 U1 DE 20305818U1 DE 20305818 U DE20305818 U DE 20305818U DE 20305818 U DE20305818 U DE 20305818U DE 20305818 U1 DE20305818 U1 DE 20305818U1
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DE
Germany
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emergency stop
stop switch
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DE20305818U
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Pilz GmbH and Co KG
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Pilz GmbH and Co KG
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H3/00Mechanisms for operating contacts
    • H01H3/02Operating parts, i.e. for operating driving mechanism by a mechanical force external to the switch
    • H01H3/022Emergency operating parts, e.g. for stop-switch in dangerous conditions
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H2239/00Miscellaneous
    • H01H2239/032Anti-tamper

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  • Push-Button Switches (AREA)

Description

WITTE, WELLER & PARTNER
Patentanwälte
Rotebühlstraße 121 D-70178 Stuttgart
Anmelder:
Pilz GmbH & Co.
Felix-Wankel-Str. 2
73760 Ostfildern Deutschland
8. April 2003 4035G102 - TD/rc
Notausschalter zum sicherheitsqerichteten Abschalten von elektrischen Einrichtungen
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Notausschalter zum sicherheitsgerichteten Abschalten von elektrischen Einrichtungen, mit einem Betätigungselement, zumindest einem Kontaktelement und einem Trägerelement, an dem das zumindest eine Kontaktelement und das Betätigungselement angeordnet sind.
Ein solcher Notausschalter ist beispielsweise aus der DE 31 42 925 Al bekannt.
Notausschalter im Sinne der vorliegenden Erfindung werden dazu verwendet, um eine elektrische Einrichtung, beispielsweise eine elektrische Maschine, eine industrielle Produktionsanlage oder eine elektrische Versorgungseinrichtung, in einer Notfall- oder Gefahrensituation gezielt abschalten zu können. Die Notausschalter besitzen hierzu üblicherweise ein in roter Farbe gestaltetes Betätigungselement, in aller Regel einen Drucktaster, das vor einem gelben Hintergrund, beispielsweise einem gelben Gehäuseteil, angeordnet ist. Aufgrund der zumindest früher weit verbreiteten Form des Betätigungselements werden derartige Notausschalter häufig auch als Pilztaster bezeichnet.
Die gattungsgemäßen Notausschalter besitzen zumindest zwei elektrische Kontakte, die über eine bewegliche Kontaktbrücke elektrisch von einander getrennt oder miteinander verbunden werden können. Die Kontakte sind in aller Regel mit elektrischen Anschlussklemmen verbunden, die das Anschließen von elektrischen Leitungen ermöglichen. Die Position der Kontaktbrücke wird über das Betätigungselement beeinflusst, so dass die elektrischen Kontakte über das Betätigungselement geöffnet und/oder geschlossen werden können.
Die elektrischen Kontakte und die Kontaktbrücke sind heutzutage in aller Regel zu einem Kontaktelement zusammengefasst, das ein modulartiges Bauteil für einen gattungsgemäßen Notausschalter bildet. Vielfach sind die elektrischen Kontakte und die bewegliche Kontaktbrücke in einem Kunststoffkörper vergossen, der die elektrischen Anschlussklemmen freilässt. Ein solches Kontaktelement ermöglicht eine einfache und damit kostengünstige Herstellung von gattungsgemäßen Notausschaltern, da das Kontaktelement (manchmal auch mehrere Kontaktelemente) lediglich
mit dem Betätigungselement verbunden werden muss, was häufig über ein geeignetes Trägerelement erfolgt. Das Trägerelement kann beispielsweise eine Platte mit einer Durchgangsöffnung sein, durch die ein Stößel des Betätigungselements hindurchreicht. Auf der anderen Seite der Trägerplatte lassen sich dann die Kontaktelemente derart anordnen, dass der Stößel die aktuelle Position der beweglichen Kontaktbrücke beeinflussen kann. Eine einfache Möglichkeit zur Befestigung des oder der Kontaktelemente an dem Trägerelement ist eine Schraubverbindung, wobei die Schraube in dem Kunststoffkörper des Kontaktelements bereits integriert ist.
Bei einer derartigen Befestigung des Kontaktelements an dem Trägerelement ist der Notausschalter jedoch nicht vor bewussten oder unbewussten Manipulationen geschützt. Dies birgt angesichts der sicherheitsrelevanten Funktion von Notausschaltern nach Ansicht der Anmelderin ein Sicherheitsrisiko.
Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Notausschalter der eingangs genannten Art anzugeben, der ein höheres Maß an Sicherheit bietet.
Diese Aufgabe wird durch einen Notausschalter der eingangs genannten Art gelöst, bei dem das zumindest eine Kontaktelement mit einem Plombierteil versehen ist, welches unlösbar mit dem Trägerelement verbunden ist.
Durch die Verwendung eines solchen Plombierteils ist es möglich, unentdeckte Manipulationen an dem Notausschalter zu verhindern. Damit wird ein höheres Maß an Sicherheit erreicht, da nun herstellerseitig kontrolliert und sichergestellt werden
kann, dass jeder Notausschalter seiner Funktionsbeschreibung und -bestimmung entsprechend arbeitet. Beispielsweise gibt es hinsichtlich der Kontaktelemente zwei unterschiedliche Grundtypen, nämlich einerseits Öffnerkontakte (im Ruhezustand geschlossen, im aktiven Zustand geöffnet) und Schließerkkontakte (Ruhezustand offen, im aktiven Zustand geschlossen). Je nach Anwendungszweck können Notausschalter mit verschiedenen Kombinationen von Öffner- und Schließerkontaktelementen ausgerüstet sein. Wird nun, was bei den gattungsgemäßen Notausschaltern durchaus möglich ist, ein Öffnerkontaktelement durch ein Schließerkontaktelement ersetzt, arbeitet der Notausschalter nicht mehr bestimmungsgemäß, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Die Verwendung eines Plombierteils hat andererseits den Vorteil, dass die bisherigen Produktionsabläufe bei der Herstellung von Notausschaltern grundsätzlich beibehalten werden können, insbesondere die Verwendung von modulartigen, vorkonfektionierten (Standard-)Kontaktelementen. Daher schlägt sich das erhöhte Maß an Sicherheit kaum oder gar nicht in den Produktionskosten des neuen Notausschalters nieder.
Ein weiter Vorteil eines Plombierteils ist es, dass der Austausch eines Kontaktelements hierdurch nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, vorausgesetzt, dass sich das Plombierteil aufbrechen lässt. In manchen Anwendungsfällen ist die Verwendung eines „bewusst manipulierten" Notausschalters sinnvoller als beispielsweise der generelle Verzicht auf einen Notausschalter oder ein mangels Ersatzteil unakzeptabel langer Stillstand der elektrischen Einrichtung. Die im Ausnahmefall durchaus vorteilhafte Flexibilität gattungsgemäßer Notausschalter
kann (muss aber nicht) somit beibehalten werden. Durch das Aufbrechen des Plombierteils ist die Manipulation jedoch ersichtlich, was zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und Verantwortung und infolgedessen zu einer höheren Sicherheit führt.
In einer Ausgestaltung der Erfindung sind das Plombierteil und das Trägerelement über Schweiß- und/oder Klebestellen miteinander verbunden.
Mit Schweiß- und/oder Klebeverbindungen lassen sich Plombierteile sehr kostengünstig und gleichzeitig sehr zuverlässig realisieren, so dass der gewünschte Effekt auf besonders vorteilhafte Weise erreicht werden kann. Insbesondere Schweißstellen sind zudem besonders manipulationssicher, was zu einer weiteren Verbesserung der Sicherheit beiträgt.
In einer weiteren Ausgestaltung beinhalten die Schweiß- und/oder Klebestellen zumindest ein zapfenartiges Verbindungsstück, das in einer entsprechenden Ausnehmung verschweißt und/oder verklebt ist.
Diese Ausgestaltung ist eine besonders wirkungsvolle Möglichkeit, um das Plombierteil mit dem Trägerelement zu verbinden. Durch eine zapfenartige Verbindung wird einerseits ein besonders fester Halt erreicht. Andererseits kann die Klebe- und/oder Schweißverbindung einfach hergestellt werden, da sich das Plombierteil und das Trägerelement leicht in der gewünschten gegenseitigen Position fixieren lassen. Zudem lässt sich in die Ausgestaltung eine Aufbruchmöglichkeit des Plombierteils einfach realisieren, die nicht versteckt oder vertuscht werden kann.
In einer weiteren Ausgestaltung beinhaltet das Plombierteil eine Klammer, die das zumindest eine Kontaktelement umgreift.
Durch eine solche Klammer kann auf einfache und schnelle Weise ein sehr wirkungsvoller Schutz gegenüber Manipulationen erreicht werden. Zudem lässt sich eine solche Klammer relativ einfach fixieren, was den Produktionsablauf erleichtert, und die Klammer kann bei Verwendung von standardisierten Kontaktelementen als Nachrüstteil eingesetzt werden, was die Materialkosten senkt.
In einer weiteren Ausgestaltung ist das zumindest eine Kontaktelement über ein weiteres Befestigungsmittel an dem Trägerelement befestigt.
Anders ausgedrückt ist das Plombierteil hiernach nicht das alleinige Befestigungsmittel, mit dem das Kontaktelement an dem Trägerelement befestigt ist. Die Maßnahme besitzt den Vorteil, dass das Plombierteil relativ einfach und damit wiederum kostengünstig ausgebildet sein kann, da es nicht (allein) für die notwendige Stabilität der Verbindung zwischen Kontaktelement und Trägerelement sorgen muss.
In einer weiteren Ausgestaltung ist das weitere Befestigungsmittel eine Schraube mit einem Schraubenkopf und die Klammer weist einen Bügel auf, der den Schraubenkopf abdeckt.
Diese Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn die eingangs beschriebenen (Standard-)Kontaktelemente verwendet werden, da durch den Bügel ein zusätzlicher Schutz gegenüber ungewollten Manipulationen erreicht wird.
In einer weiteren Ausgestaltung weist das zumindest eine Kontaktelement einen Körper auf, in dem zumindest zwei elektrische Anschlussklemmen und eine bewegliche Kontaktbrücke integriert sind, und das Plombierteil ist einstückig mit dem Körper verbunden.
Anders ausgedrückt ist das Plombierteil in dieser Ausgestaltung an dem Körper des Kontaktelements ausgebildet. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung handelt es sich beispielsweise um einen Zapfen und/oder eine Fahne, die von dem Vergusskörper des Kontaktelements absteht. Diese Ausgestaltung ist besonders manipulationssicher und ermöglicht zudem eine Reduktion der Teilevielfalt, was den Produktionsablauf weiter vereinfacht und damit die Herstellungskosten reduziert.
In einer weiteren Ausgestaltung ist das Plombierteil farbig von dem Trägerelement abgesetzt.
Diese Ausgestaltung besitzt den Vorteil, dass ein Aufbrechen des Plombierteils, gewissermaßen also des Siegels, besonders einfach und schnell erkannt werden kann, wodurch unentdeckte Manipulationen noch weiter verhindert sind.
In einer weiteren Ausgestaltung weist das Plombierteil eine Sollbruchstelle auf, die eine zerstörungsbehaftete Entnahme des Kontaktelements ermöglicht.
Diese Ausgestaltung knüpft an einen bereits weiter oben angesprochenen Aspekt an, dass nämlich die Entnahme des Kontaktelements nicht grundsätzlich unmöglich gemacht ist. Im Einzelfall kann durch die gewonnene Flexibilität ein sicherer Betrieb der
elektrischen Einrichtung erreicht werden, wobei diese Situationen aufgrund der eigentlichen Funktion des Plombierteils den Ausnahmefall darstellen und auch darstellen sollen.
In einer weiteren Ausgestaltung ist ferner auch das Betätigungselement durch ein Plombierteil, vorzugsweise das Plombierteil, gesichert.
Durch diese Ausgestaltung wird der Notausschalter noch besser gegen unerwünschte bzw. unentdeckte Manipulationen geschützt, da die Plombierteile jegliche Änderungen an der herstellerseitig vorgesehenen Funktionseinheit verhindern.
In einer weiteren Ausgestaltung weist das Kontaktelement zumindest zwei elektrisch voneinander getrennte Kontaktpfade auf, die mit dem Betätigungselement zeitgleich zueinander aktivierbar sind.
Diese Ausgestaltung schafft eine Redundanz, die vor allem im Hinblick auf den sicherheitskritischen Einsatzbereich von Notausschaltern wünschenswert ist. In Kombination mit der vorliegenden Erfindung wird eine besonders kostengünstige Herstellung ermöglicht, da die redundanten Kanäle durch ein gemeinsames Plombierteil gegen Manipulationen geschützt werden.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Notausschalters in einer Seitenansicht,
Fig. 2 den Notausschalter aus Fig. 1 in einer Draufsicht aus Richtung der Ebene II-II, und
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Notausschalters in einer seitlichen Explosionsdarstellung.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Notausschalter in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Der Notausschalter 10 besitzt einen Drucktaster 12 als Betätigungselement, zwei Kontaktelemente 14, 16 und ein Trägerelement 18. Das Kontaktelement 14 ist in der Darstellung in Fig. 1 bereits an dem Trägerelement 18 befestigt, und zwar ist es gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel über eine hier nicht näher dargestellte Schraube mit dem Trägerelement 18 verschraubt. Das Kontaktelement 16 wird bei der Montage des Notausschalters 10 in Richtung des Pfeils 20 auf das Trägerelement aufgesetzt und anschließend mit Hilfe der schematisch angedeuteten Schraube 22 in einer entsprechenden Bohrung am Trägerelement 18 verschraubt.
Jedes der beiden Kontaktelemente 14, 16 besitzt zwei Anschlussklemmen 24, von denen in der Darstellung in Fig. 1 jeweils nur
eine zu sehen ist. Die jeweils zweite Anschlussklemme befindet sich auf der abgewandten Seite der Kontaktelemente 14, 16.
Mit der Bezugsziffer 26 ist ein Schieber bezeichnet, der bei jedem der Kontaktelemente 14, 16 an der dem Trägerelement 18 zugewandten Seite aus dem Gehäusekörper 28 austritt. Der Schieber 2 6 ist innerhalb des Gehäusekörpers 2 8 der Kontaktelemente 14, 16 mit einer hier nicht dargestellten, beweglichen Kontaktbrücke verbunden, die je nach Position eine elektrische Verbindung zwischen den Anschlussklemmen 24 eines Kontaktelements herstellt.
Der Aufbau derartiger Kontaktelemente 14, 16 ist für sich genommen hinreichend bekannt. So handelt es sich bei den Kontaktelementen 14, 16 hier bevorzugt um solche, bei denen die Befestigungsschraube 22, die Anschlussklemmen 24, der Schieber 26 sowie die hier nicht dargestellten Kontakte und die Kontaktbrücke in dem Gehäusekörper 28 vergossen sind. Die Kontaktelemente 14, 16 sind somit modulartig zu verwendende Bauelemente.
In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel besitzt der Notausschalter 10 zwei Kontaktelemente 14, 16, die jeweils als Öffner-Kontaktelemente ausgelegt sind, d.h. deren Anschlussklemmen 24 im Ruhezustand über die nicht dargestellte Kontaktbrücke elektrisch miteinander verbunden sind. Abweichend hiervon können die Kontaktelemente 14, 16 jedoch auch zwei Schließer-Kontaktelemente sein oder es kann sich um Kontaktelemente unterschiedlichen Typs handeln. Des Weiteren ist die Erfindung auch bei Notausschaltern anwendbar, die nur ein Kontaktelement oder mehr als zwei Kontaktelemente besitzen.
Das Trägerelement 18 besitzt eine Grundplatte 30, an der die Bohrungen 32 zum Befestigen der Schrauben 22 der Kontaktelemente 14, 16 angeordnet sind. Mit der Grundplatte 30 ist ein rohrförmiger Schaft 34 verbunden, an dessen freiem Ende der Drucktaster 12 in hier nicht näher dargestellter Weise befestigt ist. Der Drucktaster 12 besitzt einen Stößel 36, der sich durch den Schaft 34 und eine entsprechende Ausnehmung (hier nicht dargestellt) in der Grundplatte 30 erstreckt. Bei Betätigung des Drucktasters 12 in Richtung des Pfeils 38 wird der Stößel innerhalb des Schafts 34 in gleicher Richtung bewegt und drückt dabei auf die Schieber 26 der Kontaktelemente 14, 16. Letztere werden dadurch in ihren aktiven Zustand gebracht, d.h. bei den hier bevorzugt verwendeten Öffner-Kontaktelementen wird die elektrische Verbindung zwischen den jeweiligen Anschlussklemmen 24 geöffnet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Stößel 36 eine Schraube, die aus Richtung der Kontaktelemente 14, 16 durch die Grundplatte 30 des Trägerelements 18 hindurchgesteckt ist und an deren freiem Ende der (rote) Betätigungsknopf des Drucktasters 12 aufgeschraubt ist. Auf diese Weise ist der Drucktaster 12 mit dem Trägerelement 18 verbunden. Darüber hinaus kann der Drucktaster 12 jedoch auch in anderer Weise mit dem Trägerelement 18 bzw. den Kontaktelementen 14, 16 verbunden sein. Die Realisierung des Grundgedankens der vorliegenden Erfindung ist von der Art dieser Befestigung unabhängig.
Des Weiteren besitzt der Drucktaster 12 in Verbindung mit dem Trägerelement 18 einen hier nicht dargestellten Verriegelungsmechanismus, der den Drucktaster 12 nach einer Betätigung in Richtung des Pfeils 38 in seiner aktiven Stellung verriegelt.
Eine Entriegelung ist nur durch eine Drehung des Drucktasters 12 möglich. Details dieser mechanischen Ausführung sind hier der Einfachheit halber nicht dargestellt, da sie im Rahmen der vorliegenden Erfindung von untergeordneter Bedeutung sind. Darüber hinaus ist eine solche Verriegelung des Drucktasters 12 von gattungsgemäßen Notausschaltern bekannt.
Der Notausschalter 10 besitzt ferner ein zweiteiliges Gehäuse, dessen vorderer (oberer) Teil 40 gelb ausgeführt ist und das Trägerelement 18 aufnimmt. Der hintere (untere) Gehäuseteil 42 ist im hiesigen Ausführungsbeispiel schwarz gehalten und besitzt eine Materialstelle 44, die einfach herausgebrochen werden kann, um eine Kabeldurchführung zu bilden. Die beiden Gehäuseteile 40, 42 werden im hiesigen Ausführungsbeispiel durch Schrauben 46 miteinander verbunden. Wenn der Notausschalter 10 in einem Schaltschrank verbaut ist, kann das Gehäuseunterteil 42 auch entfallen.
Gemäß einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung besitzt der Notausschalter 10 ein Plombierteil in Form einer Klammer 50, die bei der Montage des Notausschalters 10 in Richtung des Pfeils 52 auf die Kontaktelemente 14, 16 aufgeschoben wird. Die Klammer 50 ist gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel farblich von dem Trägerelement 18 und bevorzugt auch von den Kontaktelementen 14, 16 abgesetzt. In der Darstellung in Fig. 1 ist dies durch eine Kreuzschraf f ur der Klammer 50 angedeutet.
Die Klammer 50 umgibt die beiden Kontaktelemente 14, 16 (quadrat- )ringförmig, wie dies nachfolgend anhand Fig. 2 noch deutlicher dargestellt ist. Des Weiteren besitzt die Klammer 50
zwei Bügel 54, die im montierten Zustand die Schraubenköpfe 56 der Schrauben 22 der Kontaktelemente 14, 16 abdecken. An seinem freien Ende besitzt jeder Bügel 54 einen Zapfen 58, der in eine entsprechende Ausnehmung am Schraubenkopf 56 eingreift. Hierdurch werden die Bügel 54 bei der Montage der Klammer 50 automatisch auf den Schraubenköpfen 56 zentriert und ferner ist ein zerstörungsfreies Wegbiegen der Bügel 54 zur Seite verhindert, was den Zugang zu den Schrauben 22 noch besser verhindert.
Die Klammer 50 besitzt an ihrem zum Trägerelement 18 weisenden Ende ferner zwei Zapfen oder Stifte 60, die jeweils auf einem seitlich von der Klammer 50 abstehenden, dünnen Vorsprung 62 angeordnet sind. Die Anordnung der Vorsprünge 62 an der Klammer 50 ist in Fig. 2 besonders deutlich zu erkennen.
Die Stifte bzw. Zapfen 60 sind hier mit einer Verdickung an ihrem freien Ende dargestellt. Diese Verdickung kann einen Rastvorsprung ausbilden, über den die Stifte 60 unlösbar in eine entsprechende Ausnehmung 64 an der Grundplatte 30 einrasten.
In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel werden die Stifte 60 jedoch in den Ausnehmungen 64 des Trägerelements 18 verschweißt, wobei die in Fig. 1 dargestellte Verdickung am Ende der Stifte 60 das beim Verschweißen verflüssigte Verbindungsmaterial darstellen. In dem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Klammer 50 aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, so dass die Stifte 60 durch Thermoschweißen mit dem Trägerelement 18 unlösbar verbunden werden können.
In der Darstellung der Fig. 2 sind die beiden Kontaktelemente 14, 16 von der Seite her gezeigt, die bei geöffnetem Gehäuseteil 42 sichtbar ist. Wie bereits erwähnt, umgibt die Klammer 5 0 die beiden Kontaktelemente 14, 16, und zwar eng anliegend, wie hier gezeigt ist. Zum einfacheren Verständnis sind hier ferner auch die Schraubenköpfe 56 der Befestigungsschrauben 22 in punktierter Linie gezeigt. Tatsächlich sind die Schraubenköpfe jedoch von den freien Enden der Bügel 54 verdeckt. Im Übrigen bezeichnen gleiche Bezugszeichen dieselben Elemente wie in Fig. 1.
Die Anschlussklemmen 24 der Kontaktelemente 14, 16 sind hier mit ihren von der Rückseite her zugänglichen Schrauben 70 dargestellt. Mit Hilfe der Schrauben 70 kann ein Kabel (hier nicht gezeigt) in der Anschlussklemme 24 festgeklemmt werden. Des Weiteren ist eine Ausnehmung 72 erkennbar, durch die ein mit dem Schieber 26 verbundenes Teil 74 sichtbar ist, um die aktuelle Position des Schiebers 26 und damit den Öffnungs- bzw. Schließzustand der Kontaktelemente 14, 16 anzuzeigen.
Mit der Bezugsziffer 76 ist eine um das Trägerelement 18 herumlaufende Dichtung bezeichnet, die die Kontaktelemente 14, 16 bei geschlossenen Gehäuseteilen 40, 42 staubdicht nach IP 65 verschließt.
Bei der nachfolgenden Beschreibung eines weiteren Ausführungsbeispiels bezeichnen gleiche Bezugszeichen dieselben Elemente wie zuvor.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Notausschalters in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 80 bezeichnet.
Der Notausschalter 80 besitzt wiederum einen Drucktaster 12 als Betätigungselement. Im Unterschied zum vorhergehenden Ausführungsbeispiel ist hier jedoch nur ein Kontaktelement 82 vorhanden, das allerdings in sich redundante Kontaktpfade, d.h. zwei elektrisch voneinander getrennte Kontaktpfade 84, 86 aufweist. Des Weiteren sind hier die zwei Kontaktbrücken 88, 90 angedeutet, die an zwei getrennten Schiebern 2 6 auslaufen.
Im Unterschied zum vorhergehenden Ausführungsbeispiel ist beim Notausschalter 80 ferner das Plombierteil in den Körper 28 des Kontaktelements 82 integriert. Konkret handelt es sich um zwei Stifte 92, die in entsprechende Ausnehmungen 64 an der Grundplatte 30 des Trägerelements 18 eingesetzt werden. Dort werden die Stifte 92 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wiederum mit der Grundplatte 30 verschweißt. Alternativ und/oder ergänzend könnte hier jedoch auch eine Klebeverbindung und/oder eine Rastverbindung zum Einsatz kommen. Des Weiteren kann das Kontaktelement 82 hier zusätzlich mit der Grundplatte 30 verschraubt sein, wie dies in Fig. 1 anhand der Schraube 22 angedeutet ist. Entscheidend ist letztlich, dass das Plombierteil, also die einstückig mit dem Körper 2 8 verbundenen Stifte 92 nicht zerstörungsfrei von dem Trägerelement 18 und von dem Kontaktelement 82 entfernt werden können.
In beiden dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung sind der Drucktaster 12, d.h. das Betätigungselement, das Trägerelement 18 und das bzw. die Kontaktelemente derart zu einer
Einheit verbunden, dass auch eine Entnahme des Drucktasters 12 nur nach Zerstörung des Plombierteils möglich ist. Erreicht wird dies hier dadurch, dass der Stößel 36 von der Innenseite des Gehäuseteils 40 her durch das Trägerelement 18 hindurchgesteckt und mit dem Trägerelement 18 verbunden wird. Ein Lösen des Stößels 36 bzw. des Drucktasters 12 ist damit erst und nur dann möglich, wenn das oder die Kontaktelemente entfernt sind, was erfindungsgemäß erst nach Zerstören des Plombierteils oder, in manchen Ausführungsbeispielen, gar nicht möglich ist.
Des Weiteren ist beiden hier gezeigten Ausführungsbeispielen gemeinsam, dass die Stifte 60, 92 über eine als Sollbruchstelle ausgebildete Verbindung mit der Klammer 5 0 bzw. dem Körper 2 8 des Kontaktelements 82 verbunden sind. Hierdurch wird ein Bruch des Plombierteils bereits bei relativ geringer Kraftaufwendung erreicht, was unerkannte Manipulationen besonders zuverlässig ausschließt.

Claims (11)

1. Notausschalter zum sicherheitsgerichteten Abschalten von elektrischen Einrichtungen, mit einem Betätigungselement (12), zumindest einem Kontaktelement (14, 16; 82) und einem Trägerelement (18), an dem das zumindest eine Kontaktelement (14, 16; 82) und das Betätigungselement (12) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Kontaktelement (14, 16; 82) mit einem Plombierteil (50, 60; 92) versehen ist, welches unlösbar mit dem Trägerelement (18) verbunden ist.
2. Notausschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Plombierteil (50, 60; 92) und das Trägerelement (18) über Schweiß- und/oder Klebestellen miteinander verbunden sind.
3. Notausschalter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweiß- und/oder Klebestellen zumindest ein zapfenartiges Verbindungsstück (60; 92) beinhalten, das in einer entsprechenden Ausnehmung (64) verschweißt und/oder verklebt ist.
4. Notausschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Plombierteil eine Klammer (50) beinhaltet, die das zumindest eine Kontaktelement (14, 16) umgreift.
5. Notausschalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Kontaktelement (14, 16) über ein weiteres Befestigungsmittel (22) an dem Trägerelement (18) befestigt ist.
6. Notausschalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Befestigungsmittel (22) eine Schraube mit einem Schraubenkopf (56) ist und dass die Klammer (50) einen Bügel (54) aufweist, der den Schraubenkopf (56) abdeckt.
7. Notausschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Kontaktelement (82) einen Körper (28) aufweist, in dem zumindest zwei elektrische Anschlussklemmen (24) und eine bewegliche Kontaktbrücke (88, 90) integriert sind, und dass das Plombierteil (92) einstückig mit dem Körper (28) verbunden ist.
8. Notausschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Plombierteil (50, 60; 92) farblich von dem Trägerelement (18) abgesetzt ist.
9. Notausschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Plombierteil (50, 60) eine Sollbruchstelle (62) aufweist, die eine zerstörungsbehaftete Entnahme des Kontaktelements (14, 16) ermöglicht.
10. Notausschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ferner auch das Betätigungselement (12) durch ein Plombierteil, vorzugsweise das Plombierteil (50, 60; 92), gegen eine Entnahme gesichert ist.
11. Notausschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (82) zumindest zwei elektrisch voneinander getrennte Kontaktpfade (84, 86) aufweist, die mit Hilfe des Betätigungselements (12) zeitgleich zueinander aktivierbar sind.
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R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years
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R071 Expiry of right
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