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DE20305538U1 - Radschützeranordnung - Google Patents

Radschützeranordnung

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DE20305538U1
DE20305538U1 DE20305538U DE20305538U DE20305538U1 DE 20305538 U1 DE20305538 U1 DE 20305538U1 DE 20305538 U DE20305538 U DE 20305538U DE 20305538 U DE20305538 U DE 20305538U DE 20305538 U1 DE20305538 U1 DE 20305538U1
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DE
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mudguard
struts
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regions
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DE20305538U
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SKS Metaplast Scheffer Klute GmbH
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SKS Metaplast Scheffer Klute GmbH
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Publication date
Application filed by SKS Metaplast Scheffer Klute GmbH filed Critical SKS Metaplast Scheffer Klute GmbH
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Publication of DE20305538U1 publication Critical patent/DE20305538U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J15/00Mud-guards for wheels
    • B62J15/02Fastening means; Stays
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J15/00Mud-guards for wheels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

Dipl.-Chem. E.L. FRITZ Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD Dipl.-Ing. J. GRAEFE Patentanwälte
M.HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg GM 02/116
11.03.2003/GR/HU
sks metaplast Scheffer-Klute GmbH Zur Hubertushalle 4
59846 Sundern
"Radschützeranordnung"
Die Erfindung betrifft eine Radschützeranordnung bei welcher ein Radschützer mittels Haltemittel an einem Zweirad montierbar ist. Die Haltemittel umfassen dabei zumindest zwei Streben, wobei die Streben erste Bereiche, zweite Bereiche und/oder dritte Bereiche umfassen. Der Radschützer ist dabei zumindest mittelbar an dem ersten Bereich bzw. dem zweiten Bereich der Streben befestigt. Jede Strebe weist den dritten Bereich zur zumindest mittelbaren Befestigung der Radschützeranordnung an einem Teil des Zweirades auf.
Die Streben bei herkömmlichen Radschützeranordnungen sind im Wesentlichen V-förmig ausgebildet. Die Streben werden beidseitig des Rades mit dem Rahmen oder der Gabel verbunden, um den Radschützer oberhalb eines Rades zu halten. Die Endbereiche dieser V-förmigen Streben bilden dabei die ersten und die zweiten Bereiche, mit denen die Streben mittelbar mit den Radschützern verbunden sind. Der Scheitelbereich der V-förmigen Streben bildet den dritten Bereich, über welchen die Streben zumindest mittelbar an dem Rahmen montierbar sind. Der dritte Bereich der Streben wird dabei im Bereich der Radachsen an der Gabel oder an der Sattelstrebe befestigt. Die beiden Schenkel der Streben der Rasschützeranordnung, die sich von den dritten Bereichen zu den ersten beziehungsweise zweiten Bereichen der Streben erstrecken, verlaufen somit im Wesentlichen radial zu dem jeweiligen Rad, wobei die Streben gleich lang sind. Beide Schenkel der Streben haben dabei eine große Länge, die den Radius der Räder übersteigt, da der Befestigungspunkt der Radschützer an einem Rahmenteil oder der Gabel im Bereich der Radachsen befestigt ist, welcher im Vergleich zu anderen Teilen des Rahmens beziehungsweise der Gabel einen großen Abstand zu dem Radschützer hat. Für die Streben, die in der Regel aus einem stabilen Draht gebogen sind, ist daher ein relativ großer Materialaufwand erforderlich.
Des Weiteren ist die Befestigung des Radschützers über V-förmige Streben, die mit ihren Scheitelpunkten, das heißt den dritten Bereichen im Bereich der Radachsen an einem Teil des Fahrrades montiert werden, nicht verdrehsicher. Die Befestigung der dritten Bereiche im Bereich der Radachsen führt nämlich für Kräfte, welche am Radschützer im Umfangsrichtung des Rades angreifen, zu einem großen Hebelarm, welcher ein Verdrehen der gesamten Radschützeranordnung relativ zu dem Fahrrad erleichtert. Deshalb sind in der Regel zusätzlich Winkel an dem Radschützer angebracht über welcher der Radschützer mit dem Rahmen des Zweirads verbunden ist, wofür zusätzliche Schrauben benötigt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Radschützeranordnung vorzuschlagen, bei welcher weniger Material für die Herstellung der Streben verbraucht wird und eine möglichst verdrehsichere Befestigung an einem Teil des Fahrrades ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Radschützeranordnung gemäß Anspruch 1 gelöst. Bei einer derartigen Radschützeranordnung ist der Abstand von dem ersten Bereich zu dem dritten Bereich kleiner als der Abstand von dem zweiten zu dem dritten Bereich. Diese Ausbildung der Streben ermöglicht eine Befestigung der dritten Bereiche in einem Bereich der Gabel, beziehungsweise der Sattel- oder Kettenstrebe, der zwischen dem Bereich der Radachse und dem Radreifen liegt. Die Länge der Streben kann daher deutlich kürzer sein, wodurch Material eingespart wird. Ferner werden die Hebelarme bezüglich von in Umfangsrichtung an den Radschützern angreifenden Kräften kürzer. Die Radschützeranordnungen können somit sicherer an dem Teil des Fahrrads befestigt werden.
Gemäß der Erfindung können die Streben zumindest zweifach abgewinkelt sein. Die Streben können dabei mit den dritten Bereichen so gegenüber den übrigen Teilen der Streben abgewinkelt sein, dass die dritten Bereiche nach der Montage im Wesentlichen parallel zu den Teilen des Zweirades verlaufen, an welchem die Radschützeranordnung montierbar sind. Damit ist eine besonders stabile Befestigung der Radschützeranordnung an den Teilen des Fahrrades möglich. Ein Verdrehen der gesamten Radschützeranordnung relativ zu den Teilen des Fahrrades, an welchem die Radschützeranordnung montiert ist, ist somit im Grunde ausgeschlossen.
Dennoch ist es möglich, dass der Radschützer selbst verschiebbar in den Streben gehaltert ist. Dieses ermöglicht eine individuelle Einstellung des Radschützers relativ zu dem Rahmen des Fahrrades ohne dass für jedes Fahrrad beziehungsweise für jede Rahmengeometrie ein eigener Radschützer entwickelt werden muss.
Die Haltemittel, mit welchen der Radschützer an dem Teil des Fahrrads befestigt ist, können neben den Streben auch Formteile und Befestigungsmittel umfassen. Die Befestigungsmittel sind dabei vorteilhaft im dritten Bereich mit den Streben verbunden und nach erfolgter Montage der Radschützeranordnung zwischen die dritten Bereiche der Streben und dem Teil des Zweirades geschaltet, an welchem die Radschützeranordnung befestigt ist. Eine besonders einfache Befestigung ist möglich, wenn die Befestigungsmittel zur Befestigung der Radschützeranordnung an dem Zweirad anklemmbar und/oder reibschlüssig angbringbar sind. Dieses ermöglicht eine werkzeugfreie Montage, wodurch die Montage besonders einfach ist.
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Gemäß der Erfindung können die Streben über erste Formteile im ersten Bereich und dem zweiten Bereich mit dem Radschützer verbunden sein. Diese ersten Formteile können dabei im Querschnitt U-förmig sein. Ferner können die ersten Formteile an einander zugewandten Flächen Nasen aufweisen. Diese Nasen können nutenartige Hinterschnitte aufweisen. In diesen Hinterschnitten sind dann vorteilhaft Randbereiche des Radschützers gehaltert und/oder geführt, wobei der Radschützer vorteilhaft bezüglich der ersten Formteile verschiebbar in Umfangsrichtung des Rades ist.
Bei einer Ausführung der Radschützeranordnung können die Streben im ersten oder zweiten Bereich einen etwa U-förmigen Bogenabschnitt aufweisen. Dieser Bogenabschnitt kann den Radschützer umgreifen und ist vorteilhaft in dem ersten Formteil eingebettet. Bei dieser Ausführung weist jedes Befestigungsmittel, mit welchem der dritte Bereich der Streben an dem Teil des Fahrrades montierbar ist, zumindest zwei Aufnahmen auf, in welchen in den dritten Bereichen liegende Enden der Streben angeordnet sind.
In einer alternativen Ausführung der Radschützeranordnung weisen die ersten Formteile je zwei Aufnahmen auf, in welche in den ersten Bereichen oder zweiten Bereichen liegende Enden der Streben angeordnet sind. Die dritten Bereiche der Streben sind bei einer derartigen Ausführung vorteilhaft in ein zweites Formteil eingebettet, welches von dem Befestigungsmittel umfasst wird.
Erfindungsgemäße Radschützeranordnungen, insbesondere nach den beiden Ausführungen, können ein zweites Formteil mit einer Anlagefläche zum Anlegen des zweiten Formteils an ein Teil, vorzugsweise ein Rahmenteil oder die Gabel des Zweirades umfassen. Dieses zweite Formteil kann gemäß der Erfindung Haltestrukturen aufweisen, die vorteilhaft mittels elastischer O-Ringe
oder Kabelbinder oder Ähnlichem zur Befestigung des Formteils an dem Teil des Zweirades anbringbar sind. Dieses gewährleistet eine einfache werkzeugfreie Montage der Radschützeranordnung an dem Teil des Fahrrades, wobei es sich dabei vorzugsweise um die
Sattelstrebe oder die Gabel des Fahrrades handelt.
Anhand der Zeichnungen werden beispielhaft Einzelheiten der Erfindung beschrieben. Darin zeigt
Fig. 1 zeigt skizzenhaft ein Rennrad in Seitenansicht mit erfindungsgemäßen Radschützern,
Fig. 2 zeigt die Einzelheit Il aus Fig. 1,
Fig. 3 zeigt die Einzelheit III aus Fig. 1, 10
Fig. 4 zeigt einen erfindungsgemäßen Radschützer in Draufsicht, Fig. 5 zeigt den Radschützer gemäß Fig. 4 in perspektivischer
Darstellung,
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Fig. 6 zeigt die Einzelheit Vl aus Fig. 5, Fig. 7 zeigt die Einzelheit VII aus Fig. 5, Fig. 8 zeigt die Haltemittel eines erfindungsgemäßen
Radschützers,
Fig. 9 zeigt die Einzelheit IX aus Fig. 8 im Schnitt, Fig. 10 zeigt einen Schnitt durch einen Radschützer, Fig. 11 zeigt die Einzelheit Xl aus Fig. 10 und
Fig. 12 a bis c zeigt ein alternatives Befestigungsmittel für einen Radschützer gemäß der Fig. 4 bis 11,
Fig. 13 a bis c ein Befestigungsmittel für eine zweite Ausführung der Radschützeranordnung und
Fig. 14 einen Schnitt durch den ersten bzw. zweiten Bereich der Haltemittel des Radschützers gemäß der zweiten
Ausführung.
Das in Fig. 1 skizzenhaft dargestellte Rennrad 10 weist einen an und für sich Dekannten Rahmen 11 auf, an welchem zwei Räder 12, nämlich ein Vorder- und ein Hinterrad 12 befestigt sind. Das Vorderrad 12 ist dazu über eine Gabel 13 mit dem Rahmen 11 verbunden.
An dem in Fig. 1 dargestellten Rennrad 10 sind Radschttzeranordnungen angebracht, welche in den Fig. 2 und 3 näher dcirgestellt sind. Dabei handelt es sich bei der in Fig. 2 dargestellten Radschützeranordnung um die Radschützeranordnung für ein Hinterrad, bei der in Fig. 3 dargestellten RadschCitzeranordnung um die Radschützeranordnung des Vorderrades. Die Radschützeranordnung des Hinterrades gemäß Fig.
2 und die Radschützeranordnung des Vorderrades gemäß Fig. 3 sind weitgehend gleichartig aufgebaut, so dass gleiche Bezugszeichen für gleiche bauteile verwendet werden. Vorteilhaft sind die Radschiitzeranordnungen für das Hinterrad und das Vorderrad identisch, so dass die Radschützeranordnungen universell einsetzbar sind.
Die Radschützeranordnungen weisen einen Radschützer 2 auf, welcher über Haltemittel 3, 4, 5 mit einem Rahmenteil 6 des Fahrrad'ahmens 11 verbunden ist. Die Haltemittel umfassen dazu erste Formteile 4, zwei Streben 3 und Befestigungsmittel 5, wobei der Radschützer 2 in den ersten Formteilen 4 parallel zum Rad 12
verschiebbar gehaltert ist. Weiter sind die ersten Formteile 4 mit einem ersten Bereich A beziehungsweise zweiten Bereich B der Streben 3 verbunden, während die Streben 3 mit ihren dritten Bereichen C an den Befestigungsmitteln 5 gehaltert sind, über welche die Haltemittel 3, 4, 5 und somit auch der Radschützer 2 an dem Rahmenteil 6 des Rahmens 11 des Fahrrads 10 befestigt ist.
Die Einzelheiten der Radschützeranordnung 1 sind insbesondere aus den Fig. 5 bis 11 ersichtlich. Aus diesen Figuren ist insbesondere die Strebengeometrie, die Verschwenkbarkeit des Radschützers 2 in den Haltemitteln 3, 4, 5 und die Befestigung der Befestigungsmittel 5 an dem Rahmenteil 6 ohne die Verwendung von besonderen Haltestrukturen an dem Rahmenteil 6 ersichtlich.
Die beiden Streben einer erfindungsgemäßen Radschützeranordnung sind ähnlich aufgebaut. Beide Streben werden durch einen Draht gebildet, welcher in einem ersten Bereich A beziehungsweise zweiten Bereich B, welcher in der Mitte der jeweiligen Strebe 3 liegt, U-förmig gebogen ist. Die Enden der Streben 3 sind abgewinkelt. Die Teile der Strebe, welche dabei zwischen der Abwinklung und den freien Enden liegen, bilden dritte Bereiche C der Streben. Die beiden Streben unterscheiden sich jeweils im Wesentlichen durch den Abstand der dritten Bereiche C zu den ersten Bereichen A beziehungsweise zweiten Bereichen B. So ist der Abstand von dem dritten Bereich C zu dem ersten Bereich A deutlich kleiner als der entsprechende Abstand bei der anderen Strebe von dem zweiten Bereich B zum dritten Bereich C.
Die in Fig. 6 dargestellte Einzelheit der Radschützeranordnung gemäß Fig. 4 und 5 zeigt die Befestigung der Radschützeranordnung 1 an dem Rahmenteil 6. Weitere Merkmale einer Befestigung einer Radschützeranordnung 1 an einem Rahmenteil ergeben sich aus Fig.
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8 und 9. Zur Befestigung der Radschützeranordnung 1 an dem Rahmenteil 6 dienen die Befestigungsmittel 5 der Haltemittel 3, 4, 5. Das Befestigungsmittel 5 weist vorteilhaft ein Kunststoffformteil (zweites Formteil) mit Aufnahmen 51 auf, in welche in dem dritten Bereich C liegende Enden der Streben 3 eingesteckt sind. Ferner ist eine Anlagefläche 53 vorgesehen, mit welcher das Befestigungsmittel an dem Rahmenteil 6 anliegt. Schließlich sind an dem Befestigungsmittel 5 nasenartige Haltestrukturen 52 ausgebildet. Diese Haltestrukturen weisen mit ihrer Spitze von dem Rahmenteil 6 weg, an welchen die Radschützeranordnung 1 befestigt ist. Um die nasenartigen Haltestrukturen 52 ist ein O-Ring 54 (gestrichelt dargestellt) gelegt. Der O-Ring 54 hintergreift dabei die nasenartigen Haltestrukturen 52 und ist um das Rahmenteil 6 geführt, so dass der O-Ring 54 das Rahmenteil umgreift. Das Kunststoffformteil ist so mit dem Rahmenteil 6 verspannt.
Durch die Ausführung des O-Ringes 54 in Gummi oder einem ähnlichen Elastomer ist gewährleistet, dass das Befestigungsmittel 5 und so die an dem Befestigungsmittel 5 angebrachte übrige Radschützeranordnung 1 nicht an dem Rahmenteil 6 des Rahmens 11 des Fahrrades 10 abrutschen. Denkbar sind aber auch Konstruktionen, bei denen das Befestigungsmittel 5 Kabelbinder oder ähnliches aufweist, welche mit den Haltestrukturen verbunden werden, um das Befestigungsmittel 5 und somit die gesamte Radschützeranordnung 1 mit dem Rahmenteil 6 des Fahrradrahmens 11 zu verspannen. An dem Rahmenteil 6 müssen für die Verbindung der Radschützeranordnung 1 mit dem übrigen Fahrrad 10 keine besonderen Haltestrukturen ausgebildet sein. Es kann daher die Radschützeranordnung 1 an einem beliebigen Rennrad, insbesondere nachträglich, befestigt werden.
Die Befestigung des Radschützers 2 an den Haltemitteln 3, 4, 5 bei einer Radschützeranordnung 1 gemäß Fig. 4 und 5 wird insbesondere aus den Fig. 7, 10 und 11 deutlich. Die Streben 3, die wie bereits beschrieben, in den Befestigungsmitteln 5 eingesteckt sind, weisen im ersten beziehungsweise zweiten Bereich einen Bogenabschnitt 31 auf. Dieser Bogenabschnitt 31 ist in einem ersten Formteil 4 angeordnet, das vorzugsweise als Kunststoffformteil vorgesehen ist. Dabei kann dieses erste Formteil 4 unmittelbar an die Streben 3 im Bereich des Bogenabschnitts 31 angespritzt sein. Die Strebe 3 ist mit ihrem Bogenabschnitts 31 somit in dem ersten Formteil 4 angeordnet.
Das Formteil 4 weist auf seinen innenliegenden, aneinander zugekehrten Seiten 2 Nasen 41 auf, welche Hinterschnitte haben. In diesen nutenartigen Hinterschnitten ist der Radschützer 2 mit Randbereichen 21 geführt. Die Verbindung zwischen den Randbereichen 21 des Radschützers 2 und den nutenartigen Hinterschnitten der Nasen 41 ist dabei so ausgestaltet, dass der Radschützer 2 gegenüber dem ersten Formteil 4 verschiebbar ist. Dadurch kann die Stellung des Radschützers 2 relativ zu den Haltemitteln 3, 4, 5 der Radschützeranordnung 1 verändert werden.
Es ist somit eine individuelle Anpassung der Radschützeranordnung auf den Einsatz als Vorderradschützeranordnung oder Hinterradschützeranordnung möglich. Ebenso ist es möglich, eine erfindungsgemäße Radschützeranordnung 1 auf die individuelle Größe eines Fahrrades einzustellen. Unter Umständen müssen bei derartigen Anpassungen die Streben 3 durch entsprechendes Verbiegen ebenfalls angepasst werden.
Durch die Anbringung des Radschützers 1 beziehungsweise der Streben 3 des Radschützers in einem mittleren Bereich der Rahmenteile eines Fahrrades (zum Beispiel der Gabel, der Sattelstrebe oder der Kettenstrebe) ist es möglich, dass die Streben
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kürzer ausgebildet sind, als die Streben bei den aus dem Stand der Technik bekannten Radschützern. Es ergibt sich somit eine wenn auch geringfügige Materialersparnis, welche sich jedoch bei einem Massenprodukt, um welches es sich bei einem Radschützer handelt, durchaus bemerkbar macht.
Das in den Fig. 12 a bis c dargestellte alternative Befestigungsmittel zur Befestigung des dritten Bereichs der Streben 3 an dem Teil des Zweirades entspricht dem Bereich des zweiten Formteils mit den Aufnahmen für die in den dritten Bereichen C liegenden Enden der Streben 3 und der Anlagefläche 53 des zweiten Formteils an dem Teil des Zweirades dem Befestigungsmittel wie es bereits in Fig. 9 dargestellt ist. Das Befestigungsmittel 5 unterscheidet sich lediglich durch die Elemente, mit welchen es an dem Teil des Zweirades befestigt ist. Bei diesen Elementen handelt es sich bei dem Befestigungsmittels 5 gemäß der Fig. 12a bis 12c um im Querschnittkreis bogenförmige Arme 55, welche das Teil 6 des Zweirades formschlüssig und kraftschlüssig umgreifen. Die Anlagekräfte dieser Arme 55 ist das Befestigungsmittel rutschsicher an dem Teil 6 des Zweirades befestigt.
In Figur 13a bis 13c ist dagegen ein Befestigungsmittel 5 zur Befestigung der dritten Bereiche C der Streben 3 an dem Teil 6 des Zweirades einer zweiten Ausführung eines erfindungsgemäßen Radschützers dargestellt. Die Fig. 14 zeigt ein Formteil 4 der gleichen Radschützeranordnung in der alternativen Ausführung. Bei dieser Radschützeranordnung in der alternativen Ausführung sind die Streben 3 so gebogen und angeordnet, dass die Enden der Streben in den ersten Bereich A bzw. zweiten Bereich B der Streben 3 liegen.
Die ersten Bereiche A und zweiten Bereiche B der Streben 3 bzw. die Enden, welche in diesen ersten Bereichen A bzw. zweiten Bereichen
B der Streben 3 liegen, sind dabei in Aufnahmen des ersten Haltemittels 4 angeordnet. Insbesondere können dabei diese Enden der Streben 3 in die Aufnahmen des ersten Haltemittels 54 eingesteckt werden und nicht umspritzt werden. Die Streben 3 sind auf einer Seite des jeweiligen Rades geführt, während die Streben 3 bei einer Radschützeranordnung der Ausführung gemäß Fig. 1 bis 11 mit ihrem U-förmig gebogenen Bereich 31, welcher entweder der erste Bereich A oder der zweite Bereich B ist, dass Rad von der einen zur anderen Seite übergreifen. Die Streben 3 der ersten Ausführung des Radschützers haben daher ihre Enden in den dritten Bereichen C.
Dagegen sind die dritten Bereiche C der Streben 3 des Radschützers in der zweiten Ausführung durchgehend verbunden und mit ihren dritten Bereichen C in den Befestigungsmitteln 5 eingebettet. Die Befestigungsmittel 5 sind dabei so ausgebildet, dass die dritten Bereiche C der Streben 3 in einen Schlitz 56 des Befestigungsmittels 5 eingeklipst werden können. Im Übrigen weist das Befestigungsmittel 5 gemäß der Fig. 13a bis 13c Haltestrukturen 52 zur Befestigung des Befestigungsmittel 5 an dem Teil 6 des Fahrrades auf, wie sie bereits aus Fig. 6 bekannt sind. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den dritten Bereich C der Streben 3 mit dem Befestigungsmittel 5 zu umspritzen.

Claims (22)

1. Radschützeranordnung (1) mit folgenden Merkmalen
- die Rad Schützeranordnung (1) weist einen Radschützer auf;
- die Radschützeranordnung (1) weist Haltemittel (3, 4, 5) auf;
- der Radschützer (2) ist mittels der Haltemittel (3, 4, 5) an einem Zweirad montierbar;
- die Haltemittel (3, 4, 5) umfassen zumindest zwei Streben (3);
- die Streben (3) weisen einerseits erste Bereiche (A) und/oder zweite Bereiche (B) und andererseits dritte Bereiche (C) auf;
- der Radschützer (2) ist an dem ersten Bereich (A) und/oder dem zweiten Bereich (B) zumindest mittelbar an den Streben befestigt;
- jede Strebe weist den dritten Bereich (C) zur zumindest mittelbaren Befestigung an einem Teil des Zweirades auf;
- der Abstand von dem ersten Bereich (A) zu dem dritten Bereich (C) ist kleiner als der Abstand von dem zweiten Bereich (B) zu dem dritten Bereich (C).
2. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (3) zumindest zweifach abgewinkelt sind.
3. Radschützeranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (3) in den dritten Bereichen (C) so gegenüber den übrigen Teil an der Streben (3) abgewinkelt sind, dass die dritten Bereiche (C) nach einer Montage im Wesentlichen parallel zu den Teilen des Zweirades verlaufen, an welchen die Radschützeranordnung montierbar ist.
4. Rad Schützeranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radschützer (2) an den Streben (3) verschiebbar gehaltert ist.
5. Radschützeranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (3, 4, 5) Formteile (4) und Befestigungsmittel (5) umfassen.
6. Rad Schützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (5) im dritten Bereich (C) mit den Streben verbunden sind.
7. Rad Schützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (5) zur Befestigung der Radschützeranordnung (1) an dem Zweirad anklemmbar und/oder reibschlüssig anbringbar sind.
8. Radschützeranordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (3) über erste Formteile (4) im ersten Bereich (A) und im zweiten Bereich (B) mit dem Radschützer (2) verbunden sind.
9. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Formteile (4) im Querschnitt U-förmig ist.
10. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Formteile (4) an einander zugewandten Flächen Nasen (41) aufweist.
11. Rad Schützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Nasen (41) nutenartige Hinterschnitte aufweisen.
12. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass in den Hinterschnitten Randbereiche (21) des Radschützers (2) gehaltert und/oder geführt sind.
13. Rad Schützeranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (3) im ersten Bereich (A) oder zweiten Bereich (B) einen etwa U- förmigen Bogenabschnitt (31) aufweisen.
14. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogenabschnitt (31) der Streben (3) den Radschützer (2) umgreift.
15. Radschützeranordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Bogenabschnitt (31) in dem ersten Formteil (4) eingebettet ist.
16. Radschützeranordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Befestigungsmittel (5) zumindest zwei Aufnahmen (51) umfasst, in welche in den dritten Bereichen (C) liegende Enden der Streben (3) angeordnet sind.
17. Radschützeranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Formteile (4) je zwei Aufnahmen umfassen, in welchen in den ersten Bereichen (A) und/oder zweiten Bereichen (B) liegende Enden der Streben (3) angeordnet sind.
18. Rad Schützeranordnung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (3) im dritten Bereich (C) einen Bogenabschnitt aufweisen.
19. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die dritten Bereiche (C) der Streben (3) in ein zweites Formteil eingebettet sind.
20. Rad Schützeranordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Befestigungsmittel (5) ein zweites Formteil mit einer Anlagefläche (53) zum Anlegen des zweiten Formteils an ein Teil, vorzugsweise ein Rahmenteil (6), des Zweirads umfasst.
21. Rad Schützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Formteil Haltestrukturen (52) aufweist.
22. Radschützeranordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an den Haltestrukturen (52) elastische O-Ringe oder Kabelbinder zur Befestigung des Formteils an dem Teil (6) des Zweirades anbringbar sind.
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